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Plenarprotokoll 7/75

17.03.2022 · 221 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (22)Die Linke (21)CDU (18)FDP (14)GRÜNE (6)SPD (6)fraktionslos (3)

Keller

Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich frage in die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer: Wird widersprochen, dass wir jetzt beginnen können? Das sehe ich nicht. Dann darf ich Sie noch einmal ganz herzlich begrüßen und willkommen heißen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Zu Beginn der heutigen Sitzung wird die Redeliste von Herrn Abgeordneten Weltzien geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Frau Abgeordnete Baum. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Meißner, Frau Abgeordnete Merz, Herr Abgeordneter Montag, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Werner zeitweise. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, die Ausschussüberweisung gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung betreffend den Tagesordnungspunkt 1 zurückzunehmen, sodass der Gesetzentwurf beraten werden kann, sowie den Tagesordnungspunkt 23 morgen als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 27 morgen als zweiten Punkt, den Tagesordnungspunkt 6 morgen als dritten Punkt und den neuen Tagesordnungspunkt 9 a morgen als letzten Punkt aufzurufen. Die Wahlen in den Tagesordnungspunkten 23 und 27 werden absprachegemäß geheim und als Blockwahl durchgeführt. Weiterhin sind wir übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 37 und 39 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 11 und 13 wurden in das Maiplenum vertragt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3551 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4273 DRITTE BERATUNG Um das Wort gebeten hat Herr Abgeordneter Kemmerich. Ist das richtig? Das ist nicht der Fall. Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen, erstens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3551 in dritter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Da sehe ich keine Stimmen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Hier sehe ich niemanden. Dann frage ich: Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3340 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/4552 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Martin-Gehl.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der in Drucksache 7/3340 zur zweiten Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes wurde vom Landtag im Ergebnis seiner ersten Beratung vom 02.07.2021 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 16.07.2021 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und in seiner 26. Sitzung am 22.07.2021 zusätzlich die Durchführung eines Online-Diskussionsforums beschlossen. An der schriftlichen Anhörung haben sich beteiligt: der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, die Thüringer Amtsgerichte, der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, das Bündnis Konfliktlösung Sachsen, die Rechtsanwaltskammer Thüringen, die Verbraucherzentrale Thüringen, der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Datenschutzbeauftragte. Im Online-Diskussionsforum sind keine Beiträge eingegangen. Die schriftlich Angehörten haben sich überwiegend ausdrücklich zustimmend zu der mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit der kommunalen Schiedsstellen geäußert, wobei vor allem der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und die Thüringer Amtsgerichte auf den Aspekt der Entlastung der Gerichte verweisen. Die Stellungnahmen der Angehörten befassen sich zudem mit der Erweiterung der Vertretungsregelungen durch den Gesetzentwurf. Insbesondere wird dabei moniert, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich eine Vertretung der Beteiligten im Schlichtungsverfahren durch bevollmächtigte Personen vorsieht, weil diese Regelung der Besonderheit des Schiedsstellenverfahrens als Verfahren, das auf Einigung, auf Aussöhnung und auf Konsens gerichtet ist, nicht gerecht würde. Die durch den Gesetzentwurf auch vorgesehene Erhöhung der Gebühren für das Verfahren vor den Schiedsstellen wird von den Angehörten überwiegend als moderat, angemessen, aber auch als notwendig eingeschätzt und daher befürwortet. Zudem sprechen die Angehörten weitere Punkte an, die über die Regelungen des Gesetzentwurfs hinausgehen. So wird kontrovers dazu argumentiert, ob in Thüringen die sogenannte obligatorische Streitschlichtung eingeführt und damit die Zuständigkeit der Schiedsstellen noch erweitert werden sollte. Bezeichnend dabei ist, dass dieser Vorschlag bei den Thüringer Gerichten, die durch Arbeitsentlastung davon profitieren sollten, gerade keinen Anklang findet und sogar teils heftig kritisiert wird. Auch die Forderung, dass Schlichtungsverfahren durch die Schiedsstellen noch mehr als bisher in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten, gehört zu den am Rande des Gesetzentwurfs im Rahmen der Anhörung angesprochenen Fragen. Die Auswertung der schriftlichen Anhörung erfolgte zunächst in der 27. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz am 17.09.2021. Sie wurde in der 28. Sitzung des Ausschusses am 15.10.2021 fortgesetzt, nachdem dann alle noch ausstehenden Stellungnahmen aus der Anhörung vorlagen. In der 31. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde die Auswertung der Anhörung abgeschlossen und von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/3061 ein Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt. Dieser Änderungsantrag greift die Kritiken aus der Anhörung zu den vorgesehenen Vertretungsregelungen des Gesetzentwurfs auf. Der Änderungsantrag fand im Ausschuss eine Mehrheit, sodass nunmehr der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/4552 zur zweiten Lesung und Abstimmung vorliegt. Soweit mein Bericht, vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Abgeordneter Sesselmann für die AfD-Fraktion.

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Robert Sesselmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Meine Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Gesetzentwurf hat im Wesentlichen drei Schwerpunktbereiche: zum einen die Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit des Thüringer Schiedsstellengesetzes, zum anderen geht es um die Einführung einer Vertretungsmöglichkeit und als Drittes um die entsprechende Kostenanpassung zu den wesentlichen Punkten. Es wurde bereits gesagt, dass die Anhörung zu positiven Ergebnissen gekommen ist. Wir als AfDFraktion sehen das etwas anders. Ich darf hier auszugsweise die entsprechende Stellungnahme des Amtsgerichts Jena zitieren: „Ein realer und wirksamer Entlastungseffekt für die Gerichte bzw. die Anwaltschaft ist in der Praxis jedoch nicht feststellbar. Die Anzahl der von den Schiedspersonen durchgeführten Verfahren in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen ist viel zu gering, um spürbare Entlastungseffekte zu bewirken. Die statistisch auch erfassten ‚[…] Tür- und Angel-Fälle‘ umfassen eher eine Art von Rechtsberatung und stellen keine wirkliche Konfliktlösung dar. Geht man von den sich aus der Statistik ergebenden Verfahrenszahlen aus, muss konstatiert werden, dass der Aufwand, der regelmäßig betrieben werden muss, um Schiedspersonen zu finden, zu wählen und zu schulen in keinem guten Verhältnis zum Nutzen steht. Auch dürfte eine Kosten-Nutzen-Analyse bei den Kommunen, die das gesamte System der Schiedsstelle allein finanzieren, zu einem gleichen Ergebnis führen. Ich erachte es als sachdienlicher, die Streitschlichtung in der Hand der Gerichte zu belassen. Auch die zwingende Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung ist nicht zielführend und im Hinblick auf die obligatorische Güteverhandlung dem Bürger schwer vermittelbar.“ Meine Damen und Herren, das zeigt im Grunde genommen das ganze Dilemma dieses Gesetzgebungsverfahrens. Wir werden aus einem schrottreifen Auto, wenn wir vier neue Reifen anschrauben, keinen fahrbereiten Fahruntersatz mehr hinbekommen. Genauso ist es hier bei diesem Gesetz. (Beifall AfD) Es wäre die Aufgabe des Normenkontrollrats zu prüfen, ob dieses Gesetz möglicherweise entbehrlich ist. Gerade im Hinblick auf den Rückgang der erstinstanzlichen Verfahren vor den Amtsgerichten seit 2009 aufgrund der demografischen Entwicklung bestehen bei den Amtsgerichten durchaus noch freie Kapazitäten. Das Nachbarrecht spielt mit 1,1 Prozent am Prozessaufkommen der jeweiligen Amtsgerichte kaum eine Rolle, ebenso Ehrverletzungsstreitigkeiten, die noch nicht mal in der Statistik erfasst sind. Wenn wir uns die Stellungnahme des Herrn Dr. Hasse noch einmal genau vor Augen führen, so sagt er sogar, wir müssen eine Konkretisierung bei den Ehrverletzungen vornehmen. Das ist in dieser Gesetzesvorlage leider nicht erfolgt. Er schlägt deshalb vor, den § 13 entsprechend zu erweitern, indem er vorschlägt, Folgendes einzubringen, nämlich eine Konkretisierung, Verletzung der persönlichen Ehre, das Recht am eigenen Bild, am eigenen Namen, am gesprochenen und geschriebenen Wort oder das Recht auf Schutz der Privat-, Geheimund Intimsphäre oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, hier in das Gesetz aufzunehmen. Das ist leider nicht geschehen. Wenn wir uns die Stellungnahme, die Zuschrift des Gemeinde- und Städtebunds anschauen, dann wird von dieser Seite auch mitgeteilt, dass eine Vertretungsregelung wenig sinnvoll erscheint und auch Kostenregelungen hierzu fehlen. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen sieht das mit der Vertretung problematisch, denn sie regt an, das Hessische Modell voranzustellen, wo man zwar eine Vertretung zulässt, diese Vertretung aber nur zusammen mit der Partei möglich ist, damit eine entsprechende Schlichtung vorgenommen werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns zum Beispiel § 30 des Schiedsstellengesetzes weiter anschauen, sind dort Inaugenscheinnahmen mit Vertretern gar nicht möglich. Das heißt, wenn wir eine Vertretungsregelung implementieren, müssen wir das natürlich auch auf § 30 beziehen und es gibt – das ist hier leider der Fall – bei diesem Verfahren viele Alternativen. Ich verweise auf das entsprechende Mediationsgesetz des Bundes. Wir haben den Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösung, der bei der Rechtsanwaltskammer angesiedelt ist, wo man sich entsprechenden Sachverständigenrat holen kann. Ich verweise auf die sogenannten Güterichterverfahren, die in die Prozessordnung eingefügt worden sind. Auch wenn jetzt der Vorwand kommt, dass man niedrigschwellige Angebote mit diesen Preisen unterbreiten muss, muss man wissen: Die Prozessfinanzierung, das sogenannte Armenrecht, ist in Deutschland schon seit über 100 Jahren geregelt. Mittlerweile heißt es nicht mehr Armenrecht, sondern Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, die in Anspruch genommen werden können, sodass man sich für außergerichtliche Streitigkeiten über die Beratungshilfe einen Anwalt leisten kann, für gerichtliche Streitigkeiten über die Prozesskosten- respektive Verfahrenskostenhilfe. Der Anwendungsbereich des Schiedsstellengesetzes wird dadurch geschmälert. Ein wichtiges Problem ist in diesem Gesetz ebenso wenig angegangen worden, das ist § 27 – Grundsatz der Mündlichkeit. Wir haben die Problematik Corona hier nicht in das Gesetz eingearbeitet. Das heißt, wir haben immer noch den Grundsatz der Mündlichkeit. Die Parteien müssen vor Ort erscheinen, was natürlich in den letzten zwei Jahren so gut wie unmöglich war. Wenn wir uns die Kostensituation anschauen, was für uns vom Amtsgericht Jena entsprechend dargestellt worden ist, so hat uns der Gemeinde- und Städtebund mitgeteilt, dass wir pro Schiedsstelle Kosten von ca. 2.000 bis 6.000 Euro jährlich haben. Wenn wir jetzt wie die Landesregierung davon ausgehen, dass es 232 Schiedsstellen gibt, und wir das mit einem Mittelwert von ca. 4.000 Euro berechnen, kommen wir durchschnittlich auf 928.000 Euro, was uns die Schiedsstellen kosten. Wenn ich mir die Stellungnahme des Herrn Dr. Dette vom Landesrechnungshof anschaue, der mittlerweile sagt, es gibt 210 Schiedsstellen und 137 Zivilverfahren, die diese erledigt haben, dann ist das Verhältnis des Kosten-Nutzen-Effekts gegen Null strebend, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Ich komme zum Schluss auch noch auf die Gebühren- und Auslagensätze. Die Verfahrenskosten sind von 10 auf 20 Euro erhöht worden, während das Ordnungsgeld von 25 auf 100 Euro erhöht worden ist. Da kann man sagen, das ist ein guter Ansatz gewesen, da hat man die Kosten um das Vierfache erhöht. Wohlgemerkt: Die letzte Änderung des Gesetzes ist 25 Jahre her, ein Vierteljahrhundert. Das heißt, die Erhöhungen sind zu niedrig. Wenn man Ordnungsgelder auf das Vierfache erhöht, so sollten bezüglich der Verfahrenskosten, der Kosten des Vergleichs und der Kosten für die komplizierten Verfahren entsprechend auch Erhöhungen um das Vierfache vorgesehen werden. Das ist hier nicht gemacht worden. Das Amtsgericht Rudolstadt beispielsweise sagt, dass die Entschädigungen für Schiedspersonen auch nicht angemessen sind. Ich muss leider zum Ende kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD-Fraktion lehnt die Änderungen des Gesetzes ab, nicht weil die Änderungen per se schlecht sind, sondern weil das Gesetz auf den Prüfstand gehört. Wir sind der Ansicht, dass es einer entsprechenden Regelung nicht bedarf. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl das Wort.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Schlichten statt Richten“ ist der Leitspruch des Schiedsamts – eine Formel, die kurz und präzise beschreibt, was ehrenamtliche Schiedsmänner und Schiedsfrauen in den kommunalen Schiedsstellen leisten. Sie treffen keine Entscheidungen, sondern sie moderieren Konflikte, sie vermitteln, sie deeskalieren und wirken auf einvernehmliche Win-win-Lösungen hin. Das Schlichtungsverfahren geht schneller als ein Gerichtsverfahren, es ist kostengünstiger und das Ergebnis meist nachhaltiger. Deshalb ist es wichtig, das Schiedsamt zu stärken und dafür auch seine rechtlichen Rahmenbedingungen zukunftsfest zu machen. Genau das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt, der einige Neuerungen vorsieht, die sich – das wurde schon erwähnt – auf drei Schwerpunkte konzentrieren. Ich will sie noch einmal wiederholen: Das ist zunächst die Erweiterung des sachlichen Zuständigkeitsbereichs, zum Zweiten die Erweiterung der Vertretungsmöglichkeiten und drittens die Erhöhung von Gebühren und Ordnungsgeldern. Ein Wort zur sachlichen Zuständigkeit: Gegenwärtig sind Schiedsstellen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nur für Streitigkeiten zuständig, die vermögensrechtliche Ansprüche zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung hat sich als unzureichend erwiesen, weil es gerade bei Streit im persönlichen Lebensumfeld und speziell unter Nachbarn häufig gerade nicht nur ums Geld geht, sondern oft um Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, aber vor allem auch um nachbarrechtliche Ansprüche, Unterlassungs-, Duldungs- und Beseitigungsansprüche. Deshalb wird nun mit der Änderung des § 13 des Gesetzes die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstellen auf nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und Ansprüche aus dem Nachbarrecht erweitert. Das ist gut so und wird von den Schiedsmännern und Schiedsfrauen in Thüringen befürwortet. Zur neuen Vertretungsregelung: Derzeit ist eine Vertretung natürlicher Personen nur auf die gesetzlichen Vertretungen beschränkt und die Vertretung durch Bevollmächtigte in der Schlichtungsverhandlung ausdrücklich ausgeschlossen. Dies muss geändert werden, weil etwa geschäftsunfähige Verfahrensbeteiligte, die eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, von Schiedsstellenverfahren gänzlich ausgeschlossen sind. Eine Vertretung durch bevollmächtigte Personen kann darüber hinaus aber auch dann sinnvoll sein, wenn starke Emotionen im Spiel sind und ein neutraler Blick von außen eher geeignet ist, zu tragfähigen einvernehmlichen Lösungen zu gelangen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht deshalb nun vor, dass sich die Beteiligten im Schlichtungsverfahren durch schriftlich Bevollmächtigte vertreten lassen können, wenn – ich zitiere aus dem Gesetz – diese „zur Aufklärung des Sachverhalts in der Lage sowie zu einem Vergleichsschluss ermächtigt“ sind. Dies bedeutet allerdings, dass die Beteiligten damit im Grunde selbst über ihre persönliche Anwesenheit in der Schlichtungsverhandlung bestimmen und sich damit einer persönlichen Aussprache in der Schlichtungsstelle entziehen könnten, was aber dem Grundgedanken des Schlichtungsverfahrens zuwiderlaufen würde. Deshalb wurde mit dem vorliegenden Änderungsantrag eine Konkretisierung der Vertretungsregelung vorgenommen. Danach liegt es künftig in der Hand der Schiedspersonen zu entscheiden, ob trotz zulässiger Vertretung durch einen Bevollmächtigten dennoch zusätzlich das persönliche Erscheinen von Beteiligten angeordnet wird. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schiedsperson Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass ohne die persönliche Anwesenheit eine gütliche Streitbeilegung infrage steht. Nun noch einige Anmerkungen zur Anhebung der Gebührensätze: Die Gebühr für ein Schlichtungsverfahren beträgt derzeit 10 Euro, künftig 20 Euro. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, erhöht sich die Verfahrensgebühr auf 20 Euro derzeit und künftig auf 40 Euro. Im Einzelfall kann die Gebühr auf maximal 35 Euro, künftig auf 50 Euro erhöht werden. Ich denke, die Erhöhung dieser Beträge ist durchaus gerechtfertigt und ich finde, sie fällt sehr moderat aus. Ich persönlich frage mich allerdings, ob diese Beträge insgesamt der Bedeutung und Wertigkeit der Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen gerecht werden, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass von den vereinnahmten Gebühren jeweils nur die Hälfte an die Schiedspersonen geht, während die andere Hälfte an die Gemeinde fließt. Gewiss, Schiedsmänner, Schiedsfrauen arbeiten ehrenamtlich und Ehrenamt wird nun mal nicht vergütet. Man tut es der Ehre wegen. Aber Ehrenamt verdient Anerkennung und Wertschätzung. Dazu gehört in meinen Augen auch eine angemessene Aufwandsentschädigung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Auffassung teilt im Übrigen auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der in seiner Stellungnahme den Wunsch ausspricht, dass das Amt der Schiedsperson auch in finanzieller Hinsicht mehr gewürdigt wird. Mir fallen in dem Zusammenhang die Stichworte „Ehrenamt in die Thüringer Verfassung“ und „Ehrenamtsfördergesetz“ ein. Das sind Fragen, die wir hier im Landtag schon diskutiert haben und auch noch weiter diskutieren werden. Ich möchte diese Überlegungen hier nicht weiter vertiefen, aber gerade an dieser Stelle ist es mir ein Bedürfnis, den Thüringer Schiedsmännern und Schiedsfrauen Hochachtung und Anerkennung auszusprechen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dafür dass sie sich in vielen Stunden ihrer Freizeit mit ihrer Lebenserfahrung und hoher sozialer Kompetenz darum bemühen, Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitmenschen zu schlichten. Sie leisten eine Arbeit, die anstrengend ist und für die an anderer Stelle hohe Stundensätze verlangt werden. Diesem selbstlosen Einsatz für das Gemeinwohl gilt mein – und ich denke, ich kann sagen –, unser aller herzlicher Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ein Wort zu Ihrem Ansinnen, Herr Sesselmann, das Schiedsstellengesetz und damit die Schiedsstellen abzuschaffen: Sie hatten dazu bereits in der ersten Lesung ausführlich vorgetragen und ich habe heute vernommen, dass Sie an dieser Auffassung festhalten. Ich muss gestehen, dass es schwerfällt, Ihre Argumentation nachzuvollziehen. Wie Sie vor allem in Ihrem Beitrag zur ersten Lesung ausgeführt haben, kann man aus Ihrer Sicht auf dieses Gesetz verzichten, kann man dieses Gesetz getrost streichen, um mit Ihren Worten zu sprechen, weil – und da zitiere ich Sie – wir „mittlerweile […] alternative Konfliktlösungen, beispielsweise im Thüringer Beirat für alternative Konfliktlösungen [haben]“. Sie haben das heute noch mal bekräftigt. Erstaunlicherweise verweist genau dieser Beirat in seiner Stellungnahme darauf, dass dort oft nach Schiedsstellen nachgefragt wird. Deshalb begrüßt der von Ihnen erwähnte Beirat ausdrücklich die flächendeckende Präsenz der Schiedsstellen und die Sicherstellung ihres unkomplizierten Zugangs. Wie verträgt sich diese Aussage mit Ihrer Behauptung, für Schiedsstellen gäbe es überhaupt keinen Bedarf mehr? Auch das Bündnis Konfliktlösung Sachsen bezeichnet die Schiedsstellen als eine begrüßenswerte Einrichtung. Und der Thüringer Rechnungshof lobt die friedensstiftende Tätigkeit der Schiedsstellen, die sich bewährt hat und beibehalten werden sollte. In der Anhörung gab es niemanden, der die Berechtigung der Schiedsstellen im Gefüge der Vielfalt von alternativen Konfliktlösungseinrichtungen auch nur ansatzweise infrage gestellt hätte – und das in Kenntnis der Tatsache, dass die Zahl der Fälle, die von den Schiedsstellen bearbeitet wird, überschaubar ist. Was Sie diesen klaren Argumenten entgegenzusetzen haben, das hätte ich mir gewünscht, dass Sie das heute dargelegt hätten. Das ist leider nicht der Fall. Schade! (Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Man muss es sich leisten können!) Soweit Sie das Mediationsgesetz zu Vergleichen heranziehen und daraus schlussfolgern, dass Mediation die Schlichtung durch Schiedsstellen ersetzen kann, so sind Sie auch da auf dem Holzweg. Mediation und Schlichtungsverfahren sind zwei unterschiedliche Verfahren, die nicht gegenseitig austauschbar oder ersetzbar sind. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann können Sie das auch in der Stellungnahme des Thüringer Beirats für alternative Konfliktlösung nachlesen, auf den Sie sich immer wieder berufen. Meine Redezeit geht zu Ende, es gäbe noch einiges zu Ihrem Beitrag zu sagen, Herr Sesselmann, aber leider habe ich nicht mehr so viel Zeit. Ich komme deshalb zum Ende. Es hat lange gedauert, bis dieser Gesetzentwurf den Weg hier in das Plenum zur zweiten Lesung und zur Abstimmung heute geschafft hat. Aber man sagt ja so schön: Was lange währt, wird endlich gut. Es ist ein gutes, es ist ein ausgewogenes Gesetz, ein Gesetz, das unsere Schiedsstellen und deren Arbeit stärkt. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Das Wort erhält für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum. (Beifall Gruppe der FDP)

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Franziska Baum FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Diskussion im Ausschuss der Kritik angeschlossen, die auch Frau Dr. Martin-Gehl hier als Berichterstatterin zitiert hat, nämlich die Kritik daran, dass die professionelle Vertretung in den Schiedsstellen in der Form vorgesehen war, wie sie in der ersten Version auch vorgesehen war. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ein Schiedsgericht oder ein Schiedsverfahren genau diesen Charakter der Schlichtung haben soll und kein Gerichtsverfahren darstellt. Deswegen haben wir im Ausschuss grundsätzlich diesen Raum, der gegeben wird, eine professionelle Vertretung mitzunehmen oder sich komplett professionell vertreten zu lassen – also von einem Rechtsanwalt – kritisch angemerkt, einfach weil auch die Richter selbst – also die Schiedsrichter – Laien sind, und damit sollte eigentlich auch die juristische Bewertung an der Stelle nicht im Vordergrund stehen. Das ist zwischendurch in der Diskussion ein bisschen geheilt worden. Wir möchten bei dem Kritikpunkt bleiben, weil nach wie vor die Option im Raum steht – Frau Dr. Martin-Gehl hat es ausgeführt –, es gibt jetzt die Option für das Schiedsgericht zu sagen, es ist trotzdem notwendig, dass der Betroffene hier selbst vorspricht. Wir werden sehen, ob das dann seinen Zweck erfüllt. Wir schließen uns grundsätzlich den Veränderungen im Schiedsstellengesetz an und unterstützen es, werden ihm also zustimmen, werden diesen Teil aber besonders beobachten, weil es uns als Freie Demokraten sehr wichtig ist, dass gerade dieser Charakter der Schlichtungseinrichtung der Schiedsstellen eine hohe Bedeutung hat und eigentlich auch dazu führen sollte, die Gerichte zu entlasten. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn man jetzt Herrn Sesselmann folgen wollte, dass alles, was nicht hundertprozentig funktioniert, einfach abgeschafft wird: Dem würden wir uns an der Stelle nicht anschließen. Wir weisen aber doch deutlich darauf hin, dass die Schiedsstellen in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert sind und dass da an der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet werden sollte, (Beifall Gruppe der FDP) erstens in der Wahrnehmung derer, die Schiedsstellen in Anspruch nehmen, aber auch in der Wahrnehmung derer, die möglicherweise als Schiedsperson infrage kommen, (Beifall Gruppe der FDP) denn das sind oftmals die, die auch fehlen, um die Schiedsstellen zu besetzen. Grundsätzlich schließen wir uns dem neuen Entwurf des Schiedsstellengesetzes an, weisen aber noch mal kritisch darauf hin, dass in der professionellen Vertretung hier möglicherweise der Charakter des Schiedsstellenverfahrens gefährdet sein könnte. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Nun erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Schard das Wort. (Beifall CDU)

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Stefan Schard CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, einen guten Morgen! Das Schiedsstellengesetz hat uns in der Tat des Öfteren im Ausschuss beschäftigt, es ist auch viel gesagt worden. Ich will zu den Dingen, die jetzt noch mal in dieser Runde vorgebracht wurden, nur wenige Worte sagen. Herr Sesselmann: Ja, es stimmt, die Kritik vom Amtsgericht Jena war in der Tat sehr offen. Aber wir haben Unmengen mehr auch positive Ergebnisse gehabt, auch aus Gerichtsbezirken. Das darf man bei einer Gesamtbewertung natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen, wenn wir hier zu einer angemessenen Entscheidung und zu einem angemessenen Ergebnis kommen wollen. Frau Dr. Martin-Gehl, ich wäre noch nicht dazu bereit, diese gesamten Fragen auch auf ein verfassungsrechtliches Niveau zu heben, aber dem Grunde nach haben Sie natürlich recht, dass das auch mit dem Ehrenamt etwas zu tun hat, weil die Schiedspersonen ehrenamtlich arbeiten. Schiedsstellen sind keine kleinen Gerichte, meine Damen und Herren, es ist etwas grundlegend anderes, und sie haben insofern auch einen ganz gesonderten Platz in unserem System, auch im Rechtssystem. Es sind Pflichtaufgaben der Kommunen. Die Hemmschwellen der Betroffenen – insbesondere von Nachbarn –, zu Gerichten zu gehen, sind aus meiner Sicht manchmal doch noch relativ groß. Das ist manchmal gut, das ist manchmal schlecht, wir sind ja auch dem Grunde nach ein recht klagefreudiges Land. Aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es aus meiner Sicht doch geboten und sehr hilfreich, wenn man Ebenen hat, die unterhalb der Gerichte arbeiten. Denn wie oft schauen sich gerade Nachbarn, Parteien über Jahre und Jahrzehnte nicht mehr in die Augen, die aber, ich will nicht sagen verdammt sind, aber die natürlich auch gezwungen sind durch ihre räumlichen Gegebenheiten, diese vielen Jahre und Jahrzehnte eng beieinander zu leben. Da ist es aus meiner Sicht schon sehr wertvoll, wenn wir Schiedsstellen haben, die diese Aufgaben aufgreifen, die insofern auch mediativ auf die Parteien, auf die Nachbarn vorzugsweise einwirken können. Und da geht es nicht darum, Zwang auszuüben, sondern es geht um Versöhnung, es geht um Verständigung. Deshalb haben wir auch – und das ist mehrfach gesagt worden – die Rolle der Anwälte in diesem Verfahren diskutiert und sind mit dem Vorschlag, der aus dem Ausschuss hervorgegangen ist, auch nicht dem Vorschlag der Landesregierung gefolgt, sondern haben hier eine Abwandlung vorgenommen, die den Schiedspersonen die Möglichkeit gibt, die Parteien auch für ein direktes Gespräch vorzuladen. Das ist aus meiner Sicht hilfreich und das ist auch ein guter Kompromiss. Insofern darf ich mich an dieser Stelle für die sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss bedanken. (Beifall CDU) Ich will damit nicht sagen, dass Anwälte immer eine negative Rolle einnehmen. Aber es kommt hier ganz genau auf diese Frage, dieses Verfahren an, wo Schiedspersonen außerhalb des professionellen – ich will sagen, vielleicht semi-professionellen – Bereichs hier eine ganz andere, beschwichtigende Rolle einnehmen können. Es ist ja den Parteien auch weiterhin offen, ihre Ansprüche, ihre vermeintlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, indem zum Beispiel eine Partei dann klagt. Worauf wir achten müssen – und das ist an dieser Stelle noch nicht gesagt worden –, ist, dass uns auch in den kommenden Jahren genügend Personen, geeignete Personen, für diese Schiedsstellen zur Verfügung stehen. Wir haben herausgearbeitet, dass die Schiedsstellen nicht obsolet sind, dass sie beibehalten werden sollen. Aber es gehört natürlich auch dazu, dass sich dort geeignete Menschen finden, die diesen wertvollen Auftrag auch entgegennehmen und annehmen. Und da ist aus meiner Sicht dann doch ein sehr großes Defizit auch jetzt schon zu spüren. Insofern muss man natürlich schauen, dass man die Schiedsstellen publik macht, dass man ein Stück weit für diese Schiedsstellen wirbt, ohne die Schiedsstellen zu überfordern. Auch in den Kommunen ist es so, dass die Schiedsstellen ganz unterschiedlich ausgeprägt sind. Vielleicht arbeitet da jede Kommune unterschiedlich. Auf jeden Fall denke ich, dass es gut ist, dass wir das Instrument der Schiedsstellen haben. Das hält uns aber nicht davon ab, vielleicht in Zukunft diese Schiedsstellen und insbesondere dieses Gesetz ein Stück weit zu evaluieren, zu schauen, was daran noch verbesserungswürdig ist, was praxisrelevant geändert werden kann. Insofern möchte ich an dieser Stelle auch schon zum Schluss kommen, möchte Ihnen den Kompromiss, den Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss sehr ans Herz legen und bitte dementsprechend um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Adams, Sie haben das Wort. Bitte.

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Dirk Adams

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes wurde einem Novellierungsbedarf Rechnung getragen, der sich aus der Praxisabfrage ergeben hatte. Erstens: Die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstellen für bürgerliche Rechtsangelegenheiten soll erweitert werden um die Fälle des Nachbarrechts und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre. Zweitens: Den Streitparteien soll ermöglicht werden, sich in den Schiedsverhandlungen durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Und schließlich drittens sollen die seit über 25 Jahren unverändert gebliebenen Gebührensätze und das Ordnungsgeld moderat – so kann man, glaube ich, sagen – erhöht werden. Danken möchte ich für die gründliche Beratung – das ist hier schon angesprochen worden – des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und für alle im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen. Es ist, glaube ich, eben auch schon mal gesagt worden: Wenn Herr Sesselmann eine Stellungnahme hier herausgepickt hat, dann ist das, glaube ich, mehr cherry picking als Darstellung des Beratungsverlaufs. Das ist man von der AfD-Fraktion natürlich gewohnt, dass man eher die Mindermeinungen vertritt und sich zu eigen macht. Aber das hat nichts mit der Realität in Thüringen zu tun, dass diese Schiedsstellen begrüßt werden und dass diese Schiedsstellen einen wichtigen Auftrag für unser Gemeinwesen leisten. Es geht auch nicht darum – das ist ein Irrtum, mit dem man hier aufräumen muss –, dass wir unsere Amtsgerichte, die nämlich Rechtsprechung machen, entlasten, sondern um Streitschlichtung. Wenn es dabei auch zu einer Entlastung kommt, dann ist das ein positiver Nebeneffekt, aber es geht um Streitschlichtung. Es geht darum, Menschen an den Tisch zu holen, die schon lange nicht mehr miteinander sprechen. Es geht darum, Frieden zu schaffen durch Gespräch. Das ist ein ganz wichtiger und ein nicht hoch genug anzurechnender Dienst, den die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Thüringen leisten. Diese Anregung, die es aber gegeben hat – viele haben es hier schon angesprochen –, hat zu einer Änderung geführt, die von den Schiedsleuten angeregt wurde, die im Zusammenhang mit der erweiterten Vertretungsmöglichkeit steht. Ergänzend soll geregelt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen das persönliche Erscheinen der Streitpartei in der Schiedsverhandlung zusätzlich zum Vertreter angeordnet werden kann. Das ist im Grunde strenger, als es die Zivilprozessordnung für das gerichtliche Zivilverfahren vorsieht, denn dort ist es so, dass eine Partei, der das Erscheinen angeordnet wurde, entschuldigt ist, wenn sie einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestands und zur Abgabe gebotener Erklärungen in der Lage ist, ebenso auch zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Hingegen soll – und hier sieht man auch den Unterschied – im Schiedsverfahren die Partei auch dann zum persönlichen Erscheinen verpflichtet werden können, wenn sie einen entsprechenden instruierten Vertreter entsendet. Das heißt, es geht darum, die Menschen an den Tisch zu holen. Gerade der persönliche Austausch kann dazu beitragen, den Streit im Schiedsverfahren gütlich beizulegen. An einem Tisch zusammenzukommen ist das wesentliche Ziel in diesem Verfahren. Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wird die Verpflichtung daher auch an diese Voraussetzung gebunden. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ohne das persönliche Erscheinen eine Sachverhaltsaufklärung oder eine Streitbeilegung nicht gelingt. Im Ergebnis kann sich auch mein Haus der vorgeschlagenen Ergänzung anschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die von den Schiedsstellen angebotene Streitschlichtung ist für das Zusammenleben in der Gesellschaft von nicht zu unterschätzendem Wert. Deshalb ist hier die Stelle, wo ich sehr gern unseren fast 200 Schiedsfrauen und Schiedsmännern für ihren unglaublich großen Dienst, den sie unserem Freistaat leisten, persönlich danken möchte. Sie bewirken viel Gutes in der Fläche unseres Landes und deshalb mein ganz persönlicher Dank. Um dieses Angebot zu fördern und zeitgemäß weiterzuentwickeln, leistet das Änderungsgesetz einen besonderen Beitrag. Ich werbe daher für Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/4552 ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von Frau Abgeordneter Dr. Bergner. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Da sehe ich keinen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3340 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von Frau Abgeordneter Dr. Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich aufzustehen. Es stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen, die mögen sich jetzt erheben? Bei einer Stimmenthaltung ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3683 dazu: Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4265 dazu: Wohneigentum auch für Familien sowie einkommensschwache Haushalte ermöglichen – den Weg für die Übernahme der Grunderwerbsteuer aus den Mitteln für sozialen Wohnungsbau öffnen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4804 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zu dem Gesetzentwurf gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns heute mit der Grunderwerbsteuer als Hemmnis des Eigentumserwerbs in Thüringen. In Zeiten steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Aber ich frage Sie: Wie soll es gelingen, neuen Wohnraum zu schaffen, wenn die Grundstücks-, Immobilien- und Baukosten nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben? Was bringt es, finanzielle Möglichkeiten zu haben, wenn durch zunehmende Nebenkosten alle finanziellen Rücklagen des Bau- und Kaufwilligen aufgebraucht werden und sich diese zweimal oder noch häufiger überlegen, einen Grundstückskauf wirklich zu tätigen? Richtig, das bringt nichts. Der Traum vieler Menschen, vieler junger Familien vom eigenen Haus und einer eigenen Eigentumswohnung rückt in weite Ferne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Senkung der Grunderwerbsteuer zurück auf 3,5 Prozent können wir dem gezielt entgegenwirken. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte das gern anhand eines Beispiels festmachen. Bei einem Grundstücks- oder Immobilienerwerb in Höhe von 250.000 Euro würde bei dem jetzigen Steuersatz von 6,5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 16.250 Euro anfallen. Ich denke, meine Damen und Herren, das muss ich nicht erst erklären, dass 16.250 Euro eine erhebliche Summe Geld ist, insbesondere für junge Familien. Mit der Rückkehr auf eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent würden nur 8.750 Euro anfallen, was eine Entlastung von 7.500 Euro zur Folge hätte. Meine Damen und Herren, das ist fast eine euphemistische Rechnung, denn das heißt, bei Grundstücks- und Immobilienkäufen mit höheren Preisen, welche aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Markt nun wirklich nicht mehr so unwahrscheinlich sind, vor allem in den Ballungszentren, würde die Entlastung noch höher ausfallen. Das ist dann, meine Damen und Herren, wirklich eine echte Entlastung. Der hier vom Hohen Haus beschlossene KinderBauland-Bonus ist dagegen in unseren Augen eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Abgesehen davon, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es dann immer auch ein bisschen fragwürdig ist, ob die Verhandlungsergebnisse an solchen Stellen auch in die Tat umgesetzt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. (Beifall Gruppe der FDP) Mit dem Gesetzentwurf der FDP werden Familien mehr und vor allem schneller entlastet als durch ein langwieriges bürokratisches Antragsverfahren für einen einmaligen Kinder-Bauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind, (Beifall Gruppe der FDP) der im Prinzip nur einen Teil dessen wieder zurückgibt, was dem Käufer vorher durch die Grunderwerbsteuer schon mal aus dem Portemonnaie entzogen wurde. (Beifall Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes noch. Neben Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg zählt Thüringen zu den Ländern in Deutschland mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent, ein weiterer Index neben den Coronazahlen, bei dem man sich eigentlich nicht in der Spitzengruppe wiederfinden möchte. Noch kritischer sieht es aus, wenn man sich unsere direkten Nachbarländer anschaut. Da besitzen Bayern und Sachsen mit je 3,5 Prozent, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit je 5 Prozent und selbst Hessen mit 6 Prozent alle einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz als Thüringen. Und bitte sagen Sie mir nun nicht, 6 Prozent, na ja, es sind ja fast 6,5. Das stimmt zwar fast, aber eben nur fast. Und dass bei Erwerbsvorgängen diese 0,5 Prozent ein paar Tausend Euro ausmachen können, die eventuell darüber entscheiden, wo man seine Investition tätigt, muss ich Ihnen nicht sagen, meine Damen und Herren. Ich komme explizit darauf zu sprechen, da mit der Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent Thüringen nicht nur als Wohnstandort ansprechender wird, sondern Thüringen auch als wirtschaftlicher Standort im Vergleich zu den Nachbarländern attraktiver wird und somit Anreize für neue Investitionen schafft, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte da auch an den Südthüringer Raum erinnern. Dort ist es ein Konkurrenzfall, ob ich in Franken ein Grundstück erwerbe oder im Sonneberger Raum, weil die Grundstückspreise ziemlich gleich und ähnlich sind und die Grunderwerbsteuer damit gleich noch ein auswirkender Faktor ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn es gerade ein bisschen Aufregung gab, aber wir können dann nachher noch diskutieren. Und ich freue mich auf eine hoffentlich nicht nur lebhafte, sondern vor allem konstruktive Debatte im Sinne der Bau- und Kaufwilligen in Thüringen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

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Maik Kowalleck CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das IFU-Institut meldet heute ganz aktuell, dass die Baupreise weiter steigen werden. Dieser Umstand hat natürlich Auswirkungen auf die Familien, die den Traum vom eigenen Haus verwirklichen wollen. Familien sollen auch in Zukunft Vermögen aufbauen und sich so für das Alter absichern können. Im derzeitigen Zinsumfeld ist das eigene Haus oder die eigene Wohnung dafür immer noch ein guter Weg. Aber auch mit Blick auf die steigenden Baupreise brauchen wir eine Entlastung bei den Anschaffungskosten. Aus diesem Grund haben wir mit unserem Entschließungsantrag für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer eine Lösung vorgelegt. Konkret wollen wir Freibeträge für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum einführen. Dazu soll eine Option für die Bundesländer im Grunderwerbsteuergesetz geschaffen werden. Die Landesregierung wird mit unserem Antrag aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Bei Einführung eines solchen Freibetrags sollen den Ländern die entgangenen Steuereinnahmen durch den Bund ausgeglichen werden. Angesichts der Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung und der lang anhaltenden Niedrigzinsphase braucht die Alterssicherung eine zusätzliche Säule. Die hohen Erwerbsnebenkosten erschweren den Familien aber den Zugang zu den eigenen vier Wänden und sorgen für einen immer höheren Eigenkapitalbedarf. Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer liegen in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Deshalb setzen wir uns für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer ein. Darüber hinaus befürworten wir die Diskussion über eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die Rot-Rot-Grün zu Beginn der letzten Legislaturperiode auf 6,5 Prozent und somit den höchsten Satz in Deutschland angehoben hatte. Der Gesetzentwurf der FDP liefert hierzu eine Diskussionsgrundlage, aber springt unserer Meinung nach zu kurz. Für uns als CDU ist es die Komponente der Familienfreundlichkeit, die besonders wichtig ist. (Beifall CDU) Eben diese Komponente vermissen wir im FDP-Gesetzentwurf. Ebenso ist die Deckung der wegfallenden Steuereinnahmen durch den Bereich der Personalkosten zu hinterfragen, Herr Kollege, ich denke, es ist wichtig – das haben Sie auch gesagt –, dass wir sachlich darüber diskutieren. Deswegen machen wir hier unsere Vorschläge. Den Vorschlag der AfD zur Verwendung des Thüringer Wohnungsbauvermögens lehnen wir aus haushaltssystematischen und fachlichen Gründen ab. Wichtig ist für uns, dass die Mittel aus dem sozialen Wohnungsbauvermögen auch dafür verwendet werden. Der Bedarf besteht in unserem Land. Ich denke, das sollte hier auch nicht durch den Antrag der AfD infrage gestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist bei der Förderung von Wohneigentum ein Reformbedarf festzustellen. Dabei bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hätte somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung. In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinder-BaulandBonus wäre somit eine substanzielle Entlastung für Familien in Thüringen möglich. (Beifall CDU) Ein Grunderwerbsteuerfreibetrag schont somit nicht nur den Geldbeutel von Familien, er ist gleichzeitig ein kluges Signal, dass eine gute Förderung – wie im Rahmen von Baukindergeld oder KinderBauland-Bonus – nicht im nächsten Schritt durch eine familienblinde Grunderwerbsteuer wieder aufgefressen wird. Angesichts der enormen Bedeutung des Wohneigentums für das familiengerechte Wohnen und für die Altersvorsorge werben wir für unseren Antrag. Unser Antrag an die Landesregierung ist eine klare Aufforderung, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Einführung eines Freibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Thüringen einzusetzen. Damit haben wir eine familienfreundliche Lösung vorgeschlagen und werben um Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall CDU)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und Gäste, wiederholt durften wir uns mit den unterschiedlichsten Anträgen zur Absenkung der Grunderwerbsteuer beschäftigen. Einmal ist es die AfD, dann die CDU, dann wieder die FDP und diese Abfolge haben wir in den zurückliegenden Jahren mehrfach erlebt. Eines verbindet diese Anträge: Sie ignorieren oder blenden Fakten recht regelmäßig aus. Aber gerade mit diesen sollten wir uns näher beschäftigen, wenn wir unserem gemeinsamen Ziel der Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungssektor näherkommen wollen. Die Immobilienmarktberichte des Thüringer Landesamts für Bodenmanagement geben uns durchaus brauchbare Hinweise. Dort lesen wir, dass sich bei den Kaufvorgängen für Grunderwerb zum Immobilienbau, bei denen Grunderwerbsteuer gezahlt werden musste, in den letzten zehn Jahren keine Änderungen ergeben haben. Was könnte diese Feststellung bedeuten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es wäre möglich, dass bei den Käufern und Verkäufern die zwischenzeitlich angehobene Grunderwerbsteuer für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung keine Rolle gespielt hat. Das ist auch gut nachvollziehbar, da es wirklich andere Faktoren gibt, die die Entscheidung zum Kauf eines Grundstücks und den Bau eines Hauses beeinflussen. So sind niedrige Zinsen oder die allgemeine Marktlage viel entscheidendere Faktoren, um Grundstücke zu erwerben. Werfen wir einen Blick auf das Ackerland, da sehen wir ganz andere Effekte. Durch die hohe Nachfrage nach Ackerland – also die Marktlage – ist der Preis in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren um rund 100 Prozent gestiegen. Wir erkennen in dieser Entwicklung einen bundesweiten Trend. Was glauben Sie, werte Kollegen der Opposition eigentlich, was da eine Absenkung einer Steuer von ein bis zwei Prozentpunkten bewirkt oder bewirken könnte? Wen wollen Sie eigentlich fördern? Die CDU hat mit ihrem Kinder-Bauland-Bonus doch bereits eine neue Subvention in Aussicht gestellt. Da erscheint es mehr als unglaubwürdig, wenn im gerade beschlossenen Haushalt nun von CDU und FDP eine unserer Einnahmequellen wiederum einmal geschröpft werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle Ihnen diese Frage – Woher kommt die Gegenfinanzierung? – und hoffe inständig, dass Sie mir mit Ihren Rechenkünsten aus dem Bereich der alternativen Mathematik – so wie wir das von der AfD bisher gewohnt gewesen sind – nicht vorrechnen wollen, dass eins plus eins drei ergibt und die Globale Minderausgabe vielleicht auch noch als Gegenfinanzierung anzubieten wäre. Mit der Grunderwerbsteuer nimmt Thüringen im aktuellen Jahr prognostiziert 244 Millionen Euro ein. Da wüsste ich schon ganz gern und vor allem auch genau, in welchem Bereich Sie da gern kürzen möchten, nachdem wir unlängst den Haushalt beschlossen haben und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, diesem Haushalt auch zugestimmt haben – um das vielleicht nur in Erinnerung zu rufen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP wollte eine ganze Milliarde kürzen!) Und die FDP – vielen Dank für den Hinweis – wollte eine knappe Milliarde Euro aus dem Haushalt herausholen und kommt wenige Tage später mit weiteren Vorschlägen um die Ecke. Ich hätte da ein paar Ideen, wo wir das Geld einsparen könnten, zum Beispiel bei den Geldern für Waldbesitzer, beim Kinder-Bauland-Bonus, bei den Geldern für Dorfläden oder Mehrausgaben für Bodycams. Ich glaube, wir alle könnten uns vorstellen, wo an der einen oder anderen Stelle noch weitere Mittel lockerzumachen wären. Aber auch hierzu liefern Sie keine Vorschläge. Sie sehen: Mit ein bisschen Fantasie ist eine Gegenfinanzierung möglich, aber wenn das nicht auf Ihre Unterstützung trifft, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn wir die Grunderwerbsteuer bei dem aktuellen Steuersatz belassen und somit mit den eingeplanten Einnahmen für Thüringen rechnen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der gestrigen Ukraine-Debatte sollte uns allen klar sein, dass weitere Steuergeschenke – an wen auch immer – derzeit einfach nicht drin sind. Aber ich mache Ihnen gern einen Gegenvorschlag, das gerichtet an die Kollegen der FDP: Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium in Kombination mit dem Bundesjustizministerium könnte einfach das Gerichts- und Notarkostengesetz ändern und damit die teils horrenden Notarkosten nach unten korrigieren – auch eine der Baunebenkosten. Dadurch würden die Effekte erreicht, die eine Absenkung der Grunderwerbsteuer hätten, und es läge in der Hand der FDP, das auf der Bundesebene durchzusetzen. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe Gruppe der FDP) Und liebe FDP-Gruppe, wenden Sie sich doch einfach an Ihre guten Freunde in Berlin, an die Bundes-FDP, und unterbreiten Sie dort Ihren Vorschlag und dann werden wir mal sehen, (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) wie ernst es Ihnen ist, die Immobilienkäufer an dieser Stelle zu entlasten. Somit werden wir einer Überweisung des FDP-Antrags nicht zustimmen und die Entschließungsanträge von AfD und CDU ebenfalls ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Kießling.

