Raymond Walk
Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörer und Besucher, die Polizei arbeitet nicht erst seit heute am Limit. Die tägliche Einsatzlage ist nach wie vor angespannt und deswegen begrüßen wir auch grundsätzlich, sich mit Maßnahmen zu beschäftigen, die zur Verbesserung dieser Situation beitragen können. Im Wesentlichen stellt der vorliegende Antrag der FDP, der schon vom 1. Juni letzten Jahres stammt, zwar auf verschiedene Problemstellungen in der Thüringer Polizei ab und zeigt auch mögliche Wege der Verbesserung auf. Er bildet – und das muss auch gesagt werden – allerdings nur einen Teil der Dinge in der Gesamtheit ab. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will aber auch gleich zu Beginn darauf hinweisen – das ist eben auch schon deutlich geworden –, dass der Antrag an vielen Stellen schlicht überholt ist, da wir mit den Beschlüssen zum Haushalt 2021, mit den Beschlüssen zum Haushalt 2022, mit dem Beschluss „Moderne Aus- und Fortbildung in der Thüringer Polizei qualitativ weiterentwickeln“ in der Drucksache 7/3208 bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, und will noch mal die Themenfelder beleuchten, damit es deutlich wird und wir nicht nur in Drucksachennummern reden: Bewerbungsverfahren und Einstellungstermin, sogenannte elektronische Aus- und Fortbildungen, die Bereitstellung von ausreichenden sogenannten VPN-Lizenzen und mobilen Endgeräten, die Personalsituation der Lehrkräfte am Bildungszentrum oder auch das Pilotprojekt Supervision – all das ist im genannten Entschließungsantrag beschlossen worden und dieser Entschließungsantrag erhielt bei Zustimmung der Fraktionen von Rot-Rot-Grün und CDU und – Achtung! – Ablehnung durch die damals noch Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD dennoch die erforderliche Mehrheit. Und bemerkenswert ist, das muss doch erwähnt werden, dass die FDP fünf Wochen nach diesem Beschluss nunmehr mit Datum 1. Juni 2021 den hier vorliegenden Antrag in der Drucksache 7/3449 vorlegte, zumal wir einige der von der FDP aufgegriffenen Punkte vorher bereits hier im Rund beschlossen hatten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dennoch auf einzelne ausgewählte Punkte aus dem Antrag aus Sicht meiner Fraktion eingehen, weil uns das Thema wichtig ist, immer wichtig war und auch in Zukunft wichtig sein wird. In Punkt I des vorliegenden Antrags sind aus unserer Sicht lediglich Allgemeinplätze und Selbstverständlichkeiten enthalten. Das kann man alles unterschreiben, aber darauf muss man hier nicht näher eingehen. Punkt II Nr. 1 stellt die Abbrecherquote von Polizeianwärtern dar, welche zwingend besetzt bzw. nachbesetzt werden müssen, da wir sonst weiter ins Personalminus gehen. Das ist richtig. Was seinerzeit noch nicht bekannt war, sind die tatsächlichen Einstellungszahlen. Aktuell sind inzwischen 2020/2022 40 Polizisten im mittleren Dienst weniger eingestellt worden als geplant, sodass bereits jetzt ein tatsächliches Personalminus entstanden ist. Was wir auch wissen, ist, dass gemessen am Durchschnitt der letzten Jahre weitere bis zu 15 Prozent der Anwärter die Ausbildung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht beenden werden. Wenn man dann eine schlichte Rechnung aufstellt – und das ist der Kern –, dann sehen wir Folgendes für 2021: 300 Einstellungen waren geplant, 260 sind es dann geworden. Jetzt müssen wir noch die 15-prozentige Abbrecherquote mit einrechnen. Dann bleiben von den 260 am Ende 220 übrig – von 300 bleiben 220 übrig –, die wahrscheinlich die Ausbildung beenden werden. Das bedeutet ein Minus von 80 Kollegen oder umgerechnet 40 Funkstreifenwagen, die in Zukunft nicht besetzt werden können. Klar ist also, dass wir mehr Personal einstellen müssen, da sich ansonsten das Personalproblem verstärkt. Die Personalschere – Einstellungen und Ruhestandsversetzungen – wollten wir schließen, aber da sind wir noch lange nicht und irgendwann wollen wir die Schere auch umdrehen. Der