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Ute Lukasch

Die Linke 17.03.2022 Sitzungen 7/75

Fragestunde

Vielen Dank. Regionale Familienförderung in Thüringen Die regionale Familienförderung erfolgt in Thüringen durch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, kurz LSZ genannt. Das LSZ ist ein Landesprogramm, das die Entscheidung über die örtliche Familienförderung in die Hände der Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens legt. Ziel des LSZ ist es, durch die Entscheidung auf kommunaler Ebene eine passgenaue und bedarfsgerechte örtliche Sozialinfrastruktur und Unterstützungsangebote für Familien zu etablieren. Seit Anfang des Jahres liegt der Ergebnisbericht zur Evaluation vor. 2021 wurde auf Basis einer Evaluation die Umsetzung des LSZ vor Ort in den Blick genommen. Das Ergebnis der Evaluation verdeutlicht, dass mit einer Ausnahme alle Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens die Förderung des LSZ in Anspruch genommen haben. Das LSZ stößt auf sehr große Akzeptanz. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen haben für das Förderjahr 2021 und 2022 Projektanträge aus dem LSZ eingereicht? 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben für das Jahr 2021 und 2022 aus welchen Gründen keine Anträge auf Förderung nach dem LSZ gestellt und welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu? 3. Wie hoch ist bzw. war die Förderung in den Jahren 2021 und 2022, auf die die Landkreise und kreisfreien Städte, die keine Anträge gestellt haben, verzichten? Danke.

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