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Olaf Kießling AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete! Herr Müller, die Rede war unterirdisch. (Beifall AfD) Heute geht es nämlich nicht das erste Mal um die Anpassung der Grunderwerbsteuer. Es ist ein Anstoß für eine notwendige Reform des Grunderwerbsteuergesetzes, eines Bundesgesetzes. Die FDPGruppe hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht. Danke. Die AfD-Fraktion hatte bereits im August 2018 die Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Drucksache 6/6066 für selbst genutztes Wohneigentum gefordert. Wir sind uns alle daher sicherlich einig – wie wir gerade gehört haben, hier drüben nicht –, dass Wohneigentum als ein wichtiger Baustein der Alterssicherung gilt und auch dass die Wohnungsknappheit immer weiter um sich greift, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Immer weniger Menschen in Thüringen haben eine realistische Chance, privates Wohneigentum zu erwerben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein Aspekt ist die Belastung durch die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf den Kaufpreis dank Rot-RotGrün. Gerade für Familien oder für einkommensschwache Haushalte stellt die Steuerschuld häufig eine erhebliche Hürde dar, ein Eigenheim oder eine Wohnung zu erwerben. Bereits am 15.06.2021 lautete die Schlagzeile vom BFW zur Mietkosten-Studie, ich zitiere: „Deutschland braucht Masterplan für mehr bezahlbares Wohnen“. Daher lassen Sie uns in Thüringen endlich daran arbeiten. Ich darf daran erinnern, dass Deutschland im europäischen Vergleich auch Schlusslicht bei der Wohneigentumsquote ist. Bei unserem Nachbarn Polen beispielsweise liegt die Quote bei 85,6 Prozent. Spitzenreiter in Europa ist Albanien mit 96,5 Prozent. Hier ist also dringend Handlungsbedarf gegeben. Doch diese rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sieht hier eben nicht den Handlungsbedarf, auch den im sozialen Wohnungsbau nicht. Die Landesregierung liegt hier weit hinter ihren Möglichkeiten zurück; selbst das Vermögen im Bereich Wohnungsbau wächst an, ohne entsprechend vernünftig eingesetzt zu werden. Nach Ansicht von Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, sei kaum eine andere Steuer derart reformbedürftig wie die Grunderwerbsteuer. Diese hemme zunehmend die Wohneigentumsbildung, erschwere die Altersvorsorge, führe zu preistreibenden Mehrfachbelastungen und sei auch aus verteilungspolitischer Sicht sehr problematisch. Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher mache, sei daher überfällig. Die Politik solle sich bei der Reform darauf konzentrieren, die Bürger bei der Eigentumsbildung zu entlasten. Mittelfristig sollten die Bundesländer jedoch auch die Steuersätze deutlich reduzieren, sagt Manuela Krause vom ifo Institut nach einer Studie des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität in München, die sich mit der Frage der stagnierenden Wohneigentumsquote beschäftigte. Aus den vorliegenden drei diesbezüglichen Anträgen ist klar geworden, dass wir uns alle darin einig sind – zumindest die konservativen Kräfte hier in diesem Hause –, dass im Sinne der Thüringer, die hier ein eigenes Zuhause haben möchten, Handlungsbedarf besteht. Was also ist vor diesem Hintergrund zu tun? Die Grunderwerbsteuer ist zu reformieren mit dem Ziel, durch unter anderem eine Staffelung der Steuersätze den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern. Selbiges ist aber nur möglich mit einer Gesetzesänderung im Bund. Die FDP-Gruppe fordert in diesem Sinne, den Steuersatz von 6,5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken – laut Antrag nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten – oder alternativ einen Freibetrag einzuführen – ebenfalls nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten, wie sich aus dem Eingangstext eigentlich vermuten lässt. Die Einführung des Freibetrags wird aber nur über eine Bundesinitiative möglich sein und es wird nicht, wie von der FDP gewünscht, rückwirkend zum 01.01.2022 klappen. Daher unser Alternativantrag, da könnte es sofort möglich sein, Herr Bergner. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf den Vorschlag der FDP-Gruppe aufgegriffen und fordert eine Bundesratsinitiative bezüglich der Einführung eines Freibetrags beim Ersterwerb von Wohneigentum. Beide heute vorliegenden Gesetzentwürfe erfordern ein Handeln auf Bundesebene, meine Damen und Herren. Wie stehen dort aber die Chancen? 2020 hat die Bundesregierung zumindest durch ihren Wissenschaftlichen Dienst die Machbarkeit der landesrechtlichen Einführung einer ermäßigten Grunderwerbsteuer für bestimmte gemeinwohldienliche Erwerbsvorgänge ohne Bundesbeteiligung untersuchen lassen. In seinem 10-seitigen Gutachten vom 19.10.2020 wird eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich als verfassungskonform eingestuft, solange sie nicht auf null reduziert wird, denn Nullsteuersätze gleichen einer Steuerbefreiung und dürften daher mit Blick auf die bundesrechtlichen Steuerbefreiungsregelungen in § 3 Grunderwerbsteuergesetz unzulässig sein. Die landesrechtliche Einführung gesplitteter Grunderwerbsteuersätze für eine gezielte Entlastung für bestimmte Erwerbsvorgänge – wie nun Ihre beiden Gesetzesvorlagen vorsehen – wird nach dem Wortlaut von Artikel 105 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz nicht in ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder und nach Absatz 3 sogar als zustimmungspflichtig im Bundesrat gesehen. Dabei dürfte ein Nullsteuersatz aus rechtlichen Gründen problematisch sein, folgt man einem recht jungen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Verfassungsmäßigkeit eines gesplitteten Grunderwerbsteuersatzes; dem kann man das entsprechend entnehmen. Ganz so einfach scheint die anstehende Befassung im Ausschuss also nicht zu werden. Da wir als AfDFraktion konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten möchten, bieten wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag eine Alternative, den Sie bitte mit Ihren Anträgen natürlich auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen mögen. Unseren Entschließungsantrag halten wir für den geeigneteren, weil eine Entlastung für die Betroffenen durch Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer erreicht werden kann und ohne die Beteiligung des Bundes auch ganz einfach umzusetzen ist. Eine Übernahme der Grunderwerbsteuer wäre nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes möglich, und zwar in Bezug auf den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, und könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Denn die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind, sieht der Gesetzestext bereits vor. Zur Finanzierung der hier vorgeschlagenen Förderung aus dem Landeshaushalt kann auf das vorhandene Sondervermögen – Thüringer Wohnbauvermögen – zugegriffen werden. Dies umfasst gegenwärtig freie Mittel in Höhe von 162 Millionen Euro, wovon 56,7 Millionen Euro ungebunden sind. Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt Suhl zentral zuständig. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die förderfähigen Wohneigentümer oder Wohneigentumserwerber ohne Beratungsbedarf und ohne Zwischenfinanzierung dieser Grunderwerbsteuer diese Verschonung erhalten. Tatsächlich gibt es Fälle, wo dieses Verfahren ein Zustandekommen eines Eigentumswechsels überhaupt erst erlaubt. In Fällen von Mietkauf zum Beispiel ist oft genug die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer ursächlich dafür, dass keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden kann und damit die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgt. Dann sehen sich leider Käufer und Verkäufer vor der Aufgabe, Verträge rückabzuwickeln. Fragen Sie mal beim Finanzamt Suhl, die können Ihnen ein Lied von solchen Fällen singen, welche Probleme das verursacht. Ich bitte daher um Überweisung des Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort erhält die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner, bitte.

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Ute Bergner fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Wohnraum soll bezahlbar sein, deshalb darf der Staat nicht Preistreiber von Wohnraum sein. Deshalb stimme ich der Absenkung der Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien von 6,5 auf 3,5 Prozent zu. Ich erwarte, dass diese Absenkung für eigengenutzte Immobilien sehr schlank und unbürokratisch geregelt wird, indem sich der Eigenbedarf einer erworbenen Immobilie auf mindestens zehn Jahre erstrecken muss. Diese Regelung hilft jungen Familien, die Eigentum schaffen wollen. Aber auch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf das Niveau unserer Nachbarländer Bayern und Sachsen hilft den Mittelständlern, die das Herzstück unserer Thüringer Wirtschaft sind. Bei jeder Investition eines Mittelständlers kommt es auf jeden Euro an, der geplant werden muss. Denn bei ihnen liegen Eigentum und Verantwortung in einer Hand. Sie können mit einer in dieser Form abgesenkten Grunderwerbsteuer nachhaltig wirtschaften und werden bei Erweiterungsinvestitionen unbürokratisch unterstützt. Und Sachen, die Sie, Herr Müller, genannt haben, wie Umnutzung von Ackerland oder andere Dinge wie Grundstücksspekulationen durch Konzerne werden durch diesen hohen Grunderwerbsteuersatz nicht verhindert. Dazu braucht es andere Instrumente. Deshalb unterstütze ich den Gesetzesvorschlag der FDP, in Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent zu senken, und unterstütze auch eine Ausschussüberweisung, um daran noch zu feilen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da war nun einiges, was wir hier wieder hören durften. Herr Müller und auch in Richtung AfD: Die Ersten, die sich hier in diesem Hause gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gewandt hatten, waren die Freien Demokraten – bereits in der 5. Legislatur, als damals von 3,5 auf 5 Prozent erhöht wurde. Auch das will ich der guten Ordnung halber sagen. Herr Müller, wenn Sie von Steuergeschenken sprechen, wenn es darum geht, den Leuten weniger tief in die Tasche zu greifen, dann will ich ganz klar und deutlich sagen, dass wir da einfach eine andere Sicht der Dinge haben. Es ist kein Steuergeschenk, wenn ich den Steuerzahler weniger belaste, sondern es ist einfach ein Griff, der nicht so tief in die Tasche geht. Auch diese Denkweise sollte man nicht ganz vergessen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ist denn der Steuersatz auf einen Liter Milch?) – Schreien Sie doch mal bitte nicht so, ich habe nur noch 4 Minuten Redezeit. Die CDU hat von Familienfreundlichkeit gesprochen. Da will ich auch noch mal deutlich sagen: Familienfreundlich ist, Familien gar nicht erst zu belasten, ihnen gar nicht erst das Geld aus der Tasche zu ziehen. Insofern werbe ich sehr dafür, dass wir die Grunderwerbsteuer nicht so hoch halten, sondern lieber die Grunderwerbsteuer runternehmen. Das ist zuallererst familienfreundlich, meine Damen und Herren. Bitte denken wir doch an eins, wenn es um den Freibetrag beim Ersterwerb geht: Das ist Bundesrecht. Hier machen wir nun mal Landespolitik und hier können wir nun mal nur die Entscheidungen treffen, die auch in Landeskompetenz sind. Deswegen werbe ich auch ganz klar an dieser Stelle dafür, dass wir zunächst das tun, was wir tun können. Auch wenn wir für diesen Freibetrag eine hohe Sympathie haben: Wir werden das hier im Landtag nicht lösen können. (Beifall Gruppe der FDP) Da mir die Zeit hier auf der Uhr schnell nach unten geht, will ich mal versuchen, etwas gedrängt noch ein paar Worte zu sagen. Mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent ergeben sich vielfältige Chancen und da sind auch wirtschaftliche Chancen dabei. Herr Müller, da sind wir dabei, dass man Steuern eben nicht so statisch betrachten kann. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch eine Ankurbelung des Grundstücks- und Immobilienhandels. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch Impulse für das Gewerbe, Impulse für den Bau, Impulse für die Baunebengewerbe und wir erwarten vor allem auch Wirtschaftsansiedlungen, meine Damen und Herren. Auch das kann zu Einnahmen beitragen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Zur Geschichte – ich habe es bereits gesagt: Thüringen startete wie alle anderen Länder auch mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent, 2011 fand die Erhöhung auf 5 Prozent statt und 2017 auf 6,5 Prozent. Da muss man mal die Frage stellen: Wo wurde denn dieses Geld investiert? Das kann ich Ihnen sagen: Die rot-rot-grüne Landesregierung hat die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer nicht in die langfristige Konsolidierung des Landeshaushalts gesteckt, nicht in den Schuldenabbau und auch nicht in Rücklagen, was mit den Mehreinnahmen von über 34,6 Millionen Euro 2018 und über 42 Millionen Euro 2019 durchaus möglich gewesen wäre. Sie haben die Erhöhung genutzt, um Ihre Lieblingsprojekte zu finanzieren, und das auf dem Rücken des Landeshaushalts und – meine Damen und Herren, noch schlimmer – auf dem Rücken der Steuerzahler, denen tiefer in die Tasche gegriffen wurde, ich wiederhole es bewusst noch einmal. (Beifall Gruppe der FDP) Um den Widerstand bei den letzten Erhöhungen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen: Erinnern Sie sich an die Zuschriften 6/235, 6/236, 6/270, 6/276, 6/277, 6/294, 6/295, 6/297, 6/304 von Verbänden und Handelskammern, die seinerzeit genau zu diesem Thema kamen. Alle hatten sich gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen. (Beifall Gruppe der FDP) Die Landesregierung hat all den Argumenten, die ich jetzt zeitlich nicht aufzählen kann, kein Gehör geschenkt. Daher die Empfehlung, sich diese Zuschriften noch einmal anzuschauen, meine Damen und Herren. Das finden Sie alles in dem Ergebnisprotokoll des 19. HuFA der 6. Wahlperiode vom 9. November 2015. Mit dem Antrag der FDP machen wir Thüringen nicht nur als Wohnort, sondern gleichzeitig auch als Wirtschaftsstandort gegenüber all unseren Nachbarländern wieder attraktiver, meine Damen und Herren. Ich beantrage zum Abschluss im Namen der FDP die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und natürlich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, da der auch für Bauen zuständig ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für diese Debatte. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Müller, Herr Abgeordneter Bilay. Bitte schön, Herr Abgeordneter Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Lieber Herr Kollege Bergner, bisher haben Sie mir immer noch keine Antwort darauf gegeben, wo Sie die 56 Millionen Euro einsparen wollen, die eine Minderung der Grunderwerbsteuer ausmacht. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Haben Sie nicht zugehört?) Des Weiteren sind Ihre prognostischen Aussichten auf ein Anfeuern des Baugewerbes – jetzt will ich nicht sagen – gerade hirnrissig. Wir alle wissen aus allen Ausschusssitzungen, die in irgendeiner Form mit Bau und Investitionen zu tun haben, dass wir heute kaum einen Handwerkerbetrieb finden, einen Baubetrieb finden, der auch nur ansatzweise in annehmbaren Zeiten etwas ausführen kann. Wozu soll ein solches Anfeuern des Marktes an der Stelle dienen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu ein paar Dingen, die Herr Bergner jetzt gesagt hat, will ich noch mal ein paar Sachen richtigstellen. Es ist nicht so, dass die höheren Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer irgendwie verpulvert wurden oder irgendwo verschwunden sind. Von dem Geld sind unter anderem Polizistinnen und Polizisten eingestellt worden, haben wir Schulen saniert, sind Schulden getilgt worden, sind Rücklagen aufgebaut worden, die haben wir in das Corona-Sondervermögen gesteckt – nur anteilig. (Beifall DIE LINKE) Ich will Ihnen noch eines sagen, was wir von Ihrer Idee halten, warum wir das ablehnen: Ein Liter Milch wird höher besteuert als der Erwerb von Grund und Boden. Buntstifte für Kinder, damit sie malen können, werden höher besteuert als der Erwerb von Grund und Boden. Deswegen lehnen wir es ab, weil es unsolidarisch ist. (Beifall DIE LINKE) Sie tun immer so, als würden Menschen, die Grund und Boden erwerben oder sich Eigentumswohnungen kaufen, doppelt und dreifach besteuert. Das ist doch völlig falsch. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Kommunisten!) Auf den Erwerb von Grundvermögen entfällt keine Mehrwertsteuer. Der Kauf eines Hauses wird weniger besteuert als … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Weil es jedes Mal aufs Neue besteuert wird!) Das ist doch völliger Unsinn, Herr Voigt, völliger Unsinn! (Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen schon mal differenzieren zwischen der Grunderwerbsteuer, die einmal anfällt, wenn ich Grundvermögen kaufe, und der jährlich wiederkehrenden Grundsteuer, die die Kommunen erheben, wo wir derzeit über eine Reform des Grundsteuerrechts reden, was auch durch die Finanzministerin umgesetzt wird. Völlig verschiedene Paar Schuhe, Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

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Herr Abgeordneter Kießling hat für die AfD-Fraktion um das Wort gebeten. Ich bitte, ein bisschen die Emotionen zurückzuhalten und das am Pult zu machen. Danke.

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Olaf Kießling AfD

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Danke, Frau Präsidentin. Wenn Herr Bilay hier etwas richtigstellen möchte, dann möchte ich auch etwas richtigstellen. Ich möchte mal daran erinnern, wer damals 2015 die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent angehoben hat, nämlich Rot-Rot-Grün mit der Begründung, die Flüchtlingskosten 2015 zu finanzieren und nicht irgendwelche Buntstifte zu finanzieren oder irgendwelche Polizisten einzustellen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist nicht richtig! Das ist wieder von Ihnen herbeigeredet! Das ist doch Quatsch!) Lesen Sie doch mal Ihre Begründung! Wie gesagt, es ist unsolidarisch, den Leuten so tief in die Tasche zu greifen, gerade den jungen Familien so tief in die Tasche zu greifen. (Beifall AfD)

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Keller

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich mich auch dagegen verwahren, dass das Geld irgendwo versickert ist. Was Herr Bilay angesprochen hat, ist natürlich richtig. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Circa 624 Millionen!) Lieber Herr Voigt, auch in Richtung Herrn Bergner, schauen Sie, wir haben über 1 Milliarde Euro getilgt. Also ist Ihre Aussage, dass wir nichts gemacht haben, falsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann über die Rücklagen denken, wie man möchte, aber gleichwohl sind auch Rücklagen angehäuft worden. Und wenn Sie das Schulsanierungsprogramm sehen, sehen Sie doch ganz genau, dass das Geld, was über die Grunderwerbsteuer in den Landeshaushalt fließt – es ist die einzige Steuer, die überhaupt sichtbar ist, die ein Land überhaupt erheben kann. Es wird eins zu eins den Bürgerinnen und Bürgern, die sie bezahlen, über andere Dinge wieder zur Verfügung gestellt, zum Beispiel über den Bau von Straßen. Wir zahlen Zuschüsse. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht nur die Kommunen geben ihren Anteil, sondern wir geben unseren Anteil auch dazu, zu Schulen, Kindergärten. Überall ist der Freistaat mit seinen Mitteln dabei. Das heißt, es ist wichtig, dass man den Bürgerinnen und Bürgern noch mal erklärt, also nicht nur sagt: Du, ich befreie dich von all dem Krempel, aber der Wohlstand ist für alle da – sondern dass man erklärt, warum Steuern überhaupt erhoben werden, warum die Gemeinde Grundsteuern erhebt, warum wir Grunderwerbsteuern erheben, warum es die Umsatzsteuer gibt. Die gibt es doch deswegen, weil wir sagen: Wer leistungsfähig ist, der soll die Gesellschaft stärker unterstützen als der, der leistungsarm ist. Das ist doch der Grundsatz. Ich denke, auch die CDU weiß darum, dass das nicht nur eine sozialdemokratische oder andere Spinnerei des vergangenen Jahrhunderts ist, sondern Sie tragen das doch im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft mit. Es geht darum ... (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stimmt doch nicht! In anderen Bundesländern wird weniger besteuert!) Ja, in anderen Bundesländern. Herr Voigt, es gibt noch zwei Bundesländer – zwei. Das ist Bayern. Bayern hat sich aufgrund seiner Machtposition im Bund immer bedienen können. Das ist völlig unstrittig, dass sich Bayern bei der Länderfinanzreform mehr gesichert hat, weil es stärker war als andere Bundesländer. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die schwachen und mittelschwachen sind da wesentlich stärker eingeschränkt gewesen. Und das ist Sachsen. Sie wollen doch auch nicht, dass wir wie Sachsen agieren bezüglich … (Unruhe CDU) Halt, halt! Ihre Finanzministerin stand hier an dem Pult – da saßen wir noch in der Opposition – und hat uns erklärt, dass die sächsischen Kommunen jährlich wesentlich weniger Geld bekommen als in Thüringen. Da haben wir dann gerufen und geschrien: Das stimmt alles gar nicht! – Das gehört doch zur Wahrheit dazu. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wie lange ist das denn her, Frau Taubert?) Aber das ist doch der Mehrwert, den Sachsen uns gegenüber jetzt hat. Man hat damals nicht so viel ... (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sachsen-Anhalt 5 Prozent, Sachsen 3,5 Prozent, Rheinland-Pfalz 5 Prozent!) Schauen Sie mal nach Hamburg, Herr Voigt. Hamburg hat gerade erst erhöht, weil die Ausgaben, die vom Parlament und von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet werden, kofinanziert werden müssen. Wenn man etwas will – da bin ich bei den Vorrednerinnen und Vorrednern –, da soll man sagen, wo das Geld weggenommen werden soll. Wollen wir zum Beispiel bei den Schulen sparen? Ich glaube eher nein. Wollen wir beim Kommunalen Finanzausgleich dieses Freiwillige einsparen, was wir da gegenüber der Berechnung bezahlen? Nein. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wir haben gesagt, wo wir es wegnehmen wollen!) Wollen wir – ich habe vorhin Straßenbau gesagt –, dass der kommunale Straßenbau von uns nicht mehr bezuschusst wird? Fragezeichen. An der Stelle ist es unredlich, einfach nur Steuersenkungen zu fordern. Ich schließe mich den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag an. Natürlich geht es nicht darum, dass sich jemand ein Haus nicht mehr kaufen kann – mag sein in Erfurt oder vielleicht in Jena oder in Weimar. Aber ich sage mal: Kommen Sie doch nach Ostthüringen in den ländlichen Raum, der so sehr stark geschätzt wird. Da können Sie noch Immobilien erwerben, sogar mit großen Grundstücken. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Selbst am Rennsteig kostet ein Grundstück für ein Haus 600.000!) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Für 1 Euro beim Finanzministerium!) Aber das ist doch halb wahr und halb falsch. Wer weiß, was das für ein Haus ist, was 600.000 Euro kostet? Ist das ein Haus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche und einem Grundstück von 500 Quadratmetern? Oder was ist das für ein Haus für 600.000 Euro? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Für ein nor- males Einfamilienhaus!) (Unruhe CDU) Es ist schon interessant. Dann wohne ich in der falschen Region. Wir haben Bahnanschluss und Busanschluss an die nächstgrößere Stadt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber es sind kaum Bauplätze vorhanden!) Aber Herr Tischner, es geht doch gar nicht nur um die Bauplätze. Es geht doch auch um den Erwerb von anderen Häusern. Da wissen Sie ganz genau, wie viele Häuser leer stehen. Jedes Mal, wenn ich in die Kommune gehe, dann wird mir gesagt, ich solle doch endlich etwas tun, damit leer stehende Häuser an den Mann und an die Frau kommen. (Unruhe CDU) Und jetzt erzählen Sie mir – hoffentlich wird das alles protokolliert, denn ich finde das wirklich amüsant, was Sie heute erzählen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Gestatten Sie, Frau Ministerin, ich muss Sie an der Stelle auch tatsächlich mal ... Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Parlament lebt natürlich vom argumentativen Austausch, aber dafür haben wir Regularien. Bitte halten Sie die ein. Ein kurzer Einwurf ins Parlament ist okay. Aber jetzt, damit die Ministerin zu Ende reden kann, halten Sie sich doch daran. Danke. Ich stelle fest, die Äußerungen aus der CDU-Fraktion waren folgendermaßen: Man kann sich in Thüringen kein Grundstück mehr leisten. Selbst im letzten Dorf ist es nicht mehr möglich, unter einer halben Million Euro ein Grundstück zu erwerben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ein neu ge- bautes Haus!) Ich korrigiere mich wie folgt, die CDU hat gesagt: Man kann keine Häuser unter einer halben Million Euro mit Grundstück erwerben. Wir wollen es doch einfach nur festhalten, was Sie an Argumenten hier gebracht haben. Meine Damen und Herren, wie gesagt, die Frage, was wird dann nicht mehr passieren, wenn man die Grundsteuer senkt, müssen Sie beantworten, wenn Sie solche Anträge stellen. Ich will weiter darauf verweisen: Auch der CDU-Antrag ist ein Antrag, der letztendlich dazu führt, dass die Grunderwerbsteuer für den Thüringer Haushalt nicht mehr zur Verfügung steht. Das wäre Ihre Entscheidung, das zu tun und dann auch tatsächlich ehrlich vor Ort zu sagen: Freunde, das geht nicht mehr, das können wir nicht mehr finanzieren. Das ist doch ganz einfach, den Bürgern die Wahrheit zu sagen. Aber ich will noch mal darauf verweisen, weil der Antrag von der FDP-Fraktion gekommen ist: Wir haben noch eine ganze Menge an Steuerentlastungen, die im Bund auf der Agenda stehen, die im Bereich des Koalitionsvertrags vereinbart worden sind. Wenn ein 30-Milliarden-Steuerentlastungsprogramm kommt, dann heißt das natürlich auch für uns – mal ganz platt hochgerechnet, das ist nicht auf den Cent –, dass wir auch 800 Millionen Euro sparen müssten. Das heißt, es gibt eine ganze Reihe von Wünschen, Steuern an unterschiedlichen Stellen zu senken. Wenn man das umsetzt, müssen wir uns darauf als Freistaat einstellen und dann natürlich auch kollektiv unsere Gemeinden, weil wir beide an diesem System hängen, dass wir wesentlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben und das auch ohne Krise, egal ob Corona oder jetzt der Flüchtlingszustrom, den wir, denke ich, auch gut bewältigen können. Aber das Geld dafür muss natürlich vorhanden sein. Deswegen plädiere ich dafür, ernsthaft von dieser Thematik Abstand zu nehmen, weil das in der momentanen Situation überhaupt nicht möglich ist, der Freistaat seine Aufgaben – damit auch Aufgaben, die Sie auch gestern schon in sehr umfänglichen Reden hier von uns gefordert haben – dann überhaupt nicht mehr stemmen kann. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.

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Mario Voigt CDU

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Finanzministerin sehr dankbar für die Diskussion heute hier und auch den Kollegen von Rot-Rot-Grün, weil die eines offengelegt hat, dass es schon eine unterschiedliche Betrachtung in der Frage gibt, wie man eigentlich mit dem Bürger umgeht und was man vom Eigentum hält. Ich kann Ihnen eines sagen: Für uns bedeutet es, dass man den Menschen nicht erst das Geld aus der Tasche ziehen muss, um es ihnen als Staat dann wieder zurückzugeben, sondern wir glauben daran, dass es vielleicht sinnvoller ist, dass der Bürger das Geld bei sich behält. Deswegen sind Steuern nur ein notwendiges Instrument, aber sie sollten nicht die höchsten in Deutschland sein. Dafür haben Sie als Rot-Rot-Grün gesorgt und das ist das Problem, das wir hier anzeigen. (Beifall CDU) Das Zweite: 6,5 Prozent ist 2015 rot-rot-grüne Beschlusslage gewesen. Wenn wir uns anschauen: alle Länder um Thüringen herum, Bayern 3,5, Sachsen 3,5, Sachsen-Anhalt 5 Prozent, Hessen 6 Prozent – auch niedriger. Wenn man sich das alles zusammen anschaut, dann darf man doch zumindest mal festhalten: Thüringen hat in einer Situation, in der Menschen Eigentum und Wohnraum suchen, die höchste Grunderwerbsteuer und schafft damit natürlich einen künstlichen Druck. Und Sie stehen hier im Hohen Haus und diskutieren häufig über die Mietpreisbremse, weil die Mieten in den Städten nicht zu leisten sind. Aber wenn es um die Frage geht, dass Menschen vielleicht außerhalb von Städten Wohnraum schaffen wollen, weil sie Eigentum erwerben möchten, dann stehen Sie hier auf der Bremse. Damit halten Sie künstlich den Markt in den Städten hoch, aber Sie schaffen keine Entlastung im Umland. Und, das kann ich Ihnen sagen, das gilt für meinen Wahlkreis genauso wie für viele andere. Sie stellen sich hierher, Frau Finanzministerin, und reden über Ronneburg. Das mag ganz nett sein, ich bin häufiger in Ronneburg und ich weiß, dass wir in Braunichswalde oder Rückersdorf lange danach gesucht haben, dort Wohnraum schaffen zu können. Wer hat es blockiert? Das Planungsrecht, was Sie auch nicht reformieren. Das heißt, wenn es um Eigentum geht, haben Sie meiner Meinung nach einfach ein falsches Verständnis. Und ich glaube, das ist heute sehr deutlich geworden. (Beifall CDU) Jetzt nehmen Sie es mir nicht übel, das muss man Ihnen unterstellen, denn Sie haben über ein Jahr gebraucht, um überhaupt das Thema „Kinder-Bauland-Bonus“ anzugehen. (Unruhe DIE LINKE) Und da ist auch wieder sichtbar geworden: Sie wollen gar nicht an der Seite von jungen Familien stehen, wenn es um die Frage geht, Eigentum zu erwerben. Nicht dass wir uns hier falsch verstehen: Uns ist schon ganz klar, Artikel 14, Eigentum verpflichtet, ist eine grundgesetzliche Aufgabe. Aber sie wollen auch mal in die Lage versetzt werden, das vernünftigerweise zu erwerben. Dieses Gesellschaftsbild ist, glaube ich, in der Debatte heute hier deutlich geworden. Und weil es jetzt um den Haushalt ging. Dazu zitiere ich ausnahmsweise einfach nur mal die Finanzministerin aus der Kabinettsitzung, wo es um den Doppelhaushalt ging. Sie hat, gerichtet an die Kollegen im Kabinett von Rot-Rot-Grün, gesagt: Fangen Sie doch endlich mal an, ehrlich zu planen. Über 500 Millionen Euro Ausgabereste im Durchschnitt, die Sie jedes Jahr produzieren, zeigen ziemlich deutlich, dass es offensichtlich noch Reserven gibt, die man nicht mit höheren Steuern kompensieren muss. Schönen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe DIE LINKE)

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Keller

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Es gibt eine weitere Wortmeldung für die Fraktion Die Linke. Herr Abgeordneter Dittes, bitte.

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Steffen Dittes Die Linke

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Wer hätte das heute früh beim Lesen der Tagesordnung gedacht, dass wir jetzt wirklich mal – Herr Voigt, da bin ich Ihnen auch dankbar – über gesellschaftspolitische Unterschiede unserer beiden Fraktionen und Parteien reden. Das haben Sie nämlich an dieser Stelle sehr deutlich gemacht. (Beifall DIE LINKE) Sie reden an dieser Stelle davon, dass wir das Eigentum nicht unterstützen. Das ist grundsätzlich totaler Blödsinn und das wissen Sie. Aber was Sie damit natürlich auch deutlich machen, mit dieser Debatte, ist ja, dass Sie sich hier hinstellen und sagen und dafür werben und das auch mit großer Vehemenz und auch sehr vielen Vorwürfen gegen die Fraktionen, die Ihre Positionen ablehnen, ist, dass Sie im Prinzip die Umwandlung von Geldvermögen in Immobilienvermögen steuerlich entlasten und befördern wollen. (Unruhe CDU) Was wir an dieser Stelle machen – und deswegen haben wir gerade junge Familien sehr viel intensiver im Blick als Sie –, ist, tatsächlich die täglichen Lebenshaltungskosten, die nicht zu Vermögenssteigerungen führen, sondern wirklich nur zum Lebenserhalt, mit in den Blick zu nehmen, hier mit zu diskutieren und dort für Entlastung zu sorgen. Deswegen will ich es Ihnen noch mal vorrechnen am Beispiel dessen, was Herr Bergner hier vorhin vorgetragen hat, der nämlich dargestellt hat, dass bei einer Investition von 250.000 Euro dann zukünftig ungefähr 8.750 Euro Steuern zu zahlen wären, nach dem Vorschlag der FDP. In diese Richtung wollen Sie ja auch denken. Dann sage ich Ihnen mal: Eine vierköpfige Familie investiert im Jahr ungefähr 10.000 Euro in Lebensmittel, das heißt, sie brauchen 25 Jahre, um genau diese Investition für ein Haus für das auszugeben, was sie täglich am Leben erhält. Und wissen Sie, was diese Familie in diesem Zeitraum für eine Steuerlast trägt? 17.500 Euro, also das Doppelte dessen, was Herr Bergner hier vorschlägt, und mehr als das, was in Thüringen für den Grunderwerb tatsächlich zu zahlen ist. Der entscheidende Unterschied, den Sie dabei überhaupt nicht berücksichtigen, ist, dass diese Familie am Ende dieses 25-jährigen Zeitraums bei einer Investition in ein Haus noch einen Vermögenswert von 250.000 Euro zur Verfügung hat, während die Investitionen in Lebensmittel einfach weg sind, als Verbrauchsmittel tatsächlich jeden Tag verbraucht worden sind. (Unruhe CDU) Ja, sie haben überlebt, und das ist das, worüber wir tatsächlich reden, nämlich eine Entlastung der täglichen Lebenshaltungskosten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dass sie in den zehn Jahren nicht essen müssen? Na, herzlichen Glückwunsch!) (Unruhe CDU) Jetzt komme ich zu Ihrem anderen Beispiel, Herr Voigt. Sie haben es ja von hier vorn nicht wiederholt. (Unruhe Gruppe der FDP) Sie haben die Grundsteuer noch als zusätzliche Belastung für diejenigen hier erwähnt, die Immobilienerwerb vollzogen haben. Was Sie dabei aber überhaupt nicht berücksichtigen – und darüber sollten wir dann auch mal reden –, dass die Familie, von der ich gerade gesprochen habe, in der Regel Mieter ist. Und wissen Sie, wer die Grundsteuer bezahlt? Der Mieter einer Wohnung, weil die Grundsteuer durch den Immobilienbesitzer auf die Miete umlegbar ist. (Unruhe CDU) Das heißt, diese Belastung, die Sie hier in Ihrem Zwischenruf auch noch den Immobilienbesitzern zuerkennen, die landet bei den Mieterinnen und Mietern und führt zu einer Belastung der alltäglichen Lebenshaltungskosten. Und dann sage ich auch, Herr Voigt: Bleiben Sie, auch wenn Sie hier vorn politisch argumentieren, ehrlich! Sie haben sich hier hingestellt und Bundesländer aufgezählt, die eine geringere Grunderwerbsteuer haben. Was Sie aber nicht tun – das wissen Sie und ich finde, das sollte in einer ehrlichen Debatte eine Rolle spielen –: die Länder aufzählen, die eine gleich hohe Grunderwerbsteuer wie Thüringen haben. Das sind die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, das Saarland und NordrheinWestfalen. In drei dieser vier Bundesländer stellt die CDU den Ministerpräsidenten. Das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich – zunächst kommen wir zum Gesetzentwurf –: Wird Ausschussüberweisung beantragt? An den Haushalts- und Finanzausschuss? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Frau Präsidentin, ich hatte Überweisung an den HuFA und den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, federführend an den HuFA, beantragt!) Okay, danke. Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Zunächst ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, die drei fraktionslosen Abgeordneten und die Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Ich denke, das sollten wir jetzt zählen. Ich bitte hier noch einmal um die Mitzählung. Ich wiederhole die Abstimmung. Wer ist für die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten und der AfD-Fraktion. Lassen Sie bitte die Hände oben. Das sind 37. Dann bitte die Gegenstimmen? Das sind 38. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann frage ich nach der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wir haben jetzt, wenn ich das richtig gesehen habe, wegen des Zugangs zur CDU nach Adam Ries 38 und 38. Das heißt, auch diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der CDU. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Herr Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ja, Ausschussüberweisung.

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Keller

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An beide Ausschüsse?

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Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Nein, nur an den HuFA.

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Nur an den HuFA. Für den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten, der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ebenfalls, wenn sich die Anzahl nicht verändert hat, 38 – 38. Gern können wir das auch nochmals zählen, wenn das jetzt gewünscht ist. Ja, das ist gewünscht, dann tun wir das. Dann bitte noch mal die Jastimmen für den Haushalts- und Finanzausschuss. Das sind 39. Dann bitte die Neinstimmen. Auch 39. Jetzt haben wir wieder einen Gleichstand – das ist ja ähnlich wie beim Fußball. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben wir also 39 zu 39. Das bedeutet auch hier eine Ablehnung. Herr Dr. Voigt, bitte. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Es wird so lange abgestimmt, bis es passt, oder?)

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Mario Voigt CDU

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Nein, ich respektiere das. Aber ich weiß zufällig, wer bei Ihnen coronabedingt fehlt. Deswegen wundert mich ein klein wenig, wie Sie auf 39 Stimmen kommen können, denn ich sehe den Ministerpräsidenten nicht und dann weiß ich, dass in jeder Fraktion ein, zwei und drei Leute langzeitbedingt fehlen. Das heißt, es fehlen vier Leute. Bei 42 minus 4 kommt bei mir 38 raus. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bei der CDU gibt es Applaus, wenn man 42 minus 4 richtig rechnet?)

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vier fehlen und das kann man auch nur weitergeben. Also es sind ebenfalls vier, die fehlen. Dann zählen wir das jetzt noch mal. Bitte schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. 39 Jastimmen. Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Es sind 38. Damit haben wir eine Zustimmung zur Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss. Damit wird die zweite Lesung des Gesetzentwurfs stattfinden. Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ja, an den Haushalts- und Finanzausschuss bitte.

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Keller

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Ebenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an der Stelle abgelehnt. Damit ist eine Überweisung erfolgt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen. Wir treten hiermit in die Lüftungspause ein und setzen um 11.20 Uhr fort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie wieder in den Plenarsaal, damit wir unsere Sitzung fortsetzen können. Ich rufe auf den TagesordGesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3725 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung wird gewünscht. Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie trotz des etwas grauen Wetters gedanklich mit hinausnehmen in unsere Thüringer Landschaft, in der wir viele Täler sehen. Nur oft haben die Täler einen kleinen Nachteil: Anstatt eines Bachs, der dort normalerweise entlangfließt, sehen wir die Kanaldeckel der Bachverrohrungen. Nun ist es so, dass wir uns da sicherlich einig sind, dass die Wasserrahmenrichtlinie von uns nicht nur die Renaturierung von Gewässern verlangt, sondern dass es auch sinnvoll für das Kleinklima ist, dass es auch sinnvoll für die Regulierung von Wasserabflüssen ist, für die Verlangsamung von Wasserabflüssen, wenn wir Gewässer wieder renaturieren können. Aber dafür muss man natürlich auch jemanden gewinnen, nämlich die Menschen, denen die Felder gehören, und die Menschen, die diese Felder gepachtet haben. Ich habe mich selbst in meinem Leben auch schon mit Gewässerrenaturierung beschäftigen dürfen und das ist nicht immer ganz einfach. Es ist vor allem dann nicht einfach, wenn die Belastungen, die sie dadurch erfahren, immer größer werden. Damit hat unser Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes zu tun, nämlich mit dem Thema der Gewässerrandstreifen. Es passt auch in unsere Reihe von Anträgen unter unserem Motto: Wer das Land ernährt, verdient Respekt. (Beifall Gruppe der FDP) Wir als Freie Demokraten möchten mit diesem Entwurf das Problem der Gewässerrandstreifen angehen, das in der 6. Legislatur die Erweiterung außerorts von 5 auf 10 Meter erfahren hat. Mit anderen Worten: Flächen, für die der Betrieb Pacht bezahlt, Flächen, die eigentlich als Produktionspotenzial für landwirtschaftliche Betriebe gedacht sind, sind ihm entzogen. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein – alle haben in ihren Regelungen nach wie vor die Breite von 5 Metern vorgesehen, so wie wir das in Thüringen bis Ende 2019 auch hatten, bevor das dann durch R2G geändert wurde. Wir als Freie Demokraten möchten zu der bewährten Regelung zurück, und zwar nicht weil wir in irgendeiner Weise Ökomuffel wären, sondern wir machen uns auch Gedanken, wie das ganz gut funktionieren könnte, damit das Ziel, was Sie damals verfolgt haben, auch eingehalten wird. Wir fordern nämlich, dass Gewässerrandstreifen – Zitat – „durch landwirtschaftliche Anlieger auf bis zu fünf Meter im Außenbereich reduziert werden, wenn“ – und darauf liegt die Betonung – „durch fachgerecht angelegte und unterhaltene Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass im Regelfall das Gewässer schädigende Einflüsse verringert werden.“ (Beifall Gruppe der FDP) Fanggraben – das kennen wir aus dem Bau von Trinkwassertalsperren – bedeutet, dass sich ähnlich wie bei einem kleinen Straßengraben eine Mulde ins Gelände zieht, damit das Wasser nicht auf dem kürzesten Weg direkt ins Oberflächengewässer gelangt, sondern eine Passage der belebten Bodenschicht erfährt und dadurch gereinigt wird. Diese Regelung würde sowohl mehr landwirtschaftliche Fläche für eine gewinnbringende Bewirtschaftung schaffen als auch die Gewässer vor einem übermäßigen Eintrag von Nährstoffen schützen. Ein weiterer Punkt, der in den letzten drei Wochen schmerzlich an Aktualität gewonnen hat, ist der Punkt „Versorgungssicherheit“. Zwei der großen Agrarexporteure stehen derzeit im Krieg miteinander. Vor allem im Fall der Ukraine wird sich diese Situation auch auf die kommende Ernte auswirken, ob wir das nun betrauern oder nicht. Wer kämpft, kann kein Getreide pflanzen, Felder, über die Granaten fliegen oder Panzer fahren, können nicht bestellt werden. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll, Flächen stillzulegen, Potenziale für den Anbau von Lebensmitteln und gegebenenfalls auch Energiepflanzen nicht zu nutzen, meine Damen und Herren. Die Reduktion von Gewässerrandstreifen kann unter den beschriebenen Randbedingungen hier einen kleinen Beitrag leisten, um die Versorgung unserer Bevölkerung mit nachwachsenden Rohstoffen und Lebensmitteln sicherzustellen. Wir haben zu diesem Vorschlag natürlich auch Rücksprache genommen, meine Damen und Herren, mit Landwirten, mit dem Thüringer Bauernverband, die unseren Vorschlag als praxisnahe und praktikable Lösung begrüßen. Deswegen freue ich mich hier auf eine sachliche Debatte auch im Interesse derer, die nach wie vor gern versuchen, Gewässer zu renaturieren, damit man auch die Landwirte dafür gewinnen kann. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Tiesler für die CDU-Fraktion. (Beifall CDU)

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Stephan Tiesler CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen – also abstimmungsfähig sind wir noch nicht, die 45 haben wir jetzt noch nicht erreicht hier im Rund –, liebe Gäste, die Ausweitung der Gewässerrandstreifen auf 10 Meter wurde tatsächlich erst 2019 in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Rot-Grün eingeführt. Bereits damals haben wir als CDU-Fraktion diese Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts kritisiert und das machen wir tatsächlich auch heute noch, denn die pauschale Verdopplung des Randstreifens von 5 auf 10 Meter ist ein Fehler. (Beifall Gruppe der FDP) Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen grundsätzlich zu begrüßen. (Beifall Gruppe der FDP) Rechnungen zufolge ist von den 2019 eingeführten 10 Metern Gewässerrandstreifen ein Anteil von rund 2,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Thüringen betroffen. Für die Landwirtschaft bedeutet dies somit einen klaren Werteverlust, denn solche Randstreifen kosten Geld. Die Auflagen lassen die Erträge sinken, gleichzeitig entstehen neue Bewirtschaftungskosten. Zudem haben mit der Gesetzesnovelle von 2019 die betroffenen Landwirte die Gestaltungsmöglichkeiten über Teile ihrer an Gewässern liegenden Flurstücke verloren. Meine Damen und Herren, es steht außer Frage, dass die Thüringer Gewässer auch wegen Überdüngung unter einer zu hohen Nährstoffbelastung leiden. Die daraus resultierenden verschlämmten Gewässersohlen und der Sauerstoffmangel stellen vor allem die Fischfauna vor ein erhebliches Problem. Unser Ziel muss es daher sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie in den Prozess mit einzubinden. Die CDU-Fraktion hat die Diskussion bereits zum damaligen Zeitpunkt dahin gehend vorangetrieben, und zwar bei der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes in der vergangenen Legislaturperiode, dass die Breite der Gewässerrandstreifen nicht zu verkleinern ist. So hatten wir damals vorgeschlagen, nach dem Modell Rheinland-Pfalz die Randstreifen auf 10 Meter im Außen- und 5 Meter im Innenbereich und auch nur an Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der vorliegenden Belastung flexibler zu gestalten. Dies wurde damals leider vom zuständigen Ministerium abgelehnt. Wir sehen eine generelle einheitliche Festlegung der Gewässerrandstreifen über den kompletten Freistaat weiterhin als starke Einschränkung der Landwirtschaft auf vielen Hektar bislang genutzter Flächen. Ob allerdings die jetzt in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Fanggrabenalternative sinnvoll ist, bleibt aber auch fraglich, weil man dann diese Flächen mitunter für andere Dinge landwirtschaftlich mehr nutzen kann, wie zum Beispiel Blühflächen, weil man aufgrund der Bewirtschaftung gar nicht mehr richtig rankommt. Daher empfehlen wir, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen, um dann dort noch mal darüber zu sprechen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, seit Mai 2019 sind festgelegte Schutzbereiche an Fließ- und Standgewässern im Thüringer Wassergesetz klar geregelt. Doch warum brauchen die Bäche, Flüsse, Seen und Co überhaupt eine Schutzzone an ihrem Ufer? Als Kind spielte ich noch an Bächen und Flüssen, die teils von Schaum verdeckt oder von Algenblüte durchsetzt waren und in einem Betonkorsett kaum noch einem Tier Lebensraum boten. Seitdem hat sich sehr viel geändert: Zahlreiche Arten kehrten zurück, Fische können vielerorts wieder aus heimischen Flüssen verspeist werden. Sogar mitten in der Stadt – wie hier in Erfurt – stehen Angelnde zwischen den Häusern im Bett der Gera. Geht es den Gewässern demnach gut und können sie ihre ökologische Funktion in der Kulturlandschaft ausfüllen? Die Antwort findet sich in der gemeinsamen europäischen Zielstellung. In dieser haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, dass sich an den blauen Adern weitgehend das natürliche Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern etablieren kann, die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen hergestellt wird, sich sanierte naturnahe und naturbelassene Uferzonen entwickeln und eine Schadstoffkonzentration innerhalb der Grenzwerte dauerhaft sichergestellt wird. Spätestens seit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 und der Umsetzung ins nationale Recht zwei Jahre später sind diese Ziele auch für Thüringen rechtsverbindlich. Für die Umsetzung dieses guten Zustands der Gewässer hatte die Wasserrahmenrichtlinie ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Die Bundesrepublik hatte zudem die Möglichkeit, die Frist zu verlängern, falls eine Umsetzung bis dahin nicht möglich sei. Diese Möglichkeit wurde vollumfänglich genutzt. Doch aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben: Bis 2027 müssen entsprechende Maßnahmen jetzt noch verbindlicher und zielgerichteter ergriffen werden, um diese Qualitätsziele erreichen zu können. Der Freistaat Thüringen hat reagiert, nach vielen Jahren der freiwilligen Umsetzung musste das Parlament verbindlich eingreifen. Im Jahr 2019 wurde mit der Verabschiedung des Thüringer Wassergesetzes ein Strauß von Maßnahmen festgelegt. Es schafft Klarheit und Verbindlichkeit statt Ausnahmen und Optionen. Beispielsweise regelt § 29, dass 5 Meter innerhalb von Siedlungen und 10 Meter im Außenbereich die besagten Gewässerrandstreifen anzulegen sind. Neben der puffernden Wirkung beim Eintrag von Oberflächenwasser sind diese zugleich ein wachsender Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Die Kehrseite der Medaille ist, dass der Landwirtschaft mehrere Tausend Hektar Fläche dauerhaft entzogen werden. Wir verstehen die Flächenbewirtschaftung nicht als Problem, sondern als einen zentralen Partner der Umsetzung von Lösungen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf möchte der Landwirtschaft helfen, hat aber eine gegenteilige Wirkung. Lassen Sie mich das kurz ausführen: Statt der geltenden 10 Meter Randstreifen außerhalb von Ortschaften strebt der Entwurf einen Verhandlungsraum von mindestens 5 Metern an. Ergänzt wird dieser durch fachgerecht angelegte und zu unterhaltende Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen. Hier sind der Unschärfe und damit auch der Bürokratie Tür und Tor geöffnet. Statt einer klaren, nachvollziehbaren, messbaren allgemeinen Regelung verlagert der Vorschlag die Entscheidung wieder in eine Grauzone. Landnutzende müssen nachweisen, wie sie diese offengehaltenen Bedingungen erfüllen. Behörden sind in der Pflicht, diese flächenhaft zu prüfen und das dauerhaft. Mit dem Aufbau der Gewässerunterhaltungsverbände und der Umsetzung der bestehenden Rechtsetzung haben die Beteiligten bereits jetzt alle Hände voll zu tun. Die notwendigen Eingriffe in die Gewässerkörper sind bisher noch nicht flächendeckend erfolgt. Alles in allem sind wir noch ein ganzes Stück von der Zielerreichung 2027 entfernt. Fünf Jahre sind bei dieser umfangreichen Aufgabe nicht viel Zeit. Beispielsweise hat der Gewässerunterhaltungsverband Hörsel/Nesse ganze 1.640 Kilometer Gewässer zweiter Ordnung in diesem Zeitraum in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Daher ist für uns die Aufweichung des geltenden Gesetzes kein hilfreicher Schritt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielmehr wollen wir mit den betroffenen Landnutzerinnen und Landnutzern praxistaugliche Lösungen finden, welche die Bedürfnisse von Mensch und Natur zusammenführen. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Das Wort hat für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wirft die parlamentarische Gruppe der FDP die Frage nach der Sinnhaftigkeit der in § 12 des Thüringer Wassergesetzes geregelten Gewässerrandstreifens auf – und das aus unserer Sicht zu Recht. (Beifall AfD) Betrachtet man die Genese der Mitte 2019 verabschiedeten Neuordnung des Thüringer Wassergesetzes, so fällt zunächst das Abstimmungsergebnis auf. Bei 72 abgegebenen Stimmen der namentlichen Abstimmung waren es 43 Ja- und 29 Neinstimmen. Auf große Zustimmung traf es also nicht. Die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion und ein Einzelabgeordneter votierten jedenfalls vor etwa zweieinhalb Jahren gegen das Gesetz, das von den Befürwortern als Meilenstein bezeichnet wurde. Die damals vorgebrachte Kritik richtete sich dabei nicht auf die Überarbeitung des Thüringer Wassergesetzes von 2009 an sich, denn die war mit dem 2010 novellierten Wasserhaushaltsgesetz des Bundes mehr als überfällig. Die Kritik richtete sich gegen einzelne Bestimmungen, so gegen die zur Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen. Abweichend von § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes legt das Thüringer Gesetz nämlich zum einen 10 Meter statt 5 Meter Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern im Außenbereich fest. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist in diesem Bereich verboten. Zum anderen führte man ein bürokratisches Optionsmodellmonster ein, das je nach Vorhandensein oder Abwesenheit natürlicher Gehölzer, umbruchloser Grünstreifen und Kurzumtriebsplantagen auf bisherigem Ackerland den Landwirten und den unteren Wasserbehörden das Leben erschwert. (Beifall AfD) Und das, obwohl bereits 2017 eine restriktive Düngemittelverordnung den Einsatz von Substraten in Gewässerrandstreifen regelt, und das unter Beachtung der Hangneigung. Zweifellos ist der Eintrag von Stickstoffen und Phosphor ein Problem für Gewässer und ein Teil davon wird auch von der Landwirtschaft verursacht. Betrachtet man § 29 des Thüringer Wassergesetzes, scheinen Regierung und Ja-Stimmer aber davon auszugehen, dass allein die Landwirtschaft dafür verantwortlich sei. Dabei wird zum Beispiel Phosphor durch Abwasser eingetragen und das in nicht unerheblichem Maße. (Beifall AfD) Ich zitiere aus dem Nährstoffbericht 2017: An 4 Prozent aller Messstellen in Thüringer Oberflächengewässern wird die Umweltqualitätsnorm von 50 Milligramm pro Liter überschritten und dies ausschließlich in den Gewässern zweiter Ordnung. Etwa 16 Prozent der Messstellen an Gewässern erster Ordnung und 48 Prozent an Gewässern zweiter Ordnung weisen Konzentrationen von größer 14,1 Milligramm pro Liter auf und erfüllen damit die Anforderungen an Gesamtstickstoff nicht. Bei Phosphor überschreiten ca. zwei Drittel aller Messstellen den Phosphorwert. Die Berichte der Jahre 2018, 2019, 2020 über die Einhaltung der Qualitätsnormen kommen zu dem Schluss, dass die Einhaltung der Werte für Ammoniumnitrat im Zeitraum von 57 Prozent auf 70 Prozent zugenommen hat, sich also eine Verbesserung einstellte. Bei Nitrat bleiben sie etwa auf einem hohen Niveau, 2020 überschritten lediglich 2 Prozent der Oberflächengewässer den Wert von 50 Milligramm pro Liter. Auffällig sind hier erneut die Phosphorwerte, denn lediglich 36 Prozent der Oberflächengewässer überschreiten die Werte im Jahr 2020 nicht. Wobei dazu gesagt werden muss, dass die Zahl der Messstellen im Zeitraum stark schwankte. Die Daten sprechen indes dafür, dass die Maßnahmen der Landwirtschaft gegen Eintrag Früchte tragen und es eben nicht die Landwirtschaft ist, der man die Hauptverantwortung für den Eintrag in Gewässer zuschieben kann. (Beifall AfD) Vielmehr sind Phosphoreinträge das größere Problem, und die kommen unter anderem aus Abwässern, weshalb die Überarbeitung des Wassergesetzes Sinn macht wie auch mehr Geld für Abwasserentsorgung, wie von uns für den Haushalt 2022 gefordert und leider mehrheitlich abgelehnt. (Beifall AfD) Die bürokratische Belastung durch das Thüringer Wassergesetz ist immens und dringend zu reduzieren. Was § 29 in der Praxis bedeutet, wurde schon in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf in der 6. Legislaturperiode deutlich. Der Thüringische Landkreistag lehnte den Gesetzentwurf ab, weil die Kontrollen auf Grundlage des § 29 zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Durch breitere Gewässerrandstreifen werden die durch die unteren Wasserbehörden zu kontrollierenden Flächen wesentlich größer. Auch das geplante Optionsmodell führt zu Mehraufwand, da die verschiedenen Optionen einen Flickenteppich mit Verboten zur Folge haben. Damit die Kontrollen sachgerecht erfolgen können, wird außerdem eine scharfe Erfassung der einzelnen Regelungen bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde in Form eines Katasters notwendig. Der Thüringische Landkreistag sagte, dass der personelle Mehrbedarf mit ca. einer Vollbeschäftigteneinheit pro untere Wasserbehörde pro Jahr eingeschätzt wird. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreistags: „[...], dass wir zwar die geplante Anpassung des Landeswasserrechts an das vor inzwischen neun Jahren geänderte Bundesrecht im Grundsatz positiv bewerten, den konkret vorgelegten Gesetzentwurf jedoch aufgrund seiner aus kreislicher Sicht unrealistischen und fehlerhaften Kostenprognose und der vor diesem Hintergrund fehlenden Kostenerstattungsregelung für den Mehraufwand der im übertragenen Wirkungskreis tätigen UWB bei den Landratsämtern in Thüringen in seiner aktuellen Ausgestaltung ablehnen.“ Auch der BUND und der NABU sagten in der Anhörung aus, dass das Optionsmodell zu kompliziert in der Anwendung sei, und diese beiden Verbände stehen sicher nicht im Verdacht, gegenüber der Landwirtschaft besonders freundlich eingestellt zu sein. Der Thüringer Bauernverband begründete seine Kritik unter anderem damit, dass das Vorhaben zu Wertverlust der Landwirte führt und das Gesetz den Charakter der Enteignung trage. Etwa 8.000 Hektar Ackerfläche seien durch die Regelung betroffen. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbands: „Der TBV lehnt die Regelung zur Neuordnung der Gewässerrandstreifen in der vorliegenden Form ab und gibt fachlich begründeten, auf kooperativen Ansätzen beruhenden Alternativen den Vorzug. Die geplante Neuregelung basiert auf falschen Grundannahmen, ist fachlich nicht erforderlich, vernachlässigt bestehende Entwicklungen im Gewässerschutz […] und schafft zahlreiche fördertechnische Probleme für Landwirtschaftsbetriebe, Eigentümer und Verwaltung.“ (Beifall AfD) Und weiter: „Ein verpflichtender 10 m breiter Streifen Ackerland, auf dem dauerhaft keinerlei Düngung stattfindet und auf dem kein Pflanzenschutz angewendet werden darf, kommt einer Nutzungsextensivierung gleich, führt zur massiven Aushagerung des Bodens verbunden mit einem Rückgang der Bodenfruchtbarkeit sowie zu Verunkrautung. Das zieht in der Konsequenz einen erheblichen Ertragsrückgang bei den angebauten Kulturen und eine geminderte Wertschöpfung nach sich. [...] Die Einrichtung des Gewässerrandstreifens auf 10 m Breite muss in der Konsequenz als faktische Enteignung [der Landwirte] gewertet werden. […] (Beifall AfD) Als besonderes Problem darüber hinaus sehen wir, dass trotz intensiver Gespräche des Berufsstandes mit dem TMIL und dem TMUEN, sowie interministeriellen Arbeitsgruppen, weder die zahlreichen offenen Fragen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Förderung bzw. dem dauerhaften Wertverlust für Eigentümer/Pächter beantwortet noch bestehende Probleme ausgeräumt werden konnten.“ Der Meilenstein scheint eher ein Stolperstein zu sein. (Beifall AfD) Insofern stimmt die AfD-Fraktion einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zu. Im Ausschuss ist dann unter anderem zu klären, was mit der Formulierung „ähnlich“ geeignete Maßnahme zum Schutzzweck und mit den „Fanggräben“ genau gemeint ist und wie diese zum Nutzen des Gewässerschutzes, der Landwirtschaft und der Kontrollbehörden umzusetzen sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Für die Fraktion Die Linke erhält Frau Abgeordnete Dr. Wagler das Wort.

