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Christoph Zippel

CDU 17.03.2022 Sitzungen 7/75

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorab darf ich für die CDUFraktion die Unterstützung des Novellierungsanliegens des vorliegenden Gesetzentwurfs anzeigen. Diese Novellierung im Sinne einer Liberalisierung des geltenden Thüringer Landesmediengesetzes ist allerdings überschaubar und bezieht sich im Wesentlichen auf eine nunmehr erweiterte Möglichkeit einer nichtredaktionellen Zusammenarbeit der beiden einzigen in Thüringen ansässigen privaten Radiovollprogramme Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen. Nur zur Erinnerung: Bei dem im Gesetzentwurf angesprochenen Anliegen handelt es sich um eine ältere Forderung der beiden privaten Radioprogrammanbieter, die bereits im Kontext des Erfahrungsberichts der Landesregierung bezüglich des Thüringer Landesmediengesetzes im Jahr 2013 erhoben wurde. Damals bereits brachten die Gesellschafter der beiden landesweiten privaten Hörfunkanbieter unter dem Arbeitstitel „Funkhausmodell“ die Überlegung einer umfassenderen Fusion der beiden Radiosender ins Spiel. Damals konnte sich der Gesetzgeber allerdings nicht dazu durchringen, dass bei der anschließenden Novellierung des Mediengesetzes die Möglichkeit einer sogenannten Bürogemeinschaft eingeräumt wird. Unter Bürogemeinschaft wurde verstanden, dass alle nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche gemeinsam betrieben werden dürfen. Dennoch stellte der damalige Erfahrungsbericht der Landesregierung den Radiomachern auch in Aussicht – Zitat –, dass alle nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche vielleicht auch räumlich zusammengelegt werden dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne soll nun die vorliegende Novelle die damals ermöglichte Kooperation im Bereich des Gebäude- und Veranstaltungsmanagements sowie bei Technikdienstleistungen unter dem Dach des damals geforderten Funkhauses um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit erweitern, die ausführlich im Begründungstext des Gesetzentwurfs beschrieben werden, sodass ich darauf verzichten kann. Dies allerdings unter der Maßgabe, wie sie schon 2012 formuliert wurde, dass die vollständige Trennung der redaktionellen Bereiche beibehalten wird und damit auch die Sicherung der Meinungsvielfalt gewährleistet bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Anliegen der beiden Hörfunkanbieter nunmehr im Jahre 2022 umgesetzt werden soll, ist mit einer sich rapide verändernden Medienlandschaft, aber insbesondere durch einen erhöhten wirtschaftlichen Druck auf Antenne Thüringen und vor allem auf die Landeswelle Thüringen zu begründen. Verstärkt wird dieser wirtschaftliche Druck vor allem durch die Auswirkungen der Coronakrise, die zu erheblichen Werbeeinnahmeausfällen der beiden Anbieter geführt haben dürfte. Aus unserer Sicht kommt den beiden privaten Hörfunkanbietern sowohl für den Medienstandort Thüringen als auch für die Aufrechterhaltung des dualen Rundfunksystems eine wichtige Bedeutung zu. Daher muss die Politik den entsprechenden Arbeitsrahmen schaffen, indem sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Liberalisierung unterstützt. Die durch die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Landesmediengesetzes vorgeschlagene Liberalisierung in der Frage der Kooperation bzw. Zusammenarbeit der beiden in Thüringen ansässigen Hörfunkvollprogramme dient der Stärkung des Medienstandorts Thüringen, indem die Existenz der beiden einzigen in Thüringen ansässigen privaten Hörfunkanbieter dadurch zumindest kurz-, aber – und hoffentlich – auch mittelfristig gesichert wird. Diese Intention verfolgte die CDU-Fraktion bereits in den Verhandlungen zum Landeshaushalt 2020 mit einem Antrag zur Gewährung von Zuschüssen für Verbreitungskosten von DAB+ privater Hörfunkveranstalter in Thüringen in Höhe von 300.000 Euro sowie im Zusammenhang mit dem Corona-Hilfefonds durch die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die coronabedingten Werbeeinnahmeausfälle der privaten Hörfunkanbieter. Die anhaltende Coronakrise hat die wirtschaftliche Situation der beiden Sender nun weiter verschärft, sodass zusätzliche Maßnahmen alternativlos bzw. erforderlich sind, wenn man die Existenz der für den Medienstandort Thüringen wichtigen privaten Rundfunkanbieter sichern möchte. Nach meiner Kenntnis unterstützt auch die TLM diese Maßnahme. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur weiteren Beratung schlagen wir die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss für Europa, Kultur und Medien vor. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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