Dirk Adams
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes wurde einem Novellierungsbedarf Rechnung getragen, der sich aus der Praxisabfrage ergeben hatte. Erstens: Die sachliche Zuständigkeit der Schiedsstellen für bürgerliche Rechtsangelegenheiten soll erweitert werden um die Fälle des Nachbarrechts und wegen der Verletzung der persönlichen Ehre. Zweitens: Den Streitparteien soll ermöglicht werden, sich in den Schiedsverhandlungen durch Bevollmächtigte vertreten zu lassen. Und schließlich drittens sollen die seit über 25 Jahren unverändert gebliebenen Gebührensätze und das Ordnungsgeld moderat – so kann man, glaube ich, sagen – erhöht werden. Danken möchte ich für die gründliche Beratung – das ist hier schon angesprochen worden – des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und für alle im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen. Es ist, glaube ich, eben auch schon mal gesagt worden: Wenn Herr Sesselmann eine Stellungnahme hier herausgepickt hat, dann ist das, glaube ich, mehr cherry picking als Darstellung des Beratungsverlaufs. Das ist man von der AfD-Fraktion natürlich gewohnt, dass man eher die Mindermeinungen vertritt und sich zu eigen macht. Aber das hat nichts mit der Realität in Thüringen zu tun, dass diese Schiedsstellen begrüßt werden und dass diese Schiedsstellen einen wichtigen Auftrag für unser Gemeinwesen leisten. Es geht auch nicht darum – das ist ein Irrtum, mit dem man hier aufräumen muss –, dass wir unsere Amtsgerichte, die nämlich Rechtsprechung machen, entlasten, sondern um Streitschlichtung. Wenn es dabei auch zu einer Entlastung kommt, dann ist das ein positiver Nebeneffekt, aber es geht um Streitschlichtung. Es geht darum, Menschen an den Tisch zu holen, die schon lange nicht mehr miteinander sprechen. Es geht darum, Frieden zu schaffen durch Gespräch. Das ist ein ganz wichtiger und ein nicht hoch genug anzurechnender Dienst, den die Schiedsfrauen und Schiedsmänner in Thüringen leisten. Diese Anregung, die es aber gegeben hat – viele haben es hier schon angesprochen –, hat zu einer Änderung geführt, die von den Schiedsleuten angeregt wurde, die im Zusammenhang mit der erweiterten Vertretungsmöglichkeit steht. Ergänzend soll geregelt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen das persönliche Erscheinen der Streitpartei in der Schiedsverhandlung zusätzlich zum Vertreter angeordnet werden kann. Das ist im Grunde strenger, als es die Zivilprozessordnung für das gerichtliche Zivilverfahren vorsieht, denn dort ist es so, dass eine Partei, der das Erscheinen angeordnet wurde, entschuldigt ist, wenn sie einen Vertreter entsendet, der zur Aufklärung des Tatbestands und zur Abgabe gebotener Erklärungen in der Lage ist, ebenso auch zu einem Vergleichsabschluss ermächtigt ist. Hingegen soll – und hier sieht man auch den Unterschied – im Schiedsverfahren die Partei auch dann zum persönlichen Erscheinen verpflichtet werden können, wenn sie einen entsprechenden instruierten Vertreter entsendet. Das heißt, es geht darum, die Menschen an den Tisch zu holen. Gerade der persönliche Austausch kann dazu beitragen, den Streit im Schiedsverfahren gütlich beizulegen. An einem Tisch zusammenzukommen ist das wesentliche Ziel in diesem Verfahren. Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wird die Verpflichtung daher auch an diese Voraussetzung gebunden. Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ohne das persönliche Erscheinen eine Sachverhaltsaufklärung oder eine Streitbeilegung nicht gelingt. Im Ergebnis kann sich auch mein Haus der vorgeschlagenen Ergänzung anschließen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die von den Schiedsstellen angebotene Streitschlichtung ist für das Zusammenleben in der Gesellschaft von nicht zu unterschätzendem Wert. Deshalb ist hier die Stelle, wo ich sehr gern unseren fast 200 Schiedsfrauen und Schiedsmännern für ihren unglaublich großen Dienst, den sie unserem Freistaat leisten, persönlich danken möchte. Sie bewirken viel Gutes in der Fläche unseres Landes und deshalb mein ganz persönlicher Dank. Um dieses Angebot zu fördern und zeitgemäß weiterzuentwickeln, leistet das Änderungsgesetz einen besonderen Beitrag. Ich werbe daher für Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
