Ute Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Wohnraum soll bezahlbar sein, deshalb darf der Staat nicht Preistreiber von Wohnraum sein. Deshalb stimme ich der Absenkung der Grunderwerbsteuer für eigengenutzte Immobilien von 6,5 auf 3,5 Prozent zu. Ich erwarte, dass diese Absenkung für eigengenutzte Immobilien sehr schlank und unbürokratisch geregelt wird, indem sich der Eigenbedarf einer erworbenen Immobilie auf mindestens zehn Jahre erstrecken muss. Diese Regelung hilft jungen Familien, die Eigentum schaffen wollen. Aber auch eine Absenkung der Grunderwerbsteuer auf das Niveau unserer Nachbarländer Bayern und Sachsen hilft den Mittelständlern, die das Herzstück unserer Thüringer Wirtschaft sind. Bei jeder Investition eines Mittelständlers kommt es auf jeden Euro an, der geplant werden muss. Denn bei ihnen liegen Eigentum und Verantwortung in einer Hand. Sie können mit einer in dieser Form abgesenkten Grunderwerbsteuer nachhaltig wirtschaften und werden bei Erweiterungsinvestitionen unbürokratisch unterstützt. Und Sachen, die Sie, Herr Müller, genannt haben, wie Umnutzung von Ackerland oder andere Dinge wie Grundstücksspekulationen durch Konzerne werden durch diesen hohen Grunderwerbsteuersatz nicht verhindert. Dazu braucht es andere Instrumente. Deshalb unterstütze ich den Gesetzesvorschlag der FDP, in Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent zu senken, und unterstütze auch eine Ausschussüberweisung, um daran noch zu feilen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
