Stephan Tiesler
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen – also abstimmungsfähig sind wir noch nicht, die 45 haben wir jetzt noch nicht erreicht hier im Rund –, liebe Gäste, die Ausweitung der Gewässerrandstreifen auf 10 Meter wurde tatsächlich erst 2019 in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Rot-Grün eingeführt. Bereits damals haben wir als CDU-Fraktion diese Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts kritisiert und das machen wir tatsächlich auch heute noch, denn die pauschale Verdopplung des Randstreifens von 5 auf 10 Meter ist ein Fehler.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen grundsätzlich zu begrüßen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Rechnungen zufolge ist von den 2019 eingeführten 10 Metern Gewässerrandstreifen ein Anteil von rund 2,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Thüringen betroffen. Für die Landwirtschaft bedeutet dies somit einen klaren Werteverlust, denn solche Randstreifen kosten Geld. Die Auflagen lassen die Erträge sinken, gleichzeitig entstehen neue Bewirtschaftungskosten. Zudem haben mit der Gesetzesnovelle von 2019 die betroffenen Landwirte die Gestaltungsmöglichkeiten über Teile ihrer an Gewässern liegenden Flurstücke verloren. Meine Damen und Herren, es steht außer Frage, dass die Thüringer Gewässer auch wegen Überdüngung unter einer zu hohen Nährstoffbelastung leiden. Die daraus resultierenden verschlämmten Gewässersohlen und der Sauerstoffmangel stellen vor allem die Fischfauna vor ein erhebliches Problem. Unser Ziel muss es daher sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie in den Prozess mit einzubinden. Die CDU-Fraktion hat die Diskussion bereits zum damaligen Zeitpunkt dahin gehend vorangetrieben, und zwar bei der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes in der vergangenen Legislaturperiode, dass die Breite der Gewässerrandstreifen nicht zu verkleinern ist. So hatten wir damals vorgeschlagen, nach dem Modell Rheinland-Pfalz die Randstreifen auf 10 Meter im Außen- und 5 Meter im Innenbereich und auch nur an Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der vorliegenden Belastung flexibler zu gestalten. Dies wurde damals leider vom zuständigen Ministerium abgelehnt. Wir sehen eine generelle einheitliche Festlegung der Gewässerrandstreifen über den kompletten Freistaat weiterhin als starke Einschränkung der Landwirtschaft auf vielen Hektar bislang genutzter Flächen. Ob allerdings die jetzt in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Fanggrabenalternative sinnvoll ist, bleibt aber auch fraglich, weil man dann diese Flächen mitunter für andere Dinge landwirtschaftlich mehr nutzen kann, wie zum Beispiel Blühflächen, weil man aufgrund der Bewirtschaftung gar nicht mehr richtig rankommt. Daher empfehlen wir, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen, um dann dort noch mal darüber zu sprechen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
