Stephan Tiesler
b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III
Er ist wieder da und spaltet die Gesellschaft. Das war der erste Satz, den ich mir aufgeschrieben habe. Das ist zwar sehr provokant, aber man hat gerade in der Diskussion gesehen, wie man doch die beiden Seiten hat, die sehr weit auseinanderliegen: einerseits das edle Naturschutzsymbol und andererseits das mordende Monster. Fakt ist eins: Nach über 150 Jahren erobert sich der Wolf seinen früheren Lebensraum hier in Mitteleuropa wieder zurück. Ich selbst bin in einer kleinen Gemeinde mitten im Wald aufgewachsen, in meinem Heimatort Hummelshain. Dort erinnert heute noch ein sogenannter Wolfsstein daran, dass dort am 24. Dezember 1724 der letzte Wolf erlegt wurde. In Thüringen ist wohl dann 1804 bei Farnroda der letzte Wolf erlegt worden. Mit der politischen Wende in Europa wanderten dann ab 1990 die ersten Wölfe der polnisch-baltischen Population in Sachsen ein, die sich entlang der Elbe und vor allem über ehemalige Truppenübungsplätze bis nach Schleswig-Holstein ausbreiteten. Inzwischen leben in Deutschland wieder schätzungsweise 1.500 Tiere als Rudel, Familie oder Einzeltiere in freier Wildbahn und sie sind keinesfalls selten in Thüringen – auch wenn wir jetzt gehört haben: nur ein Schafsriss laut der Statistik. Wenn von dieser intelligenten und scheuen Art allein in den ersten Wochen dieses Jahres bedauernswerterweise drei Tiere dem Thüringer Straßenverkehr zum Opfer gefallen sind, sagt dies, denke ich, schon einiges über die Anzahl der Tiere hier in Thüringen aus. Auch gibt es wissenschaftlichen Streit darüber, ob es sich bei unseren einheimischen Wölfen überhaupt um eine eigenständige Population handelt oder sie nur Abkömmlinge der polnisch-baltischen Population sind. Denn damit hätte diese Population gemäß den europäischen Artenschutzrichtlinien ihren guten Erhaltungszustand mit über 5.000 Tieren längst erreicht. Der Europäische Gerichtshof hat übrigens dazu festgestellt, dass die Bewertung der Population einer geschützten FFH-Art nicht allein auf nationalem Gebiet, sondern über Staatsgrenzen hinweg auf biogeografische Regionen bezogen erfolgen soll. Hier gilt es daher, die wissenschaftlich basierten aktuellen wildbiologischen Erkenntnisse neu zu bewerten. Die Wölfe meiden bisher den Menschen, aber nicht ihre Beute: Rehe, Muffel, Wildschweine – wir haben es vorhin schon gehört –, aber auch in zunehmendem Maße Schafe, Ziegen, Rinder und sogar Pferde. Ich möchte hierzu ein kleines Interview eines Rinderzüchters aus Brandenburg zitieren, das unlängst im „National Geographic Deutschland“ abgedruckt war: 600 Rinder halte ich auf 500 Hektar. In drei Jahren habe ich 35 Kälber verloren. Eine Weide ist wie ein Supermarkt für Wölfe: schnell mal hin und mal was zum Essen holen. Manchmal habe ich den Eindruck, den Menschen sind die Wölfe wichtiger als die Bauern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran sehen Sie – und es gäbe viele gleichlautende Berichte von Weidetierhaltern aus Thüringen –, dass der aktuell so strenge Schutz des Wolfs ein extrem schwieriges Feld für den Artenschutz geworden ist. Für 2020 meldete die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema „Wolf“ ca. 1.000 Übergriffe von Wölfen und rund 4.000 getötete Nutztiere, wovon über 90 Prozent Schafe und Ziegen waren. Gerade in Thüringen gewährleisten die Weidetierhalter wiederum täglich mit ihren Tieren die Pflege – wir haben es vorhin schon von einigen Rednern gehört – naturschutzfachlich bedeutsamer Landschaftsbestandteile wie zum Beispiel Trockenrasen oder Streuobstwiesen, deren