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Marit Wagler Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hoffmann, es ist eben beides: Es sind die häuslichen Abwässer, die aufgrund des zu geringen Anschlussgrads im ländlichen Raum noch in die Vorfluter geleitet wurden, die diese organische Belastung verursachen, und es ist auch Mitschuld der Landwirtschaft, dass viele Thüringer Gewässer den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht genügen können. Gewässerrandstreifen wurden in diesen Dimensionen ausgelegt, damit sich Gewässer wieder freier entwickeln können. Mit dieser Entwicklung geht auch eine Verbesserung der Gewässerstruktur einher und die Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer wird entschieden verbessert. Was auch mit den Gewässerrandstreifen einhergeht vor allen Dingen, wenn sie bewachsen sind, das ist eine Barriere für die Winderosion. Damit schützen diese Gewässerrandstreifen wiederum die Äcker mit ihrem Pflanzenbewuchs vor Winderosion, vor Wassererosion und dienen damit auch dem Bodenschutz, dem Bodenerhalt und können der Landwirtschaft damit dienen. Neben dem Schutz und der Barrierefunktion sind Gewässerrandstreifen wertvolle Lebensräume. Das hat Kollege Möller schon ausreichend ausgeführt. Der Pflanzenbewuchs an den Uferrandstreifen sorgt gerade in Zeiten des Klimawandels für eine vermehrte Beschattung und Kühlung des Gewässers. Das ist gerade jetzt immer wichtiger. Denn mit der geringeren Temperatur der Gewässer steigt die Wasserqualität, auch die Qualität für die Wasserbewohner, und wir können die Gewässer in der Folge vor der globalen Erwärmung schützen – zum Teil zumindest. Die wichtigste Funktion, die Gewässerrandstreifen für mich aber haben, ist der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe in Gewässer, vor allen Dingen von phosphathaltigen Düngemitteln. Besonders Phosphat, was an Bodenpartikel gebunden ist, wird durch den Pflanzensaum wirksam festgehalten. Es kann nicht mehr in das Gewässer gelangen bzw. in einem viel geringeren Maße. Je nach dem, wie diese Gewässerrandstreifen ausgestaltet sind – dafür brauchen sie natürlich Platz –, können diese Phosphoreinträge bis zu 85 Prozent reduziert werden. Darauf kommt es an. In der Abwägung muss man also zum Schluss kommen, dass trotz der rigiden Einschränkungen für die Landwirte die Auswirkungen für den Gewässer- und Naturschutz so groß sind, dass sie unbedingt in der jetzigen Form weiterverfolgt werden sollten. Eine Nutzung der Uferrandstreifen in einer in der heutigen konventionellen Landwirtschaft gängigen Art und Weise durch Ausnahmegenehmigungen wiederherzustellen, ist nicht zielführend. Dennoch müssen wir über eine neue Synergie von Schützen und Nützen in dem Spannungsfeld von Landwirtschaft und Naturschutz nachdenken, denn die Landwirtschaft kann nicht eine immer ökologischere Produktion unserer Lebensmittel und auch noch die Produktion der nachwachsenden Rohstoffe von morgen auf einer immer kleiner werdenden landwirtschaftlichen Fläche schaffen. Das alles wurde jetzt auch gerade noch mal durch den Krieg in der Ukraine verstärkt. Landwirtinnen und Landwirte müssen bei steil ansteigenden Dünger- und Treibstoffpreisen um ihre Wirtschaftlichkeit kämpfen. Die Lösung solcher Nutzungskonflikte – was letztendlich ein Flächennutzungskonflikt ist – sehen wir allerdings nicht so sehr in einem Zurückgehen, sondern in einem Vorwärtsgehen. Es geht zum Beispiel um die Förderung neuerer Formen der Landwirtschaft wie zum Beispiel Dauerkulturen wie die Durchwachsene Silphie. Es geht um Agroforstsysteme, Kurzumtriebsplantagen. Das Allerwichtigste aber ist der Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche für die Urproduktion. Das gelingt eben nicht am besten durch eine Unterdimensionierung der Gewässerrandstreifen. Natürlich hat das zur Folge, dass die Hektar der Landwirtschaft in den genannten Dimensionen für die Produktion eingeschränkt werden. Dennoch: Der größte Vorteil für die Landwirtschaft ist, wenn wir Flächenversiegelung vermeiden, wenn wir eine gleichwertige Entsiegelung auf den Weg bringen und wenn wir mehr Fläche, mehr Brachen revitalisieren. Deswegen kann das Ziel der Linken nur eine Netto-NullNeuversiegelung sein und wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In Richtung von Kollegen Möller: Es war natürlich auch vor 2019 klar geregelt, nur halt mit der geringeren Breite, das ist der Unterschied. Die Gewässergüte hat sich in meiner Wahrnehmung in Thüringen vor allem seit 1990 verbessert, und zwar deutlich verbessert, das will ich auch sagen. Einen Punkt löst auch der breitere Gewässerrandstreifen mit Sicherheit nicht, das ist die Problematik der Felddrainagen. Wenn Sie schon mal einen Bach renaturiert haben und sich dann gewundert haben, warum da lauter Ziegelscherben drin lagen: Das sind die Felddrainagen, die damals im Rahmen der Melioration reihenweise in der Thüringer Landwirtschaft verlegt worden sind, um den Feldern Wasser zu entziehen. Über diese Felddrainagen, die heute noch im Untergrund existieren, wird auch aus dem Hinterland in Größenordnungen Material transportiert, wo der Gewässerrandstreifen gar nichts nützt, im Gegenteil. Ein Fanggraben könnte möglicherweise solch eine Drainage beim Bau unterbrechen und auch dort eine Lösung bringen, zumindest eine Teillösung. Sie haben hier von einer messbaren allgemeinen Regelung gesprochen. Das Problem ist: Böden sind unterschiedlich und deswegen können Sie nicht jeden K-Wert in eine gesetzliche Regelung hineinf schreiben. Deswegen haben wir dort auch bewusst eine gewisse Offenheit gelassen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir die Formulierung „ähnliche geeignete Maßnahmen“ gebracht haben, schlicht und einfach weil wir denken, dass es Menschen geben kann, die vielleicht auf eine andere gute Idee kommen; das wollten wir damit nicht blockieren. Mit einem haben Sie recht, Herr Möller: Die Gewässerunterhaltungsverbände haben bereits jetzt alle Hände voll zu tun, vor allem mit bürokratischen Lösungen. Da sind damals etliche Böcke geschossen worden. Wenn man sich beispielsweise vor Ort mal über die Zuständigkeit bei der Sicherungspflicht für Bäume unterhält, wer da nun für welchen Baum zuständig ist: Da ist sehr viel von dem eingetreten, wovor ich damals als Bürgermeister – nebenbei gesagt – auch in einem Brief an das Ministerium gewarnt habe. Frau Dr. Wagler, ich will trotzdem eines sagen: Es ist kein Schritt zurück, sondern es wäre ein Schritt nach vorn, indem wir nämlich eine konkrete Lösung anbieten und vor allem versuchen, mit den Landwirten einen gemeinsamen Weg zu gehen, der das Ziel erreicht und den Landwirten trotzdem das Wirtschaften ermöglicht. Das ist der Sinn unseres Gesetzentwurfs. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Kollege Tiesler, noch einen Satz zu der Frage der Blühstreifen: Dadurch, dass so ein Fanggraben nur temporär nass wäre und damit also immer wieder trockenfallen würde, immer dann, wenn gerade kein Niederschlagswasser ankommt, ist dort auch die Anlage eines Blühstreifens im Fanggraben möglich, überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: Es würde die belebte Bodenschicht stärken, die gerade dazu da ist, Schadstoffe abzubauen, die gerade dazu da ist, eine Reinigung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn wir darüber im Ausschuss reden könnten. Die Gefahr, die Sie genannt haben, sehe ich dabei nicht. Ich will es mit Blick auf die Redezeit etwas straffen. Unsere Gesetzesinitiative habe ich bereits in der Einbringung umfangreich benannt. Ich will aber eines sagen: Es hat wenig Sinn, wenn wir Regelungen der EU in der Bundespolitik implementieren und in der Landespolitik dann immer noch versuchen, eins obendrauf zu setzen, was den Umgang mit den ganzen Dingen erschwert. Wenn wir uns einmal anhören oder anlesen, was damals in der 21. Sitzung des Umweltausschusses gesagt wurde, da hieß es unter anderem von einem Anzuhörenden der unteren Naturschutzbehörde: Nicht nur die Gesetzesänderung im Naturschutz, sondern auch die Ende 2019 im Wasserrecht erfolgte Änderung erfordert einen deutlich höheren Aufwand im Rahmen der Kontroll- und Verwaltungstätigkeit. Ein Beispiel dafür seien – so in dem Protokoll – Gewässerrandstreifen. Meine Damen und Herren, ich sehe mit Blick auf die Zeit, dass ich Ihnen jetzt nicht noch alles vortragen kann, was ich gern vortragen möchte. Aber ich werbe noch einmal dafür, dass wir miteinander versuchen, eine Lösung zu bringen, die dem Gewässerschutz nicht abträglich ist – das ist meine felsenfeste Überzeugung auch als Tiefbauingenieur –, (Beifall Gruppe der FDP) die aber den Weg öffnet, gemeinsam mit den Landwirten nach vorn zu blicken und auch diesen Weg zu erzielen, dass wir nicht ständig Flächen entziehen, sondern auch wieder Flächen gewinnen für eine vernünftige, verantwortungsbewusste Landwirtschaft im Sinne des Satzes, den ich gesagt habe: „Wer das Land ernährt, verdient Respekt!“, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rede der AfD-Abgeordneten war gerade ein schönes Lehrstück dafür, wie die AfD zwar insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien immer gern den Naturschutz anführt. Aber wenn es darum geht, wirklich etwa gesetzliche Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität zu erhalten, da einen bedeutenden Fortschritt leisten zu können, dann spielt der Naturschutz für sie plötzlich keine Rolle mehr. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ihr Opportunismus an dieser Stelle ist wirklich schwer erträglich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die FDP die 2019 festgelegte Breite von Gewässerrandstreifen reduzieren. Um es gleich zu Beginn festzustellen: Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnen wir dieses Ansinnen ab, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) denn aus der wasser- und naturschutzfachlichen Sicht gab es 2019 sehr gute Gründe für eine Festschreibung der Randstreifen im Wassergesetz und daran hat sich bis heute nichts geändert. Ganz im Gegenteil, angesichts des rasant fortschreitenden Artensterbens wäre es eher zu diskutieren, die Gewässerrandstreifen weiter zu verbreitern. Darauf werde ich noch einmal eingehen. Doch zunächst möchte ich daran erinnern, warum die Einrichtung der Randstreifen überhaupt notwendig war. Nur 10 Prozent der thüringischen Gewässer befanden sich 2019 in dem guten ökologischen Zustand, der von der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert wird. Gemäß dieser Richtlinie müssen aber bis 2027 70 Prozent diesen Zustand erreicht haben. Es bestand also ein ziemlicher Nachholbedarf. Eine der wesentlichen Ursachen für die unzureichende Qualität unserer Oberflächengewässer liegt in den diffusen Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Es war daher dringend geboten, diese Stoffeinträge durch Pestizide, Phosphor und Nitrat zu verringern. 2019 hat der Landesgesetzgeber dafür eine effektive Maßnahme ergriffen, indem er die Gewässerrandstreifen ins Thüringer Wassergesetz aufgenommen hat. Dadurch sind nun Pufferzonen entstanden, in denen die Schadstoffe herausgefiltert werden können und so nur noch in einem geringeren Maße in die Gewässer gelangen. Die FDP gibt nun in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf an, diesen Schutzzweck könne man auch durch andere Maßnahmen erreichen, zum Beispiel Fanggräben. Damit glaubt die FDP ebenfalls, die Schadstoffeinträge minimieren und Ackerbauflächen vergrößern zu können. Allerdings ist doch sehr fraglich, ob dieses Ziel so tatsächlich erreicht werden kann. Denn allein aufgrund der Breite der Fanggräben und deren Abstand zum Gewässer könnte nur ein flächenmäßig überschaubarer Teil für eine ackerbauliche Nutzung verwendet werden. Ich möchte daran erinnern, dass die Interessen der Landwirtschaft 2019 bei der Novellierung berücksichtigt wurden. Im Wassergesetz wurde das Optionsmodell verankert. Dadurch haben Landwirte und Landwirtinnen bereits die Möglichkeit, den Gewässerrandstreifen von 10 auf 5 Meter zu verringern. Meldet der Agrarbetrieb den Randstreifen außerdem als ökologische Vorrangfläche, erhält er zusätzlich Greening-Zahlungen. Die Sinnhaftigkeit des FDP-Vorschlags relativiert sich also bereits unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Nutzung ganz erheblich. Bemerkenswerterweise sieht auch der Thüringer Bauernverband keine Notwendigkeit für Änderungen. In der Regierungsmedienkonferenz am 15. März, also vor wenigen Tagen, antwortete der Präsident des Thüringer Bauernverbands, Herr Dr. Wagner, auf die Frage nach einer Verkleinerung, die Gewässerrandstreifen seien etabliert und dabei soll es auch bleiben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das hat er uns aber anders gesagt!) Mehr als ärgerlich ist es, dass die FDP die weiteren positiven Auswirkungen der Gewässerrandstreifen überhaupt nicht berücksichtigt. Anzuführen ist hier der Hochwasserschutz, da in den Randstreifen das Wasser besser zurückgehalten werden kann. Ganz besonders möchte ich aber auch auf die positiven Effekte für die Biodiversität hinweisen. Durch die Randstreifen werden neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen. Mit einer durchgängigen Anlage der Streifen wird ein Beitrag zur Biotopvernetzung geleistet. Auch für den Insektenschutz erbringen die Randstreifen einen bedeutenden Beitrag. So findet sich dort eine hohe Vielfalt an Insektenarten. Im August 2021 hat die Universität Duisburg-Essen im Auftrag des NABU eine Studie mit dem Titel „Insekten in Gewässerrandstreifen“ veröffentlicht. Zu einem effektiven Insektenschutz müssten die Randstreifen demnach auf 20 Meter verbreitert werden. Angesichts der dramatischen Verluste bei Arten und Insekten verbietet es sich daher, wie von der FDP vorgeschlagen, die Gewässerrandstreifen zu reduzieren. Aus dem von mir beschriebenen Sachverhalt ergibt sich ein eindeutiges Fazit: Der unterstellte ökonomische Nutzen von Fanggräben käme, wenn überhaupt, nur in einem sehr geringen Ausmaß zum Tragen. Eine Verkleinerung wird selbst vom Thüringer Bauernverband nicht unterstützt. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Was ist mit den Trinkwassertalsperren?) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die hat kei- ne Ahnung!) Der Gesamtnutzen der Gewässerrandstreifen hingegen ist offensichtlich. Sie sind eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele im Gewässerund Hochwasserschutz. Sie haben positive Effekte für den Arten- und Naturschutz. Es darf hier also zu keinen Verschlechterungen kommen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Gewässerfunktion. Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun regeln, dass durch Fanggräben oder ähnlich geeignete Maßnahmen Gewässerverunreinigungen aufgrund angrenzender landwirtschaftlicher Nutzung verhindert werden sollen. Wir brauchen bei der Entscheidung mehr Dynamik und einen Entscheidungsspielraum vor Ort. Das ist richtig. Aber nach § 38 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz kann die zuständige Behörde bereits jetzt Gewässerrandstreifen im Außenbereich aufheben und abweichende Gewässerstreifen festsetzen. Diese Regelung gilt über § 29 Thüringer Wassergesetz auch hier in Thüringen. Damit wird meiner Ansicht nach eine einzelfallgerechte Ausgleichsmöglichkeit zwischen Ökonomie und Ökologie geschaffen. Denn es kann standortbezogen geschaut werden, mit welchen Maßnahmen eine Reduzierung des Gewässerstreifens möglich ist. Offensichtlich haben wir es hier vor Ort mit engstirnigen Auslegungen zu tun, die unseren Bauern zu schaffen machen. Hier bedarf es aus meiner Sicht lösungsorientierter Gespräche und Dialoge, um mehr Eigenverantwortung vor Ort realisieren zu können. Deshalb wäre mein Vorschlag, eine Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Wassergesetz gemeinsam mit den Bauern zu erarbeiten, die unter Angabe von Verfahrensweise, Voraussetzungen, Beispielfällen und Anwendungsbeispielen die Möglichkeiten der Aufhebung von Gewässerrandstreifen und deren abweichende Festsetzung ermöglicht. Damit geben wir der Verwaltung eine Handlungsstruktur und Flexibilität. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Vielen Dank. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Möller das Wort.

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Möller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, zu Beginn möchte ich die Antragsteller gern an die Worte Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Berlin erinnern. Im Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl heißt es dort auf Seite 47: „Wir setzen uns“, also wir, die FDP, „[…] für intakte Gewässer ein, weil sie für die kommunale Wasserversorgung, unsere Gesundheit und die Artenvielfalt von Bedeutung sind. Deshalb müssen Einträge, zum Beispiel Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau sowie Medikamenten, immer dort reduziert werden, wo eine Gefährdung vorliegt.“ Und ich würde Sie gern beim Wort nehmen. Biodiversität und saubere Gewässer, das ist gut und wichtig, und dass immer mehr erkennen, wie dringend wir handeln müssen. Aber offenbar sind Papier und insbesondere natürlich Wahlprogramme geduldig. Schöne Worte helfen nicht, wenn im konkreten Fall der Gewässerschutz aufgeweicht werden soll. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Darum geht es ja nicht, wenn Sie zugehört haben!) Fakt ist, Herr Bergner: Mehr als zwei Drittel der Thüringer Oberflächengewässer sind zu hoch mit Nährstoffen belastet. Die Folgen sind Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen und mitunter sogar lokales Fischsterben. Konkret weisen etwa 70 Prozent der Thüringer Oberflächengewässer zu hohe Nährstoffkonzentrationen bei Phosphor auf. Phosphor kommt etwa zu gleichen Teilen aus Einträgen der Landwirtschaft und aus Abwässern. Im Abwasserbereich haben wir in den letzten Jahren viel getan, wir würden auch gern noch mehr tun. Aber Sie wissen alle, das Tischtuch ist begrenzt: Wenn man auf der einen Seite zieht, geht es auf der anderen Seite hoch. 30 Prozent der Grundwasserkörper verfehlen aufgrund von Nitrat den guten chemischen Zustand. Unsere Gewässer brauchen Luft zum Atmen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass deutlich weniger Düngemittel und Pflanzenschutzmittel von den gewässernahen Ackerflächen ins Wasser gelangen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau dazu enthält das Thüringer Wassergesetz von 2019 in § 29 bereits Festlegungen für einen besseren Schutz der Gewässer vor Stoffeinträgen. Im Einzelnen wird dort geregelt, dass, um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, eine einheitliche Breite von Gewässerrandstreifen vorzusehen ist, und zwar im Außenbereich von 10 Metern und im Innenbereich von 5 Metern. Darüber hinaus enthält § 29 Thüringer Wassergesetz eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen. Das ist mitnichten ein Bürokratiemonster, sondern dieses Optionsmodell hat sich inzwischen bewährt und – auch der Präsident des Thüringer Bauernverbandes hat es deutlich gemacht – das hat sich etabliert. Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern. Der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen kann im Außenbereich nämlich auf 5 Meter halbiert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden: Die ersten 5 Meter müssen dazu ganzjährig begrünt werden oder mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sein. Die zweiten 5 Meter können dann ganz normal und ganz konventionell weiter ackerbaulich genutzt werden. Dieses sogenannte Optionsmodell ist deutschlandweit eine Vorreitergeschichte. Der innovative Ansatz hat bei der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und der Düngeverordnung des Bundes Schule gemacht. Wie Sie sehen, haben Landwirtinnen und Landwirte bereits jetzt eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewirtschaftung und damit auch zur Reduzierung des nicht mit Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln zu belegenden Gewässerrandstreifens. Was Landwirtinnen und Landwirte vor allem wollen, ist Planungssicherheit und Stabilität. Jetzt damit anzufangen, mit irgendwelchen Sondermodellen wie Fanggräben – (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist kein Sondermodell! Das ist eine effektive Lösung!) ich komme nachher noch einmal dazu – neue Dinge in die Welt zu setzen, ich glaube, das ist für niemanden hilfreich. Wenn Sie sich noch einmal genau vergegenwärtigen, wozu wir das mit den Gewässerrandstreifen machen: Mit einem breiteren Gewässerrandstreifen bis zu 10 Metern werden stoffliche Einträge, Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel und Feinsedimente wirksam zurückgehalten. Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die deutlich zeigen, dass die optimale Breite für einen Gewässerrandstreifen mit diesen Eigenschaften ein 10 Meter breiter Streifen ist und dort eine optimale Zurückhaltung von Sedimenten, Pflanzenschutzmitteln, Phosphor und Stickstoff bewirkt wird. Ufergehölze schützen die Gewässer überdies vor Stoffen, die durch Wind eingetragen werden. Auch andere Bundesländer – zum Beispiel Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen – haben Gewässerrandstreifen von 10 Metern im Außenbereich. Es gibt noch zahlreiche weitere Regelungen, die hier einschlägig sind. Einige Dinge sind schon genannt worden. § 38 a Wasserhaushaltsgesetz, im Juni 2020 in Kraft getreten, befasst sich mit den Hangneigungen an Gewässern. Die Thüringer Düngeverordnung von 2020 trifft entsprechende Regelungen. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung von 2021 und auch die Düngeverordnung des Bundes, die in letzter Zeit mehrfach im Gespräch war, sieht in § 5 zahlreiche Bewirtschaftungsauflagen vor, die sich insbesondere auf die Flächen an Gewässern mit verschiedenen Hangneigungen beziehen. Viele dieser Regelungen nehmen den Kerninhalt eines auf 5 Metern vollständig begrünten Gewässerrandstreifens auf, indem der Einsatz von Pflanzenschutzund Düngemitteln verboten ist. Diese Verordnungen sind alle nach dem Thüringer Wassergesetz in Kraft getreten, was mir auch zeigt, dass wir damals in Thüringen genau richtiggelegen haben. Vor allem aber aus Gründen des Gewässerschutzes und der Biodiversität gibt es für mich nicht den geringsten Anlass, bei den Gewässerrandstreifen Abstriche zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich mir jetzt den Antrag der FDP konkret ansehe, dann haben Sie eine Gesetzesvorlage eingebracht, die den Gewässerrandstreifen im Außenbereich ebenfalls auf 5 Meter reduzieren will – also die 5 Meter haben wir schon an vielen Stellen, wenn nämlich von dem Optionsmodell Gebrauch gemacht wird –, und jetzt wollen Sie zusätzlich noch Fanggräben oder ähnlich geeignete Maßnahmen einführen, um schädigende Einflüsse auf die Gewässer zu vermeiden. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass Landwirtinnen und Landwirte bereits jetzt die Gewässerrandstreifen reduzieren können und das rechtlich teilweise auch vorgeschrieben ist und sie nicht solche Fanggräben brauchen. Sie wollen uns hier weismachen, dass irgendein Landwirt – und ich kenne niemanden, der das will – begeistert ist, wenn er jetzt Fanggräben an Tausenden von Gewässerkilometern anlegen soll. Das halte ich offen gestanden echt für einen Witz. Problematisch an dem Änderungsvorschlag der FDP ist für mich zudem, dass überhaupt nicht erklärt wird, wie diese Fanggräben aussehen sollen. Wo sollen diese angelegt werden? Wie sind die Finanzierung und die Unterhaltung vorgesehen? Wie breit und wie tief soll solch ein Graben sein? Soll der Fanggraben im begrünten Gewässerrandstreifen oder im ackerbaulich genutzten Bereich liegen? Kann die landwirtschaftliche Nutzung trotz Fanggraben ausgeführt werden? Was passiert mit dem aufgefangenen Wasser, soll es gereinigt oder wieder eingeleitet werden? Alles offene Fragen, die der Gesetzesvorschlag nicht aufgreift, geschweige denn beantwortet. Die derzeit geltenden Regelungen zum Gewässerrandstreifen im Thüringer Wassergesetz sind eine sehr gute Grundlage, um die Einträge von Nährstoffen und Schadstoffen in unsere Gewässer zu reduzieren. Hinzu kommen die neueren Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Dünge- und Pflanzenschutzmittelrechts. Sie sind ein ausgewogener Kompromiss und beschränken die landwirtschaftliche Nutzung nicht über Gebühr. In der Regel wird auch immer ein 5 Meter breiter, begrünter Gewässerrandstreifen die Vorzugslösung sein. Durch die Änderung der Bundesdüngeverordnung und der Thüringer Düngeverordnung gelten für die Landwirtschaftsbetriebe beim Gewässerschutz neue Regelungen. Die Landesregierung unterstützt die Landwirtinnen und Landwirte mit einem Servicepaket, diese rechtlichen Anforderungen umsetzen zu können, und zwar mit drei Komponenten. Zum einen werden die erfolgreichen Gewässerschutzkooperationen unseres Ministeriums fortgeführt, zum anderen werden für Gebiete mit besonders hohen Nitratbelastungen die bestehenden Optionen der regionalen Zusammenarbeit zum Grundwasserschutz zwischen den Landwirtschaftsbetrieben und der Wasserwirtschaft gefördert und drittens bieten wir Einzelberatungen der Landwirte zur gesamten Düngeproblematik an. Mit diesem Servicepaket sollen die Nitrat- und Phosphatbelastungen in den Thüringer Gewässern kontinuierlich weiter verringert werden. Schließlich darf ich die FDP auch darauf hinweisen, dass Deutschland noch immer in der Kritik der EUKommission steht, die EU-Nitratrichtlinie nicht vollständig umgesetzt zu haben. Jede Aufweichung der gegenwärtigen Rechtslage wäre ein völlig falsches Signal in Richtung Brüssel. Mein gut gemeinter Rat in Ihre Richtung: Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück, er ist inhaltlich unausgegoren und passt überhaupt nicht in die Zeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, die Fraktion der CDU, die Gruppe der FDP und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da können wir gleich zählen!) Das sind die Koalitionsfraktionen und das ist jetzt eine eindeutige Mehrheit, ich habe schon mal vorsorglich mitgezählt. Soll ich noch mal nachzählen? (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Nein. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und ich schließe die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs für heute und diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3726 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung wird separat nicht gewünscht, aber als erstem Redner in der Aussprache darf ich dann Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort erteilen. Bitte.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank auch für das kollegiale Übernehmen der Sitzungsleitung in diesem Augenblick. Ich will es kurz machen, da ich auch gestern in der Begründung, warum wir es für sinnvoll gehalten hätten, gleich die erste und zweite Lesung in dieser Woche zu absolvieren, bereits einiges zu diesem Gesetzentwurf gesagt habe. Fakt ist: Bereits seit 2012 diskutieren wir darüber, dass der Zoll in Thüringen – und zwar als dem einzigen Bundesland, wo das noch so ist – nicht die Eilzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben hat. Das bedeutet im Klartext: Wenn irgendwo draußen ein Zollbeamter jemanden feststellt, der Schlangenlinien fährt, darf er ihn in Thüringen nicht anhalten. Wenn er aber dann auf dem Weg von Greiz nach Elsterberg die Landesgrenze überfahren hat, in Elsterberg darf er es dann. Das ist das Problem, mit dem wir hier gerade leben. Das bedeutet nach wie vor, dass bei einer Straftat, die außerhalb der Zuständigkeit des Zolls festgestellt wird, der Zollbeamte jedes Mal die Polizei rufen muss. Wenn diese dann nicht oder nicht rechtzeitig kommt – nicht kommen kann –, darf er die Person nicht festhalten, und zwar egal ob es sich dabei um einen flüchtigen Straftäter handelt oder ein technisch bedenkliches Fahrzeug, meine Damen und Herren. Deswegen meinen wir, dass es höchste Zeit ist, diese Lösung anders zu regeln, diese Lösung im Sinne der Eilzuständigkeit des Zolls zu regeln. Ich erinnere daran: Die Thüringer Polizei klagt über Personalmangel und hat einen Langzeitkrankenstand von über 10 Prozent. Wenn ein Zollbeamter eine Straftat außerhalb seiner Zuständigkeit feststellt oder einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter, dann muss er die Polizei rufen – in unseren Augen ein Anachronismus, denn ich glaube, wir können es uns nicht leisten, dass in so einem Fall, wenn kein Polizist kommen kann, nichts passiert. Zehn Jahre, nachdem die Gewerkschaft der Polizei auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat, zehn Jahre, in denen der Bund der Zollbeamten etliche Briefe schrieb, und zehn Jahre, in denen alle – ich wiederhole: alle – Bundesländer diese Regelung in ihren Polizeigesetzen aufgenommen haben – außer Thüringen –, wird es Zeit, dass auch wir etwas tun, meine Damen und Herren. Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb wir in Thüringen nicht die Eilzuständigkeit regeln sollten. Aus diesem Grund, Frau Präsidentin, beantrage ich auch die Überweisung an den Innenausschuss, denn bereits in der Anhörung zum Polizeiaufgabengesetz haben wir diese Eilzuständigkeit abgefragt. Es war keiner dagegen, Polizei und Zoll haben es ausdrücklich befürwortet. Zollbeamte dürfen Waffen tragen, deshalb ist die Eilzuständigkeit naheliegend, um die Polizei zu entlasten und auch an problematischen Stellen schnell zu einer Lösung zu kommen. Auch Frau Kollegin Henfling hat mit dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und mit Mary Lawson in einem Gespräch am 24.02.2020 bereits die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit erörtert. In anderen Bundesländern kamen die Initiativen von SPD, CDU und Linken, zuletzt hat Berlin das eingeführt. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein völlig unideologisches Thema, sondern ein Thema, das schnell einer Lösung bedarf und endlich mal auch in Thüringen in Bewegung gebracht werden sollte. Deswegen wäre ich Ihnen sehr verbunden, sehr dankbar, wenn wir das jetzt an den Innenausschuss überweisen könnten und dort zu einer ordentlichen fachlichen Diskussion bringen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Danke schön, da in den eigenen Reihen gerade niemand sitzt, ist das sehr schön.

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank. Ich darf hier oben nicht applaudieren. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, die FDP-Gruppe weist in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Regelungen nur das sogenannte Jedermannsrecht anwenden können. Den Ausführungen von Kollegen Bergner ist ausdrücklich zuzustimmen. Das bedeutet, dass sie bei während des Dienstes festgestellten Straftaten wie beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift oder Diebesgut haben. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht auch deshalb begründet, da in allen anderen Bundesländern Zollbeamte für eilbedürftige Fälle mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurden – das ist auch nur vernünftig –, jedoch immer unter den Einschränkungen, dass diese nur bei gesteigerten Gefahren und nur dann ergriffen werden können, wenn die Polizei selbst nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Somit können die Vollzugskräfte des Zolls in jenen Fällen tätig werden, in denen die originär zuständige Polizei nicht oder nicht rechtzeitig Maßnahmen wie Sicherstellung von Schmuggelware, Betäubungsmitteln oder auch die Festnahme von zur Fahndung ausgeschriebenen Straftätern ergreifen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie erwähnt ist Thüringen das einzige Bundesland, in dem für Beamte der Zollverwaltung noch keine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz normiert wurde. Somit sind Zollbeamte in Thüringen bei der Feststellung einer Straftat, zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch beim Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auch auf das Eintreffen der zuständigen Polizeibeamten zu warten. Sonstiges Handeln ist ausschließlich auf Basis von sogenannten Jedermannsrechten wie beispielsweise § 127 Abs. 1 der StPO möglich. Diese Verfahrensweise ist insbesondere mit Blick auf den in Thüringen bestehenden Personalmangel und zunehmenden Krankenstand der Thüringer Polizei – auch darauf hat Kollege Bergner schon richtigerweise hingewiesen – nicht zielführend und auch ineffektiv. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags eingehen. Das ist bereits aus dem Jahr 2014 und behandelt genau diese Fragestellung. Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss, ich zitiere: „Eine bundesweit einheitliche Rechtslage für Zollbeamte könnte allerdings durch koordinierte Landesgesetzgebung hergestellt werden, indem auch die übrigen“ – damals 2014 – „elf Länder in ihre Polizei- und Ordnungsgesetze entsprechende Bestimmungen über eine Eilzuständigkeit der Zollbeamten aufnehmen würden.“ Wohlgemerkt aus dem Jahr 2014. Das genau wollen wir jetzt auch anstreben. Mittlerweile ist Thüringen, das haben wir eben schon mehrfach gehört, das einzige Land ohne die entsprechende Regelung. Das wollen wir ändern und deswegen werden wir der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss auch zustimmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend noch eine Bemerkung am Rande an die Adresse der Landesregierung, aber die Staatssekretärin aus dem Innenbereich ist ja da. Normalerweise hätten wir erwartet, dass die Landesregierung selbst schon längst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hätte. So gesehen ist es gut, dass das Parlament nun einmal mehr Verantwortung übernimmt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank, Herr Präsident, ich spreche für die Koalition insgesamt. Herr Bergner, es ist jetzt schwierig, in den Dialog einzutreten, aber ich will es trotzdem sagen. Ihr Gesetzesentwurf: Sie haben es zwar mit erwähnt und es ist auch aufgeschrieben, aber es drängt sich da immer so diese Sprachregelung durch, als hätten Zollbeamte derzeit bestimmte polizeiliche Befugnisse nicht. Herr Walk ist auch noch mal darauf eingegangen. § 127 der Strafprozessordnung normiert das sogenannte Jedermannsrecht. Es ist also nicht so, dass Zollbeamte, wenn sie beispielsweise bei einer Kontrolle auf einer Baustelle feststellen, dass da ein gesuchter Straftäter unter den Arbeitenden ist, diesen Straftäter nicht festsetzen dürften. Es ist nicht so, dass dann plötzlich die Zollbeamten zuschauen müssen, wie der davonläuft, ins Auto einsteigt. Das hatten wir in Thüringen in anderen Fällen, aber nicht in diesen Fällen. Aber ich will auch davor warnen, wenn jetzt mit der vorgeschlagenen Änderung beim Polizeiorganisationsgesetz der Eindruck erweckt wird, als wären Zollbeamtinnen und Zollbeamte künftig Hilfspolizisten der Landespolizei. Das sind sie ausdrücklich nicht. Die Verantwortung des Landes ist es, dafür Sorge zu tragen, dass Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen unterwegs sind. Dafür hat Rot-Rot-Grün seit Jahren entsprechende Vorschläge unterbreitet. Wir haben Einstellungskorridore usw. festgelegt. Wir haben auch die Stellen in den Landeshaushalten mit ausgebracht. Herr Bergner, ich will es an dieser Stelle auch deutlich sagen: Wir unterstützen grundsätzlich Ihren Vorschlag, über diese Punkte im Innenausschuss zu reden. Aber – und das ist entscheidend, weshalb wir am Ende Ihrem Geschäftsordnungsantrag für eine gleichzeitige erste und zweite Lesung gestern nicht zugestimmt haben – wir sehen schon noch Diskussionsbedarf bei der einen oder anderen Formulierung. Denn mit so einer Neuformulierung eines Absatzes, wo in verschiedenen Schachtelteilen „Gebrauch von Schusswaffen“, „Bedienstete ausländischer Polizeidienststellen“, „Zollbeamte“, Landespolizistinnen und Landespolizisten miteinander vermengt werden, da müssen wir noch mal trennscharf schauen, dass da keine Missverständnisse entstehen. Insofern ist aus unserer Sicht eine Anhörung mit den entsprechenden Expertinnen und Experten notwendig. Deswegen freuen wir uns durchaus auf die Debatte und die Diskussion dazu im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank, Herr Kollege Bilay. Damit liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr vor. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Schenk

