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Olaf Müller

GRÜNE 17.03.2022 Sitzungen 7/75

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer und Gäste, wiederholt durften wir uns mit den unterschiedlichsten Anträgen zur Absenkung der Grunderwerbsteuer beschäftigen. Einmal ist es die AfD, dann die CDU, dann wieder die FDP und diese Abfolge haben wir in den zurückliegenden Jahren mehrfach erlebt. Eines verbindet diese Anträge: Sie ignorieren oder blenden Fakten recht regelmäßig aus. Aber gerade mit diesen sollten wir uns näher beschäftigen, wenn wir unserem gemeinsamen Ziel der Erhöhung der Eigentumsquote im Wohnungssektor näherkommen wollen. Die Immobilienmarktberichte des Thüringer Landesamts für Bodenmanagement geben uns durchaus brauchbare Hinweise. Dort lesen wir, dass sich bei den Kaufvorgängen für Grunderwerb zum Immobilienbau, bei denen Grunderwerbsteuer gezahlt werden musste, in den letzten zehn Jahren keine Änderungen ergeben haben. Was könnte diese Feststellung bedeuten, liebe Kolleginnen und Kollegen? Es wäre möglich, dass bei den Käufern und Verkäufern die zwischenzeitlich angehobene Grunderwerbsteuer für die Kauf- oder Verkaufsentscheidung keine Rolle gespielt hat. Das ist auch gut nachvollziehbar, da es wirklich andere Faktoren gibt, die die Entscheidung zum Kauf eines Grundstücks und den Bau eines Hauses beeinflussen. So sind niedrige Zinsen oder die allgemeine Marktlage viel entscheidendere Faktoren, um Grundstücke zu erwerben. Werfen wir einen Blick auf das Ackerland, da sehen wir ganz andere Effekte. Durch die hohe Nachfrage nach Ackerland – also die Marktlage – ist der Preis in Thüringen in den vergangenen zehn Jahren um rund 100 Prozent gestiegen. Wir erkennen in dieser Entwicklung einen bundesweiten Trend. Was glauben Sie, werte Kollegen der Opposition eigentlich, was da eine Absenkung einer Steuer von ein bis zwei Prozentpunkten bewirkt oder bewirken könnte? Wen wollen Sie eigentlich fördern? Die CDU hat mit ihrem Kinder-Bauland-Bonus doch bereits eine neue Subvention in Aussicht gestellt. Da erscheint es mehr als unglaubwürdig, wenn im gerade beschlossenen Haushalt nun von CDU und FDP eine unserer Einnahmequellen wiederum einmal geschröpft werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle Ihnen diese Frage – Woher kommt die Gegenfinanzierung? – und hoffe inständig, dass Sie mir mit Ihren Rechenkünsten aus dem Bereich der alternativen Mathematik – so wie wir das von der AfD bisher gewohnt gewesen sind – nicht vorrechnen wollen, dass eins plus eins drei ergibt und die Globale Minderausgabe vielleicht auch noch als Gegenfinanzierung anzubieten wäre. Mit der Grunderwerbsteuer nimmt Thüringen im aktuellen Jahr prognostiziert 244 Millionen Euro ein. Da wüsste ich schon ganz gern und vor allem auch genau, in welchem Bereich Sie da gern kürzen möchten, nachdem wir unlängst den Haushalt beschlossen haben und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, diesem Haushalt auch zugestimmt haben – um das vielleicht nur in Erinnerung zu rufen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die FDP wollte eine ganze Milliarde kürzen!) Und die FDP – vielen Dank für den Hinweis – wollte eine knappe Milliarde Euro aus dem Haushalt herausholen und kommt wenige Tage später mit weiteren Vorschlägen um die Ecke. Ich hätte da ein paar Ideen, wo wir das Geld einsparen könnten, zum Beispiel bei den Geldern für Waldbesitzer, beim Kinder-Bauland-Bonus, bei den Geldern für Dorfläden oder Mehrausgaben für Bodycams. Ich glaube, wir alle könnten uns vorstellen, wo an der einen oder anderen Stelle noch weitere Mittel lockerzumachen wären. Aber auch hierzu liefern Sie keine Vorschläge. Sie sehen: Mit ein bisschen Fantasie ist eine Gegenfinanzierung möglich, aber wenn das nicht auf Ihre Unterstützung trifft, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn wir die Grunderwerbsteuer bei dem aktuellen Steuersatz belassen und somit mit den eingeplanten Einnahmen für Thüringen rechnen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der gestrigen Ukraine-Debatte sollte uns allen klar sein, dass weitere Steuergeschenke – an wen auch immer – derzeit einfach nicht drin sind. Aber ich mache Ihnen gern einen Gegenvorschlag, das gerichtet an die Kollegen der FDP: Das FDP-geführte Bundesfinanzministerium in Kombination mit dem Bundesjustizministerium könnte einfach das Gerichts- und Notarkostengesetz ändern und damit die teils horrenden Notarkosten nach unten korrigieren – auch eine der Baunebenkosten. Dadurch würden die Effekte erreicht, die eine Absenkung der Grunderwerbsteuer hätten, und es läge in der Hand der FDP, das auf der Bundesebene durchzusetzen. (Beifall DIE LINKE) (Unruhe Gruppe der FDP) Und liebe FDP-Gruppe, wenden Sie sich doch einfach an Ihre guten Freunde in Berlin, an die Bundes-FDP, und unterbreiten Sie dort Ihren Vorschlag und dann werden wir mal sehen, (Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP) wie ernst es Ihnen ist, die Immobilienkäufer an dieser Stelle zu entlasten. Somit werden wir einer Überweisung des FDP-Antrags nicht zustimmen und die Entschließungsanträge von AfD und CDU ebenfalls ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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