Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie trotz des etwas grauen Wetters gedanklich mit hinausnehmen in unsere Thüringer Landschaft, in der wir viele Täler sehen. Nur oft haben die Täler einen kleinen Nachteil: Anstatt eines Bachs, der dort normalerweise entlangfließt, sehen wir die Kanaldeckel der Bachverrohrungen. Nun ist es so, dass wir uns da sicherlich einig sind, dass die Wasserrahmenrichtlinie von uns nicht nur die Renaturierung von Gewässern verlangt, sondern dass es auch sinnvoll für das Kleinklima ist, dass es auch sinnvoll für die Regulierung von Wasserabflüssen ist, für die Verlangsamung von Wasserabflüssen, wenn wir Gewässer wieder renaturieren können. Aber dafür muss man natürlich auch jemanden gewinnen, nämlich die Menschen, denen die Felder gehören, und die Menschen, die diese Felder gepachtet haben. Ich habe mich selbst in meinem Leben auch schon mit Gewässerrenaturierung beschäftigen dürfen und das ist nicht immer ganz einfach. Es ist vor allem dann nicht einfach, wenn die Belastungen, die sie dadurch erfahren, immer größer werden. Damit hat unser Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes zu tun, nämlich mit dem Thema der Gewässerrandstreifen. Es passt auch in unsere Reihe von Anträgen unter unserem Motto: Wer das Land ernährt, verdient Respekt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir als Freie Demokraten möchten mit diesem Entwurf das Problem der Gewässerrandstreifen angehen, das in der 6. Legislatur die Erweiterung außerorts von 5 auf 10 Meter erfahren hat. Mit anderen Worten: Flächen, für die der Betrieb Pacht bezahlt, Flächen, die eigentlich als Produktionspotenzial für landwirtschaftliche Betriebe gedacht sind, sind ihm entzogen. Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein – alle haben in ihren Regelungen nach wie vor die Breite von 5 Metern vorgesehen, so wie wir das in Thüringen bis Ende 2019 auch hatten, bevor das dann durch R2G geändert wurde. Wir als Freie Demokraten möchten zu der bewährten Regelung zurück, und zwar nicht weil wir in irgendeiner Weise Ökomuffel wären, sondern wir machen uns auch Gedanken, wie das ganz gut funktionieren könnte, damit das Ziel, was Sie damals verfolgt haben, auch eingehalten wird. Wir fordern nämlich, dass Gewässerrandstreifen – Zitat – „durch landwirtschaftliche Anlieger auf bis zu fünf Meter im Außenbereich reduziert werden, wenn“ – und darauf liegt die Betonung – „durch fachgerecht angelegte und unterhaltene Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass im Regelfall das Gewässer schädigende Einflüsse verringert werden.“
(Beifall Gruppe der FDP)
Fanggraben – das kennen wir aus dem Bau von Trinkwassertalsperren – bedeutet, dass sich ähnlich wie bei einem kleinen Straßengraben eine Mulde ins Gelände zieht, damit das Wasser nicht auf dem kürzesten Weg direkt ins Oberflächengewässer gelangt, sondern eine Passage der belebten Bodenschicht erfährt und dadurch gereinigt wird. Diese Regelung würde sowohl mehr landwirtschaftliche Fläche für eine gewinnbringende Bewirtschaftung schaffen als auch die Gewässer vor einem übermäßigen Eintrag von Nährstoffen schützen. Ein weiterer Punkt, der in den letzten drei Wochen schmerzlich an Aktualität gewonnen hat, ist der Punkt „Versorgungssicherheit“. Zwei der großen Agrarexporteure stehen derzeit im Krieg miteinander. Vor allem im Fall der Ukraine wird sich diese Situation auch auf die kommende Ernte auswirken, ob wir das nun betrauern oder nicht. Wer kämpft, kann kein Getreide pflanzen, Felder, über die Granaten fliegen oder Panzer fahren, können nicht bestellt werden. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll, Flächen stillzulegen, Potenziale für den Anbau von Lebensmitteln und gegebenenfalls auch Energiepflanzen nicht zu nutzen, meine Damen und Herren. Die Reduktion von Gewässerrandstreifen kann unter den beschriebenen Randbedingungen hier einen kleinen Beitrag leisten, um die Versorgung unserer Bevölkerung mit nachwachsenden Rohstoffen und Lebensmitteln sicherzustellen. Wir haben zu diesem Vorschlag natürlich auch Rücksprache genommen, meine Damen und Herren, mit Landwirten, mit dem Thüringer Bauernverband, die unseren Vorschlag als praxisnahe und praktikable Lösung begrüßen. Deswegen freue ich mich hier auf eine sachliche Debatte auch im Interesse derer, die nach wie vor gern versuchen, Gewässer zu renaturieren, damit man auch die Landwirte dafür gewinnen kann. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
