Olaf Kießling
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete! Herr Müller, die Rede war unterirdisch.
(Beifall AfD)
Heute geht es nämlich nicht das erste Mal um die Anpassung der Grunderwerbsteuer. Es ist ein Anstoß für eine notwendige Reform des Grunderwerbsteuergesetzes, eines Bundesgesetzes. Die FDPGruppe hat dieses Thema wieder auf die Tagesordnung gebracht. Danke. Die AfD-Fraktion hatte bereits im August 2018 die Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer in Drucksache 6/6066 für selbst genutztes Wohneigentum gefordert. Wir sind uns alle daher sicherlich einig – wie wir gerade gehört haben, hier drüben nicht –, dass Wohneigentum als ein wichtiger Baustein der Alterssicherung gilt und auch dass die Wohnungsknappheit immer weiter um sich greift, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Immer weniger Menschen in Thüringen haben eine realistische Chance, privates Wohneigentum zu erwerben. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein Aspekt ist die Belastung durch die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent auf den Kaufpreis dank Rot-RotGrün. Gerade für Familien oder für einkommensschwache Haushalte stellt die Steuerschuld häufig eine erhebliche Hürde dar, ein Eigenheim oder eine Wohnung zu erwerben. Bereits am 15.06.2021 lautete die Schlagzeile vom BFW zur Mietkosten-Studie, ich zitiere: „Deutschland braucht Masterplan für mehr bezahlbares Wohnen“. Daher lassen Sie uns in Thüringen endlich daran arbeiten. Ich darf daran erinnern, dass Deutschland im europäischen Vergleich auch Schlusslicht bei der Wohneigentumsquote ist. Bei unserem Nachbarn Polen beispielsweise liegt die Quote bei 85,6 Prozent. Spitzenreiter in Europa ist Albanien mit 96,5 Prozent. Hier ist also dringend Handlungsbedarf gegeben. Doch diese rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen sieht hier eben nicht den Handlungsbedarf, auch den im sozialen Wohnungsbau nicht. Die Landesregierung liegt hier weit hinter ihren Möglichkeiten zurück; selbst das Vermögen im Bereich Wohnungsbau wächst an, ohne entsprechend vernünftig eingesetzt zu werden. Nach Ansicht von Reiner Holznagel, Bund der Steuerzahler, und Jens Lemmer, Deutsches Steuerzahlerinstitut, sei kaum eine andere Steuer derart reformbedürftig wie die Grunderwerbsteuer. Diese hemme zunehmend die Wohneigentumsbildung, erschwere die Altersvorsorge, führe zu preistreibenden Mehrfachbelastungen und sei auch aus verteilungspolitischer Sicht sehr problematisch. Eine Reform der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher mache, sei daher überfällig. Die Politik solle sich bei der Reform darauf konzentrieren, die Bürger bei der Eigentumsbildung zu entlasten. Mittelfristig sollten die Bundesländer jedoch auch die Steuersätze deutlich reduzieren, sagt Manuela Krause vom ifo Institut nach einer Studie des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität in München, die sich mit der Frage der stagnierenden Wohneigentumsquote beschäftigte. Aus den vorliegenden drei diesbezüglichen Anträgen ist klar geworden, dass wir uns alle darin einig sind – zumindest die konservativen Kräfte hier in diesem Hause –, dass im Sinne der Thüringer, die hier ein eigenes Zuhause haben möchten, Handlungsbedarf besteht. Was also ist vor diesem Hintergrund zu tun? Die Grunderwerbsteuer ist zu reformieren mit dem Ziel, durch unter anderem eine Staffelung der Steuersätze den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern. Selbiges ist aber nur möglich mit einer Gesetzesänderung im Bund. Die FDP-Gruppe fordert in diesem Sinne, den Steuersatz von 6,5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken – laut Antrag nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten – oder alternativ einen Freibetrag einzuführen – ebenfalls nicht nur für selbst genutzte Wohnbauten, wie sich aus dem Eingangstext eigentlich vermuten lässt. Die Einführung des Freibetrags wird aber nur über eine Bundesinitiative möglich sein und es wird nicht, wie von der FDP gewünscht, rückwirkend zum 01.01.2022 klappen. Daher unser Alternativantrag, da könnte es sofort möglich sein, Herr Bergner. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf den Vorschlag der FDP-Gruppe aufgegriffen und fordert eine Bundesratsinitiative bezüglich der Einführung eines Freibetrags beim Ersterwerb von Wohneigentum. Beide heute vorliegenden Gesetzentwürfe erfordern ein Handeln auf Bundesebene, meine Damen und Herren. Wie stehen dort aber die Chancen? 2020 hat die Bundesregierung zumindest durch ihren Wissenschaftlichen Dienst die Machbarkeit der landesrechtlichen Einführung einer ermäßigten Grunderwerbsteuer für bestimmte gemeinwohldienliche Erwerbsvorgänge ohne Bundesbeteiligung untersuchen lassen. In seinem 10-seitigen Gutachten vom 19.10.2020 wird eine Ermäßigung der Grunderwerbsteuer grundsätzlich als verfassungskonform eingestuft, solange sie nicht auf null reduziert wird, denn Nullsteuersätze gleichen einer Steuerbefreiung und dürften daher mit Blick auf die bundesrechtlichen Steuerbefreiungsregelungen in § 3 Grunderwerbsteuergesetz unzulässig sein. Die landesrechtliche Einführung gesplitteter Grunderwerbsteuersätze für eine gezielte Entlastung für bestimmte Erwerbsvorgänge – wie nun Ihre beiden Gesetzesvorlagen vorsehen – wird nach dem Wortlaut von Artikel 105 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz nicht in ausschließlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder und nach Absatz 3 sogar als zustimmungspflichtig im Bundesrat gesehen. Dabei dürfte ein Nullsteuersatz aus rechtlichen Gründen problematisch sein, folgt man einem recht jungen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Verfassungsmäßigkeit eines gesplitteten Grunderwerbsteuersatzes; dem kann man das entsprechend entnehmen. Ganz so einfach scheint die anstehende Befassung im Ausschuss also nicht zu werden. Da wir als AfDFraktion konstruktiv an einer Lösung mitarbeiten möchten, bieten wir Ihnen mit unserem Entschließungsantrag eine Alternative, den Sie bitte mit Ihren Anträgen natürlich auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen mögen. Unseren Entschließungsantrag halten wir für den geeigneteren, weil eine Entlastung für die Betroffenen durch Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer erreicht werden kann und ohne die Beteiligung des Bundes auch ganz einfach umzusetzen ist. Eine Übernahme der Grunderwerbsteuer wäre nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes möglich, und zwar in Bezug auf den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, und könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Denn die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum durch Haushalte, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind, sieht der Gesetzestext bereits vor. Zur Finanzierung der hier vorgeschlagenen Förderung aus dem Landeshaushalt kann auf das vorhandene Sondervermögen – Thüringer Wohnbauvermögen – zugegriffen werden. Dies umfasst gegenwärtig freie Mittel in Höhe von 162 Millionen Euro, wovon 56,7 Millionen Euro ungebunden sind. Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt Suhl zentral zuständig. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die förderfähigen Wohneigentümer oder Wohneigentumserwerber ohne Beratungsbedarf und ohne Zwischenfinanzierung dieser Grunderwerbsteuer diese Verschonung erhalten. Tatsächlich gibt es Fälle, wo dieses Verfahren ein Zustandekommen eines Eigentumswechsels überhaupt erst erlaubt. In Fällen von Mietkauf zum Beispiel ist oft genug die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer ursächlich dafür, dass keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt werden kann und damit die Eintragung im Grundbuch nicht erfolgt. Dann sehen sich leider Käufer und Verkäufer vor der Aufgabe, Verträge rückabzuwickeln. Fragen Sie mal beim Finanzamt Suhl, die können Ihnen ein Lied von solchen Fällen singen, welche Probleme das verursacht. Ich bitte daher um Überweisung des Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
