Thomas L. Kemmerich
Konferenz zur Zukunft Europas – Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Thüringen beteiligen und die Europäische Union stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu später Stunde ein sehr wichtiges Thema, nämlich die Europäische Union. Wir konstatieren, dass wir uns seit über zehn Jahren im permanenten Krisenmodus befinden, begonnen mit der Staatsschuldenkrise, der Flüchtlingssituation im Jahr 2015 ff., mit dem Brexit, dem Erstarken eines antieuropäischen Populismus, der Rechtsstaatlichkeitskrise in Osteuropa und natürlich mit den Geschehnissen in den letzten Wochen. Sicherlich wird es auch in Zukunft ohne kräftiges Dazutun kein Ende haben. Das Jahrzehnt der Krisen hat die Grenzen der bestehenden Verträge offengelegt, gleichzeitig zeichnen sich neue Herausforderungen ab: ökologischer und digitaler Wandel, Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, Bewältigung der Coronapandemie usw. usf. Die europäische Politik muss integrative Antworten für diese Aufgaben bieten, die unsere Generationen prägen und prägen werden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben musste man sich in unseren Augen teilweise neu aufstellen, neu erfinden, neu definieren. Die Konferenz zur Zukunft Europas ist der richtige Weg, allerdings sind die Unionsbürger der Zukunft noch nicht auf der Spur. Der Erfolg des Formats lebt von den Bürgern und Bürgerinnen, die es tragen sollen. Aufgabe der Politik ist es, die Menschen abzuholen, zu motivieren, mitzumachen, teilzuhaben, sich einzubringen. Die Zahlen der digitalen Konferenzplattform zeigen noch deutliche Luft nach oben. Stand Januar 2022: registrierte Teilnehmer seit dem 9. Mai 2021 42.845, davon Ideen 13.518, potenzielle Teilnehmer dagegen 450 Millionen. Ein kaum nennenswerter Bruchteil hat sich bisher diesem Format angenähert und teilgenommen. Insofern ist da tatsächlich viel Luft nach oben und auch viel Aufgabe für uns, viele Bürgerinnen und Bürger Europas zu erreichen. Die Anträge von Rot-Rot-Grün und der CDU adressieren das Problem, zeigen aber keine konkreten Lösungen auf. Hier müssen wir im Ausschuss nachjustieren und Wege finden, wie wir die zivilgesellschaftlichen Akteure stärker einbinden können. Großes Ziel muss es sein, bei den Menschen in Thüringen, Deutschland und Europa ein Stands of Belonging, also ein Gefühl der Dazugehörigkeit zu entwickeln, ein gemeinsames politisches Selbstbewusstsein. Kurz noch zwei Anmerkungen zu zwei Punkten: Stärkung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – hier spricht der Montag aus mir: Die EU verspricht den Bürgern eine europäische Gesundheitspolitik – Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 35 der Charta der Grundrechte der EU –, ist aber in einer europaweiten Pandemie auf die bloße Koordinierung der Mitgliedstaaten beschränkt. Die Krise hat deutlich gemacht, dass die EU bei ihren Maßnahmen auf Konsens und Mitarbeit aller Mitgliedstaaten angewiesen ist. Nur eine gemeinsame europäische Strategie vermag Grenzkontrollen zu vermeiden und effektive Maßnahmen im Umgang mit der Pandemie zu gewährleisten. Im Zusammenhalt und der Solidarität der Mitgliedstaaten liegt letztlich die Stärke zur Bewältigung der Pandemie. Diese Solidarität wurde auch im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens deutlich. Bereits nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat die EU einen europäischen Vorrat an medizinischer Notfallausrüstung wie Beatmungsgeräte, Schutzmasken, Handschuhe, Labormaterial angelegt, um EU-Länder in der COVID-19-Krise zu unterstützen. Insgesamt wurden in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mehr als 1,3 Millionen FFP2Masken und FFP2-Schutzmasken aus Rescue-Beständen nach Italien, Spanien, Kroatien, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien geliefert. Hierauf müssen wir aufbauen. Die Pandemie können wir nur gemeinsam bewältigen, übrigens nicht nur innerhalb der EU, da das Virus nicht an Grenzen haltmacht. Zweitens, Stärkung des europäischen Gesetzgebers: Institutionelle Reformen sind Grundvoraussetzung für mehr Transparenz und Effizienz der EU. Hier gilt es anzusetzen. Das Europäische Parlament muss nach einem einheitlichen Wahlrecht mit staatsübergreifenden Listen, Spitzenkandidaten und Spitzenkandidatinnen gewählt werden. Es muss zu einem Vollparlament mit Initiativrecht aufgewertet werden. Kommissionspräsidentin oder -präsident wird die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat, die oder der im Europäischen Parlament eine Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Es gibt viel zu tun. Europa als Chancenkontinent darf Vertragsänderungen nicht von vornherein ausschließen. Für uns geht es immer darum, die EU bei der Bewältigung von Pandemien robuster aufzustellen, Europa als Chancenkontinent zu entwickeln und als Fortschrittsmotor zu mobilisieren. Wir stehen für eine ergebnisoffene Herangehensweise, die eine solche Vertragsänderung nicht von vornherein ausschließt. Vielen Dank.
