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49. Sitzung (WP7)

04.05.2022 · 137 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (46)Die Linke (23)CDU (22)GRÜNE (21)SPD (18)

Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Heute, Sie haben es gerade ausgeführt, das erste Mal wieder nicht aus dem Off. Das ist ein ungewohnter Anblick. Frau Präsidentin hat die Regularien ausgeführt. Ich möchte diese nicht wiederholen. Ich starte sofort mit dem Namensaufruf und beginne, wie das bei einer Wahl geregelt ist, mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befindet sich noch irgendjemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das kann ich nicht erkennen. Damit habe ich den Namensaufruf abgeschlossen, Frau Präsidentin. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Alle haben gewählt; deshalb schließe ich jetzt die Wahlhandlung und bitte – – (Unruhe) – Ach, es wählen noch einige. (Zuruf: Wir müssen auch noch wählen!) – Sie müssen noch wählen? Dann tun Sie das, bitte. Ich verschiebe das noch einen Moment. (Kurze Unterbrechung) So, auch die Wahlkommission hat jetzt gewählt. Damit kann ich die Wahlhandlung schließen. Ich bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Dafür ist Saal 2 reserviert. Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten, bitte Sie aber, hier im Saal zu verbleiben, damit wir dann sehr schnell fortfahren können. Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds des gemäß § 3 des Sächsischen Drucksache 7/9372, Wahlvorschlag Aufgrund der soeben erfolgten Wahl von Herrn Dr. Wahl zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes ist nunmehr dessen ursprüngliche Position als berufsrichterliches Mitglied neu zu besetzen. Die Staatsregierung schlägt Ihnen in der Drucksache 7/9372 den Präsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, Herrn Dirk Eberhard Kirst, als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vor. Meine Damen und Herren! Die Wahl ist gemäß § 3 Abs. 3 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes in Verbindung mit § 67 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Wahl durchzuführen. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, das sind 80 oder mehr Stimmen, erhält. Ich verweise auf das soeben durchgeführte Wahlprozedere und berufe zur Durchführung der Wahl wieder folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Jan Hippold als Leiter, Herrn Holger Hentschel, Herrn Nico Brünler, Herrn Dr. Daniel Gerber und Herrn Albrecht Pallas. Ich bitte Sie, Herr Abg. Hippold, wieder Ihrer Funktion zu walten.

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Jan Hippold CDU

Frau Präsidentin! Ich beginne, wie eben angesprochen – mit dem Namensaufruf. (Namensaufruf – Wahlhandlung) (Unterbrechung von 10:26 bis 10:34 Uhr) Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 111 Stimmscheine. Ungültig waren null. Es wurde wie folgt abgestimmt: Auf Herrn Dr. Andreas Wahl entfielen 92 Jastimmen, – (Beifall des ganzen Hauses) 11 Neinstimmen und 8 Stimmenthaltungen. Damit ist Herr Dr. Andreas Wahl als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen gewählt. Ich frage Sie, Herr Dr. Wahl: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Andreas Wahl: ja, ich nehme die Wahl an. (Beifall des ganzen Hauses) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Amt als Vizepräsident! Die Vereidigung findet am Ende des Tagesordnungspunktes 2 statt. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt damit erst einmal schließen. Ich rufe auf Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen Verfassungsgerichtshofsgesetzes der Staatsregierung Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Es ist sehr laut im Saal. Ich bitte Sie, sich noch etwas zu gedulden.

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Jan Hippold CDU

Befindet sich ein Abgeordneter im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall. Frau Präsidentin, ich habe den Namensaufruf abgeschlossen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich bedanke mich und schaue zur Wahlkommission, die jetzt noch wählen muss. Meine Damen und Herren! Ich schließe jetzt die Wahlhandlung ab und bitte die Wahlkommission, das Ergebnis festzustellen. Wir unterbrechen die Sitzung wieder für einige Minuten. Ich bitte Sie, hier im Saal zu verbleiben, bis die Auszählung erfolgt ist. (Kurze Unterbrechung) Meine Damen und Herren! Mir liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes vor. Abgegeben wurden 114 Stimmscheine, ungültig waren null. Es wurde wie folgt abgestimmt: Dirk Eberhard Kirst 90 Jastimmen, 17 Neinstimmen, 7 Enthaltungen. Damit ist Herr Kirst als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes durch den Sächsischen Landtag gewählt. (Beifall des ganzen Hauses) Herr Kirst, nehmen Sie die Wahl an? Dirk Eberhard Kirst: Ja, ich nehme die Wahl an. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann gratuliere ich sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute für Ihr Amt. (Beifall des ganzen Hauses) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 4 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtags einen Amtseid. Herr Dr. Wahl leistete diesen bereits mit seiner Wahl zum berufsrichterlichen Mitglied. Da er nun das neue Amt des Vizepräsidenten wahrnehmen wird, ist die Ablegung des Amtseides zu wiederholen. Ich bitte nun Herrn Dr. Wahl und Herrn Kirst, in das Rund des Plenarsaals zu treten, und alle Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.) Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Vereidigung des Vizepräsidenten und des Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Ich bitte Herrn Dr. Andreas Wahl und Herrn Dirk Eberhard Kirst, nacheinander vorzutreten und einzeln den Amtseid zu sprechen, den ich Ihnen absatzweise vorspreche. Sie können ihm die Beteuerung zufügen „so wahr mir Gotte helfe“. Der Amtseid lautet: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Was jetzt zu tun ist – in der und Arbeitsplätze in Sachsen Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Martin Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Krieg ist zurück in der Mitte Europas. Die Zerstörung von Mariupol, die Artillerieangriffe auf Charkiw, die Bomben auf Kiew, die grauenvollen Masohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Dirk Eberhard Kirst: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich gratuliere Ihnen sehr herzlich. Dirk Eberhard Kirst: Danke schön. (Beifall des ganzen Hauses) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich bitte nun Herrn Dr. Wahl zu mir. Dr. Andreas Wahl: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Auch Ihnen alles Gute. Dr. Andreas Wahl: Herzlichen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt ab. Die Gratulationscour warten wir noch ab und fahren dann mit der Tagesordnung fort. (Präsidentenwechsel) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zum Thema: Zeitenwende Unternehmen zukunftsfest gestalten saker an Kindern, Frauen und Männern in Butscha, die Toten, die Verletzten, die Vertriebenen und Traumatisierten, die Opfer des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine erfüllen mich, uns alle, mit tiefer Trauer, mit großer Sorge, ja, auch mit gehöriger Wut. Dieser Krieg ist falsch. Dieser Krieg ist verbrecherisch. Dieser Krieg ist durch nichts zu rechtfertigen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Seit dem 24. Februar 2022 stehen viele Prinzipien infrage, auf denen unser Verständnis internationaler Politik hier in der Bundesrepublik Deutschland, hier im Freistaat Sachsen, in den Jahren nach der friedlichen Revolution und dem Ende der Blockkonfrontation beruhte. Russland hat Grenzen überschritten. Wir haben eine eklatante Missachtung des Völkerrechts erlebt, den Bruch internationaler Verträge, die Verletzung der Grenzen eines souveränen Staates, Kriegsverbrechen. All das wird begleitet von einer Lügenpropaganda bizarren Ausmaßes und verbaler Entmenschlichung des Gegners. Dieser Verlust an Vertrauen in Russlands politische Führung wiegt schwer, und er wird auf sehr lange Zeit kaum zu reparieren sein. Es ist wahr: Der Versuch, Russland in einem „gemeinsamen Haus Europa“, in eine kollektive Sicherheitsarchitektur einzubinden, ist gescheitert. Darauf hat unser Bundespräsident Steinmeier zu Recht hingewiesen. Er ist darüber so enttäuscht, wie ich es bin, wie wir alle es sind. Wer diese grundsätzliche Wende in der Weltpolitik nicht erkennt, ist naiv. Wer mit den Rezepten der Vergangenheit reagieren will, ist töricht. Neue Zeiten brauchen neue Antworten. Machen wir uns nichts vor: Auf dem Spiel stehen Demokratie und Freiheit in ganz Europa. Auf dem Spiel steht das friedliche Zusammenleben der Menschen auf unserem Kontinent. Olaf Scholz hat als Konsequenz der geopolitischen Zeitenwende, die Putins Russland mit seinem Angriffskrieg heraufbeschworen hat, eine außen- und sicherheitspolitische Neuorientierung verkündet. Diese Zeitenwende ist eine sicherheitspolitische, aber auch eine wirtschaftliche und gesellschaftliche. Sie wird konkrete Folgen für Sachsen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben in den vergangenen Wochen die unmittelbaren gesellschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf Deutschland erlebt. Auch zu uns nach Sachsen sind Zehntausende Geflüchtete aus der Ukraine gekommen, um Schutz zu suchen vor Bomben und Terror. Ihre Unterbringung, Versorgung und Integration gewährleistet der Freistaat in enger Abstimmung mit dem Bund, den Kommunen und der Zivilgesellschaft. Hier zeigt sich tausendfach praktische Hilfsbereitschaft. Es gibt Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und deren Familien bei der Flucht aus der Ukraine unterstützt haben, und Hilfsorganisationen, Firmen, Vereine und Hunderte Freiwillige, die Medizin und dringend benötigte Hilfsgüter in die Kriegsgebiete und Auffanglager geliefert haben. Da sind auch die unzähligen Bürgerinnen und Bürger, die Geflohene spontan beherbergt haben und ihnen in dieser schrecklichen Zeit weiter zur Seite stehen. Wir erleben, dass Menschen Millionen von Euro auf Spenden- und Hilfskonten überweisen. Darauf kann unser Land wirklich stolz sein. Herzlichen Dank an alle, die sich so engagieren! (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der AfD – Beifall der Staatsregierung) Gleichzeitig treibt der Krieg die Lebenshaltungskosten bei Nahrung, Rohstoffen und Energie auch bei uns in Sachsen hoch. Diese drastischen Preissteigerungen treffen besonders die hart, die nicht so viel auf dem Konto haben oder als Berufspendler mit dem gebrauchten Diesel oder als Eigenheimbesitzer mit der alten Gasheizung nicht so schnell umsteuern können. Es kann doch nicht sein, dass sich viele Menschen am Jahresende entscheiden müssen, ob sie ihren Kindern einen Weihnachtswunsch erfüllen oder besser für die Nachzahlung der Nebenkosten sparen. Aber auch Unternehmen mit einem strukturell höheren Energiebedarf stehen vor hinfälligen Kalkulationen. Der eine oder andere denkt schon ans Aufgeben. Ohne Abfederung bedrohen die Preissteigerungen den sozialen Frieden in unserem Land. Die Bundesregierung tut deshalb gut daran, diesen Verwerfungen mit ihren umfassenden Entlastungspaketen entgegenzuwirken. Ich erwarte, dass diese schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Wirtschafts- und Arbeitsminister treiben mich neben den unmittelbaren gesellschaftlichen Konsequenzen des Krieges natürlich auch die ökonomischen Folgen um. Welche Folgen hat der Krieg für unseren Wohlstand, unsere Arbeitsplätze und unsere Entwicklungsmöglichkeiten in Sachsen? Die Antwort ist klar: Krieg macht ärmer. Die Gefahr ist real. Die Auswirkungen des Krieges werden kurzfristig erhebliche Folgen für unsere Wirtschaft haben. Viele Wirtschaftsinstitute haben ihre Prognosen radikal nach unten korrigiert. Das hat natürlich mit den direkten Folgen der notwendigen und richtigen Verschärfungen der Wirtschaftssanktionen der EU und der Weltgemeinschaft zu tun. Sie führen dazu, dass der Außenhandel mit Russland noch weiter abnimmt und Unternehmen sich zurückziehen. Vor wenigen Minuten hat die EU-Kommission den Entwurf für das sechste Sanktionspaket bekannt gegeben. Konkret ist laut Ursula von der Leyen geplant, dass nach einer Auslaufphase von sechs Monaten ein Einfuhrverbot von Rohöl in die EU gelten soll und nach einer Auslaufphase von acht Monaten dann auch ein Einfuhrverbot von Ölprodukten. Dieses sechste Sanktionspaket der EU wird erneut Auswirkungen auf Sachsen haben, so wie der Krieg und die bisherigen Sanktionen bereits spürbare Auswirkungen auf unseren ganzen Wirtschaftsstandort und letztlich für uns alle haben: Hohe Energiepreise verteuern die Produktion, Liefer- und Wertschöpfungsketten werden unterbrochen, Rohstoffe und Vorprodukte sind nicht verfügbar, Absatzmärkte gehen verloren. Einige Unternehmen treffen diese ökonomischen Folgen besonders hart. Wir lassen sie nicht im Regen stehen. Der Bund unterstützt sie mit KfW-Krediten, Eigen- und Hybridkapitalhilfen sowie Bürgschaften. Aber auch Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgasund Strompreise – wie im Transportgewerbe – oder mit bestimmten Liquiditätsengpässen durch hohe Kosten im Terminhandel können mit Unterstützung rechnen. Ergänzend stehen die bewährten Förderangebote des Freistaates Sachsen für Unternehmen in Schwierigkeiten zur Verfügung, vor allem Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen. Mit dem Beratungszentrum Konsolidierung bei der Sächsischen Aufbaubank steht Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine zentrale Anlaufstelle des Freistaates Sachsen offen. Wenn nötig wird der Staat seine Hilfen aufstocken. Darauf können sich unsere Unternehmen verlassen. (Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von der AfD: Genau!) Wir können damit diese akuten Probleme abfedern. Aber natürlich haben wir es mit globalen Entwicklungen und Umbrüchen zu tun, die bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten waren: Trumps Standortnationalismus, der Brexit oder Chinas Protektionismus. Der russische Angriffskrieg und seine wirtschaftlichen Folgen verschärfen diesen Trend zur Deglobalisierung. Darauf müssen wir reagieren, wollen wir nicht einen guten Teil unseres Wohlstandes verlieren. Der Wunsch nach Souveränität und Unabhängigkeit wird unsere Wirtschaft verändern. Unternehmen werden sich bei Lieferketten breiter aufstellen, um sich unabhängiger von einzelnen Zulieferern zu machen. Gerade strategisch wichtige Güter werden wieder verstärkt hier in der EU bei verlässlichen Partnern produziert werden. Diese Sicherheit muss es uns wert sein, mehr zu zahlen als den niedrigsten Preis. (Carsten Hütter, AfD: Aha!) Die Notwendigkeit haben wir schon in der Corona-Pandemie erkannt und in diesem Haus beraten. Die geopolitische Zeitenwende verschärft diese Herausforderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die stabilen Jahre waren aber schon vor dem 24. Februar 2022 vorüber. Die Umwälzungen infolge des russischen Angriffskrieges treffen auf eine Welt, die sich bereits im rasanten Wandel befindet – ökonomisch, ökologisch und sozial. Das ist die besondere Herausforderung. Wir stehen vor dem größten Modernisierungsprozess unseres Industriestandortes seit 1990, um unser Land bis zum Jahr 2045 klimaneutral umzubauen. Ganze Wirtschaftszweige werden neu geordnet und auf die Herausforderungen von Klimawandel, Digitalisierung und Automatisierung ausgerichtet. Es geht dabei auch um die Sicherung und Modernisierung von Hunderttausenden Arbeitsplätzen in der Industrie. Ich will, dass Sachsen Industrieland bleibt. Ich will, dass die Menschen die Sicherheit haben, auch in Zukunft noch sichere Arbeitsplätze zu haben. Ich will, dass die Menschen in Sachsen ihr Glück finden, dass sie hier gut und sicher leben und arbeiten können. Ich will Sachsen als Ort des inneren Friedens. Dafür stehen wir in Sachsen vor drei zentralen Herausforderungen: die Dekarbonisierung, die Digitalisierung und die Demografie. Mein Haus begleitet die sächsischen Unternehmen und Beschäftigten in der großen Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Diese Transformation unserer Wirtschafts- und Lebensweise ist zwingend erforderlich, damit unser Planet auch für unsere Kinder und Enkel lebenswert bleibt. Die vor uns liegenden Veränderungen sind in ihren Ursachen also von einer geopolitischen Zeitwende und ökologischen Transformation gleichzeitig geprägt. Ihre Auswirkungen auf unsere Politik und Wirtschaft sind daher sehr konkret und gegenwärtig. Um diese Veränderungen in ihrem Zusammenspiel besser zu verstehen und zielgenaue Antworten zu finden, werden wir einen Beirat für Transformation berufen. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Mit der Expertise aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Verbänden werden wir dort konkrete Wege zu neuem Wachstum in Sachsen beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Transformation liegt für Sachsen eine Herausforderung, ja, aber auch eine große Gelegenheit. Wir können diese Veränderungen in einem Zusammenspiel von innovativem Unternehmergeist und kluger Politik gestalten. Wir müssen die Chancen nutzen, die sich daraus ergeben. Gerade als Wirtschaftsminister sage ich: Kluge Wirtschaftspolitik darf nicht missverstanden werden, als allein das, was „der Wirtschaft“ nützt. Richtig verstanden befördert Wirtschaftspolitik die menschliche Entwicklung in ganzheitlicher Weise. Menschen leben nicht nur im Wohlstand, sondern auch in einer intakten Umwelt. Sie kümmern sich umeinander, leben gesund und sicher, damit ihre Talente gedeihen und ihre Persönlichkeiten sich entfalten. Die Menschen in Sachsen, ganz gleich, wo sie wohnen, sollen mit ihrem Leben zufrieden sein können. Die Frage lautet also: Wie schaffen wir das? Wie sieht Wirtschaft für ein gutes Leben in Sachsen in diesen Umbruchzeiten aus? Ein Beispiel: Ich war vor wenigen Tagen bei der Dresdner Firma Sunfire. Diese ist Weltspitze im Bereich Elektrolyse und Wasserstoff. Das Unternehmen hat seine Zentrale und Forschungsabteilung in Dresden. Die uns nur allzu gut bekannten „Werkbänke“ werden dieses Mal in Westdeutschland gebaut. Die Karten werden nämlich gerade neu gemischt. In den neuen Innovationszyklen fangen auch bisher herausragende Standorte von vorn an und stehen im Wettbewerb. Wir haben jetzt die Chance auf einen Vorsprung Ost. Wir haben die Chance, uns in einigen zentralen Wirtschaftsbereichen an die Spitze in Deutschland zu setzen, und diese Chance müssen und werden wir nutzen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Wir Sachsen können hierbei auf unsere Transformationserfahrung, unsere Standhaftigkeit, unseren Mut, unsere Ideen und unsere Kompetenzen bauen. Wir wissen, wie man in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbruchzeiten Neues wagt. Wir haben uns nach der Wende beruflich umorientiert, neue Unternehmen gegründet, neue Berufe gelernt. Mit den guten Voraussetzungen unseres Standorts und den Erfahrungen nach 1989 können wir selbstbewusst Neues wagen. Dafür müssen wir aber zügig die erforderlichen Bedingungen und Voraussetzungen schaffen. Denn es ist unsere Aufgabe als Politik, die Grundlagen für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit unserer bestehenden Unternehmen – auch unter veränderten Bedingungen – zu erhalten und gleichzeitig Unternehmen bei ihren Standortentscheidungen über Ansiedlungen oder weitere Investitionen in unserem Freistaat zu gewinnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was müssen wir jetzt konkret tun, um aus der Zeitenwende erfolgreich hervorzukommen? Wenn Sachsen erfolgreich die Umbrüche dieser Zeitenwende bewältigen will, dann müssen wir unsere Industrie im Umbau unterstützen. Sachsen benötigt Impulse in den dafür entscheidenden Bereichen: Wir müssen Wertschöpfung in Zukunftsindustrien schaffen. Wir brauchen einen Booster für den Ausbau bei der Herstellung erneuerbarer Energien und der Gewinnung von Rohstoffen. Wir brauchen jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten mit ihren und seinen Talenten. Unsere digitale Infrastruktur muss auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ausgerichtet sein. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die außenpolitische Zeitenwende beschleunigt den Umbruch etablierter industrieller Strukturen, den die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise mit sich bringt. Ganze Industrien stehen vor einer Umwälzung, andere entstehen neu. Schon heute zeichnet sich eine neue Dynamik in innovativen Schlüsseltechnologien der Transformation ab: Speichertechnologien, Elektromobilität, Mikroelektronik oder künstliche Intelligenz, Quanten-Computing, Blockchain, Mobilfunk der fünften und bald der sechsten Generation. Der Mikroelektronik kommt dabei als Schlüsselindustrie für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten deutschen und europäischen Industrie eine besondere Rolle zu. Ich nenne explizit die Mikroelektronik, da sie als entscheidender Faktor für die europäische Souveränität in den Schlüsseltechnologien steht. Ohne Halbleiter gäbe es keine Digitalisierung, keine Energiewende, keine Elektromobilität und keine künstliche Intelligenz. Der pandemiebedingte Chipmangel und seine Auswirkungen haben die überragende Bedeutung der Mikroelektronik noch unterstrichen. In der Mikroelektronik hat der Freistaat Sachsen in den vergangenen fast drei Jahrzehnten eine europäische Spitzenposition eingenommen. Dafür haben wir viel investiert. Silicon Saxony ist als Forschungs- und Fertigungsstandort Europas größtes Mikroelektronik-Cluster. Wir als Sachsen leisten in der Halbleiterfertigung schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur strategischen Souveränität Europas; denn gerade bei dieser Schlüsseltechnologie dürfen wir uns nicht abhängig machen von asiatischen Märkten – das ist auch sicherheitspolitisch relevant. Die Rückbesinnung auf die strategische Souveränität Europas ist zudem eine große Chance für uns. Auch wenn die jüngste Großansiedlung in der Mikroelektronik ins benachbarte Sachsen-Anhalt ging, kann Sachsen von den ehrgeizigen Plänen zum Kapazitätsausbau profitieren, den die Europäische Kommission gerade im Rahmen des European Chips Act vorgelegt hat. Wir müssen aber auch unsere eigenen Hausaufgaben machen: bei den Fachkräften, bei der Energieversorgung und bei Flächen und Infrastruktur. Es geht aber auch ums Geld. Es muss uns allen klar sein, dass Sachsen die für die Zukunft entscheidenden Chancen auf Großansiedlungen in der Mikroelektronik, wie jüngst das Halbleiterwerk von Bosch, auch künftig nicht liegen lassen darf. Solche Ansiedlungen basieren auf strategischen Förderprojekten der Europäischen Kommission, den sogenannten IPCEI. Der nächste Doppelhaushalt wird daher für ein zweites IPCEI-Vorhaben genug Mittel reservieren müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist Wasserstoff nicht nur ein Energieträger, Wasserstoff ist Grundvoraussetzung für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer sächsischen Industrie. Grüner Wasserstoff wird durch den Preisanstieg fossiler Energieträger schneller konkurrenzfähig, als es sich viele vorstellen konnten. Grüner Wasserstoff kann in Sachsen, in Deutschland und nahezu überall auf der Welt hergestellt werden. Das geht aber nur im industriellen Maßstab. Wir reden über ganz andere Größenordnungen, die für den Umbau unserer Industrie und für Anwendungen in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Mobilität, notwendig sind. Es entsteht eine völlig neue Industriebranche, die gewaltige Investitionen und Wertschöpfungen generiert. Diese Erkenntnis hat sich in der Industrie und der Energiebranche bereits durchgesetzt. Ich spreche seit Jahren mit sächsischen Betrieben über Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Ein wichtiger Baustein ist hierbei die Vernetzung der sächsischen Unternehmen, die wir mit unserer sächsischen Innovationsclusterförderung unterstützen, zum Beispiel HZwo. Der Freistaat Sachsen hat beste Voraussetzungen, um von dieser Entwicklung zu profitieren. Wir verfügen bereits über eine nahezu vollständige Wertschöpfungskette für Wasserstofftechnologien. So haben die Unternehmen Linde und Sunfire in Dresden eine herausragende Bedeutung für die Produktion von Anlagen zur Wasserstoffherstellung. Andere Unternehmen stellen inzwischen ihre Produktionsprozesse auf Wasserstoff um und rüsten sich so für die Transformation. Damit sind hohe Investitionskosten verbunden. Ich habe mir erst kürzlich ein Bild bei Unternehmen im Industriebogen Meißen gemacht: bei Wacker Chemie in Nünchritz, den Stahlwerken in Gröditz und Riesa oder der mittelständischen Großenhainer Gesenk- und Freiformschmiede. Allein die energieintensiven Unternehmen in dieser Region sprechen von über 500 Millionen Euro Investitionskosten in den kommenden fünf Jahren – 500 Millionen Euro! (Zuruf von der AfD) Wir müssen derartige Bestrebungen mit voller Kraft weiter unterstützen. Deshalb setzen wir uns für eine erfolgreiche Umsetzung des IPCEI-Wasserstoffs ein. Sunfire, ONTRAS, die L-Gruppe und EDL sind Teil dieses Vorhabens. Aber auch unsere neu ausgestattete EFRE-Technologieförderung oder die GRW-Förderrichtlinie in Sachsen werden für die Wasserstoffwirtschaft nutzbar sein. Daneben geht es um eine kluge und pragmatische Regulierung der im Aufbau befindlichen Wasserstoffwirtschaft. Für die Verwendung von erneuerbarem Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff müssen verhältnismäßige Kriterien festgelegt werden, solche, die den Hochlauf einer sektorenübergreifenden Wasserstoffwirtschaft nicht behindern. Dafür setzen wir uns zum Beispiel bei der Überarbeitung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie und des Delegated Act ein. Nicht minder wichtig für den Freistaat ist die erfolgreiche Chemnitzer Bewerbung für das Hydrogen and Mobility Innovation Center, kurz: HIC. Der Einsatz der Staatsregierung war eminent wichtig, um die bisherigen Hürden im Standortwettbewerb des BMDV zu nehmen. Ein Bundeszentrum für Wasserstofftechnologien – so viel steht fest – macht sächsische Kompetenzen sichtbar und wird neue Jobs in der Region schaffen; in einer alten Industrieregion, die Industrieregion auch in Zukunft bleibt. Ziel des Centers ist der breite und zeitnahe Einsatz der Wasserstofftechnologie im Verkehr. Das SMWA unterstützt diese Ansiedlung weiterhin mit voller Kraft. Wir müssen vor allem die Übertragungsnetze im Blick behalten. Hierzu benötigen wir einen diskriminierungsfreien Zugang zum überregionalen Wasserstoff-Startnetz bis 2030 für alle Bundesländer. Gerade vor dem Hintergrund des nötigen Strukturwandels kann es nicht sein, dass Sachsen nach den bisherigen Planungen außen vor ist. Die entsprechende Planung der Fernnetzbetreiber muss zudem um mindestens fünf Jahre beschleunigt werden. Fehlende Anreize dazu müssen wir als Sachsen klar adressieren. Die Beispiele der Mikroelektronik und der Wasserstoffwirtschaft verdeutlichen, dass Sachsen finanzielle Voraussetzungen schaffen muss, um Zukunftsinvestitionen zu stemmen. Das wird nicht allein aus dem Haushalt des Wirtschaftsministeriums möglich sein. Diese Investitionen sind eine übergreifende wirtschafts-, klima- und arbeitspolitische Frage, eine Schicksalsfrage für unseren Freistaat. Es wäre fatal, wenn wir vor der Wahl stünden, entweder die Großinvestitionen im IPCEI nicht zu tätigen oder die gesamte restliche Wirtschaftsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen abzuwickeln. Ich erwarte, dass zum Wohle unseres Landes alle Optionen ausgeschöpft werden, damit diese Zukunftsinvestitionen in Sachsen ankommen. Diese Priorität muss allen klar sein. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neuen Zukunftsindustrien brauchen nicht nur Investitionen. Sie brauchen auch Platz. Da bin ich mir mit Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt einig. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Investoren heute in anderen Dimensionen ausfallen und die vorhandenen Gewerbeflächen deutlich zu klein für ihre Ansprüche sind. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Bundes GTAI meldet großes Interesse an ausländischen Investitionen in Deutschland – gerade für Standorte in Ostdeutschland – an. In jüngerer Vergangenheit konnten jedoch größere Ansiedlungsprojekte bereits nicht in Sachsen realisiert werden. Investorenanfragen können aber nur dann bedient werden, wenn geeignete und große Flächen in einem ausreichenden Entwicklungszustand schnell zur Verfügung stehen, wie es zum Beispiel bei den großen Ansiedlungen von Tesla und Intel der Fall war. Dieses Problem hat die Staatsregierung erkannt, und wir arbeiten gemeinsam an einer Lösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen raus aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Das zeigt diese historische Stunde wie keine vor ihr. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern inzwischen auch eine Frage der nationalen Sicherheit geworden. Darin bin ich mir mit meinem Kollegen Wolfram Günther einig. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist nun wahr!) Als Wirtschaftsminister sage ich ganz klar: Ohne erneuerbare Energien gefährden wir unseren Wirtschaftsstandort. Wer immer noch den Ausbau bremst, gefährdet unsere Arbeitsplätze. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Die Verfügbarkeit sauberer Energie wird immer stärker zur Voraussetzung für wirtschaftliche Neuansiedlungen und Erweiterungen. Das wird an jüngeren Großansiedlungen wie Intel und Tesla deutlich. Diese internationalen Konzerne achten sehr genau darauf, dass der Energiebedarf für ihre Produktion aus erneuerbaren Quellen vor Ort sichergestellt wird. (Thomas Thumm, AfD: Wasser auch?) Sie sind damit nicht allein. Immer mehr Unternehmen achten auf ihre ökologischen Bilanzen und machen die Verfügbarkeit grüner Energie zur Voraussetzung für die Neuansiedlung oder der Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells. Sie werden diesen Anspruch auf emissionsarme Herstellungsprozesse auf ihre gesamte Wertschöpfungskette ausdehnen. Damit unterliegen gerade auch viele sächsische Industriezulieferer einem zunehmend größeren Anpassungsdruck. Und das passiert nicht erst in fünf oder zehn Jahren, sondern heute. Von diesen Unternehmen höre ich immer dringender den Wunsch nach einer beherzten und konsequenten Politik für den Ausbau erneuerbarer Energien. Ebendeshalb bieten mein Kollege Wolfram Günther und ich den Unternehmen einen Pakt für erneuerbare Energien an. Wir müssen die Nachfrageseite – die Abnahmebedarfe und Investitionsvorhaben der Unternehmen – mit der Angebotsseite übereinanderbringen. Wir brauchen einen Booster für die Energiewende in Sachsen. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Diese Staatsregierung hat vor Kurzem ein Klima- und Energieprogramm beschlossen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Weitere müssen folgen. Es ist unser gemeinsames Ziel, dass schnell mehr Windkraftanlagen errichtet werden und mehr PV-Leistung in Sachsen installiert wird. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Der Bund unterstützt uns dabei. Das Osterpaket der Bundesregierung ist der richtige Weg. Der Koalitionsvertrag im Bund ermöglicht diese große Novelle der Energiepolitik. Wir in Sachsen sollten diesen Weg nun aber auch mitgehen. Darin bin ich mir mit dem Energieminister einig. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ihr seid aber nicht die Mehrheit!) Ich biete die Unterstützung des SMWA für die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Sachsen an. Gerade aus wirtschaftspolitischer Sicht dürfen wir uns hier keine Tabus leisten. Neben dem Energiesektor ist die Mobilitätswende das Herzstück der Transformation. Das haben wir in Sachsen erkannt und treiben die neue Mobilität spürbar voran. Deswegen machen wir den ÖPNV attraktiver und seine Flotte sauberer; wir bauen Schienenstrecken aus und unterstützen den Rad- und Fußverkehr. Dafür stehe und streite ich weiterhin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer über Energieunabhängigkeit spricht, sollte über andere Rohstoffe nicht schweigen. Es war mir schon immer ein Anliegen, heimische Rohstoffe vermehrt zu nutzen, gerade weil man sie vor Ort umwelt- und sozialverträglicher gewinnen kann. Hier wissen wir, unter welchen Bedingungen Lithium, Flussspat, Zinn oder Kupfer abgebaut werden, und können diese selbst steuern. Durch die Zeitenwende gewinnen unsere heimischen Rohstoffe noch einmal an Relevanz; denn wenn der Zugang zu ihnen – wie bei der Energie – zu einem geopolitischen Druckmittel wird, müssen wir unabhängiger werden. Dazu vergrößern wir die Anstrengungen, das Potenzial unserer heimischen Rohstoffe zu nutzen. Wir werden den Fokus auch auf Hochtechnologierohstoffe wie Lithium legen. Bei solchen Rohstoffen bestehen weltweit große Abhängigkeiten. Sie werden aber auch in sächsischen Bergwerken gefördert werden und können für unsere neuen Industrien essenziell sein. Wir werden das Wissen über Lagerstätten und Rohstoffvorkommen durch Digitalisierung besser zugänglich machen und wir wollen als Vorreiter in Deutschland Antrags- und Genehmigungsverfahren digital aufsetzen. Neben der Nutzung von Primärrohstoffen stellt die Stärkung der Sekundärrohstoffwirtschaft ein zweites wichtiges Standbein bei der Versorgung mit Rohstoffen dar. Zugleich können wir mit der Etablierung einer Kreislaufwirtschaft die Auswirkungen auf Klima, Natur und Umwelt im Sinne der Nachhaltigkeit reduzieren. Dabei werden wir darauf achten, dass in der Bevölkerung das Interesse und das Bewusstsein für Rohstoffe gekräftigt und die Akzeptanz für die Abbautätigkeiten gefördert werden. Aufklärung und rechtmäßige Beteiligung Betroffener können diese Akzeptanz fördern. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Motivierte, kreative und qualifizierte Beschäftigte sind heute die zentrale Erfolgsvoraussetzung für jedes gute Unternehmen und jede gute Verwaltung. Die Fach- und generell die Arbeitskräftefrage entwickelt sich immer mehr zu einer alles entscheidenden Frage für wirtschaftlichen Erfolg. Es ist nicht nur eine Herausforderung für die Unternehmen; es kommt schon längst bei den Beschäftigten an. Wenn der Kollege oder die Kollegin, die in Rente geht, nicht nachbesetzt wird, weil sich niemand bewirbt, da es zu wenige Fach- und Arbeitskräfte gibt, führt das zu einer großen Belastung für die restliche Belegschaft. Die Arbeit muss ja erledigt, die Aufträge abgearbeitet oder die Menschen gepflegt werden. Schon heute melden 60 % der sächsischen Betriebe offene Stellen für Fach- und Arbeitskräfte. Die sächsischen Bevölkerungsprognosen sagen für dieses Jahrzehnt voraus, dass die Zahl der 20- bis 65-Jährigen um 150 000 zurückgeht. Das Ende des Jahrzehnts – wir reden also nur noch über acht Jahre. Die Zeit drängt und wir alle müssen Tempo machen. Eine universelle Wahrheit hat dazu kürzlich USPräsident Joe Biden ausgesprochen. (Thomas Thumm, AfD: Hört, hört!) Er sagte auf die Frage, was er Unternehmen rate, die keine Beschäftigten mehr finden: „Pay them more.“ Zahlt ihnen mehr – auf Sachsen gemünzt heißt das: Zahlt endlich vernünftige Tariflöhne! (Beifall bei der SPD –