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Forderung nach einer Eröffnung von Eilkompetenzen für Zollbeamtinnen und Zollbeamte wurde seit Jahren – das wurde in den Redebeiträgen auch deutlich – sowohl vonseiten des Bundesfinanzministeriums als auch durch die Gewerkschaften der Zollbediensteten immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Thüringen hat im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern in der Vergangenheit die Eröffnung von Eilkompetenzen für Zollbeamtinnen und Zollbeamte insbesondere deswegen abgelehnt, weil die originären Aufgaben des Zolls mit denen der Polizei nicht vergleichbar waren und im Bundesrecht zudem keine entsprechende Aufgabenzuweisung vorgesehen war. Mit der im Jahr 2017 in Kraft getretenen Änderung des Zollverwaltungsgesetzes hat sich der Bundesgesetzgeber allerdings eindeutig für ein polizeiliches Tätigwerden der Zollverwaltung mit Einverständnis der Länder ausgesprochen. Nach § 12 d des Zollverwaltungsgesetzes dürfen ausgewählte Vollzugsbeamte der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes tätig werden, wenn das jeweilige Landesrecht dies vorsieht. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat keine grundsätzlichen Einwände gegen die Eröffnung von Eilkompetenzen für ausgewählte Vollzugsbeamte der Zollverwaltung. Ich möchte aber trotzdem betonen, dass im Verlauf der nunmehr seit bereits mehreren Jahren andauernden Diskussionen bisher keine einschlägigen Probleme in der Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit der Zollverwaltung vorgetragen wurden. Deswegen ist beabsichtigt, die Erarbeitung einer Kompetenznorm für Zollbedienstete zusammen mit anderen polizeilichen Regelungsbedarfen in einem vorzunehmen. Hierfür steht aufgrund der jüngsten Entwicklungen nunmehr auch ausreichend Zeit in dieser Legislaturperiode zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Das ist ein flotter Fortgang der Beratung. Es liegt kein Redebeitrag mehr vor. Wir haben einen Antrag auf Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vorliegen und kommen jetzt zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und aller fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Enthaltungen aus der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf bei Enthaltungen der Fraktion der AfD und ansonsten Zustimmung an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und ich schließe die Beratung für den heutigen Tag. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5032 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Bitte schön, Herr Kollege Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes – ja, in der Regel ist eine Gesetzesänderung, eine Novellierung ein inhaltlich und rechtlich doch umfangreiches Konglomerat, welches auch die entsprechende Debatte dazu verlangt. Dies erwartet man allemal auch und gerade bei Mediengesetzen, Stichwort „Staatsverträge“. Nun ist es aber auf den ersten Blick bei der Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes ein wirklich sehr überschaubarer Text auf dem Tisch, nämlich: „§ 10 Abs. 1 Satz 3 […] erhält folgende Fassung: ‚Abweichend von Satz 1 ist die nicht redaktionelle Zusammenarbeit von Rundfunkveranstaltern zulässig.‘“ Kurz gesagt, den Rundfunkveranstaltern in Thüringen wird eine breitere, ausdrücklich nichtredaktionelle Zusammenarbeit gestattet. Dies ist letztendlich zwar eine – ich wiederhole – überschaubare, aber dennoch nicht ganz unbedeutende Veränderung. Warum betone ich dies? Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auf die in der 6. Legislaturperiode stattgefundene Debatte im Zusammenhang mit der Änderung des damaligen Thüringer Landesmediengesetzes, konkret auf die Problematik „Medienvielfalt“ eingehen. Damals, 2016, wurde der Vorstoß einer breiteren Beteiligung besonders der Printmedien bei Rundfunkveranstaltungen aufgeworfen und diskutiert. Im Ergebnis der damaligen Diskussion einschließlich einer stattgefundenen Anhörung wurde eine höhere prozentuale Beteiligung der Printmedien an Rundfunkveranstaltungen abgelehnt. Auch ich habe dies damals für meine Fraktion mit Blick auf die Debatte zur Medienvielfalt getan und den Gesetzesvorstoß abgelehnt. Ja, in Thüringen gibt es eine kleine, aber feine Medienlandschaft, welche es bei den rasanten technischen Entwicklungen zu erhalten und welcher es eine entsprechende Weiterentwicklung zu ermöglichen gilt. Zwischen 2016 und 2020 wurde die Möglichkeit solcher Zusammenarbeit unter dem sogenannten Funkhausmodell wieder aufgenommen. Hierbei war – lassen Sie mich das wie folgt formulieren – eine eineindeutige redaktionelle Trennung nicht durchgehend deutlich bzw. gewährleistet. Nun, meine Damen und Herren, ist die angesprochene technische Entwicklung in den zurückliegenden zwei, drei Jahren weitergegangen, auch die damit verbundenen medienpolitischen Veränderungen. Deshalb verlangt es nach inhaltlichen, aber auch organisatorischen und gesetzlichen Möglichkeiten, um zum Erhalt und der Sicherung der Thüringer Medienlandschaft beizutragen. Nach einer zurückliegenden knapp einjährigen Diskussion mit den betroffenen Rundfunkanbietern – und da will ich das Stichwort durchaus noch mal nennen, das „Wohnraummodell“, was sozusagen als Konzept auf dem Tisch gelegen hat – ist dies auch hier wiederholt und – ich will es sagen – mit einer überschaubaren Gesetzesinitiative, die jetzt auf dem Tisch liegt, fortgeführt worden. Wir bitten als Koalition, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Zippel von der CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorab darf ich für die CDUFraktion die Unterstützung des Novellierungsanliegens des vorliegenden Gesetzentwurfs anzeigen. Diese Novellierung im Sinne einer Liberalisierung des geltenden Thüringer Landesmediengesetzes ist allerdings überschaubar und bezieht sich im Wesentlichen auf eine nunmehr erweiterte Möglichkeit einer nichtredaktionellen Zusammenarbeit der beiden einzigen in Thüringen ansässigen privaten Radiovollprogramme Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen. Nur zur Erinnerung: Bei dem im Gesetzentwurf angesprochenen Anliegen handelt es sich um eine ältere Forderung der beiden privaten Radioprogrammanbieter, die bereits im Kontext des Erfahrungsberichts der Landesregierung bezüglich des Thüringer Landesmediengesetzes im Jahr 2013 erhoben wurde. Damals bereits brachten die Gesellschafter der beiden landesweiten privaten Hörfunkanbieter unter dem Arbeitstitel „Funkhausmodell“ die Überlegung einer umfassenderen Fusion der beiden Radiosender ins Spiel. Damals konnte sich der Gesetzgeber allerdings nicht dazu durchringen, dass bei der anschließenden Novellierung des Mediengesetzes die Möglichkeit einer sogenannten Bürogemeinschaft eingeräumt wird. Unter Bürogemeinschaft wurde verstanden, dass alle nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche gemeinsam betrieben werden dürfen. Dennoch stellte der damalige Erfahrungsbericht der Landesregierung den Radiomachern auch in Aussicht – Zitat –, dass alle nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche vielleicht auch räumlich zusammengelegt werden dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne soll nun die vorliegende Novelle die damals ermöglichte Kooperation im Bereich des Gebäude- und Veranstaltungsmanagements sowie bei Technikdienstleistungen unter dem Dach des damals geforderten Funkhauses um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit erweitern, die ausführlich im Begründungstext des Gesetzentwurfs beschrieben werden, sodass ich darauf verzichten kann. Dies allerdings unter der Maßgabe, wie sie schon 2012 formuliert wurde, dass die vollständige Trennung der redaktionellen Bereiche beibehalten wird und damit auch die Sicherung der Meinungsvielfalt gewährleistet bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Anliegen der beiden Hörfunkanbieter nunmehr im Jahre 2022 umgesetzt werden soll, ist mit einer sich rapide verändernden Medienlandschaft, aber insbesondere durch einen erhöhten wirtschaftlichen Druck auf Antenne Thüringen und vor allem auf die Landeswelle Thüringen zu begründen. Verstärkt wird dieser wirtschaftliche Druck vor allem durch die Auswirkungen der Coronakrise, die zu erheblichen Werbeeinnahmeausfällen der beiden Anbieter geführt haben dürfte. Aus unserer Sicht kommt den beiden privaten Hörfunkanbietern sowohl für den Medienstandort Thüringen als auch für die Aufrechterhaltung des dualen Rundfunksystems eine wichtige Bedeutung zu. Daher muss die Politik den entsprechenden Arbeitsrahmen schaffen, indem sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Liberalisierung unterstützt. Die durch die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Landesmediengesetzes vorgeschlagene Liberalisierung in der Frage der Kooperation bzw. Zusammenarbeit der beiden in Thüringen ansässigen Hörfunkvollprogramme dient der Stärkung des Medienstandorts Thüringen, indem die Existenz der beiden einzigen in Thüringen ansässigen privaten Hörfunkanbieter dadurch zumindest kurz-, aber – und hoffentlich – auch mittelfristig gesichert wird. Diese Intention verfolgte die CDU-Fraktion bereits in den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2020 mit einem Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für Verbreitungskosten von DAB+ privater Hörfunkveranstalter in Thüringen in Höhe von 300.000 Euro sowie im Zusammenhang mit dem Corona-Hilfefonds durch die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die coronabedingten Werbeeinnahmeausfälle der privaten Hörfunkanbieter. Die anhaltende Coronakrise hat die wirtschaftliche Situation der beiden Sender nun weiter verschärft, sodass zusätzliche Maßnahmen alternativlos bzw. erforderlich sind, wenn man die Existenz der für den Medienstandort Thüringen wichtigen privaten Rundfunkanbieter sichern möchte. Nach meiner Kenntnis unterstützt auch die TLM diese Maßnahme. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur weiteren Beratung schlagen wir die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien vor. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Für die Gruppe der FDP erteile ich der Abgeordneten Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Thüringen als Medienstandort, es geht um Thüringen als Standort einer Vielzahl leistungsstarker Unternehmen der Medienbranche als Teil der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region als Medienstandort werden unter anderem natürlich auch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen determiniert. Die privaten Medienunternehmen sind ein enormer Faktor für genau diesen Wirtschaftsstandort. (Beifall Gruppe der FDP) Die privaten Hörfunkveranstalter haben nicht nur in der Krise ihre systemrelevante und gesellschaftliche Bedeutung und Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen, auch wirtschaftlich sind sie einer der großen und relevanten Sektoren mit weitreichenden Effekten auf andere Branchen. Andererseits sind sie durch die Krise in zweifacher Hinsicht stark betroffen: auf der Kostenseite durch hohe Fix- und Zusatzkosten für die Berichterstattung, Coronasonderprogrammierung und Mehraufwände im Produktionsgeschäft. Gleichzeitig brechen die Erlöse durch weitgehenden Wegfall von Werbeeinnahmen und des Eventgeschäfts ganz besonders teilweise dramatisch ein. Die wirtschaftliche Situation der privaten Radioveranstalter hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr nochmals verschlechtert und die Rundfunkwirtschaft leidet spürbar unter den Coronabeschränkungen. Daher sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung nach wie vor dringend erforderlich. Die Refinanzierung der privaten Hörfunkveranstalter darf aber auch nicht nur durch kleinteilige Regulierungen oder Einschränkungen in der Vertragsfreiheit konterkariert werden. Nur so erhalten die Medienunternehmen die Chance, in der digitalen Transformation Schritt zu halten und vielfältige Angebote zu ermöglichen. Die Teilmärkte der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Bereich der Medien werden bis 2030 noch stärker zusammenwachsen. Durch die Digitalisierung werden innerhalb der Medienwirtschaft Inhalte aus den unterschiedlichen Segmenten zunehmend verschmelzen. Ich habe sehr wohl gehört, dass Kollege Blechschmidt sehr deutlich betont hat, dass es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine nichtredaktionelle Zusammenarbeit geht. Aber gerade bei der Frage von Content im neuen Zeitalter zeigt sich, dass über Print- und Onlinemedien, aber gleichzeitig auch über Rundfunk und Internet teilweise der gleiche Content verarbeitet und abrufbar gemacht werden kann. Die Rahmenbedingungen der Medienwirtschaft müssen im Gleichgewicht sein und die Regulierung muss dann auch den entsprechenden Anforderungen des Markts angepasst werden. Das heißt, innovative Kooperationen werden in Zukunft essenziell dafür sein, ob ein Medienangebot bestehen bleiben kann, ob es Arbeitsplätze sichern und neue schaffen kann. Hier an dieser Stelle müssen wir unserer Ansicht nach ansetzen, denn gerade im Zug des hohen Einsparungsdrucks infolge der Pandemie sollten wir im Ausschuss auch über die Möglichkeiten einer redaktionellen Zusammenarbeit diskutieren. Dabei geht es jetzt weniger um genau diese beiden Radiosender, über die hier mehrfach gesprochen worden ist, sondern grundsätzlich um die Frage, ob zum Beispiel Printmedien, die in der Fläche präsent sind, mit Radiosendern redaktionell zusammenarbeiten können, um lokalen Content austauschen zu können, sodass private Hörfunkanbieter zum Beispiel entsprechende regionale, lokale Fenster einführen können, wo dann gleichzeitig die Printmedien auch diese Audioinhalte zum Beispiel für ihre Web-Auftritte verwenden können. Hierfür benötigen die Vertreter der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Bereich der Medien einen zukunftstauglichen Rechtsrahmen. Der erste Schritt wurde mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes gemacht. Insofern unterstützen wir die Überweisung an den zuständigen Ausschuss und freuen uns, auf dieser Grundlage ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr, von Herrn Minister auch nicht. Damit können wir gleich in die Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien kommen, die beantragt worden ist. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen, der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Auch keine? Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt für heute. Meine Damen und Herren, es war zwischen den Fraktionen vereinbart, zwischen 13.00 und 14.00 Uhr in die Mittagspause einzutreten. Das erlaubt uns, noch den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen, was ich hiermit mache. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5040 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall und damit eröffne ich die Aussprache. Frau Kollegin Marx hat sich für die SPD-Fraktion und – wie ich höre – auch für die anderen Fraktionen der Koalition mit zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hier haben wir einen Ausnahmetatbestand: Wir haben mal einen Gesetzentwurf, der aus sich heraus kurz, knapp und verständlich ist, also eine richtig schöne, runde Sache. Alles, was Sie darüber wissen müssen, findet sich eigentlich schon in Buchstabe A der Landtagsdrucksache 7/5740, in der Schilderung „Problem und Regelungsbedürfnis“. Wir greifen mit diesem Gesetzentwurf eine Anregung der Landesregierung auf. Wir haben vor einem Monat – wie das sein muss, spätestens 27 Monate nach Beginn der jetzigen Wahlperiode – einen schriftlichen Bericht der Landesregierung über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen bekommen. Normalerweise könnten bereits drei Monate später nach der Vorlage dieses Berichts die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung beginnen. Das ist eine relativ kurze Zeit, wenn man sich in der Zeit Gedanken darüber machen will oder auch muss, wenn Messgrößen zwingend zu verändern sind, weil doch in einigen unserer Landtagswahlkreise die Bevölkerungszahl entweder über- oder untermaßig ist in einer Art und Weise, dass die 25 Prozent schon scharf angekratzt werden, was zur Folge hätte, dass das Gleichgewicht der jeweiligen Stimmen in den Wahlkreisen nicht mehr gewährleistet wäre. Dann wären manche Stimmen mehr wert und andere weniger. Und da erschien es der Landesregierung und erscheint es auch uns äußerst sinnvoll, dass wir dieses Zeitfenster jetzt erhöhen, indem wir die Wahlkreise eventuell neu zuschneiden müssten; einige, die im Bericht benannt sind. Der Bericht ist Ihnen auch als Landtagsdrucksache zugegangen, es war die Drucksache 7/4973. Deswegen folgen wir der Anregung, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen um neun Monate nach hinten zu verschieben, damit wir jetzt nicht nur drei Monate haben zwischen dem vorgelegten Bericht und der frühesten Möglichkeit, Vertreterversammlungsdelegierte zu wählen, sondern die zu harmonisieren mit dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Wahlen der Wahlkreisbewerber. Das ist der Zeitpunkt 39 Monate nach Beginn der Wahlperiode. Jetzt könnte man sich allenfalls noch fragen, warum wir da nicht eher draufgekommen sind; das weist nun aber wieder in die Untiefen juristischer Literatur zurück. Bisher wurde es nicht als problematisch angesehen, schon Delegiertenversammlungsvertreter zu wählen und später vielleicht doch noch mal die Wahlkreise anders zuzuschneiden. Dann haben sich aber Juristen darüber gebeugt – und die finden dann immer Probleme, die man vorher nicht gesehen hat – und festgestellt, dass das zur Rechtsunsicherheit führen könnte. Deswegen ist es sinnvoll, nicht erst Wahlkreise dann zu ändern oder neu zuzuschneiden, wenn schon Delegierte für die Wahlversammlung gewählt worden sind. Es heißt dann noch in den Ausführungen der entsprechenden Juristen: Einen sachlichen Grund, warum man so früh wie in Thüringen – nämlich einmalig nur bei uns –, quasi in der Mitte der Wahlperiode, immer schon die Delegiertenversammlung für die Wahlkreisaufstellung wählen soll, gibt es nicht, und in anderen Bundesländern gibt es das wohl auch nicht. Deswegen können wir jetzt hier mit frohem Herzen sagen: Wir sind einmal rechtssicher, safe, und wir haben statt drei Monate künftig ein Jahr Zeit zur Neuordnung von Wahlkreisen, wenn das erforderlich ist und es nach dem Bericht der Landesregierung gerade mal so aussieht. Deswegen bitte ich Sie herzlich, mit uns zusammen diesen Antrag zur 8. Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes an den Justiz- und Verfassungsausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Gottweiss das Wort. – Dann ist der Abgeordnete Walk derjenige, der für die CDU-Fraktion spricht. Ich würde doch noch mal bitten, die Listen abzugleichen.

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Raymond Walk CDU

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Anregung der Landesregierung aus dem Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen nach § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz vom Februar 2022, Drucksache 7/4973, zur Änderung des § 23 Abs. 3 Satz 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf. Ich bitte jetzt schon um Nachsicht, das ist alles ziemlich trocken, weil es um viele Formalien geht; Kollegin Marx ist auch schon darauf eingegangen. Das Ergebnis, Frau Kollegin, wird aber das gleiche sein. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Landeswahlgesetz legt die Landesregierung dem Landtag spätestens 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen vor. Die letzte Neueinteilung der Wahlkreise erfolgte durch das Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie zur Neueinteilung der Wahlkreise vom 2. Juli 2021, an dem sich auch meine Fraktion beteiligt hat. Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht hat Vorschläge zur Änderung der Wahlkreiseinteilung zu enthalten, soweit dies durch die Veränderung der Bevölkerungszahlen auch geboten ist. Am 26. November 2019 fand die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags statt. Wir waren ja alle mit dabei. Gleichzeitig wurde damit auch der Beginn der Wahlperiode festgelegt. Der Bericht der Landesregierung über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen ist daher spätestens bis zum 26. Februar 2022 dem Landtag vorzulegen und uns Abgeordneten, Frau Kollegin Marx hat es auch schon gesagt, ist der Bericht am 23.02.2022 zugegangen. Maßgebliches Kriterium für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise ist die Abweichung der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Landtagswahlkreise. Die Abweichung darf bekanntlich nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. Ist die Abweichung größer, so ist nach § 2 Thüringer Landeswahlgesetz eine Neueinteilung zwingend vorzunehmen. Bereits drei Monate nach der Berichtspflicht der Landesregierung, sprich 30 Monate nach Beginn der Wahlperiode, sind gemäß § 23 Thüringer Landeswahlgesetz die Wahlen der Vertreter für die Wahlkreisvertreterversammlung frühestens möglich. Um dieses Zeitfenster im Hinblick auf die notwendige Wahlkreisneueinteilung auch aus Gründen der bereits mehrfach erwähnten Rechtssicherheit zu erweitern, regte die Landesregierung in ihrem Bericht an, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Wahlkreisbewerber zusammenzulegen – noch mal: 39 Monate nach Beginn der Wahlperiode. Das macht aus unserer Sicht auch Sinn, weil die bisherige Zeit dann relativ knapp bemessen ist und für eventuelle Änderungen der Wahlkreiseinteilung, die durch Gesetz zu erfolgen haben, theoretisch nur sehr wenig Zeit übrig bleibt, auch wenn erfahrungsgemäß tatsächlich die Wahlen der Vertreter – das ist die Realität – für die Vertreterversammlung zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt faktisch noch gar nicht erfolgen. Vor diesem Hintergrund regt die Landesregierung in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter an, den Zeitpunkt nach hinten zu verlegen, statt jetzt 30 Monate auf 39 Monate – ich verkürze das, weil wir einiges schon gehört haben. Thüringen – auch das haben wir bereits gehört – ist im Vergleich zu den anderen Bundesländern das einzige Bundesland mit einem so frühen Zeitpunkt für eine mögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlung. Ich will noch mal einen Blick in die anderen Länder werfen. Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt haben gesetzlich einen identischen Zeitpunkt für beide Aufstellungsverfahren, also für die Vertreter der Vertreterversammlung und der Wahlkreisbewerber, also der Direktkandidaten, geregelt, die auch deutlich näher an den nächsten anstehenden Wahlen liegen. In Thüringen liegt der Zeitpunkt für die frühestmögliche Aufstellung der Vertreter der Vertreterversammlung etwa auf der Hälfte der Legislaturperiode und damit etwa zweieinhalb Jahre vor der nächsten Wahl. Sachliche Gründe für einen solch frühen Zeitpunkt vermögen auch wir nicht zu erkennen und somit stimmen wir einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zu. Dort werden wir eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf beantragen und freuen uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Die Wortmeldung der AfD-Fraktion wird zurückgezogen. Dann haben wir jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung unserer Staatssekretärin. Frau Staatssekretärin, dann erteile ich Ihnen das Wort.

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Schenk

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße es sehr, dass die in dem Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen enthaltene Anregung der Landesregierung zur Änderung des § 23 des Thüringer Landeswahlgesetzes mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufgegriffen wird. Die Erfahrungen aus den vergangenen Legislaturperioden haben gezeigt, dass der Zeitraum zwischen diesem turnusgemäßen Bericht der Landesregierung und der Frist für die frühestmöglichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung relativ knapp bemessen ist. Dazwischen liegen – das wurde dargestellt – nur drei Monate. Gesetzliche Regelungen, zu welchem Zeitpunkt eine Wahlkreisneueinteilung rechtssicher abgeschlossen sein muss, gibt es nicht, sodass die Rechtslage hierzu nicht eindeutig ist. Wie Sie der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf entnehmen können, nahm die Landesregierung im Rahmen der Neueinteilung der Bundestagswahlkreise zur Bundestagswahl 2017 die Position ein, dass die Wahlkreiseinteilung aus Gründen der Chancengleichheit der Parteien und der Rechtssicherheit vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Wahl der Vertreterversammlung der Parteien abgeschlossen sein muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Thüringer Landtags vertrat zu dieser Thematik im Rahmen einer Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im März 2017 die Auffassung, dass spätestens ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Wahl der Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber, also 39 Monate nach Beginn der Legislaturperiode, Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise jedenfalls grundsätzlich unzulässig sein dürften. Ich hielt es aber für den sichersten Weg, das Gesetzgebungsverfahren zum Wahlkreisneuzuschnitt noch vor diesem Termin abzuschließen, um jegliches verfassungsrechtliches Risiko für den Bestand der letzten Landtagswahlen auszuschließen. Demgemäß trat das entsprechende Landesgesetz zur Wahlkreisneueinteilung auch seinerzeit noch vor dem Zeitpunkt des frühestmöglichen Beginns der Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung, nämlich am 1. April 2017, in Kraft. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags beurteilt die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Wahlkreisneueinteilung abgeschlossen sein sollte, hingegen großzügiger. Er kommt in seinem Gutachten aus dem Jahr 2020 im Kern zu dem Ergebnis, dass ein Neuzuschnitt der Wahlkreise etwa ein halbes Jahr vor der Wahl abgeschlossen sein sollte. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, diese unterschiedlichen Auffassungen zeigen, dass es im Hinblick auf mögliche Wahlanfechtungen aus Gründen der Rechtssicherheit sehr sinnvoll ist, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlungen in der beabsichtigten Weise nach hinten zu verschieben. Der Landtag hat dann vom Zeitpunkt des Berichts der Landesregierung nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes künftig von Gesetzes wegen nicht mehr nur drei Monate, sondern ein Jahr lang Zeit für die durch Gesetz vorzunehmende Neueinteilung der Wahlkreise, bevor die Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter für die schon genannte Vertreterversammlung frühestmöglich beginnen könnten. Dies – das wurde deutlich – dürfte im Interesse aller Fraktionen liegen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich sehe jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt keine weitere Wortmeldung mehr. Der Antrag auf Überweisung wurde inzwischen korrigiert auf den Innen- und Kommunalausschuss, also nur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss, wie ich jetzt hier gehört habe. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP, von Frau Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich erwartungsgemäß keine. Enthaltungen auch nicht. Dann ist damit der Überweisung stattgegeben. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Mittagspause schreiten, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sich der Justizausschuss 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101 trifft. Ich wünsche dort eine gute Beratung. Ansonsten treten wir jetzt in die Mittagspause ein und treffen uns hier um 13.30 Uhr wieder. Meine Damen und Herren, ich rufe die Tagesordnungspunkte 24, 26 sowie 28 bis 31 auf. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5078 Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Ing. Michael Kaufmann mit Wirkung zum 6. No Dr.­ ­ vember 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsi ­ dent des Landtags war, ist ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aus ­ sprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5078 vor. Vorgeschla ­ gen ist Herr Abgeordneter Karl-Heinz Frosch. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5079 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden sollen. Nachdem bereits der stellvertretende Vorsitzende gewählt wurde, ist nunmehr die Wahl der Vorsitzenden auf Vorschlag der Fraktion der AfD vorzunehmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5079 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 73. Sitzung des Ältestenrats am 8. März 2022 stattgefunden. Der Ältestenrat hat der Durchführung einer zweiten Wahlhandlung nicht widersprochen. Ich weise darauf hin, dass mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses auf Verlangen einer einsetzungsberechtigten Minderheit auch die Erwartung verbunden ist, dass der Untersuchungsausschuss zügig und rechtssicher seine Arbeit aufnehmen kann. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5080 Der Landtag hat bislang vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/5080 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Die Vorbereitung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Meine Damen und Herren, TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5081 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5081 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Damit komme ich zu Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5082 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der bereits bezeichnete Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann macht die heutige Wahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5082 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir noch zu TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5083 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches insgesamt aus 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Auch diese Wahl ist aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr.-Ing. Kaufmann notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5083 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin bzw. als Wahlhelfer sind eingesetzt hier unten im Plenarsaal Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Schubert und Frau Abgeordnete Baum sowie auf der Tribüne Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Patrick Beier Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine Damen und Herren, aus gegebenem Anlass mache ich noch mal darauf aufmerksam, auch oben auf der Tribüne, dass bitte die Mund-NasenBedeckung auch Mund und Nase bedeckt. (Beifall DIE LINKE) Das Infektionsgeschehen ist immer noch intensiv genug, dass wir bitte auch unsere eigenen Regeln ernst nehmen sollten. Danke schön.

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Patrick Beier Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine Damen und Herren, auch wenn UV-Strahlung als desinfizierend gilt, so viel UV ist es nicht da oben! Setzen Sie bitte Ihre Masken auf! Ja, genau, das gilt für alle oben!

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine Damen und Herren, konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es zeigt sich hier kein Widerspruch. Danke schön. Damit stelle ich fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen Tagesordnungspunkt 32 , die auf. Damit dann noch mal der Hinweis an die anwesenden Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen, entsprechend ihre Kollegen zu informieren. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, das wissen Sie. Ich rufe die erste Anfrage auf, die des Herrn Abgeordneten Gröger in der Drucksache 7/4975.

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Thomas Gröger AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Abgeordnete, seit der Finanzkrise im Jahre 2008 hat sich die Agrarstruktur im Freistaat stark gewandelt. Die Preise für Ackerland haben sich mehr als verdoppelt, auch für Grünland ist ein erheblicher Preisanstieg festzustellen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Entwicklung der Pachtpreise. Dabei ist es nicht nur zu einer ungewollten branchenfremden Flächenkonzentration gekommen. Wie die Landesregierung kürzlich einräumte, können es sich Junglandwirte oder landwirtschaftliche Neueinsteiger mittlerweile kaum noch leisten, Agrarflächen zu kaufen oder zu pachten. Schließlich können aufgrund einer Regelungslücke des Bundesgesetzgebers Investoren bei Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer umgehen, was nach Aussage der Landesregierung eine Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe darstellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche gesetzgeberische Lücke des Bundes benachteiligt seit wann die Thüringer Agrarbetriebe bei der Grunderwerbsteuer? 2. Was hat die Landesregierung beim Bund unternommen, um der festgestellten Benachteiligung Thüringer Agrarbetriebe entgegenzuwirken? 3. Welche weiteren gesetzlichen Regelungen haben sich als wesentliches Einfallstor der Veränderungen der Eigentümerstruktur im Agrarsektor des Freistaats erwiesen, wie sie seit dem Jahr 2008 festzustellen sind? 4. Wie laufen die Anteilskäufe in Thüringen derzeit ab? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gröger beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Frage zielt offensichtlich darauf ab, dass eine gesetzgeberische Lücke bei der Besteuerung der sogenannten Share Deals existiert, also dem Verkauf von Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz, die geschlossen werden müsste. Es handelt sich allerdings nur auf den ersten Blick um eine Lücke. Derzeit greift die Verpflichtung zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer erst, wenn 90 Prozent oder mehr der Gesellschaftsanteile verkauft werden. Vor der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zum 1. Juli 2021 betrug die Aufgriffsgrenze 95 Prozent. Dass diese Grenze mit jetzt 90 Prozent immer noch sehr hoch angesiedelt ist, beruht darauf, dass in diesen Fällen gerade nicht die Grundstücke, sondern die Anteile an den Unternehmen, denen die Grundstücke gehören, verkauft werden. Deshalb sind die Anforderungen in diesem Fall deutlich höher. Denn nur bei einer solchen Beteiligungshöhe kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft und damit auf die Grundstücke nehmen. Überlegungen, die Aufgriffsgrenze deutlich weiter herabzusetzen, nämlich auf 50 bzw. 75 Prozent, wurden von renommierten Verfassungsrechtlern und Verfassungsrechtlerinnen geprüft und von ihnen als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Es bleibt aber letztlich gleich, wie hoch oder niedrig die Beteiligungsgrenze angesetzt wird. Denn eine Anteilsverkäuferin oder ein Anteilsverkäufer wird sich genau an dieser Grenze orientieren und sein Geschäft danach ausrichten. Zu Frage 2: Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt konnte Thüringen gemeinsam mit den anderen Bundesländern eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes erreichen. Die Auslöseschwelle zur Entrichtung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Gesellschaftsanteilen wurde wie eben dargelegt, von 95 auf 90 Prozent herabgesetzt. Um die Umgehungsaktivitäten bei Anteilsverkäufen einzudämmen, wird eine stärkere Herabsetzung der Auslösewelle gefordert. Das Vorhaben wird im Rahmen der Bund-LänderInitiative auch von Thüringen weiterverfolgt. Zu Frage 3: Nach 1990 hat sich innerhalb von zehn Jahren bezogen auf Rechtsform und Betriebsgröße eine relativ stabile Betriebsstruktur in Thüringen entwickelt, die sich seitdem bis in die Gegenwart erhalten hat. Zur Eigentümer-/Eigentümerinnenstruktur selbst liegen keine gesicherten systematischen Erhebungen vor, sodass hier keine Angaben gemacht werden können. Schließlich zu Frage 4: Auch für diesen Bereich liegen keine systematisch erhobenen, repräsentativen Erhebungen vor. Maßgeblich hierfür ist das Fehlen gesetzlicher Regelungen im Bereich des Grundstücksverkehrsgesetzes, die für klare Regelung und Transparenz sorgen würden. Deswegen sind wir dabei, durch ein Thüringer Agrarstrukturgesetz Abhilfe zu schaffen. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Beim Fragesteller nicht. Aus der Mitte des Raumes ebenfalls nicht. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage von Frau Abgeordneter Eger in der Drucksache 7/4976. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Mikrofon.

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Cordula Eger Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Coronaproteste in Mühlhausen In den vergangenen Wochen fanden mehrere sogenannte Coronaproteste gegen die Eindämmungsmaßnahmen und die COVID-19-Impfung in Mühlhausen statt, die häufig ohne Anmeldung erfolgten und ohne dass Mund-Nasen-Bedeckungen getragen und Abstände gemäß der gültigen CoronaMaßnahmenverordnung eingehalten wurden. In einer offen einsehbaren Telegram-Gruppe mit über 800 Abonnenten wird seit Monaten regelmäßig mit wiederkehrenden Bannern „jeden Montag 19 Uhr, Treffpunkt: Untermarkt in Mühlhausen“ zu unangemeldeten Versammlungen aufgerufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche und wie viele solcher Coronaproteste von Coronaleugnern, ‑ skeptikern und ‑ maßnahmenkritikern fanden in Mühlhausen zwischen dem 3. Januar und dem 23. Februar 2022 mit wie vielen Teilnehmenden statt? 2. Zu welchen der in Frage 1 genannten Coronaproteste war jeweils nach Kenntnissen der Landesregierung die zuständige Versammlungsbehörde durch eine Vertretung vor Ort oder nicht vor Ort? 3. Zu welchen der in Frage 1 genannten Coronaproteste wurde jeweils seitens der Versammlungsbehörde die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich, die Landespolizeiinspektion Nordthüringen oder die Landespolizeidirektion um Unterstützung gebeten und wie wurde dieser Bitte jeweils entsprochen? 4. Wie bewertet die Landesregierung im genannten Zeitraum den Charakter entsprechender Coronaproteste in Mühlhausen hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Infektionsschutzbestimmungen, die Corona-Maßnahmenverordnung und das Strafgesetzbuch?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin, bitte schön.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Eger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Mühlhausen fanden im genannten Zeitraum neun Versammlungen im Sinne der Fragestellung statt. Diese stellten sich im Detail wie folgt dar: 3. Januar 2022 mit 300 Teilnehmenden, 10. Januar 2022 mit 443 Teilnehmenden, 17. Januar 2022 mit 400 Teilnehmenden, 24. Januar 2022 mit 570 Teilnehmenden, 31. Januar 2022 mit 650 Teilnehmenden, 7. Februar 2022 mit 700 Teilnehmenden, 14. Februar 2022 mit 100 Teilnehmenden, 15. Februar 2022 mit 400 Teilnehmenden und abschließend 21. Februar 2022 mit 300 Teilnehmenden. Zu Frage 2: Am 14. Februar 2022 war die Versammlungsbehörde vor Ort, die verbleibenden Tage waren mit einem Bereitschaftsdienst abgedeckt. Zu Frage 3: Die polizeilichen Einsätze beruhen auf einer Lagebeurteilung, welche in Abstimmung mit der zuständigen Versammlungsbehörde erfolgt. Auf der daraus resultierenden Gefahrenprognose basieren der begleitende polizeiliche Einsatz und der damit einhergehende Kräfteansatz. Unterstützungsbitten im Sinne der Fragestellung erfolgten in dieser Form nicht. Zu Frage 4: Die Versammlungen in Mühlhausen unterschieden sich im erfragten Zeitraum nicht von vergleichbaren Zusammenkünften im gesamten Freistaat. Mehrheitlich wurden durch die teilnehmenden Personen insbesondere die Vorgaben zum Infektionsschutz nicht eingehalten. So fanden die Einhaltung der Mindestabstände und das erforderliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kaum Beachtung. Zudem traten vereinzelt Verstöße gegen das Versammlungsgesetz auf. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden unter Wahrung des Legalitätsprinzips sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden unter Wahrung des Opportunitätsprinzips eingeleitet. Polizeiliche Schwerpunkte angesichts überdurchschnittlich kritisch zu betrachtender Personen oder Personengruppen bestanden in Mühlhausen im Fragezeitraum nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Weitere aus der Mitte des Raumes sehe ich auch nicht. Damit kommen wir zur dritten Anfrage – für die wäre jetzt der Kollege Henke dran, er wird vertreten, wie ich gerade sehe – in der Drucksache 7/5003.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. In Vertretung für Herrn Henke stelle ich folgende Mündliche Anfrage: Entwicklung des Düngemittelmarktes in Thüringen Landwirte müssen nicht nur für Diesel und Heizöl Rekordpreise zahlen. Die explodierenden Erdgaspreise verteuern auch die Produktion und die Kosten von Mineraldünger drastisch. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Logistikkosten. Aufgrund der Coronakrise gab es im vergangenen Jahr weniger Transportkapazitäten. Der Überfall Russlands auf die Ukraine treibt die Preise für Erdgas und Mineraldünger zusätzlich weiter nach oben. Der Düngermarkt ist leergefegt und die Preise sind in unerschwingliche Höhen geschossen. Vielen Landwirten bereitet das für die kommende Anbausaison große Sorgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Preise für Mineraldünger in den letzten drei Jahren entwickelt? Bitte gesondert nach Sorten aufzählen: Stickstoff/Salpeter, Phosphat und Kali. 2. Wie hat sich das mengenmäßige Angebot an Mineraldünger in den letzten drei Jahren entwickelt? Bitte auch hier gesondert nach Sorten aufzählen: Stickstoff/Salpeter, Phosphat und Kali. 3. Wie hat sich die Versorgung der Böden in Thüringen mit Stickstoff nach den Nmin-Untersuchungen in den letzten drei Jahren entwickelt? 4. Wie gedenkt die Landesregierung der exorbitanten Angebotsverknappung und den Preiserhöhungen vonseiten der Düngerhersteller in der Zukunft entgegenzuwirken? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Staatssekretär, bitte schön.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich ist festzustellen, dass im Düngemittelbereich seit Mitte letzten Jahres ein drastischer Preisanstieg zu verzeichnen ist. Die letzte unserem Haus vorliegende Monatsmeldung stammt vom 17. Februar 2022 – die Quelle ist die MIO-Marktinformationsstelle Ost –, sodass der Kriegsausbruch in der Ukraine noch nicht mit abgebildet werden kann. Mit Sicherheit trägt dieser aber noch zur Verschärfung der Lage bei. Bei den einzelnen nachgefragten Düngemitteln bewegen sich die Preise innerhalb der angegebenen Spannen – jeweils pro Tonne, frei Hof, ab 25 Tonnen – für Thüringen wie folgt: Beim Stickstoff, wobei wir hier beispielhaft Kalkammonsalpeter mit 27-prozentigem Anteil Stickstoff und 28-prozentigem Anteil Ammoniumnitrat-Harnstofflösung nehmen, lag der Durchschnittspreis 2019 zwischen 174 und 214 Euro, 2020 zwischen 148 und 191 Euro, 2021 zwischen 175 und 605 Euro und 2022 zwischen 590 und 618 Euro. Für Phosphor – beispielhaft ist hier Diammoniumhosphat mit 18 Prozent Stickstoff und 56 Prozent p Kaliumoxid zu nennen – ist die Preisentwicklung wie folgt: 2019 – 321 bis 440 Euro, 2020 – 315 bis 366 Euro, 2021 – 408 bis 847 Euro und 2022 – 840 bis 845 Euro. Und für das Thema „Kali“ – hier haben wir beispielhaft Korn-Kali genommen mit 40 Prozent Kaliumoxid, 6 Prozent Magnesiumoxid und 4 Prozent Schwefelanteil – ist die Preisentwicklung folgendermaßen: 2019 – 243 bis 261 Euro; 2020 – 231 bis 256 Euro; 2021 – 234 bis 386 Euro und 2022 – 406 bis 416 Euro. Zu Frage 2: Eine quantitative Aussage zur Angebotsmenge kann nicht getroffen werden, weil die Agrarverwaltung hierüber keine Statistiken führt. Grundsätzlich wird die Angebotsmenge, sprich auch die Knappheit, neben anderen Faktoren wie beispielsweise dem Erdgaspreis über den Düngemittelpreis abgebildet. Zu Frage 3: Die Stickstoffgehalte der Thüringer Böden lagen in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 im Frühjahr im Durchschnitt zwischen 50 und 57 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Für das Jahr 2022 zeigt sich nach Auswertung von bisher 767 Flächen ein vorläufiger Wert von 44 Kilogramm Stickstoffgehalt pro Hektar. Im Einzelnen sah die Entwicklung des Stickstoffgehalts in 0 bis 60 Zentimeter Bodentiefe wie folgt aus: 2019 57 Kilogramm Stickstoff je Hektar; 2020 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar; 2021 51 Kilogramm Stickstoff je Hektar und 2022 44 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Die Werte beziehen sich dabei grundsätzlich auf unser eigenes Messnetz des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit ca. 1.100 bis 1.200 Flächen in landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens als Mittelwert aller Kulturen und Bodenarten. Zu Frage 4: Die Düngemittelproduktion und hier insbesondere die Stickstoffdüngerproduktion weisen bekanntermaßen einen sehr hohen Energiebedarf auf. Somit sind die Düngerpreise eng mit der Entwicklung der Energiepreise verknüpft. Drastisch gestiegene Energiekosten und eine Verknappung chemischer Stoffe haben die Düngerproduktion bereits ab Mitte letzten Jahres massiv verteuert, wie Sie meiner Antwort zu Frage 1 auch entnehmen konnten. Deshalb haben die Düngerhersteller darauf bereits mit Produktionseinschränkungen reagiert. Im Dezember 2021 drosselten diese nochmals massiv die Produktion aufgrund der hohen Erdgaspreise, was die Angebotseinschränkung weiter verschärfte. Diese bereits schwierige Situation an den Rohstoffmärkten wird aktuell durch den Ukraine-Krieg nochmals massiv negativ beeinflusst. Die Russische Föderation ist eine der weltweit wichtigsten Exporteure von Düngemitteln und von Vorprodukten für die Düngemittelherstellung. Der Ausfall durch Lieferstopps und Sanktionen wird sich zusätzlich auf die gesamte Düngerherstellung, den weltweiten Düngerhandel und die Preise auswirken. Zudem ist der Düngemittelmarkt ein freier, nicht regulierter Markt. Dünger wird an den internationalen Rohstoffbörsen mit den damit einhergehenden Schwankungen gehandelt. Verfügbare Mengen und die Preisbildung hängen daher einerseits vom Weltmarkt und den Marktmechanismen der Rohstoffbörsen und andererseits von einer Vielzahl weiterer Einflussfaktoren ab, insbesondere auch vom Verhältnis Angebot und Nachfrage und den Energiepreisen. Auf all diese Faktoren kann die Landesregierung keinen Einfluss nehmen. Allerdings hat die Landesregierung im Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, kurzfristig Maßnahmen zur Entlastung von Verbraucher/-innen und Industrie unter anderem durch die Abschaffung der EEG-Umlage, die Senkung der Stromsteuer und weitere Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Antrag befindet sich derzeit in der Ausschussberatung im Bundesrat und wir müssen das Ergebnis der Beratungen abwarten. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt Nachfragen, wie ich das sehe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Denny Jankowski AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben recht, dass Russland ein großer Düngerexporteur ist. Gibt es auch Pläne der Landesregierung, zum Beispiel auch die Kali-Produktion in Bischofferode wieder anzukurbeln? Oder gibt es Initiativen seitens privatwirtschaftlicher Unternehmen, das zu tun, die der Regierung bekannt sind?

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Weil

Fragestunde

Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass wir als Landesregierung beabsichtigen, eigene Kali-Bergwerke zu betreiben. Von daher würde ich das verneinen. Zum zweiten Punkt: Soweit mir bekannt ist, gibt es im Nordthüringer Raum durchaus Unternehmen, die überlegen, allerdings jetzt bereits vor dem Ukraine-Krieg, möglicherweise auch wieder in den Kali-Bergbau einzusteigen. Aber, wie gesagt, dafür sind umfangreiche Genehmigungsverfahren notwendig. Ich glaube, das ist im Moment eher ein Diskussionsthema als schon in der Phase der Umsetzung. Aber ich kann mir vorstellen, dass dieser Bergbau auch wieder attraktiver ist für Unternehmen hier in Deutschland.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, es gibt ein Ereignis, weswegen ich kurz unterbreche, und zwar: Herr Dr. Lauerwald, für den Satz „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ gegen zwei Wahlhelfende erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall DIE LINKE) Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass auch die Kolleginnen, die sich so ein bisschen in den Sichtschutz von Pfeilern und dergleichen begeben, gehalten sind, einen Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Darauf haben wir uns aufgrund der Infektionslage geeinigt. (Beifall DIE LINKE) Damit machen wir weiter. Wir kommen zur vierten Anfrage von Frau Abgeordneter Hoffmann in der Drucksache 7/5006.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Aktueller Stand zum bei Buttstädt erschossenen Luchs Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es zum Fall des bei Buttstädt getöteten Luchses inzwischen einen Tatverdächtigen bzw. Tatverdächtige? 2. Durch welche gegebenenfalls anderen oder ähnlichen Straftaten trat der Tatverdächtige bzw. traten die Tatverdächtigen in Erscheinung? 3. Wann genau liegt der Monitoring-Bericht für den Luchs für das Jahr 2020/2021 vor? 4. Falls das Ministerium eine aktive Wiederansiedlung des Luchses in Thüringen plant, wann und mit wie vielen Tieren welchen Geschlechts soll dies geschehen? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

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Möller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Vielleicht noch mal als Vorbemerkung, weil der Titel der Anfrage suggeriert, dass dieser Luchs bei Buttstädt erschossen wurde: Dazu will ich nur sagen, das wissen wir nicht. Die beiden ersten Fragen, und zwar „Gibt es zum Fall des bei Buttstädt getöteten Luchses inzwischen einen Tatverdächtigen bzw. eine Tatverdächtige?“ und „Durch welche gegebenenfalls anderen oder ähnlichen Straftaten trat der Tatverdächtige bzw. traten die Tatverdächtigen in Erscheinung?“, möchte ich zusammen beantworten, und zwar mit dem einfachen Satz, dass der Landesregierung keine Kenntnisse zu Tatverdächtigen vorliegen. Die Frage 3, wann genau der Monitoring-Bericht für den Luchs für das Jahr 2020/2021 vorliegt: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse dazu vorliegen, ob und wann das Bundesamt für Naturschutz den aktuellen Monitoring-Bericht veröffentlichen wird. Das Kompetenzzentrum Wolf-Biber-Luchs bei uns im Haus veröffentlicht halbjährlich Berichte zu Wolf und Luchs, welche die Thüringer Monitoring-Ergebnisse darstellen. Die Berichte für das MonitoringJahr 2020/2021 sind auf der Homepage unseres Ministeriums eingestellt. Zu Frage 4, falls das Ministerium eine aktive Wiederansiedlung des Luchses in Thüringen plant, wann und mit wie vielen Tieren welchen Geschlechts dies geschehen soll, kann ich Ihnen sagen: Aufgrund unserer zentralen Lage hier kommt natürlich dem Freistaat Thüringen eine herausragende Bedeutung für die Vernetzung der bisher isolierten deutschen Luchsvorkommen zu. Das von Prof. Heurich von der Universität Freiburg entwickelte Ausbreitungsmodell spricht eine klare Handlungsempfehlung für eine aktive Wiederansiedlung von Luchsen im Thüringer Wald aus. Demnach kann die Ausbreitung der Tierart durch eine Wiederansiedlung von 20 Individuen im zentralen Bereich des Thüringer Walds signifikant vorangebracht werden – so weit das Gutachten von Prof. Heurich. Wir haben ein sehr intensives Monitoring dazu laufen. Die Ergebnisse dieses aktuell laufenden Monitorings werden die Grundlage dafür liefern, wie viele Luchse tatsächlich auszuwildern sind und wie das Geschlechtsverhältnis sein muss. Frühestens 2024 soll mit der Auswilderung von Luchsen im Thüringer Wald begonnen werden. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Ich sehe keine und ich sehe auch keine aus dem Rund. Damit können wir mit der nächsten Anfrage weitermachen, die vom Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/5030.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Anfrage: Cyberattacken auf Infrastruktur im Freistaat Thüringen infolge des Kriegs in der Ukraine Am 5. März 2022 teilte ein Mitglied der Landesregierung öffentlich mit, dass der Freistaat Thüringen auf sogenannte Cyberattacken vorbereitet ist. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie sind die Behörden und wie ist die Infrastruktur des Freistaats Thüringen auf mögliche Cyberattacken vorbereitet – das hätte ich gern getrennt nach Landes- und kommunaler Ebene sowie nach behördlichem und privatem Bereich –? 2. Auf welcher Grundlage informiert die Landesregierung, dass der Freistaat Thüringen auf derartige Angriffe im IT-Bereich vorbereitet ist? 3. Über welche Einheiten verfügt die Landesregierung, die sogenannte Cyberattacken aus präventiver und aus repressiver Sicht abwehren können – eventuell, falls notwendig, die Unterscheidung der Zuständigkeit für den behördlichen und den privaten Bereich auch hier –? 4. Wie sind die in Frage 3 erfragten Einheiten personell besetzt – da geht es mir um eine prozentuale Angabe des tatsächlich vorhandenen Personals vom geplanten Personalbestand – und wie sind sie ausgestattet und ausgebildet?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Mühlmann. Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Andreas Schubert

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, einführend möchte ich anmerken, dass die Fragen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mühlmann zwar umfänglich, jedoch aufgrund der bestehenden Sicherheitsinteressen des Freistaats Thüringen zum Teil ohne weiterführende Informationen beantwortet werden. Auf Deutsch gesagt: Informationssicherheitsleute reden nicht gern über Informationssicherheit, weil das schon sozusagen ein Teil der Strategie ist, nicht so viel preiszugeben. Aber Sie werden merken, es ist trotzdem eine sehr umfangreiche Antwort. Eine Cyberattacke oder ein Cyberangriff wird als gezielter Angriff auf ein bestimmtes Computersystem zur Sabotage, Informationsgewinnung und zur Erpressung von Lösegeld definiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) versteht unter einem Cyberangriff eine Einwirkung auf ein oder mehrere informationstechnische Systeme im oder durch den Cyberer, die zum Ziel hat, deren IT-Sicherheit durch informationstechnische Mittel ganz oder teilweise zu beeinträchtigen. Die Landesregierung versteht darunter aber auch Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Zu Frage 1: Das Thüringer Finanzministerium ist als das für E-Government und IT zuständige Ministerium für die ressortübergreifende Informationssicherheit in der Thüringer Landesverwaltung zuständig. Auf der Grundlage der Thüringer Informationssicherheitsrichtlinie wird nunmehr seit mehr als zehn Jahren der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in der Landesverwaltung umgesetzt. Auch die Thüringer Polizei setzt die Anforderungen in Abstimmung mit den Polizeien der Länder in ihrem Bereich um. Seit dem Jahr 2018 ist im nachgeordneten Bereich des Finanzministeriums, also konkret im Landesrechenzentrum, das ThüringenCERT, also das sogenannte Computernotfallreaktionsteam, für die Thüringer Landesverwaltung etabliert. Das ThüringenCERT agiert dabei als zentraler Ansprechpartner bei möglichen IT-Angriffen gegen das Thüringer Landesdatennetz. Durch die Etablierung eines Warn- und Informationsdienstes besteht für das ThüringenCERT zusätzlich die Möglichkeit, Ansprechpartner der Thüringer Landesverwaltung zeitnah und zielgruppengenau über mögliche Sicherheitsgefährdungen zu informieren. Die Vorgehensweisen und Empfehlungen des BSI bieten eine systematische Methodik zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Schutzniveaus für die Verarbeitung und Information. So sind die Datennetze der allgemeinen Verwaltung und der Polizei nach diesen Anforderungen aufgebaut und wurden erfolgreich auditiert bzw. durch das BSI zertifiziert. Beim Blick auf die Kommunen ist der Ausgangspunkt stets der in der Verfassung verankerte Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung. Diese begründet unter anderem eine Eigenverantwortung der Kommunen, die sich auch auf die Cyber- und Informationssicherheit bezieht. Es gibt in Deutschland gerade keine bundesweite Kompetenznorm, die die kommunale Cyber- und Informationssicherheit zum Gegenstand hat. Es ist davon auszugehen, dass in den thüringischen Kommunen Unterschiede bei der Umsetzung dieser Aufgabe bestehen. Dies ist aber kein spezifisches Phänomen der Cyber- oder Informationssicherheit, sondern Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung und geht mit der Möglichkeit einher, dass jede Kommune ihre eigene Situation vor Ort bewertet. Die Kommunen sind somit keineswegs von der Wahrnehmung dieser Aufgabe in Eigenverantwortung entbunden. Es bleibt ihnen aber beispielsweise überlassen, ob sie diese Aufgabe in Zusammenarbeit erfüllen oder inwieweit sie Unterstützung Dritter in Anspruch nehmen. Für den Freistaat Thüringen bedeutet die Umsetzung dieses verfassungsrechtlichen Prinzips, dass er keinen umfassenden Einblick in die Umsetzung dieser Aufgabe durch jede einzelne Kommune hat oder haben wird. Zu Frage 2: Der Minister für Inneres und Kommunales wird in der angesprochenen Veröffentlichung mit der Aussage zitiert, dass man auf mögliche Angriffe vorbereitet sei. Diese Aussage bezieht sich auf mögliche Cyberangriffe gegen die Sicherheitsbehörden des Freistaats, und zwar durch Russland im Rahmen des Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dazu wurde bereits in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt. Darüber hinaus beobachtet und analysiert der Verfassungsschutz kontinuierlich und präventiv die gegen Deutschland gerichteten Aktivitäten von fremden Staaten. Die Cyberabwehr des Bundesamts für Verfassungsschutz informiert über mögliche Angriffe, veröffentlicht technische Indikatoren und gibt Warnhinweise. Aber auch das ThüringenCERT steht derzeit aufgrund der Krisensituation im ständigen Informationsaustausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und anderen Sicherheitsbehörden der Landes- und Bundesverwaltung. Auf Grundlage dieser umfänglichen Informationen können daher derzeit aktuelle Lagebilder und Sicherheitseinschätzungen abgeleitet und Reaktionsmöglichkeiten erörtert werden. Zu Frage 3: Auf der Grundlage der Thüringer Informationssicherheitsleitlinie wurde daher 2018 ein ThüringenCERT im Bereich des Thüringer Landesrechenzentrums etabliert. Durch das CERT verfügt die Thüringer Landesverwaltung somit über eine zentrale Stelle zur Prävention und Abwehr von ITAngriffen gegen das Thüringer Landesdatennetz. Die Abwehr von Cyberattacken als Teil der polizeilichen Gefahrenabwehr obliegt dem Landeskriminalamt, sofern Unternehmen sowie öffentliche und nicht öffentliche Institutionen betroffen sind. Hierzu wurde die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime eingerichtet, bei der über die rund um die Uhr besetzte Hotline betroffene Institutionen gegebenenfalls schnell und unkompliziert eine Strafanzeige bei einem IT-Sicherheitsvorfall erstatten können. Die Strafverfolgung in den Fällen von Straftaten nach den §§ 202 a, 202 b, 202 c, 263 a, 303 a, 303 b des Strafgesetzbuchs obliegt dem Landeskriminalamt in besonderen Fällen und den sieben Kriminalpolizeiinspektionen. Die Bearbeitung entsprechender Sachverhalte wird grundsätzlich im Kommissariat 3 wahrgenommen. Für forensische Sicherung und Auswertung von Datenträgern existieren ebenfalls in jeder Kriminalpolizeiinspektion sogenannte regionale Beweissicherungseinheiten. Im Thüringer Landeskriminalamt wird diese Aufgabe vom Dezernat IT-Forensik wahrgenommen. Soweit tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat gegen sicherheitsempfindliche Stellen von lebenswichtigen Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Zerstörung eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit oder das Leben von Menschen zu befürchten ist oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind, richtet, ist das Bundeskriminalamt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Bundeskriminalamtgesetz für die Strafverfolgung zuständig. Zu Frage 4: Im Bereich des Thüringer Landesrechenzentrums sind beim ThüringenCERT alle zugeordneten Stellen vollständig besetzt. Die in der Frage 3 aufgeführten Ermittlungsbereiche der Kriminalpolizeiinspektion sind nicht ausschließlich für Straftaten wegen strafbare Cyberangriffe zuständig, sodass eine Abgrenzung im Sinne der Fragestellung nicht möglich ist. Die Aufgabe der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime wird als Teilaufgabe des Sachbereichs Auswertung im Dezernat 64 des Landeskriminalamts wahrgenommen. Ein expliziter Dienstposten für die Aufgaben der ZAC ist nicht vorgesehen. Auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage Nr. 2126 wird Bezug genommen. Das Dezernat IT-Forensik ist zu 100 Prozent besetzt. Für die Bearbeitung von Cyberangriffen ist dem forensischen und dem Ermittlungspersonal entsprechende Hard- und Software bereitzustellen. Von einer detaillierten Darstellung wird zum Schutz der künftigen Polizeiarbeit abgesehen. Das für die Aufnahme eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts in diesem Bereich notwendige Fachwissen wird sowohl in der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes als auch im Rahmen des Studiums für den gehobenen Dienst in sogenannten Ersteinsteigerseminaren vermittelt. Ich danke für das lange Zuhören.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Vom Fragesteller nicht, aus der Mitte des Hauses auch nicht. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Offensichtlich war die Antwort doch umfangreich. Wir kommen zur Anfrage des Abgeordneten Gleichmann in der Drucksache 7/5031. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Umsetzung des § 33 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Gemäß § 33 Thüringer Kommunalordnung müssen die Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, das fachlich geeignete Verwaltungspersonal anstellen, das erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zu gewährleisten. Als geschäftsleitenden Bediensteten muss jede Gemeinde mindestens einen hauptamtlichen Gemeindebeamten mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben, wenn nicht der Bürgermeister mindestens diese Befähigung besitzt und hauptamtlich tätig ist oder die Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört. Nach Kenntnis des Fragestellers plant die Stadt Stadtroda die Ausschreibung eines geschäftsleitenden Bediensteten. Die Stadt Stadtroda unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern kann gemäß den Vorgaben des § 33 Thüringer Kommunalordnung die Besetzung des geschäftsleitenden Bediensteten in Form eines Angestelltenverhältnisses nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst erfolgen? 2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. In welchen Gemeinden in Thüringen, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, gibt es nach Kenntnis der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt als geschäftsleitenden Bediensteten keinen hauptamtlichen Gemeindebeamten mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes? 4. Welchen gesetzgeberischen Neuregelungsbedarf gibt es gegebenenfalls aus Sicht der Landesregierung bezüglich der derzeit geltenden Regelungen in § 33 Thüringer Kommunalordnung? Danke.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Gleichmann. Frau Staatssekretärin Schenk steht schon in den Startlöchern, bitte schön.

