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Stephan Tiesler

CDU 17.03.2022 Sitzungen 7/75

b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III

„Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen“: Der Antrag der AfD-Fraktion wurde durch den Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020 beschlossen, den oben genannten Beratungsgegenstand gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung vorbehaltlich der Zustimmung des Ältestenrats zur endgültigen Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zu überweisen. Der Ältestenrat hat dem in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 zugestimmt. Der nunmehr federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag in seiner 13. Sitzung am 27. Januar 2021 beraten und gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung die nunmehrige Mitberatung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beschlossen. Des Weiteren hat der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz den Antrag in seiner 16. Sitzung am 14. April 2021, in seiner 18. Sitzung am 26. Mai 2021, in seiner 20. Sitzung am 23. Juni 2021, in seiner 22. Sitzung am 14. Juli 2021, in seiner 23. Sitzung am 15. September 2021, in seiner 25. Sitzung am 10. November 2021 sowie in seiner 26. Sitzung am 8. Dezember 2021 abschließend beraten und den Antrag mehrheitlich abgelehnt. Eine Mitberatung des Antrags im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung wurde vom Antragsteller fristgerecht beantragt. Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Antrag im Rahmen seiner vom Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beschlossenen Mitberatung in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 beraten und in der Beschlussempfehlung abgelehnt. Kommen wir zum Alternativantrag der CDU-Fraktion. Dieser wurde ebenso durch Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag in den gleichen Sitzungen wie eben schon mal genannt, also in den neun Sitzungen, beraten. Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den CDU-Antrag in seiner 24. Sitzung am 20. Januar 2022 beraten. Hierbei sind die Nummern II und III des CDU-Antrags enthalten und in einer neuen Nummer II zusammengefasst worden, die möchte ich noch mal kurz vorlesen. Also: „II. Die Landesregierung wird aufgefordert, a) auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass unter Berücksichtigung der deutschlandweit steigenden Wolfspopulation der Schutzstatus des Wolfes überprüft und gegebenenfalls angepasst wird; b) sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird; c) landesrechtliche Regelungen auf untergesetzlicher Ebene zu treffen, die Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen vorsehen und den von Bund und Ländern erarbeiteten Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen anzuwenden sowie d) die mit der Erweiterung der 'Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) – Rahmenplanung' gegebenen Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen, um die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Thüringen optimal beim Herdenschutz zu unterstützen." Mit diesen Änderungen wurde in der Beschlussempfehlung der Antrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz mehrheitlich angenommen. So weit dazu. (Beifall AfD, CDU)

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