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Ralph Hutschenreuther

BSW 06.02.2026 Sitzungen 8/37

Thüringer Gesetz zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich

Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Ich habe zwei Nachfragen. Zum einen: Sie werfen uns ein Nichtinteresse an der Bekämpfung von irregulären Migrationen vor. Sie stimmen aber schon mit mir überein, dass Ihr Gesetzentwurf hier Ansatzpunkte betrifft, die erst nach Durchschreitung der gesamten Rechtswegkette des Migrationsverfahrens – eines Einbürgerungsverfahrens, eines Aufenthaltsbescheidungsverfahrens und der entsprechenden gerichtlichen Verfahren – angesiedelt sind? Zum Zweiten: Wenn Sie behaupten, 90 Prozent der Kirchenasylzahlen würden nicht übermittelt werden, wie erklären Sie sich dann, dass bei der vorhin beschriebenen Kleinen Anfrage Ihres Kollegen Brandner die Zahlen von 2016 bis 28.02.2025 vollständig für alle Bundesländer etc. vorliegen? Wie erklären Sie sich das mit den von Ihnen genannten 90 Prozent?

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