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Zuruf des Abg. Carsten Hütter AfD

Na wunderbar! Sie haben von sächsischen Unternehmen überhaupt gar keine Ahnung! So ein Schwachsinn! – Gegenrufe von den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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Carsten Hütter AfD

Ist ja logisch!) Doch die Herausforderung der Fachkräfteentwicklung ist kein Problem der Unternehmen allein. Sie muss im engen Schulterschluss zwischen Politik, Verwaltung und Sozialpartnern gelöst werden. Auf dieser Überzeugung basieren die Fachkräftestrategie 2030 des Freistaates Sachsen und die Zusammenarbeit in der Fachkräfteallianz Sachsen. Deshalb werden wir weiter regionale und sachsenweite Projekte zur Fachkräftesicherung im Freistaat Sachsen fördern. Nachwuchssicherung heißt zunächst, das Erwerbspotenzial in Sachsen weiter zu heben und Hürden für den Arbeitsmarkteintritt abzubauen. Deshalb fördern wir einen breiten Mix von Weiterbildungsmaßnahmen, damit Unternehmen und Betriebsräte Qualifizierungsbedarfe erkennen und sich Beschäftigte auf die veränderte Herausforderung der Transformation vorbereiten können. Diese Anstrengungen müssen weitergehen. Darüber hinaus geht es darum, dass wir junge Menschen für ihre Ausbildung und ihren Berufseinstieg in Sachsen halten, aber auch viele der Menschen zurückholen, die Sachsen in den vergangenen drei Jahrzehnten verlassen haben. Der beruflichen Bildung kommt dabei eine besondere Rolle zu. Die kürzlich beschlossene Richtlinie zum Landesprogramm Berufliche Bildung unterstreicht das. Die Richtlinie bündelt vier Förderbausteine: Ausbildungsverbünde, überbetriebliche Ausbildung, Meisterbonus und überbetriebliche Berufsbildungsstätten. Damit haben wir nach mehr als 25 Jahren ESF-Förderung der beruflichen Bildung ein sächsisches ressortübergreifendes Landesprogramm geschaffen. Das ist gut angelegtes sächsisches Geld. Dafür möchte ich mich bei Ihnen als Abgeordnete besonders bedanken. (Beifall bei der SPD, der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die demografische Situation Sachsens angesprochen. Wir alle wissen, dass es nicht ausreichen wird, das verbleibende Potenzial an Fachkräften zu heben. Deshalb müssen wir unser Land als Lebens- und Arbeitsort qualifizierten Menschen jenseits von Sachsen schmackhaft machen. Gerade die Gewinnung ausländischer Fachkräfte ist von zentraler Bedeutung für Sachsen. Mit unserem Dachportal „Heimat für Fachkräfte“ sind wir die erste Anlaufstelle, wenn Fachkräfte nach Sachsen ziehen, zurückkehren oder ankommen wollen. Wir arbeiten zudem mit allen zuständigen Akteuren gerade an einem Programm, mit dem wir Nachwuchs und Fachkräfte für Sachsen gewinnen können. Bei der Gewinnung von Fachkräften sind alle Ressorts betroffen und daher ist eine gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Das macht kein Haus allein. Bis zum Sommer soll ein umfassendes Programm vorliegen. Sachsen ist ein vielseitiges Bundesland mit attraktiven Arbeitsplätzen und guten Lebensbedingungen. Damit es gelingt, mehr Fach- und Arbeitskräfte auch aus anderen Ländern zu werben, muss unser Land endlich die strukturellen und mentalen Voraussetzungen dafür schaffen. Zugewanderte sind nicht nur Fachkräfte, nein, sie sind in erster Linie Menschen. Wenn sie sich bei uns wohl und sicher fühlen, dann klappt auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Nötig sind dafür zum Beispiel eine unkomplizierte Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, mehr Perspektiven für ausländische Studierende oder ein Spurwechsel, der gut Integrierten den Sprung in das Einwanderungssystem ermöglicht. Damit ist gemeint, dass gut integrierte Migrantinnen und Migranten, die bei uns leben, ähnliche rechtliche Möglichkeiten der Anerkennung erhalten müssen wie Menschen, die gezielt nach Deutschland einwandern. Nötig sind aber auch bezahlbarer Wohnraum, gute Betreuung und Bildung für Kinder und vielleicht auch das Jobangebot für die Partnerin bzw. den Partner. Vor allem aber muss unser Land deutlich einladender, neugieriger und offener werden. So wird Sachsen zur guten Heimat für alle, die hier leben und arbeiten wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umbau der Wirtschaft ist heute ohne flächendeckendes Breitbandinternet und schnellen Mobilfunk undenkbar. Wir brauchen die schnellen Netze, damit Schulen und Verwaltungen digitaler werden, damit Unternehmen schneller und besser kommunizieren und neue Produkte entwickeln können. Schnelle Netze sind aber auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ländliche Regionen bessere Chancen als Wohn- und Arbeitsort haben und wir so regionale Disparitäten abbauen können. Daraus hat die Staatsregierung schon vor Jahren die richtigen Schlüsse gezogen. Im Jahr 2016 haben wir die kombinierte Breitbandförderung von Bund und Freistaat aufgelegt. Seitdem konnte die Versorgung mit 50 Mbit in ganz Sachsen von knapp 50 % auf nunmehr gut 92 % gesteigert werden. Bei der Versorgung mit Glasfaser bis in die Wohnung konnte Sachsen in 5,5 Jahren einen Anteil von über 20 % erreichen und zählt damit zu den Top 3 der Bundesländer. Dazu tragen seit etwa Mitte 2020 die Inbetriebnahmen erster – auch großer – Landkreisprojekte bei, in Bautzen, im Vogtlandkreis oder in Nordsachsen. Doch wir sind noch nicht fertig. Seit 2021 gilt eine neue EU-Aufgreifschwelle. Anschlüsse können seitdem gefördert werden, wenn diese nicht zuverlässig mit 100 Mbit versorgt sind bzw. in den kommenden drei Jahren versorgt werden sollen. Diese Lücke ist in Sachsen groß. Wir wollen helfen, sie zu schließen. Vor Kurzem haben wir uns in der Regierungskoalition darauf geeinigt, die Rahmenbedingungen zur Fortsetzung des Glasfaserausbaus im Freistaat Sachsen zu schaffen. Etwa 700 Millionen Euro haben wir bereits in den Breitbandausbau in Sachsen investiert. Für die Kofinanzierung der weißen und grauen Flecken braucht es eine neue Bindungsermächtigung im Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet in Höhe von 786,5 Millionen Euro. Ich möchte Sie noch einmal darum bitten, dass Sie, die Abgeordneten des Sächsischen Landtags, diese wichtige Zukunftsinvestition unterstützen. Wenn Sie die Mittel freigeben, können die Kommunen planen. Denn dadurch können wir den Breitbandausbau weiter vorantreiben, bestehende Projekte abschließen und maximal an den derzeit zur Verfügung stehenden Bundesmitteln partizipieren. Wir denken aber auch darüber hinaus; denn wir wissen: Schnelles Internet ist die Schlagader für die Blutversorgung der Wirtschaft. Für die zukünftige Breitbandförderung des Bundes ab dem Jahr 2023 müssen wir im kommenden Haushalt Vorsorge treffen. Deren Parameter sind noch in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Mein Haus tut zurzeit alles dafür, dass sie für Sachsen möglichst günstig ausfallen. Fakt ist: Die Zukunft des Landes ist eng an das Internet und den Breitbandausbau gekoppelt. Ohne entsprechende Investition wird Sachsen abgehängt. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn nur acht Autostunden von uns entfernt der Krieg den Alltag bestimmt, können wir nicht wegschauen. Dieser Krieg zieht manche unserer bisherigen Gewissheiten in Zweifel. Diese Zeiten erlauben es aber auch nicht, in Schockstarre zu verharren. Wir müssen jetzt die richtigen Strukturentscheidungen treffen, damit Sachsen aus dieser Zeitenwende zukunftsfähig und gestärkt hervorgeht. In manchen Bereichen heißt das, dass wir unsere erfolgreiche Politik fortsetzen; denn was richtig war, bleibt auch weiterhin richtig. Wir halten daran fest, das Handwerk und den Mittelstand als Rückgrat unserer sächsischen mittelständischen Wirtschaftsstruktur zu stärken und zu fördern und die erfolgreiche Arbeit unserer Cluster und Netzwerke in Sachsen weiter zu stärken. Wir werden die Gründer und Start-ups unterstützen und unsere Industriebranchen, vor allem die Automobilindustrie, bei der Transformation begleiten. Die Kultur- und Kreativwirtschaft kann sich unserer Unterstützung weiter sicher sein. Wir unterstützen den Einzelhandel nach den schweren Jahren der Corona-Pandemie und tragen zur Aufwertung der Innenstädte bei. Schließlich werden wir weiter daran arbeiten, unser bestehendes Straßen- und Schienennetz zu erhalten und zu verbessern, nicht zuletzt als Wirtschaftsfaktor für unsere Logistikbranche. Aber die geopolitischen Umwälzungen inmitten einer fortgesetzten ökologischen Transformation stellt auch neue Anforderungen an eine Politik für Wohlstand und Beschäftigung. Schlagen wir ein neues Kapitel auf und lassen Sie uns eine Industriepolitik verfolgen, die in den neuen Innovationszyklen eine echte Chance für einen Vorsprung Ost schafft! Schöpfen wir die sächsischen Nachwuchspotenziale aus und machen wir unser Land attraktiver für Menschen aus dem In- und Ausland, die bei uns leben und arbeiten wollen. Wir brauchen einen Booster für die Energiewende in Sachsen. Wir sollten den Schatz unserer heimischen Rohstoffe heben und die Sekundärrohstoffkreisläufe stärken. Beschleunigen wir den flächendeckenden Ausbau des schnellen Internets in Sachsen und sorgen vor für die nächste Generation! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Lösungen und die Bewältigung von globalen Umwälzungen liegen selten in unserer Hand als Landespolitikerinnen und Landespolitiker. Jedoch tragen wir Verantwortung dafür, die Veränderungen zu erkennen und die richtigen Weichen für den künftigen Wohlstand unseres Landes zu stellen. Wer jetzt zögert, vergibt die Chancen für unsere Kinder und Enkel. Wer jetzt an der falschen Stelle kürzt, zahlt später vielfach drauf. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wie können wir in Sachsen in Zukunft gut leben? Diese Frage hat Ministerpräsident Michael Kretschmer in seiner ersten Regierungserklärung gestellt. Diese Frage stelle ich heute vor dem Hintergrund von Zeitenwende und Transformation. Es ist die entscheidende Frage. Die Transformation verändert die Basis unseres Wohlstands. Die Zeitenwende stellt Grundsätzliches infrage. Veränderungen machen Angst. Nicht alle Fragen können schon jetzt beantwortet werden. Die großen Themen liegen klar auf dem Tisch. Wir dürfen uns jetzt nicht im Klein-Klein verheddern und wichtige Zeit vergeuden. Die Menschen und das Land brauchen Klarheit über die richtigen Prioritäten. Unser Land und seine Menschen brauchen Verlässlichkeit und Vertrauen. Und wir brauchen einen klaren Kompass. Meiner ist, dass die Menschen zufrieden und glücklich leben können. Dafür werden wir beherzt arbeiten und klug entscheiden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich danke Herrn Staatsminister Dulig. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten wurden für die Fraktionen festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDISGRÜNE, SPD und fraktionslose MdL. Ich übergebe zuerst an die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Peschel; bitte schön.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Gäste! Werte Staatsregierung! So nebulös wie der Titel, so inhaltsleer war die Rede zur Regierungserklärung. (Beifall bei der AfD) Herr Dulig, das war eine Rede gegen die soziale Marktwirtschaft und für die Planwirtschaft. Das Wort Zeitenwende ist ein großes Wort. Es wird immer dann aus historischer Sicht verwendet, wenn eine Epoche zu Ende geht. Die letzte Zeitenwende, die wir in Sachsen hatten, war das Ende der Biedenkopf-Ära. Das Wort Zeitenwende verwenden die Regierungen gerne, wenn sie den Bürgern sagen: Das Kind ist in den Brunnen gefallen, wir müssen den Gürtel enger schnallen, es kommen schwere Zeiten auf die Bevölkerung zu. (Beifall bei der AfD) Gut, wenn man da wie der Ex-Innenminister Wöller auf ein Polster von 10 000 Euro im Monat fällt, die Freundin der Ehefrau versorgt weiß, einen erfolglosen Parteikollegen aus Görlitz mit einem super Job versorgt (Beifall bei der AfD) oder wenn man das große Glück hat, im SPD-Versorgungszentrum ZEFAS unterzukommen und dort ebenfalls einen sehr guten Job ergattert. (Beifall bei der AfD) Sicher, das sind alles zukunftsfeste Arbeitsplätze für einen kleinen Teil der Bevölkerung. Doch was hat der sächsische Bürger davon? Nichts. Was hat der Bürger von dieser Regierungserklärung? Wo war ein ehrliches Eingeständnis, Herr Dulig, von Ihren Fehlern? Wo ist die Vision für die nächsten zehn Jahre, wie wir in Sachsen weiterkommen wollen? Wo waren Aussagen, wie viele Arbeitsplätze entstehen sollen? Wo war ein Wort des Respektes und der Anerkennung für unsere Bürger und Steuerzahler? (Beifall bei der AfD) Herr Dulig, das war eine Regierungserklärung mit vielen großen Worten, wenig Substanzielles. Denn wie schaut denn die Realität aus? Dank SPD erleben wir die Abwicklung der Kohle- und Automobilindustrie, den Abbau von Tausenden Arbeitsplätzen in Sachsen. Verantwortlich dafür sind unter anderem die SPD und die GRÜNEN – die, die die soziale Marktwirtschaft mit immer mehr Staatswirtschaft abschaffen wollen. Genau das müssen wir als AfD verhindern. Wir brauchen keine grüne staatliche Portfoliowirtschaft. (Beifall bei der AfD) Herr Dulig, vielleicht muss ich Ihnen doch etwas recht geben: Wir erleben eine Zeitenwende, eine arrogante und überhebliche Moralvorstellung, welche keinerlei Raum für Wirtschaftsethik lässt. Die moralische Qualität der Marktwirtschaft besteht darin, dass sie das beste bisher bekannte Instrument zur Verwirklichung der Solidarität aller Menschen darstellt, in dem sie dem Wohl des Konsumenten dient. Werte Abgeordnete! Wie reagieren ehemalige Wirtschaftspolitiker oder unsere sächsischen Minister auf die sogenannte Zeitenwende? Die Regierung will aus dem Gas heraus, für die Ukraine, aber zulasten unserer Bürger. Ich kann Ihnen sagen, was unsere Bürger wollen: bezahlbare Energiepreise. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!) Wie schaut stattdessen die Regierungslösung aus? Der Bürger solle einmal frieren, so Ex-Bundespräsident Gauck. Oder, Herr Dulig – ich darf Sie zitieren –: „Der Bürger soll sparen.“ Die Staatsregierung, Sie sprachen das an, will die Klimawende, um das Weltklima von Sachsen aus zu retten. Sie will planwirtschaftlich die Automobilindustrie kaputtmachen und umbauen zur – sie nennt es – E-Mobilität, ohne Lösungen zu bieten. Doch seit Corona, das sprachen Sie auch an, brechen die Lieferketten zusammen. Auf der einen Seite der Welt stauen sich die Schiffe in den Häfen, in der Ukraine herrscht Krieg, Staaten werden sanktioniert, die Welt wird in Gut und Böse eingeteilt. Die Folge: Waren, die wir brauchen, werden knapp. Es fehlt in der Zulieferungsindustrie an Zubehör, es fehlt an Kabelbäumen, an Computerchips. Gewachsene Lieferketten gehen kaputt. Auch hier die Lösung der Regierung auf unsere Anfrage: eine Kontaktstelle Lieferketten, die bei der Wirtschaftsförderung Sachsen angesiedelt ist, in der vier Mitarbeiter arbeiten, die abwechselnd und parallel zu ihren eigentlichen Arbeitsaufgaben die Anfragen der Wirtschaft beantworten. Das war die Stellungnahme der Staatsregierung auf unseren Antrag „Lieferketten evaluieren und weiterentwickeln“ von vor zwei Jahren. Sehr geehrte Staatsregierung! Ganz ehrlich, Ihre Realpolitik gleicht eher einem schlechten Witz als einer guten Lösung. (Beifall bei der AfD) Die Lage ist heute noch viel unübersichtlicher als zu Corona-Zeiten, darin gebe ich Ihnen recht. Was meine ich damit? Am 20. April titelte „TAG24“: „Zeitenwende auf dem Arbeitsmarkt? – Die Arbeitslosigkeit wird infolge des Ukrainekriegs mittelfristig auch in Sachsen steigen. Von diesem Szenario gehen regierungsnahe Kreise aus.“ Sechs Tage später titelte der „Spiegel“: „63 000 offene Stellen. Betriebe suchen händeringend Lehrlinge.“ Freie Arbeitsplätze in Sachsen, in der „DNN“ am 29. April: 17 600 und damit 2 000 mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig weist der Verband des Gesamtmetalls darauf hin, dass die Mehrheit der Betriebe in der deutschen Industrie stillstehen würden, wenn nur 50 % des benötigten Gases bereitgestellt würden. Werte Staatsregierung! Wie schaut Ihre Bilanz aus? Wir erleben mehr Verwaltung bei sinkenden Einwohnerzahlen. Weltkonzerne wie MAN in Plauen oder Siemens in Görlitz haben Sachsen teilweise verlassen. Das ist das Ergebnis Ihrer Wirtschaftspolitik, und Sie treiben es noch weiter. Sie wollen aus der Kohleverstromung heraus, wohlwissend, dass Boxberg eines der leistungsstärksten Braunkohlekraftwerke ist und uns zum Stromexporteur macht. (Beifall bei der AfD) Sie stehen für Überregulierung, ausufernde Bürokratie, Umbau der sozialen Marktwirtschaft zur Staatswirtschaft. Es ist kein Wille erkennbar, Steuern zu senken oder Vorschriften abzubauen. Davon war kein Wort in Ihrer Regierungserklärung. Ihre Politik bedeutet für die Unternehmen Stillstand und führt zu Frustration bei den Bürgern. Was wir aber brauchen, ist ein handlungsfähiger Staat und ein starker Markt. Die Staatsregierung müsste jetzt die Marktkräfte mobilisieren und das Wissen der Unternehmen nutzbar machen. Werte Abgeordnete! Die AfD bietet, wie so oft, auf diese wichtigen Fragen in Sachsen gute Lösungsansätze, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Keine Antworten!) Angebote, die wir immer wieder unterbreiten, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen zu verbessern. Angebote, die Sie alle permanent ablehnen. Aber unabhängig davon, das kann ich Ihnen versichern, werden wir weiterhin konstruktive Anträge und Gesetzentwürfe einreichen. Wenn Sie eines Tages – ich hoffe in naher Zukunft – unseren positiven AfD-Anträgen zustimmen, dann können wir wirklich von einer positiven Zeitenwende reden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Peschel sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Hippold.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die langanhaltende CoronaPandemie und die damit verbundenen Beschränkungen stellen unsere Wirtschaft in Deutschland und in Sachsen vor große Herausforderungen. Aktuell kommen, die Vorredner sind darauf eingegangen, erhebliche außenwirtschaftliche Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hinzu. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges und der notwendigen Sanktionen treffen viele Unternehmen, aber auch Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen hart, denen zudem auch die langanhaltenden Auswirkungen der Pandemie weiter zu schaffen machen. Dabei geht es um Belastungen, die auf Dauer nur mit größten gemeinsamen Anstrengungen zu verkraften sind und die das Potenzial für eine ernsthafte Wirtschaftskrise haben. So werden Unternehmen, die bisher in Russland oder der Ukraine aktiv waren, derzeit vor große Herausforderungen gestellt. Das trifft insbesondere auf die Automobil- und Maschinenbauindustrie im Freistaat Sachsen zu. Das ist aber nicht alles. Wir beobachten massive Preissteigerungen im Energiesektor und bei Alltagsgütern. Darüber hinaus weiten sich die bereits seit der Corona-Pandemie bekannten Lieferschwierigkeiten bestimmter Güter aus und betreffen nun auch Produkte aus Russland und der Ukraine, wie Kabelbäume, Baustahl, Roheisen und selbst Bitumen. All das setzt unsere sächsischen Unternehmen und ganze Industriezweige unter Druck. Das sehen wir auch an unseren Baukosten. Wir können uns glücklich schätzen, dass die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges die sächsische Wirtschaft bisher noch nicht mit der Wucht getroffen haben, wie das befürchtet wird. Das hat auch damit zu tun, dass viele sächsische Unternehmen ihren Absatz nach der russischen Besetzung der Krim im Jahr 2014 bereits weiter diversifiziert hatten. Seitdem sanken die sächsischen Exporte nach Russland stetig. So lagen sie im Jahr 2019 bei nur noch 570 Millionen Euro pro Jahr. Auch wenn die Importe durch die Gas- und Öllieferungen auf einem höheren Niveau blieben, befindet sich Russland schon lange nicht mehr unter den Top 20 der sächsischen Handelspartner. Trotzdem liegt es in unserer Verantwortung, mit den akuten Gefahren für unsere Wirtschaft bestmöglich umzugehen und diese nach Kräften abzumildern. Ein erster wichtiger Schritt dabei ist, dass wir in Sachsen bei allen öffentlichen Bauaufträgen zu fairen Regelungen für unsere Handwerksund Baubetriebe kommen; denn diese müssen Materialien aktuell zu viel höheren Preisen einkaufen als veranschlagt. Wir begrüßen deshalb den Schritt der Staatsregierung, Stoffpreisgleitklauseln im Straßenbau und im Zuständigkeitsbereich des SIB zu ermöglichen. Wichtig ist nun, dass diese Möglichkeiten umgesetzt werden, solange sich an der Lage nichts ändert. Außerdem möchte ich an dieser Stelle nochmals dafür werben, dass die sächsischen Kommunen dem Vorbild des Freistaates Sachsen folgen, damit es auch zukünftig Bauunternehmen und Handwerker gibt, die staatliche Bauaufträge ausführen können und vor allen Dingen auch wollen. Mittelfristig stehen wir vor einem Jahrzehnt der Erneuerung mit großen Chancen und Möglichkeiten. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind gemeinsam gefordert, damit Deutschland ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Industriestandort bleibt. Entscheidend ist einerseits, die aktuellen Krisen zu überwinden, und andererseits die wirtschaftspolitischen Weichen entschlossen auf Leistungsfähigkeit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu stellen. Der Ansatz muss sein, mit einem deutlichen und anhaltenden Aufschwung aus den Krisen und Schulden herauszuwachsen, damit Wirtschaft und Staat Handlungsspielräume zurückgewinnen. Solide öffentliche Haushalte sind und bleiben dabei ein wichtiger Standortfaktor. Die vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass dies im Freistaat Sachsen gelingen kann. Schon aus der Finanzund Wirtschaftskrise im Jahr 2008/2009 ging die Wirtschaft gestärkt hervor, und in den folgenden Jahren des globalen Wirtschaftswachstums ist es uns in Sachsen durch eine beherzte Politik gelungen, Schulden abzubauen und unseren Wirtschaftsstandort gezielt weiterzuentwickeln. Genau darauf kommt es nun wieder an. Mit dem Energieund Strukturwandel einhergehend, findet bereits die Transformation unserer Wirtschaft statt. E-Mobilität, Wasserstoffantriebe, aber auch E-Fuels sind unsere zukünftigen Antriebstechniken, die unsere Wirtschaft und Fortbewegung bestimmen werden. Klar ist aber auch, dass solche grundlegenden Veränderungen gemeinsam mit den passenden Rahmenbedingungen einhergehen müssen. Um die Zukunft effektiv zu gestalten, müssen wir das Thema Bürokratieabbau – man traut sich gar nicht mehr richtig, den Begriff in den Mund zu nehmen – ernsthaft angehen. Hierzu hat sich die CDU-Fraktion bereits im September 2021 ausführlich positioniert. Leider ist dies noch nicht auf die notwendige Resonanz in der Staatsregierung gestoßen. Ich bin jedoch davon überzeugt, der Krieg, die Krise und die damit verbundenen energetischen Herausforderungen werden uns dazu treiben, einen Zahn zuzulegen; denn wir müssen gerade aufgrund der aktuellen Situation schnell zu einer qualitativen Arbeit kommen, die ein schnelleres Handeln erlaubt. Ich denke dabei an das große Potenzial, das bei uns in Sachsen nur zutage gefördert werden muss. Weniger als 50 Kilometer von hier entfernt liegen die vielleicht größten Lithium-Vorkommen Europas. Weitere nachgewiesene und potenzielle sächsische Rohstoffe machen grenzüberschreitende Aktivitäten mit den Nachbarländern Polen, Tschechien sowie mit Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg erforderlich. Das betrifft die Abstimmung und Angleichung von geologischer Erkundung, von Genehmigungen, von Sanierungskonzepten, Sicherheitsbestimmungen usw. Diese Aufgaben müssen bei der Fortschreibung der sächsischen Rohstoffstrategie stärker verankert werden. Statt darüber nachzudenken, wie ein Abbau verhindert werden kann, sollte auch hier eine Kultur des Ermöglichens Einzug halten, und wir sollten unsere technischen Möglichkeiten und Innovationen endlich nutzen, um von unseren wertvollen Rohstoffen im Erzgebirge Gebrauch zu machen. Viele unserer mittelständischen Innovationstreiber sind dringend darauf angewiesen, unabhängiger von Weltmärkten zu werden, und die Bergakademie Freiberg verfügt über das entsprechende Know-how, um diese Prozesse weiter zu befördern. Hierbei wird uns die noch ausstehende Rohstoffstrategie helfen, alle möglichen Bereiche der Rohstoffgewinnung zu berücksichtigen. Ich kann mir durchaus einen Rohstoffbeauftragten vorstellen, der als Koordinator bei der Umsetzung der sächsischen Rohstoffstrategie unter Einbeziehung aller Beteiligten und Akteure aus Wirtschaft, Regierung und den gesellschaftlichen Interessengruppen agiert. Bei der Rohstoffpreisentwicklung auf Weltmärkten rücken auch wieder Kies und Sand in den Fokus, und damit wäre ich bei unserem allseits beliebten Thema Infrastruktur angelangt. Unsere Straßen- und Schieneninfrastruktur kommt nach 30 Jahren Wiedervereinigung in ein Alter, in dem über eine Sanierung und Modernisierung nicht nur nachgedacht, sondern gehandelt werden muss. Hierbei geht es nicht um den Neubau, sondern einzig und allein um den Erhalt. Modernisierung der Infrastruktur bedeutet zu investieren. Investieren wird jedoch nur mit Augenmaß gehen. Dies gilt sowohl für den Staatsstraßenbau als auch für den kommunalen Straßenbau, den wir seit Jahren freiwillig mit hoher Förderung unterstützt haben, um den Wirtschaftsunternehmen vor Ort eine gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur zu ermöglichen. Auch hier werden wir angemessene Veränderungen vornehmen, um Verfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Von diesen Investitionen profitiert wiederum unser ÖPNV. Mit TaktBus, PlusBus und einem ergänzenden regionalen Schienennetz haben wir den Weg der Modernisierung beschritten. Wer aber denkt, das geht von heute auf morgen, der irrt. Die Investitionen müssen erwirtschaftet werden, und eine Bus- und Straßenbahnflotte mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb muss zunächst produziert und auch bezahlt werden. Trotzdem halten wir an unserem Ziel fest: 80 % der Sachsen sollen in den Genuss eines umweltfreundlichen ÖPNV kommen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Aber was nützen mir Straßenbahn und Bus, wenn ich keine Fachkraft finde, die diese Bahn oder den Bus lenkt oder fährt? Erst in zehn bis 15 Jahren erst wird es voraussichtlich möglich sein, dass der autonom fahrende Bahn- oder Busverkehr Realität geworden ist. Mit dem landesweiten Glasfaserausbau, der in der Folge mit 5G- bzw. 6G-Technologie ergänzt wird, legen wir in den nächsten Jahren die Grundlage hierfür. Hierauf und auf die Fachkräftegewinnung müssen wir zunehmend unser Augenmerk richten. Wir werden auch auf eine gezielte Zuwanderung von Fachkräften im Bereich Pflege, Handwerk, Bau und vielen anderen Branchen angewiesen sein. Hier gilt es, zeitnah Grundlagen zu schaffen für die Optimierung schon bestehender Prozesse der Fachkräftegewinnung. Hierzu sind bis zum Jahr 2030 enorme Anstrengungen notwendig, um das Fachkräftedefizit von bis zu 300 000 Menschen aufzufangen. Nach unserer Auffassung muss der Fokus dabei auf Ländern liegen, in denen es sich lohnt, Fachkräfte für den Freistaat Sachsen zu werben, und zwar direkt vor Ort. Aktuell hemmt der Mangel an geeignetem Fachpersonal am Arbeitsmarkt bereits jedes fünfte sächsische Unternehmen stark. In den anderen neuen Bundesländern ist dieses Hemmnis noch weiter verbreitet, in den alten Ländern dagegen ist es deutlich seltener anzutreffen. Im Jahr 2017 konnte in Sachsen fast ein Viertel der offenen Stellen nicht besetzt werden. Das entspricht 1,8 % der Beschäftigten. Nicht innovierende Unternehmen waren dabei stärker betroffen als Unternehmen mit Produkt- und Prozessinnovationen. Leider ist es eben nicht so einfach, wie es manchmal Glauben gemacht werden soll; denn nicht nur mehr Lohn löst nach unserer Einschätzung dieses Problem, sondern es gehören an erster Stelle gute Rahmenbedingungen dazu. Immer höhere Löhne treiben nur eine Kostenspirale, und deshalb glaube ich, dass es wichtig ist, positive Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ausländischen Fachkräfte dazu bewegen, zu uns in den Freistaat Sachsen zu kommen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der Staatsregierung und des Abg. Carsten Hütter, AfD) Es ist aber auch wichtig, unseren Blick auf die Innovation in die Zukunftstechnologien zu richten; denn langfristig kann nur eine zukunftsorientierte Wirtschaft den Wohlstand der Menschen in Sachsen sichern. Das wird auch in unserer Innovationsstrategie deutlich. Klar ist dabei: Unsere Innovationsfreundlichkeit und -fähigkeit wird maßgeblich auf den Feldern Energie, Gesundheit, digitale Kommunikation, Mobilität, Rohstoffe und Umwelt entschieden werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg in der Ukraine führt uns in Sachsen schonungsloser denn je vor Augen, dass wir einige zentrale Weichen dringend neu stellen müssen. Es ist jetzt notwendig, dass wir darüber nachdenken, wie wir die Zukunftsfragen unserer Zeit beantworten. Wir müssen Wirtschaft, Energie und Umwelt in Einklang bringen, um unseren Wohlstand auch für nachfolgende Generationen zu sichern. Daher dürfen wir nicht länger davor zurückschrecken, neue Wege zu gehen. Wir haben in Sachsen das Potenzial dafür und müssen es nun heben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der Herr Staatsminister liebt dies ja – wir kennen das inzwischen. Er liebt Erklärungen mit großen, pathetischen Titeln, um dann mit ebenso großen, aber meist wolkigen Worten Dinge zu beschreiben, die eigentlich sogar ganz gut und vernünftig klingen. Bei näherem Hinschauen fällt aber schnell auf, dass er im Grunde genau das Gleiche ankündigt wie schon beim letzten Mal oder aber, dass er der Öffentlichkeit Dinge als Erfolg verkauft, die doch gar nicht beschlussreif sind, die aber schon einmal ganz gut klingen. Macht nichts; kann man beim nächsten Mal wieder verkünden. Aber schauen wir uns die Lage doch konkret an. Ich will jetzt nicht darüber reden, was irgendeine Koalition oder ein SPD-Minister in Berlin beschlossen hat, sondern es geht konkret um Sachsen, um die Aufgaben des sächsischen Wirtschaftsministers. So richtig es ist, den imperialistischen Angriffskrieg Russlands als verbrecherisch zu benennen, so muss man auch feststellen, dass es bereits vorher Probleme hier vor Ort gab. Denn wenn wir von Zeitenwende sprechen, dann muss man zunächst erst einmal feststellen, dass die Sächsische Staatsregierung es in der Vergangenheit traditionell verschlafen hat, auf die großen Herausforderungen unserer Zeit adäquat zu reagieren. Beim Verschlafen war das Wirtschaftsministerium zuverlässig mit dabei. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der AfD) Nehmen wir gleich zu Beginn das Thema Digitalisierung. Ja, wir sind besser als vor fünf Jahren. Aber es wäre auch schlimm, wenn nicht – hat Corona uns doch zumindest in der Anwendung einen so für viele unerwarteten Digitalisierungsschub beschert. Aber, auch das hat mit dem Verantwortungsbereich des Ministers und der Frage nach zukunftsfesten Arbeitsplätzen zu tun, wozu der Arbeitsschutz hier in Sachsen überdies noch immer nicht hinreichend aufgestellt ist. Mir geht es primär um den Breitbandausbau, und hier liegt der Teufel im Detail bzw. er liegt in der Fläche – oder noch konkreter: Er liegt eben nicht bzw. das notwendige Glasfaserkabel liegt nicht. Das liegt auch daran, dass Sachsen eben weiterhin ausschließlich auf einen privaten Ausbau setzt. Dieser wird zwar mit weitergereichten Bundesmitteln hoch subventioniert, aber einer Lösung im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge stehen Sie ablehnend gegenüber. Dabei gibt es Beispiele in Österreich, wo mit öffentlichen Infrastrukturunternehmen nicht nur unterversorgte Gebiete erschlossen wurden, sondern diese sich teilweise sogar refinanzieren. Wir haben das hier bereits mehrfach gefordert. Das Resultat ist dann, wie es ist: In ländlichen Regionen Sachsens sind nach den letzten Daten des Breitbandatlasses keine 20 % der Haushalte an das Gigabitnetz angeschlossen, wobei ein nicht unerheblicher Teil schon froh wäre, wenn überhaupt Zugang zu einer Datenleitung vorhanden wäre, die schneller ist als ein analoger Kurierdienst. Damit sind wir schon beim nächsten, dem sogenannten Graue-Flecken-Programm. Da könnte man ja sagen: Okay, wenn Sie so, wie Sie es in Sachsen machen, wenigstens schnell wären! Aber auch das passiert ja nicht. Bereits bei der Verabschiedung des letzten Doppelhaushalts haben wir LINKEN einen Antrag gestellt, diese Bundesgelder zu nutzen, und hatten Ihnen vorgeschlagen, die notwendige Kofinanzierung zunächst über eine geringere Zuführung in Rücklagen oder aber Kredite abzubilden. Der eine oder andere erinnert sich vielleicht: Das war eine Zeit, in der die öffentliche Hand Kredite zum Nullzinsniveau oder sogar mit negativen Zinsen bekommen konnte. Der Freistaat hätte dabei sogar noch gewonnen. Aber nein, Sie wollten nicht. Das war Ihnen alles zu unseriös finanziert. Nun, eineinhalb Jahre später, machen wir es doch. Die von der Staatsregierung und der Koalition vorgeschlagene Finanzierung erfolgt nun – Achtung: Trommelwirbel – zulasten kommender Haushalte. Das entspricht exakt dem Stand, den wir damals hatten. Wären Sie unserem Vorschlag gefolgt, dann hätten wir keine wertvolle Zeit verloren. Zusammenfassend stellen wir fest: Beim Breitbandausbau in Sachsen ist in der Gesamtschau noch sehr viel Luft nach oben. (Beifall bei den LINKEN) Herr Staatsminister, Sie bezeichnen Ihr Ministerium auf der Homepage des SMWA als „Zukunftsministerium“, das „eine leistungsfähige, intelligente Infrastruktur im Hinblick auf Mobilität und Datennetze entwickeln“ will. Da fragt man sich als geneigter Beobachter doch: Warum tun Sie es dann nicht? (Beifall des Abg. Mario Beger, AfD) Sie haben vorhin selbst beschrieben, wie hoch die Defizite sind – aber dafür sind seit acht Jahren Sie verantwortlich, Herr Dulig. Kommen wir zum nächsten Thema: Strukturwandel. Dieser ist ja besonders dort gravierend, wo alte, traditionelle und zum Teil identitätsstiftende Wirtschaftszweige ganz wegbrechen. Insofern trifft der Kohleausstieg die Lausitz in einem ganz anderen Maße als die Transformation der Automobilindustrie in Südwestsachsen. Dabei geht es in der Lausitz gar nicht einmal um das Bild des arbeitslosen Kohlekumpels; vielmehr geht es um das Gefühl der drohenden Deindustrialisierung, der weiteren Abwanderung von Arbeitskräften und des Verlusts regionaler Identität. Es geht nicht darum, möglichst lange an Altem festzuhalten, sondern es geht um Perspektiven für junge Menschen. Ja, ich weiß, dass Energiefragen nicht mehr im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums liegen. Rückblickend hat das sicherlich auch seinen Grund, denn bis zur Verabschiedung des Kohlekompromisses haben Sie, Herr Staatsminister, sich nicht als Kämpfer für die Energiewende hervorgetan. Es ist schön, wenn Sie jetzt eine Wasserstoffstrategie haben und die Rolle von Wasserstoff blumig beschreiben. Aber auch darüber sprechen wir schon seit Jahren, und die privaten Initiativen dazu, die es hier im Freistaat glücklicherweise gibt, können Sie sich nicht ans Revers heften. Ihre Spezialität war das Vertrösten auf die wichtige Brückenfunktion der Kohle. Das rächt sich nun gleich mehrfach: zum einen in einer grundsätzlichen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, zum Zweiten in einem Aufschieben des Strukturwandels in der Lausitz und zum Dritten in einem vor allem in Sachsen inzwischen hohen Fachkräftemangel im Bereich Energiewende. Probleme verschwinden eben selten, wenn man sie in die Zukunft verlagert, sondern sie bauen sich immer weiter auf. Wenn in einer Anhörung zu unserem Antrag „Lichterketten statt Leuchttürme“ der Oberbürgermeister von Hoyerswerda konstatiert, dass ein potenzieller Investor, der in der Region 700 Arbeitsplätze schaffen wollte, stattdessen doch in die Slowakei gegangen ist, weil er kein Vertrauen in die Zukunft der Region hatte, dann sagt das auch etwas darüber aus, wie erfolgreich die Staatsregierung den Strukturwandel bewältigt. (Zuruf von der AfD: Genau!) Industriepolitik heißt eben nicht nur: Fördermittel des Bundes und der EU weiterreichen. Industriepolitik heißt auch, aktiv zu gestalten. Die Unternehmensförderung muss vor allem Start-ups und KMU zugutekommen, und man muss vor allem eine Vision haben, wohin es denn eigentlich gehen soll. Insbesondere Letzteres kann man bei Ihnen leider nicht erkennen. Sie haben das Beschwören der Brückenfunktion für Kohle dazu genutzt, sich keine Gedanken darüber machen zu müssen, was denn am Ende der Brücke stehen soll. Dabei hat die Lausitz so viel Potenzial, sowohl als Energieregion als auch als Industrieregion. Aber hier machen Sie den gleichen Fehler wie beim Breitbandausbau: Wenn nichts passiert, schauen Sie einfach traurig und gehen wieder. Treiben Sie doch TETIS entschlossen voran, als Technologie-Hub und wichtigen Anker einer Mobilitätswende, zur Not auch in öffentlicher Trägerschaft. Industriepolitik heißt eben nicht nur, Fördermittel in die Luft werfen und schauen, ob das jemanden interessiert. Industriepolitik heißt auch Akzente setzen. Wenn Sie wollen, dass Sachsen Industrieland bleibt, dann tun Sie etwas dafür! Das Schaffen immer neuer Beiräte kann keine eigene Zukunftsvision ersetzen. Solange der in der Öffentlichkeit am stärksten diskutierte Vorschlag zum Strukturwandel in der Lausitz der Vorschlag des Ministerpräsidenten ist, den Truppenübungsplatz auszubauen, braucht man gar nicht über den Truppenübungsplatz als solchen zu sprechen, um zu erkennen, wie plan- und visionslos das Wirtschaftsministerium industriepolitisch ist. (Beifall bei den LINKEN – Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Kommen wir zum Thema Fachkräfte. Ich bin, offen gesagt, etwas enttäuscht darüber, dass Sie nichts zu dem von Ihnen in dieser Woche offiziell eingeweihten Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit – ZEFAS – gesagt haben. Schließlich war das – wie auch auf Ihrer Homepage nachzulesen – eines Ihrer Schlüsselprojekte. Man