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Dirk Bergner

FDP 17.03.2022 Sitzungen 7/75

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns heute mit der Grunderwerbsteuer als Hemmnis des Eigentumserwerbs in Thüringen. In Zeiten steigender Mieten und zunehmender Landflucht ist die Schaffung von Wohneigentum sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum von hoher Bedeutung. Aber ich frage Sie: Wie soll es gelingen, neuen Wohnraum zu schaffen, wenn die Grundstücks-, Immobilien- und Baukosten nur eine Richtung kennen, nämlich nach oben? Was bringt es, finanzielle Möglichkeiten zu haben, wenn durch zunehmende Nebenkosten alle finanziellen Rücklagen des Bau- und Kaufwilligen aufgebraucht werden und sich diese zweimal oder noch häufiger überlegen, einen Grundstückskauf wirklich zu tätigen? Richtig, das bringt nichts. Der Traum vieler Menschen, vieler junger Familien vom eigenen Haus und einer eigenen Eigentumswohnung rückt in weite Ferne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Senkung der Grunderwerbsteuer zurück auf 3,5 Prozent können wir dem gezielt entgegenwirken. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte das gern anhand eines Beispiels festmachen. Bei einem Grundstücks- oder Immobilienerwerb in Höhe von 250.000 Euro würde bei dem jetzigen Steuersatz von 6,5 Prozent eine Grunderwerbsteuer von 16.250 Euro anfallen. Ich denke, meine Damen und Herren, das muss ich nicht erst erklären, dass 16.250 Euro eine erhebliche Summe Geld ist, insbesondere für junge Familien. Mit der Rückkehr auf eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent würden nur 8.750 Euro anfallen, was eine Entlastung von 7.500 Euro zur Folge hätte. Meine Damen und Herren, das ist fast eine euphemistische Rechnung, denn das heißt, bei Grundstücks- und Immobilienkäufen mit höheren Preisen, welche aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Markt nun wirklich nicht mehr so unwahrscheinlich sind, vor allem in den Ballungszentren, würde die Entlastung noch höher ausfallen. Das ist dann, meine Damen und Herren, wirklich eine echte Entlastung. Der hier vom Hohen Haus beschlossene KinderBauland-Bonus ist dagegen in unseren Augen eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Abgesehen davon, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es dann immer auch ein bisschen fragwürdig ist, ob die Verhandlungsergebnisse an solchen Stellen auch in die Tat umgesetzt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. (Beifall Gruppe der FDP) Mit dem Gesetzentwurf der FDP werden Familien mehr und vor allem schneller entlastet als durch ein langwieriges bürokratisches Antragsverfahren für einen einmaligen Kinder-Bauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind, (Beifall Gruppe der FDP) der im Prinzip nur einen Teil dessen wieder zurückgibt, was dem Käufer vorher durch die Grunderwerbsteuer schon mal aus dem Portemonnaie entzogen wurde. (Beifall Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Letztes noch. Neben Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Brandenburg zählt Thüringen zu den Ländern in Deutschland mit einem Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent, ein weiterer Index neben den Coronazahlen, bei dem man sich eigentlich nicht in der Spitzengruppe wiederfinden möchte. Noch kritischer sieht es aus, wenn man sich unsere direkten Nachbarländer anschaut. Da besitzen Bayern und Sachsen mit je 3,5 Prozent, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit je 5 Prozent und selbst Hessen mit 6 Prozent alle einen niedrigeren Grunderwerbsteuersatz als Thüringen. Und bitte sagen Sie mir nun nicht, 6 Prozent, na ja, es sind ja fast 6,5. Das stimmt zwar fast, aber eben nur fast. Und dass bei Erwerbsvorgängen diese 0,5 Prozent ein paar Tausend Euro ausmachen können, die eventuell darüber entscheiden, wo man seine Investition tätigt, muss ich Ihnen nicht sagen, meine Damen und Herren. Ich komme explizit darauf zu sprechen, da mit der Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent Thüringen nicht nur als Wohnstandort ansprechender wird, sondern Thüringen auch als wirtschaftlicher Standort im Vergleich zu den Nachbarländern attraktiver wird und somit Anreize für neue Investitionen schafft, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte da auch an den Südthüringer Raum erinnern. Dort ist es ein Konkurrenzfall, ob ich in Franken ein Grundstück erwerbe oder im Sonneberger Raum, weil die Grundstückspreise ziemlich gleich und ähnlich sind und die Grunderwerbsteuer damit gleich noch ein auswirkender Faktor ist. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, auch wenn es gerade ein bisschen Aufregung gab, aber wir können dann nachher noch diskutieren. Und ich freue mich auf eine hoffentlich nicht nur lebhafte, sondern vor allem konstruktive Debatte im Sinne der Bau- und Kaufwilligen in Thüringen. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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