thueringer-landtag.de ↗

Dirk Bergner

FDP 17.03.2022 Sitzungen 7/75

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch für die Gelegenheit, mit sehr viel frischer Luft und nicht ganz so vollem Raum zu dem Thema reden zu dürfen. Das Thema „Wolf“ und der Umgang damit ist, wie wir heute schon wieder gemerkt haben, sehr von Emotionen geprägt: auf der einen Seite von Rotkäppchen über Schauermärchen aus dunklen Wäldern, in die man sich aufgrund der Todesgefahr durch wilde Raubtiere nicht mehr hineinwagen darf, bis hin zu der Forderung, der Wolf solle wieder ausgerottet werden, da er mit der mitteleuropäischen Kulturlandschaft unvereinbar sei, auf der anderen Seite des Spektrums bis hin zu der Idee: Wo der Wolf hinwill, müssen Mensch und Weidewirtschaft weichen. Wir sehen wieder die beiden großen Extreme. Ich meine, die Wahrheit liegt – wie so oft im Leben – in der Mitte. Da ist auf der einen Seite die Artenvielfalt, die natürlich auch etwas damit zu tun hat, auch wieder Arten zuzulassen, die schon lange Zeit nicht mehr in Mitteleuropa gelebt haben. Auf der anderen Seite steht aber auch der Schutz von Weidetieren. Tierschutz ist eben auch der Schutz von Weidetieren und der Schutz von Kulturlandschaften – Stichwort „Hutewälder“, „Trockenrasen“ und dergleichen. Die können natürlich auch nur dann gedeihen – und nebenbei gesagt, auch ökologisch wertvoll gedeihen –, wenn es Weidewirtschaft auch mit alten, angestammten Arten gibt, die natürlich vor dem Wolf geschützt werden müssen. Natürlich wollen wir Trockenrasenlandschaften. Die sind von hoher Biotopwertigkeit. Wir wollen auch, dass beispielsweise auf Deichen, die vor Hochwasser schützen, weiterhin Schafweiden aktiv sein können. Insofern ist es kein Zufall, dass wir die beiden Anträge, die wir heute hier in zweiter Lesung beraten, im parlamentarischen Ablauf bereits seit Anfang 2020 begleiten – also gut zwei Jahre. Sie haben die Berichterstattung aufmerksam verfolgt und die Anzahl der Beratungen registriert. Das Resultat dieser ausführlichen Beratungen ist heute hier Gegenstand der zweiten Lesung. Über den Antrag der AfD möchte ich eigentlich nicht weiter reden. Außer „liebe Landesregierung, setzen Sie sich mal beim Bund ein“, damit man sich bei der EU einsetzt, steht darin aus meiner Sicht nicht viel Brauchbares. Deswegen haben wir die Empfehlung, den Antrag abzulehnen, mitgetragen. Der Antrag der CDU in seiner geänderten Fassung in Drucksache 7/434 ist auch noch nicht gänzlich gut, aber aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Sie fordern, auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass unter Berücksichtigung der deutschlandweit steigenden Wolfspopulation der Schutzstatus des Wolfs überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Dieser Punkt ist prinzipiell richtig, aber Prüfaufträge helfen auf kurze Sicht niemandem. Zu der Forderung, sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird, dieselbe Aussage: Prüfaufträge helfen auf kurze Zeit niemandem – auch nicht bei schönem, ausdrucksstarkem Deutsch. Die nächsten beiden Punkte – II.c und II.d – sind die Forderungen, wegen denen wir als FDP diesem Antrag heute zustimmen werden. Wir brauchen eine landesrechtliche Regelung zur etwaigen Bestandsreglung und Entnahme von Wölfen in Thüringen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat in seinem Gutachten auf Antrag der FDP erläutert, wie dieses Vorhaben rechtssicher zu bewerkstelligen ist. Wer dieses Gutachten aufmerksam gelesen hat, sieht, dass es auch eine schwierige Rechtsmaterie ist. Wir als Liberale befürworten weiterhin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, kombiniert mit einer entsprechenden Regelung zu einer Schonzeit. Das Thema „Herdenschutz und Auswirkungen auf Weidetierhalter“ wird uns aber – über den heutigen Tag hinaus – noch lange und oft beschäftigen, demnächst übrigens im Rahmen einer Anhörung. Die FDP stimmt dem Antrag der CDU zu. Wir nehmen aber auch die Bedenken ernst, die aus den Reihen von Jägern kommen, die Sorge davor haben, dass sie bei einer Übernahme in das Jagdrecht haftungsrechtlich den schwarzen Peter haben könnten, nämlich genau dann aufkommen zu müssen, wenn sie eigentlich die Wölfe gar nicht so jagen können, wie es im Sinne des Haftungsrechts möglicherweise notwendig wäre. Auch da werden noch einige Diskussionen notwendig sein, sodass wir an dem Thema auch in Zukunft mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und vor allem mit Maß und Mitte dranbleiben. Ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

Alle Reden von Dirk Bergner Protokoll ↗