muss natürlich sagen, auch ich als Linker: Gegen gute Arbeitsbedingungen kann man nicht sein. Als Chemnitzer freue ich mich auch, dass dieses Zentrum in Chemnitz eröffnet wurde. Aber worin sein tatsächlicher und konkreter Mehrwert besteht, ist nach wie vor nebulös und muss sich noch zeigen. Letztlich ist es eine ganz einfache Gleichung: Wenn es nicht genug Nachrücker gibt, um freie Stellen zu besetzen, dann stoßen Sie auch mit dem ZEFAS unweigerlich auf das gleiche Problem wie in den Fachkräfteallianzen. Wenn die Decke zu kurz ist, dann können Sie zwar wild daran ziehen, aber irgendetwas schaut immer heraus. Aufgrund der demografischen Lage wird Sachsen sein Fachkräfteproblem nicht ohne Zuzug von außen klären können. Da sich das Problem auch anderswo in Deutschland ähnlich darstellt, wird dieser Zuzug vorrangig von außerhalb kommen müssen. In den nächsten Jahren werden in Sachsen rund 260 000 Zuwanderer im arbeitsfähigen Alter benötigt, einfach nur, um die bestehende Wirtschaftsstruktur aufrechtzuerhalten. Bereits jetzt sind 45 000 Stellen langfristig unbesetzt; mein Vorredner sprach schon davon. Auf Handwerker muss man in einigen Regionen und Branchen inzwischen über ein halbes Jahr lang warten. Im Lebensmittelhandwerk sind derzeit rund 2 500 Stellen frei geblieben. Auf 24 Plätze fand sich im Schnitt nur ein Bewerber. Das ist zwar schön für die Azubis, die die Qual der Wahl haben, beschreibt aber auch das riesige Problem der Fachkräftesicherung. Da wird das ZEFAS allein wahrscheinlich nicht ausreichen. Größtes Hindernis, um auf dem sächsischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bleibt die Anerkennung der Berufsabschlüsse von Menschen, die eben nicht hier geboren sind. Das wurde auch mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz bisher nicht behoben. Dies wird aktuell zwar bei ukrainischen Geflüchteten anders gehandhabt – was auch gut und richtig ist –, aber warum gilt das nicht grundsätzlich? Die nur teilweise Anerkennung von Berufsabschlüssen führt oft dazu, dass gut qualifizierte Menschen als Hilfskräfte billige Arbeitskräfte sind und dass ihr eigentliches Potenzial verloren geht. Das schadet allen, sowohl den Betroffenen als auch der einheimischen Wirtschaft. (Beifall bei den LINKEN) Es passiert zwar aktuell etwas, allerdings nur für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel für Pflegekräfte oder für Menschen bestimmter Herkunft. Dabei gibt es konkrete und oftmals erstaunlich einfache Maßnahmen, um wirklich konkret zu helfen. Eine zertifizierte Zeugnisübersetzung kostet im Schnitt 400 Euro. Wenn damit eine ausgebildete Fachkraft gewonnen werden kann, ist festzustellen, dass das eigentlich eine lächerlich geringe Summe ist. Der Freistaat fördert sinnlosere Dinge mit deutlich höheren Beiträgen. Wenn dann Abschlüsse aus formalen Gründen nur teilweise anerkannt werden und die Wartezeiten dafür so lang sind, dass dies aufenthaltsrechtliche Probleme nach sich zieht, dann stellt man fest, dass auch das wieder ein Baustein ist, wie man, statt ein Problem zu lösen, ein neues schafft. Es ist allgemein die Frage zu stellen, wie weltoffen man ist, sowohl als Verwaltung als auch allgemein als Gesellschaft. Leider kommt man dann zu dem Schluss, dass Sachsen, was das anbelangt, keinen Standortvorteil hat, im Gegenteil. Hinzu kommt: Sachsen steht auch beim Lohnniveau im Wettbewerb mit anderen Regionen. Auch das muss man so deutlich sagen. (Carsten Hütter, AfD: Ach?) Grundsätzlich gilt: Wer Fachkräfte haben möchte, muss endlich mit dem Niedriglohnland Sachsen Schluss machen. Das Brötchen ist hier nicht billiger als in Dortmund, und auch die Miete zahlt sich im Osten nicht von selbst. Auch an der Zapfsäule gibt es keinen Sachsenrabatt. Nur auf dem Lohnzettel gibt es auch 30 Jahre nach der Wende noch eine Sonderbehandlung. Ja, auch das hat mit Fachkräftesicherheit zu tun. In diesem Sinne: Glück auf! (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Brünler. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Herrn Kollegen Liebscher. Bitte schön.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich starte, habe ich noch eine Information für Herrn Peschel. Er ist zwar nicht da, aber vielleicht können Sie ihm diese Information weitergeben. Er hat vorhin bemängelt, dass MAN den Standort in Plauen geschlossen hat. Was nicht ins Konzept passte – und deswegen hat er es nicht erwähnt –, ist Folgendes: Mit Hilfe der Staatsregierung wurde der Standort von der Firma BINZ übernommen. Diese Firma ist auf Wachstumskurs, und sie hat auch die meisten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen. So viel zu diesem Thema. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zurück zum eigentlichen Thema. Ein dramatischer Einschnitt, eine historische Zäsur, eine Zeitenwende – das ist der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Das ist er in allererster Linie für die ukrainische Zivilbevölkerung. Seit dem 24. Februar 2022 verfolgen wir die erschütternden Entwicklungen und Bilder von Gewalttaten, wie wir sie in Europa nicht mehr glaubten wiedersehen zu müssen. Erinnerungen an Kriegsverbrechen in Butscha, Mariupol, Charkiw und anderen Orten brennen sich schmerzhaft in unsere europäische Geschichtsschreibung ein. Den Angehörigen der zivilen und militärischen Opfer und den Vertriebenen, den Menschen, die vor Ort ihr freies Land verteidigen und dem russischen Vormarsch gegenüber unermüdlich Widerstand leisten, diesen Menschen gilt unsere Solidarität. Wir heißen alle Schutz suchenden Menschen im Freistaat herzlich willkommen. Viele Sächsinnen und Sachsen leisten schon seit Wochen ihr Äußerstes, um die Geflohenen aufzunehmen und ihnen eine Grundversorgung zu ermöglichen. Im April gab die Landesdirektion in Hochrechnungen bereits an, dass über 25 000 Vertriebene – in der Zwischenzeit sind es einige mehr – in Sachsen eine Bleibe gefunden haben. An dieser Stelle gilt mein Dank all den engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die Menschen auf der Flucht und bei ihrer Ankunft hier in Sachsen unterstützen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Werte Damen und Herren! Bundeskanzler Olaf Scholz wählte das Bild der Zeitenwende, um die Zäsur zu kennzeichnen, die der russische Überfall bedeutet: Das ist ein Riss, der das sicherheitspolitische Gefüge eines demokratischen Europas ins Wanken bringt und unser wirtschaftspolitisches System vor plötzliche Herausforderungen stellt. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist unumstößlich klar, dass die Antworten, die wir bieten, weiter reichen und tiefer greifen müssen als die Aufrüstung der Bundeswehr und die Unterstützung der ukrainischen Verteidigungen mit deutschen Waffen. Zeitenwende, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meint nicht weniger als eine Befreiung aus der Pfadabhängigkeit, in die wir uns selbst hineinbegeben haben. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der russischen Invasion sind heute weder abzusehen noch numerisch zu fassen. Deutliche Folgen sehen wir bereits durch die Unterbrechung von Lieferketten, die zerstörte ukrainische Landwirtschaft und die tiefe Abhängigkeit Deutschlands von russischen Rohstoffen, insbesondere von fossilen Energieträgern, die signifikante Preissteigerungen verzeichnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine naive Blauäugigkeit, mit der man sich hierzulande in die zunehmende Abhängigkeit von Russland begeben hat, tritt nun zutage. Seit dem Jahr 2014 hat man die Warnungen unserer osteuropäischen Partner in den Wind geschlagen. Man hat kritischen Stimmen, die vor einem Ausbau von Nord Stream 2 und damit vor einer wachsenden Abhängigkeit von Russland warnten, die Instrumentalisierung von Menschenrechten vorgeworfen, während Moskau die Gasspeicherbestände taktisch zurückhielt und Devisen aufbaute. Wir sollten eines aus diesem sinnlosen Krieg lernen: Warnungen der Zukunft scheinen immer abstrakt; doch wenn wir abwarten, bis die kommenden Krisen ihre Drastik physisch erfahrbar machen, sind unsere Handlungsspielräume gering. Wenn wir früh genug bewusst gestalten können, können wir planvoll vorgehen. Diese Zeitenwende erfordert eine Energiewende. Wir müssen heute unsere wirtschaftliche Souveränität sichern, indem wir unsere Energieversorgung umbauen. Kurzfristig bringen wir uns dadurch in die Lage, wirtschaftliche Sanktionen durchzuhalten und für mögliche Lieferstopps gewappnet zu sein. (Carsten Hütter, AfD: Und langfristig?) Als ostdeutsche Länder tragen wir aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen eine besondere Verantwortung, auch in Sachsen. Sachsens Regierung steht laufend im engsten Austausch mit dem Bund und der Energiewirtschaft. Die Versorgungslage wird als gesichert eingeschätzt. Die kommende Novellierung des Energiesicherungsgesetzes wird die kritische Infrastruktur zusätzlich absichern. In Abstimmung mit der Bundesebene werden alle Vorkehrungen zur Sicherung der Versorgung getroffen. Bereits jetzt ist ein anteiliger Rückgang der Gasund Ölimporte aus Russland zu verzeichnen, wobei die Unabhängigkeit von russischen Erdölimporten bis Ende des Jahres erzielt werden soll. Eine substanzielle Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas soll innerhalb der nächsten zwei Jahre umgesetzt werden. Der schnellste und wirkmächtigste Hebel, mit dem wir uns unabhängig von fossilen Brennstoffen machen können, ist die Reduktion unseres Energieverbrauchs. In Sachsen muss dieses Potenzial noch besser genutzt werden. Das gilt sowohl für das nachhaltige Beschaffungswesen, die Umstellung von Industrieprozessen als auch für Bewusstseinsbildung innerhalb unserer Bevölkerung. Unser Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dreht derzeit jeden Stein um, um unsere Energieversorgung zu diversifizieren. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) In dem Osterpaket legte sein Ministerium die umfangreichste energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten vor, die den Ausbau erneuerbarer Energien maßgeblich beschleunigen soll. Das Versorgungsziel bis zum Jahr 2030 heißt: 80 % des Strombedarfs werden aus erneuerbaren Energien gesetzt. Im Jahr 2035 soll somit eine rein regenerative Stromversorgung gewährleistet werden. Planungsrechtlich wird also regenerativer Energie klar der Stellenwert des überragenden öffentlichen Interesses eingeräumt. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Kommunen sollen verstärkt am finanziellen Erfolg ihrer Wind- und Sonnenenergie teilhaben und naturschutzfachliche Vorgaben bei Freiflächenanlagen unterbreiten können. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Verbraucherinnen und Verbraucher werden deutlich entlastet. Die EEG-Umlage wird auf null abgesenkt, was auch das Energierecht entbürokratisiert. (Zurufe der Abg. André Barth und Thomas Thumm, AfD – Zuruf von der AfD: Genau, und Zweitsteuer einführen!) Das BMWK schafft zudem regulative Grundlagen, um in Hochgeschwindigkeit Lücken beim Ausbau der Infrastruktur zu schließen und den Netzausbau entsprechend dem Ziel der Klimaneutralität zu gestalten. Werte Damen und Herren! Diese Einladung müssen wir in Sachsen wahrnehmen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ergreifen wir jetzt die Chance, den dringend überfälligen Aufbau einer nachhaltigen Energiesouveränität anzustoßen. Laut der im März veröffentlichten Umfrage unseres sächsischen Energieministeriums steht die große Mehrheit der Sächsinnen und Sachsen dem Ausbau erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Als Freistaat müssen wir nun Vorkehrungen treffen, die notwendigen Flächen bereitzustellen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Hier ist noch viel Luft nach oben; das muss ich Ihnen nicht erläutern. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Solarpotenziale auf Sachsens Dächern erschließen: öffentliche Gebäude, Verwaltungen, Kitas, Schulen ebenso wie Industriegebäude und bereits versiegelte Flächen. All diese können zügig zu Energieflächen werden. Wir fordern daher die Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Neubauten. (Carsten Hütter, AfD: Vor allem Solarzellen!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Freistaat hat ausgezeichnete Voraussetzungen beim Hochfahren der Wasserstoffwirtschaft, wie wir das heute schon mehrmals gehört haben. Wir haben eine starke Wasserstoffstrategie, die grünen Wasserstoff zu einem zentralen Energieträger der Zukunft machen soll. Wir haben leistungsfähige Cluster, Spitzenforschung, sächsischen Anlagen- und Komponentenbau, und wir haben Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Strukturwandel auf alternative Technologien umsteigen wollen. Ich muss es Ihnen heute noch einmal sagen: Die elementaren Zutaten für das Hochlaufen von Wasserstoff in Sachsen ist der Hochlauf der regenerativen Energien. Eine Zeitenwende erfordert eine Ressourcenwende. Die Verfügbarkeit kritischer Rohstoffe für die sächsische Wirtschaft ist – wie wir sehen – von sensiblen internationalen Lieferketten abhängig. Gleichzeitig bedroht unser Ressourcenhunger weltweit Ökosysteme und die Lebensgrundlage der Menschen. Ein weiterer Baustein zur wirtschaftlichen Souveränität ist die ressourceneffiziente Kreislaufführung unserer Rohstoffe. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist klar: Wir müssen unseren Bedarf an Primärrohstoffen ganz drastisch reduzieren. Gleichzeitig können wir in Sachsen auf breites technisches Know-how in der Kreislaufwirtschaft zurückgreifen. Die dramatische Preisentwicklung im Rohstoffsektor, zum Beispiel bei Bitumen, Stahl, Legierungen oder Aluminium, ist ein klares Signal. Wir können und müssen jetzt unser Innovationspotenzial im Bereich der Kreislaufführung heben. Die wirtschaftlichen Potenziale gilt es, in Rücksprache mit der Industrie zu fördern und regulativ zu unterstützen. Eine Zeitenwende erfordert eine Mobilitätswende. Zur Sicherung der sächsischen Zukunftsfähigkeit ist ein Fokus auf die zielgerechte Pflege von Verkehrsinfrastruktur zu legen. Wirtschaftliche Infrastruktur kann sich widerspruchslos in die Zielplanung der Energiesouveränität und Ressourceneinsparung einordnen. Dafür sind energetische Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen. Das setzen wir in Sachsen um, indem wir Güter auf die Schiene verlagern sowie eine verkehrssichere Anbindung der Dienstorte für alle Sächsinnen und Sachsen auch außerorts mit Rad und ÖPNV gewährleisten. Meine Damen und Herren! Der motorisierte Individualverkehr, wie wir ihn heute leben, zeugt vor allem von prähistorischer Ineffizienz. In der Zeitenwende gilt: effiziente Verkehrsmittel auf die Überholspur. Dazu gehört auch ein Tempolimit. Laut Umweltbundesamt könnten wir jährlich 2,1 Milliarden Liter Kraftstoff einsparen. Ich kann Ihnen Mut machen: Vom Vogtland hierher dauert der Weg 15 Minuten länger bei 100 Stundenkilometern. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zeitenwende verlangt allen Bürgerinnen und Bürgern sehr viel ab. In meinen Gesprächen mit den Menschen in Sachsen, in Fragen, die an mich gerichtet werden, spiegelt sich die Unsicherheit wider. Viele Privathaushalte, insbesondere die niedrigen Einkommen und prekär beschäftigten Arbeitskräfte, sind durch die Corona-Pandemie finanziell und auch emotional geschwächt und sehen sich nun mit Energiepreissteigerungen und einer wachsenden Inflationsrate konfrontiert. Daher legen wir als BÜNDNISGRÜNE ganz besonders Wert auf die Zeitenwende und die bedarf in diesem Fall einer sozialökologischen Wirtschaftswende. Das Entlastungspaket der Bundesregierung setzt dabei bereits an vielen Stellen richtig an, kann aber die weitere Preisentwicklung nicht abdecken. Um die Kaufkraft der Menschen, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihre Versorgung mit Wohnraum zu sichern, sind daher weitere sozialpolitische Hebel in Bewegung zu setzen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zeitenwende wird entschiedenen Einsatz auf allen Ebenen abfordern. Das Bekenntnis zu Wandel ist dabei der erste Schritt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Liebscher. Nun übergebe ich an die SPD-Fraktion, an Herrn Kollegen Homann.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen in Sachsen vor der größten Modernisierung unserer Industrieund Wirtschaftsstruktur seit 1990. Die Bewahrung der in den letzten 30 Jahren hart erarbeiteten Erfolge im Freistaat Sachsen hängt in Zukunft auch davon ab, dass wir Infrastruktur und Fertigkeiten für das klimaneutrale Zeitalter aufbauen. Es geht um die Sicherung und Modernisierung von Hunderttausenden Arbeitsplätzen in der Industrie und der gesamten Wirtschaft. Diese Tendenz ist nicht neu, aber der Krieg Russlands gegen die Ukraine beschleunigt diese Zeitenwende und bringt ganz andere Herausforderungen mit sich. Deshalb ist es gut, dass die SPD-geführte Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz besonnen, aber konsequent handelt. Nach außen bedeutet besonnen, das Ende des Krieges klar in den Fokus zu stellen und dabei konsequent an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer zu stehen, die sich gegen Gräueltaten und Kriegsverbrechen wehren. Das heißt, harte Sanktionen gegen Russland und Waffen, ja auch schwere Waffen, für die Ukraine. Aus vielen Gesprächen – ich glaube, das kennen wir alle – kennen wir die Sorgen vieler Menschen gegenüber dieser internationalen Entwicklung und die Frage: Was bedeutet das für sie, was bedeutet das für uns? Die Menschen wünschen sich zu Recht Sicherheit. Aber genau diese Sicherheit schaffen wir durch diese Besonnenheit und Klarheit. Ja, es ist schwer, manchmal ist es auch unpopulär; aber wir sind dafür gewählt, und es ist die Erwartung an uns, dass wir den richtigen und nicht den leichten Weg gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht aber nicht nur um Besonnenheit und Konsequenz in der Außenpolitik, sondern auch um Besonnenheit und Konsequenz in Deutschland und in Sachsen. Wir müssen dabei äußere Sicherheit, innere Sicherheit und soziale Sicherheit miteinander verbinden. Was ist eine besondere Eigenschaft dieser Zeitenwende? In früheren Zeiten, wenn man darüber gesprochen hat, wie wir Veränderungen mit Sicherheit verbinden können, hat es oft dazu geführt, dass man gesagt hat: Okay, dann lasst uns Veränderungen langsam, Schritt für Schritt machen. Die internationale Situation, die notwendige Überwindung der Ressourcenabhängigkeit Deutschlands von Russland bringt jetzt ein anderes Erfordernis mit sich. Wir schaffen Sicherheit, indem wir möglichst schnell Dinge ändern. Das beste Beispiel dafür – hierbei hat Wirtschaftsminister Martin Dulig völlig recht – ist die Frage der erneuerbaren Energien. Genau diesen Umbau auf erneuerbare Energien müssen wir massiv beschleunigen. Wir brauchen in Sachsen mehr Windkraft und Solaranlagen, mehr Stromspeicher, mehr Investition in die Wasserstoffwirtschaft. Dafür brauchen wir bessere Gesetze, mehr Flächen und eine Mentalitätswende. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage am Mikrofon 1?