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Schenk

Fragestunde

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gleichmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach § 33 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO muss jede Gemeinde als geschäftsleitenden Bediensteten mindestens einen hauptamtlichen Gemeindebeamten mit der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben, wenn nicht der Bürgermeister mindestens diese Befähigung besitzt und hauptamtlich ist oder die Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört. Der Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmung ist eindeutig. Bei dem geschäftsleitenden Bediensteten muss es sich um einen Bediensteten in einem Beamtenverhältnis handeln. Zu Frage 2: Ich verweise auf die Ausführungen zu Frage 1. Zu Frage 3: Nach Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörden gegenüber der oberen Rechtsaufsichtsbehörde kommen derzeit folgende Gemeinden ihrer Verpflichtung aus § 33 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO nicht nach. Da sind sehr viele verschiedene Landkreise betroffen. Ich würde Ihnen anbieten, das einfach schriftlich zu Protokoll zu geben, weil ich Ihnen sonst drei Seiten Landkreise vorlesen würde. Sind Sie damit einverstanden? (Zuruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja!) Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Praxis in einzelnen Kommunen Schwierigkeiten bei der Differenzierung und Zuordnung der jeweils erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu einzelnen Laufbahnen offenbart hat. Es hat sich dort das Bedürfnis gezeigt, die bisherige Unterscheidung der Fachrichtung des nichttechnischen Verwaltungsdienstes von der Fachrichtung des wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienstes aufzugeben. Diesem Bedürfnis Rechnung tragend prüft die Landesregierung eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz, mit der der derzeit in der Fachrichtung des wirtschafts-, gesellschaftsund sozialwissenschaftlichen Dienstes befindliche Beamte der Fachrichtung des nichttechnischen Verwaltungsdienstes gesetzlich zugeordnet werden kann. Diese Änderung hätte auch zur Folge, dass der Personenkreis, der für eine Verwendung als geschäftsleitender Bediensteter infrage kommt, erweitert wird. Eine entsprechende Änderung des Thüringer Laufbahngesetzes bleibt natürlich dem Gesetzgeber vorbehalten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt, so wie es aussieht, eine Nachfrage. Herr Gleichmann, bitte schön.

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Markus Gleichmann Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank erst mal für die Antworten. Wenn es denn so viele gibt, die das aktuell betrifft, welche Sanktionen drohen denn den Gemeinden, die den Notwendigkeiten nicht nachkommen?

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Schenk

Fragestunde

Na ja, „so viele“ ist ja relativ. Wir sprechen insgesamt über 625 Gemeinden und es sind jetzt vielleicht – in Kürze überschlagen – 25, 30. Und Sanktionen: Es ist natürlich so, dass die Kommunalaufsichten regelmäßig darauf hinweisen, dass es da nottut. Sie haben ja auch Bezug auf Stadtroda genommen und da wird die Stelle für den geschäftsleitenden Beamten auch noch mal öffentlich ausgeschrieben. Und natürlich muss man aus dem Personal schöpfen, das sich dann bewirbt. Deswegen habe ich auch darauf hingewiesen, welche Veränderungen angestrebt werden könnten, um den relevanten Personenkreis zu erweitern.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Ich hätte nur die Bitte, Frau Staatssekretärin, dass die Antwort, die etwas eingekürzte, dann noch dem Protokoll zur Verfügung gestellt wird. Danke schön. Damit kommen wir zur Anfrage des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/5034. Bitte schön, Herr Kollege.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Widersprüche im Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Die einrichtungsbezogene Impflicht führt schon heute zu erheblichen Spannungen in Pflege und Medizin. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verunsichert und fühlen sich emotional bis existenziell betroffen. Es wird vielerorts mit massiven negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung gerechnet. Am 28. Februar 2022 hat das Thüringer Gesundheitsministerium einen Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20 a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen veröffentlicht. Dieser führt bei den Betroffenen erneut zu erheblichen Unsicherheiten. Handwerker galten in den bisherigen Rundschreiben und FAQs als in der Einrichtung Tätige mit entsprechender Nachweispflicht, stehen aber im Erlass – Abschnitt II, 2 b – auf der Negativliste, auch sofern diese mehrere Tage am Stück Leistungen erbringen. In Abschnitt III, C wird ausgeführt, dass die Vorschriften für das Bestandspersonal auch für externe Dienstleister – zum Beispiel Handwerker – gelten, die bereits vor dem 16. März 2022 für die Einrichtung regelmäßig tätig waren. Pflegeeinrichtungen haben nach geltendem Recht einen Heimversorgungsvertrag nach § 12 a Apothekengesetz abzuschließen, der unter anderem die Pflicht zur Beratung von Heimbewohnern, die regelmäßige Überprüfung der Medikamentenbestände auf den Wohnbereichen sowie die Schulungen und Beratungen der Mitarbeiter beinhaltet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe sprechen – auch bezogen auf Satz 6 der Einleitung – dafür, dass externe Dienstleister – zum Beispiel Handwerker – wie Bestandsmitarbeiter bei fehlendem Immunitätsnachweis dem Gesundheitsamt gemeldet werden, obwohl es für diese keine allgemeine Impfpflicht gibt? 2. Wie begründet die Landesregierung, dass rechtliche Betreuer von Bewohnern oder Personen der Heimaufsicht keinen Impfnachweis zu erbringen haben, externe Dienstleister, die ebenfalls regelmäßig ihren Dienst in der Einrichtung ausüben, aber schon? 3. Wie begründet die Landesregierung, dass ein von der Einrichtungsleitung für alle Bewohner eines Pflegeheims organisierter Friseur oder Kosmetiker der Impfpflicht unterliegt, privat und im zeitlichen Zusammenhang beauftragte Dienstleister von Patienten, Bewohnern oder Betreuten aber nicht der Impfpflicht unterliegen? 4. Wie begründet – auch bezogen auf Satz 7 der Einleitung – die Landesregierung, dass Apotheken auf der Negativliste stehen, freie Mitarbeiter und Berater aber auf der Positivliste?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Tischner. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf in Vertretung des einschlägigen Ministeriums für die Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Externe Dienstleister und damit auch Handwerker sind lediglich dann der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterworfen, wenn sie in der Einrichtung oder dem Unternehmen, in der bzw. in dem die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, tätig sind im Sinne des § 20a IfSG. Das bedeutet, dass nicht jede physische Anwesenheit eines Handwerkers erfasst ist. So ist gerade der klassische Fall eines Handwerkerbesuchs nicht erfasst. Ein solcher liegt dann vor, wenn situationsbezogen die Einrichtung einen Handwerker betraut, bestimmte Leistungen zu erbringen. Klassische Beispiele sind etwa die Reparatur eines Lecks im Rohrsystem, das Neudecken eines Daches nach einem Orkan oder etwa die Verlegung von Fliesen in Sanitäreinrichtungen. In all diesen Fällen unterliegt der externe Dienstleister nicht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, obwohl er präsent vor Ort ist und das gegebenenfalls auch mehrere Tage am Stück, denn hier liegt kein Tätigsein vor. Ein Tätigsein – und der Bundesgeber meint mit diesem Begriff deutlich mehr, als in der Einrichtung oder dem Unternehmen angestellt zu sein – erfordert die folgenden Kriterien: Es liegt dann vor, wenn die Tätigkeit einer Person in einer Einrichtung oder einem Unternehmen gegeben ist, die regelmäßig nicht nur wenige Tage und nicht nur vorübergehend sowie nach einem festen, im Vorfeld absehbaren Zeitrhythmus im Einklang und auf Veranlassung der jeweiligen Einrichtungs- und Unternehmensleitung erfolgt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Handwerker beauftragt wird, an einem festgelegten Tag jede Woche in einer Einrichtung dort aufgestellte Automaten oder Computer zu warten, oder auch dann, wenn mit einem Handwerker vereinbart wird, dass er jeden Monat Fenster und Türen zu warten, Farbausbesserungsarbeiten vorzunehmen und Zimmerpflanzen zu beschneiden hat. In beiden Konstellationen ist die Regelmäßigkeit gegeben und es handelt sich nicht nur um eine vorübergehende Tätigkeit. Daher unterfallen in derartigen Settings externe Dienstleister der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und sind im Falle eines fehlenden Immunitätsnachweises durch die Leitung dem Gesundheitsamt zu melden. Zu Frage 2: Bei den in der Frage genannten Personengruppen handelt es sich nicht um solche, die in der Einrichtung tätig sind. Es fehlt insofern ein Tatbestandsmerkmal „im Einklang mit und auf Veranlassung der jeweiligen Einrichtungs- und Unternehmensleitungen“. Denn sowohl rechtliche Betreuer von Bewohnern als auch bei der Heimaufsicht beschäftigtes Personal werden nicht auf Veranlassung der jeweiligen Leitung tätig. Diese Rechtsauffassung wird hinsichtlich der rechtlichen Betreuer im Übrigen auch vom Bund und allen Ländern geteilt; hinsichtlich hoheitlich tätig werdenden Personen, somit auch Personal der Heimaufsicht, wird diese Rechtsauffassung von etlichen anderen Ländern geteilt. Zu Frage 3: Auch bei privat beauftragten Dienstleistungen von Patienten, Bewohnern oder Betreuten fehlt es am Tatbestandsmerkmal „im Einklang mit auf Veranlassung der jeweiligen Einrichtungs- und Unternehmensleitungen“. Daher ist bei diesen nicht von einem Tätigsein im Sinne von § 20a IfSG auszugehen. Zu Frage 4: Apotheken werden erst in Satz 8 der Einleitung angesprochen. Sie stehen aus Klarstellungsgründen auf der Negativliste, da sie sich unter keines der Tatbestandsmerkmale des § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG subsummieren lassen. Eine analoge Anwendung auf Apotheken scheidet bereits aufgrund der Bußgeldbewehrung in § 73 Abs. 1a Nr. 7e und 7h IfSG aus, denn es darf nicht die Situation entstehen, dass bei einer derart grundrechtsrelevanten Thematik der Anwendungsbereich über das gesetzlich Normierte hinaus erweitert werden würde. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass dies aber nur für die Apotheken als solche gilt. Sollten eine einzelne Apothekerin oder ein Apotheker in einem Unternehmen oder einer Einrichtung, wo die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, in diesem Sinne tätig sein, so unterfallen sie natürlich deswegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, nicht aber weil sie auch eine Apotheke betreiben. Hinsichtlich der freien Mitarbeiter und Berater gilt im Prinzip nichts anderes, als bereits zu Frage 1 ausgeführt: Sofern diese in der Einrichtung tätig sind – die Definition soll nicht noch mal wiederholt werden –, unterfallen sie auch der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Und damit können wir fortfahren mit der Anfrage des Abgeordneten Rudy in der Drucksache 7/5036. Herr Rudy, sobald das Mikrofon – wie bitte? (Zwischenruf Abg. Rudy, AfD: Vielleicht könnten Sie jemand anderen vorziehen?) Wir können andere vorziehen, auf jeden Fall, Herr Abgeordneter Rudy. Dann kommen wir jetzt zur Anfrage von Frau Abgeordneter König-Preuss in der Drucksache 7/5044.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke Herr Präsident. Es gibt vorbereitete Abgeordnete und es gibt nicht vorbereitete Abgeordnete. (Beifall DIE LINKE) Krieg in der Ukraine und Auswirkungen auf die extrem rechte Szene sowie das Coronaleugnerspektrum Seit dem vom russischen Präsidenten befohlenen und gestarteten Überfall auf die Ukraine am 24. Februar 2022 mehren sich auch Mobilisierungen und Rekrutierungsbemühungen innerhalb neonazistischer Strukturen, die teilweise hierzulande zu Sympathiebekundungen und teilweise auch Ausreisebestrebungen führen, um die Kampfhandlungen zu unterstützen. Auch in der extrem rechten Szene Thüringens sowie im Spektrum der Coronaleugner, –skeptiker und sogenannten –maßnahmenkritiker sind entsprechende Aufrufe in sozialen Medien zu finden, bei denen nach Kenntnis der Fragestellerin auch in Thüringen – führende – Neonazis aktiv mitwirken. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich etwaiger Rekrutierungsversuche, Mobilisierungen und Ausreisebemühungen in der extrem rechten Szene sowie im Spektrum der Coronaleugner, skeptiker und maßnahmenkritiker in Thürin‑ ‑ gen vor, jeweils für die ukrainische wie auch die russische Seite? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die jüngsten Positionierungen hinsichtlich des Krieges für die ukrainische oder russische Seite sowohl innerhalb von Organisationen der extrem rechten Szene als auch in den Strukturen der sogenannten Coronaleugner, ‑ skeptiker und ‑ maßnahmenkritiker in Thüringen? 3. Erkennt die Landesregierung angesichts der teils gegensätzlichen Positionierungen innerhalb dieser Spektren ein Aufeinanderprallen von Sichtweisen? Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus auch für die Zusammenarbeit und Mobilisierungsfähigkeit bei extrem rechten Aktivitäten oder der Durchführung von Coronaprotesten innerhalb der Spektren in Thüringen, und wenn nein, warum nicht? 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über „Kennverhältnisse“ und gemeinsame Aktivitäten von Thüringer Neonazis mit Neonazis jeweils in der Ukraine und Russland in der Vergangenheit vor?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin, auch dafür, gut vorbereitet zu sein. Ich sehe Frau Staatssekretärin bereits am Pult. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist derzeit das dominierende Thema sowohl in der rechtsextremistischen Szene wie auch im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats. Eine eindeutige Positionierung der gesamten Szene ist bislang nicht erfolgt. Es sind sowohl prorussische, als auch proukrainische Positionen auszumachen. Einschlägige Hilfsleistungen sind in der Szene derzeit auf die Ukraine ausgerichtet. In Thüringen wurden verschiedene Aufrufe verbreitet, die eine Reise in die Ukraine zum Kampf auf der ukrainischen Seite oder die Lieferung von Hilfsgütern propagierten. Während zur Lieferung von Hilfsgütern tatsächliche Reisen in die Ukraine erfolgt sind, liegen keine Informationen vor, dass Aufrufen zum Kampf bereits gefolgt wurde. Zu Frage 2: Im Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ und seiner Erweiterung der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats ist die thematische Befassung mit dem Russland-UkraineKonflikt weit verbreitet, insbesondere auch im virtuellen Raum. Zurückliegend stand Putin mit seinem autokratischen Regime bei Rechtsextremisten in gutem Ansehen, nun wird ihm aber teilweise vorgeworfen, ein Brudervolk überfallen zu haben. Zu den Unterstützern der Ukraine zählen die Parteien Der III. Weg und Neue Stärke Partei. Bundesweit werden dabei unter anderem Aufrufe zu kostenfreien Unterbringungsmöglichkeiten von Familien ukrainischer Nationalisten gestartet. Die AfD hingegen verurteilt zwar den Angriff Russlands auf die Ukraine als völkerrechtswidrig, weist jedoch dem Westen eine entscheidende Mitschuld zu. Bei Ukrainern werden zudem der Patriotismus gefeiert, während der gleiche Patriotismus bei Deutschen verdammt werde. Außerdem wird das Fluchtgeschehen instrumentalisiert, da aus der Ukraine nur Frauen und Kinder flüchten, während die Männer für ihre Heimat kämpfen, aus Syrien seien hingegen überwiegend junge und somit kampffähige Männer gekommen. Im Bereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats ist das Protestgeschehen zahlenmäßig eher rückläufig. Der Ukraine-Konflikt spielt jedoch eine zentrale Rolle in den Bereichen „Desinformation“ und „Aktivismus“. Daher verbleibt die Szene in ihrem eigentlichen Kernthema, indem sie der Politik der deutschen Regierung die Schuld dafür zuweist, dass der Bürger die Quittung zu zahlen hat, zum Beispiel in Form von höheren Öloder Gaspreisen. Es werden russische Narrative bedient, zum Beispiel durch die Bezeichnung des Kriegs als „militärische Operation zur Entnazifizierung“. Schwerpunkte der Aktivitäten sind auch in diesem Zusammenhang die bereits bestehenden Protestschwerpunkte in Eisenach und in Ostthüringen. Ich komme zu Frage 3: Es ist richtig, dass innerhalb der Phänomenbereiche „Rechtsextremismus“ und „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staats“ widerstreitende Positionierungen zum Russland-Ukraine-Konflikt festzustellen sind. Ungeachtet dessen bietet die Auseinandersetzung zwischen Rechts- und Linksextremisten das größere Konfliktpotenzial. Die Sicherheitsbehörden werden die weitere Entwicklung aufmerksam im Blick behalten. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass Einzelpersonen und Gruppen der rechtsextremistischen Szene in Thüringen über langjährige Kontakte zu Szeneangehörigen in Russland verfügen. Im Bereich rechtsextremistischen Kampfsports hat die Gruppierung Wardon Verbindung zu der russischen Kampfsportvereinigung PPDM. Darüber hinaus sind persönliche Kontakte einer neonazistischen Gruppierung aus Thüringen zu einem russischen Rechtsextremisten bekannt, der in der dortigen Musikszene zu verorten ist. Ansonsten bestehen Verbindungen zwischen Thüringer Rechtsextremisten und dem rechtsextremistischen Musikfestival „Asgardsrei“ in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. So trat die rechtsextremistische Band „Absurd“ aus Thüringen dort in den Jahren 2017 und 2018 auf. Im Rahmen des Festivals im Jahr 2018 trat der Neonazi und Frontmann der Band „Absurd“ auch als Redner in Erscheinung. Der Auftritt erfolgte vermutlich vor dem Hintergrund eines bestehenden Kennverhältnisses zu einer ukrainischen Rechtsextremistin und Aktivistin des AsowRegiments. Des Weiteren nahmen am 14. Oktober 2019 Vertreter der Partei Der III. Weg auf Einladung des eben genannten Regiments am Tag der Nation in Kiew teil. Im Übrigen liegen Informationen vor, die im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten würde Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Arbeitsweise und Erkenntnislage ermöglichen und somit die Aufgabenerfüllung erheblich gefährden. Auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird insoweit verwiesen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für Nachfragen erhält Kollegin König-Preuss das Wort.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön erst mal für die Antwort. Inwieweit liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, dass der russische Neonazi Denis Nikitin, der sich derzeit in der Ukraine den Kämpfen angeschlossen hat, Thüringer Neonazis in die Ukraine mobilisiert?

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Schenk

Fragestunde

Auf diese Nachfrage müsste ich Ihnen schriftlich antworten. Dazu kann ich auch auf die Antwort zu Frage 1 verweisen, dass wir die Anwerbearbeit im virtuellen Raum zur Kenntnis genommen haben.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Dann vielleicht auch noch für eine mögliche schriftliche Beantwortung Frage 2: Sie hatten in dem Kontext Eisenach erwähnt. Inwieweit kann die Landesregierung bestätigen, dass sich die Führungsperson von Knockout 51 in entsprechenden sozialen Netzwerkgruppen für die Kämpfe und die Beteiligung an diesen Kämpfen unter Führung des Asow-Regiments in der Ukraine mitengagiert bzw. mitbeteiligt?

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Schenk

Fragestunde

Das müsste ich Ihnen dann ebenfalls schriftlich beantworten.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage – Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch – in der Drucksache 7/5045. Bitte, Frau Kollegin.

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Regionale Familienförderung in Thüringen Die regionale Familienförderung erfolgt in Thüringen durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, kurz LSZ genannt. Das LSZ ist ein Landesprogramm, das die Entscheidung über die örtliche Familienförderung in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens legt. Ziel des LSZ ist es, durch die Entscheidung auf kommunaler Ebene eine passgenaue und bedarfsgerechte örtliche Sozialinfrastruktur und Unterstützungsangebote für Familien zu etablieren. Seit Anfang des Jahres liegt der Ergebnisbericht zur Evaluation vor. 2021 wurde auf Basis einer Evaluation die Umsetzung des LSZ vor Ort in den Blick genommen. Das Ergebnis der Evaluation verdeutlicht, dass mit einer Ausnahme alle Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens die Förderung des LSZ in Anspruch genommen haben. Das LSZ stößt auf sehr große Akzeptanz. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen haben für das Förderjahr 2021 und 2022 Projektanträge aus dem LSZ eingereicht? 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben für das Jahr 2021 und 2022 aus welchen Gründen keine Anträge auf Förderung nach dem LSZ gestellt und welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu? 3. Wie hoch ist bzw. war die Förderung in den Jahren 2021 und 2022, auf die die Landkreise und kreisfreien Städte, die keine Anträge gestellt haben, verzichten? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Nein? (Zuruf aus dem Hause: Der Bildungsstaats- sekretär!) Der Bildungsstaatssekretär. Gut, bitte.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf erneut das einschlägige Ministerium vertreten und für die Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Vorab möchte ich kurz erläutern, warum Sozialplanung für unser LSZ, also für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, wichtig ist. Erst die sozialplanerische Umsetzung der regionalen Familienförderung ermöglicht es, systematisch und datenbasiert die Bedarfe der verschiedenen Generationen von Familien zu analysieren und bestehende und neue innovative Projekte gezielt zu fördern. Der integrierte Grundgedanke der Sozialplanung wird dabei den multidimensionalen Lebenslagen gerecht, die das Leben von Familien bestimmen. Erst wenn in der Verwaltung alle betroffenen Bereiche – also Sozialamt, Jugendamt, Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt usw. – zusammen mit den Trägern von Projekten gemeinsame Ziele in der Familienförderung entwickeln, wird man Familien gerecht. Die Verlagerung der Verantwortung für die Familienförderung vom Land in die Landkreise und kreisfreien Städte ermöglicht es zudem, auf kurzfristige Entwicklungen direkt zu reagieren. Das konnten wir während der Coronapandemie erleben und das zeigt sich bereits jetzt in Reaktion auf die gerade ankommenden Familien aus der Ukraine. Zur ersten Frage: Für das Förderjahr 2021 haben alle 23 Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens einen Förderantrag für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gestellt. Im Jahr 2022 gab es in Thüringen noch 22 antragsberechtigte Gebietskörperschaften, 21 davon stellten einen Antrag auf Förderung. Zu Frage 2: Im Jahr 2022 stellte der Landkreis Greiz keinen Antrag auf Förderung im LSZ. Der Landkreis hat diese Entscheidung nicht begründet. Anzunehmen ist, dass der Verzicht auf die Antragstellung mit den geänderten Förderbedingungen im Zusammenhang steht. Zum 1. Januar 2022 trat die neue Förderrichtlinie in Kraft, die die Fördervoraussetzungen im LSZ unter Ziffer 4.1 auf die Vorlage eines Plans reduziert, der auf der Grundlage einer fachspezifischen integrierten Planung entstanden ist. Die alte Richtlinie sah eine optionale Stufenförderung vor. Die Förderung in Stufe 3 sah die Vorlage eines Plans bei Antragstellung vor. Bei Antragstellung auf eine Förderung in Stufe 1 oder 2 war kein Plan vorzulegen. Für die Förderung in Stufe 1 bedurfte es lediglich einer Auflistung aller zu fördernden Bestandsprojekte. Die Förderung in Stufe 2 sollte den antragstellenden Gebietskörperschaften ermöglichen, die Grundlage für die Durchführung von Planungsprozessen zu erarbeiten. Entsprechend wurden die im Bestand geführten Projekte sowie eine Sozialplanerstelle bei Vorlage einer Projektbeschreibung gefördert. Die Landesregierung hat während der Fortschreibung der Änderung mehrfach über die Änderung der Fördervoraussetzungen informiert. Der Landkreis Greiz erhielt gleich zu Beginn des Jahres 2021 ein entsprechendes Informationsschreiben, in dem auch die Fördersumme ausgewiesen wurde, über die der Landkreis bei Antragstellung verfügen würde. Im Herbst 2021 wurde erneut ein Informationsschreiben an den Landkreis versandt. Dieses Schreiben war auch verbunden mit dem Angebot der fachlichen Unterstützung bei der Erarbeitung der Grundlagen zur Durchführung einer integrierten Planung. Die Landesregierung bedauert, dass der Landkreis Greiz sich dennoch entschieden hat, nicht an dem Förderprogramm teilzunehmen. So kann auch die Förderung der Bestandseinrichtungen wie zwei Thüringer Eltern-Kind-Zentren, die Seniorenbeiräte und die Bezuschussung der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen nicht fortgeführt werden. Zu Frage 3: Aufgrund der noch immer fehlenden Mittelzuweisungen ist im März 2022 aktuell unklar, über welche Fördersumme das LSZ 2022 verfügt. Im zugrunde liegenden Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz sind jährlich mindestens 10 Millionen Euro vorgesehen. Das Haushaltsgesetz für 2022 sieht die Fortführung des Haushaltsansatzes von 2021 über 15,898 Millionen Euro vor. Bei einer Fördergesamtsumme von 10 Millionen Euro hätte der Landkreis Greiz über eine Förderhöchstsumme von 446.404,25 Euro verfügt, bei 15,898 Millionen Euro über 709.693,48 Euro. Grundlage der Verteilung der Fördermittel sind die unter Ziffer 5.4 der Richtlinie ausgewiesenen Indikatoren. Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Eigentlich wären wir jetzt fertig mit der Fragestunde, aber der Abgeordnete Rudy hatte die Erlaubnis erhalten, seine Frage noch zu suchen. Jetzt ist er da und dann handeln wir diese Frage jetzt noch schnell ab, damit wir dann morgen wieder im normalen Regularium sind. Herr Kollege Rudy, Sie können Ihre Frage in der Drucksache 7/5036 bitte vortragen.

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Thomas Rudy AfD

Fragestunde

Gestörte Transportketten nach Osteuropa und deren Auswirkungen auf Lastkraftwagenfahrer in Thüringen Aufgrund des russischen Überfalls auf die Ukraine bzw. der verhängten finanziellen und wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen sind aktuell die Transportketten zwischen Ost- und Westeuropa gestört. Betroffen davon sind zahlreiche Lastkraftwagenfahrer, die sich im Freistaat Thüringen befinden und weder ihre Fahrt zum geplanten Zielort fortsetzen können noch in der Lage sind, sich aufgrund der Sanktionspolitik liquide Mittel zu beschaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wie viele Lastkraftwagenfahrer aufgrund der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine momentan im Freistaat Thüringen festsitzen und nicht mehr in der Lage sind, ihre Fahrt fortzusetzen? 2. Welche logistischen, finanziellen bzw. diplomatischen Hilfen können betroffene Fahrer bzw. ihre Speditionen in Anspruch nehmen? 3. Welche Möglichkeiten der existenziellen Versorgung bieten Parkplätze und Raststätten entlang der Thüringer Autobahnen? 4. Welche Informationen hat die Landesregierung darüber, was mit den transportierten Gütern geschieht, die aktuell unter die Sanktionsrichtlinien fallen und ihren Zielort nicht mehr erreichen können? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei. Bitte schön, Herr Minister Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Konkrete Angaben darüber, um wie viele Lastkraftwagen und -fahrer es sich in Deutschland handelt, liegen nicht vor. Auch der Bund hat hierzu keine entsprechende Information. Der Bund teilt aber mit, dass sich die Betroffenen, so wie sie das jetzt auch schon aktiv tun, an ihre Konsulate und an die Botschaft ihres Heimatlandes wenden können und dort die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Das passiert auch. Und in der entsprechenden Community sind die Wege dazu auch bekannt. Zu der Frage, welche Versorgung an den Thüringer Autobahnen angeboten wird: Hier hat das Infrastrukturministerium bereits in der vorvergangenen Woche Kontakt zur Bundesautobahn GmbH aufgenommen, die bekanntlich die Zuständigkeiten für die Autobahnen hat, da diese Zuständigkeit beim Bund und nicht bei den Ländern liegt. Dort sind entsprechende Regularien geschaffen worden, um unkompliziert Hilfe zur Verfügung zu stellen. Was mit den transportierten Gütern geschieht: Hier geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass die Güter zurück zum Absender gebracht werden.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Fragestunde. Zur Information: Für morgen sind noch 15 Fragen übrig, also wird morgen auch noch mal eine Fragestunde komplett gefüllt werden. Ich rufe dann erneut die Tagesordnungspunkte 24 und 26 sowie 28 bis 31 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Zunächst Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5078 Abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 25 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5079 Abgegebene Stimmen 77, ungültige Stimmen 32, gültige Stimmen 45. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 33 Jastimmen, 10 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, die hier ausreicht. (Beifall AfD) Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Hoffmann, zu Ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?

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Hoffmann AfD

Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“

Ja.

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Dorothea Marx

Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“

Ja, die Abgeordnete nimmt die Wahl an. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5080 Abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 77. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 23 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5081 Abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 21 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5082 Abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 28 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5083 Abgegebene Stimmen 78, ungültige Stimmen 2, gültige Stimmen 76. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 29 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 6 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 24 und 29 bis 31 mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?

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Torben Braga AfD

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Ja.

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Dorothea Marx

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Ja. Aufgrund der Zustimmung durch die Fraktion der AfD werden die genannten Wahlen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt Wahlen. Jetzt kämen wir normalerweise zum Tagesordnungspunkt 9. Der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu Tagesordnungspunkt 9 wurde Ihnen auch als Drucksache 7/5130 elektronisch bereitgestellt und hier im Plenarsaal verteilt sowie auch auf den Tischen links und rechts an den Eingängen ausgelegt. Auf Bitte der einreichenden Fraktion soll jedoch die Beratung für die morgige Sitzung vorgesehen werden, sodass auch über die notwendige Fristverkürzung für diesen jetzt eingereichten Antrag erst morgen abgestimmt wird. Damit kommen wir zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 10 a) und 10 b) in gemeinsamer Beratung. Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/348 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/4728 Antrag (Alternativantrag ) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/434 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/4729 Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Tiesler aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung zu diesen beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Kollege Tiesler.

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Stephan Tiesler CDU

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

„Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen“: Der Antrag der AfD-Fraktion wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020 beschlossen, den oben genannten Beratungsgegenstand gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung vorbehaltlich der Zustimmung des Ältestenrats zur endgültigen Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Der Ältestenrat hat dem in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 zugestimmt. Der nunmehr federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag in seiner 13. Sitzung am 27. Januar 2021 beraten und gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung die nunmehrige Mitberatung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beschlossen. Des Weiteren hat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz den Antrag in seiner 16. Sitzung am 14. April 2021, in seiner 18. Sitzung am 26. Mai 2021, in seiner 20. Sitzung am 23. Juni 2021, in seiner 22. Sitzung am 14. Juli 2021, in seiner 23. Sitzung am 15. September 2021, in seiner 25. Sitzung am 10. November 2021 sowie in seiner 26. Sitzung am 8. Dezember 2021 abschließend beraten und den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Eine Mitberatung des Antrags im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde vom Antragsteller fristgerecht beantragt. Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag im Rahmen seiner vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beschlossenen Mitberatung in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 beraten und in der Beschlussempfehlung abgelehnt. Kommen wir zum Alternativantrag der CDU-Fraktion. Dieser wurde ebenso durch Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag in den gleichen Sitzungen wie eben schon mal genannt, also in den neun Sitzungen, beraten. Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den CDU-Antrag in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 beraten. Hierbei sind die Nummern II und III des CDU-Antrags enthalten und in einer neuen Nummer II zusammengefasst worden, die möchte ich noch mal kurz vorlesen. Also: „II. Die Landesregierung wird aufgefordert, a) auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass unter Berücksichtigung der deutschlandweit steigenden Wolfspopulation der Schutzstatus des Wolfes überprüft und gegebenenfalls angepasst wird; b) sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird; c) landesrechtliche Regelungen auf untergesetzlicher Ebene zu treffen, die Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen vorsehen und den von Bund und Ländern erarbeiteten Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen anzuwenden sowie d) die mit der Erweiterung der 'Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) – Rahmenplanung' gegebenen Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen, um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Thüringen optimal beim Herdenschutz zu unterstützen." Mit diesen Änderungen wurde in der Beschlussempfehlung der Antrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz mehrheitlich angenommen. So weit dazu. (Beifall AfD, CDU)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Hoffmann von der AfD das Wort. (Zuruf Abg. Hoffmann, AfD: Cotta!) Herr Cotta soll der Erste sein. Dann Herr Cotta.

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Jens Cotta AfD

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Jäger und Weidetierhalter! Mit unserem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2020 wollte die AfD-Fraktion erreichen, ein tragfähiges Wolfsmanagement einzuführen und den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Letzteres ist nach späterem Gutachten nicht möglich und wir haben unseren Antrag entsprechend ändern wollen. Das Thema „Wolf“ hat immer noch nicht an Brisanz verloren. Erst am 12.02.22 berichtete der MDR, dass der Thüringer Bauernverband die Landesregierung dazu drängt, die Wolfsbestände endlich zu regulieren. Passiert ist immer noch nichts. Bevor hier wieder eine wildromantische, ideologische und emotionale Debatte hochkocht, möchte ich diesem Hohen Haus noch einmal verdeutlichen, was es überhaupt bedeutet, wenn ein Tier dem Jagdrecht unterliegt. Das Jagdrecht ist definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere sich anzueignen, auf sie die Jagd auszuüben und sie zu hegen. Ob Wild überhaupt bejagt werden kann, wird final über die Jagdzeit definiert. Prominente Vertreter einer ganzjährigen Schonzeit sind zum Beispiel Baummarder, Luchs und Wildkatzen. Nach unserer Auffassung hätte Isegrim in das Jagdrecht gehört, das als Schutzrecht, Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen konzipiert wurde, während das Naturschutzrecht ein reines Schutzrecht ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weite Teile der Bevölkerung neigen in der Wolfsthematik zu klassischen Schwarz-Weiß-Ansichten: Entweder man tendiert zur Verteufelung oder zur Romantisierung des Raubtiers. Die regelmäßig hitzig geführte Diskussion über die Wiedereinbürgerung des Wolfs lässt eine sachliche Diskussion kaum zu. Auffälligerweise ist festzustellen, dass die Befürworter häufig aus einem urbanen Umfeld kommen und aus einer eher theoretischen Sichtweise argumentieren. Die vorbehaltlosen Befürworter wollen von den Problemen, die die Rückkehr des Wolfs mit sich bringt, nichts wissen oder sehen bei der Bewältigung ausschließlich die Landbevölkerung in der Pflicht. Die generellen Kritiker wollen ihn gar nicht im Land. Wir sehen die Wahrheit in der Mitte. (Beifall AfD) Der Schutz von Haus-, Wald- und Nutztieren hat Vorrang vor einer noch größeren Ausbreitung des Raubtiers Wolf. Um es hier noch einmal klar zu benennen: Wir Jäger sind keine Feinde des Wolfs. Aber wir Jäger sollten in der Natur die Autoritätspersonen sein, die dem Wolf seine Grenzen aufzeigen dürfen. (Beifall AfD) Dem Wolf ist ein Gesetzestext vollkommen egal. Er hört lediglich auf seine Instinkte und in der Regel auf seinen Magen. Seit vielen Jahren beobachten wir auch in Thüringen einen stetigen Anstieg der Population. Was nach 150 Jahren mit der Rückkehr einzelner Tiere begann, hat mit dem Entstehen des ersten Rudels auf Thüringer Gebiet auch in den Medien entsprechende Aufmerksamkeit erfahren. Sachsen hat im Jahr 2011 den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Dieses Beispiel zeigt uns aber auch, dass nur die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in der Praxis wirkungslos sein kann. Das liegt aber nicht am Jagdrecht, sondern an dessen Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere steigt stetig. Der Landkreis Bautzen zum Beispiel vermeldete bereits nicht rückgängig zu machende Schäden an der Kulturlandschaft. Mehr als 80 Prozent der mittelgroßen Schafzuchtbetriebe haben aufgegeben. Anders als erhofft hat der Wolf auch keine positive Wirkung auf das Waldtier entfacht. Das Muffelwild ist ausgerottet, der Rehwildbestand ging zurück, das Damwild ist in Gefahr. Nur die Anzahl des Rot- und Schwarzwildes ist geradezu explodiert. Basierend auf diesen sächsischen Erfahrungen, der Ausschussarbeit und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes haben wir unseren Antrag entsprechend angepasst und geändert. Denn: Ob letztendlich das Wolfsmanagement im Jagdrecht oder in einer Verordnung definiert wird, ist im Prinzip egal. Hauptsache es wird endlich etwas geregelt. (Beifall AfD) Wir fordern daher eine Thüringer Wolfsverordnung, die praxistaugliche Schutzvorrichtungen in Bezug auf Vergrämung, Entnahme und schlussendlich die Durchführung von Schutzjagden erlaubt. Ziel ist es, für alle Beteiligten ein rechtssicheres Agieren zu ermöglichen. Idealerweise wird dazu in Kooperation mit anderen Bundesländern ein wildökonomisches Raumkonzept erarbeitet, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält. Dieses Konzept ist dann von der Landesregierung in den entsprechenden Gremien gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union zu vertreten. Um es abschließend noch einmal klar zu betonen: Es geht der AfD-Fraktion bei dem vorliegenden Antrag nicht um ein Rückdrängen des Wolfs oder gar um seine erneute Ausrottung. Vielmehr ist ein besserer Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Weidewirtschaft beabsichtigt. (Beifall AfD) Es könnte in Zukunft jedoch erforderlich werden, über die kontrollierte, selektive Entnahme von Problemtieren hinaus den Bestand zu regulieren. Zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung und Nutztierherden sind deren Interessen eine stärke Bedeutung beizumessen. Die Landespolitik muss erkennen, dass ein Nebeneinander von Wolf auf der einen und dem Nutztierund Wildbestand auf der anderen Seite nur mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung möglich ist. Dazu gehört in der offenen, sachlichen und ideologiefreien Diskussion dieser Antrag, um auf Entwicklungen reagieren zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Ich erinnere noch einmal an das ordnungsgemäße Benutzen der Maske, über Mund und Nase, nicht nur die Nasenspitze. Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Maurer von der Fraktion Die Linke.

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Katja Maurer Die Linke

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauende am Livestream, wir haben hier einen Antrag der AfD vor uns – das haben wir gerade schon gehört –, der die Überführung des Wolfs in das Jagdgesetz will. Sie haben auch einen Änderungsantrag der CDU vor sich liegen, der den Ursprungsantrag – das muss ich leider sagen – nur mäßig verbessern wollte. Beide Anträge und die Öffentlichkeitsarbeit – das ist ja vor allen Dingen das, was wir da draußen erreichen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer –, die um diese Anträge drum herumgestrickt worden ist, haben gemeinsam, dass sie die potenzielle Angst von Menschen vor dem Wolf nutzen, um politisches Kapital zu schlagen. Das möchte ich gern so deutlich sagen. (Beifall DIE LINKE) Damit machen die beiden Anträge genau das, was die CDU schon 2019 im Wahlkampf versucht hat. Sie machen Stimmung in einer Sache, in der es eigentlich Aufklärung braucht. Ich will in meiner Rede sehr wohl noch einmal erläutern, dass es durchaus einen Umgang mit dem Wolf braucht und dass meine Fraktion natürlich mit Weidetierhaltern, auch mit dem Bauernverband gesprochen hat, ebenso wie mit Ansässigen im ländlichen Raum, mit Naturverbänden, aber natürlich auch mit Expertinnen für EU- und Bundesgesetzgebung, denn am Ende geht es in dieser Angelegenheit genau darum. Das haben Sie am Ende auch noch erkannt, aber trotzdem Ihren Antrag nicht zurückgezogen. Aber dazu später. Wissen Sie, CDU-Fraktion und AfD, ich habe mir in Vorbereitung auf die heutige Sitzung noch mal ganz genau Ihre Öffentlichkeitsarbeit angesehen und auf Ihren offiziellen Kanälen nachgelesen, was Sie genau über den Wolf schreiben, was Sie den Menschen vor Ort für Lösungen anbieten, und musste feststellen – was mich ehrlich gesagt wenig überrascht –, dass Sie seit 2019 leider zu wenig neuen Erkenntnissen gekommen sind. Und jetzt muss man sagen, ist es bei Ihnen genauso wie auch in meiner Fraktion, dass Sie durchaus neue Abgeordnete haben und dass genauso wie Sie auch ich, dass wir Fragen stellen konnten und wir gemeinsam darüber diskutiert haben, wie wir denn nun mit dem Wolf, auch mit den sogenannten Hybridwölfen umgehen. Wir haben sogar ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags vorgelegt bekommen – das haben Sie gerade erwähnt –, das sich genau mit Ihren Forderungen auseinandergesetzt hat, und das hat sehr klargemacht, welche Möglichkeiten das Land Thüringen im Umgang mit dem Wolf hat. Für Sie am interessantesten hätte die Information sein müssen, dass es so einfach mit der Überführung des Wolfs in das Jagdgesetz nicht ist. Das ist ja immer wieder die Lösung, die Sie nach wie vor fordern, obwohl Sie ja scheinbar zu Erkenntnissen gekommen sind, wie Sie es gerade beschrieben haben. Es ist unmöglich – auch das ist ein Fazit aus dem Ausschuss. Und es ist ein Fazit des Ausschusses, es wurde festgehalten, dass wir, statt auf den Abschuss zu setzen, auf Herdenschutz, Information der Bevölkerung und auf Ausgleichszahlungen vor Ort setzen müssen, sollte es tatsächlich zu einem Riss kommen. (Beifall DIE LINKE) Diese Ausführungen hätten Sie schon 2019 Ihren Kurs grundlegend überdenken lassen müssen, spätestens aber 2020, denn so lange beschäftigt uns Ihr Antrag nun schon. Anders haben Sie sich aber im Ausschuss benommen und auch in der Öffentlichkeit verhalten. Trotz wissenschaftlicher Aufarbeitung haben Sie keine Probleme an Ihrem Antrag gesehen, weder die AfD noch leider die CDU. Nun konnte sich die CDU dazu durchringen, einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen – was auch richtig und gut ist –, aber Ihre Öffentlichkeitsarbeit – und das ist ja das, was wir an die Leute da draußen schicken –, die haben Sie nicht korrigiert: Ihr düsteres Bild vom Wolf und auch Ihr Bild, das Sie von einer Landesregierung gemalt haben, die nicht willig sei, sich dem Problem zu stellen. Dabei haben wir es hier sehr wohl mit einer Umweltministerin, Frau Siegesmund, zu tun, die entgegen Ihrem Bild sehr wohl an den Bund geschrieben hat – ich denke, es war 2018 – und da auch sehr deutlich gemacht hat, was wir als Land Thüringen brauchen, um auch der Lage mit den Hybridwölfen Herr zu werden. Sie hat an den Bund geschrieben, weil es Bundesangelegenheit ist, weil es hier um ein Bundesnaturschutzgesetz geht und da ist der Wolf als streng schutzwürdig eingestuft. An dieser Einstufung können wir hier in Thüringen nichts ändern, das ist das Einmaleins der Landespolitik. (Beifall DIE LINKE) Dafür hat Frau Siegesmund durchaus auch von einigen Umweltverbänden und Tierschützerinnen und Tierschützern Kritik bekommen, die, von denen Sie immer wieder behaupten, dass sie uns immer wieder zur Geisel für ihre Minderheitsinteressen machen würden. Aber genauso sieht es eben nicht aus. Genau darüber verlieren Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit kein einziges Wort, weder die AfD noch die CDU. Ich will Ihnen sagen, warum das so ist: weil Sie aus dem Thema nämlich politischen Profit schlagen wollen. Emotionale Themen eignen sich nämlich wie 2019 hervorragend im Wahlkampf, um sich zu profilieren oder auch um zum Beispiel eine Landesregierung zu diffamieren, die nicht die eigene Parteifarbe trägt. Und so nutzen Sie diese Emotion, das Gefühl von Bedrohung, obwohl seit 1998 kein einziger Mensch in Deutschland von einem Wolf angegriffen, bedroht oder gar getötet wurde. Statt die Menschen darüber zu informieren, betreiben Sie auf dem Land Aufklärung à la Gebrüder Grimm. Ich zitiere da gern mal aus der Homepage der CDU Thüringen, die sehr deutlich macht, mit welchen Bildern Sie malen. Da schreiben Sie in einem Text, betitelt „Das Schweigen der Lämmer“: „In fast schon erbarmungsloser Regelmäßigkeit mischt sich morgens der Tau auf dem Magerrasen des südlich von Gotha gelegenen Geländes mit dem Blut verendeter Schafe und Ziegen.“ Sie suggerieren ganz bewusst auf Ihren öffentlichen Kanälen, dass quasi täglich Schafe von Wölfen gerissen werden und die Schäfer ständig auf blutigen Böden stehen würden, obwohl Rissgutachter, die mit wissenschaftlichen Methoden arbeiten, durchaus ein anderes Bild malen. Das schickt sich für eine – ich würde sagen – seriöse Fraktion eigentlich nicht. Polemik nutzt man nämlich nur, wenn einem die Fakten nicht in den Kram passen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wissen Sie, für mich war das auch ein neues Thema. Ich war durchaus bei Schäfern und Weidetierhaltern – mehrmals sogar –, weil ich verstehen wollte, wo denn jetzt die Konflikte genau liegen. Da können Sie zuhören, wenn Sie sich gerade eben beschweren. Dann können Sie, glaube ich, auch noch etwas lernen. Ich wusste aus dem Ausschuss – das haben Sie selbst auch gehört – um die Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, die Förderungen, die Herdenschutzhunde, die Schutzzäune, die Ausgleichsleistungen. Ich habe mich gefragt, was Schäfer brauchen, damit sie sich besser geschützt fühlen, warum zum Beispiel einige den Herdenschutzhund nicht annehmen wollen, warum der Zaun mit dem Flatterband als lästig empfunden wurde und warum einige – ja – auch den Abschuss des Wolfs fordern. Ich habe viel über den Beruf gelernt, wie anstrengend er ist, dass man sich so einem Beruf wirklich voll und ganz, 365 Tage im Jahr verschreiben muss, dass die Bezahlung – um ehrlich zu sein – mies ist und dass man das alles aber tut, wenn man sich den Tieren verbunden fühlt. Ich habe auch gelernt, dass es nicht nur schmerzt, wenn das Tier stirbt, sondern auch, dass bei solch einem Job jede zusätzliche Belastung – also einen Zaun aufzubauen, einen Hund zu halten, ihn weiter auszubilden, ihn zu füttern, Papierkram auszufüllen, um Förderung zu bitten – eine Belastung ist. Deswegen verstehe ich durchaus Weidetierhalter, wenn sie sich angesichts eines Wolfs aufgebracht fühlen und eine schnelle Lösung fordern. Aber meine Erfahrung war auch, dass sie zu Gesprächen bereit waren, nämlich darüber, ob der Wolf tatsächlich jagdbar ist, nicht nur per Gesetz, sondern auch in der Realität. Denn wir wissen, dass die Bereitschaft von einigen Jägern dann doch nicht so hoch war, auf die Wolfsjagd zu gehen. Und wir wissen auch, dass viele Versuche gescheitert sind, den Wolf einzufangen, um den Menschen vor Ort zu helfen. Am Ende sind wir in den Gesprächen draußen darauf gekommen, dass das Land nur den Herdenschutz weiter ausbauen kann. Auch wenn die Antwort durchaus unbefriedigend ist und aufwändiger als einfach nur zu fordern, den Wolf abzuschießen. Ja, da kommen wir zu dem einen Punkt, in dem wir uns möglicherweise einig sein könnten: Beim Herdenschutz können wir als Land noch einiges verbessern. Ich bin froh, dass wir nun in eine Anhörung gehen, bei der wir mit den Weidetierhaltern ins Gespräch kommen. Ich hoffe, dass wir das gemeinsame Ziel in der neuen Beschlusslage, die wir positiv abstimmen werden, nicht aus den Augen verlieren und sie sich auch öffentlich ehrlich machen, welche Möglichkeiten die Landesregierung tatsächlich hat. Diese Möglichkeiten, die können wir dann gemeinsam gern voll ausnutzen. Ich denke, da finden wir dann auch zu Einigkeit. Vielen Dank. (Beifall Die LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind wieder im Bereich der Lüftungspause angekommen. Das bedeutet, dass wir jetzt eine Pause machen, und zwar uns um 16.02 Uhr hier wieder treffen. Wir sind immer noch und noch eine ganze Weile sicherlich bei unseren Wolfsanträgen und als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dirk Bergner FDP

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch für die Gelegenheit, mit sehr viel frischer Luft und nicht ganz so vollem Raum zu dem Thema reden zu dürfen. Das Thema „Wolf“ und der Umgang damit ist, wie wir heute schon wieder gemerkt haben, sehr von Emotionen geprägt: auf der einen Seite von Rotkäppchen über Schauermärchen aus dunklen Wäldern, in die man sich aufgrund der Todesgefahr durch wilde Raubtiere nicht mehr hineinwagen darf, bis hin zu der Forderung, der Wolf solle wieder ausgerottet werden, da er mit der mitteleuropäischen Kulturlandschaft unvereinbar sei, auf der anderen Seite des Spektrums bis hin zu der Idee: Wo der Wolf hinwill, müssen Mensch und Weidewirtschaft weichen. Wir sehen wieder die beiden großen Extreme. Ich meine, die Wahrheit liegt – wie so oft im Leben – in der Mitte. Da ist auf der einen Seite die Artenvielfalt, die natürlich auch etwas damit zu tun hat, auch wieder Arten zuzulassen, die schon lange Zeit nicht mehr in Mitteleuropa gelebt haben. Auf der anderen Seite steht aber auch der Schutz von Weidetieren. Tierschutz ist eben auch der Schutz von Weidetieren und der Schutz von Kulturlandschaften – Stichwort „Hutewälder“, „Trockenrasen“ und dergleichen. Die können natürlich auch nur dann gedeihen – und nebenbei gesagt, auch ökologisch wertvoll gedeihen –, wenn es Weidewirtschaft auch mit alten, angestammten Arten gibt, die natürlich vor dem Wolf geschützt werden müssen. Natürlich wollen wir Trockenrasenlandschaften. Die sind von hoher Biotopwertigkeit. Wir wollen auch, dass beispielsweise auf Deichen, die vor Hochwasser schützen, weiterhin Schafweiden aktiv sein können. Insofern ist es kein Zufall, dass wir die beiden Anträge, die wir heute hier in zweiter Lesung beraten, im parlamentarischen Ablauf bereits seit Anfang 2020 begleiten – also gut zwei Jahre. Sie haben die Berichterstattung aufmerksam verfolgt und die Anzahl der Beratungen registriert. Das Resultat dieser ausführlichen Beratungen ist heute hier Gegenstand der zweiten Lesung. Über den Antrag der AfD möchte ich eigentlich nicht weiter reden. Außer „liebe Landesregierung, setzen Sie sich mal beim Bund ein“, damit man sich bei der EU einsetzt, steht darin aus meiner Sicht nicht viel Brauchbares. Deswegen haben wir die Empfehlung, den Antrag abzulehnen, mitgetragen. Der Antrag der CDU in seiner geänderten Fassung in Drucksache 7/434 ist auch noch nicht gänzlich gut, aber aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Sie fordern, auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass unter Berücksichtigung der deutschlandweit steigenden Wolfspopulation der Schutzstatus des Wolfs überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Dieser Punkt ist prinzipiell richtig, aber Prüfaufträge helfen auf kurze Sicht niemandem. Zu der Forderung, sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird, dieselbe Aussage: Prüfaufträge helfen auf kurze Zeit niemandem – auch nicht bei schönem, ausdrucksstarkem Deutsch. Die nächsten beiden Punkte – II.c und II.d – sind die Forderungen, wegen denen wir als FDP diesem Antrag heute zustimmen werden. Wir brauchen eine landesrechtliche Regelung zur etwaigen Bestandsreglung und Entnahme von Wölfen in Thüringen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat in seinem Gutachten auf Antrag der FDP erläutert, wie dieses Vorhaben rechtssicher zu bewerkstelligen ist. Wer dieses Gutachten aufmerksam gelesen hat, sieht, dass es auch eine schwierige Rechtsmaterie ist. Wir als Liberale befürworten weiterhin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, kombiniert mit einer entsprechenden Regelung zu einer Schonzeit. Das Thema „Herdenschutz und Auswirkungen auf Weidetierhalter“ wird uns aber – über den heutigen Tag hinaus – noch lange und oft beschäftigen, demnächst übrigens im Rahmen einer Anhörung. Die FDP stimmt dem Antrag der CDU zu. Wir nehmen aber auch die Bedenken ernst, die aus den Reihen von Jägern kommen, die Sorge davor haben, dass sie bei einer Übernahme in das Jagdrecht haftungsrechtlich den schwarzen Peter haben könnten, nämlich genau dann aufkommen zu müssen, wenn sie eigentlich die Wölfe gar nicht so jagen können, wie es im Sinne des Haftungsrechts möglicherweise notwendig wäre. Auch da werden noch einige Diskussionen notwendig sein, sodass wir an dem Thema auch in Zukunft mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und vor allem mit Maß und Mitte dranbleiben. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Möller von der SPD-Fraktion das Wort.

