Dirk Bergner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da war nun einiges, was wir hier wieder hören durften. Herr Müller und auch in Richtung AfD: Die Ersten, die sich hier in diesem Hause gegen eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer gewandt hatten, waren die Freien Demokraten – bereits in der 5. Legislatur, als damals von 3,5 auf 5 Prozent erhöht wurde. Auch das will ich der guten Ordnung halber sagen. Herr Müller, wenn Sie von Steuergeschenken sprechen, wenn es darum geht, den Leuten weniger tief in die Tasche zu greifen, dann will ich ganz klar und deutlich sagen, dass wir da einfach eine andere Sicht der Dinge haben. Es ist kein Steuergeschenk, wenn ich den Steuerzahler weniger belaste, sondern es ist einfach ein Griff, der nicht so tief in die Tasche geht. Auch diese Denkweise sollte man nicht ganz vergessen.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ist
denn der Steuersatz auf einen Liter Milch?) – Schreien Sie doch mal bitte nicht so, ich habe nur noch 4 Minuten Redezeit. Die CDU hat von Familienfreundlichkeit gesprochen. Da will ich auch noch mal deutlich sagen: Familienfreundlich ist, Familien gar nicht erst zu belasten, ihnen gar nicht erst das Geld aus der Tasche zu ziehen. Insofern werbe ich sehr dafür, dass wir die Grunderwerbsteuer nicht so hoch halten, sondern lieber die Grunderwerbsteuer runternehmen. Das ist zuallererst familienfreundlich, meine Damen und Herren. Bitte denken wir doch an eins, wenn es um den Freibetrag beim Ersterwerb geht: Das ist Bundesrecht. Hier machen wir nun mal Landespolitik und hier können wir nun mal nur die Entscheidungen treffen, die auch in Landeskompetenz sind. Deswegen werbe ich auch ganz klar an dieser Stelle dafür, dass wir zunächst das tun, was wir tun können. Auch wenn wir für diesen Freibetrag eine hohe Sympathie haben: Wir werden das hier im Landtag nicht lösen können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da mir die Zeit hier auf der Uhr schnell nach unten geht, will ich mal versuchen, etwas gedrängt noch ein paar Worte zu sagen. Mit einer Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent ergeben sich vielfältige Chancen und da sind auch wirtschaftliche Chancen dabei. Herr Müller, da sind wir dabei, dass man Steuern eben nicht so statisch betrachten kann. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch eine Ankurbelung des Grundstücks- und Immobilienhandels. Mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer erwarten wir auch Impulse für das Gewerbe, Impulse für den Bau, Impulse für die Baunebengewerbe und wir erwarten vor allem auch Wirtschaftsansiedlungen, meine Damen und Herren. Auch das kann zu Einnahmen beitragen, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zur Geschichte – ich habe es bereits gesagt: Thüringen startete wie alle anderen Länder auch mit einem Steuersatz von 3,5 Prozent, 2011 fand die Erhöhung auf 5 Prozent statt und 2017 auf 6,5 Prozent. Da muss man mal die Frage stellen: Wo wurde denn dieses Geld investiert? Das kann ich Ihnen sagen: Die rot-rot-grüne Landesregierung hat die Mehreinnahmen aus der Grunderwerbsteuer nicht in die langfristige Konsolidierung des Landeshaushalts gesteckt, nicht in den Schuldenabbau und auch nicht in Rücklagen, was mit den Mehreinnahmen von über 34,6 Millionen Euro 2018 und über 42 Millionen Euro 2019 durchaus möglich gewesen wäre. Sie haben die Erhöhung genutzt, um Ihre Lieblingsprojekte zu finanzieren, und das auf dem Rücken des Landeshaushalts und – meine Damen und Herren, noch schlimmer – auf dem Rücken der Steuerzahler, denen tiefer in die Tasche gegriffen wurde, ich wiederhole es bewusst noch einmal.
(Beifall Gruppe der FDP)
Um den Widerstand bei den letzten Erhöhungen noch einmal ins Gedächtnis zu rufen: Erinnern Sie sich an die Zuschriften 6/235, 6/236, 6/270, 6/276, 6/277, 6/294, 6/295, 6/297, 6/304 von Verbänden und Handelskammern, die seinerzeit genau zu diesem Thema kamen. Alle hatten sich gegen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausgesprochen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Landesregierung hat all den Argumenten, die ich jetzt zeitlich nicht aufzählen kann, kein Gehör geschenkt. Daher die Empfehlung, sich diese Zuschriften noch einmal anzuschauen, meine Damen und Herren. Das finden Sie alles in dem Ergebnisprotokoll des 19. HuFA der 6. Wahlperiode vom 9. November 2015. Mit dem Antrag der FDP machen wir Thüringen nicht nur als Wohnort, sondern gleichzeitig auch als Wirtschaftsstandort gegenüber all unseren Nachbarländern wieder attraktiver, meine Damen und Herren. Ich beantrage zum Abschluss im Namen der FDP die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und natürlich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, da der auch für Bauen zuständig ist. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für diese Debatte.
(Beifall Gruppe der FDP)