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Henning Homann SPD

Ja, selbstverständlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön, Herr Kollege Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Herr Homann, ich gebe Ihnen ja recht, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen müssen. Aber warum tut dann Ihre Staatsregierung oder Ihre Landtagskoalitionsmehrheit alles dafür, den Ausbau der erneuerbaren Energien – gerade von Windkraft – zu bremsen? Mit den 1 000 Metern Mindestabstand, die jetzt eingeführt werden, werden fast 90 % der verfügbaren Flächen eingespart, das heißt, sie können nicht mehr beplant werden. Das ist ein großes Problem, aber Sie sind drauf und dran, die neue Bauordnung in zwei Wochen im Ausschuss und dann im nächsten Monat im Landtag so zu beschließen. Das ist doch ein Problem, oder nicht? (André Barth, AfD: Welchen Abstand möchte denn der Herr Böhme haben?)

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Henning Homann SPD

Die Sächsische Staatsregierung hat es in einem gemeinsamen Kraftakt geschafft, ein Klimaschutzprogramm für den Freistaat Sachsen aufzulegen. Sie wissen, wie das ist. Dabei gibt es unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Sicherlich ist auch der eine oder andere Kompromiss gemacht worden, über den man noch einmal nachdenken muss. Ich fand die Forderung von Herrn Liebscher, dass wir über den Ausbau von Solarenergie auf Dächern nachdenken müssen – – Man könnte auch noch einmal über den Denkmalschutz nachdenken. Genau diese Aspekte werden auf den Prüfstand zu stellen sein, weil wir uns in Sachsen folgende Frage stellen: Wollen wir diese Dinge für uns selbst entscheiden, auch welche Regelungen wir für den Ausbau der erneuerbaren Energien für uns definieren, oder wollen wir, dass das der Bund für uns entscheidet? Ich bin für das Erste. Ich glaube, die Koalition hat gezeigt, dass sie das Potenzial hat, kluge Entscheidungen zu treffen. Ich glaube auch, dass sie hierbei in der Lage ist, noch einmal zu schauen, wie wir in Sachsen noch bessere Rahmenbedingen dafür schaffen können, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Das ist unsere gemeinsame Herausforderung. Viele verstehen nicht, dass es bei diesem Ausbau erneuerbarer Energien nicht nur um Klimaschutzmaßnahmen geht, sondern schlichtweg auch um die Frage, ob Sachsen Industrieland bleibt. Es ist nicht irgendein Lifestyle-Gag aus den großen Städten. Hierbei geht es um den Umbau, die Erneuerung und die Modernisierung unserer zentralen sächsischen Industriebranchen, der Energiewirtschaft, der Automobilindustrie, der Elektrotechnik, der Mikroelektronik, des Maschinenbaus, der Bauwirtschaft und der Stahlindustrie. Wir müssen an dieser Stelle doch feststellen, wenn man vor Ort unterwegs ist – Martin Dulig hat über das Beispiel des Stahlwerks in Gröditz berichtet –, dass viele Unternehmen inzwischen weiter sind als die Politik. Sie haben die Konzepte in der Schublade. Sie möchten gern umbauen. Sie möchten gern klimaneutral werden, weil es von ihren Kunden nachgefragt wird. Um bei dem Beispiel zu bleiben, wir haben gerade in der sächsischen Stahlindustrie die Chance, weil dort die Technik bereits weit fortgeschritten ist, als erstes Bundesland komplett grünen Stahl herzustellen. Die Technik dafür ist da. Die Unternehmen wollen das. Sie sagen aber eben auch, wenn das gewollt ist, dann müssen sie sich auch darauf verlassen können, dass wir die notwendigen Rahmenbedingungen für diesen Umbau bereitstellen. Das bedeutet konkret auch, dass wir es hinkriegen müssen, dass grüner Wasserstoff in Sachsen zur Verfügung steht. Dass wir dafür die Technologien in Sachsen haben, das hat Martin Dulig auch dargestellt. (Thomas Thumm, AfD: Aber die Sonnen- und Windmengen nicht!) Im Übrigen – weil hier gesagt wurde, das eine oder andere wäre nur Ankündigungspolitik –: Dass wir in Sachsen mit dem IPCEI-Programm eine Förderkulisse geschaffen haben, die es jetzt schon ermöglicht, gerade in die Schlüsselindustrien der Zukunft zu investieren, das ist kein Plan, das ist die Realität im Landeshaushalt. Deshalb auch meine herzliche Bitte, Herr Brünler: (André Barth, AfD: Herr Brünler ist nicht da!) Ich glaube, es würde ein bisschen mehr helfen, wenn Sie sich nicht kritisch mit den Leuten auseinandersetzten, die Dinge anschieben, sondern wenn Sie sich vielleicht mit den Leuten kritisch auseinandersetzten, die bremsen. Martin Dulig gehört zu den Leuten, die in diesem Land etwas anschieben. (Thomas Thumm, AfD: Aber in die falsche Richtung!) Deshalb hat er auch unsere Unterstützung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die zweite große Frage, vor der wir stehen – ich glaube, das merken wir auch, wenn wir uns vor Ort in den Unternehmen erkundigen –, ist die Frage der Fachkräfte. Überall, in jeder Branche, fehlen diese. Wahrscheinlich wird es in Zukunft wichtiger sein, monatlich die Zahl fehlender Fachkräfte als wirtschaftliches Krisensymptom zu veröffentlichen als die Arbeitslosenzahlen. Wir haben es in den vergangenen 20 Jahren gemeinsam geschafft, die Massenarbeitslosigkeit zu besiegen. Die Frage der Fachkräftesicherung ist aber die neue entscheidende Wohlstandsfrage in unserer Wirtschaft. Das ändert auch unser Handeln. Wir dürfen eigentlich keinen Beschäftigten verlieren, der in ein anderes Bundesland geht, keinen Kellner, keinen Ingenieur, keinen Mechaniker, keinen Sozialarbeiter. Wir brauchen jede und jeden. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Martin Dulig gestern das Zentrum für Fachkräftesicherung und gute Arbeit in Sachsen eröffnet hat. Übrigens sehen Sie schon im Titel den richtigen Ansatz, dass Fachkräftesicherung untrennbar mit guter Arbeit verbunden ist. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Henning Homann SPD

Ja, bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Homann, dass Sie die Frage zulassen. Ich will noch einmal auf ein aktuelles Problem hinweisen, das Herr Wirtschaftsminister Dulig auch im Auge behalten muss. Es gibt im Moment Gespräche (Zurufe von der SPD: Frage!) – ich will wissen, was Sie dazu sagen – im Wirtschaftsministerium, die das Wirtschaftsministerium mit unseren Zweckverbänden im öffentlichen Personennahverkehr führt. (Sabine Friedel, SPD: Was sagen Sie dazu?) Es gibt im Moment Tendenzen, dass keine Dieselfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr mehr gefördert werden sollen. Wenn Sie die Förderung im Wirtschaftsministerium so aufstellen, dann sage ich, das kann zwar womöglich in der Stadt funktionieren, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frage!

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André Barth AfD

– aber im ländlichen Raum wird es nicht funktionieren. Deshalb möchte ich von Ihnen eine Stellungnahme haben, wie Sie mit dem Problem konkret umgehen wollen.

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Henning Homann SPD

Also, ich begrüße es außerordentlich, dass das Wirtschaftsministerium mit den Verkehrsverbünden im Gespräch ist. (Beifall bei der SPD – Oh–Rufe von der AfD) Ich will an der Stelle aber auch sagen, Sie machen Politik – das zeigt auch Ihre Frage gerade eben – mit Gerüchten und Hörensagen. (André Barth, AfD: Das sind kein Gerüchte!) Wir machen Politik mit Fakten und Strategien. (André Barth, AfD: Das wäre aber neu!) Das ist der Unterschied. Ich finde, dass bei der Verkehrswende natürlich auch darüber nachgedacht werden muss, wie wir im öffentlichen Personennahverkehr neue Technologien zur Anwendung bringen können. Wissen Sie was, ich möchte gern, dass in Zukunft Wasserstoffbusse in Sachsen fahren, auch im ländlichen Raum. (Carsten Hütter, AfD: Aber vor ein paar Wochen wollten Sie noch Elektrobusse haben! Was soll denn der Unsinn! Was denn nun?) Wissen Sie noch etwas, ich möchte gern, dass diese Wasserstoffbusse in Sachsen entwickelt und gebaut werden; denn das ist die Industrie der Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Wissen Sie, ich verstehe die Zurückhaltung einiger anderer, aber insbesondere auch Ihre Zurückhaltung nicht bei der Frage guter Löhne. Sie lehnen traditionell den Mindestlohn von 12 Euro ab. (André Barth, AfD: Wer sagt denn das?!) Sie sind gegen Tariflöhne. Sie sind gegen starke Betriebsräte. (Widerspruch von der AfD –

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André Barth AfD

Wer sagt denn das?!) Dabei muss eines klar sein: Wir können uns eine Abwanderung aufgrund schlechter Löhne nicht leisten. Die Frage von Respekt vor guter Arbeit ist natürlich eine Frage von Würde, aber es ist in diesen Jahrzehnten auch ein Aspekt kluger Wirtschafts- und Standortpolitik. Deshalb ist es so richtig und wichtig, dass wir an diesen Stellen viele Dinge vorantreiben. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns alle dabei bewegen. Das betrifft auch die Investitionskraft. Um es noch einmal klar zu sagen: Wer bei der Finanz- und Haushaltspolitik der nächsten Jahre nur an die Tilgung der coronabedingten Kredite denkt, der hat nicht verstanden, vor welchen Herausforderungen wir in Sachsen stehen. (André Barth, AfD: Dann müsst ihr mal die Verfassung ändern, Mensch!) Wer nicht versteht, dass wir massive Investitionen brauchen, wer nicht versteht, dass wir einen Vorsprung Ost nur dann erreichen, wenn wir gemeinsam in die Ideen vieler sächsischer Unternehmen und Ingenieure investieren, der riskiert die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Sachsen. (André Barth, AfD: Überholen ohne einzuholen!) Die SPD–Fraktion hat deshalb bereits im Herbst 2020 für ein sächsisches Sondervermögen plädiert – (Carsten Hütter, AfD: Wo soll denn das ganze Geld herkommen, das ihr verteilt?) wir nennen es den Sachsenfonds 2050 –, um genau diese Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren. Wissen Sie was? Das hat überhaupt nichts mit Planwirtschaft zu tun, (André Barth, AfD: Das war aber, als die Zinsen noch bei null lagen!) was Sie uns vorwerfen, sondern es ist eine Frage wirtschaftlicher Vernunft. Das sagen nicht nur progressive Wirtschaftswissenschaftler. Das sagen inzwischen auch konservative und neoliberale Wirtschaftswissenschaftler, (Carsten Hütter, AfD: Wie heißen die zwei denn?) dass wir jetzt in der Zeit sind, in der wir gemeinsam in die Zukunft investieren müssen. (Beifall bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneuerbare Energien, eine Offensive für mehr Respekt auf dem Arbeitsmarkt, eine neue Finanzpolitik, die Innovationen und sozialen Ausgleich fördert, das sind die Antworten auf die Herausforderungen der Zeitenwende, die Antworten auf Herausforderungen wie Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Nur wenn wir diese gemeinsam angehen, wenn wir als Regierung, als politische Verantwortungsträger sagen, wir wollen diesen Prozess politisch gestalten und es nicht allein den Märkten überlassen, dann werden wir erfolgreich sein und die künftigen Arbeitsplätze und den Wohlstand von morgen sichern. (Thomas Thumm, AfD: Genau! Staatswirtschaft!) Wir als SPD reichen dazu allen die Hand, (André Barth, AfD: Auch uns?) allen, die Lust haben auf ein zukunftsorientiertes, gerechteres Sachsen; (André Barth, AfD: Danke, nein!) denn nur gemeinsam geht‘s. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD–Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde gehen. Ich möchte darauf hinweisen, es war hier vorn am Rednerpult sehr laut. Zwischenrufe sind erlaubt, aber wenn die Zwischenrufe in einen eigenen Redebeitrag auf den Rängen der Abgeordneten ausarten, dann wird es hier wirklich sehr stark als störend empfunden. Das sollten wir in Zukunft unterlassen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD –

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Sören Voigt CDU

Herr Hütter, Sie wurden angesprochen!) Jetzt übergebe ich das Wort an die AfD–Fraktion, an Herrn Kollegen Urban. Bitte schön.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich jetzt speziell dem Thema Energie widmen, der Verfügbarkeit und den Kosten. Energie steckt in allen Gütern und Dingen des täglichen Bedarfs, aber nicht nur das, Energie ist das Blut unserer Volkswirtschaft. Ohne ausreichende und günstige Energie ist der Industriestandort Sachsen nicht zukunftsfähig. Ohne ausreichende und günstige Energie drohen Arbeitsplatzverluste, sozialer Abstieg, und selbst soziale Unruhen sind auch in Deutschland nicht mehr unvorstellbar. Das sollten wir uns bewusst machen. Wenn nun eine Regierung das Wort „Zeitenwende“ in den Mund nimmt, dann ist Vorsicht geboten. Zeitenwenden müssen oft für die Fehler von Politikern herhalten, die man im selben Atemzug dann anderen in die Schuhe schiebt. Der Krieg in der Ukraine macht uns ärmer und gefährdet unsere Wirtschaft, das hört man jetzt oft. Tatsächlich, durch Ihre Sanktionspolitik befürchtet fast die Hälfte der Unternehmen den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Viertel der Arbeitsplätze und jeder zweite Industriearbeitsplatz in Deutschland hängt direkt oder indirekt am Export. So lautet das Ergebnis einer Umfrage des DIHK von Ende 2021. Bei mehr als 25 % dieser Unternehmen werden aktuell Zukunftsinvestitionen aufgrund der hohen Strom- und Gaspreise zurückgestellt. Das ist eine mehr als besorgniserregende Entwicklung. Aber, meine Damen und Herren, die Energiepreise waren auch bereits vor dem Krieg auf historische Höchststände angestiegen. Deutschland entwickelt sich schon seit Langem zu einem Energiekostendesaster. Diese Zeitenwende begann wann? Richtig, mit der Energiewende, mit der bewussten Zerstörung der einst leistungsfähigen deutschen Energiewirtschaft. (Beifall bei der AfD) Deutschland ist eine Exportnation. Unsere Konkurrenten sind China, die USA oder Japan. Allein bei den Stromkosten haben deutsche Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile: gegenüber Japan 32 %, gegenüber den USA 44 % und gegenüber China 63 %. Wenn das so bleibt, wird es unweigerlich zur Abwanderung und zur Deindustrialisierung Deutschlands führen. Ja, die Energie ist auch international etwas teurer geworden. Aber die wahren Preistreiber sitzen in Deutschland, und zwar auf den Regierungsbänken. (Beifall bei der AfD) Die CO -Steuer, die Mehrwertsteueranhebung, ideologische Abgasgrenzwerte, die die Mobilität verteuern, und natürlich das EEG-Subventionsmonster, alle diese Zusatzbelastungen wurden von CDU- und SPD-Regierungen eingeführt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Milliarden für die Kohle und Milliarden für Atom verschweigen Sie!) Jahrelang haben Sie den Bürgern hier ein Bullerbü mit Ökostrom vorgegaukelt und Ihre teure und instabile Energiewende mit Kohle- und Kernkraftimporten aus dem Ausland kaschiert. (Beifall bei der AfD) Wirtschaft und Industrie waren und sind auf billige Öl- und Gasimporte angewiesen, damit Ihre Exporte auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind. Jetzt, wo die Energie durch Ihre Sanktionspolitik noch knapper und noch teurer wird, wird das zur Überlebensfrage für viele Unternehmen. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kernkraft ist die mit Abstand günstigste Großerzeugungstechnologie für Strom und Wärme. (Marco Böhme, DIE LINKE: Eine Lüge!) Länder, die dazu in der Lage sind, beginnen mit der Nutzung der Atomenergie. Atomausstiege werden rückgängig gemacht. Nur Deutschland hält unbeirrt am Ausstieg fest. Braunkohle, der einzige zu 100 % heimische Energieträger und das Zugpferd unserer Industrie – Deutschland steigt aus. Getrieben von den GRÜNEN haben Sie, und damit meine ich vor allem die CDU, die Energieversorgung zum Spielball der Klimapolitik gemacht und damit Wohlstand und Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt. (Beifall bei der AfD) Diese Ihre energiepolitischen Fehlentscheidungen werden nun schon seit Jahren öffentlich diskutiert, auch in diesem Haus. Aber haben Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, irgendetwas aus Ihren Fehlern gelernt? Ministerpräsident Kretschmer sagte kürzlich in einem Interview: „Deshalb müssen wir uns selbstverständlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien unabhängig machen und mit Wasserstoff neue Märkte erschließen.“ (Staatsminister Martin Dulig: Recht hat er!) Herr Ministerpräsident, oder auch Sie, Herr Dulig, schauen Sie doch einmal in die Energiestatistik Ihres eigenen Umweltministeriums. Die Anteile von Wind und Sonne an der Energieversorgung sind mit jeweils 1,1 % mikroskopisch. Erneuerbare Energien konnten, können und werden auch in Zukunft kein Industrieland versorgen und unabhängig machen. (Beifall bei der AfD) Was heißt konkret Wasserstoffmärkte erschließen? Für grauen oder blauen Wasserstoff brauchen Sie Erdgas. Für grünen Wasserstoff brauchen Sie Unmengen an Ökostrom. Sie wollen die Braunkohle, die wir zu 100 % in Sachsen haben, durch Energien ersetzen, die wir nicht haben. Sie werden damit Sachsen noch weiter in die Abhängigkeit treiben. Haben Sie den sogenannten grünen Wasserstoff einmal durchkalkuliert? Mit der jetzigen Abgabenlast kostet Strom dann das Doppelte bis Dreifache des heutigen Preises, und er ist schon doppelt so hoch wie in Polen oder Tschechien. Warum treibt eine Partei wie die CDU – die Partei von Ludwig Erhardt und Kurt Biedenkopf – diesen wirtschaftlichen Unsinn voran? Warum machen Sie sich zum Tanzbären der grünen Ideologen? Ich verstehe es nicht. (Beifall bei der AfD) Unternehmen investieren dort, wo sie wettbewerbsfähig produzieren können und nicht dort, wo der Strom am grünsten ist. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen eine sichere und günstige Energieversorgung, einen rationalen Energiemix aus Kernkraft, aus fossilen Energieträgern und dort, wo es sinnvoll ist, natürlich auch aus erneuerbaren Energien. (Beifall bei der AfD) Wir warnen seit Jahren vor explodierenden Energiepreisen und Versorgungsengpässen. Warum haben Sie alle unsere Anträge zur Verhinderung des Kohleausstiegs oder zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke abgelehnt? Morgen bekommen Sie hier erneut die Gelegenheit zur Senkung der Energiekosten. Mit Steuersenkungen auf Kraftstoff, Gas und Strom könnte man die Preise fast halbieren, wenn Sie unserem Antrag folgen. Aber für Steuersenkungen müssten Sie als Regierung Ihre Ausgaben senken, also bei sich selbst sparen; den Gürtel enger schnallen, das sollen immer die anderen. Sie verprassen lieber das Steuergeld für diverse Ökoexperimente oder um Ihre Familienangehörigen und Parteifreunde auf hochbezahlte Posten zu setzen. (Beifall bei der AfD) Also erzählen Sie uns bitte nichts von einer Zeitenwende. Der Krieg in der Ukraine ist nicht die Hauptursache für die in Deutschland besonders teure Energie. Die Ursache ist Ihre seit Jahren ruinöse Energiepolitik, verstärkt durch Ihre wirtschaftsfeindliche Sanktionspolitik. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Urban sprach in dieser zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Nun frage ich die CDU-Fraktion, ob sie noch Redebedarf hat. – Das sehe ich nicht. Die Fraktion DIE LINKE? – Sehe ich auch nicht. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. SPD? – Auch nicht. Dann frage ich noch einmal die AfD-Fraktion, ob Redebedarf besteht. Kollege Beger befindet sich bereits auf dem Weg zum Pult. Bitte schön, Herr Beger.