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Denny Möller SPD

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die AfD strebt eine Überführung des Wolfs vom Naturschutz- in das Jagdrecht an, um eine leichtere Handhabe zum Abschuss des Wolfs herzustellen. Macht das Sinn? (Unruhe AfD) Ein Gutachten der Landtagsverwaltung kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Überführung des Wolfs in das Jagdrecht ist zwar prinzipiell möglich, aber mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden und vereinfacht den praktischen Abschuss ganz und gar nicht. Die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz definieren den Wolf als geschützte Art mit der Folge, dass alle den Wolf betreffenden Maßnahmen auf die Schaffung eines günstigen Erhaltungszustands – so heißt es – der Population ausgerichtet sein müssen und die Entnahme von Wölfen höchstens eine Einzelfallentscheidung sein kann, die von den zuständigen Naturschutzbehörden nach Abwägung milderer Alternativen getroffen werden kann. Hier steht weitgehend die Ausschöpfung von Alternativen im Vordergrund wie zum Beispiel Schutzzäune oder Verscheuchung von Wölfen. Eine Überführung des Wolfs in das Jagdrecht führt nicht dazu, dass er nach Schafsrissen oder Angriffen gegen Menschen einfacher geschossen werden kann. Sie würde den Wolf zwar formal als Wild kennzeichnen, jedoch müsste er mit Blick auf die naturschutzrechtlichen Vorgaben einer ganzjährigen Schonzeit unterstehen, sodass auch dann eine Entnahme von Wölfen weiterhin nur in Ausnahmefällen stattfinden könnte. Hier zeigt sich aus meiner Sicht der inhaltslose Populismus der AfD, eine Lösung zu suggerieren, ohne dass es tatsächlich eine gibt. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zu diesem Tagesordnungspunkt verlieren: Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat eine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Diese ist aus unserer Sicht der Sache dienlich und wird von uns unterstützt. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Hoffman von der AfD-Fraktion das Wort.

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Hoffmann AfD

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauer am Livestream, vor fast genau zwei Jahren haben wir den Antrag „Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken“ in den Landtag eingebracht. Nach einem Umweg über den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten lag er schließlich im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz vor. Nun haben wir schon gehört, dass der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Ich erlaube mir an dieser Stelle zu formulieren, was abgelehnt wird, hier in Punkt I unseres Antrags, ich zitiere: „Der Landtag stellt fest, dass sich der Wolf als Tierart im Freistaat Thüringen und in weiten Teilen des Bundesgebiets angesiedelt hat und sich weiterhin ausbreiten wird. Der Landtag erkennt die damit einhergehenden Sorgen der Thüringer Bevölkerung und besonders der Weide- und Nutztierhalter an, deren Berechtigung umso größer ist, als einzelne Wölfe oder sogar ganze Rudel ihre Scheu vor Menschen, Siedlungen sowie Nutz- und Haustieren verlieren können. Der Landtag befürchtet eine weiter schwindende Zustimmung gegenüber dem Wolf seitens der Thüringer Bevölkerung namentlich im ländlichen Raum und besonders seitens der Weidetierhalter, sollten nicht zügig alle erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um die Sicherheit der Menschen und den Fortbestand der Weide- und Nutztierhaltung zu gewährleisten. Der Schutz von Haus- und Nutztieren hat Vorrang vor einer Ausbreitung des Raubtiers Wolf.“ Der Wolf ist zurück und tut das, was ein Raubtier so tut, und das bereitet den Tierhaltern Probleme, das kann niemand leugnen. Wie man damit nun umgeht, darin weichen die Meinungen voneinander ab. Wir vertreten die Forderung, dass es einer Kontrolle in Form einer Verordnung zum Wolfsmanagement bedarf, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden, (Beifall AfD) um unter anderem Sicherheit für alle Seiten zu schaffen, auch für die Seite des Naturschutzes, denn es soll ein günstiger Erhaltungszustand erhalten werden. Ein stichhaltiges Argument gegen eine erste Forderung unseres Antrags war das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das zu dem Schluss kommt, der Wolf kann nicht ins Bundesjagdrecht überführt werden. Der Wolf hätte dann zwar der Hege unterlegen, aber EU-Recht schlägt Bundesrecht und Landesrecht. Das haben wir umformuliert und dokumentiert mit unserem Änderungsantrag in Vorlage 7/2320. Deswegen ist es eine Frechheit, wenn die Vertreterin der Linken und der Vertreter der SPD behaupten, wir hätten keine Änderung vorgenommen. Sie liegt vor im Änderungsantrag in Vorlage 7/2320. (Beifall AfD) Unsere Fraktion hat zum eigenen Antrag also Änderungsvorschläge eingereicht, die – so viel vorab – mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt wurden. Ich will den Vertretern, die Falsches behauptet haben, zugute lassen, dass sie vielleicht im Ausschuss nicht aufgepasst haben. (Beifall AfD) Was damit abgelehnt wurde, will ich an dieser Stelle erläutern. Der Titel des Antrags sollte geändert werden in „Ausbreitung des Wolfes in Thüringen kontrollieren – künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden.“ Wurde abgelehnt. Abgelehnt wurden auch folgende Forderungen: nicht nur praxistaugliche und unbürokratische Regelungen im Wolfsmanagement zu erarbeiten, sondern auch gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union verstärkt im Sinne eines effektiven Wolfsmanagements zum Schutz von Mensch und Weide- bzw. Nutztieren einzutreten, einen weiterführenden Wolfsmanagementplan zu erarbeiten und diesen mit Blick auf künftige Gefahrensituationen flexibel und praktikabel zu gestalten, wobei die Abwehr von Gefahren für Bevölkerung und Nutztierherden vorrangig zu berücksichtigen ist. Eine Wolfsverordnung zu erlassen, die nicht nur praktikable Ausnahmen von den bisherigen Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur letalen Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt, sondern unter anderem auch die Durchführung von Schutzjagden berücksichtigt, die im Rahmen einer jährlich festzulegenden Anzahl mit Blick auf die Populationsentwicklung bestimmt werden. Eine Verordnung zu erlassen, die für die Beteiligten ein rechtssicheres Agieren ermöglicht und Faktoren wie Bestand, Bestandsdichte, Verbreitungsschwerpunkte und Obergrenzen, Herdenschutz sowie Umgang mit Hybriden, Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten durch flexible Fallgestaltungen, Zielbestimmungen und Fristen landesspezifisch ergänzt. In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ein wildökologisches Raumkonzept für den Wolf zu erarbeiten, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Bestandsdichte, Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält und auf den günstigen Erhaltungszustand und den Schutz von Mensch und Tier vor dem Wolf abzielt. So weit zu unseren Vorschlägen – wurde abgelehnt. Der Alternativantrag der CDU-Fraktion zu unserem Antrag wurde im Laufe der zwei Jahre durch Diskussionen und Änderungsvorschläge mit Richtungsvorgabe von links unserer Auffassung nach so weit verwässert, dass er kaum noch etwas im Sinne eines erforderlichen Wolfsmanagements zu tun hat und von einer funktionierenden Wolfsverordnung weit entfernt ist. (Beifall AfD) Wir werden uns zu diesem Antrag bzw. bei seiner Empfehlung daher enthalten. Die Empfehlung wird dem nötigen Wolfsmanagement nicht gerecht. Wir hingegen sagen: Es braucht eine landesweite Handhabung in Form einer Verordnung, die Rücksicht auf den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs und auf die Situation der Nutztiere nimmt und nicht erst dann reagiert, wenn der Wolf wie die äußerst intelligente Ohrdrufer Wölfin den deutschlandweiten Rissrekord hält. Daher fordern wir die Rücküberweisung unseres Antrags an den Umweltausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind froh, die anhängigen Anträge zum Wolf endlich abschließend beraten zu können. Seit der Antragstellung sind nun zwei Jahre vergangen. Seitdem hat sich die Rechtslage verändert. Die Aufnahme eines neuen § 45a und die Präzisierungen im § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Kompromissfindung bei uns im Umweltausschuss zweifellos erleichtert. Die heute zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Umweltausschusses bietet eine gute Grundlage für den weiteren Umgang mit der Thematik „Wolf“ bei uns in Thüringen. Im Folgenden möchte ich auf die drei wesentlichen Aspekte der Empfehlung noch einmal eingehen. Dabei geht es um die Größe des Wolfsbestands, um den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen und um die Verbesserung der Herdenschutzmaßnahmen für Weidetierhalter/-innen. Zunächst möchte ich ein paar Anmerkungen zu der Größe des Wolfsbestands machen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen immer wieder sehr emotionale Diskussionen dahin gehend geführt, die akzeptable Größe sei bereits überschritten. Dabei ist es sehr hilfreich, sich zunächst einmal ganz nüchtern die Rechtslage zu vergegenwärtigen. Diese ergibt sich aus der Berner Konvention, das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Die Konvention wurde von der EU in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie völkerrechtlich umgesetzt. Der Schutzstatus der einzelnen Arten ergibt sich aus den Anhängen der Richtlinie. Der Wolf ist in Anhang IV gelistet. Daraus ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung, dass Wölfe bei ihrer Wiederausbreitung einen langfristig lebensfähigen Bestand aufbauen können, den sogenannten günstigen Erhaltungszustand. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Neufestlegung des Schutzstatus kann erst dann erfolgen, wenn dieser Erhaltungszustand erreicht ist. Ob und wann dies der Fall ist, entscheiden aber weder Landes- noch Bundesbehörden. Dies obliegt ausschließlich den dafür zuständigen Gremien auf der europäischen Ebene. Jüngst wurden erneut Forderungen erhoben, der Wolf solle einem aktiven Bestandsmanagement unterworfen werden. Dies würde bedeuten, dass Landes- oder Bundesbehörden festlegen sollten, ab welcher Bestandsgrenze der Wolf bejagt werden kann. Solche Forderungen sind allerdings schlicht und einfach nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und laufen schon allein deshalb ins Leere. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Wolfspopulation in Deutschland irgendwann die Größe für die Erreichung des günstigen Haltungszustandes erreicht hat, dann wäre selbstverständlich auch eine Herabstufung des Schutzstatus gerechtfertigt. Diese Größe ist aber in Deutschland noch nicht erreicht. Wir wollen uns als Bündnisgrüne der Diskussion um den Erhaltungszustand aber auch nicht verschließen. Wir haben deshalb zugestimmt, dass in der Beschlussempfehlung unter den Ziffern II.a und II.b festgehalten wird, den Erhaltungszustand der Wolfspopulation wissenschaftsbasiert zu spezifizieren und den Schutzstatus dann gegebenenfalls auch anzupassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Somit möchte ich zu dem zweiten in der Beschlussempfehlung festgehaltenen Aspekt kommen. Hier geht es um die Frage des Umgangs mit sogenannten Problemwölfen. Ich habe eingangs schon auf die Gesetzesnovellierung in den §§ 45 und 45a des Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Mit dem neu eingefügten § 45a – Umgang mit dem Wolf – wurden artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für die Tötung von Wölfen festgeschrieben. Im November 2021 hat die Umweltministerkonferenz zur Umsetzung dieser Norm den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen verabschiedet. Verhaltensauffällige Wölfe können nun auch bei Vorliegen eines ernsten wirtschaftlichen Schadens entnommen werden, auch dann, wenn Nutztiere zu keinem bestimmten Wolf aus einem Rudel zugeordnet werden können. Für uns sind die immer wieder aufkommenden Problemwolf-Debatten deshalb nicht nachvollziehbar und wir sehen nach der Gesetzesänderung und mit dem nun vorliegenden Praxisleitfaden daher auch keinen weiteren darüber hinausgehenden Handlungsbedarf. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir finden es hingegen umso verwunderlicher, wenn die Übernahme des Wolfs in das Jagdrecht mit Verweis auf ein Gutachten der Landtagsverwaltung weiterhin ins Spiel gebracht wird. Denn hierbei handelt es sich um eine sinnfreie Scheindebatte. Es ist zwar richtig, dass der Wolf wie in Sachsen in das Thüringer Jagdrecht aufgenommen werden könnte, rechtlich bliebe dies allerdings völlig folgenlos. Solange der Wolf durch europäisches und Bundesrecht als streng geschützte Art eingestuft ist, würde er durch eine landesrechtliche Regelung nicht zu einer jagdbaren Art. Und selbst wenn die Aufnahme rechtliche Auswirkungen hätte, ergäbe sich für das Wolfsmanagement kein Mehrwert, denn zuständig wären neben den Naturschutzbehörden dann auch noch die Jagdbehörden. Dennoch verbleiben für die Landesebene auf der untergesetzlichen Ebene noch Handlungsspielräume. Diese Feststellung findet sich in der Beschlussempfehlung unter Ziffer II.c wieder. Damit komme ich zum dritten und für die Gesamtthematik eigentlich wichtigsten Aspekt: zu der Weidetierhaltung. Wir wissen alle, welche wichtigen Beiträge Weidetierhalter/-innen für den Naturschutz und den Erhalt von artenreichen Kulturlandschaften erbringen. Es ist deshalb dringend notwendig, die Bedingungen für Weidetierhalter/-innen weiter zu verbessern. Wir begrüßen, dass es ab 2023 endlich bundesweit eine Weidetierprämie geben soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in Thüringen als erstes Bundesland mit der Schaf-Ziegen-Prämie bereits 2019 ein entsprechendes vollständig aus Landesmitteln finanziertes Förderprogramm aufgelegt haben. In Bezug auf den Wolf ist es jedoch das Wichtigste, dass die Weidetierhalter/-innen bei den Herdenschutzmaßnahmen so gut wie möglich unterstützt werden. Die Forderungen sind bei uns in Thüringen über die Richtlinie Wolf/Luchs geregelt. Investive Maßnahmen für einen optimalen Herdenschutz wie beispielsweise 120 Zentimeter hohe elektrifizierte Zäune werden daraus in einer Höhe von 100 Prozent bezuschusst. Es ist sehr gut, dass die Landesregierung auch hier immer weiter nachjustiert. Im Umweltausschuss wurde angekündigt, dass die Richtlinie bis zum Beginn der Weidesaison überarbeitet wird. Dann können über die investiven Maßnahmen hinaus auch eigene Arbeitsleistungen gefördert werden, beispielsweise beim Errichten der Zäune oder auch laufende Betriebsausgaben. Weiterhin wird als eine sehr wirksame Maßnahme der Einsatz von Herdenschutzhunden gefördert. Dass es in Thüringen 2021 nur einen einzigen Wolfsriss gegeben hat, dürfte auch mit der Auflage des Pilotprojekts „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“ im Jahr 2020 zusammenhängen. Trotz aller Herdenschutzmaßnahmen wird es dennoch immer Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere geben. Es ist selbstverständlich, dass Nutztierrisse in diesen Fällen entschädigt werden. Auch hier hatte Thüringen als eines der ersten Bundesländer die Kosten aus Rissen zu 100 Prozent entschädigt. In der Ziffer II.d der Beschlussempfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, auch weiterhin alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Bedingungen für die Weidetierhaltung auszuschöpfen. Zusammenfassend kann ich sagen: Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßen wir die Wiederausbreitung des Wolfs als Teil der biologischen Vielfalt in Deutschland. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die daraus resultierenden Konflikte mit der Weidetierhaltung lassen sich aber nicht mit Forderungen zur Bejagung auflösen. Eine Aufnahme in das Jagdrecht würde lediglich zu weiteren rechtlichen Verkomplizierungen führen, die unter dem Strich auch noch völlig folgenlos blieben. Für verhaltensauffällige Wölfe steht mit dem § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes ein rechtliches Instrument zur Verfügung. Als Grüne setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für die Weidetierhaltung immer weiter zu verbessern und so auch die Akzeptanz für den Wolf zu steigern. Wir bitten um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses und den damit verbundenen Änderungen im Antrag der CDU. Den Antrag der AfD lehnen wir ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Tiesler von der CDU-Fraktion.

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Stephan Tiesler CDU

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Er ist wieder da und spaltet die Gesellschaft. Das war der erste Satz, den ich mir aufgeschrieben habe. Das ist zwar sehr provokant, aber man hat gerade in der Diskussion gesehen, wie man doch die beiden Seiten hat, die sehr weit auseinanderliegen: einerseits das edle Naturschutzsymbol und andererseits das mordende Monster. Fakt ist eins: Nach über 150 Jahren erobert sich der Wolf seinen früheren Lebensraum hier in Mitteleuropa wieder zurück. Ich selbst bin in einer kleinen Gemeinde mitten im Wald aufgewachsen, in meinem Heimatort Hummelshain. Dort erinnert heute noch ein sogenannter Wolfsstein daran, dass dort am 24. Dezember 1724 der letzte Wolf erlegt wurde. In Thüringen ist wohl dann 1804 bei Farnroda der letzte Wolf erlegt worden. Mit der politischen Wende in Europa wanderten dann ab 1990 die ersten Wölfe der polnisch-baltischen Population in Sachsen ein, die sich entlang der Elbe und vor allem über ehemalige Truppenübungsplätze bis nach Schleswig-Holstein ausbreiteten. Inzwischen leben in Deutschland wieder schätzungsweise 1.500 Tiere als Rudel, Familie oder Einzeltiere in freier Wildbahn und sie sind keinesfalls selten in Thüringen – auch wenn wir jetzt gehört haben: nur ein Schafsriss laut der Statistik. Wenn von dieser intelligenten und scheuen Art allein in den ersten Wochen dieses Jahres bedauernswerterweise drei Tiere dem Thüringer Straßenverkehr zum Opfer gefallen sind, sagt dies, denke ich, schon einiges über die Anzahl der Tiere hier in Thüringen aus. Auch gibt es wissenschaftlichen Streit darüber, ob es sich bei unseren einheimischen Wölfen überhaupt um eine eigenständige Population handelt oder sie nur Abkömmlinge der polnisch-baltischen Population sind. Denn damit hätte diese Population gemäß den europäischen Artenschutzrichtlinien ihren guten Erhaltungszustand mit über 5.000 Tieren längst erreicht. Der Europäische Gerichtshof hat übrigens dazu festgestellt, dass die Bewertung der Population einer geschützten FFH-Art nicht allein auf nationalem Gebiet, sondern über Staatsgrenzen hinweg auf biogeografische Regionen bezogen erfolgen soll. Hier gilt es daher, die wissenschaftlich basierten aktuellen wildbiologischen Erkenntnisse neu zu bewerten. Die Wölfe meiden bisher den Menschen, aber nicht ihre Beute: Rehe, Muffel, Wildschweine – wir haben es vorhin schon gehört –, aber auch in zunehmendem Maße Schafe, Ziegen, Rinder und sogar Pferde. Ich möchte hierzu ein kleines Interview eines Rinderzüchters aus Brandenburg zitieren, das unlängst im „National Geographic Deutschland“ abgedruckt war: 600 Rinder halte ich auf 500 Hektar. In drei Jahren habe ich 35 Kälber verloren. Eine Weide ist wie ein Supermarkt für Wölfe: schnell mal hin und mal was zum Essen holen. Manchmal habe ich den Eindruck, den Menschen sind die Wölfe wichtiger als die Bauern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran sehen Sie – und es gäbe viele gleichlautende Berichte von Weidetierhaltern aus Thüringen –, dass der aktuell so strenge Schutz des Wolfs ein extrem schwieriges Feld für den Artenschutz geworden ist. Für 2020 meldete die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema „Wolf“ ca. 1.000 Übergriffe von Wölfen und rund 4.000 getötete Nutztiere, wovon über 90 Prozent Schafe und Ziegen waren. Gerade in Thüringen gewährleisten die Weidetierhalter wiederum täglich mit ihren Tieren die Pflege – wir haben es vorhin schon von einigen Rednern gehört – naturschutzfachlich bedeutsamer Landschaftsbestandteile wie zum Beispiel Trockenrasen oder Streuobstwiesen, deren Erhalt uns allen am Herzen liegt und der auch umfangreich gefördert wird, um dort wiederum seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Neben der Problematik sinkender Bestände und fehlenden Nachwuchses bei den Weidetierhaltern und vor allem bei den Schäfern kommt nun noch der Wolf hinzu. Zwar werden nicht nur in Thüringen große Summen für Schutzmaßnahme der Tierherden wie – wir haben es vorhin schon gehört – Elektrozäune, überdachte Pferche mit Untergrabschutz und Herdenschutzhunde in Kombination mit Ausgleichszahlungen für getötete Tiere aufgewendet. Aber es braucht ein verlässliches Monitoring und eine verlässliche und objektive Artenschutzpolitik. Die Rückkehr des Wolfs steht somit leider in direkter Konkurrenz zu anderen Naturschutzzielen in Thüringen und ist in unserer inzwischen doch sehr engräumigen Kulturlandschaft durchaus als problematisch zu betrachten. Durch ein sowohl ausgewogenes, aber konsequentes Wolfsmanagement muss auch in Thüringen dafür gesorgt werden, dass die Tiere ihre Grenzen kennenlernen, die Weidetierhaltung weiterhin flächenhaft möglich ist und nicht falsch verstandener Artenschutz aus städtischer Sicht alles dem so populären und kuschligen Beutegreifer Wolf unterordnet. Wir hatten es vorhin gehört, was die bildliche Darstellung so ist. So eine Wölfin oder ihr knuffiger Nachwuchs machen eben viel her in einer Artenschutzkampagne. Doch die Rettung einer bedrohten zum Beispiel Mückenart kann für das Ökosystem mindestens genauso wertvoll sein. Biodiversität muss für den Schutz der unterschiedlichen Lebensräume und nicht nur in Kategorien einzelner prominenter Tierarten gedacht werden. Um nun noch einmal direkt auf das Vorliegen beider Anträge einzugehen: Der Antrag der AfD ist lediglich eine inhaltliche Kopie von unserem Antrag aus dem August 2017, Drucksache 6/4379. Jeden Punkt dieses Antrags hat die AfD darin wiederholt. Rot-Rot-Grün hat damals unseren Antrag nach zwei Jahren Beratung durch Vertagung der Ausschüsse zum Ende August 2019 der Diskontinuität anheimfallen lassen. Das wollten wir natürlich nicht so akzeptieren und haben deshalb in das Plenum für September 2019 in der Drucksache 6/7728 einen Antrag eingebracht, um die Debatte über den Wolf erneut öffentlich zu führen. Unser Berichtsersuchen wurde damals von Frau Siegesmund leider nicht erfüllt. Die wesentlichen Aspekte sowohl unsererseits als auch des AfD-Antrags sind die Forderungen nach einer Wolfsverordnung, um zu bestimmen, ob sogenannte Schutzjagden durchgeführt werden können, wie auch die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf EU- und Bundesebene für die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der FFHRichtlinie zum Schutz gefährdeter Arten einzusetzen. Auf diese Hauptforderung, die wir schon im August 2017 gestellt hatten, haben wir uns in unserem Antrag konzentriert. Wir möchten somit durchsetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs unter Berücksichtigung der aktuell stetig steigenden Wolfspopulation in Deutschland und auch der Erhaltungszustand der Art neu betrachtet werden soll. Dazu soll die Landesregierung aufgefordert werden, landesrechtliche Regelungen zu treffen, die Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung sowie im sicherlich schlimmsten und im Sinne des Artenschutzes nicht wünschenswertesten Fall zur Entnahme von einzelnen Problemwölfen vorsehen. Ich bitte Sie deshalb auch, der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz zu entsprechen und dem von uns neu gefassten Alternativantrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Dann erhält die Landesregierung, Herr Staatssekretär Möller, das Wort.

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Möller

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und damit auch nach Thüringen ist das Ergebnis eines natürlichen Ausbreitungsprozesses. Ich glaube, das ist immer noch einmal wichtig festzustellen. Dafür gibt es einen rechtlichen Rahmen. Der Wolf ist in den Anhängen II und IV der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden FaunaFlora-Habitat-Richtlinie – kurz FFH-Richtlinie – gelistet. Anhang IV dieser FFH-Richtlinie fordert ein strenges Schutzregime für den Wolf. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt diese international verbindlichen Verpflichtungen in das deutsche Recht um. Nach § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art. Soweit zu den rechtlichen Voraussetzungen. Ich denke, wenn wir über den Wolf reden, dann kann man das nicht tun, ohne diese rechtlichen Voraussetzungen im Hinterkopf zu haben. Ansonsten redet man wie der Blinde von der Farbe. In Thüringen findet ein an den Landesspezifika ausgerichtetes Management der Tierart Wolf statt, bei dem die optimale Unterstützung der Weidetierhalter im Mittelpunkt steht. Die Richtlinie Wolf/Luchs und der Managementplan für den Wolf in Thüringen werden derzeit aktualisiert. Darüber hinaus wird durch ein umfassendes Monitoring die frühzeitige Kenntnis über neu zuwandernde Tiere sichergestellt. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um die Weidetierhalter frühzeitig zum Herdenschutz beraten zu können und ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen. Damit möchte ich zu den einzelnen Punkten der jeweiligen Anträge kommen. Wir sollen aufgefordert werden, einen weiterführenden Wolfsmanagementplan zu erarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass sich in Thüringen natürlich auch in Zukunft Wölfe ansiedeln werden. Das ist schon länger bekannt. Die Landesregierung hat daher frühzeitig, schon vor der Ansiedlung der ersten Wölfe mit einem Managementplan für den Wolf dafür Sorge getragen, dass sich die Menschen in Thüringen deswegen keine Sorgen machen müssen. Im Jahr 2015 wurde dieser Managementplan für den Wolf in Thüringen erstmalig überarbeitet. Wir haben damals schon ganz Thüringen zum Wolfsgebiet erklärt, nicht um irgendwie Wölfe anzulocken, sondern einfach um den Weidetierhaltern die Möglichkeit zu geben, auch damals schon den optimalen Herdenschutz zu 100 Prozent gefördert zu bekommen, und auch Wolfsrisse überall entschädigen zu können. Aktuell findet eine weitere Überarbeitung und Aktualisierung statt, um diesen Managementplan an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und rechtlichen Regelungen anzupassen. Der Managementplan enthält praxistaugliche, unbürokratische und bürgernahe Regelungen. Dies wird insbesondere auch durch die Arbeitsgruppe Wolf/Luchs sichergestellt, in der unter anderem Nutztierhalter, Naturschutz- und Jagdverbände vertreten sind. Ich denke, wir haben in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass wir weder zu einer Romantisierung der Wölfe neigen noch den Wolf in irgendeiner Weise verteufeln, sondern dass wir sehr rational und auf die Ziele orientiert agieren, die wir im Naturschutzbereich, aber natürlich auch bei der Weidetierhaltung verfolgen. Seit der Wiederbesiedlung Deutschlands durch Wölfe gab es keinen einzigen Fall, in dem Wölfe Menschen angegriffen haben. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das stimmt nicht!) In dem Fall, in dem sich ein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhält, müssen solche verhaltensauffällige Tiere im Rahmen behördlicher Maßnahmen selbstverständlich entnommen bzw. getötet werden. Die Sicherheit des Menschen hat stets oberste Priorität, daran besteht überhaupt kein Zweifel und wir haben auch daran überhaupt keinen Zweifel gelassen. Hierfür sind alle erforderlichen Handlungsmöglichkeiten gegeben, um unverzüglich tätig zu werden. Insbesondere die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter tragen mit ihrer Arbeit natürlich wesentlich zu Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz bei. Sie sind ganz wichtige und bedeutsame Partner für uns als Umweltministerium. Deshalb haben wir uns in den letzten Jahren auch immer wieder für diese Weidetierhalter und ihre Interessen und Belange eingesetzt. Über die Förderrichtlinie Wolf/Luchs des Thüringer Umweltministeriums werden investive Präventionsmaßnahmen für den optimalen Herdenschutz – das sind Herdenschutzhunde, Zäune und auch entsprechende Geräte, Weidezaungeräte und andere Dinge, die dafür notwendig sind – für alle schafund ziegenhaltenden Betriebe thüringenweit bis zu 100 Prozent gefördert. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen bei Pferden und Rindern erfolgt im Einzelfall. Auch da haben wir schon entsprechende Maßnahmen ergriffen, wo es notwendig war. Bei amtlich bestätigten Wolfsrissen werden alle direkten und indirekten Kosten zu 100 Prozent entschädigt. Das haben wir selbst schon in Fällen gemacht, wo wir eine Einzelfallnotifizierung bei der EU durchsetzen mussten, ein sehr aufwendiges Verfahren, in dem es um Verlammungsschäden ging usw. Wir haben uns massiv eingesetzt, damit die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Thüringen, die für uns im Naturschutz wichtig sind, ihre wichtige Arbeit ausüben können. Die geltende Förderrichtlinie wurde von der EU im August 2019 notifiziert. Damit unterliegt sie schon lange nicht mehr der De-minimis-Regelung, womit die Förderhöchstbeträge von 20.000 Euro innerhalb von drei Jahren pro Betrieb entfallen sind. Um die Weidetiertierhalterinnen und Weidetierhalter, die vornehmlich betroffenen Schäfer, noch besser unterstützen zu können, hat das Umweltministerium im letzten Jahr mit der Änderung der Richtlinie Wolf/Luchs begonnen. Die zusätzlichen Fördermöglichkeiten, die durch die Änderungen und Notifizierung des GAK-Rahmenplans gegeben sind, sollen auch den Thüringer Schäferinnen und Schäfern zugutekommen. Die Betriebe sollen zu Beginn der diesjährigen Weidesaison die Möglichkeit erhalten, sich auch die laufenden Betriebsausgaben für den Herdenschutz über die novellierte Richtlinie Wolf/ Luchs fördern zu lassen. Das war bisher nicht möglich. Bisher waren nur rein investive Maßnahmen für den Herdenschutz förderfähig, für die Anschaffung von Herdenschutzzäunen oder Herdenschutzhunden. Die Förderungen von Aufwendungen des Unterhalts von Herdenschutzhunden und des Mehraufwands für den Auf- und Abbau der optimalen Herdenschutzzäune, die einfach ein bisschen höher sind als die normalen Netze, wird die mit dem Herdenschutz einhergehende wirtschaftliche Belastung der Weidetierhalter weiter reduzieren. Die Möglichkeit der Förderung von Festpferchen wird ebenfalls neu in die Thüringer Richtlinie Wolf/ Luchs aufgenommen werden. Mit der Schaf-Ziegen-Prämie stehen den Schäfern in diesem Jahr zusätzlich 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Hier hat die Landesregierung eine wesentliche Weichenstellung vorgenommen und wir haben auch auf Bundesebene darauf hingewirkt, dass dieses Instrument bundesweit in die entsprechenden Regelungen aufgenommen wird, was mit der ab 2023 greifenden Mutterschafprämie gelungen ist. Also das ist auch von Thüringen ausgegangen, dass hier eine zusätzliche Förderung für Weidetierhalter vom Bund vorgenommen wird. Es ist also aus meiner Sicht wirklich alles Notwendige und auch Mögliche umgesetzt worden, um Weidetierhaltung und den Schutz des Wolfs gleichzeitig in Thüringen zu ermöglichen. Punkt II. ist, dass wir aufgefordert werden, eine Wolfsverordnung zu erlassen, die die letale Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt und auch die Durchführung von Schutzjagden berücksichtigt. Schon die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen stellen sicher, dass in verschiedensten Situationen sofort und adäquat gehandelt werden kann. Nach dem geltenden Recht gibt es die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen einen Wolf zu vergrämen, zu fangen oder letal zu entnehmen. Inzwischen liegt auch ein bundesweit einheitlicher, von den Ländern gebilligter Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach den §§ 45 und 45a Bundesnaturschutzgesetz vor. Dieser Leitfaden wurde den Mitgliedern des Umwelt- und Naturschutzausschusses im Landtag zur Verfügung gestellt. Mit dem Leitfaden werden den Vollzugsbehörden genau diese Hilfestellungen an die Hand gegeben, die in anderen Ländern in einer Wolfsverordnung festgehalten wurden. Die Rechtssicherheit von Entnahmegenehmigungen wird auf diese Weise deutlich erhöht. Er wird per Erlass an die obere Naturschutzbehörde gesandt und damit zur Anwendung gebracht. Die Forderung nach Schutzjagden ist aus meiner Sicht reiner Populismus. Schutzjagden, wie sie beispielsweise in Schweden praktiziert werden, sind keine Jagden im herkömmlichen Sinne, sondern durch Fachpersonal durchgeführte Maßnahmen zur Verhütung ernster Schäden an größeren Weidetierherden, die dort in Freiheit leben und nicht eingezäunt sind und auch nicht durch irgendwelche Zäune geschützt werden können. Bei der im Antrag vorgetragenen Forderung handelt es sich jedoch nicht um eine Schutz-, sondern vielmehr um eine Lizenzjagd, also die Bejagung nach Abschussplan zur Einhaltung von Obergrenzen. Das jüngste EuGH-Urteil zur Wolfsbejagung in Finnland hat gezeigt, dass eine solche Lizenzjagd gegen geltendes Recht verstößt und von daher nicht umsetzbar ist. Drittens soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, den Wolf als Raubwild und ohne Wildschadensausgleich in das bundesdeutsche Jagdrecht zu überführen sowie den Schutzstatus des Wolfs auf der EU-Ebene herabzusetzen. Im Hinblick auf eine geänderte Einordnung des Wolfs innerhalb der Anhänge der FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission des Öfteren gegenüber Deutschland deutlich gemacht, dass die Rechtstexte und Anhänge der FFH-Richtlinie zweckmäßig und zielgerichtet sind und daher nicht geändert werden. Es hat mehrere Diskussionen mit der EUKommission dazu gegeben und wir als Deutschland sind jedes Mal abgeblitzt. Das hat nichts mit Parteipolitik oder irgendwas zu tun, das ist einfach die Auffassung der EU-Kommission, die der Meinung ist, der Wolf bleibt im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Grundsätzlich ist eine Abstufung des Wolfs in den Anhang V der FFH-Richtlinie natürlich möglich. Sie wird aber nicht vor Erreichen des günstigen Erhaltungszustands erfolgen. Im aktuellen FFH-Bericht der Berichtsperiode 2013 bis 2018 wird der Erhaltungszustand der Art in Deutschland nach wie vor als ungünstig bis schlecht mit dem Trend „sich verbessernd“ bewertet. Erst beim günstigen Erhaltungszustand kann eine Aufnahme in den Anhang V der FFH-Richtlinie erwogen werden. Jetzt noch mal zu diesem leidigen Thema der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht: Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht löst überhaupt kein Problem. Es ist hier schon mehrfach gesagt worden, ich will noch mal versuchen, das ganz deutlich zu machen. Das sehe ich völlig unideologisch. Wie von Herrn Cotta auch vorgetragen worden ist, ist zum Beispiel die Wildkatze im Jagdrecht, was der Wildkatze bisher nicht geschadet hat. Bei der Wildkatze droht auch kein problematisches Verhalten, niemand wird Wildkatzen entnehmen wollen. Beim Wolf ist das anders. Beim Wolf gibt es Situationen, in denen der Wolf dem Menschen zu nahe kommt oder er mehrfach optimale Herdenschutzmaßnahmen überwindet und dann entnommen werden soll. Wenn dann der Wolf im Jagdrecht ist, dann haben Sie die Situation, dass Sie nicht nur eine Abschussgenehmigung brauchen, sondern Sie brauchen zwei. Sie müssen also zwei Behörden befassen. Im Moment ist es so, wie es jetzt geregelt ist: Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist die Obere Naturschutzbehörde, die muss eine Abschussgenehmigung, eine Ausnahme nach den §§ 45, 45a Bundesnaturschutzgesetz erteilen. Diesen Antrag haben wir seinerzeit schon mal gestellt, als es um die Ohrdrufer Wölfin ging; der eine oder andere hat es vielleicht mitbekommen. Wir haben dann auch die Genehmigung bekommen. Die ist beklagt worden. Das ist ein handhabbares Verfahren. Wenn Sie den Wolf im Jagdrecht haben, brauchen Sie zusätzlich zu dieser einen Entnahmegenehmigung noch eine Genehmigung der Jagdbehörde. Das heißt, Sie haben zwei Behörden. Sie haben zusätzliche Bürokratie und in jeder dieser Behörden sitzen Beamte, die natürlich alles richtigmachen wollen. Das ist einfach so und das macht es nicht einfacher. Sie schaffen eine zusätzliche Bürokratie, sie schaffen eine Doppelzuständigkeit von Behörden und Sie erreichen das Gegenteil von dem, was Sie erreichen wollen. Es ist überhaupt nicht sinnvoll. Ich sehe das wirklich völlig leidenschaftslos. Es ist aber einfach nicht sinnvoll, diese Forderung aufrechtzuerhalten, weil sie genau das Gegenteil von dem bewirkt, was Sie sich vorstellen. Dazu kommt noch: Ich bin selbst Jäger und ich kenne keinen Jäger, der auf den Wolf schießen will. Wir haben seinerzeit, als es in Ohrdruf darum ging, auch die Hybriden zu entnehmen, händeringend Jäger gesucht, die das machen. Jäger haben in der Regel Furcht vor Wolfsfreunden. Klingt vielleicht ein bisschen paradox, aber es hat sich niemand gefunden, der das machen will. Deswegen ist es eine unsinnige, zwar irgendwie schön klingende Forderung, dass irgendwas besser würde, wenn der Wolf ins Jagdrecht übernommen wird, aber es wird nicht besser, es wird alles schwieriger und komplizierter. Deshalb kann ich nur jeden bitten, der irgendwie bei klarem Verstand ist, diese Forderung nicht weiter aufrechtzuerhalten und allen zu erklären, dass es Unsinn ist, weil es einfach komplizierter und bürokratischer wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Alternativantrag der CDU wird die Landesregierung außerdem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird. Die Bewertung des Erhaltungszustands der in der FFH-Richtlinie erfassten Arten erfolgt in einem sechsjährigen Turnus bzw. jetzt konkret erneut im Jahr 2025 für die jeweilige der drei biogeografischen deutschen Regionen. Da geht es schon nicht darum, das national zu betrachten, sondern es geht um biogeografische Regionen, das ist völlig klar. Thüringen gehört der kontinentalen biogeographischen Region an. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie basiert dabei auf vier Parametern. Es geht dabei um das natürliche Verbreitungsgebiet, es geht um die Population, es geht um das Habitat der Art und es geht um Zukunftsaussichten. Für die ersten zwei dieser vier Parameter – das sind das natürliche Verbreitungsgebiet und die Populationen – sind im Rahmen der Bewertung Referenzwerte vorgesehen, die aus den Definitionen eines günstigen Erhaltungszustandes abgeleitet werden. Die Landesregierung hat sich bereits mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass der Bund unter Einbeziehung der Länder den Erhaltungszustand wissenschaftsbasiert aktualisiert. Dieser Prozess hat begonnen. Unter anderem wird auf Basis eines modellbasierten Ansatzes bis Ende dieses Jahres die Ableitung eines Werts für günstige Referenzpopulationen erfolgen. Zu den landesrechtlichen Regelungen und dem Praxisleitfaden habe ich bereits ausgeführt und auch die geplante Änderung der Thüringer Richtlinie Wolf/Luchs und die damit verbundenen zusätzlichen Fördermöglichkeiten, die durch die Änderung und Notifizierung des GAK-Rahmenplans gegeben sind, habe ich ebenfalls bereits ausgeführt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein glückliches Händchen beim Beschluss. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Gibt es weiteren Redebedarf? Herr Abgeordneter Cotta, bitte.

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Jens Cotta AfD

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss noch mal was zum Staatssekretär Möller sagen wegen des leidigen Themas „Jagdrecht“. Es ist immer erstaunlich: Beim Wolf hat man Probleme, Jagdzeiten zu ändern, bei der Verkürzung der Schonzeit von Rehwild ist das irgendwie kein Problem, aber der Sachverhalt ist genau der gleiche. Und wenn Sie sagen, dass Sie keine Jäger finden, die einen Wolf entnehmen, liegt das einfach daran, dass ein Tier über das Naturschutzrecht freigegeben wird. Und wie will man denn bitte in der Natur feststellen, dass das Tier, das man vor sich sieht, genau der Wolf ist, der zum Abschuss freigegeben ist? Wenn Sie Jäger sind, wissen Sie, wie schwierig das ist, einen Wolf zu erkennen. Das nennt man übrigens „Ansprechen“ bei der Jagd. Auf Frau Maurer möchte ich auch noch mal eingehen und auch auf Herrn Möller. Wenn man sich hier in dieses Plenum stellt, sollte man sich zumindest auf den richtigen Antrag beziehen. Sie haben sich nämlich auf unseren ersten Antrag bezogen. Das Thema „Jagdrecht“ haben wir in unserem zweiten Antrag überhaupt nicht mehr erwähnt. (Beifall AfD) Herr Bergner, das war wieder typisch FDP, aber ich möchte mich bei Ihnen bedanken. Sie haben nämlich aus meiner Rede zitiert. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Deshalb wundere ich mich, dass Sie unseren Antrag ablehnen, denn offensichtlich teilen Sie ja eine ähnliche Meinung bei dem Thema. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wenn es ein Zitat gewesen wäre, hätte ich es gesagt!) Ja, das haben Sie vielleicht versäumt. Das möge Ihnen gegönnt sein. Sie können doch nachher noch mal vor, lassen Sie mich bitte reden. Herr Tiesler, Sie haben geäußert, dass wir Ihren CDU-Antrag kopiert hätten. Das würde im Umkehrschluss heißen, dass Sie Ihren eigenen kopierten Antrag ablehnen. Das ist schon ein bisschen schizophren, oder, liebe CDU? (Beifall AfD) Vielen Dank.

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Dorothea Marx

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Gibt es noch Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst kommen wir zu dem Antrag der AfD in der Drucksache 7/348. Hier hat die AfD beantragt, diesen Antrag erneut an den Ausschuss zu überweisen – das ist gemäß § 59 der Geschäftsordnung möglich –, und zwar an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer der erneuten Ausschussüberweisung an den genannten Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses sowie auch die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir direkt ab über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/348. Wer inhaltlich für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist jetzt erneut die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Der Antrag ist dann abgelehnt. Damit kommen wir zu dem Alternativantrag. Gemäß dem Vortrag aus dem Ausschuss kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern II und III des Alternativantrags in der Drucksache 7/434. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung analog wird nur über die Neufassung dieser Nummern und des Antrags abgestimmt, da die Beschlussempfehlung insoweit eine Neufassung enthält. Wir stimmen also jetzt über diese Neufassung in der neuen Nummer II ab, wie sie durch die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4729 empfohlen wird. Das ist die Formulierung, die uns Herr Abgeordneter Tiesler hier auch noch mal verlesen hat, als er zum Anfang dieses Tagesordnungspunkts aus dem Ausschuss berichtet hat. Darüber stimmen wir nun ab. Wer für diese beiden modifizierten Ziffern II und III und damit für die Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU sowie Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist die Neufassung der Nummern II und III des Antrags in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4729 angenommen. Herr Abgeordneter Schütze hat sich enthalten. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Nächster Tagesordnungspunkt wäre Punkt 11 gewesen, der ist jedoch von der Tagesordnung abgesetzt worden. Damit kommen wir jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2524 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/4726 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung, bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Pendlerparkplätze für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP mit dem Titel „Pendlerparkplätze für Thüringen“ in der Drucksache 7/2524 wurde am 13.01.2021 ins Plenum eingebracht und vom Hohen Haus in seiner 58. Sitzung am 23.09.2021 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 7. Oktober 2021, in seiner 22. Sitzung am 2. Dezember 2021 sowie in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 beraten. Im Ausschuss wurden zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP gestellt, beraten und angenommen. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4726 einstimmig die Annahme des somit geänderten Antrags der FDP. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Pendlerparkplätze für Thüringen

Vielen Dank für die Berichterstattung und Ihren übermäßigen Einsatz heute. Ich eröffne damit die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Malsch von der CDU-Fraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Pendlerparkplätze für Thüringen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Dirk Bergner, Pendlerparkplätze sind, glaube ich, seit drei Wochen noch stärker im Fokus als vorher, weil bei den gestiegenen Spritpreisen sich jetzt der eine oder andere doch dazu entschlossen hat, gemeinschaftlich zu fahren oder gemeinschaftlich fahren zu müssen. Daher ist das Thema aktueller denn je, allerdings auch die Zuständigkeiten an der Stelle. Wir haben uns, wie der Berichterstattung zu entnehmen war, im Ausschuss mehrfach damit beschäftigt und unsererseits auch die offenen Fragen durch die Landesregierung beantwortet bekommen. Denn es hat sich seit der Einbringung des Antrags in den Ausschuss ergeben, dass die Autobahngesellschaft gegründet wurde und seit 2021 auch dafür zuständig ist, Pendlerparkplätze mit dem verkehrlichen Bezug zu Anschlussstellen der Bundesautobahn zu bauen, sofern ein entsprechender Bedarf hierfür besteht. Die Grundlagenermittlung und die Bedarfsplanung eines Pendlerparkplatzkonzepts für den Freistaat Thüringen wurde dann auch der Autobahngesellschaft übergeben. Und das Land steht jetzt in der Verantwortung, an den stark frequentierten Straßen zu schauen, ob es denn Pendlerparkplatzmöglichkeiten gibt. Deswegen müssen wir feststellen, dass das Thema wichtig ist und meines Erachtens sogar in Bezug auf den Güterverkehr, der über die Straße geht, auch noch ergänzt werden muss. Denn hier ist noch eine besondere Situation, dass neben den Pendlerparkplätzen auch gerade die Rastplätze, die neben den Autobahnen und Bundesstraßen in der Regel auf kommunalen Flächen genutzt werden, ebenfalls in Bezug genommen werden müssen, wenn wir zum Thema „Mobilität und Pendeln“ reden. Von daher haben wir uns der Beschlussempfehlung nicht entzogen, aber wir finden, dass wir zu dem, was jetzt in der Beschlussempfehlung steht, jetzt mal das Ergebnis abwarten müssen, was die Landesregierung noch dazu beizutragen hat. Denn ich denke, sie hat sich ausdrücklich erklärt. Deswegen sind wir gespannt, ob wir es im Ausschuss noch mal aufrufen oder nicht. Wir sehen also daher der Beantwortung entgegen und haben an der Stelle nichts weiter dazu zu sagen, da das Thema, glaube ich, jetzt noch mal neu bewertet werden muss. Für die Zuständigkeiten plädieren wir, dass wir nicht etwas verlangen, was wir eigentlich an die Autobahngesellschaft abgegeben haben, sondern vielleicht ein Commitment erzielen können, dass wir also hier auch unterrichtet werden, zunächst vielleicht im Ausschuss, wie sich denn der zukünftigen Aufgabe gestellt wird. Wir haben letzte Woche seit Langem wieder mal einen Thüringer Erfolg in der Infrastruktur erzielt: Frau Ministerin Karawanskij war bei der Einweihung einer lang ersehnten Bundesstraße dabei. Auch hier muss geschaut werden, wie an der Stelle Pendlerparkplätze genutzt werden sollen, denn ich glaube nicht, dass die Mobilität an der Stelle eingeschränkter läuft, sondern dass sie jetzt außerhalb der Ortschaften verbesserter läuft und dass dann natürlich auch eine starke Frequentierung gegeben ist. Da ist wieder dasselbe Thema zu berücksichtigen. Von daher schauen wir uns die Geschichte aus der Praxis heraus an und sehen mal, wie es damit weitergeht. Von daher vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Pendlerparkplätze für Thüringen

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Liebcher von der SPD-Fraktion das Wort. s

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Lutz Liebscher SPD

Pendlerparkplätze für Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr anbieten. So fasst es der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag vom Februar 2020 zutreffend zusammen. Dieser gemeinsamen Verpflichtung folgend setzen wir uns als Koalition für den Ausbau und die Förderung des Schienenpersonen- und des öffentlichen Personennahverkehrs ein. Ich erinnere an dieser Stelle an die bereitgestellten Mittel für die Planung der MitteDeutschland-Verbindung sowie zur Förderung für die Anschaffung von Straßenbahnen und Bussen. (Beifall SPD) Zugleich ist uns aber auch bewusst, dass das tägliche Pendeln mit dem Pkw für viele Menschen oft mangels der verfügbaren Alternative zum Alltag gehört. Der aktuelle Trend zeigt zudem, dass die täglich zurückgelegten Fahrstrecken für einen Großteil der Menschen immer länger werden. Gerade von den 80 Prozent im ländlichen Raum lebenden Thüringerinnen und Thüringern pendeln nicht wenige täglich, einige wöchentlich zur Arbeit. Umso wichtiger und klarer muss es sein, dass wir weiter Alternativen zum eigenen Pkw unterstützen. Nur ein Mix aus Mobilitätsangeboten kann im Endeffekt diesem Trend entgegenwirken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Ausbau des ÖPNV wollen wir als Koalition aus Linken, SPD und Grünen die Verkehrsangebote als einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge weiter ausbauen. Im Juni 2020 haben 122.000 Thüringerinnen und Thüringer ihren Wohnort verlassen, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Mit nicht einmal der Hälfte an Einpendlern bleibt Thüringen ganz klar ein Auspendlerland. Das liegt unter anderem an der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in Hessen und Bayern. Negativ ausgedrückt: Genau diese attraktiven Arbeitsplätze fehlen in Thüringen zu einem großen Teil. Deshalb ist uns der Ausbau und der Erhalt von guten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen ein wichtiges Anliegen. (Beifall SPD) Hierfür ist die komplette Lohnangleichung in Thüringen an die westlichen Bundesländer ein unabdingbarer Schritt. Zurück zum Antrag: Wir haben einige Unschärfen des ursprünglichen Antrags im Ausschuss in gemeinsamer Arbeit überwunden. Die nun vorliegende Beschlussvorlage ist im Kern die Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs vor Ort, die klare Adressierung des Aufgabenträgers – das ist auch schon genannt worden – und die Unterrichtung des Landtags über das weitere Vorgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir unterstützen sinnvolle Ansätze, die der Weiterentwicklung von modernen, bedarfsorientierten Mobilitätslösungen dienen, und folgen der vorgelegten Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses als regierungstragende Fraktion in diesem Haus. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Pendlerparkplätze für Thüringen

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rudy von der AfD-Fraktion.

