Jens Cotta
b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Jäger und Weidetierhalter! Mit unserem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2020 wollte die AfD-Fraktion erreichen, ein tragfähiges Wolfsmanagement einzuführen und den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Letzteres ist nach späterem Gutachten nicht möglich und wir haben unseren Antrag entsprechend ändern wollen. Das Thema „Wolf“ hat immer noch nicht an Brisanz verloren. Erst am 12.02.22 berichtete der MDR, dass der Thüringer Bauernverband die Landesregierung dazu drängt, die Wolfsbestände endlich zu regulieren. Passiert ist immer noch nichts. Bevor hier wieder eine wildromantische, ideologische und emotionale Debatte hochkocht, möchte ich diesem Hohen Haus noch einmal verdeutlichen, was es überhaupt bedeutet, wenn ein Tier dem Jagdrecht unterliegt. Das Jagdrecht ist definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere sich anzueignen, auf sie die Jagd auszuüben und sie zu hegen. Ob Wild überhaupt bejagt werden kann, wird final über die Jagdzeit definiert. Prominente Vertreter einer ganzjährigen Schonzeit sind zum Beispiel Baummarder, Luchs und Wildkatzen. Nach unserer Auffassung hätte Isegrim in das Jagdrecht gehört, das als Schutzrecht, Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen konzipiert wurde, während das Naturschutzrecht ein reines Schutzrecht ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weite Teile der Bevölkerung neigen in der Wolfsthematik zu klassischen Schwarz-Weiß-Ansichten: Entweder man tendiert zur Verteufelung oder zur Romantisierung des Raubtiers. Die regelmäßig hitzig geführte Diskussion über die Wiedereinbürgerung des Wolfs lässt eine sachliche Diskussion kaum zu. Auffälligerweise ist festzustellen, dass die Befürworter häufig aus einem urbanen Umfeld kommen und aus einer eher theoretischen Sichtweise argumentieren. Die vorbehaltlosen Befürworter wollen von den Problemen, die die Rückkehr des Wolfs mit sich bringt, nichts wissen oder sehen bei der Bewältigung ausschließlich die Landbevölkerung in der Pflicht. Die generellen Kritiker wollen ihn gar nicht im Land. Wir sehen die Wahrheit in der Mitte.
(Beifall AfD)
Der Schutz von Haus-, Wald- und Nutztieren hat Vorrang vor einer noch größeren Ausbreitung des Raubtiers Wolf. Um es hier noch einmal klar zu benennen: Wir Jäger sind keine Feinde des Wolfs. Aber wir Jäger sollten in der Natur die Autoritätspersonen sein, die dem Wolf seine Grenzen aufzeigen dürfen.
(Beifall AfD)
Dem Wolf ist ein Gesetzestext vollkommen egal. Er hört lediglich auf seine Instinkte und in der Regel auf seinen Magen. Seit vielen Jahren beobachten wir auch in Thüringen einen stetigen Anstieg der Population. Was nach 150 Jahren mit der Rückkehr einzelner Tiere begann, hat mit dem Entstehen des ersten Rudels auf Thüringer Gebiet auch in den Medien entsprechende Aufmerksamkeit erfahren. Sachsen hat im Jahr 2011 den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Dieses Beispiel zeigt uns aber auch, dass nur die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in der Praxis wirkungslos sein kann. Das liegt aber nicht am Jagdrecht, sondern an dessen Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere steigt stetig. Der Landkreis Bautzen zum Beispiel vermeldete bereits nicht rückgängig zu machende Schäden an der Kulturlandschaft. Mehr als 80 Prozent der mittelgroßen Schafzuchtbetriebe haben aufgegeben. Anders als erhofft hat der Wolf auch keine positive Wirkung auf das Waldtier entfacht. Das Muffelwild ist ausgerottet, der Rehwildbestand ging zurück, das Damwild ist in Gefahr. Nur die Anzahl des Rot- und Schwarzwildes ist geradezu explodiert. Basierend auf diesen sächsischen Erfahrungen, der Ausschussarbeit und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes haben wir unseren Antrag entsprechend angepasst und geändert. Denn: Ob letztendlich das Wolfsmanagement im Jagdrecht oder in einer Verordnung definiert wird, ist im Prinzip egal. Hauptsache es wird endlich etwas geregelt.
(Beifall AfD)
Wir fordern daher eine Thüringer Wolfsverordnung, die praxistaugliche Schutzvorrichtungen in Bezug auf Vergrämung, Entnahme und schlussendlich die Durchführung von Schutzjagden erlaubt. Ziel ist es, für alle Beteiligten ein rechtssicheres Agieren zu ermöglichen. Idealerweise wird dazu in Kooperation mit anderen Bundesländern ein wildökonomisches Raumkonzept erarbeitet, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält. Dieses Konzept ist dann von der Landesregierung in den entsprechenden Gremien gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union zu vertreten. Um es abschließend noch einmal klar zu betonen: Es geht der AfD-Fraktion bei dem vorliegenden Antrag nicht um ein Rückdrängen des Wolfs oder gar um seine erneute Ausrottung. Vielmehr ist ein besserer Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Weidewirtschaft beabsichtigt.
(Beifall AfD)
Es könnte in Zukunft jedoch erforderlich werden, über die kontrollierte, selektive Entnahme von Problemtieren hinaus den Bestand zu regulieren. Zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung und Nutztierherden sind deren Interessen eine stärke Bedeutung beizumessen. Die Landespolitik muss erkennen, dass ein Nebeneinander von Wolf auf der einen und dem Nutztierund Wildbestand auf der anderen Seite nur mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung möglich ist. Dazu gehört in der offenen, sachlichen und ideologiefreien Diskussion dieser Antrag, um auf Entwicklungen reagieren zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