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Mario Beger AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor wenigen Wochen verkündete Kanzler Olaf Scholz im Bundestag, dass wir am Beginn einer Zeitenwende stehen. Mein Kollege Frank Peschel hat es bereits gesagt: Zeitenwende ist ein großes Wort. – Insbesondere die SPD ist eine Partei der großen Worte, aber nicht der großen Taten. (Beifall bei der AfD) Als Handwerksmeister frage ich mich, worauf wir eigentlich zusteuern. Es sind nicht nur die Rohstoffpreise, die durch die Decke gehen; auch die Kraftstoffpreise kennen kein Halten mehr. Das Bauen wird von Tag zu Tag teurer. Das macht den Materialeinkauf für viele Unternehmen nahezu unkalkulierbar. Wenn die Kammern deshalb Preisgleit- und Stoffpreisgleitklauseln fordern, haben sie mein vollstes Verständnis. Welche Belastungen insbesondere die deutsche Energie- und Klimapolitik für unsere Unternehmen mit sich bringt, haben wir bereits von Jörg Urban gehört. Mir geht es jedoch um die Frage, wie wir unser Handwerk zukunftssicher machen. Wie können wir die Arbeitsplätze im Handwerk langfristig erhalten? Es betrifft immerhin rund 35 000 Unternehmen in Sachsen mit fast 300 000 Beschäftigten. In jedem sechsten Unternehmen steht laut der Deutschen Unternehmerbörse die Nachfolge unmittelbar bevor. Wie sind die betroffenen Unternehmen darauf vorbereitet? Offen gesagt: vollkommen unzureichend. Nach einer aktuellen Umfrage zur Unternehmensnachfolge von IHK, Handwerkskammern und weiteren Verbänden weiß die Hälfte der Unternehmen nicht, in welcher Form die Übergabe erfolgen soll. Jedes zweite Unternehmen ist nicht angemessen vorbereitet. Gerade einmal die Hälfte der Befragten hat mit einem Notfallplan vorgesorgt. Ein Fünftel der Unternehmen geht sogar davon aus, dass der Betrieb mangels Nachfolger nicht weitergeführt werden kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier stehen zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Wie konnte es so weit kommen? Unseren Unternehmen fehlt es leider nicht nur an Eigenkapital; es mangelt leider auch an ausreichend geeigneten, gut ausgebildeten Unternehmern mit Berufserfahrung und ökonomischen Kenntnissen. Deshalb ärgert mich besonders der Mangel an Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die statt eines Studiums „nur“ eine Ausbildung im Handwerk machen oder gemacht haben. Wo sollen die Maurer, Dachdecker und Zimmerleute von morgen denn herkommen, wenn es gesellschaftlich angesehener ist, einen Bachelor in Sozialwissenschaften zu erlangen, als ein Haus zu errichten? (Beifall bei der AfD) Während es also an geeigneten Nachfolgern mangelt, wächst der allgegenwärtige Bürokratiewahnsinn den Betrieben immer weiter über den Kopf. Deshalb fordere ich: weg mit der Kassenbonpflicht, weg mit der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge, weg mit überflüssigen Dokumentationspflichten für Finanzämter, Datenschutzbehörden, Statistikämter oder Berufsgenossenschaften. (Beifall bei der AfD) Das wäre eine Zeitenwende, die diesen Namen auch verdient. Ich möchte aber noch einmal auf die Anerkennung für das Handwerk zurückkommen. Vollmundig redet Wirtschaftsminister Martin Dulig darüber, dass er der Erhöhung des Meisterbonus hohe Priorität beimisst. Wenn wir als Abgeordnete dann nachfragen und von ihm wissen wollen, wie sich diese hohe Priorität ausdrückt, wird es drollig; denn dann lässt Minister Dulig uns wie folgt antworten - ich zitiere -: „Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, zu deren Abgabe die Staatsregierung nicht verpflichtet ist.“ Werte Staatsregierung: Sie werden an ihren Taten und nicht an ihren leeren Versprechungen gemessen. (Beifall bei der AfD) Wir werden in den nächsten Haushaltsverhandlungen weiter für das Handwerk kämpfen sowie die Erhöhung des Meisterbonus und die Einführung eines Technikerbonus fordern. Für uns ist es eine Herzenssache, dass die Ausbildung im Handwerk genauso gefördert und unterstützt wird, wie die akademische Ausbildung hier im Freistaat Sachsen. (Beifall bei der AfD) Die Gründung einer Existenz als Handwerksmeister oder die Übernahme eines bestehenden Betriebes setzt jedoch nicht nur eine solide Ausbildung voraus, sondern auch Eigenkapital. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Unternehmer wird, der geht ins Risiko, und wer ins Risiko geht, der kann auch scheitern. Das ist gerade am Anfang, beim Unternehmensaufbau ganz normal. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns mit Fragen der Risiko- und der Eigenkapitalausstattung beschäftigen, dass wir als Freistaat mit Gründungsprämien unter die Arme greifen, damit unsere sächsischen Unternehmer langfristig erfolgreich sind. (Beifall bei der AfD) Auch hierzu gibt es nicht nur Beispiele aus anderen Bundesländern, die mit Existenzgründungsprämien erfolgreich vorangehen, sondern auch Anträge, die unsere Fraktion immer wieder eingebracht hat. Leider wurden diese, wie üblich, von Ihnen allen abgelehnt. (Albrecht Pallas, SPD: Die sind ja auch nicht besser!) Wie ist die aktuelle Lage in Sachen Eigenkapital? Das Kreditforum hat unlängst darauf hingewiesen, dass der bisherige Verlauf der Krise spürbar an den Kapitalrücklagen der Unternehmen im Freistaat zehrt. 2018 galten noch 34,1 % als eigenkapitalstark. 2020 wiesen gerade noch 22 % der befragten Unternehmen eine Eigenkapitalquote in Höhe von 30 % auf. Meine Damen und Herren! Hier brauchen wir mehr als eine Regierungserklärung. Hier müssen endlich Taten folgen! Bisher habe ich einzig über das Problem der Unternehmensnachfolge gesprochen. Um über das ganze Ausmaß, in dem sich das deutsche Handwerk durch politische Fehlentscheidungen befindet, zu sprechen, reicht leider meine heutige Redezeit nicht aus. Einige weitere wichtige Punkte möchte ich trotzdem anreißen. Das betrifft zum Beispiel den Umgang mit den über 100 000 Soloselbständigen in Sachsen. Ich nenne dazu die Stichpunkte Rente, Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtmitgliedschaften etc. Probleme gibt es auch bei den 26 Mangelberufen im Handwerk. Hier müssen endlich Anreize geschaffen werden. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Tempo machen Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Sicherheit kleinen und mittleren Einkommen Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle „Sachsen barrierefrei 2030“ – Antrag der Fraktion Zu diesem Thema unterstützen uns wieder Gebärdensprachdolmetscher, die ich hiermit herzlich begrüße. (Beifall bei allen Fraktionen) Auch beim Thema Digitalisierung muss mehr getan werden; sonst brauchen wir über die Zukunft gar nicht erst zu reden. Noch immer toben die Grabenkämpfe zur Finanzierung des Graue-Flecken-Programms. Dabei hatten wir Ihnen im Dezember-Plenum bereits Lösungen präsentiert. Selbst die LINKEN waren 2021 näher an einer Lösung, als es die Staatsregierung heute ist. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Werte Damen und Herren der Staatsregierung, die wirtschaftliche Lage ist komplex. Probleme gibt es genügend. Bitte fangen Sie endlich an, an Lösungen zu arbeiten statt Erklärungen abzugeben. Wir als AfD werden Ihnen dabei selbstverständlich weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Beger sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich rufe auf Stunde „Sachsen barrierefrei 2030“ – für Inklusion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wandel: Beschäftigte mit schützen – den Sozialstaat stärken Fraktion SPD 19 Minuten, SPD 17 Minuten, Staatsregierung zweimal je 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte Tempo machen für Inklusion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Ich übergebe an Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Sie um Entschuldigung bitten, dass ich zu schnell aufgesprungen bin. Aber das zeigt, dass es mir wichtig ist, über dieses Thema zu sprechen. Ich freue mich, dass wir heute unsere beiden Gebärdendolmetscher hier begrüßen dürfen, damit unsere Debatte auch für taube Menschen, die sie nicht hören können, nachvollziehbar wird. Als ich vor einiger Zeit vor einer Leipziger Grundschule stand, war das so ein altes Gebäude, wie man es von vielen Schulen in der Großstadt kennt. Ich stand am Haupteingang und hatte vor mir ungefähr fünf relativ hohe Treppenstufen, die zur Tür führten. Am Eingang sah ich ein kleines Schild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers und einem Pfeil, der um die Ecke führte. Darunter stand „Barrierefrei“. Ich habe mich umgeschaut, um zu sehen, wo sich dieser barrierefreie Eingang befindet. Auf den ersten Blick war nichts zu sehen, also bin ich dem Pfeil gefolgt. Es ging die Straße herunter, über einige kleine Löcher im Pflaster, über schiefliegende Pflastersteine bis zur Ampel. Dann führte die löchrige Straße links herum wieder bergauf über noch mehr schiefliegende Pflastersteine bis zum Seiteneingang in den Schulhof hinein. Ich habe mir vorgestellt, wie es denn so ist, wenn man als Kind im Rollstuhl morgens zur Schule kommt, alle über die Treppe vorn hineingehen und man selbst den holprigen unebenen Weg die Straße hinunter, um die Ecke und dann wieder bergauf nehmen muss. Wahrscheinlich muss man früher als die anderen kommen und braucht zudem noch jemanden, der einen schiebt, weil der Gehweg wirklich nicht eben und barrierefrei war. Für meinen Blick wurden mehr Barrieren aufgeworfen als aus dem Weg geräumt. Das ist genau der Punkt, auf den ich hinauswill. Es geht nicht immer nur darum, irgendwie anders zum Ziel zu kommen. Nein, es geht darum, dass wir alle gleich zum Ziel kommen, dass wir alle durch den gleichen Eingang zur gleichen Zeit hineingehen können, wenn wir das denn möchten. Das ist der Punkt, auf den wir heute mit unserer Debatte hinauswollen. Wir wollen Tempo machen für Inklusion. „Tempo machen für Inklusion – barrierefrei zum Ziel“ ist auch das Motto des morgigen Aktionstages für Menschen mit Behinderungen, der sich übrigens zum 31. Mal jährt. Im Umfeld dieses Aktionstages finden in meiner Heimatstadt Leipzig, aber auch sachsenweit in vielen anderen Städten sehr viele Veranstaltungen, Diskussionsrunden und andere Aktionen statt, in denen sich Menschen mit Behinderungen vernetzen können, an denen andere Menschen teilnehmen können und in denen gemeinsam auf die Situation aufmerksam gemacht wird und darauf, wo wir in Sachsen vielleicht noch nachsteuern müssen. Aus diesem Anlass war es uns wichtig, heute dieses Thema für die Aktuelle Debatte zu beantragen. Barrierefreiheit ist für uns BÜNDNISGRÜNE ein sehr zentrales Thema. Wir wollen – und so sind wir auch in diese Koalition hineingegangen –, dass Sachsen spätestens 2030 im öffentlichen Raum weitestgehend barrierefrei ist. Genau dafür haben wir das Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ angeregt, ein Investitionsprogramm, das mit diesem Doppelhaushalt an den Start gegangen ist und durch das in diesem Jahr den Kommunen 3,25 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Projekte der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umzusetzen. Genauso gibt es das schon sehr bekannte und beliebte Programm „Lieblingsplätze für alle“, durch das bereits sehr viele Projekte umgesetzt und ins Leben gerufen wurden. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, sind es 250 neue Vorhaben, die dieses Jahr ermöglicht wurden; also doch schon eine ganze Menge. Was sind das für Vorhaben? In der Regel sind es Parkplätze, öffentliche Sanitäranlagen oder Zugänge zu Gebäuden, die mit dem Geld barrierefrei gestaltet werden können. Doch was braucht es neben diesen klassischen Beispielen noch? Wo müssen wir in Sachsen nachsteuern, um nicht nur Barrierefreiheit herstellen – wie beispielsweise bei dem Eingang, den ich zu Beginn meiner Rede beschrieben habe –, sondern auch Inklusion leben zu können? An welchen Punkten müssen wir nachbessern? Das sind die Fragen, die wir uns jetzt stellen und die zum Beispiel im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt und bearbeitet werden müssen. Der Aktionsplan ist ein sehr gutes Fundament. Seit 2016 haben wir einen sächsischen Landesaktionsplan. Es geht darum, Ziele festzulegen, und es muss festgestellt werden, wo nachgesteuert werden muss. Es muss aber auch darum gehen, dass wir die Dinge nicht nur festlegen und aufschreiben, sondern wir müssen sie umsetzen. Diese Umsetzung müssen wir kritisch betrachten oder an den Punkten nachsteuern können, an denen es doch nicht so funktioniert, wie es anfangs gedacht war. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Dann setze ich damit in der nächsten Runde fort. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Ich übergebe jetzt an Herrn Kollegen Dierks von der CDUFraktion.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle zunächst den Gebärdensprachdolmetschern herzlich für die Unterstützung bei der heutigen Debatte zu danken. Meine Vorrednerin hat vieles gesagt. Ich möchte noch etwas grundsätzlicher einsteigen, um deutlich zu machen, dass es vermutlich viele Ansätze gibt, um noch viel mehr Akzeptanz für Barrierefreiheit und in diesem Zuge auch für Inklusion zu schaffen. Beide Begriffe hängen eng zusammen. Inklusion ist ohne Barrierefreiheit nicht möglich, und Barrierefreiheit ist wahrscheinlich die grundlegendste Voraussetzung für gesellschaftliche Inklusion. Beides ist zwingend erforderlich, wenn wir dem Anspruch gerecht werden wollen, eine Gesellschaft zu sein, in der jeder nach seinen Möglichkeiten mittun kann, in denen die Möglichkeit des Mittuns nicht als karitative Gnade betrachtet wird, sondern in der selbstverständlich ist, dass jeder nach seinen Möglichkeiten am gesellschaftlichen und wirtschaftlich Leben teilnehmen, seine Stärken entwickeln und somit ein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft sein kann. Deshalb ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass wir uns vor Augen führen, dass Barrierefreiheit nichts ist, was nur Menschen mit Behinderungen nützt, sondern Barrierefreiheit ist etwas, was unsere Gesellschaft im Ganzen lebenswerter macht. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen – wenn wir über den Aktionstag der Menschen mit Behinderungen sprechen – angeboren ist. Ich denke, es ist eine landläufige Wahrnehmung, die viele in sich tragen, dass Menschen von Geburt an im Rollstuhl sitzen, sehbehindert oder blind sind bzw. sonstige Einschränkungen haben. Sehr, sehr viele Einschränkungen stellen sich erst im Laufe einer Lebensspanne ein. 25 % der Menschen mit Behinderungen sind über 75 Jahre alt, und 50 % der Menschen sind im Alter zwischen 55 und 75 Jahren. Damit will ich sagen, dass wir es nicht nur beispielsweise aus dem Blickwinkel eines Schulkindes betrachten dürfen, sondern wir müssen uns fragen: Was gewinnen wir alle gemeinsam an Lebensqualität, wenn Barrieren im Alltag abgebaut werden? Was gewinnen Menschen, die ein höheres Lebensalter haben? Was gewinnen Eltern, die einen Kinderwagen schieben? Es ist doch geradezu absurd, immer nur die Frage zu stellen, wie man Barrieren abbaut. Vielmehr müssen wir darüber reden, dass wir – wenn wir unser öffentliches Umfeld gestalten – Barrieren gar nicht erst bauen. Ich denke, es ist auch ein Stück weit die Wahrnehmung, dass es in gewisser Hinsicht ein Gnadenakt für Menschen mit Einschränkungen sei, wenn man bestimmte Bereiche und Barrieren reduziert oder barrierefrei umbaut. Ziel muss es doch vielmehr sein, dass Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit wird, natürlich nicht nur in baulichen Bereichen, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen wie der Sprache oder der Zugänglichkeit zu Informationen, auch im digitalen Zeitalter und im digitalen Kontext. Das ist die große Herausforderung, die große Wahrnehmungsarbeit und Wahrnehmungsaufgabe, die wir gemeinsam in den nächsten Jahren erreichen müssen. Ich finde, wir haben in den letzten Jahren in dem Bereich durchaus einiges erreicht. Natürlich müssen wir – ich hatte es gerade skizziert – besser werden und weitere Aspekte ins Werk setzen. Das Programm „Lieblingsplätze für alle“ zeigt mit seinen 1 600 Vorhaben, die seit 2014 realisiert wurden, sehr deutlich, dass in vielen kleinteiligen Sektoren des Freistaates Sachsen, in vielen ländlichen Gemeinden außerordentlich viel im Bereich Barrierefreiheit und Barrierearmut gemacht worden ist. Das Inklusionsgesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode novelliert. Vom Integrationsgesetz zum Inklusionsgesetz haben wir den Betrag von 70 Euro, der für jeden Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen jährlich investiert wird, weiterentwickelt. Das sind über 30 Millionen Euro für die über 400 000 Menschen mit Behinderungen, die vor allem für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Wir als Freistaat Sachsen haben uns verpflichtet, dass die Dienstgebäude des Freistaates Sachsen von Barrieren befreit werden müssen. Für das neue Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ haben wir in diesem Doppelhaushalt über 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen die kreisfreien Städte und die Landkreise ganz konkret Projekte vor Ort umsetzen können. Insofern sind wir auf einem guten Weg, dass sich seit den letzten Jahren – auch mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft – immer mehr die Überzeugung durchsetzt, dass Barrierefreiheit allen nützt, jedenfalls Barrierefreiheit nichts ist, was für eine kleine Minderheit gnadenhaft getan wird. Einerseits haben wir den Anspruch, dass Menschen mit Einschränkungen trotzdem die Selbstverständlichkeit in sich tragen, vollwertig am öffentlichen Leben teilzunehmen, andererseits müssen wir erkennen, dass in einer Gesellschaft, in der immer mehr Hochaltrige leben, Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Von dieser Überzeugung sollten wir alle getragen sein. Mit dieser Überzeugung sollten wir in Zeiten schwieriger Haushaltslage weiter vorangehen. Mit dem letzten Doppelhaushalt haben wir durch die Erhöhung des Landesblindengeldes und der Nachteilsausgleiche gezeigt, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Alexander Dierks CDU

– dass uns auch in Zeiten knapper Kassen die Belange von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen wichtig sind. Ich denke, in diesem Geist sollten wir alle gemeinsam weiterarbeiten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich an die Fraktion der AfD, Frau Kollegin Schwietzer.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche des öffentlichen Lebens und des privaten Lebens. Dieses Thema hatten wir bereits im Februar letzten Jahres behandelt. Damals hatten die regierungsbildenden Parteien einen Antrag auf Evaluierung gestellt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben uns dazu geäußert, dass der Landesaktionsplan sofort umgesetzt wird. Heute stehen wir wieder hier. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen, am sozialen und am kulturellen Leben. Aber man darf nicht vergessen, dass das auch den Bereich Bildung betrifft oder ein bedarfsgerechtes Wohnumfeld geschaffen werden muss. Um zumindest den öffentlichen Raum barrierefrei zu machen, gibt es das Förderprogramm „Sachsen barrierefrei 2030“. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Ich nenne einige Zahlen: Hierfür stehen 3,25 Millionen Euro jährlich bereit. Hinzu kommen 4 Millionen Euro aus dem Programm „Lieblingsplätze für alle“. Das klingt nach viel, ist es aber leider nicht. Ich nehme das Beispiel ÖPNV: Zurzeit sind in den Städten nur 30 bis 40 % der Haltestellen barrierefrei. Im ländlichen Raum sind es 5 %. Bis zum Jahr 2030 soll man zu immerhin 70 % Anteil in den Städten und nur zu 50 % in den ländlichen Regionen kommen. Auch der Weg zur Haltestelle muss selbstverständlich barrierefrei sein. Was nützt sonst eine barrierefreie Haltestelle, wenn der Weg dorthin nicht gegeben ist? Das sind ambitionierte Ziele, die aber einen enormen Geldbedarf haben. Wie Sie Ihre Ziele erreichen möchten, ist fraglich. Nutzen Sie die vorhandenen Mittel also möglichst effizient und dort, wo viele Menschen davon profitieren. Das sind nicht nur Menschen mit Behinderungen – es wurde schon von Herrn Dierks gesagt –, es sind auch Eltern mit Kinderwagen. Wo ebenfalls noch erheblicher Bedarf besteht: bei der Erhöhung des Anteils barrierefreien Wohnraums. Hierbei geht es nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern auch um ältere Menschen, zum Beispiel Pflegebedürftige, die dann auch im eigenen Wohnraum wohnen möchten. Gerade durch den sich zuspitzenden demokratischen Wandel, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Demografischen Wandel!) also die älter werdende Bevölkerung, steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum enorm. Bis 2030 werden 77 000 Wohnungen benötigt, die barrierefrei sind. Sofern man dort nicht rechtzeitig gegensteuert, ist das ein enormes Problem. Auch hierfür braucht es vor allem Geld. Wir haben 2019 auch schon darauf aufmerksam gemacht, dass den Förderhemmnissen entgegengewirkt werden müsse. Nach oben besteht hier natürlich noch Luft. Was das Thema Arbeitswelt betrifft, so gilt es auch dort, einiges aufzuholen. Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen wenigstens auf 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Sachsen hat mit 4,1 % die zweitschlechteste Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bundesweit. Zusammen mit den Betrieben müssen Maßnahmen entwickelt werden, um die Beschäftigungsquote zielgenau zu steigern. Im Bundestag haben wir dazu 2019 einen Antrag eingebracht. Es geht um ein Bonussystem bei Übererfüllung der Beschäftigungsquote in Ergänzung zur Pflichtabgabe. Liebe Mitstreiter, Ihre Mitstreiter im Bundestag haben den Antrag leider abgelehnt – so viel zur Ehrlichkeit Ihrer Ziele. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) – Ja, wir haben einen Antrag gestellt, und dieser wurde von Ihnen abgelehnt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Dem kann ich nicht folgen!) Einige letzte Aspekte möchte ich noch zum Bildungsbereich nennen. Sie fordern ja auch immer wieder eine schnelle, bedingungslose Inklusion in Schulen. Unsere Bedenken dagegen kennen Sie: Wo sind die Lehrkräfte? Steuern Sie endlich gegen! Und: Derzeit sind die Schulen nicht barrierefrei. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Schwietzer, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Doreen Schwietzer AfD

Beseitigen Sie den Lehrermangel, aber bis dahin sollten Sie vielleicht erst einmal ehrlich zu sich selbst sein und sich eingestehen, – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau Schwietzer!

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Doreen Schwietzer AfD

– dass ohne entsprechende Rahmenbedingungen eine Inklusion nicht möglich ist. Setzen Sie den – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist immer noch abgelaufen, Frau Schwietzer!