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Thomas Rudy AfD

Pendlerparkplätze für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, seit Wochen und Monaten vergeht kein Tag, an dem der Benzinpreis nicht einen historischen Höchststand nach dem anderen erklimmt. Niemals war Autofahren so teuer wie heute. Was dies für Berufstätige bedeutet, die auf dem Weg zu ihrer Arbeit auf das Auto angewiesen sind, können vermutlich die wenigsten hier ermessen. Wäre dies anders, hätten Sie sich schon längst unserer Forderung angeschlossen, die Steuerbelastung auf Kraftstoffe zu senken. Doch weder im Bund noch in der Landespolitik sehen wir auch nur die geringste Bereitschaft dazu. Auch wenn die FDP und Christian Lindner, der jetzige Bundesfinanzminister, sich offenbar klammheimlich über die zusätzlichen Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt aus der Energiesteuer, der CO -Steuer und der Mehrwertsteuer 2 freuen, liegt uns von der FDP hier im Haus zumindest ein Vorschlag vor, der in der gegenwärtigen Situation in die richtige Richtung geht. Als AfD-Fraktion sagen wir Ja. Ja nicht nur zum Verbrennungsmotor, sondern auch zum Individualverkehr. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag der FDP, die Einrichtung von Pendlerparkplätzen zu fördern. (Beifall AfD) Jeder Normalverdienende weiß: Auf dem Land ist eine Anstellung in der Nähe des Wohnorts und der Familie kaum zu finden. Wohnungen in der Stadt sind kaum zu bezahlen oder in der benötigten Größe erst gar nicht zu finden. Also muss man notgedrungen viele Kilometer zur Arbeitsstelle fahren. Eine Alternative zum Auto bleibt das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in aller Regel nicht, zumindest dann nicht, wenn man in aller Frühe verlässlich zu Arbeitsbeginn anwesend sein muss. Überstunden, schlechte Taktung oder Zugausfälle können die Fahrt zudem zur gefühlten Weltreise werden lassen. Am Arbeitsort geht es dann oft nicht weiter – besonders für die Pendler, die noch auf den zuverlässigen Verbrennungsmotor vertrauen und deren Firma keine eigenen Parkplätze hat, wenn dann noch unnötige Verbote das Befahren mancher Zonen verbieten, wenn man keine grüne Plakette hat oder gar einen Diesel fährt. Zudem werden immer mehr Parkplätze nur noch für die Nutzung von Elektroautos zugelassen oder sind so überteuert, dass man sich ein ganztägiges Parken gar nicht mehr leisten kann. Dann heißt es, am Stadtrand auf dem oft ungesicherten kleinen und manchmal auch nicht gut beleuchteten Park-andRide-Platz zu parken und mit Bus und Co den Rest des Wegs zu bewältigen – für Arbeitnehmer auf Dauer oftmals keine befriedigende Situation. Da sind die Nutzung von Pendlerparkplätzen und die Bildung von Fahrgemeinschaften durch die Betroffenen logisch, konsequent und gerade jetzt auch ökonomisch. Doch dies kann aus unserer Sicht auch nur eine momentane Lösung sein, der wir uns allerdings nicht verschließen wollen, auch wenn es aus unserer Sicht sinnvoller wäre, die Energiekosten so zu gestalten, dass unser Land nicht noch weiter gespalten wird zwischen denjenigen, (Beifall AfD) die sich die Fahrt mit dem eigenen Auto noch leisten können, und denen, die wortwörtlich von allem abgehängt werden – beruflich, sozial und gesellschaftlich. Spalterische Tendenzen dieser Art haben wir nach zwei Jahren inszenierter Coronahysterie wahrlich genug. So werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass private Mobilität nicht zu einem Privileg allein für Besserverdienende und Reiche wird. Nichtsdestotrotz unterstützen wir den Antrag der FDP-Fraktion und stimmen der im Ausschuss beratenen Beschlussfassung zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Pendlerparkplätze für Thüringen

Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine weitere Wortmeldung. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Doch, Herr Bergner – Entschuldigung. Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Pendlerparkplätze für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem Sie mich schon so schön gelobt haben, will ich wenigstens auch noch ein paar Worte dazu sagen dürfen. Da muss irgendwo ein Fehler in der Anmeldeliste vorgelegen haben, egal. Die Idee des Antrags der FDP-Fraktion, als wir ihn im Januar 2021 eingebracht haben, war, im Sinne der klimafreundlichen Mobilität für die Menschen einen Anreiz zu schaffen, Fahrgemeinschaften zu bilden, die auf ein Auto bei ihren täglichen Fahrten zur Arbeit angewiesen sind. Auch wenn man damals schon Kraftstoffpreise als hoch empfunden hat, ging es vor allem darum, den Leuten, die darauf angewiesen sind, die Möglichkeit im Interesse von Klimaschutz zu bieten – und natürlich auch in dem Interesse, in dem sie es schon seit vielen Jahren sowieso machen –, gemeinsam zum oft weit entfernten Arbeitsplatz fahren zu können. (Beifall Gruppe der FDP) Danke. Das sind auch in Zeiten von Homeoffice und Remotearbeiten weiterhin etwa 74 Prozent der Arbeitnehmer, die darauf angewiesen sind. 45 Prozent müssen dabei eine Strecke von mehr als 10 Kilometern – einfache Strecke –, 20 Prozent sogar über 25 Kilometer zurücklegen. Das sind nach wie vor die Fakten. Viele fahren so weit, dass sie nur am Wochenende wieder nach Hause kommen. Natürlich muss der Anteil derer – das ist hier auch angeklungen –, die die Angebote aus dem Umweltverbund nutzen, also Bus, Bahn oder Fahrrad, ausgebaut werden. Das stellt niemand in Abrede. Aber im ländlichen Raum nutzen eben viele Bürger für ihre Wege weiterhin den eigenen Pkw. Das wird auch so bleiben, weil schlicht und einfach die Strukturen nichts anderes hergeben. Auch an diese Menschen muss man dabei denken. (Beifall Gruppe der FDP) So weit die damalige Argumentation in Kürze zusammengefasst. Heute, ein gutes Jahr später – und ja, demokratische Prozesse brauchen eben ihre Zeit –, haben wir eine veränderte, eine verschärfte Situation. Über den Krieg in Europa haben wir gesprochen, über Sanktionen, über die Preise für Energie und Kraftstoffe, die seit Wochen nur eine Richtung kennen, nämlich steil nach oben. Damit bekommt unser Antrag eine ganz neue Gewichtung. Es ist an der Zeit, Angebote zu schaffen, das Auto an Verkehrsknotenpunkten stehen lassen zu können und gemeinsam zum Ziel zu kommen. Die zuständigen Straßenbaulastträger – also Bund, Landkreise und Kommunen – müssen prüfen, inwieweit in koordinierter Weise Pendlerparkplätze errichtet werden können. Und, lieber Kollege Malsch, es geht eben nicht um ein Mikado bei den Zuständigkeiten – natürlich sehen wir auch, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt –, sondern es geht darum, Verantwortliche so zusammenzuführen, dass es dem Klima etwas bringt, aber vor allem den betroffenen Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie mobil bleiben und es trotzdem noch bezahlen können, und die selbst aus reinem Herzen gern etwas für die Umwelt tun wollen. (Beifall Gruppe der FDP) Über bereits bestehende Angebote muss umfassend und niederschwellig informiert werden, beispielsweise über eine App, wie es unsere Nachbarn in Hessen vormachen. Wir haben das Thema im Ausschuss mit den Kolleginnen und Kollegen ausführlich diskutiert. Der Ausschuss hat seine Empfehlung gegeben, den Antrag in der vorliegenden überarbeiteten Version anzunehmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ausdrücklich noch einmal dafür zu danken, dass es gelungen ist, gemeinsam ein gutes Papier zu erstellen, das einen Kompromiss darstellt, aber am Ende dem Ziel dient. In diesem Sinne werbe ich an dieser Stelle noch einmal für die Annahme der Beschlussempfehlung, so wie sie uns vorliegt, bedanke mich für die wirklich interessante, manchmal streitbare Zusammenarbeit. Aber am Ende hat es etwas gebracht, wenn es denn so angenommen werden sollte. Dafür ganz herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Pendlerparkplätze für Thüringen

Dann frage ich nochmals, ob es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir auch hier zu der Abstimmung, und zwar über die Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2524, wie sie durch die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4726 empfohlen wird. Wer für diese Neufassung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe der FDP, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Schütze. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dann ist dem einstimmig so gefolgt und die Neufassung des Antrags in der Fassung der Beschlussempfehlung ist angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der nächste Tagesordnungspunkt 13 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und der Tagesordnungspunkt 14 von der Fraktion der CDU zurückgezogen, sodass wir jetzt weitermachen mit dem TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3733 Möchte jemand diesen Antrag begründen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags

Danke, Frau Präsidentin. Dieser Antrag liegt nun auch schon eine ganze Weile, seit 14.07.2021, sozusagen auf Halde. Ich glaube, auch in seiner Beschreibung ist er relativ deutlich und eineindeutig. Demzufolge werde ich diesen Antrag jetzt nur stichwortartig hier einbringen. Als Erstes: Bekanntermaßen enthält das Thüringer Datenschutzgesetz in § 30 eine spezifische Bestimmung für diesen Bereich des Datenschutzrechts. Indessen gilt nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Datenschutzgesetz die Bestimmung des Datenschutzgesetzes für den Thüringer Landtag nur, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten geht. Hingegen unterliegt die Verarbeitung personengebundener Daten nicht dem Gesetz, soweit sie auch eine parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten einschließlich der Fraktionen gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Datenschutzgesetz in sich birgt und gewährleistet. Die Datenschutzordnung des Thüringer Landtags enthält unterdessen keine besondere Vorschrift zur Videoüberwachung von Wahlkreisbüros der Abgeordneten des Thüringer Landtags. So soll diese Änderung der Datenschutzordnung des Landtags einerseits die Problematik der Videoüberwachung generell als zulässig festlegen und gleichzeitig damit verbunden ihren Bereich, in dem sie wirken soll. Das geht einmal um die Frage von Personen in den Wahlkreisbüros und den entsprechenden Besuchern und es geht natürlich auch um den durch die Überwachung verbundenen Schutz der Sachgegenstände in den Wahlkreisbüros, so wie es im Entwurf in § 3 a Abs. 1 beschrieben ist. Gleichzeitig wird in der entsprechenden Veränderung angestrebt, dass geeignete Maßnahmen zur Erkennbarmachung dieser Videoüberwachung durch das Einrichten kundgetan werden. Hier will ich auch nur die Problematik nennen, erstens des Umstands, dass videoüberwacht wird, was gekennzeichnet werden muss, und zweitens nehme ich mir mal das Stichwort noch raus, dass natürlich die Kontaktdaten für Verantwortliche und entsprechend des Datenschutzbeauftragten dort angebracht werden. Drittens geht es dabei natürlich dann um Regelungen bei der Verarbeitung der zulässig erhobenen Daten. Hier ist in besonderem Maße die Transparenz der erhobenen Daten und deren Verarbeitung durch die Wahlkreisbüros nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund, vor dieser dargestellten Situation und Beschreibung der Änderung der Datenschutzordnung besteht zwingend ein Bedarf, um einen eigenständigen Bereich der Datenschutzregelung für die Videoüberwachung zu installieren. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesen Änderungen der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Änderung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und ich habe hier nur eine Wortmeldung bisher vorliegen, das ist Herr Abgeordneter Kemmerich von der Gruppe der FDP. Nein, er verzichtet. Dann gibt es keine weitere Wortmeldung. Möchte noch jemand? Da es sich um eine parlamentarische Angelegenheit handelt, nehme ich nicht an, dass die Landesregierung dazu Stellung nehmen möchte. Das möchte sie auch nicht. Damit kommen wir schon zur Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU und der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3733. Wer stimmt dieser Änderung der Datenschutzordnung zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Abgeordneten Frau Dr. Bergner sowie Herr Abgeordneter Schütze. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen und damit kann ich auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungs*) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3449 Das Wort zur Begründung wünscht Herr Abgeordneter Bergner. Bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss mal die Strecke ausmessen, um zu wissen, wie viel Kilometergeld dabei möglich wäre. Die Uhr zählt jetzt wieder vorwärts – aber wie auch immer.

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Das ist in Ordnung, bei der Einbringung zählen wir immer vorwärts.

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Dirk Bergner FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Dann habe ich gerade etwas dazugelernt. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor über einem Jahr, kurz vor Weihnachten 2020, habe ich hier im Hohen Haus – bzw. es war noch drüben in der schönen großen Halle – vom Wunschzettel der Thüringer Polizei zum Haushalt gesprochen und davon, dass es wohl wieder Enttäuschungen geben wird, wenn die Kolleginnen und Kollegen die Geschenke öffnen, die Sie Ihnen machen. Und was soll ich sagen: Es ist aus meiner Sicht genauso gekommen. Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um dem Personalmangel der Thüringer Polizei entgegenzuwirken, haben kaum Wirkung gezeigt. Es wurden wieder einmal nicht alle freien Anwärterstellen besetzt. Und wenn man mit den Interessenvertretern der Polizei spricht, dann zeigt sich ein klares Bild, woran das liegt: Der Polizeidienst in Thüringen ist nicht attraktiv genug. Junge Menschen gehen in andere Bundesländer, um dort Polizist zu werden, und wir schaffen es kaum, diese dann nach der Ausbildung wieder nach Thüringen zurückzuholen. Aus diesem Grund halten wir an unseren Forderungen fest. In diesem Antrag fordern wir Verbesserungen in der Ausbildung, strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Thüringen. Wir fordern die Entlastung der Beamten von Bürokratie durch die Einstellung von Tarifbeschäftigten, eine Zusatzvergütung bei der Übernahme von höherwertigen Aufgaben. Außerdem fordern wir eine zweigeteilte Ausbildung – die Digitalisierung der Ausbildung und des Polizeidienstes. Wir fordern die Vorziehung des Einstellungstermins und die Prüfung, ob ein zweiter Einstellungstermin ermöglicht werden kann. Wir fordern die dringliche Sanierung der Ausbildungseinrichtungen. Meine Damen und Herren, wir machen kein Geheimnis daraus, dass wir diese Forderungen heute hier nicht zum ersten Mal stellen. Wir stellen sie erneut, weil wir davon überzeugt sind, dass sie richtig sind. Diese Überzeugung teilen auch die zahlreichen Anzuhörenden, die zu dem Thema schon einmal Stellungnahmen abgegeben haben. Die FH Meiningen und das Bildungszentrum, die GdP, die DPolG und der BDK haben nicht wenige dieser Forderungen bereits positiv bewertet. Umso mehr freue ich mich auf eine spannende Debatte, die wir ja heute hier nicht zum ersten Mal führen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Wir danken Ihnen für die Einbringung. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilte als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mühlmann von der Fraktion der AfD das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer, ich will an der Stelle zu diesen Sätzen gar nicht so viel sagen, außer vielleicht: Es lohnt sich natürlich immer, über Aus- und Fortbildung und die Modernisierung der Thüringer Polizei zu reden. Deshalb werden wir auch unterstützen, diesen Antrag im Ausschuss zu besprechen. Zwei Sachen sind mir allerdings trotzdem wichtig, hier noch loszuwerden. Zum einen hat die FDP bestimmte Sachen immer noch nicht verstanden. Das geht leider aus dem Antrag hervor. Deshalb muss ich es an der Stelle noch mal sagen. Sie fordern immer wieder Planstellen. Das ist grundsätzlich auch richtig – je nachdem, welches Ziel man hat. Man muss aber dazu wissen und realisieren, dass wir nach wie vor bereits 500 unbesetzte Haushaltsstellen in der Thüringer Polizei haben. Wenn wir zusätzliche Stellen fordern, dann ist das das eine, aber deshalb werden die auch noch nicht besetzt – insbesondere nicht die etwa 500, die wir noch unbesetzt haben. Die genauen Zahlen kommen mit Sicherheit, wenn ich die Zahlen von diesem Jahr, vom 01.01., habe. Wenn man zum Beispiel mehr Planstellen fordert, dann ist das ansonsten auch durchaus richtig. Dann geht das zum Beispiel in die Richtung, die die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag 2014 schon versehentlich drin hatten. Wenn man nämlich beispielsweise die Haushaltsstellen mit den ODP abgleichen will, dann ist das eine vernünftige Sache. Das braucht die Polizei. Die Aufgaben stehen auch nicht umsonst so in den ODP drin. Aber tatsächlich haben Sie das offensichtlich nicht als Ziel, zumindest geht es aus Ihrem Antrag nicht hervor. Aber wichtig ist: Wir haben immer noch 500 unbesetzte Stellen. Die müssen erst mal besetzt werden. Das Zweite, was ich sagen wollte, sind so Sachen, die in dem Antrag immer wieder an verschiedenen Stellen hervorgucken, zum Beispiel eine Verwaltungslaufbahn im Polizeidienst. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber nicht ein Problem, was die Thüringer Polizei momentan hat, wird durch diese Verwaltungslaufbahn im Polizeidienst bearbeitet oder abgestellt. Das heißt, das ist maximal nice to have. Ich möchte sogar wetten, dass der eine oder andere Verwaltungsbeamte in der Polizei mir da zustimmt, weil die mitkriegen, was es tatsächlich für Probleme gibt, dass das vielleicht schön wäre, aber nichts, was Probleme löst. Das sieht man immer mal wieder in dem Antrag. Wir können deswegen gern im Ausschuss darüber reden. Deshalb werden wir das auch unterstützen. Bis dahin schauen wir mal, was im Ausschuss dabei rauskommt. Das war schon alles. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich spreche auch für Bündnis 90/Die Grünen und die SPD mit. Herr Bergner hat es erwähnt: Das, was die FDP hier vorgelegt hat, soll ein Update für die Polizei werden. „Update“ ist insofern vielleicht das falsche Wort, weil Sie einen Großteil Ihrer Dinge, die Sie beschrieben haben, aus Anträgen von Rot-Rot-Grün der letzten Jahre genommen haben. Die haben Sie noch mal dupliziert und aufgewärmt und noch mal zusammengerührt. Insofern ist es nichts Neues. Ich will das kurz mit einem ersten Beispiel begründen: der Antrag in der Drucksache 6/4951 mit dem Titel „Thüringer Polizei 4.0 – Mit Digitalisierung und Modernisierung fit für die Zukunft“. Da haben wir die Frage der mobilen Endgeräte und digitalen Zugänge für Polizistinnen und Polizisten thematisiert. Zweites Beispiel: der Antrag in der Drucksache 7/1190 „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“. Da haben wir uns der Frage gewidmet, wie Ausbildung und Fortbildung ausgestaltet werden können. Darin sind auch mehrere Prüfaufträge enthalten. Sie wissen, dass wir das im Innenausschuss seit ein paar Sitzungen regelmäßig auf der Tagesordnung haben. Drittes Beispiel, auch schon erledigt: der Antrag in der Drucksache 6/7353 „Thüringer Polizei personell nachhaltig und planungssicher entwickeln“. Da ging es um die Beförderung der A8-Stellen in einem bestimmten Rhythmus. Und es sollen zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte geschaffen werden, damit auch die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten im Polizeidienst dauerhaft und wirksam entlastet werden können – auch das abgearbeitet. Viertes Beispiel: „Planungssicherheit für die Thüringer Polizei – Langfristige Personalentwicklung, abgesicherte Ausbildung und Entwicklungsperspektiven“. Da ging es um den Einstellungskorridor, fünfmal 300 Anwärterinnen und Anwärter sowie darum, ein Personalentwicklungskonzept für die Thüringer Polizei auf den Weg zu bringen. Das ist im Übrigen auch inzwischen mit den Haushalten 2020 und 2021 untersetzt. Daran wird deutlich, dass das, was Sie formuliert haben, bereits Realität ist. Die entsprechenden Beschlüsse des Parlaments liegen vor. Wenn Sie jetzt fordern, dass zu dem, das wir bereits beschlossen und umgesetzt haben, nochmals Stellen obendrauf kommen sollen, dann ignorieren Sie – und das hatten wir schon ein paarmal besprochen –, dass bereits im letzten Jahr von den 300 Stellen nur ein Bruchteil mit neuen Anwärterinnen und Anwärtern besetzt werden konnte. Wenn jetzt also noch mal mehr Stellen geschaffen werden, dann sind das reine freie Stellen. Dadurch kommt aber nicht eine Polizistin oder ein Polizist mehr in den Polizeidienst und den Polizistinnen und Polizisten wird damit auch übrigens überhaupt nicht geholfen. Wir sollten uns vielmehr darauf konzentrieren, uns mit viel Energie darum zu kümmern, dass die Stellen, die im Haushalt verankert sind, die auch entsprechend untersetzt sind, am Ende auch mit den fittesten Bewerberinnen und Bewerbern gefüllt werden. Dazu gehören für uns eine attraktive Ausbildung, ein optimiertes Eignungs- und Auswahlverfahren, wir brauchen eine konkrete Nachwuchsgewinnung und wir brauchen eine rasche Besetzung der Fachlehrerstellen in Meiningen sowie eine Modernisierung des Standorts. Wenn wir darüber reden, dass diese Anträge, die ich eben erwähnt habe, die Beschlüsse, die gefasst wurden, auch zeitnah umgesetzt werden, dann ist das alles auf den Weg gebracht. Da wünschen wir uns durchaus noch mal ein bisschen mehr Elan bei der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse durch das zuständige Ministerium, aber weitere Anträge hier im Landtag diskutieren brauchen wir nicht. Das, was Sie in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben, hat im Übrigen auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Sie schreiben in Ihrem Antrag unter anderem davon, dass bei der Modernisierung der Polizeiaus- und -fortbildung eine haushalterischen Untersetzung erforderlich ist, um die Ernsthaftigkeit der Vorhaben zu untermauern. Ich will noch mal daran erinnern: Wir haben vor Kurzem den Landeshaushalt beschlossen. Das, was die FDP bei der Beratung zum Haushalt hier gezeigt hat, war alles andere als ernsthaft. Sie haben sogar noch eine höhere Globale Minderausgabe vorgeschlagen als die, welche die CDU am Ende durchgesetzt hat. Eine wesentlich höhere Globale Minderausgabe hätte in der Realität zu massiven Kürzungen bei der Thüringer Polizei geführt. (Unruhe Gruppe der FDP) Das ist doch keine ernsthafte und seriöse Politik für dieses Land. (Unruhe Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Danke, Herr Bilay!) Bitte, Frau Müller! Und, Herr Kemmerich, wenn Sie sich mal mit der Sachlage befassen würden, was Sie hier vorgelegt haben, dann müssten Sie auch zugeben, dass in Ihrem Antrag einfach falsche Darstellungen enthalten sind. Sie formulieren, dass für die Supervision in der Polizei die Mittel angeblich nicht abgerufen worden seien und deswegen gestrichen wurden. Das ist falsch, das ist ausdrücklich falsch. Es war Rot-Rot-Grün, die die Supervision auf den Weg gebracht hat. Dafür wurden erstmals 2020 rund 70.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Im Jahr 2021 haben wir dafür die erforderlichen Stellen geschaffen. Wir haben das auf 150.000 Euro erhöht. Wir haben mit einem separaten Landtagsbeschluss ein Pilotprojekt zur Supervision auf den Weg gebracht und wir haben alles andere getan, als die Supervision zu streichen. Wir haben es weiterqualifiziert, wir haben es weiter ausgebaut, wir haben es gestärkt. Jetzt kommt es nur darauf an, dass das am Ende im Ministerium entsprechend umgesetzt wird. Alles das, was Sie hier vorgetragen haben, wird der Thüringer Polizei am Ende nicht helfen. Ich mache Ihnen ein Angebot, ein ernst gemeintes Angebot: Reden Sie mit uns im Innenausschuss auch weiterhin darüber, wie wir die Polizei tatsächlich attraktiver machen, wie wir den Beruf interessanter machen und wie wir am Ende die Beschlüsse des Landtags umsetzen. Dazu brauchen wir allerdings keine neuen Beschlüsse. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer und Besucher, die Polizei arbeitet nicht erst seit heute am Limit. Die tägliche Einsatzlage ist nach wie vor angespannt und deswegen begrüßen wir auch grundsätzlich, sich mit Maßnahmen zu beschäftigen, die zur Verbesserung dieser Situation beitragen können. Im Wesentlichen stellt der vorliegende Antrag der FDP, der schon vom 1. Juni letzten Jahres stammt, zwar auf verschiedene Problemstellungen in der Thüringer Polizei ab und zeigt auch mögliche Wege der Verbesserung auf. Er bildet – und das muss auch gesagt werden – allerdings nur einen Teil der Dinge in der Gesamtheit ab. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch gleich zu Beginn darauf hinweisen – das ist eben auch schon deutlich geworden –, dass der Antrag an vielen Stellen schlicht überholt ist, da wir mit den Beschlüssen zum Haushalt 2021, mit den Beschlüssen zum Haushalt 2022, mit dem Beschluss „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“ in der Drucksache 7/3208 bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, und will noch mal die Themenfelder beleuchten, damit es deutlich wird und wir nicht nur in Drucksachennummern reden: Bewerbungsverfahren und Einstellungstermin, sogenannte elektronische Aus- und Fortbildungen, die Bereitstellung von ausreichenden sogenannten VPN-Lizenzen und mobilen Endgeräten, die Personalsituation der Lehrkräfte am Bildungszentrum oder auch das Pilotprojekt Supervision – all das ist im genannten Entschließungsantrag beschlossen worden und dieser Entschließungsantrag erhielt bei Zustimmung der Fraktionen von Rot-Rot-Grün und CDU und – Achtung! – Ablehnung durch die damals noch Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD dennoch die erforderliche Mehrheit. Und bemerkenswert ist, das muss doch erwähnt werden, dass die FDP fünf Wochen nach diesem Beschluss nunmehr mit Datum 1. Juni 2021 den hier vorliegenden Antrag in der Drucksache 7/3449 vorlegte, zumal wir einige der von der FDP aufgegriffenen Punkte vorher bereits hier im Rund beschlossen hatten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dennoch auf einzelne ausgewählte Punkte aus dem Antrag aus Sicht meiner Fraktion eingehen, weil uns das Thema wichtig ist, immer wichtig war und auch in Zukunft wichtig sein wird. In Punkt I des vorliegenden Antrags sind aus unserer Sicht lediglich Allgemeinplätze und Selbstverständlichkeiten enthalten. Das kann man alles unterschreiben, aber darauf muss man hier nicht näher eingehen. Punkt II Nr. 1 stellt die Abbrecherquote von Polizeianwärtern dar, welche zwingend besetzt bzw. nachbesetzt werden müssen, da wir sonst weiter ins Personalminus gehen. Das ist richtig. Was seinerzeit noch nicht bekannt war, sind die tatsächlichen Einstellungszahlen. Aktuell sind inzwischen 2020/2022 40 Polizisten im mittleren Dienst weniger eingestellt worden als geplant, sodass bereits jetzt ein tatsächliches Personalminus entstanden ist. Was wir auch wissen, ist, dass gemessen am Durchschnitt der letzten Jahre weitere bis zu 15 Prozent der Anwärter die Ausbildung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beenden werden. Wenn man dann eine schlichte Rechnung aufstellt – und das ist der Kern –, dann sehen wir Folgendes für 2021: 300 Einstellungen waren geplant, 260 sind es dann geworden. Jetzt müssen wir noch die 15-prozentige Abbrecherquote mit einrechnen. Dann bleiben von den 260 am Ende 220 übrig – von 300 bleiben 220 übrig –, die wahrscheinlich die Ausbildung beenden werden. Das bedeutet ein Minus von 80 Kollegen oder umgerechnet 40 Funkstreifenwagen, die in Zukunft nicht besetzt werden können. Klar ist also, dass wir mehr Personal einstellen müssen, da sich ansonsten das Personalproblem verstärkt. Die Personalschere – Einstellungen und Ruhestandsversetzungen – wollten wir schließen, aber da sind wir noch lange nicht und irgendwann wollen wir die Schere auch umdrehen. Der Vorschlag und die inzwischen von der Landesregierung eingesetzte benannte Taskforce in Meiningen ist daher zielführend. Ich gehe nachher noch mal darauf ein. In Punkt II Nr. 2 wird der finanzielle Aspekt für den Ausgleich für Tätigkeiten in einem höheren Amt thematisiert. Dieser Umstand ist in der Thüringer Polizei tatsächlich nicht unbekannt. Vor allem für die Tätigkeiten auf höherwertigen Dienstposten war es auch so, dass es nach der aktuellen Rechtsprechung auch möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen, die natürlich eingehalten werden müssen, die Kollegen auch ohne Zulagen auf diesen Dienstposten einsetzen zu können. In Punkt II Nr. 4 werden Vorschläge aufgezeigt, die auf die Verbesserung der Einstellungssituation, aber auch auf die Verbesserung der personellen, sächlichen und baulichen Ausstattung am Bildungszentrum in Meiningen abstellen. Hier ist auch wieder anzumerken, dass dies zunächst einmal einen Flickenteppich an Maßnahmen darstellt und es zielführender ist, ein Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen, das langfristig auch positive Veränderungen erzielen soll. Ich habe es eben schon erwähnt: Soweit mir bekannt ist, ist das auch Aufgabe der Taskforce, welche diese Themenfelder und Herausforderungen ganzheitlich beleuchten und analysieren soll. Das ist der richtige Weg. Im Übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass dieser Punkt auch in dem bereits erwähnten Entschließungsantrag schon Thema und Erörterungspunkt gewesen ist. Der Punkt II Nr. 5: Die dort aufgenommenen Forderungen der Einstellung von Tarifbeschäftigten, damit Polizisten keine Bürotätigkeiten wegen dort fehlenden Personals durchführen müssen, sowie die Schaffung einer Laufbahn Polizeiverwaltungsdienst, wo ebenfalls Verwaltungsbeamte im ganz speziellen Servicebereich der Polizei in verschiedenen beamtenrechtlichen Fragen dem Vollzugsbereich gleichgestellt werden können, ist auch eine Forderung der Gewerkschaften – das klang eben schon durch. Das muss man sich noch mal genauer anschauen. Aber auch da will ich sagen: Das muss man sich wirklich noch mal genauer anschauen, weil das Thema sehr komplex ist. Und natürlich ist es wie immer auch mit Finanzen verbunden und ist vielleicht ein Thema für die Haushaltsverhandlungen im Herbst. Punkt II Nr. 6 und 7. Da geht es um die Einsatznachbereitung und um die Fragen der Digitalisierung: Hier sind verschiedene Einzelmaßnahmen herausgegriffen worden, die durchaus auch positive Wirkungen erzielen können. Aber anmerken will ich auch hier, dass im Bereich der Supervision bereits erste Schritte auf den Weg gebracht wurden. Der Aufbau des Fachbereichs Sozialkompetenz am Bildungszentrum soll bis Ende 2022 weitestgehend abgeschlossen sein. Beim Thema „Digitalisierung“, eines der zentralen Zukunftsthemen auch bei der Polizei, gibt es in der Tat noch enormen Nachholbedarf. Das gilt für so scheinbar ganz banale Dinge wie Beschaffung von digitalen Endgeräten, Schaffung von Telearbeitsplätzen, das Beschaffen von diversen Lizenzen, auch die Ausstattung aller Arbeitsplätze im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei mit einer Internetanbindung. Wir sind froh, dass wir mit unserem Beschluss zum Haushalt 2022 erneut ein Plus von 1 Million Euro im Einzelplan 16 zur Digitalisierung der Thüringer Polizei erkämpfen konnten. Ich komme zum Fazit: Durch Zeitablauf haben sich einige Punkte bereits erledigt, sind entweder umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Andere Bereiche gehören sozusagen auf die Wiedervorlage für die Haushaltsverhandlungen im Herbst. Klar ist aber auch, dass die CDU-Fraktion – letzter Satz – immer konstruktiver Ansprechpartner sein wird, wenn es um die Modernisierung, wenn es um die Steigerung der Attraktivität oder wenn es um die so wichtige Frage des Respekts und der Wertschätzung für unsere Polizei geht. Ich freue mich, dass wir endlich die Einführung der Bodycam auf den Weg gebracht haben. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Vielen Dank. Gibt es weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Bergner. Das wird ein Allzeitrekord an Redebeiträgen.

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Dirk Bergner FDP

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das ist manchmal so erforderlich in Zeiten schmaler Besetzungen. Aber wie auch immer. Meine Damen und Herren, dieser Antrag zur Polizei ist nur einer von vielen, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes betreffen. Wir hörten, wir schlittern in Thüringen auf eine Eiszeit zu in Bezug auf ausreichendes und gutes Personal. Deswegen wollen wir gern ein paar Säcke Streusalz bereitstellen. Sie sollten es ernst nehmen und eine Massenkarambolage verhindern. Herr Bilay, Sie dürfen sich sicher sein, dass wir nicht bei Ihnen kopieren müssen, weil wir seit Langem eine solide Programmatik im Polizeibereich haben. (Beifall Gruppe der FDP) Herr Walk, Sie machen es sich da ein bisschen zu einfach mit dem gemeinsamen Antrag, von dem Sie gesprochen und den Sie damals im Zuge Ihres Stillhalteabkommens weichgespült haben. Die Polizisten waren alles andere als glücklich. Ich will Ihnen da nur ein Beispiel nennen. Wenn Sie sagen, dass Sie für 50 Stellen mehr gesorgt haben, ja, im Stellenplan waren es dann 50 Stellen mehr. Aber das Geld, was Sie dafür eingeplant haben, das reichte nur für 16,67 Anwärter. Das bedeutet, dass auch Sie wissen, dass der Polizeidienst in Thüringen so unattraktiv ist, dass wir gar nicht erst genügend Anwärter finden. Wieso also das Thema nicht noch einmal auf die Tagesordnung des Innenausschusses holen und gemeinsam die Forderungen der Polizei besprechen, auch der Polizeigewerkschaft. Sie haben es am Ende selbst noch ein bisschen mit angesprochen. Wenn Sie sagen, Sie hätten die Bodycams auf den Weg gebracht: Das ist noch lange nicht so weit. Ich will Ihnen da anbieten: Wir haben einen Gesetzentwurf, der wesentlich weniger rechtliche Probleme hat als Ihrer. Sie haben es in den Stellungnahmen in der Anhörung lesen können. Wir bieten Ihnen an, dass Sie mit auf den Gesetzentwurf draufkommen und wir uns auf etwas Vernünftiges einigen können, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Sehr gern sogar. Zum Thema „Supervision“: Das, was Sie Pilotprojekt nennen, Herr Bilay, das halte ich für einen Euphemismus im Sinne eines Potemkinschen Dorfes. Nämlich dann, wenn es nicht reicht, stellt man sich hin und sagt: Jawohl, es ist ein Pilotprojekt. Wir werden nicht mehr Anwärter nach Thüringen bekommen, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Eine Krankenquote von über 10 Prozent sagt doch schon, dass Mehrarbeit faktisch unumgänglich ist. Eine längst überfällige Sanierung und die damit verbundene auswärtige Unterbringung der Anwärter macht die Entscheidung gegen den Standort nicht schwieriger. Keine oder kaum Internetzugänge, fehlende Spezialisierungsmöglichkeiten und seit Langem nicht besetze Führungsposten werfen kein gutes Licht. Eine schleppend und wirklich nur schleppend vorangehende Supervision – ich komme nur noch mal darauf – zeugt von geringer Wertschätzung. Nebenbei gesagt, sie ist notwendig, wenn wir an unsere Polizistinnen und Polizisten denken. Sie brauchen ein ordentliches Paket in der Supervision. Nicht zuletzt sieht nicht nur die Besoldung während der Ausbildung, sondern auch danach nicht danach aus, dass es sich für einen jungen, ortsungebundenen Menschen sehr lohnen könnte, seine Laufbahn in Thüringen zu absolvieren. Und unsere jungen Leute sind heute so mobil, dass sie dort hingehen, wo es sich für sie lohnt. Zum Thema „Besoldung und Aufstiegschancen“, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: In der Thüringer Polizei wurden erst im letzten Haushalt die Stellen im mittleren Dienst im Plan angehoben. In der Realität erreichen Beamte nicht das Endamt, das für ihre Laufbahn möglich wäre. Ebenso sieht es im gehobenen Dienst aus. Auch das ist ein Thema, an das wir ranmüssen. Deswegen, glaube ich, sollten wir im Ausschuss – und da bin ich auch gern noch mal für die inhaltliche Debatte bereit – in die Details hineingehen. Ich glaube, das wäre die Diskussion wert und das wären vor allem auch unsere Polizistinnen und Polizisten in Thüringen wert, denn wir brauchen eine gute Polizei, die auch Leute anzieht. (Beifall Gruppe der FDP) Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Herr Abgeordneter Voigt, Ihre Maske sitzt recht tief. Danke schön. Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich jetzt nicht mehr. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort, Herrn Innenminister Maier.

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Georg Maier

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Antrag möchte die Parlamentarische Gruppe der FDP dem öffentlichen Dienst, konkret der Thüringer Polizei, ein Update geben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch mir stets ein Anliegen, die Polizei hier in Thüringen zu stärken. Unter anderem nicht nur mir, unter anderem hat auch dieses Hohe Haus bereits mit der Drucksache 7/1190 „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“ ein sehr ehrgeiziges und umfassendes Modernisierungspaket auf den Weg gebracht. Dessen Umsetzung dauert gegenwärtig noch an – das ist heute schon mehrfach angeklungen – und wird auch noch etwas Zeit beanspruchen. Zwar erkennen Sie in Ihrem Antrag diese ersten Schritte an, allerdings wollen Sie zeitgleich erweitern und konkretisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, aus meiner Sicht wollen Sie mit diesem Antrag den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Noch bevor eine Umsetzung geschweige denn eine Evaluation der ambitionierten Modernisierungsschritte erfolgt ist, möchten Sie bereits wieder vieles auf den Prüfstand stellen. Sie fordern beispielsweise in Ihrem Antrag eine erneute Erhöhung der Ausbildungszahlen. Am 21. Dezember 2020 hat sich der Thüringer Landtag zu einer Erhöhung der für die Jahre 2021 bis 2025 einzustellenden Anwärterinnen und Anwärter auf jährlich 300 bekannt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ergibt jetzt keinen Sinn, das weiter zu erhöhen. Da gibt es verschiedene Gründe. Einer ist: Das würde auch auf Kosten der Weiterbildung gehen und Weiterbildung schätze ich als genauso wichtig ein wie Ausbildung. Außerdem ist es – das ist auch schon mehrfach angeklungen – eine Herausforderung, am derzeitigen Arbeitsmarkt 300 Anwärterinnen und Anwärter einzustellen. Wir haben eine Taskforce dazu eingerichtet, die Maßnahmen zur Steigerung der Bewerbungen und zur Reduzierung der Abbrecherzahlen erarbeitet und auch umsetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass es gelingt, unsere Zielsetzung, also die Einstellung von 300 Anwärterinnen und Anwärtern, zu erreichen – nicht nur das, die Situation an der Polizeischule wird sich in den nächsten Monaten deutlich verbessern: mehr Lehrkräfte, neue Unterkunftsgebäude, der neue Fachbereich Sozialkompetenz. Es geht voran an der Polizeischule und das ist auch dringend notwendig. Dort ist einiges im Argen gewesen, ein Investitionsstau, den wir jetzt sehr zügig aufarbeiten werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, viele Forderungen Ihres Antrags sind bereits inhaltlich und teilweise wortwörtlich oder nur geringfügig verändert Gegenstand der parlamentarischen Befassung gewesen und wurden teilweise auch abgelehnt, so zum Beispiel der Antrag, einen prüfungsfreien Aufstieg einzuführen oder verstärkt auf Tarifbeschäftigte zu setzen. Statt Bürokratie abzubauen, würden Sie mit der Forderung nach einem Laufbahnpolizeiverwaltungsdienst aus meiner Sicht nur mehr Bürokratie schaffen, wobei es fraglich scheint, ob diese Maßnahme geeignet ist, die Organisation zu stärken. Auch das Thema „Digitalisierung“ steht seit mehreren Jahren im strategischen Fokus der Thüringer Polizei. Mit der Digitalisierungsstrategie schuf das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Ende 2019 die konzeptionelle Grundlage für eine moderne, vernetzte und zukunftsgerichtete Polizei. Ein Handlungsschwerpunkt innerhalb der Digitalisierungsstrategie ist die Mobilität der polizeilichen Arbeit. Gegenwärtig betrachtet die Thüringer Polizei eine Vielzahl von Thematiken, die hierunter zu fassen sind. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet die Einführung mobiler Endgeräte mit polizeilichen Applikationen, die Verfügbarkeit des Internets als Informationsquelle auch am Einsatzort sowie die Flexibilisierung der Arbeit. Die dafür erforderliche Infrastruktur – die Endgeräte, VPN-Tunnel usw. – stellt dabei eine wesentliche technische Voraussetzung dar. Speziell vor dem Hintergrund der Einführung mobiler Endgeräte arbeitet die Thüringer Polizei mit Hochdruck an der Ausstattung der Beamtinnen und Beamten zur unmittelbaren Unterstützung im täglichen Dienst. Bereits im Juli letzten Jahres ist ein Pilotprojekt im Rahmen des Vorhabens „Sicheres mobiles Arbeit in der Thüringer Polizei“ – kurz SmArTh – gestartet. Die dazu beschafften Endgeräte wurden an die Landespolizeiinspektion Saalfeld ausgegeben. Dort wird das System mobiler polizeilicher Anwendung einem umfassenden Praxistest unterzogen und daraus gewonnene Erkenntnisse werden zielgerichtet in die weitere Ausrichtung des Projekts eingebracht. Das Zusammenspiel der im Rahmen des Handlungsschwerpunkts „Mobilität der polizeilichen Arbeit“ identifizierten und initiierten Maßnahmen fokussiert die Umsetzung der fachlichen Bedarfe der Thüringer Polizei in diesem Themenfeld. Thematische Inhalte des im Antrag benannten Pilotprojekts „Interaktive Streifenwagen“ werden also bereits jetzt innerhalb der Thüringer Polizei betrachtet, bewertet und zielgerichtet umgesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits ausführte, hat das Parlament schon sehr viele Dinge angestoßen, um den polizeilichen Alltag zu erleichtern und den Polizeiberuf in Thüringen insgesamt attraktiver zu machen. Ich möchte dafür werben, die Kraft für die Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen einzusetzen. Sollte im Rahmen der Umsetzung jedoch noch weiterer Verbesserungsbedarf identifiziert werden, können und sollten wir darüber diskutierten und nachjustieren. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint mir das verfrüht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Beantragt hat die Gruppe der FDP, ihren Antrag an den Innenund Kommunalausschuss zu überweisen. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die drei fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen dann direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3449 in der Sache. Wer stimmt diesem Antrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind alle Fraktionen des Hauses sowie auch die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 17. Allerdings haben wir in 5 Minuten eine Lüftungspause, die ziehen wir jetzt mal vor und behandeln diesen Punkt dann im Gesamtzusammenhang. Das heißt, um 18.20 Uhr machen wir dann weiter mit dem letzten Tagesordnungspunkt für heute, dem Tagesordnungspunkt 17 zur Zukunft Europas einschließlich eines Sofortberichts der Landesregierung. Freuen Sie sich auf eine interessante letzte Debatte in diesem Haus. In in 20 Minuten sehen wir uns hier wieder.

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Bergner

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen

Auch wenn es schon spät ist, machen wir weiter, und gerade deswegen wollen wir weitermachen. Frau Kollegin Marx hatte bereits vor der Lüftungsund Erholungspause den Tagesordnungspunkt 17 aufgerufen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3581 - Neufassung dazu: Chancen der „Konferenz zur Zukunft Europas“ nutzen – für ein handlungsfähiges bürgernahes Europa und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Interessen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3729 dazu: Die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union muss offen, ausgewogen, in transparenten Verfahren und nicht als gelenkter Diskurs geführt werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4615 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir beraten heute den Antrag „Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken“, den Rot-Rot-Grün bereits im Juni 2021 und damit kurz nach dem Start der Konferenz zur Zukunft Europas eingereicht hat. Mit dem Europa-Tag am 9. Mai 2021 startete der europaweite Prozess, der den Bürgerinnen der Europäischen Union die Möglichkeit gab, sich aktiv an der Gestaltung der EU zu beteiligen. Mit unserem Antrag wollten wir ganz konkret und für Thüringer Bürgerinnen Möglichkeiten der Beteiligung schaffen und die Zukunftsdebatte im Thüringer Landtag ausweiten. Wir wollten Formate voranbringen, in denen die Thüringerinnen ihre Vorstellungen, Erwartungen und Bedarfe an ein solidarisches, soziales, gerechtes, demokratisches und ökologisches Europa äußern können, denn für uns ist ein starkes regionales Engagement bei der Gestaltung der europäischen Zukunft unverzichtbar, um den Menschen die Europäische Union näherzubringen und diese zu stärken. Da die Beteiligungsphase zur Konferenz zur Zukunft Europas wahrscheinlich im Mai auslaufen wird, beinhaltet die Neufassung unseres Antrags ebenso Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Ergebnissen aus dem bereits gelaufenen Beteiligungsprozess. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Kollege. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich, ob das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht wird. Bitte schön, ach so, da oben. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Birger Gröning AfD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin ja privilegiert, ich darf hier oben sitzen, deswegen gibt es diese Schwierigkeiten. Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, eine Konferenz zur Zukunft Europas – bereits hier ist der erste Fehler eingebaut. Denn Europa ist nicht die EU und die EU ist schon gar nicht Europa. (Beifall AfD) Diese Konferenz ist eine Konferenz der EU, meine sehr geehrten Damen und Herren, und eine EUZukunftskonferenz. Dies sieht man bereits an den von der EU vorgegebenen Themen, die im Rahmen von Bürgerforen abgearbeitet werden sollen. Hier diskutieren bereits seit September letzten Jahres angeblich per Zufall ausgewählte Bürger über Klimaschutzvorhaben, über EU-weite Umverteilungen und Schulden-Union und über die Schaffung multikultureller fragmentierter und trivialisierter Gesellschaften. Das sind keine Themen europäischer Nationalstaaten, die Politik für das Wohl ihrer Bürger im Sinn haben. Das sind Themen eines ideologischen Systems namens EU; ich sprach bereits darüber. (Beifall AfD) Und gerade diese Bürgerferne und das damit einhergehende Demokratiedefizit der EU versucht die EU nun durch die EU-Konferenz und die Teilnahme von 800 Bürgern, die die Meinung der Bürger aller EU-Mitgliedstaaten widerspiegeln sollen, auszugleichen. Jedoch werden die Bürger nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die EU hat das Unternehmen Kantar ausgewählt, um Bürger für die Bürgerforen auszusuchen. Auf der Website Kantars steht, ich zitiere: Kantar verfügt über einige der weltweit führenden Forschungsdaten und Erkenntnisexpertisen. Wir haben die umfassendste Sicht auf die Verbraucher, wie sie denken, fühlen, einkaufen, teilen, abstimmen und sehen und versichern einen außergewöhnlichen Erfolg, um Strategien festzulegen und Maßnahmen zu planen. – Das klingt nicht nach einem Unternehmen, das damit betraut werden soll, ein demokratisches Verhalten einzuleiten und Bürger zufällig auszuwählen. Hinzu kommt, dass die teilnehmenden Bürger durch sogenannte Impulsvorträge von Wissenschaftlern in ihrer Willensbildung gelenkt werden. Die EU macht, was sie will, und zwar ohne Rücksicht auf nationalstaatliche Belange. Das Mittel der Wahl, um gegen … (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sind Sie noch bei der Einführung oder schon in Ihrem Redeteil?) Sie können nachher noch etwas sagen – danke. Ich verstehe Sie schlecht, Sie nuscheln so durch die Maske.