Erhalt uns allen am Herzen liegt und der auch umfangreich gefördert wird, um dort wiederum seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Neben der Problematik sinkender Bestände und fehlenden Nachwuchses bei den Weidetierhaltern und vor allem bei den Schäfern kommt nun noch der Wolf hinzu. Zwar werden nicht nur in Thüringen große Summen für Schutzmaßnahme der Tierherden wie – wir haben es vorhin schon gehört – Elektrozäune, überdachte Pferche mit Untergrabschutz und Herdenschutzhunde in Kombination mit Ausgleichszahlungen für getötete Tiere aufgewendet. Aber es braucht ein verlässliches Monitoring und eine verlässliche und objektive Artenschutzpolitik. Die Rückkehr des Wolfs steht somit leider in direkter Konkurrenz zu anderen Naturschutzzielen in Thüringen und ist in unserer inzwischen doch sehr engräumigen Kulturlandschaft durchaus als problematisch zu betrachten. Durch ein sowohl ausgewogenes, aber konsequentes Wolfsmanagement muss auch in Thüringen dafür gesorgt werden, dass die Tiere ihre Grenzen kennenlernen, die Weidetierhaltung weiterhin flächenhaft möglich ist und nicht falsch verstandener Artenschutz aus städtischer Sicht alles dem so populären und kuschligen Beutegreifer Wolf unterordnet. Wir hatten es vorhin gehört, was die bildliche Darstellung so ist. So eine Wölfin oder ihr knuffiger Nachwuchs machen eben viel her in einer Artenschutzkampagne. Doch die Rettung einer bedrohten zum Beispiel Mückenart kann für das Ökosystem mindestens genauso wertvoll sein. Biodiversität muss für den Schutz der unterschiedlichen Lebensräume und nicht nur in Kategorien einzelner prominenter Tierarten gedacht werden. Um nun noch einmal direkt auf das Vorliegen beider Anträge einzugehen: Der Antrag der AfD ist lediglich eine inhaltliche Kopie von unserem Antrag aus dem August 2017, Drucksache 6/4379. Jeden Punkt dieses Antrags hat die AfD darin wiederholt. Rot-Rot-Grün hat damals unseren Antrag nach zwei Jahren Beratung durch Vertagung der Ausschüsse zum Ende August 2019 der Diskontinuität anheimfallen lassen. Das wollten wir natürlich nicht so akzeptieren und haben deshalb in das Plenum für September 2019 in der Drucksache 6/7728 einen Antrag eingebracht, um die Debatte über den Wolf erneut öffentlich zu führen. Unser Berichtsersuchen wurde damals von Frau Siegesmund leider nicht erfüllt. Die wesentlichen Aspekte sowohl unsererseits als auch des AfD-Antrags sind die Forderungen nach einer Wolfsverordnung, um zu bestimmen, ob sogenannte Schutzjagden durchgeführt werden können, wie auch die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf EU- und Bundesebene für die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs im Rahmen der FFHRichtlinie zum Schutz gefährdeter Arten einzusetzen. Auf diese Hauptforderung, die wir schon im August 2017 gestellt hatten, haben wir uns in unserem Antrag konzentriert. Wir möchten somit durchsetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs unter Berücksichtigung der aktuell stetig steigenden Wolfspopulation in Deutschland und auch der Erhaltungszustand der Art neu betrachtet werden soll. Dazu soll die Landesregierung aufgefordert werden, landesrechtliche Regelungen zu treffen, die Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung sowie im sicherlich schlimmsten und im Sinne des Artenschutzes nicht wünschenswertesten Fall zur Entnahme von einzelnen Problemwölfen vorsehen. Ich bitte Sie deshalb auch, der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz zu entsprechen und dem von uns neu gefassten Alternativantrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
