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Keller

17.03.2022 Sitzungen 7/75

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Landesregierung das Wort? Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst möchte ich mich auch dagegen verwahren, dass das Geld irgendwo versickert ist. Was Herr Bilay angesprochen hat, ist natürlich richtig. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Circa 624 Millionen!) Lieber Herr Voigt, auch in Richtung Herrn Bergner, schauen Sie, wir haben über 1 Milliarde Euro getilgt. Also ist Ihre Aussage, dass wir nichts gemacht haben, falsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann über die Rücklagen denken, wie man möchte, aber gleichwohl sind auch Rücklagen angehäuft worden. Und wenn Sie das Schulsanierungsprogramm sehen, sehen Sie doch ganz genau, dass das Geld, was über die Grunderwerbsteuer in den Landeshaushalt fließt – es ist die einzige Steuer, die überhaupt sichtbar ist, die ein Land überhaupt erheben kann. Es wird eins zu eins den Bürgerinnen und Bürgern, die sie bezahlen, über andere Dinge wieder zur Verfügung gestellt, zum Beispiel über den Bau von Straßen. Wir zahlen Zuschüsse. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nicht nur die Kommunen geben ihren Anteil, sondern wir geben unseren Anteil auch dazu, zu Schulen, Kindergärten. Überall ist der Freistaat mit seinen Mitteln dabei. Das heißt, es ist wichtig, dass man den Bürgerinnen und Bürgern noch mal erklärt, also nicht nur sagt: Du, ich befreie dich von all dem Krempel, aber der Wohlstand ist für alle da – sondern dass man erklärt, warum Steuern überhaupt erhoben werden, warum die Gemeinde Grundsteuern erhebt, warum wir Grunderwerbsteuern erheben, warum es die Umsatzsteuer gibt. Die gibt es doch deswegen, weil wir sagen: Wer leistungsfähig ist, der soll die Gesellschaft stärker unterstützen als der, der leistungsarm ist. Das ist doch der Grundsatz. Ich denke, auch die CDU weiß darum, dass das nicht nur eine sozialdemokratische oder andere Spinnerei des vergangenen Jahrhunderts ist, sondern Sie tragen das doch im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft mit. Es geht darum ... (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stimmt doch nicht! In anderen Bundesländern wird weniger besteuert!) Ja, in anderen Bundesländern. Herr Voigt, es gibt noch zwei Bundesländer – zwei. Das ist Bayern. Bayern hat sich aufgrund seiner Machtposition im Bund immer bedienen können. Das ist völlig unstrittig, dass sich Bayern bei der Länderfinanzreform mehr gesichert hat, weil es stärker war als andere Bundesländer. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die schwachen und mittelschwachen sind da wesentlich stärker eingeschränkt gewesen. Und das ist Sachsen. Sie wollen doch auch nicht, dass wir wie Sachsen agieren bezüglich … (Unruhe CDU) Halt, halt! Ihre Finanzministerin stand hier an dem Pult – da saßen wir noch in der Opposition – und hat uns erklärt, dass die sächsischen Kommunen jährlich wesentlich weniger Geld bekommen als in Thüringen. Da haben wir dann gerufen und geschrien: Das stimmt alles gar nicht! – Das gehört doch zur Wahrheit dazu. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wie lange ist das denn her, Frau Taubert?) Aber das ist doch der Mehrwert, den Sachsen uns gegenüber jetzt hat. Man hat damals nicht so viel ... (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sachsen-Anhalt 5 Prozent, Sachsen 3,5 Prozent, Rheinland-Pfalz 5 Prozent!) Schauen Sie mal nach Hamburg, Herr Voigt. Hamburg hat gerade erst erhöht, weil die Ausgaben, die vom Parlament und von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet werden, kofinanziert werden müssen. Wenn man etwas will – da bin ich bei den Vorrednerinnen und Vorrednern –, da soll man sagen, wo das Geld weggenommen werden soll. Wollen wir zum Beispiel bei den Schulen sparen? Ich glaube eher nein. Wollen wir beim Kommunalen Finanzausgleich dieses Freiwillige einsparen, was wir da gegenüber der Berechnung bezahlen? Nein. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wir haben gesagt, wo wir es wegnehmen wollen!) Wollen wir – ich habe vorhin Straßenbau gesagt –, dass der kommunale Straßenbau von uns nicht mehr bezuschusst wird? Fragezeichen. An der Stelle ist es unredlich, einfach nur Steuersenkungen zu fordern. Ich schließe mich den Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag an. Natürlich geht es nicht darum, dass sich jemand ein Haus nicht mehr kaufen kann – mag sein in Erfurt oder vielleicht in Jena oder in Weimar. Aber ich sage mal: Kommen Sie doch nach Ostthüringen in den ländlichen Raum, der so sehr stark geschätzt wird. Da können Sie noch Immobilien erwerben, sogar mit großen Grundstücken. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Selbst am Rennsteig kostet ein Grundstück für ein Haus 600.000!) (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Für 1 Euro beim Finanzministerium!) Aber das ist doch halb wahr und halb falsch. Wer weiß, was das für ein Haus ist, was 600.000 Euro kostet? Ist das ein Haus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche und einem Grundstück von 500 Quadratmetern? Oder was ist das für ein Haus für 600.000 Euro? (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Für ein nor- males Einfamilienhaus!) (Unruhe CDU) Es ist schon interessant. Dann wohne ich in der falschen Region. Wir haben Bahnanschluss und Busanschluss an die nächstgrößere Stadt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber es sind kaum Bauplätze vorhanden!) Aber Herr Tischner, es geht doch gar nicht nur um die Bauplätze. Es geht doch auch um den Erwerb von anderen Häusern. Da wissen Sie ganz genau, wie viele Häuser leer stehen. Jedes Mal, wenn ich in die Kommune gehe, dann wird mir gesagt, ich solle doch endlich etwas tun, damit leer stehende Häuser an den Mann und an die Frau kommen. (Unruhe CDU) Und jetzt erzählen Sie mir – hoffentlich wird das alles protokolliert, denn ich finde das wirklich amüsant, was Sie heute erzählen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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