Stefan Schard
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, einen guten Morgen! Das Schiedsstellengesetz hat uns in der Tat des Öfteren im Ausschuss beschäftigt, es ist auch viel gesagt worden. Ich will zu den Dingen, die jetzt noch mal in dieser Runde vorgebracht wurden, nur wenige Worte sagen. Herr Sesselmann: Ja, es stimmt, die Kritik vom Amtsgericht Jena war in der Tat sehr offen. Aber wir haben Unmengen mehr auch positive Ergebnisse gehabt, auch aus Gerichtsbezirken. Das darf man bei einer Gesamtbewertung natürlich nicht unter den Tisch fallen lassen, wenn wir hier zu einer angemessenen Entscheidung und zu einem angemessenen Ergebnis kommen wollen. Frau Dr. Martin-Gehl, ich wäre noch nicht dazu bereit, diese gesamten Fragen auch auf ein verfassungsrechtliches Niveau zu heben, aber dem Grunde nach haben Sie natürlich recht, dass das auch mit dem Ehrenamt etwas zu tun hat, weil die Schiedspersonen ehrenamtlich arbeiten. Schiedsstellen sind keine kleinen Gerichte, meine Damen und Herren, es ist etwas grundlegend anderes, und sie haben insofern auch einen ganz gesonderten Platz in unserem System, auch im Rechtssystem. Es sind Pflichtaufgaben der Kommunen. Die Hemmschwellen der Betroffenen – insbesondere von Nachbarn –, zu Gerichten zu gehen, sind aus meiner Sicht manchmal doch noch relativ groß. Das ist manchmal gut, das ist manchmal schlecht, wir sind ja auch dem Grunde nach ein recht klagefreudiges Land. Aber gerade bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist es aus meiner Sicht doch geboten und sehr hilfreich, wenn man Ebenen hat, die unterhalb der Gerichte arbeiten. Denn wie oft schauen sich gerade Nachbarn, Parteien über Jahre und Jahrzehnte nicht mehr in die Augen, die aber, ich will nicht sagen verdammt sind, aber die natürlich auch gezwungen sind durch ihre räumlichen Gegebenheiten, diese vielen Jahre und Jahrzehnte eng beieinander zu leben. Da ist es aus meiner Sicht schon sehr wertvoll, wenn wir Schiedsstellen haben, die diese Aufgaben aufgreifen, die insofern auch mediativ auf die Parteien, auf die Nachbarn vorzugsweise einwirken können. Und da geht es nicht darum, Zwang auszuüben, sondern es geht um Versöhnung, es geht um Verständigung. Deshalb haben wir auch – und das ist mehrfach gesagt worden – die Rolle der Anwälte in diesem Verfahren diskutiert und sind mit dem Vorschlag, der aus dem Ausschuss hervorgegangen ist, auch nicht dem Vorschlag der Landesregierung gefolgt, sondern haben hier eine Abwandlung vorgenommen, die den Schiedspersonen die Möglichkeit gibt, die Parteien auch für ein direktes Gespräch vorzuladen. Das ist aus meiner Sicht hilfreich und das ist auch ein guter Kompromiss. Insofern darf ich mich an dieser Stelle für die sehr konstruktive Diskussion im Ausschuss bedanken.
(Beifall CDU)
Ich will damit nicht sagen, dass Anwälte immer eine negative Rolle einnehmen. Aber es kommt hier ganz genau auf diese Frage, dieses Verfahren an, wo Schiedspersonen außerhalb des professionellen – ich will sagen, vielleicht semi-professionellen – Bereichs hier eine ganz andere, beschwichtigende Rolle einnehmen können. Es ist ja den Parteien auch weiterhin offen, ihre Ansprüche, ihre vermeintlichen Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, indem zum Beispiel eine Partei dann klagt. Worauf wir achten müssen – und das ist an dieser Stelle noch nicht gesagt worden –, ist, dass uns auch in den kommenden Jahren genügend Personen, geeignete Personen, für diese Schiedsstellen zur Verfügung stehen. Wir haben herausgearbeitet, dass die Schiedsstellen nicht obsolet sind, dass sie beibehalten werden sollen. Aber es gehört natürlich auch dazu, dass sich dort geeignete Menschen finden, die diesen wertvollen Auftrag auch entgegennehmen und annehmen. Und da ist aus meiner Sicht dann doch ein sehr großes Defizit auch jetzt schon zu spüren. Insofern muss man natürlich schauen, dass man die Schiedsstellen publik macht, dass man ein Stück weit für diese Schiedsstellen wirbt, ohne die Schiedsstellen zu überfordern. Auch in den Kommunen ist es so, dass die Schiedsstellen ganz unterschiedlich ausgeprägt sind. Vielleicht arbeitet da jede Kommune unterschiedlich. Auf jeden Fall denke ich, dass es gut ist, dass wir das Instrument der Schiedsstellen haben. Das hält uns aber nicht davon ab, vielleicht in Zukunft diese Schiedsstellen und insbesondere dieses Gesetz ein Stück weit zu evaluieren, zu schauen, was daran noch verbesserungswürdig ist, was praxisrelevant geändert werden kann. Insofern möchte ich an dieser Stelle auch schon zum Schluss kommen, möchte Ihnen den Kompromiss, den Änderungsvorschlag aus dem Ausschuss sehr ans Herz legen und bitte dementsprechend um Zustimmung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
