Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank auch für das kollegiale Übernehmen der Sitzungsleitung in diesem Augenblick. Ich will es kurz machen, da ich auch gestern in der Begründung, warum wir es für sinnvoll gehalten hätten, gleich die erste und zweite Lesung in dieser Woche zu absolvieren, bereits einiges zu diesem Gesetzentwurf gesagt habe. Fakt ist: Bereits seit 2012 diskutieren wir darüber, dass der Zoll in Thüringen – und zwar als dem einzigen Bundesland, wo das noch so ist – nicht die Eilzuständigkeit für polizeiliche Aufgaben hat. Das bedeutet im Klartext: Wenn irgendwo draußen ein Zollbeamter jemanden feststellt, der Schlangenlinien fährt, darf er ihn in Thüringen nicht anhalten. Wenn er aber dann auf dem Weg von Greiz nach Elsterberg die Landesgrenze überfahren hat, in Elsterberg darf er es dann. Das ist das Problem, mit dem wir hier gerade leben. Das bedeutet nach wie vor, dass bei einer Straftat, die außerhalb der Zuständigkeit des Zolls festgestellt wird, der Zollbeamte jedes Mal die Polizei rufen muss. Wenn diese dann nicht oder nicht rechtzeitig kommt – nicht kommen kann –, darf er die Person nicht festhalten, und zwar egal ob es sich dabei um einen flüchtigen Straftäter handelt oder ein technisch bedenkliches Fahrzeug, meine Damen und Herren. Deswegen meinen wir, dass es höchste Zeit ist, diese Lösung anders zu regeln, diese Lösung im Sinne der Eilzuständigkeit des Zolls zu regeln. Ich erinnere daran: Die Thüringer Polizei klagt über Personalmangel und hat einen Langzeitkrankenstand von über 10 Prozent. Wenn ein Zollbeamter eine Straftat außerhalb seiner Zuständigkeit feststellt oder einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter, dann muss er die Polizei rufen – in unseren Augen ein Anachronismus, denn ich glaube, wir können es uns nicht leisten, dass in so einem Fall, wenn kein Polizist kommen kann, nichts passiert. Zehn Jahre, nachdem die Gewerkschaft der Polizei auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat, zehn Jahre, in denen der Bund der Zollbeamten etliche Briefe schrieb, und zehn Jahre, in denen alle – ich wiederhole: alle – Bundesländer diese Regelung in ihren Polizeigesetzen aufgenommen haben – außer Thüringen –, wird es Zeit, dass auch wir etwas tun, meine Damen und Herren. Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb wir in Thüringen nicht die Eilzuständigkeit regeln sollten. Aus diesem Grund, Frau Präsidentin, beantrage ich auch die Überweisung an den Innenausschuss, denn bereits in der Anhörung zum Polizeiaufgabengesetz haben wir diese Eilzuständigkeit abgefragt. Es war keiner dagegen, Polizei und Zoll haben es ausdrücklich befürwortet. Zollbeamte dürfen Waffen tragen, deshalb ist die Eilzuständigkeit naheliegend, um die Polizei zu entlasten und auch an problematischen Stellen schnell zu einer Lösung zu kommen. Auch Frau Kollegin Henfling hat mit dem stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Thomas Liebel und mit Mary Lawson in einem Gespräch am 24.02.2020 bereits die erforderliche Einführung der Eilzuständigkeit erörtert. In anderen Bundesländern kamen die Initiativen von SPD, CDU und Linken, zuletzt hat Berlin das eingeführt. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein völlig unideologisches Thema, sondern ein Thema, das schnell einer Lösung bedarf und endlich mal auch in Thüringen in Bewegung gebracht werden sollte. Deswegen wäre ich Ihnen sehr verbunden, sehr dankbar, wenn wir das jetzt an den Innenausschuss überweisen könnten und dort zu einer ordentlichen fachlichen Diskussion bringen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Danke schön, da in den eigenen Reihen gerade niemand sitzt, ist das sehr schön.
