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Franziska Baum

FDP 17.03.2022 Sitzungen 7/75

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in der Diskussion im Ausschuss der Kritik angeschlossen, die auch Frau Dr. Martin-Gehl hier als Berichterstatterin zitiert hat, nämlich die Kritik daran, dass die professionelle Vertretung in den Schiedsstellen in der Form vorgesehen war, wie sie in der ersten Version auch vorgesehen war. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass ein Schiedsgericht oder ein Schiedsverfahren genau diesen Charakter der Schlichtung haben soll und kein Gerichtsverfahren darstellt. Deswegen haben wir im Ausschuss grundsätzlich diesen Raum, der gegeben wird, eine professionelle Vertretung mitzunehmen oder sich komplett professionell vertreten zu lassen – also von einem Rechtsanwalt – kritisch angemerkt, einfach weil auch die Richter selbst – also die Schiedsrichter – Laien sind, und damit sollte eigentlich auch die juristische Bewertung an der Stelle nicht im Vordergrund stehen. Das ist zwischendurch in der Diskussion ein bisschen geheilt worden. Wir möchten bei dem Kritikpunkt bleiben, weil nach wie vor die Option im Raum steht – Frau Dr. Martin-Gehl hat es ausgeführt –, es gibt jetzt die Option für das Schiedsgericht zu sagen, es ist trotzdem notwendig, dass der Betroffene hier selbst vorspricht. Wir werden sehen, ob das dann seinen Zweck erfüllt. Wir schließen uns grundsätzlich den Veränderungen im Schiedsstellengesetz an und unterstützen es, werden ihm also zustimmen, werden diesen Teil aber besonders beobachten, weil es uns als Freie Demokraten sehr wichtig ist, dass gerade dieser Charakter der Schlichtungseinrichtung der Schiedsstellen eine hohe Bedeutung hat und eigentlich auch dazu führen sollte, die Gerichte zu entlasten. (Beifall Gruppe der FDP) Wenn man jetzt Herrn Sesselmann folgen wollte, dass alles, was nicht hundertprozentig funktioniert, einfach abgeschafft wird: Dem würden wir uns an der Stelle nicht anschließen. Wir weisen aber doch deutlich darauf hin, dass die Schiedsstellen in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert sind und dass da an der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet werden sollte, (Beifall Gruppe der FDP) erstens in der Wahrnehmung derer, die Schiedsstellen in Anspruch nehmen, aber auch in der Wahrnehmung derer, die möglicherweise als Schiedsperson infrage kommen, (Beifall Gruppe der FDP) denn das sind oftmals die, die auch fehlen, um die Schiedsstellen zu besetzen. Grundsätzlich schließen wir uns dem neuen Entwurf des Schiedsstellengesetzes an, weisen aber noch mal kritisch darauf hin, dass in der professionellen Vertretung hier möglicherweise der Charakter des Schiedsstellenverfahrens gefährdet sein könnte. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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