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Meine Damen und Herren!

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Birger Gröning AfD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Jedoch zeigen die Berichte aus den europäischen Institutionen auch, dass Subsidiaritätsrügen entweder gar nicht oder wenn, dann nur bedingt berücksichtigt werden. Das Prinzip der Subsidiarität ist ausgehöhlt. Aus dem Grund fordern wir hier im Landtag, der Selbstermächtigungsbestrebung der EU und den Beschränkungen durch die EU entgegenzuwirken und über die Zukunft der EU und der Politik Europas in freien, offenen Debatten zu diskutieren. Danke. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hatte auch keine vier Seiten bei der Einbringung!)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank. Meine Damen und Herren, die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Prof. Dr. Hoff das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe ein großes Interesse, über die Zukunft Europas zu diskutieren, und aus meiner Sicht kann es auch gern mehr als die Europäische Union sein; die Idee der Vereinigten Staaten von Europa, finde ich, ist eine alte Idee, die weiterhin zukunftsfähig ist. (Beifall DIE LINKE, SPD) In diesem Zusammenhang würde ich dem vom AfD-Abgeordneten hier Vorgetragenen, der sehr kleingeistigen Vorstellung, dass eine EU nicht einen relevanten Teil Europas repräsentiert, sondern dass es quasi eine Idee Europas gibt, die von der EU gekapert, kulturimperialistisch kleingemacht wird, oder was auch immer Sie sich in Ihren Überlegungen da zusammenschwadronieren, entgegenhalten: Das ist, glaube ich, nicht das, worum es tatsächlich geht. Entweder man möchte – auch im Rahmen der Europäischen Union – darüber diskutieren, was uns hier in Europa in der nächsten Zukunft gelingen kann und soll, oder man verweigert sich dieser Debatte, weil man sich eine Vergangenheit herbeifantasiert, die es in dieser Form nie gegeben hat, wie Sie sich die wünschen. Insofern geht es hier darum, natürlich auch zu konstatieren, dass das, was als Zukunftskonvent – als Konferenz der Zukunft Europas – ursprünglich geplant wurde, sich seit dem 24. Februar noch einmal in einem anderen Verhältnis darstellt. Das konstatieren auch diejenigen, die diese Zukunftskonferenz auf der europäischen Ebene vorbereiten. Der 24. Februar ist eine Zäsur, er ist ein Einschnitt. Sie wissen, dass im russischen Staatsfernsehen ein Beitrag publiziert wurde, der dann später wieder zurückgezogen wurde, der quasi schon ideologisch darstellen sollte, wie sich eine neue Weltordnung nach dem russischen Sieg über die Ukraine darstellen würde. Ein Grundmotiv dieses Beitrags war die Vorstellung einer neuen Weltordnung, in der die liberalen Demokratien auseinandergefallen sind und Russland, China und andere Staaten, die sich nach dem Muster der illiberalen Demokratie verstehen, diese Achsen einer neuen Weltordnung darstellen würden. Damit weiß man zumindest, was Putins Vorstellungen sind, auch im Hinblick auf das, was aus meiner Sicht fälschlich als „der Westen“ bezeichnet wird. Diesen Westen gibt es nicht. Der Westen sind aus meiner Sicht liberale Demokratien in sehr unterschiedlicher Konstellation in Europa. Die liberalen Demokratien des Baltikums sind andere Staaten als die Mittel- und Osteuropas und selbstverständlich diejenigen Staaten wie Frankreich, Italien, die zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Union gehören. Insofern geht es um den weiten Begriff von Europa und es geht um einen Begriff eines Europas, der nicht allein die heutige Europäische Union umfasst – da stimme ich Ihnen zu –, weil es eine ganze Reihe von Staaten in Europa gibt, die ein großes Interesse daran haben, Mitglied dieser Europäischen Union zu werden, nicht zuletzt die Ukraine, der unsere Solidarität in dieser Situation gilt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern unterstützt die Landesregierung den Prozess der Zukunftskonferenz ausdrücklich, auch wenn wir sehen, dass wir in dieser Konferenz nach dem 24. Februar neue Themen aufrufen müssen. Die Europaministerkonferenz hat einen Beschluss zur Unionsbürgerschaft gefasst, mit dem die Europaministerkonferenz ein starkes Statement für die Förderung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU abgegeben hat. Der Bundesrat hat im Oktober des vergangenen Jahres einen Beschluss zur Zukunftskonferenz gefasst, hat eigene Diskussionsbeiträge formuliert, insbesondere die Rolle der nationalen Parlamente als einen wichtigen Akteur in diesem Prozess mit formuliert – auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass es noch einen stärkeren Fokus auf die aktive Rolle der Bürgerinnen und Bürger gibt. Das Europäische Informationszentrum hat im letzten Jahr eine Reihe von eigenen Veranstaltungen im Rahmen der Zukunftskonferenz durchgeführt und darüber hinaus überregionale Veranstaltungen der EU-Kommission in Thüringen beworben und den Thüringer Schulen Informationsmaterial zur Thematisierung der Zukunftskonferenz im Unterricht übermittelt. Ich verzichte jetzt darauf, diese Veranstaltung hier im Einzelnen darzustellen. Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein neues Format, es ist ein Format, das erprobt wird, das hat Mängel, das kann besser sein, als es jetzt ist. Und gleichzeitig finde ich es wichtig, dass erst einmal sowohl Vertreterinnen und Vertreter der repräsentativen Demokratie als auch Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsregierungen, der Kommission mit Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten EU in einen gemeinsamen Dialog in strukturierter Form eintreten. Davon können wir alle lernen. Wir wissen als Landesregierung, wie wichtig diese Form der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern ist. Nicht zuletzt hat der Ministerpräsident im Rahmen seiner Regierungserklärung zum Thüringen-Monitor auch über die Thüringer Erfahrungen damit berichtet. Die bisherigen Ergebnisse der Konferenz zeigen durchaus das Potenzial. Sie zeigen auch, dass die oft beklagte Kluft zwischen den Entscheidungsträgern auf der einen und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite tatsächlich besteht, aber dass sie auch geschlossen werden kann und dann Voraussetzung dafür ist, die Europäische Union als Ganzes auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und gleichzeitig der Idee einer innerhalb der Europäischen Union sich ausdrückenden Grundcharaktererfolgssouveränität Ausdruck zu verleihen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat die Zukunftskonferenz als ein ständiges Thema aufgerufen. Im Vorfeld fast jeder Sitzung informiert und unterrichtet die Thüringer Staatskanzlei schriftlich zum Stand der Beratungen, zuletzt etwa zu Stellungnahmen des Europäischen Ausschusses der Regionen oder zu geplanten Beiträgen der Bundesregierung zur Zukunftskonferenz. Auf diese Unterrichtung möchte ich an dieser Stelle abschließend Bezug nehmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Minister. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags? Ich sehe das aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Auf Verlangen der Fraktionen und der parlamentarischen Gruppe der FDP eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, zu den Nummern II und III des Alternativantrags der Fraktion der CDU sowie zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Jetzt kommen wir in die Beratung. Ich habe erst einmal den Kollegen Olaf Müller bei mir auf der Rednerliste stehen und erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege.

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Olaf Müller GRÜNE

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wie eingangs in meiner Einbringungsrede erwähnt beabsichtigen wir mit unserem Antrag, Beteiligungsformate zu schaffen und damit Thüringerinnen die Möglichkeit zu geben, aktiv an der Gestaltung der Zukunft der Europäischen Union mitzuwirken. Wir fordern die Landesregierung auf, auf Europäischer Ebene für eine Verlängerung der Konferenz zur Zukunft Europas zu werben, denn der Beteiligungsprozess soll im Mai 2022 schon enden, also in zwei Monaten. Im Falle einer Verlängerung bitten wir weiterhin die Landesregierung und den Landtag, entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Dafür sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und zivilgesellschaftliche Organisationen gewonnen werden. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss der Regionen zu übermitteln, damit die Vorschläge und Ideen auf europäischer Ebene diskutiert und umgesetzt werden können. Auf der digitalen Plattform „futureu.europa.eu“ können Bürgerinnen europaweit ihre Ideen und Wünsche direkt einbringen, die Meinungen anderer kommentieren und Veranstaltungen in Wohnortnähe finden oder selbst anbieten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Europaweit haben sich bereits 51.000 Menschen beteiligt, über 6.000 Veranstaltungen fanden statt, fast 17.000 Ideen wurden eingebracht zu Themen wie „Klimawandel und Umwelt“, Gesundheit“, „eine starke Wirtschaft, soziale Gerechtigkeit und Beschäftigung/Bildung, Kultur, Jugend und Sport/digitaler Wandel“, „die EU in der Welt, Migration“, „Demokratie, Werte, Rechte, Rechtstaatlichkeitsprinzip, Sicherheit in der EU“. Die gesammelten Ideen werden in europäischen Bürgerforen diskutiert und anschließend an die Plenarversammlung übergeben. Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass die Konferenz in einen verfassungsgebenden Konvent mündet und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führt, der auch dezentral nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat. Dies ist auch eine Forderung von uns. Wir wollen, dass die Landesregierung darauf hinwirkt, dass die vielen Vorschläge der Bürgerinnen in einem transparenten Verfahren bewertet werden und dass konkrete Handlungen zur Stärkung der Europäischen Union und zur europäischen Friedenssicherung daraus folgen. Wir befürworten ausdrücklich, dass die Ergebnisse in einem verfassungsgebenden Prozess näher diskutiert werden sollen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal Werbung machen. Bitte beteiligen Sie sich an dieser einmaligen Konferenz! Die großen globalen Fragen unserer Zeit können wir nur gemeinsam meistern. Dafür braucht es eine gestärkte Europäische Union und den Mut zu Veränderungen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist wichtig, dass wir uns als Thüringer Landtag aktiv an der Konferenz beteiligen und die Zukunft der EU so mitgestalten – sei es bezüglich der Förderung sozialer Gerechtigkeit und des sozialen Schutzes, der Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung, der Weiterentwicklung der europäischen parlamentarischen Demokratie, auch für ein Initiativrecht des europäischen Parlaments, eines gestärkten Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, für die enormen Herausforderungen der Klimakrise, für nachhaltiges Wachstum und klimafreundliche Investitionen und natürlich für die Sicherung des Friedens. Wir alle sollten die einmalige Gelegenheit nutzen und diskutieren, in welchem Europa wir leben wollen. Denn nur in einem starken Europa können Frieden gewahrt und die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen nachhaltig verbessert werden. Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag, der die Debatte im Freistaat und im Parlament verstärken soll für eine starke Stimme Thüringens in der Europäischen Union und dies auch in Zukunft. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Das Wort erteile ich jetzt für die Gruppe der FDP Abgeordneten Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu später Stunde ein sehr wichtiges Thema, nämlich die Europäische Union. Wir konstatieren, dass wir uns seit über zehn Jahren im permanenten Krisenmodus befinden, begonnen mit der Staatsschuldenkrise, der Flüchtlingssituation im Jahr 2015 ff., mit dem Brexit, dem Erstarken eines antieuropäischen Populismus, der Rechtsstaatlichkeitskrise in Osteuropa und natürlich mit den Geschehnissen in den letzten Wochen. Sicherlich wird es auch in Zukunft ohne kräftiges Dazutun kein Ende haben. Das Jahrzehnt der Krisen hat die Grenzen der bestehenden Verträge offengelegt, gleichzeitig zeichnen sich neue Herausforderungen ab: ökologischer und digitaler Wandel, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Bewältigung der Coronapandemie usw. usf. Die europäische Politik muss integrative Antworten für diese Aufgaben bieten, die unsere Generationen prägen und prägen werden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben musste man sich in unseren Augen teilweise neu aufstellen, neu erfinden, neu definieren. Die Konferenz zur Zukunft Europas ist der richtige Weg, allerdings sind die Unionsbürger der Zukunft noch nicht auf der Spur. Der Erfolg des Formats lebt von den Bürgern und Bürgerinnen, die es tragen sollen. Aufgabe der Politik ist es, die Menschen abzuholen, zu motivieren, mitzumachen, teilzuhaben, sich einzubringen. Die Zahlen der digitalen Konferenzplattform zeigen noch deutliche Luft nach oben. Stand Januar 2022: registrierte Teilnehmer seit dem 9. Mai 2021 42.845, davon Ideen 13.518, potenzielle Teilnehmer dagegen 450 Millionen. Ein kaum nennenswerter Bruchteil hat sich bisher diesem Format angenähert und teilgenommen. Insofern ist da tatsächlich viel Luft nach oben und auch viel Aufgabe für uns, viele Bürgerinnen und Bürger Europas zu erreichen. Die Anträge von Rot-Rot-Grün und der CDU adressieren das Problem, zeigen aber keine konkreten Lösungen auf. Hier müssen wir im Ausschuss nachjustieren und Wege finden, wie wir die zivilgesellschaftlichen Akteure stärker einbinden können. Großes Ziel muss es sein, bei den Menschen in Thüringen, Deutschland und Europa ein Stands of Belonging, also ein Gefühl der Dazugehörigkeit zu entwickeln, ein gemeinsames politisches Selbstbewusstsein. Kurz noch zwei Anmerkungen zu zwei Punkten: Stärkung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – hier spricht der Montag aus mir: Die EU verspricht den Bürgern eine europäische Gesundheitspolitik – Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 35 der Charta der Grundrechte der EU –, ist aber in einer europaweiten Pandemie auf die bloße Koordinierung der Mitgliedstaaten beschränkt. Die Krise hat deutlich gemacht, dass die EU bei ihren Maßnahmen auf Konsens und Mitarbeit aller Mitgliedstaaten angewiesen ist. Nur eine gemeinsame europäische Strategie vermag Grenzkontrollen zu vermeiden und effektive Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie zu gewährleisten. Im Zusammenhalt und der Solidarität der Mitgliedstaaten liegt letztlich die Stärke zur Bewältigung der Pandemie. Diese Solidarität wurde auch im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens deutlich. Bereits nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat die EU einen europäischen Vorrat an medizinischer Notfallausrüstung wie Beatmungsgeräte, Schutzmasken, Handschuhe, Labormaterial angelegt, um EU-Länder in der COVID-19-Krise zu unterstützen. Insgesamt wurden in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mehr als 1,3 Millionen FFP2Masken und FFP2-Schutzmasken aus Rescue-Beständen nach Italien, Spanien, Kroatien, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien geliefert. Hierauf müssen wir aufbauen. Die Pandemie können wir nur gemeinsam bewältigen, übrigens nicht nur innerhalb der EU, da das Virus nicht an Grenzen haltmacht. Zweitens, Stärkung des europäischen Gesetzgebers: Institutionelle Reformen sind Grundvoraussetzung für mehr Transparenz und Effizienz der EU. Hier gilt es anzusetzen. Das Europäische Parlament muss nach einem einheitlichen Wahlrecht mit staatsübergreifenden Listen, Spitzenkandidaten und Spitzenkandidatinnen gewählt werden. Es muss zu einem Vollparlament mit Initiativrecht aufgewertet werden. Kommissionspräsidentin oder -präsident wird die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat, die oder der im Europäischen Parlament eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Es gibt viel zu tun. Europa als Chancenkontinent darf Vertragsänderungen nicht von vornherein ausschließen. Für uns geht es immer darum, die EU bei der Bewältigung von Pandemien robuster aufzustellen, Europa als Chancenkontinent zu entwickeln und als Fortschrittsmotor zu mobilisieren. Wir stehen für eine ergebnisoffene Herangehensweise, die eine solche Vertragsänderung nicht von vornherein ausschließt. Vielen Dank.

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Damit erteile ich dem Kollegen Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, sofern Sie uns noch zu dieser späten Zeit in dieser Debatte hier folgen wollen und möchten, lohnenswert ist es allemal, hier im Hohen Hause endlich mal über Europa zu reden – und das auch noch in normaler Redezeit. Ich könnte mich hier quasi häuslich einrichten. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Du hörst, dass es keinen Applaus gab!) (Heiterkeit DIE LINKE) – Ich habe versucht, den Schock zu generieren. – Aber kommen wir zurück zum Thema, endlich über Europa zu diskutieren. Europa ist natürlich mehr als die EU. Da gebe ich dem Redner der AfD recht. Allerdings ist das ja kein Grund, deswegen nicht innerhalb der EU über das eigene Selbstverständnis zu reden. Wenn ich von meiner eigenen Generation – der Mitte der 80er-Jahre Geborenen – rede, dann kennen wir vielleicht noch aus frühen Klassenfahrten oder frühen Urlauben verschiedene europäische Währungen. Wir kennen vielleicht auch noch Grenzkontrollen, aber eigentlich kennen wir vielmehr das Ende der 90er-Jahre/den Anfang der 2000er-Jahre, nämlich ein grenzenloses Europa, zumindest für uns. Wir müssen uns natürlich fragen, wie wir zu diesem grenzenlosen Europa zurückkommen. Es hat nämlich viele Kratzer bekommen in den letzten Jahren, spätestens mit der sogenannten Finanzkrise, der Eurokrise, die auch schon durch Herrn Kemmerich benannt wurde, auch durch die folgenden Flüchtlingsbewegungen nach Europa und nicht zuletzt auch durch die aktuelle Situation eines erneuten Krieges innerhalb Europas. An dieser Stelle bleibt natürlich festzuhalten, dass die EU und Europa keine Festung sein darf, denn die Solidarität endet nicht an den Außengrenzen, sondern muss sich auch immer auf die Menschen ausweiten, die – aus welchen Gründen auch immer – nach Europa fliehen und hier Sicherheit suchen. Es gibt schon zu viele Grenztote im Mittelmeer und anderswo. Leider wird – und da bin ich wieder bei meinen flapsigen Eingangsworten hier – zu oft über EU-Richtlinien und über das böse – in Anführungszeichen – Brüssel geredet, das uns wieder das eine oder andere auferlegt. Dadurch wird eine Abwehrhaltung generiert, die sich je nach Couleur der Parteizugehörigkeit auch unterschiedlich ausdrückt und auch immer wieder in den Debatten im Europaausschuss manifestiert, indem Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsbedenken diskutiert werden. Wir reden viel zu sehr über dieses Europa, über diese EURichtlinien, und viel zu wenig über den Inhalt, über die Zukunft Europas, wie wir sie uns vorstellen und wie wir sie uns wünschen. Meine ehemalige Parteivorsitzende Katja Kipping hatte mal auf einem Parteitag zur Aufstellung der Europaliste gesagt: „Auf eine andere EU hinzuarbeiten, ist die größ[te] Liebeserklärung“, größer noch, als in Europa alles so zu lassen, wie es ist. Die EU braucht einen Neustart und einen demokratischen Aufbruch, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, den aktuellen Herausforderungen geschlossen gegenüberzutreten und für gemeinsame Werte und eine starke, nachhaltige Zukunft einzutreten. Denn Europa sind seine Bürgerinnen, seine Städte und seine Regionen. Und diese verkörpern insbesondere die kulturelle Vielfalt und Energie, aus der das Wort „Europa“ schöpft, und auch die Produktivität und die Kreativität Europas schöpfen. Dies ist aber auch kontrovers und streitbar. Und deswegen sind eben Mitwirkung und Mitverantwortung der Bürgerinnen und Bürger von Grund auf wichtig. Die höhere Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019, wenn auch weiterhin leider auf niedrigem Niveau, spiegelt trotzdem das wachsende Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger an einer aktiven Rolle bei der Entscheidung über die Zukunft der Union und ihrer Politik wider. Dazu, um das zu steigern, diente und dient aktuell noch zumindest bis Mai das Format der Konferenz zur Zukunft Europas. Deshalb setzen wir uns mit diesem Antrag auch intensiv ein, einen weiteren Prozess zu starten, diesen Zukunftsprozess mitzunehmen, und wir fordern mit unserem Antrag deswegen auch auf, diese Europa-Zukunftskonferenz zu verlängern, die Debatten, die geführt wurden, zu nutzen und die Empfehlungen, die dort geäußert wurden, auch für die weitere Debatte umzusetzen. Gerade hier müssen geeignetere, also noch geeignetere Instrumente zur praktischen Umsetzung gefunden werden. Darüber müssen wir nach dem 9. Mai 2022 reden und die zuständigen Institutionen müssen das gemeinsam beraten. Es geht um die Verbesserung der Politik im Sinne der europäischen Bürgerinnen. Deshalb sollten sie auch in der Auswertung und Nachbereitung weiterhin aktiv eingebunden werden. Wir brauchen weniger Topdown, sondern mehr Bottom-up-Prinzip, also das Europa von unten, das Europa der Bürgerinnen und Bürger. Aktuell hat das Format der Konferenz zur Zukunft Europas noch nicht das volle Potenzial ausgeschöpft. Die mediale Aufmerksamkeit für diese Konferenz war eher mangelhaft und man kann auch kritisieren, dass es noch eine fehlende Repräsentativität innerhalb der Bevölkerung bei der Beteiligung gab. Dafür, für die Beteiligung, müssen Bürgerinnen insgesamt mehr Chancen erhalten, sich über noch unbürokratischere Strukturen an der Politik zu beteiligen, um auch Kompetenzen und Motivation für solche Formate zu entwickeln. Ein Schritt in die richtige Richtung – und da sind wir wieder in Thüringen – war zum Beispiel auch die Änderung der Thüringer Kommunalordnung letztes Frühjahr durch die Aufnahme des neuen § 26a, der eine Kinder- und Jugendbeteiligung bei entsprechenden Projekten in den Gemeinden vorsieht. Dass dies noch nicht weit genug umgesetzt wird, wie auch meine Kollegin Anja Müller unlängst korrekterweise kritisierte, heißt ja nicht, dass es schlecht ist. Sondern das heißt, dass wir daran arbeiten müssen und dass das der Auftrag für alle politischen Institutionen auf allen Ebenen ist. Im kommenden Jahr sollten wir uns also auch den Schwachstellen widmen, die diese Konferenz zur Zukunft Europas aufgezeigt hat. Außerhalb von Thüringen – und das ist auch eine Ideensammlung – wurden andere, weitere Formate innerhalb dieser Zukunftskonferenz genutzt. Neben den klassischen Bürgerforen gab es auch weitere Diskussionsrunden, aber es gab auch Kulturveranstaltungen wie Poetry-Slams. Es gab Postkartenaktionen, es gab gemeinsame Bauaktionen von Modellprojekten wie zum Beispiel begrünten Wänden, einer grünen Lunge in Städten, um auch den Schwerpunkt zu zeigen, der aktuell auf der Konferenz liegt, nämlich die Programme des europäischen „New Green Deal“ bzw. auch das Programm „Fit for 55“ zu unterstützen. Da sind wir – und das will ich in dieser Debatte auch noch mal sagen – natürlich anderer Meinung als die AfD. Die AfD kritisiert hier, wie auch schon eingebracht, Folgendes: Sie kritisiert, dass nur Beiträge zugelassen wurden, die sich an den europäischen Werten orientieren, die niemanden diskriminieren, konstruktiv sind und auf glaubwürdige und verlässliche Quellen verweisen. Dass damit die AfD ein Problem hat, das können wir uns natürlich vorstellen. Aber das ist nicht unsere Politik. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ein Zusatzfakt dazu, der ganz interessant scheint, weil er erst mal schwierig einzuordnen ist: Sie haben vielleicht gelesen, welches Land sich am intensivsten, nämlich mit über 100 Veranstaltungsformaten bei der Konferenz zur Zukunft Europas beteiligt hat. Es war tatsächlich Ungarn, obwohl man es eigentlich der Regierung nicht so zutraut, aber es war auch nicht die Regierung, sondern es waren die Regionen, die sich beteiligt haben, die sehr aktiv geworden sind und die zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Europa überall mehr Mitspracherecht wollen, aber auch den europäischen Integrationsprozess möchten. Das zeigt nicht nur diese Konferenz zur Zukunft Europas, das zeigen die vielen Verquickungen untereinander, das zeigen die vielen Städtepartnerschaften. Diese zu unterstützen im Rahmen dieser Konferenz zur Zukunft Europas, das sollte uns als Thüringer Landtag, als Regierung weiterhin viel wert sein. Deswegen setzen wir uns auch dafür ein, dass diese Konferenz zur Zukunft Europas verlängert wird und auch hier in Thüringen noch intensiver gelebt wird. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Kollege Gleichmann. Meine Damen und Herren, ich möchte aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam machen: Es handelt sich um eine Mund-Nasen-Bedeckung, die Nase bitte auch, ja, genau, und auch oben bitte. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich könnte jetzt eine Zwischenfrage stellen, Herr Präsident: Warum geschieht nichts?) Es ist nicht schön. Mir macht es selbst auch keinen Spaß, so ein Ding zu tragen. Aber wir haben uns aus gutem Grund darauf verständigt. Da müssen wir uns, glaube ich, nicht benehmen wie im Kindergarten. Danke schön. Dafür hat jetzt Abgeordneter Kellner für die CDUFraktion das Wort.

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Jörg Kellner CDU

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute „Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken“. Ich denke, es ist in unser aller Interesse oder muss in unser aller Interesse sein, dass Europa nicht nur eine Zukunft hat, sondern ein starkes Europa bleibt. Das zeigt sich nicht zuletzt in den letzten Wochen, die wir hinter uns haben, mit dem Überfall auf die Ukraine durch die Russische Föderation. Es zeigt doch, wie wichtig es ist, wenn Europa geschlossen steht und ein starkes Europa da ist. Ich denke, das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass es sich sehr wohl lohnt, an Europa weiterzuarbeiten, mitzugestalten, auch bei den Defiziten, die es gibt. Aber das ist für meine Begriffe ein deutliches Zeichen, wie wichtig das ist, dass Europa nicht nur eine Zukunft haben muss, sondern auch gestärkt werden muss. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wahlbeteiligung an der Wahl 2019 – der Vorredner hat es gerade gesagt – war überschaubar. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nicht so eingebunden fühlen, wie sie sich das vorstellen oder wie wir uns das wünschen. Deswegen ist es richtig, dass man diese Konferenz zur Zukunft Europas auf den Weg gebracht hat, weil man erkannt hat, welche Defizite bestehen und dass es wichtig ist, dass ein starkes Europa nur mit den Bürgern gemeinsam zu machen ist. Deswegen ist auch die Zielsetzung, die Bürger mehr zu beteiligen – auch das haben Vorredner schon mitgeteilt – über Veranstaltungen, Informationen etc., dass letztendlich auch die Bürger das Gefühl haben, nicht nur das Gefühl haben, sondern auch eine Mitsprachemöglichkeit erhalten. Wir beschäftigen uns in unserem Ausschuss schon seit geraumer Zeit mit der Zukunft Europas, das war letztes Jahr schon Thema. 2019 ist das schon auf den Weg gebracht worden. Pandemiebedingt ist es dann nicht so weitergegangen, wie wir uns das gewünscht hätten. Aber die Herausforderungen werden nicht weniger, die nehmen zu. Da lasse ich mich jetzt mal nicht die derzeitige Krise Ukraine in den Mittelpunkt stellen, sondern es gibt auch noch andere Probleme, die letztendlich nur gemeinsam in der EU gelöst werden können. Nationalstaaten allein können viele Maßnahmen nicht mehr allein leisten, zum Beispiel die Coronapandemie, auch das wurde von den Vorrednern schon angesprochen, die wird auch zukünftig – wir sehen, wir sind gerade wieder in einer Hochinzidenz – Europa leider nicht verlassen. Aber es ist wichtig, dass es europaweit besser koordiniert und abgestimmt wird, weil das Virus an den Grenzen keinen Halt macht. Deswegen ist das auch ein wichtiges Thema für Europa und nicht nur für jeden Nationalstaat als solchen. Weiterhin müssen die Digitalisierung, letztendlich die Industrie 4.0 weitergebracht werden. Und, was auch deutlich wird, wenn man aus der EU rausgeht, Stichwort Brexit, welche Probleme und Verwerfungen es dabei in der EU gibt, aber auch in dem Staat, der letztendlich die EU verlassen hat. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss uns eine Lehre sein, dass wir mehr dafür tun, Europa transparenter zu machen und auch die Bürger mit einzubeziehen. Ich denke, heute würde das in Großbritannien nicht wieder passieren, wenn dort die Bürger noch mal die Wahl hätten, aus der EU auszutreten oder nicht. Ich bin fest davon überzeugt, sie würden es sicherlich nicht mehr tun. Die leeren Regale in den Supermärkten zeigen letztendlich, welche direkten Folgen das auf den einzelnen Bürger hat, aber auch natürlich auf die Industrie etc., was drum herum ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie gucken zu viel Tagesschau, Herr Kollege!) Nein, das ist keine Tagesschau, das ist allgemein bekannt und da muss man sich an beiden Seiten orientieren und dann kriegt man auch ein gesamtes Bild und nicht nur einseitig, wie Sie das vielleicht machen. Aber auf Ihren Antrag komme ich vielleicht noch mal kurz zurück. Die Akzeptanz ist das Wichtigste, denn im Moment ist ja die Diskussion so: Das ist Europa, das ist weit weg, die bestimmen. Die AfD greift das immer ganz gern auf: Die machen, was sie wollen, und wir müssen es umsetzen. Das ist natürlich ein Problem, das wir auf jeden Fall lösen müssen, nämlich eine höhere Akzeptanz, nämlich auch zu erklären. Wir werden morgen noch mal das Thema haben, was die Energie anbelangt, auch was Europa für die Nationalstaaten auf den Weg bringen will. Da bedarf es natürlich auch einer gewissen Sensibilisierung Einzelner für dieses Thema, aber natürlich auch das kritische Hinterfragen von den einzelnen Staaten, auch von Thüringen. Deswegen werden wir es auch morgen diskutieren, dass es hier Änderungsbedarf gibt. Das sollte letztendlich auch angebracht werden. Man hofft natürlich, das ist meine große Hoffnung, dass es auch mal fruchtet, dass man es auch zur Kenntnis nimmt. Es sind alle gut beraten und aufgerufen, da aktiv mitzuwirken. Was die Einbindung der Bürger anbelangt, das sagt man so leicht, aber wichtiger ist an der Stelle noch im Vorfeld, dass man die Regionalparlamente und auch die Kommunalpolitiker mit einbindet, denn da ist natürlich die Nähe zum Bürger am größten und da kann man das auch ein Stück weit transportieren. Das muss auf jeden Fall aus unserer Sicht ausgebaut und verstärkt werden. Ich bin fest davon überzeugt: Ohne Europa, ohne die Europäische Union hätten wir in den letzten Jahrzehnten nicht dieses Wirtschaftswachstum erreicht und – was viel wichtiger ist – was die Sicherheit unseres Staates anbelangt. Da komme ich wieder auf die Ukraine zu sprechen. Wir brauchen letztendlich starke Partner, das können wir nur gemeinsam leisten und die EU kann ihren Beitrag dazu leisten, genau wie Deutschland das auch macht. Jetzt komme ich noch ganz kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum AfD-Antrag, da brauche ich nicht allzu viel zu sagen. Da sage ich nur: In Punkt I.8, da wird ja schon mitgeteilt: Wenn das alles nicht so klappt, wie es in Ihrem Antrag steht, dann muss Deutschland aus der EU austreten. (Beifall AfD) Das ist die Botschaft, die der letzte Absatz hat. Ich wäre vorsichtig mit dem Applaus. Es hängt so viel daran. Die jetzige Zeit, die jetzigen Tage, was letztendlich die Ukraine anbelangt, wenn man sieht, welche Probleme auf uns zukommen, wenn wir das alleine machen wollten, wird es wahrscheinlich sehr schwierig werden. Gerade was letztendlich die Vertreibung anbelangt bzw. die Flüchtenden, die aus der Ukraine nach Europa, nach Westeuropa strömen – Ukraine ist ja Europa –, dann ist ein einziges Land überfordert, wir sehen es gerade in Polen, das muss man ganz klar sagen. Das werden wir nur erreichen, wenn wir das gemeinsam als Problem erkennen und das letztendlich auch gemeinsam lösen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Ich werbe darum, unseren Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich freue mich auch – und das hat auch ein Vorredner schon gesagt –: Schön, dass Europa mal in diesem Rund eine Stimme hat bzw. diskutiert wird. Dafür noch mal vielen Dank und ich freue mich auf die Diskussion zukünftig im Ausschuss und ich hoffe auch, dass eine Verlängerung stattfindet, sonst endet im Mai die Frist und dann wird es natürlich sehr eng, das auf den Weg zu bringen, was wir gerade hier vorgeschlagen haben oder von anderen Kollegen, Vorrednern vorgebracht wurde. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Damit erteile ich jetzt Frau Kollegin Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu später Stunde möchte ich hier kein Manuskript verlesen. Die AfD hat es jetzt wie immer gemacht, die meldet sich dann am Schluss noch mal spontan, um dann das, was schon angekündigt worden ist, uns hier wahrscheinlich noch mal wohlfeil darzubieten. Aber ich will Ihnen mal sagen: Wenn Sie in Ihrer Filterblase irgendwie unter Verstopfung leiden, was Informationszufluss angeht, dann führt das zu Halluzinationen, und das war vorhin in ihrer Einbringung schon sehr gut zu hören. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben es ja tatsächlich auch noch auf das Papier gebracht, da steht das alles noch mal drin, was also alles faktisch überhaupt nicht stimmt: ein von oben gesteuerter Top-down-Prozess. Es gibt nichts, ich habe in meiner langjährigen politischen Arbeit nicht häufig etwas wesentlich Niederschwelligeres gefunden als dieses EU-Internetportal, bei der sich wirklich jeder und jede einbringen kann – diverse Zahlen sind ja schon genannt worden –, auf dem mittlerweile über 16.000 Ideen zur Zukunft Europas eingetragen worden sind von jedem und jeder, der sich dort einloggen und beteiligen will. Aber wahrscheinlich haben Sie diese Seite noch nie geöffnet, weil Sie wahrscheinlich nur Seiten aufmachen, die hinten mit „ru“ und nicht „eu“ enden. Und da haben Sie dann ein Problem, nämlich das der mangelnden Information, (Beifall DIE LINKE, SPD) unter der Sie dann selbst sauerstoffarm und wissensfern glauben, uns hier irgendwelche Argumente darbieten zu können. Und dann stellen Sie hinterher Dinge in Ihre eigenen Fernsehstationen – aber das führt ja alles zu nichts. Um jetzt mal zum Ernst zurückzukommen: Hier ist es dunkel geworden, in der Ukraine ist es noch viel dunkler und das letzte Plenum dieser EU-Zukunftskonferenz hat die Gelegenheit genutzt, auf den digitalen Kanälen, die Gott sei Dank zur Verfügung stehen, auch gerade mit Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus der Ukraine, auch mit Mitgliedern der dortigen Bewegungen, mit Menschen aller Art noch mal über die bisherigen 88 möglichen Ziele einer Fortentwicklung Europas zu diskutieren, die bisher diese vielen Foren erarbeitet haben. Es hat europaweit allein über 6.100 Veranstaltungen gegeben. Und natürlich kann alles noch besser werden und natürlich haben auch wir den Konstruktionsfehler beklagt, dass man gesagt hat: Die Ergebnisse dieser Konferenz sollen keine direkte Wirksamkeit entfalten, sondern erst mal nur in eine Art Beratungspapier einfließen. Deswegen freuen wir uns, wenn wir eine stärkere Beteiligung haben, dass umso mehr Bürgerinnen und Bürger auch darauf achten werden, dass das Europäische Parlament sich dann das Recht nimmt, zusammen mit uns allen, die wir dort vertreten sind, diese Empfehlungen auch möglichst umzusetzen. Was wir in diesen Tagen erleben, ist doch gerade das, was die Menschen rundherum – auch gerade die europäischen Werte und die Debatte darüber – als eine sehr zentrale und wichtige Frage für die Zukunft nicht nur von politischen Institutionen, sondern auch für ihr ganz eigenes Leben betrachten. Das wollen wir von Ihnen auch nicht in Ihrem folgenden, unterirdischen Redebeitrag, der jetzt gleich folgen wird, kaputtreden lassen. Sondern das wollen wir fördern und wir wollen diesen Prozess auch noch verlängern, damit sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen wollen. Wie gesagt, Sie finden alles auf dieser einfachen Internetseite. Jeder, jede kann sich einbringen und wir beauftragen uns selbst und die Landesregierung damit, hier noch weiter Reklame zu machen, damit wir diese Wertedebatte gemeinsam führen und damit unsere demokratische und freiheitliche Ordnung verteidigen gegenüber allen, die glauben, das wäre ein Spaß von gestern und man könnte in alte feudalistische und autokratische Strukturen zurückfallen. Nicht mit uns und nicht mit diesem Thüringer Parlament. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Damit erteile ich dem Abgeordneten Gröning für die AfD-Fraktion das Wort.

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Birger Gröning AfD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

An Frau Marx noch mal vielen Dank für diesen Redebeitrag. Wirklich, wenn Ihnen die Argumente ausgehen, dann werden Sie immer leicht persönlich, habe ich den Eindruck. Das macht Sie zu einem meiner Lieblinge hier im Parlament. Frau Marx, danke schön. (Beifall AfD) (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch mal vielen Dank dafür an diesem langen Tag. Richtigerweise betont die CDU in ihrem Alternativantrag zur Zukunft Europas, ich zitiere: „Daher ist die ‚Konferenz zur Zukunft Europas‘ als ein Aufbruch zu grundlegenden Reformen der EU zu verstehen“. Und auch Rot-Rot-Grün spricht von einer, ich zitiere: „Neugestaltung der Europäischen Union, ihrer Strukturen, Institutionen und Verfahren“. Doch was ist mit dieser Neugestaltung und einer grundlegenden Reform gemeint? Wohin soll die Reise gehen? Die Antwort auf diese Fragen findet man beispielsweise im Bundeswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen. Ich zitiere: „In den kommenden Monaten bietet die ‚Konferenz zur Zukunft Europas‘ eine große Chance, die europäische Öffentlichkeit zu stärken und gemeinschaftlich mit den Bürger*innen“ – tut mir leid, ich muss das, ich zitiere ja – (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann sagen Sie es einmal korrekt!) „Reformen der EU zu entwickeln. Wir wollen sie nutzen für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem Weg zur Föderalen Europäischen Republik“. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch der Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund spricht von dem Plan, Deutsche Nationalstaatlichkeit preiszugeben, ich zitiere: „Die Konferenz zur Zukunft Europas nutzen wir für Reformen. […] Die Konferenz sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen“. (Zwischenruf aus dem Hause: Grundgesetz- widrig!) So sieht es aus. Der Wunsch unserer derzeitigen Regierenden nach einem Superstaat Europa ist keine Verschwörungstheorie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern ist ganz offen in dem Wahlprogramm für alle nachlesbar. Und Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei, wollen hier in Thüringen weitere Instrumente installieren, die unsere Demokratie weiter unterwandern und aushöhlen. (Unruhe DIE LINKE) Ich zitiere aus Ihrem vorliegenden Antrag: „Der Landtag appelliert, auch zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure eng in die Konferenz einzubeziehen“. (Beifall SPD) Was sind zivilgesellschaftliche Organisationen? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Jetzt wissen wir, dass Sie vorlesen können!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie auch eigene Inhalte?) Lobbyisten und Gewerkschaften. Die sogenannten ZGO –Zivilgesellschaftliche Organisationen – haben grundsätzlich nur ihre Eigeninteressen und nicht das Bürgerwohl im Blick. Hinzu kommt, dass, je mehr Ressourcen eine ZGO besitzt, sie sich besser und schneller vernetzen kann und eine effektivere Öffentlichkeitsarbeit leisten kann, als einfache Bürger das je könnten. ZGO forcieren in erheblichem Maße politische Ungleichheiten und sind somit zutiefst antidemokratisch. Es kommt zu einer Einflussverzerrung durch die ressourcenstarken Akteure, die durch ihre ausgeklügelte Öffentlichkeitsarbeit und moralisierenden Botschaften die Meinungsbildung der Bürger zu lenken vermögen. Dieses Machtbestreben wird als Expertenwissen deklariert, welches jedoch ausschließlich Daten und angebliche Fakten liefert, die das Eigeninteresse der ZGO stützen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE) (Beifall AfD) Aufpassen! Festzuhalten ist, dass die Zukunft Europas und die Zukunft der EU unter keinem guten Stern stehen, wenn der Weg weiter beschritten wird, der bereits vorgezeichnet ist. Was spricht dagegen, dass Frankreich Frankreich ist, dass Polen Polen ist, dass Deutschland Deutschland ist? Europa lebt von der Vielfalt der Nationalstaaten, wenn deren Regierungen das Bürgerwohl vor Augen haben. (Beifall AfD) Vielleicht ist es an der Zeit, die Zukunft Europas zurück in die Hände der Bürger, unserer Bürger zu geben und durch ein direktdemokratisches Entscheidungsverfahren über den Verbleib Deutschlands in der EU abstimmen zu lassen. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Groß- britannien-like – so ein Schwachsinn!) Noch ein bisschen aufpassen bitte, gleich ist Schluss. Wir lehnen die linksideologische Ausrichtung der EU und die damit verbundene Vernichtung europäischer Vielfalt ab. Wir lehnen die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Verfassung ab. Wir lehnen die Gründung einer föderalen europäischen Republik ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Ich würde jetzt mal versuchen, die Debatte wieder auf das Rednerpult zu fokussieren. Moment, es gibt noch eine Wortmeldung, Frau Marx. Ich würde gern erst mal die Redeliste abarbeiten. Ich habe nämlich jetzt auf der Redeliste noch Frau Dr. Bergner stehen.

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Ute Bergner fraktionslos

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat mal gesagt: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es da kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten es gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. – Dieses Handeln nehmen viele Bürger in der EU so wahr und es führt genau zu den Spannungen, die mehr und mehr zutage treten. Spannungen, von denen ich in den Gesprächen mit den Bürgern Kenntnis erhalte. Dennoch, bei allen Schwierigkeiten, die wir erleben, ist ein Europa ohne Europäische Union nicht mehr denkbar. Deshalb brauchen wir Bürgerdialoge. Vielleicht ist die Zukunftskonferenz Europas ein Mittel dafür. Aber ich sage auch ganz klar: Diese Bürgerbeteiligungsformate dürfen keine Beruhigungspillen bleiben oder werden. Deshalb muss die Zielsetzung dieser Konferenz klar formuliert sein. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen wissen, wofür sie sich einsetzen und worin der Nutzen für sie liegt, vor allem auf lokaler und regionaler Ebene. Wenn uns das gelingt, dann erhöhen wir durch Beteiligungsformate wie die Konferenz zur Zukunft Europas auch die Identifikation mit der Europäischen Union. Deshalb erwarte ich, dass die Ergebnisse und die Auswirkungen dieser Konferenz auf Thüringen evaluiert und transparent zugänglich gemacht werden. Es ist auch wichtig, dass lokale Meinungen nicht nur aufgenommen werden, sondern dass ein Weg gesucht wird, wie lokale Interessen Akzeptanz in dieser Union finden. Wir haben am Beispiel der Europäischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erlebt, wie der Wählerwille missachtet wurde. Sie spielte im Vorfeld der EU-Wahlen keine Rolle, sie ist auch nicht als Spitzenkandidatin angetreten, sondern wurde – man kann sagen – einfach eingesetzt. Es ist richtig und wichtig, dass wir ein Europa gestalten, das wir eine Europäische Union gestalten, die von den Bürgern, also von der Wählerbasis ausgeht. Da bin ich bei Herrn Gleichmann. Wir brauchen mehr Bottom-up als Top-down. Die Bürger wählen zuallererst das Europäische Parlament. Das gilt es zu stärken, auch indem dem Europäischen Parlament endlich ein Initiativrecht zugebilligt wird. Ich stimme zu, dass wir auf europäischer Ebene für mehr Transparenz und eine Erweiterung der Folgenabschätzung der europäischen Gesetzgebung werben müssen, und auch, dass wir junge Menschen in die Entscheidungsprozesse einbinden. Ich glaube daran, dass digitale Firmen der Bürgerbeteiligung dafür entsprechende Anreize bieten können, aber das nicht das Einzige ist. Das A und O dieser Diskussion muss aber sein, dass die Konferenz zur Zukunft Europas Ergebnisse liefert und diese Ergebnisse müssen Widerhall und Einfluss in die europapolitischen Entscheidungen finden. Dafür bedarf es Kompetenzen statt nur Ideenfindung. Deshalb schlage ich vor, dass die Landesregierung sich auch dafür einsetzen sollte, dass die Konferenz ein Antragsrecht im Europäischen Parlament erhält. Nur dann ist dieses Gremium ein echter Partner im europäischen Willensbildungsprozess. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Damit erteile ich Kollegin Marx von der SPD-Fraktion das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Noch mal in aller Kürze und langsam zum Mitmeißeln für die Kollegen oben auf der Tribüne: Hier geht es um eine Konferenz für Europa, um Bürgerbeteiligung. Die ist ergebnisoffen, die steht allen offen und wir wollen, dass dieser Prozess länger geöffnet wird und für die politischen Institutionen verbindlicher sein kann, als es vielleicht am Anfang angelegt war. Da ziehen Sie immer noch Ihren Reichsbürgerlattenzaun hoch. Es ist einfach unfassbar daneben! Dagegen verwahre ich mich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Jetzt habe ich oben auf der Tribüne noch mal eine Wortmeldung, bevor dann die Landesregierung dran ist.

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Birger Gröning AfD

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Herr Präsident, mit Verlaub, Reichsbürgerlattenzaun – ist das für Sie als Ausdruck hier im Parlament tragbar? Ist das parlamentswürdig? (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Manche Wahrheiten muss man aussprechen!) Genau da sind wir, bei dem Niveau. Ich verbitte mir so etwas. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Damit habe ich die Wortmeldung zur Kenntnis genommen. Herr Minister, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Wenn sich die AfD hier häufig hinstellt nach dem Gestus „jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht“, dann muss sie natürlich auch die Reaktionen ertragen, wenn andere hier Wahrheiten mutig aussprechen – Punkt 1. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Punkt 2: Man kann ja die Forderung nach einer Abstimmung über Deutschlands Austritt aus der Europäische Union hier gern in den Raum stellen. Man sollte sich natürlich auch anschauen, wie Umfragen dazu aussehen, die es zu dem Thema durchaus gibt und die in regelmäßigen Abständen erhoben werden. Selbst in der Hochphase der Brexit-Abstimmungen waren es in Deutschland knapp 20 Prozent, die sich einer solchen Forderung voll oder teilweise anschließen würden. Im vergangenen Frühjahr ging diese Zustimmung auf knapp über 10 Prozent zurück, während eine deutliche Mehrheit der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger eine solche Forderung stabil voll ablehnt. Insofern können Sie diese Forderung, hinter welchem Lattenzaun auch immer Sie wollen, gern aufrufen, aber Sie sollten nicht so tun, als ob Sie damit eine schweigende oder laute Mehrheit vertreten. Frau Abgeordnete Dr. Bergner, wenn man eine Rede mit einem Zitat einleitet, dann sollte es mehr als „berühmte-zitate.de“ sein, dann sollte man den „Spiegel“-Artikel, aus dem das Zitat kommt, wenigstens auch noch lesen. (Beifall DIE LINKE) Sie haben hier suggeriert, als ob Jean-Claude Juncker das ihm zugeschriebene Zitat, für das auch der „Spiegel“ keine Quellenangabe gibt, in seiner Funktion als EU-Kommissionspräsident gemacht hat. Der Artikel stammt von 1999. Er soll dort als Premier des Landes Luxemburg, das heißt, dem der nationalen Regierung, darüber gesprochen haben, wie er im Europäischen Rat die Position seines Landes beschreibt. Hier eine Rede damit einzuleiten, als ob er das als Kommissionspräsident gesagt hat, ist – seien Sie mir nicht böse, und ich hoffe, dass der Präsident mir das gestattet – Fake News. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Sie sind sicherlich mit mir einer Meinung, wenn festgestellt wird, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Da gab es jetzt keinen Widerspruch. Jetzt kommen wir zu dem ganzen Thema der Überweisungen, und zwar geht es zunächst einmal um die Frage, ob die Beratung des Sofortberichts im entsprechenden Fachausschuss beantragt wird. Also wird die Beratung des Sofortberichts im Fachausschuss nicht beantragt. Dann machen wir weiter mit dem Antrag selbst. Wird dort Ausschussüberweisung beantragt? Dort wird Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse, an die überwiesen werden soll? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer also der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von Frau Abgeordneter Dr. Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Dürften jetzt keine mehr übrig geblieben sein – keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag überwiesen. Federführung hat sich damit erledigt. Wir haben noch die Abstimmung zu den Nummern II und III des Alternativantrags. Wird da Ausschussüberweisung beantragt? Es wird Ausschussüberweisung beantragt, ebenfalls an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, nehme ich an? (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!) Kein Weiterer. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer die Nummern II und III des Alternativantrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aller Fraktionen außer der AfD-Fraktion, von Frau Dr. Bergner und auch der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Teilweise sind Sie dagegen oder alle? Bei der AfD-Fraktion sind zumindest diejenigen, die unten sitzen, dagegen. Wie ist das jetzt auf der Tribüne oben? (Heiterkeit DIE LINKE) Ich kann das jetzt nicht erkennen. Dann frage ich nach den Enthaltungen. Dann stelle ich fest, auf der Tribüne nicht teilgenommen und 1 Enthaltung hier unten im Saal. Gut, danke schön, damit ist auch dieser Alternativantrag überwiesen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird dort Ausschussüberweisung beantragt? Es ist ebenfalls Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Kein weiterer? Gut, dann lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob dieser Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen wird. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Eine Enthaltung bei Frau Dr. Bergner. Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Ich schaue trotzdem sorgfältig nach, weil es auch ein sehr umfangreicher Rollenplan an diesem Punkt ist, damit ich keinen Fehler gemacht habe; das ist so –, meine Damen und Herren. Das bedeutet, ich kann Sie jetzt in den verdienten Feierabend entlassen und wünsche Ihnen einen schönen Abend und ich schließe die Veranstaltung.

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