thueringer-landtag.de ↗

Schenk

06.02.2026 Sitzungen 8/37

Gewaltschutz stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Stimmung ist ja recht aufgeregt. Ob sie dem Thema angemessen ist, wage ich doch zu bezweifeln. Aber vielleicht schaffen wir das jetzt noch auf der Zielgeraden. Frau Rottstedt, ich habe eine Verständnisfrage, vielleicht können Sie mir das später mal erläutern. Ich kenne viele Menschen, die wurden schon mal beim Autofahren geblitzt, ich natürlich nicht, und mir ist schleierhaft, ob Sie dann auch die Polizisten und Polizistinnen fragen, ob es eigentlich sinnvoll ist, Regeln aufzustellen und eine StVO zu haben und Regeln zu kontrollieren, denn eigentlich ist das ja nur Postenbeschaffung, diese Polizisten. Eigentlich könnte man ja auch einfach keine Konzepte haben, dann würden trotzdem alle nicht zu schnell fahren. Also merken Sie selbst, es macht überhaupt keinen Sinn, was Sie gesagt haben! Ich verstehe das auch intellektuell nicht. (Beifall Die Linke) Es ist mir wirklich schleierhaft, wie man ernsthaft auf den Gedanken kommen kann, weil es irgendwo Verfehlungen gibt, also weil Menschen auch mal geblitzt werden oder weil es zu den von Ihnen beschriebenen Vorstößen kommt, die wirklich dramatisch und erschreckend sind – daraus zu schlussfolgern, es braucht keine Schutzkonzepte. Also ich weiß es nicht, aber das ist auch wieder so eine Vereinfachung von Komplexität, über die ich ja gestern schon gesprochen habe. (Unruhe AfD) Wie dem auch sei, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, seit 2019 gibt es in Thüringen einen Landesbeauftragten für Kinderschutz. Mit der gesetzlichen Verankerung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz, das ist genau gesagt § 20a, im Jahr 2024 wurde eine stabile Grundlage geschaffen, um der Besonderheit des Themas eine sichtbare Bedeutung zuzumessen. Auch neben und vor allem auch vor der gesetzlichen Regelung haben wir im Kinderschutz in Thüringen schon viel erreicht. Und es wird in unterschiedlicher Weise sichtbar – ich will auf einige dieser Felder, in denen das sichtbar wird, eingehen. Das Thema „Kinderschutz“ muss nämlich in viele Themenfelder wirken, denn es ist ein Querschnittsthema, das vor allem auf den Willen und auf die Kooperation der unterschiedlichen Akteure angewiesen ist. Seit 2021 arbeitet eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern“ sehr intensiv an der Weiterentwicklung von vorhandenen Strukturen und begonnenen Prozessen, um die Aktivitäten von Landesregierung und Behörden zu koordinieren, aber vor allem auch um Synergien zu schaffen zwischen Politik, Praxis und Wissenschaft. Handlungsgrundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention, die in diesem Jahr – das wird leider, glaube ich, ein bisschen unterbelichtet – ihr 35-jähriges Bestehen feiert. Das ist dann vielleicht auch mal einen Instagram-Post wert. Ein bisschen zu Unrecht wird „best interest of the child“ immer übersetzt mit „Kindeswohl“. Ich finde das ein bisschen irreführend, weil „Kindeswohl“ so ein bisschen nach deren Minimum klingt, bei „Wohl“ denkt man ja so an körperliche Unversehrtheit. Aber eigentlich wollen wir ja genau das – im besten Interesse von Kindern in allen Lebensbereichen. Und da geht es dann eben auch darum – das, finde ich, wurde von meiner Vorrednerin, Frau Stark, sehr deutlich gemacht –, dass man mit Menschen sprechen muss. Kinder sind Menschen. Kinder sind keine irgendwie unvollständigen Erwachsenen, sondern Kinder haben eigene Rechte, eigene Bedürfnisse – und die müssen in eigenen Gesprächsformaten und Konzepten auch adressiert werden. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Gerade weil uns Kinderschutz und die Wahrung dieses „interest of the child“ so wichtig ist, hat diese Interministerielle Arbeitsgruppe schon länger klare Mindestkriterien für institutionelle Schutzkonzepte definiert, die in Handreichungen und Broschüren für verschiedene Tätigkeitsfelder veröffentlicht wurden. Auf die wichtigsten Elemente möchte ich kurz eingehen: einmal ein Leitbild, zweitens die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen selbst, Angebote zur Prävention von Gewalt, aber auch bekannte Beschwerdestrukturen, natürlich stabile und verlässliche Kooperationen, Notfallinterventionspläne mit klaren Maßnahmen auch zur Aufarbeitung. Die Ausgestaltung obliegt natürlich den Einrichtungen, Organisationen und Vereinen, wobei die Maßnahmen individuell und passgenau sowie unter Beteiligung aller Personengruppen umzusetzen sind. Es müssen alle Gewaltformen berücksichtigt werden, ebenso auch die Querschnittsthemen wie Inklusion und Diversität. Und Frau Rottstedt, wenn Sie sagen, dass es da ein bisschen zu viel um queere Jugendliche und um dies und das geht – Sie haben auch am Ende gesagt: Wir wollen hier unsere Kinder schützen. Ich glaube, das unterscheidet Sie dann eben doch ganz zentral von den regierungstragenden Fraktionen und auch der Fraktion Die Linke. Uns geht es nicht darum, unsere Kinder zu schützen und vorher zu definieren, wer „unsere Kinder“ sind, wir wollen Kinder schützen – Punkt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Damit unsere Maßnahmen wirken, müssen sie gelebt werden. Das heißt, die Umsetzung von Schutzkonzepten muss entsprechend implementiert und dann natürlich eng begleitet werden. Für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder eben auch Stationäre Hilfen der Erziehung besteht seit 2021 eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage von Kinderschutzkonzepten. Die Standards für deren Prüfung orientieren sich an den landesweiten Mindestkriterien, die ich schon angesprochen habe. Die entsprechende Broschüre ist eine Orientierungshilfe für die Erstellung und regelmäßige Überprüfung des Konzepts. Nicht betriebserlaubnispflichtige Angebote, darunter zum Beispiel Schulen und Freizeitangebote, werden ebenfalls schrittweise in den Schutzprozess einbezogen. Die Schulen im Freistaat sind verpflichtet, bis Ende dieses Jahres Schutzkonzepte zu erstellen. Dabei werden sie natürlich durch die staatlichen Schulämter begleitet. Der Freizeitbereich in Vereinen und Verbänden ist seit 2023 integraler Bestandteil der Umsetzung. Künftig soll auch die Vergabe öffentlicher Fördermittel an die Vorlage und Umsetzung solcher Konzepte geknüpft werden, und das finde ich richtig. Wir haben gerade im Rahmen der K.-o.-TropfenDiskussion darüber gesprochen, dass wir Dinge, die wir fordern, auch kontrollieren müssen. Es ist ein Gebot der Konsequenz, das dann auch hier zu fordern. Wir werden selbstverständlich beachten, dass kleinere, überwiegend ehrenamtlich arbeitende Organisationen mehr Zeit und Unterstützung brauchen, um diese Mindestkriterien professionell umzusetzen. Aber wenn man vor Ort mit den tätigen Personen spricht, dann wissen gerade die, die mit Kindern arbeiten, dass es hier nicht um ein Misstrauensvotum geht, sondern dass es darum geht, selber resilient zu sein. Wenn wir das nicht fordern würden, diese Personen zu begleiten und zu unterstützen, würden wir ja gerade unterstellen, dass diese Personen eben nicht für Kinder arbeiten wollen. Wir haben die Feuerwehr ja auch dann in der Stadt, wenn es nicht brennt, und es leuchtet überhaupt nicht ein, das im Bereich „Kinderschutz“ nicht genauso anzuwenden. (Beifall Die Linke, SPD) Natürlich ist es eine gewaltige Aufgabe, die hier vor uns liegt. Und natürlich ist es zentral, die Träger nicht allein zu lassen. Die Geschäftsführung des Landesbeauftragten für Kinderschutz bietet deswegen umfassende Unterstützung. Da gibt es eine kostenfreie Onlinesprechstunde, da gibt es eine Podcast-Themenreihe. Da gibt es verschiedene Handreichungen „Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept“. Da gibt es natürlich auch Fortbildungen für die Multiplikatoren. Weitere Maßnahmen, darunter auch eine Prozessbegleitung und Moderation, sind konkret geplant. Und da möchte ich mich beim Haushaltsgesetzgeber bedanken, denn nur durch die Mittel im Doppelhaushalt 2026/2027, die Sie bereitgestellt haben, können aus diesen Plänen auch am Ende tatsächlich Handlungen werden. Viele Kommunen und Landesverbände haben bereits eigene Initiativen gestartet, Kinderschutzbeauftragte etabliert und bieten kontinuierliche Unterstützungsleistungen an. (Beifall SPD) Seit 2020 und damit vor der gesetzlichen Verpflichtung ist die unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle „Dein Megafon“ – der können Sie übrigens auch bei Instagram folgen – aktiv und unterstützt die Kooperation von Einrichtungen als externe Beschwerdestelle. Die rechtlichen Grundlagen wurden im SGB VIII, aber auch im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geschaffen. Das ist dort § 24a. Damit ist also jetzt eine Basis vorhanden, dieses Projekt auch künftig umzusetzen und vor allen Dingen auch finanziell zu untersetzen. Aber auch Fortbildungen sind ein ganz zentraler Bestandteil der Präventionsarbeit. Das Angebot reicht von sexualpädagogischen Konzepten, digitaler Medienkompetenz, aber auch vom Thema „Deeskalation“ und natürlich auch inklusiven Gewaltschutzkonzepten bis zu Themen, wo es ganz konkret darum geht, Einzelfälle zu besprechen, zum Beispiel wie man mit einem Amtsvormund umgeht usw. Diese Maßnahmen sind zentral, denn am Ende kommt es darauf an, gemeinsam Wissen zu vermitteln und Wissen weiterzuentwickeln. Seit 2022 arbeitet die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten gemeinsam mit Hochschulen an der Integration von Kinderschutzthemen auch in die Curricula aller relevanten Berufsgruppen. Denken wir an Erzieherinnen und Erzieher, an Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und natürlich an Lehrkräfte. Für die Umsetzung braucht es verlässliche Zusammenarbeit mit dem Bund. Erfreulicherweise haben erste Hochschulen bereits Anpassungen vorgenommen. Ich möchte jetzt noch kurz auf die zielgruppengerechten Angebote und unsere Modellprojekte kommen. Thüringen fördert bereits innovative Projekte, wie zum Beispiel „‚safe talk – real talk‘ – Sprechen über mediatisierte sexualisierte Gewalt“ für Schülerinnen der 5. bis der 8. Klassenstufe. Das Projekt vermittelt Wissen über die Risiken, die im Netz lauern. Das Projekt ist nah an der Lebenswelt, es ist langfristig angelegt und wir werden das Projekt künftig noch breiter aufstellen. Auch über die erzieherischen Hilfen, die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Jugendverbandsarbeit wird es nun einen Zugang zu diesem Projekt geben. Thüringen ist schon sehr weit gekommen. Thüringen hat als eines von zwei Bundesländern, das zweite ist Rheinland-Pfalz, Kinderschutzdienste. Ich habe selbst schon einige besucht. Und ich muss sagen, das sind tatsächlich niedrigschwellige Beratungsangebote, wo Kinder, die in irgendeiner Form von Gewalt betroffen sind, Gehör finden, ein Ohr finden. Und wenn es um die Frage geht, Frau Rottstedt, ob das überhaupt alles irgendwie akzeptiert wird: Fragen Sie doch mal die kommunale Familie. In 20 der 22 Landkreise und kreisfreien Städte finden Sie das und damit fast flächendeckend in Thüringen. Mit § 20 Abs. 3a des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes wurde der Beratungsanspruch von „von Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt betroffenen Kinder[n] und Jugendlichen“ gesetzlich verankert. Es ist ein starkes Signal zum Schutz von Kindern. Die Initiativen zur Kinderschutzkonzeptentwicklung sind Kerngeschäft der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten. Die Maßnahmen haben sich in der Vergangenheit kontinuierlich fortentwickelt. Vor der Implementierung und auch Finanzierung weiterer Projekte und Stellen lohnt es sich jetzt, immer klarer auf die Aufgaben und Ziele zu schauen. In dem sensiblen Thema „Kinderschutz“ sollte es keinen Wettkampf um knappe finanzielle oder personelle Ressourcen geben und auch keine Parallelstrukturen. Es geht um ein gemeinsames, geeintes Vorgehen. Thüringen steht konsequent für Kinderschutz. Thüringen setzt darauf, dass Konzepte denjenigen, die an diesem Thema arbeiten wollen, die nötigen Hilfsmittel an die Hand geben. Und zum Abschluss, Frau Rottstedt, lassen Sie mich noch eine Bemerkung machen: Dass Sie hier einen qualitativ hochwertigen Antrag dazu nutzen, einer Fraktion einen Einzelfall zum Vorwurf zu machen, von dem sie sich klar distanziert hat, das sollte gerade mit Blick auf die Mitglieder Ihrer Fraktion und die entsprechenden Verurteilungen wirklich nur eins sein: schäbig. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Protokoll ↗