Vorschlag und die inzwischen von der Landesregierung eingesetzte benannte Taskforce in Meiningen ist daher zielführend. Ich gehe nachher noch mal darauf ein. In Punkt II Nr. 2 wird der finanzielle Aspekt für den Ausgleich für Tätigkeiten in einem höheren Amt thematisiert. Dieser Umstand ist in der Thüringer Polizei tatsächlich nicht unbekannt. Vor allem für die Tätigkeiten auf höherwertigen Dienstposten war es auch so, dass es nach der aktuellen Rechtsprechung auch möglich ist, unter bestimmten Voraussetzungen, die natürlich eingehalten werden müssen, die Kollegen auch ohne Zulagen auf diesen Dienstposten einsetzen zu können. In Punkt II Nr. 4 werden Vorschläge aufgezeigt, die auf die Verbesserung der Einstellungssituation, aber auch auf die Verbesserung der personellen, sächlichen und baulichen Ausstattung am Bildungszentrum in Meiningen abstellen. Hier ist auch wieder anzumerken, dass dies zunächst einmal einen Flickenteppich an Maßnahmen darstellt und es zielführender ist, ein Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen, das langfristig auch positive Veränderungen erzielen soll. Ich habe es eben schon erwähnt: Soweit mir bekannt ist, ist das auch Aufgabe der Taskforce, welche diese Themenfelder und Herausforderungen ganzheitlich beleuchten und analysieren soll. Das ist der richtige Weg. Im Übrigen gestatte ich mir den Hinweis, dass dieser Punkt auch in dem bereits erwähnten Entschließungsantrag schon Thema und Erörterungspunkt gewesen ist. Der Punkt II Nr. 5: Die dort aufgenommenen Forderungen der Einstellung von Tarifbeschäftigten, damit Polizisten keine Bürotätigkeiten wegen dort fehlenden Personals durchführen müssen, sowie die Schaffung einer Laufbahn Polizeiverwaltungsdienst, wo ebenfalls Verwaltungsbeamte im ganz speziellen Servicebereich der Polizei in verschiedenen beamtenrechtlichen Fragen dem Vollzugsbereich gleichgestellt werden können, ist auch eine Forderung der Gewerkschaften – das klang eben schon durch. Das muss man sich noch mal genauer anschauen. Aber auch da will ich sagen: Das muss man sich wirklich noch mal genauer anschauen, weil das Thema sehr komplex ist. Und natürlich ist es wie immer auch mit Finanzen verbunden und ist vielleicht ein Thema für die Haushaltsverhandlungen im Herbst. Punkt II Nr. 6 und 7. Da geht es um die Einsatznachbereitung und um die Fragen der Digitalisierung: Hier sind verschiedene Einzelmaßnahmen herausgegriffen worden, die durchaus auch positive Wirkungen erzielen können. Aber anmerken will ich auch hier, dass im Bereich der Supervision bereits erste Schritte auf den Weg gebracht wurden. Der Aufbau des Fachbereichs Sozialkompetenz am Bildungszentrum soll bis Ende 2022 weitestgehend abgeschlossen sein. Beim Thema „Digitalisierung“, eines der zentralen Zukunftsthemen auch bei der Polizei, gibt es in der Tat noch enormen Nachholbedarf. Das gilt für so scheinbar ganz banale Dinge wie Beschaffung von digitalen Endgeräten, Schaffung von Telearbeitsplätzen, das Beschaffen von diversen Lizenzen, auch die Ausstattung aller Arbeitsplätze im Geschäftsbereich der Thüringer Polizei mit einer Internetanbindung. Wir sind froh, dass wir mit unserem Beschluss zum Haushalt 2022 erneut ein Plus von 1 Million Euro im Einzelplan 16 zur Digitalisierung der Thüringer Polizei erkämpfen konnten. Ich komme zum Fazit: Durch Zeitablauf haben sich einige Punkte bereits erledigt, sind entweder umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Andere Bereiche gehören sozusagen auf die Wiedervorlage für die Haushaltsverhandlungen im Herbst. Klar ist aber auch, dass die CDU-Fraktion – letzter Satz – immer konstruktiver Ansprechpartner sein wird, wenn es um die Modernisierung, wenn es um die Steigerung der Attraktivität oder wenn es um die so wichtige Frage des Respekts und der Wertschätzung für unsere Polizei geht. Ich freue mich, dass wir endlich die Einführung der Bodycam auf den Weg gebracht haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
