Hoffmann
b) Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen hier: Nummern II und III
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauer am Livestream, vor fast genau zwei Jahren haben wir den Antrag „Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken“ in den Landtag eingebracht. Nach einem Umweg über den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten lag er schließlich im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz vor. Nun haben wir schon gehört, dass der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Ich erlaube mir an dieser Stelle zu formulieren, was abgelehnt wird, hier in Punkt I unseres Antrags, ich zitiere: „Der Landtag stellt fest, dass sich der Wolf als Tierart im Freistaat Thüringen und in weiten Teilen des Bundesgebiets angesiedelt hat und sich weiterhin ausbreiten wird. Der Landtag erkennt die damit einhergehenden Sorgen der Thüringer Bevölkerung und besonders der Weide- und Nutztierhalter an, deren Berechtigung umso größer ist, als einzelne Wölfe oder sogar ganze Rudel ihre Scheu vor Menschen, Siedlungen sowie Nutz- und Haustieren verlieren können. Der Landtag befürchtet eine weiter schwindende Zustimmung gegenüber dem Wolf seitens der Thüringer Bevölkerung namentlich im ländlichen Raum und besonders seitens der Weidetierhalter, sollten nicht zügig alle erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um die Sicherheit der Menschen und den Fortbestand der Weide- und Nutztierhaltung zu gewährleisten. Der Schutz von Haus- und Nutztieren hat Vorrang vor einer Ausbreitung des Raubtiers Wolf.“ Der Wolf ist zurück und tut das, was ein Raubtier so tut, und das bereitet den Tierhaltern Probleme, das kann niemand leugnen. Wie man damit nun umgeht, darin weichen die Meinungen voneinander ab. Wir vertreten die Forderung, dass es einer Kontrolle in Form einer Verordnung zum Wolfsmanagement bedarf, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden,
(Beifall AfD)
um unter anderem Sicherheit für alle Seiten zu schaffen, auch für die Seite des Naturschutzes, denn es soll ein günstiger Erhaltungszustand erhalten werden. Ein stichhaltiges Argument gegen eine erste Forderung unseres Antrags war das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das zu dem Schluss kommt, der Wolf kann nicht ins Bundesjagdrecht überführt werden. Der Wolf hätte dann zwar der Hege unterlegen, aber EU-Recht schlägt Bundesrecht und Landesrecht. Das haben wir umformuliert und dokumentiert mit unserem Änderungsantrag in Vorlage 7/2320. Deswegen ist es eine Frechheit, wenn die Vertreterin der Linken und der Vertreter der SPD behaupten, wir hätten keine Änderung vorgenommen. Sie liegt vor im Änderungsantrag in Vorlage 7/2320.
(Beifall AfD)
Unsere Fraktion hat zum eigenen Antrag also Änderungsvorschläge eingereicht, die – so viel vorab – mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt wurden. Ich will den Vertretern, die Falsches behauptet haben, zugute lassen, dass sie vielleicht im Ausschuss nicht aufgepasst haben.
(Beifall AfD)
Was damit abgelehnt wurde, will ich an dieser Stelle erläutern. Der Titel des Antrags sollte geändert werden in „Ausbreitung des Wolfes in Thüringen kontrollieren – künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden.“ Wurde abgelehnt. Abgelehnt wurden auch folgende Forderungen: nicht nur praxistaugliche und unbürokratische Regelungen im Wolfsmanagement zu erarbeiten, sondern auch gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union verstärkt im Sinne eines effektiven Wolfsmanagements zum Schutz von Mensch und Weide- bzw. Nutztieren einzutreten, einen weiterführenden Wolfsmanagementplan zu erarbeiten und diesen mit Blick auf künftige Gefahrensituationen flexibel und praktikabel zu gestalten, wobei die Abwehr von Gefahren für Bevölkerung und Nutztierherden vorrangig zu berücksichtigen ist. Eine Wolfsverordnung zu erlassen, die nicht nur praktikable Ausnahmen von den bisherigen Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur letalen Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt, sondern unter anderem auch die Durchführung von Schutzjagden berücksichtigt, die im Rahmen einer jährlich festzulegenden Anzahl mit Blick auf die Populationsentwicklung bestimmt werden. Eine Verordnung zu erlassen, die für die Beteiligten ein rechtssicheres Agieren ermöglicht und Faktoren wie Bestand, Bestandsdichte, Verbreitungsschwerpunkte und Obergrenzen, Herdenschutz sowie Umgang mit Hybriden, Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten durch flexible Fallgestaltungen, Zielbestimmungen und Fristen landesspezifisch ergänzt. In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ein wildökologisches Raumkonzept für den Wolf zu erarbeiten, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Bestandsdichte, Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält und auf den günstigen Erhaltungszustand und den Schutz von Mensch und Tier vor dem Wolf abzielt. So weit zu unseren Vorschlägen – wurde abgelehnt. Der Alternativantrag der CDU-Fraktion zu unserem Antrag wurde im Laufe der zwei Jahre durch Diskussionen und Änderungsvorschläge mit Richtungsvorgabe von links unserer Auffassung nach so weit verwässert, dass er kaum noch etwas im Sinne eines erforderlichen Wolfsmanagements zu tun hat und von einer funktionierenden Wolfsverordnung weit entfernt ist.
(Beifall AfD)
Wir werden uns zu diesem Antrag bzw. bei seiner Empfehlung daher enthalten. Die Empfehlung wird dem nötigen Wolfsmanagement nicht gerecht. Wir hingegen sagen: Es braucht eine landesweite Handhabung in Form einer Verordnung, die Rücksicht auf den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs und auf die Situation der Nutztiere nimmt und nicht erst dann reagiert, wenn der Wolf wie die äußerst intelligente Ohrdrufer Wölfin den deutschlandweiten Rissrekord hält. Daher fordern wir die Rücküberweisung unseres Antrags an den Umweltausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
