Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In Richtung von Kollegen Möller: Es war natürlich auch vor 2019 klar geregelt, nur halt mit der geringeren Breite, das ist der Unterschied. Die Gewässergüte hat sich in meiner Wahrnehmung in Thüringen vor allem seit 1990 verbessert, und zwar deutlich verbessert, das will ich auch sagen. Einen Punkt löst auch der breitere Gewässerrandstreifen mit Sicherheit nicht, das ist die Problematik der Felddrainagen. Wenn Sie schon mal einen Bach renaturiert haben und sich dann gewundert haben, warum da lauter Ziegelscherben drin lagen: Das sind die Felddrainagen, die damals im Rahmen der Melioration reihenweise in der Thüringer Landwirtschaft verlegt worden sind, um den Feldern Wasser zu entziehen. Über diese Felddrainagen, die heute noch im Untergrund existieren, wird auch aus dem Hinterland in Größenordnungen Material transportiert, wo der Gewässerrandstreifen gar nichts nützt, im Gegenteil. Ein Fanggraben könnte möglicherweise solch eine Drainage beim Bau unterbrechen und auch dort eine Lösung bringen, zumindest eine Teillösung. Sie haben hier von einer messbaren allgemeinen Regelung gesprochen. Das Problem ist: Böden sind unterschiedlich und deswegen können Sie nicht jeden K-Wert in eine gesetzliche Regelung hineinf schreiben. Deswegen haben wir dort auch bewusst eine gewisse Offenheit gelassen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir die Formulierung „ähnliche geeignete Maßnahmen“ gebracht haben, schlicht und einfach weil wir denken, dass es Menschen geben kann, die vielleicht auf eine andere gute Idee kommen; das wollten wir damit nicht blockieren. Mit einem haben Sie recht, Herr Möller: Die Gewässerunterhaltungsverbände haben bereits jetzt alle Hände voll zu tun, vor allem mit bürokratischen Lösungen. Da sind damals etliche Böcke geschossen worden. Wenn man sich beispielsweise vor Ort mal über die Zuständigkeit bei der Sicherungspflicht für Bäume unterhält, wer da nun für welchen Baum zuständig ist: Da ist sehr viel von dem eingetreten, wovor ich damals als Bürgermeister – nebenbei gesagt – auch in einem Brief an das Ministerium gewarnt habe. Frau Dr. Wagler, ich will trotzdem eines sagen: Es ist kein Schritt zurück, sondern es wäre ein Schritt nach vorn, indem wir nämlich eine konkrete Lösung anbieten und vor allem versuchen, mit den Landwirten einen gemeinsamen Weg zu gehen, der das Ziel erreicht und den Landwirten trotzdem das Wirtschaften ermöglicht. Das ist der Sinn unseres Gesetzentwurfs.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Kollege Tiesler, noch einen Satz zu der Frage der Blühstreifen: Dadurch, dass so ein Fanggraben nur temporär nass wäre und damit also immer wieder trockenfallen würde, immer dann, wenn gerade kein Niederschlagswasser ankommt, ist dort auch die Anlage eines Blühstreifens im Fanggraben möglich, überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: Es würde die belebte Bodenschicht stärken, die gerade dazu da ist, Schadstoffe abzubauen, die gerade dazu da ist, eine Reinigung zu bringen. Ich würde mich freuen, wenn wir darüber im Ausschuss reden könnten. Die Gefahr, die Sie genannt haben, sehe ich dabei nicht. Ich will es mit Blick auf die Redezeit etwas straffen. Unsere Gesetzesinitiative habe ich bereits in der Einbringung umfangreich benannt. Ich will aber eines sagen: Es hat wenig Sinn, wenn wir Regelungen der EU in der Bundespolitik implementieren und in der Landespolitik dann immer noch versuchen, eins obendrauf zu setzen, was den Umgang mit den ganzen Dingen erschwert. Wenn wir uns einmal anhören oder anlesen, was damals in der 21. Sitzung des Umweltausschusses gesagt wurde, da hieß es unter anderem von einem Anzuhörenden der unteren Naturschutzbehörde: Nicht nur die Gesetzesänderung im Naturschutz, sondern auch die Ende 2019 im Wasserrecht erfolgte Änderung erfordert einen deutlich höheren Aufwand im Rahmen der Kontroll- und Verwaltungstätigkeit. Ein Beispiel dafür seien – so in dem Protokoll – Gewässerrandstreifen. Meine Damen und Herren, ich sehe mit Blick auf die Zeit, dass ich Ihnen jetzt nicht noch alles vortragen kann, was ich gern vortragen möchte. Aber ich werbe noch einmal dafür, dass wir miteinander versuchen, eine Lösung zu bringen, die dem Gewässerschutz nicht abträglich ist – das ist meine felsenfeste Überzeugung auch als Tiefbauingenieur –,
(Beifall Gruppe der FDP)
die aber den Weg öffnet, gemeinsam mit den Landwirten nach vorn zu blicken und auch diesen Weg zu erzielen, dass wir nicht ständig Flächen entziehen, sondern auch wieder Flächen gewinnen für eine vernünftige, verantwortungsbewusste Landwirtschaft im Sinne des Satzes, den ich gesagt habe: „Wer das Land ernährt, verdient Respekt!“, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