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Doreen Schwietzer AfD

– Landesaktionsplan um! – Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Danke schön. Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg ans Rednerpult.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Ich habe mich sehr auf die heutige Debatte gefreut und freue mich natürlich auch, dass wir heute die Dolmetschung hierzu haben, die wir natürlich immer gern hätten. Wir können gar nicht genug über Inklusion sprechen. Deshalb ist es toll, dass wir diese Debatte heute haben, insbesondere, weil morgen, wie bereits gesagt wurde, der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist. Er hat in diesem Jahr das Motto „Tempo machen für Inklusion“, und ich denke, das ist genau das, was wir uns in Sachsen auf die Fahnen schreiben sollten: „Tempo machen für Inklusion“. Aber wie temporeich erscheint das den Menschen mit Behinderungen, die hier in Sachsen leben? Ich habe dazu ein Zitat mitgebracht, das ich kurz verlesen möchte. Es lautet: „Ich gehe durch das Leben ständig mit angezogener Handbremse. Es ist regelrecht ermüdend, immer und immer wieder auf meine Behinderung hinweisen zu müssen.“ Dieses Zitat ist nicht an mich direkt herangetragen worden, sondern es ist nachzulesen im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Dort steht nämlich der 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen zur Diskussion. Der erste Teil, die Handlungsempfehlungen, kommen dann im nächsten Jahr. Die Beteiligungsmöglichkeit wird ganz rege genutzt. Ich habe gestern hineingeschaut; da waren es, glaube ich, etwa 170 Beiträge. Ich möchte alle dazu einladen, diese Möglichkeit zum Mitdiskutieren zu nutzen – bis zum 31. Mai ist das noch möglich –, und ich möchte an uns als Landtag appellieren, die Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge, die dort eingespeist werden, sehr ernst zu nehmen, denn sie zeigen einen sehr konkreten Handlungsbedarf. Der Titel der heutigen ersten Aktuellen Debatte, „Sachsen barrierefrei 2030 – […]“, bezieht sich auf den Antrag der Koalition, den wir schon im vergangenen Jahr diskutiert haben, und das dazugehörige Programm. Dennoch muss ich wiederholen, was ich auch in meiner Rede zum Antrag schon gesagt habe: Die Vorstellung, dass Sachsen 2030 barrierefrei ist, ist natürlich eine schöne Illusion. Wir müssen realistisch sein: Das wird nicht gelingen, denn von einer inklusiven Gesellschaft sind wir auch in Sachsen noch Lichtjahre entfernt. In diesem Zusammenhang ist es mir sehr wichtig, noch einmal auf die verschiedenen Kategorien von Barrieren einzugehen, weil häufig im Alltagsgebrauch immer so die Rampe damit verbunden wird; aber es gibt eben verschiedene Kategorien: Es gibt mobile Barrieren, kommunikative und kognitive Barrieren, und diese betreffen alle Lebensbereiche. Wenn man das anlegt, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass hierbei noch sehr, sehr viel zu tun ist. Es ist eben mehr als die bauliche Veränderung. Aber wir können auch einmal bei den baulichen Veränderungen bleiben. Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention legt die Zugänglichkeit fest. Das bedeutet auch: Beseitigung von Barrieren im Bestandsbau. Dazu braucht es neben den Fördermöglichkeiten, die heute genannt worden sind und die natürlich sehr, sehr gut sind – sowohl das Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ als auch die „Lieblingsplätze für alle“ –, eine rechtliche Verbindlichkeit. Diese erreichen wir nur, wenn wir diese Regelungen zur Barrierefreiheit auch gesetzlich festschreiben. Das haben wir aktuell in der Diskussion um die Sächsische Bauordnung. Bei dem, was die Staatsregierung vorgelegt hat, ist die Barrierefreiheit nicht in den Blick genommen worden. Wir haben daher als Fraktion den Landesgeschäftsführer des Sozialverbands VdK, Ralph Beckert, zur Sachverständigenanhörung eingeladen, und er hat sehr viele gute Impulse eingespeist. Wir haben heute bereits aus den Redebeiträgen der Koalition gehört, dass eine große Offenheit besteht. Wir werden diese Vorschläge in Änderungsanträge gießen und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung der Koalition bei der Umsetzung; denn es braucht Gesetze und nicht nur Aktionspläne und Absichtserklärungen – so wichtig diese auch sind. Morgen ist also der Europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Das ist kein feierlicher Tag, sondern ein Protesttag; und Protest ist bitter notwendig, denn die UN-Behindertenrechtskonvention, die ich eben schon erwähnt habe, ist bereits geltendes Recht, aber sie ist an vielen Stellen längst noch nicht umgesetzt – und das müssen wir tun: die UN-Behindertenrechtskonvention schleunigst umsetzen. Das bedeutet: Tempo machen für Inklusion; und ich möchte noch einmal ganz klar sagen, dass mit Tempo nicht Schneckentempo gemeint sein darf. (Beifall bei den LINKEN) Lassen Sie uns deshalb gemeinsam mit Hochdruck für eine inklusive Gesellschaft arbeiten, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Protesttag zu einem Feiertag für Inklusion werden kann. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Nun für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik für eine barrierefreie Gesellschaft besteht nicht aus der einen Maßnahme; sie setzt sich aus ganz vielen großen und kleinen Puzzleteilen zusammen, die am Ende ein barrierefreies Ganzes ergeben sollen – oder ich würde besser sagen: ein barrierearmes Ganzes; denn eine vollständige Inklusion, eine vollständige Barrierefreiheit werden wir wahrscheinlich in dem Sinne nie erreichen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird der Protesttag wahrscheinlich immer auch ein Protesttag bleiben müssen. Nichtsdestotrotz sollten wir mehr Tempo machen; darin gebe ich Ihnen recht. Erbracht werden müssen, um diese Teilchen zusammenzusetzen, Teilchen, die durch politische Maßnahmen gewährleistet werden, beispielsweise durch Investitionen, durch Gesetze, aber auch durch das Mitdenken und Mitmachen der gesamten Gesellschaft. Ohne das wird es nicht funktionieren. Ich bin sehr glücklich, dass es uns in der Koalition gelungen ist, in einem durch Corona schwer belasteten Haushalt sogar noch weitere Investitionen für Barrierefreiheit zu tätigen. Das war und ist nicht selbstverständlich. So haben wir das Programm „Lieblingsplätze für alle“ sogar noch aufgestockt. Das ist ein Programm, das genauso eine Mischung aus persönlichen Impulsen von Menschen, von Ehrenamtlichen und Vereinen ist, die sagen: „Wir haben Lust, unseren Verein barrierefreier zu machen, beispielsweise, was die Räumlichkeiten betrifft“, und den politischen Voraussetzungen, dass das staatlich finanziert wird. Ähnlich verhält es sich mit dem Projekt „Sachsen barrierefrei 2030“. Hier können sich die Kommunen und Landkreise um Mittel bewerben, um Barrieren in ihren Regionen abzubauen; und ich hoffe, sie tun das weiterhin reichlich. Zusätzlich gibt der Freistaat noch 3,5 Millionen Euro zur Umsetzung des Aktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention heraus. Das ist schön, aber ich sehe dabei noch Luft nach oben. Als in der vergangenen Legislaturperiode die einzelnen Ministerien zu einer Interministeriellen Arbeitsgruppe zusammengerufen wurden, um den Aktionsplan und dessen Umsetzung zu besprechen, war die Beteiligung – ich formuliere es einmal vorsichtig – sehr unterschiedlich. Ich erinnere mich sehr gern an die Anmeldung des SMWK für den Haushalt: eine ganze Million, die das SMWK nur zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beantragt, bekommen und genutzt hat. Die Dinge, die daraus entstanden sind, sind bis heute sichtbar und machen Menschen mit Handicap bis heute ihr Leben leichter. Beispielsweise ist das smac, das Sächsische Archäologiemuseum – ein Landesmuseum mit Sitz in Chemnitz –, dadurch barrierefreier geworden, hat eine Homepage, die in Leichte Sprache übersetzt, und lässt Führungen in Gebärdensprache stattfinden. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass es die Ministerien auch bei dem künftigen Haushalt, der nun wahrlich kein leichter wird, nicht versäumen, ihre Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anzumelden; denn das betrifft nicht nur das SMWK oder das Sozialministerium, sondern hier kann jedes Ministerium etwas tun. Um das Thema Inklusion ein wenig aus der Sozialpolitik herauszuholen – da es ja ein Querschnittsthema ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft –, haben wir es in der letzten Legislaturperiode erreicht, den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Staatskanzlei anzusiedeln. Ich freue mich, dass er heute hier ist und uns zuhört. Ich darf ihn nicht direkt ansprechen, aber vielleicht wollen Sie trotzdem klatschen – wenn ich das sagen darf. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Schön, dass er da ist. Er ist noch relativ neu im Amt; aber für jene, die noch nicht die Gelegenheit hatten, mit ihm ins Gespräch zu kommen, ist das, denke ich, eine sehr gute Idee, auch miteinander darüber zu kommunizieren, was die Aufgaben der kommenden Jahre sein können. Ich habe es schon angedeutet: Barrierefreiheit lebt vom Engagement der einzelnen Menschen, von jedem Einzelnen, wie er mitdenkt, wie er sich in die Gesellschaft einbringt und für Menschen mitdenkt, die besonderen Hilfebedarf haben, weil sie bestimmte Dinge ohne dieses Mitdenken nicht tun können, zum Beispiel unsere politischen Veranstaltungen buchen, ins Theater gehen oder problemlos durch den Haupteingang einer Schule kommen. Dieses Thema, dass es auf jeden Einzelnen ankommt, wird in den kommenden Jahren besonders wichtig sein; denn es kommen schwierige Zeiten auf uns zu, das haben wir heute schon mehrfach gehört. Durch die Inflation, durch erhöhte Baukosten etc. werden wir auch mit diesem Thema in den Haushaltsverhandlungen einen schweren Stand haben, allein, um den Status quo zu halten. Umso wichtiger ist, dass wir alle in unseren Fraktionen und in unserer Arbeit als Abgeordnete prüfen, wo wir die Welt ein kleines bisschen barriereärmer machen können. Die gute Nachricht an Sie alle ist die Grundvoraussetzung dafür: Das tägliche Mitdenken kostet zunächst keinen Cent. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi, bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mit meinem Wortbeitrag eben nicht ganz fertiggeworden, weil es doch so viel zu sagen gab, sodass ich den Punkt jetzt gern noch ein wenig fortführen möchte. Einiges haben wir schon gehört, und die Kollegin Buddeberg hat ganz richtig darauf hingewiesen, dass „Tempo machen für Inklusion“ natürlich schnelles Tempo und nicht Schneckentempo bedeutet. Aber was bedeutet eigentlich Inklusion? Wir benutzen diesen Begriff ja sehr gern, sehr oft und sehr häufig, sollten uns aber, denke ich, auch immer wieder vor Augen halten, was wir damit sagen und was er bedeutet. Denn Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Nein, es bedeutet, dass die Gesellschaft Strukturen schaffen muss, die es jedem Menschen – auch dem Menschen mit Behinderungen – ermöglicht, von Anfang an ein wertvoller Teil dieser Gesellschaft zu sein. Genau das bedeutet auch, dass, wenn es um Entscheidungen geht wie die Fortschreibung des Landesaktionsplanes oder auch die Punkte, die hier vielleicht geändert, verbessert, erneuert werden müssen, die Menschen, die es betrifft, einbezogen werden. Deshalb bin ich auch sehr froh, dass dies in den Unterarbeitsgruppen auch passiert, die sich jetzt schon mit diesem Thema beschäftigen, und dass wir das Beteiligungsportal haben, bei dem wir, wie wir eben auch schon hören konnten, eine rege Beteiligung haben, die noch bis Ende Mai fortgeführt werden kann. Das Beteiligungsportal ist barrierefrei. Es könnte sicherlich an manchen Stellen noch ein wenig niedrigschwelliger sein; aber ich denke, das ist ein guter Start, der zeigt, dass wir in Sachsen bereit dafür sind, gemeinsam zu sprechen, gemeinsam zu handeln und auch den Grundsatz „Nicht über uns ohne uns“ umsetzen können. Dieses Motto stammt übrigens schon aus den 1990er-Jahren, und dass wir uns „Nicht über uns ohne uns“ auch heute noch vor Augen halten müssen, bedeutet, dass dabei in den letzten 30 Jahren wahrscheinlich nicht so viel passiert ist; denn noch immer sind wir in der Situation, dass wir ganz oft über Menschen sprechen anstatt mit ihnen. Bei diesem Beispiel müssen wir vielleicht auch einfach einmal in unsere Runde hier schauen, wir, die wir hier politisch diskutieren, die wir politisch handeln: Wie viele Menschen mit Behinderungen sind unter uns? Wie sind eigentlich – neben den baulichen Barrieren, den Barrieren im Internet oder in der Kommunikation – die Barrieren in der politischen Teilhabe? Und sollten wir uns nicht auch darüber Gedanken machen, wie wir diese abbauen? Auch Demokratie braucht Inklusion, hat der Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen gesagt, und das ist, denke ich, der Punkt, den wir nicht einfach vergessen dürfen, wenn wir zum Beispiel über Inklusion sprechen. Was bedeutet es, wenn man nicht hören kann und an einer Mitgliederversammlung einer Partei oder einer Veranstaltung spontan teilnehmen möchte? Wie spontan kann man sein, wenn man auf einen Dolmetscher angewiesen sein muss? Was bedeutet es, wenn man nicht sehen kann und an einer Videokonferenz teilnehmen möchte? Welche Videokonferenzsysteme sind überhaupt mit der Software kompatibel, die blinde Menschen benötigen? Es gibt viele andere Beispiele, die einem hierzu vielleicht noch einfallen: Was bedeutet es, wenn man Leichte Sprache benötigt, um ein Wahlprogramm zu verstehen oder einen Wahl-O-Mat zu bedienen? Sollte es nicht Usus sein, dass Wahl-O-Maten immer auch in Leichter Sprache zur Verfügung stehen, leicht zugänglich für alle Menschen? All das sind Dinge, die schon existieren, aber die leider an vielen Stellen noch eine Seltenheit sind, und es gibt so vieles, das immer noch wenig Beachtung findet und Menschen mit Behinderungen die politische Beteiligung leider erschwert, ja, oft auch unmöglich macht. Lassen Sie uns daran arbeiten, dass wir gemeinsam diese Barrieren abbauen können und dass wir unsere künftigen Parlamente und Regierungen in Sachsen inklusiver und diverser schaffen können! Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Nun für die AfD-Fraktion Frau Petzold, bitte.

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Gudrun Petzold AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich begrüße auch die Gebärdendolmetscherin recht herzlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Fast auf den Tag genau zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen morgen, am 5. Mai, debattieren wir zum Thema „[...] Tempo machen für Inklusion“ mit der Zielsetzung: Sicherung der Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben. Ich denke, darin sind wir uns im Kern einig, und es wurde jetzt auch bereits viel dazu gesagt. Auch das Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ ist ein gutes, geeignetes Förderprogramm, um das Lebens- und Wohnumfeld sowie den öffentlichen Raum für diese Menschen leichter zugänglich zu machen. Nur vergessen wir in diesem Zusammenhang immer wieder, dass es nicht ständig neue Wege braucht, um das Leben der Behinderten zu vereinfachen. Vielmehr braucht es bei allen Beteiligten auch etwas mehr Rationalität: bei der Politik, bei den Kostenträgern sowie bei den Leistungserbringern. Ich denke, hierbei besteht durchaus noch viel Potenzial, um mit effektivem Mitteleinsatz die Teilhabe zu verbessern – ohne starre Vorgaben und ohne bürokratische Zwänge. Ganz einfache Dinge wären hierbei zum Beispiel: barrierefreie Webseiten, barrierefreie Erreichbarkeit von Behörden, Barrierefreiheit bei verschiedenen Anträgen; wir haben es schon einmal in einer Anhörung im Sozialausschuss gehört. Nicht einmal das Blindengeld kann vollständig barrierefrei beantragt werden. Aber auch bei den Anforderungen an Einrichtungen der Behindertenhilfe geht es nicht immer ohne Sorgen und Ärger ab. Ich nenne ein Beispiel dazu: So sieht sich beispielsweise eine innovative Einrichtung für behinderte Menschen in Sachsen einer sinnwidrigen Situation gegenüber: Mit ihrem modernen Angebot an Pflege, Wohnen, Zusammenleben möchte diese Einrichtung als weitere besondere Wohnform nach dem Sächsischen Betreuungsund Wohnqualitätsgesetz ihren Vertragspartnern eine nachhaltige Gestaltung zur selbstbestimmten Lebensführung ermöglichen. Das Konzept der Einrichtung steht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen offen; aber als vorerst vollkommen ausreichend stehen Treppensteiger und Innenlift zur Verfügung. Trotz alledem wurde vom Gesetzesvertreter zusätzlich ein weiterer Anbau eines sehr kostenintensiven Außenlifts – laut Gesetz notwendig – gefordert. An und für sich lässt sich dagegen nichts sagen, aber man kann es nicht ganz nachvollziehen; wenn zum Beispiel zurzeit noch keine behinderten Menschen mit entsprechenden Mobilitätseinschränkungen in dieser Einrichtung wohnen. Warum? Das Dilemma ist schnell umrissen: Einerseits spiegeln die Betreuungssätze den finanziellen Aufwand für die derzeit unnötigen baulichen Maßnahmen nicht wider. Andererseits lässt sich so nicht ohne Weiteres ein Förderprogramm für die möglicherweise erst zukünftig notwendigen Maßnahmen finden. Nun, meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn es schon Einrichtungen gibt, die ein modernes und nachhaltiges Betreuungskonzept etablieren möchten, so sollte man diese Sache doch in gemeinsamer Abstimmung ermöglichen, denn wo ein Wille ist, ist auch immer ein Weg. Bürokratieabbau und individuelle Lösungen sind für diese Angebote äußerst wichtig. Werte Abgeordnete, all dies kann aber nur in Friedenszeiten (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?) wachsen und gedeihen. Wie sagten Sie, Herr Gebhardt, zur letzten Sonderplenarsitzung richtig: Der Erhalt des Friedens ist zurzeit das Wichtigste. Und ich sage: Der Erhalt des Friedens ist auch die beste Voraussetzung für eine gute und nachhaltige gesellschaftliche Inklusion. Auch unsere behinderten Menschen, unsere Pflegebedürftigen sowie die Senioren in Sachsen wollen und brauchen den Frieden. In der jetzigen Zeit – ich denke dabei an den Ukraine-Krieg – liegt das ganze Hoffen auch dieser Bürger – das haben mir viele auf den Weg hierher mitgegeben – auf einem Vertragen für den Frieden, aber ganz bestimmt nicht auf einem Frieren für den Frieden; das kann Herr Gauck oder wer es möchte, gern tun. (Antje Feiks, DIE LINKE: Wer?) Noch ein Hinweis aus dem richtigen Leben, (Beifall bei der AfD) verbunden mit Grüßen von vielen vorgenannten betroffenen Bürgern aus Nordsachsen: Impffreiheit ist auch Impffrieden und besonders jetzt eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende und angestrebte Inklusion; denn unsere behinderten Menschen, unsere Alten sowie die Pflegebedürftigen wollen weiterhin mit ihren altbewährten, fleißigen, für sie verständnisvollen Pflegekräften in ihren Einrichtungen den nicht immer leichten Alltag bestreiten. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Frau Petzold.

