Franziska Baum
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Thüringen als Medienstandort, es geht um Thüringen als Standort einer Vielzahl leistungsstarker Unternehmen der Medienbranche als Teil der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region als Medienstandort werden unter anderem natürlich auch durch die rechtlichen Rahmenbedingungen determiniert. Die privaten Medienunternehmen sind ein enormer Faktor für genau diesen Wirtschaftsstandort.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die privaten Hörfunkveranstalter haben nicht nur in der Krise ihre systemrelevante und gesellschaftliche Bedeutung und Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen, auch wirtschaftlich sind sie einer der großen und relevanten Sektoren mit weitreichenden Effekten auf andere Branchen. Andererseits sind sie durch die Krise in zweifacher Hinsicht stark betroffen: auf der Kostenseite durch hohe Fix- und Zusatzkosten für die Berichterstattung, Coronasonderprogrammierung und Mehraufwände im Produktionsgeschäft. Gleichzeitig brechen die Erlöse durch weitgehenden Wegfall von Werbeeinnahmen und des Eventgeschäfts ganz besonders teilweise dramatisch ein. Die wirtschaftliche Situation der privaten Radioveranstalter hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr nochmals verschlechtert und die Rundfunkwirtschaft leidet spürbar unter den Coronabeschränkungen. Daher sind gezielte Unterstützungsmaßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung nach wie vor dringend erforderlich. Die Refinanzierung der privaten Hörfunkveranstalter darf aber auch nicht nur durch kleinteilige Regulierungen oder Einschränkungen in der Vertragsfreiheit konterkariert werden. Nur so erhalten die Medienunternehmen die Chance, in der digitalen Transformation Schritt zu halten und vielfältige Angebote zu ermöglichen. Die Teilmärkte der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Bereich der Medien werden bis 2030 noch stärker zusammenwachsen. Durch die Digitalisierung werden innerhalb der Medienwirtschaft Inhalte aus den unterschiedlichen Segmenten zunehmend verschmelzen. Ich habe sehr wohl gehört, dass Kollege Blechschmidt sehr deutlich betont hat, dass es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine nichtredaktionelle Zusammenarbeit geht. Aber gerade bei der Frage von Content im neuen Zeitalter zeigt sich, dass über Print- und Onlinemedien, aber gleichzeitig auch über Rundfunk und Internet teilweise der gleiche Content verarbeitet und abrufbar gemacht werden kann. Die Rahmenbedingungen der Medienwirtschaft müssen im Gleichgewicht sein und die Regulierung muss dann auch den entsprechenden Anforderungen des Markts angepasst werden. Das heißt, innovative Kooperationen werden in Zukunft essenziell dafür sein, ob ein Medienangebot bestehen bleiben kann, ob es Arbeitsplätze sichern und neue schaffen kann. Hier an dieser Stelle müssen wir unserer Ansicht nach ansetzen, denn gerade im Zug des hohen Einsparungsdrucks infolge der Pandemie sollten wir im Ausschuss auch über die Möglichkeiten einer redaktionellen Zusammenarbeit diskutieren. Dabei geht es jetzt weniger um genau diese beiden Radiosender, über die hier mehrfach gesprochen worden ist, sondern grundsätzlich um die Frage, ob zum Beispiel Printmedien, die in der Fläche präsent sind, mit Radiosendern redaktionell zusammenarbeiten können, um lokalen Content austauschen zu können, sodass private Hörfunkanbieter zum Beispiel entsprechende regionale, lokale Fenster einführen können, wo dann gleichzeitig die Printmedien auch diese Audioinhalte zum Beispiel für ihre Web-Auftritte verwenden können. Hierfür benötigen die Vertreter der Kreativ- und Kulturwirtschaft im Bereich der Medien einen zukunftstauglichen Rechtsrahmen. Der erste Schritt wurde mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesmediengesetzes gemacht. Insofern unterstützen wir die Überweisung an den zuständigen Ausschuss und freuen uns, auf dieser Grundlage ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