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Gudrun Petzold AfD

Okay, gut. Entschuldigung! Danke schön. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön. Gibt es weiteren Redebedarf? – Sarah Buddeberg, bitte, für die Fraktion DIE LINKE.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Frau Petzold, ich bin mir nicht so ganz sicher, was der Exkurs sollte. Vielleicht sollten wir lieber darüber sprechen, wie wir Menschen mit Behinderungen, die auf der Flucht sind, unterstützen könnten. Aber ich möchte meine Redezeit jetzt lieber darauf verwenden, noch auf einige konkrete Punkte einzugehen. Ich beginne noch einmal mit den mobilen Barrieren. Ich habe vorhin gesagt, dass es Gesetze braucht und nicht nur Absichtserklärungen. Das stimmt natürlich, aber dazu muss auch gesagt werden, dass die Gesetze dann auch umgesetzt werden und verbindlich sein müssen. Vielleicht ahnt schon jemand, worauf ich hinauswill: auf das Personenbeförderungsgesetz. Darin ist gesetzlich festgeschrieben, dass es bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit geben soll. Wenn wir in den Kalender schauen, sehen wir, dass das nicht mehr realistisch ist. Bis Ende 2022 wird das nicht passieren. Woran liegt das? Das liegt daran, dass es viele Ausnahmeregelungen gibt, und daran, dass es in diesem Gesetz an Verbindlichkeit mangelt. Die eingesetzte Strategiekommission hat dann gesagt: Ja, vielleicht schaffen wir etwas bis 2030. Damit schließt sich dann auch ein wenig der Kreis zu dem Programm. Sie hat dabei in ihrem Abschlussbericht auch geschrieben – ich zitiere –: „Eine vollständige Umrüstung aller Haltestellen im Freistaat Sachsen ist sowohl aus finanziellen als auch aus technischen Erwägungen kaum zu leisten und entspricht in der Absolutheit auch nicht den Forderungen der Betroffenen.“ Ich will, um den Eindruck, dass es vielleicht auch gar nicht so wichtig sei, für Barrierefreiheit im ÖPNV zu sorgen, nicht so stehen zu lassen, gegen diese Absolutheit der Forderung einmal die Lebenswirklichkeit von Betroffenen setzen und zitiere dazu wieder aus dem Beteiligungsportal. Das erste Zitat lautet: „Mein Sohn, 5, sitzt im Rollstuhl und wir nutzen täglich die Straßenbahn, und es ist immer wieder eine Herausforderung, da unsere Einstiegshaltestelle nicht ebenerdig ist. Oft sieht der Fahrer das Handzeichen nicht, ist genervt und unfreundlich. Auch beim Aussteigen ist es oft so, dass der Fahrer einfach weiterfährt oder Fahrgäste keinen Platz machen für die Rampe.“ Das zweite Zitat dazu habe ich ausgewählt, weil wir den Blick besonders auch auf den ländlichen Raum richten müssen. Dies gilt beim Personennahverkehr, aber auch beim Thema Inklusion. Es lautet: „Mein Mann und ich sind stark sehbehindert, blind. Wir leben in Sachsen auf einem Dorf. Die Anbindung mit Bus und Bahn ist katastrophal. Man kommt ja kaum alleine weg, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.“ Dazu muss man konstatieren: Barrierefreiheit wird anders buchstabiert. Dazu ist mir noch einmal wichtig zu sagen, dass der öffentliche Personennahverkehr natürlich mehr ist als nur Fortbewegung. Er ist auch Voraussetzung für Teilhabe. Damit bin ich beim nächsten Punkt, den kommunikativen Barrieren. Hierzu möchte ich auf den Rundfunk hinweisen; denn es gibt eine Änderung im Medienstaatsvertrag, der aktuell zwischen den Ländern vereinbart wurde. Hierzu sagen die Behindertenverbände, dass die Chance vertan wurde, einen Meilenstein für gleiche Teilhabe an TV und Streamingdiensten zu schaffen. Ich muss das nicht weiter ausführen, dies tut morgen meine Kollegin Antje Feiks; denn morgen diskutieren wir genau diesen Gesetzentwurf und stellen ihn zur Abstimmung. Dann wird das noch einmal Thema sein. Daher komme ich gleich zu den kognitiven Barrieren. Diese sind besonders wichtig, weil sie noch weniger wahrnehmbar sind als andere Barrieren. Auch dazu habe ich ein Zitat aus die Beteiligungsportal, das wie folgt lautet: „Generell könnte man beim Thema Barrierefreiheit auch mal an psychische Barrieren denken. Ich könnte darüber einen Roman verfassen, aber ich glaube nicht mehr daran, dass jemand wirklich etwas ändern wird.“ Werte Kolleg(inn)en, wer, wenn nicht wir als Landesparlament hat denn die Aufgabe, den Menschen mit Behinderungen in Sachsen diesen Glauben zurückzugeben, den Glauben daran, dass sich etwas ändern kann? Dafür müssen wir Inklusion beschleunigen. Das bedeutet aber auch den Abbau von Exklusion, und Exklusion besteht weiter durch das Verharren im Förderschulwesen, durch die Werkstätten, die dringend reformbedürftig sind; und Exklusion bedeutet auch immer, unsichtbar zu machen. Deshalb will ich zuletzt noch auf Gewalt in stationären Einrichtungen hinweisen. Hierbei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem. Das Problem heißt Ableismus und ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung oder die Reduzierung auf ihre Behinderung. Ich verweise für alle, die das nicht so auf dem Schirm haben, dass das ein strukturelles Problem ist, auf das Projekt AbilityWatch. Das ist ein Rechercheprojekt, das unter anderem von Raúl Krauthausen ins Leben gerufen worden ist, um Fälle zu dokumentieren und Missstände aufzudecken. Mir ist es so wichtig, das heute zu sagen, weil sich vor wenigen Tagen der schreckliche Mord an vier Menschen durch eine Mitarbeiterin einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in Potsdam gejährt hat. Wir müssen an diese schreckliche Tat erinnern, und die Behindertenverbände fordern zu Recht, das Thema endlich ernst zu nehmen und nicht wegzusehen. Dieser Forderung schließen wir uns an. Wir sagen: Ableismus tötet, und wir müssen dem entschieden entgegentreten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es von den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte noch einmal Frau Čagalj Sejdi.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es in den letzten Redebeiträgen ganz deutlich gehört: Die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Baustein für die Inklusion in unserer Gesellschaft. Um die Inklusion wiederum auch wirklich gestalten zu können, brauchen wir die Barrierefreiheit. Es ist also ein Kreislauf, der sich ständig bewegt. Sicherlich ist das Vorhaben richtig, wenn wir sagen: 2030 sind wir in Sachsen komplett barrierefrei. Aber das ist schon allein deshalb illusorisch, weil Barrieren neu entstehen, neu verhindert und neu abgeschafft werden müssen. Es ist aber trotzdem ein Ziel, das wir uns setzen sollten. Ich möchte die letzte Runde zum Anlass nehmen, um vor allem die Punkte zu nennen, die mir persönlich sehr wichtig sind, wenn es darum geht, Barrieren abzuschaffen und Inklusion zu schaffen. Eine Sache, die mir sehr am Herzen liegt, ist die Inklusion im Bereich der Jugendhilfe. Wir brauchen einfach noch viel mehr Jugendklubs, viel mehr Freizeitangebote, die für alle Jugendlichen zugänglich sind. Wir brauchen bei der Schaffung von solchen Angeboten Barrierefreiheit, die von Anfang an mitgedacht wird, einfach immer mit dabei ist und keine Besonderheit darstellt. Das Bundesgesetz gibt uns hierzu einen ganz konkreten Auftrag. Ich finde es wichtig, das an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen, damit wir es auch immer mitdenken können. Ein zweiter Punkt, der ebenfalls sehr wichtig und jetzt wieder sehr akut und präsent ist: Das ist die Tatsache, dass auch sehr viele geflüchtete Menschen mit Behinderungen zu uns kommen, und zwar nicht jetzt während des Krieges in der Ukraine, sondern auch bei allen anderen Krisen und Kriegen, die zu Flucht und Zuwanderung zu uns geführt haben. Es ist wichtig, auch hier Barrierefreiheit und Inklusion mitzudenken. Es ist wichtig, dass wir schon beim Ankommen der Menschen konkret aufklären können, welche Rechte und welche Möglichkeiten sie haben. Es ist wichtig, dass wir darauf achten, welche Dinge sie brauchen, um im Alltag zurechtzukommen. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass sie Zugang und Kontakt finden zu Selbstvertretungen und Gruppen, die eine gleiche Behinderung haben, die ähnlich leben oder mit denen sie sich identifizieren können, um sich auszutauschen, zu vernetzen und um in das Leben in Sachsen hineinzukommen. Es ist aber genauso wichtig, bei den schrecklichen Abschiebungen, die stattfinden, daran zu denken, dass ihnen die Dinge, die die Menschen zum Leben brauchen – ihre Medikamente, ihre Krücken, ihre Prothesen –, mitgegeben werden und nicht später ein Anwalt oder Helferinnen und Helfer darum kämpfen müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich erwähnen möchte und der heute auch schon ein paar Mal genannt wurde, ist die Barrierefreiheit im Internet. Man kann es nicht oft genug sagen: Da haben wir noch einiges nachzuholen. Ein gutes Beispiel – oder leider ein nicht so gutes Beispiel, deswegen nenne ich es noch einmal – ist das Portal Amt24. Hier könnte noch sehr viel mehr Barrierefreiheit stattfinden. Hier könnten wir noch sehr viel mehr darauf achten, dass alle Menschen die Informationen bekommen, die sie brauchen und dass sie die Formulare dort finden, die sie brauchen; sei es in leichter Sprache, sei es optisch oder sei es vielleicht auch in anderen Sprachen. Barrierefreiheit betrifft ja nicht nur Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit betrifft auch Menschen, die vielleicht eine andere Sprache sprechen. All das sind Punkte, die sehr wichtig sind. Ganz wichtig ist auch die Barrierefreiheit in unserem Haus. Die Tatsache, dass heute Gebärdendolmetscher da sind, ist ein guter Schritt, aber eigentlich wäre es doch wichtig, dass wir sie bei allen Debatten hier begrüßen könnten, sodass Menschen, die taub sind, jeder Debatte folgen könnten und nicht nur den Debatten, die Inklusion zum Thema haben, sondern auch den Debatten, in denen es um Wirtschaft, um Klima, um Verkehr etc. geht. Lassen Sie mich vielleicht mit diesem Wunsch unsere Runde hier beenden: Sachsen barrierefrei geht uns alle an. Ich freue mich, dass wir das heute hören konnten, dass es uns fraktionsübergreifend ein gemeinsames Anliegen ist, und ich hoffe, dass wir so auch dafür weiterkämpfen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. – Nunmehr hat für die Staatsregierung Frau Ministerin Köpping das Wort.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn Sie gestatten, würde ich gern Herrn Welsch noch einmal persönlich begrüßen, der heute als Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen anwesend ist. Ich freue mich sehr, dass Sie heute da sind, weil wir schon eine sehr gute Zusammenarbeit pflegen. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bei Ihnen und Ihrem gesamten Team bedanken. (Beifall bei der der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, ehrlich gesagt, sehr über die Diskussion, die wir heute führen. Wir haben uns auf der einen Seite über die Programme, die die Landesregierung aufgelegt hat, die mit Ihrer Unterstützung eine Finanzierung erhalten haben, verständigt, auf der anderen Seite ist das Thema Teilhabe aber ein Menschenrecht. Deswegen ist es so wichtig, dass wir über dieses Menschenrecht, das alle Menschen gleichermaßen betrifft, immer wieder reden; denn Inklusion ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Inklusion ist kein Nischenthema. Jeden von uns, die wir hier alle sitzen, kann es morgen betreffen. Deswegen dürfen wir nicht so tun, als ob das ein Thema sei, das uns nicht betreffe. Diese Aufgabe muss durch Wiederholung und das Handeln der Gesellschaft zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir im Landtag dieses Thema in dieser Aktuellen Debatte besprechen. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Entwicklungen in Sachsen durchaus positiv sind. Ich durfte jüngst an der Bundestagung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen teilnehmen. Besonders unser Aktionsplan, der von den einzelnen Rednern heute bereits genannt wurde, ist immer wieder erwähnt worden. Dort ist festgestellt worden, dass wir eines der wenigen Bundesländer sind, die einen solchen Aktionsplan haben. Deswegen dürfen wir unser Licht nicht unter den Scheffel stellen, auch wenn ich weiß, dass mehr Tempo – es könnte schneller gehen –, unser aller Anliegen ist. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. Das ist wichtig, weil Barrieren nicht nur Treppen sind, die mit Rollstühlen nicht überwunden werden können, sondern dass es auch die Barrieren im digitalen Raum, im Internet, sind. Es sind bereits positive Beispiele genannt worden. Ich würde mich denen gern anschließen. Natürlich würde ich mir auch wünschen, dass unsere beiden Gebärdendolmetscher, Herr Mischke und Frau Christoph, welche ich noch einmal ganz herzlich begrüße und bei denen mich herzlich dafür bedanke, dass sie das heute machen und immer dabei wären; weil Menschen mit Behinderungen an allen Themen, die wir hier besprechen, ein Interesse haben und nicht nur an den Themen, die Menschen mit Behinderungen speziell betreffen. „Sachsen barrierefrei 2030“ ist besprochen worden. 49 Maßnahmen sind in den Kommunen bereits realisiert. Es kann sein, dass 49 Maßnahmen bei 430 Kommunen wenig klingt, aber die Menschen sind auf dem Weg. Auch hier möchte ich ganz klar sagen: Die interministerielle Arbeitsgruppe, die Frau Kliese angesprochen hat, ist eine Arbeitsgruppe, in der ganz viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien arbeiten. Ich war wirklich überrascht, mit wie vielen Ideen sie kommen und dass es eben kein Thema ist, das man am Rand bespricht, sondern dass es zum Alltag gehört. Es dürfen solche Dinge – ich muss dieses Beispiel leider nennen: den Zoo Leipzig – einfach nicht passieren, dass ein neues Gebäude errichtet wird, das von Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, nicht besucht werden kann. Deswegen bin ich ganz froh, dass wir diese Themen hier regelmäßig besprechen. Wir haben im Jahr 2021 150 000 Euro je Landkreise und kreisfreier Stadt ausgereicht. Auch das wird immer wieder lobend erwähnt, weil wir den Kommunen an dieser Stelle viel mehr zutrauen können, als wir es vielleicht in der Vergangenheit getan haben. Sie wissen, wenn sie bestimmte Dinge im öffentlichen Raum errichten, dass Barrierefreiheit einfach dazugehört, weil Barrierefreiheit nicht für Menschen mit Behinderungen allein notwendig ist, sondern für viele Menschen – eigentlich für alle, wenn wir ganz ehrlich sind. Zu den Barrieren im digitalen Raum, die ich vorhin schon angesprochen hatte, will ich noch einmal erwähnen, dass es schon wichtig ist, in leichter Sprache zu agieren. Damit bin ich auch wieder in meiner Funktion als Gesundheitsministerin. Mit unseren vielen Verordnungen, die wir während der Corona-Zeit auflegen mussten, mit den vielen Erlassen, die wir durchgeführt haben, war es für die Menschen nicht immer einfach, das alles nachzuvollziehen. Aber durch die einfache Sprache, in der wir unsere Verordnungen und Richtlinien veröffentlicht haben, ist es für alle Menschen möglich geworden zu verstehen, was in diesen Verordnungen steht. Neben aller Kritik, die es natürlich immer gibt, gab es dazu auch ein positives Feedback. Das Programm „Lieblingsplätze für alle“ ist bereits erwähnt worden. Das ist wirklich eines der schönsten Programme, die in Sachsen laufen, und zwar allein schon wegen des Titels, der aussagt, dass wir damit zum Beispiel die Barrierefreiheit in Arztpraxen fördern oder – um weitere Beispiele zu nennen – so ein simples Ding wie ein WC an den Panoramainseln am Kulkwitzer See, das barrierefrei gebaut worden ist. Für denjenigen, der es wirklich braucht, ist das eine unheimlich wichtige Angelegenheit. Deswegen freue ich mich einfach darüber. Ein weiteres Beispiel ist der Zoo Dresden; das kann man ja auch mal nennen. Dort sind alle Besucherwege rollstuhlgerecht gebaut worden, und damit ist der Zoo für alle besuchbar geworden. Ich nenne auch den barrierefreien Zugang zur Wanderhütte am Abenteuerspielplatz in Breitenbrunn. Ich habe mit vielen Menschen, die eine Behinderung haben, Kontakt, und die erzählen mir dann immer von den Dingen, wo es noch nicht möglich ist. Wir haben es aber auch dort, wo es möglich ist. Insofern sollte man immer beides mitdenken, und ich bedanke mich beim Landtag ganz herzlich, dass die Finanzierung bisher unterstützt wurde. Frau Kliese hat auch erwähnt, dass es wichtig ist, diesen Standard beim nächsten Doppelhaushalt zu halten. Denn wir haben ein Vertrauen, welches uns diese Menschen gegeben haben, und das sollten wir nicht durch Kürzungen – die sicher an der ein oder anderen Stelle nicht zu umgehen sind – verspielen. Vorletzter Punkt. Barrierefreiheit ab dem Jahr 2023 ist natürlich nicht nur eine Aufgabe des SMS; auch das ist heute schon einmal gesagt worden. Noch einmal: Alle Ministerien haben ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für dieses Thema brennen, in diese interministerielle Arbeitsgruppe geschickt. Das halte ich für außerordentlich wichtig, weil wir dort engagierte Menschen haben, die das dann in ihrer täglichen Arbeit umsetzen. Das ist nicht immer allein von Geld, sondern auch von der inneren Einstellung, die man zu diesem Thema hat, abhängig. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir das machen können. Zweite Aktuelle Sicherheit im Wandel: mittleren Einkommen schützen Antrag der Als Antragstellerin hat selbstverständlich die SPD-Fraktion das Wort, ansonsten in der gewohnten Reihenfolge. Herr Homann, bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeit ist zentraler Bestandteil des Lebens. Arbeit ist Identität. Arbeit ist Würde. Arbeit bedeutet auch das Auskommen für das eigene Leben und die eigene Familie. Die Sachsen arbeiten mit den Händen, mit dem Kopf und oft mit ganzem Herzen. Das macht Sachsen aus und deshalb verdient es Respekt. Wenn man – und das ist unser Anspruch – Politik für die breite Mitte der Gesellschaft macht, dann muss man mittlere und niedrigere Einkommen in den Mittelpunkt seiner Politik stellen. Das wollen wir tun. Das müssen wir tun. Wir wissen, dass wir den Wettbewerb um die Fachkräfte der Zukunft nicht als Niedriglohnland gewinnen können. Sachsen barrierefrei 2030 – klar würden wir uns alle wünschen, dass dann alles barrierefrei ist, aber ganz so optimistisch bin ich nicht. Wir werden jedoch so sehr wie möglich versuchen, das umzusetzen. Alle Ressorts werden für den neuen Doppelhaushalt ihre Bedarfe anmelden, damit wir zeigen können, dass uns das Thema Barrierefreiheit in Sachsen wirklich wichtig ist. Letzter Punkt. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Engagierten ganz herzlich bedanken. Es ist oft ein sehr mühseliger Weg, den die Menschen, die es auf der einen Seite betrifft, aber auch die Menschen, die sich dafür einsetzen, da gehen. Darüber zu reden und sich damit zu befassen, die Einsicht, dass ein Menschenrecht umzusetzen ist, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir bei diesem Thema vorankommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Wir sind jetzt am Ende der Aktuellen Debatte. Ich möchte ganz herzlichen Dank an Frau Mischke und Herrn Christoph sagen. Ich finde, Sie haben einen Applaus für das, was Sie hier tun, verdient. (Beifall bei allen Fraktionen) Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen jetzt zu Debatte Beschäftigte mit kleinen und – den Sozialstaat stärken Fraktion SPD Wir brauchen gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Unternehmen, um auch weiterhin gute Produkte herzustellen. (Sebastian Wippel, AfD: Und um viele Steuern einzunehmen!) Wir sehen hier, dass Respekt vor Arbeit und die Frage von wirtschaftlichem Erfolg zwei Seiten einer Medaille sind. Das ist kein Widerspruch. Hier haben wir noch etwas zu tun. Auch letzte Woche wurde uns wieder vor Augen geführt, dass die Menschen in Sachsen im Monat rund 800 Euro brutto weniger verdienen als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) In keinem anderen Teil des Landes ist der Niedriglohnsektor so groß wie bei uns. Deshalb ist es so wichtig – wenn wir darüber sprechen, was Respekt bedeutet –, dass die Bundesregierung letzte Woche im Bundestag das erste Mal den Gesetzentwurf für einen Mindestlohn von 12 Euro eingebracht hat. Deshalb ist es so wichtig, dass es ein klares Bekenntnis dieser Koalition und auch der Regierung in Berlin zu Tariflöhnen gibt, die dafür sorgen, dass die Menschen nicht das Mindeste verdienen, sondern das Gerechte. Deshalb ist es wichtig, dass Arbeitsminister Martin Dulig das ZEFAS, das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit in Sachsen, eröffnet hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei großen D – Demografie, Digitalisierung, Dekarbonisierung – bedeuten, dass sich in unserer Gesellschaft einige Dinge verändern werden. Ich bin viel auf Betriebsversammlungen mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten unterwegs und dort werden einem Fragen gestellt wie: Wird es meinen Job in zehn Jahren noch geben? (Zuruf von der AfD: Nein!) Werde ich den Ansprüchen, die mein Unternehmen in zehn Jahren an mich richtet, gerecht? Habe ich die Bildung dafür? – Ich glaube, wenn wir eine Politik für die breite Mitte der Gesellschaft machen wollen, ist es unfassbar wichtig, dass wir diesen Menschen Sicherheit geben. Johannes Rau hat es mit den drei eingängigen Worten „Sicherheit im Wandel“ beschrieben. Das bedeutet nicht, alles abzuwehren und dass alles so bleiben muss, wie es ist; in dem Wissen, dass das Rückschritt und weniger Sicherheit bedeuten würde. Es bedeutet, dass wir, wenn wir Dinge verändern und wenn sich Dinge wie Demografie, Digitalisierung und das Klima verändern, diesen Menschen Sicherheit geben müssen. Der beste Weg, einem Beschäftigen in einem Unternehmen Sicherheit zu geben, wenn sich Dinge wie Produktionsprozesse oder Produktpaletten verändern, ist ein Betriebsrat. Er ist sozusagen der institutionalisierte Respekt, weil dort Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe darüber diskutieren, wie sich Veränderungsprozesse vollziehen können. Wir haben gerade Betriebsratswahl und deshalb ist es wichtig, dass die Beschäftigten dort hingehen. Sicherheit im Wandel bedeutet aber auch, dass wir die Finger davonlassen, was in manchen Parteien diskutiert wird. Einige wollen den Kündigungsschutz aufweichen, manche wollen die Arbeitszeiten flexibilisieren. Das ist gerade in einer Situation des Wandels Gift für die Akzeptanz einer fortschrittlichen Politik. Deshalb: Hände weg vom Kündigungsschutz und Hände weg von flexiblen Arbeitszeiten! Wir müssen auch in Sachsen unseren Beitrag leisten. Wir wollen zum Beispiel, dass der Freistaat Sachsen als gutes Beispiel vorangeht und dort, wo der Staat Aufträge auslöst, zum Beispiel beim Bau von Schulen oder bei Aufträgen im ÖPNV, darauf achtet, dass ordentliche Arbeitsbedingungen vorherrschen. Auch das Kurzarbeitergeld ist ein wichtiges Instrument, um Sicherheit im Wandel zu geben. Und natürlich wissen wir alle, dass ein starker Sozialstaat – und das Kurzarbeitergeld ist Teil eines starken Sozialstaates – genau diese Sicherheit schafft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren gern über Zukunft und wir diskutieren gern über Sicherheit. Ich glaube, beides gehört zusammen. Wir müssen den Menschen in diesem Land – gerade denjenigen, die darauf angewiesen sind, dass sie mit kleineren und mittleren Einkommen geschützt sind – die Sicherheit geben, um sich auf die Zukunft einlassen zu können. Das ist unsere Aufgabe. Damit schließe ich meinen Redebeitrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die CDU-Fraktion Kollege Dierks, bitte.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Martin Dulig hat heute früh in seiner Regierungserklärung gesagt, dass in der Situation des wirtschaftlichen Wandels und der Transformation unserer Industrie gerade für den Osten Deutschlands, für die neuen Bundesländer riesengroße Chancen und Potenziale stecken – Chancen und Potenziale dafür, dass die Karten für die Ansiedlung der großen Unternehmen der Zukunft neu gemischt werden, dass sich die Frage der Wettbewerbsfähigkeit von Branchen neu justiert und dass gerade in Themen wie Wasserstoff, E-Mobilität, Digitalisierung, der Produktion von Mikroelektronik, auch in Medizin- oder Rehabilitationstechnik, eine riesengroße Chance steckt. Ich glaube, wir sollten die ganze Thematik „Sicherheit von Arbeit“ und „gute Arbeit“ vor allen Dingen aus dem Blickwinkel betrachten, was wir tun können, damit Menschen in Arbeit bleiben und das Risiko von Arbeitslosigkeit so gering wie möglich ist. Bei allen Diskussionen darüber, was der Staat an Eingriffen vornehmen kann und an Interventionen leisten müsste, bleibt die alte Wahrheit, dass Arbeitslosigkeit nach wie vor das größte Risiko von Armut ist und dass gleichzeitig sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dafür sorgt, dass unser Sozialstaat leistungsfähig bleibt. Wir haben während der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten erlebt und erleben jetzt wieder, dass der Sozialstaat leistungs- und handlungsfähig ist. Wir haben unter anderem mit dem Kurzarbeitergeld, aber auch mit vielen Hilfsprogrammen, die so feingliedrig wie möglich auf die einzelnen Unternehmen zugeschnitten sind, dafür gesorgt, dass es nicht zu der viel prognostizierten Massenarbeitslosigkeit gekommen ist. Es sind gerade mittlere und kleine Einkommen durch die Erhöhung des Kindergeldes, der Kinderfreibeträge und der allgemeinen Steuerfreibeträge gestützt worden; denn wir hatten im Blick, dass jede Krise diejenigen am härtesten trifft, die am Monatsende nicht über üppige Rücklagen verfügen, sondern im Grunde von dem leben, was sie jeden Monat verdienen. Der Kern einer guten Wirtschafts- und Sozialpolitik ist es auf der einen Seite, diejenigen zu unterstützen, die diese Unterstützung brauchen, und gleichzeitig immer zu versuchen, ein, zwei Schritte weiterzudenken, womit in der Zukunft Geld verdient wird. Ich halte es für eine gigantische Chance, dass wir gerade wieder an der Schwelle einer solchen Entwicklung stehen. Ich bin ganz bei Ihnen, Herr Kollege Homann: Die Tarifpartnerschaft ist die große Stärke am Arbeitsmarkt und im Wirtschaftsleben. Sie ist aber auch Ausdruck unserer demokratischen Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist aus meiner Sicht ein großer Wert, wenn Arbeitnehmer mitentscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht, und damit auch Verantwortung für sich und das Unternehmen übernehmen. Ich bin mir relativ sicher, dass die übergroße Mehrheit der Arbeitnehmer ein sehr hohes Interesse an der Zukunft des eigenen Unternehmens hat. Dieses Interesse wird umso größer, wenn ich selbst Verantwortung für das Unternehmen trage. Deshalb eint uns dieses Ziel, die Tarifbindung zu erhöhen, ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Petra Köpping) Ich will aber auch darauf verweisen, dass wir nicht nur mit den Instrumenten, die in der Vergangenheit Wirkung entfaltet haben, Wirkung erzielen bzw. den Herausforderungen der Zukunft begegnen können, sondern wir müssen uns auch ganz grundlegend die Fragen stellen: Was macht die Digitalisierung mit dem Arbeitsmarkt? Wie gehen wir steuerpolitisch damit um, wenn Arbeitsplätze zukünftig vermehrt durch Automatisierungsprozesse, beispielsweise durch Roboter, ersetzt werden? Wie schaffen wir es, das steuerlich abzubilden? Was können wir dabei leisten, um Menschen stärker zu motivieren, in soziale Berufe zu gehen, in denen Arbeit nicht ersetzt werden kann, weil es neben dem fortlaufenden Wiederholen von Tätigkeiten durch einen programmierten Algorithmus um menschliche Empathie geht? Auch hierin steckt eine Chance, die Frage zu stellen: Wie verpflichte ich diejenigen, die ihre Marge erhöhen, die ihre Innovationskraft und ihre Wettbewerbsfähigkeit dadurch erhöhen, moderne Technologien zu nutzen, einen Beitrag dafür zu leisten, dass unsere Gesellschaft menschlich, von Empathie getragen und sozial bleibt? Ich bin mir ziemlich sicher, dass das eine ganz zentrale Frage für die soziale Marktwirtschaft in den nächsten Jahrzehnten sein wird. Ich denke, wir werden zunehmend zu einer sozial-ökologisch-digitalen Marktwirtschaft werden. Das ist eine gigantische Herausforderung, aber auch eine riesengroße Chance, die wir mit großer Freude annehmen sollten. Der Sozialstaat funktioniert. Wir lassen diejenigen, die mit mittleren und kleinen Einkommen zurechtkommen müssen, nicht allein. Aber darin darf es sich nicht erschöpfen. Wir müssen die Herausforderungen der Zukunft beherzt annehmen. Dazu lade ich insbesondere Sie, Herr Homann, ein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die AfD-Fraktion Herr Peschel, bitte.

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Frank Peschel AfD

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Herr Dierks, nur zum Verständnis: Haben Sie soeben wirklich gesagt, die Politik möchte die Tarifbindung erhöhen? Ist das wirklich eine Forderung der CDU, jetzt in die Tarifautonomie in Deutschland einzugreifen, oder habe ich mich nur verhört? (Staatsministerin Petra Köpping: Nein, da haben Sie sich verhört! – Alexander Dierks, CDU, steht am Mikrofon) Okay, dann machen wir weiter. Sie können ja jederzeit nachfragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Peschel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Frank Peschel AfD

Natürlich gestatte ich eine Zwischenfrage. Ich habe ihn ja direkt angesprochen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Dierks am Mikrofon 4, bitte.

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Alexander Dierks CDU

Herr Kollege Peschel, ich lasse es einmal dahingestellt, ob Sie mich bewusst missverstanden oder tatsächlich nicht verstanden haben. Kennen Sie den Unterschied zwischen der politischen Aussage, dass die Tarifpartnerschaft eine große Stärke der Bundesrepublik ist, und der Unterstellung, die Sie gerade formuliert haben, dass wir politisch intervenieren wollen, die Tarifpartnerschaft und die Tarifbindung zu erhöhen? – Vielen Dank. (Beifall der Abg. Susan Leithoff, CDU)

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Frank Peschel AfD

Vielen Dank, Herr Dierks. Wir können das dann gern bei einem Kaffee besprechen. Ich verstehe das. (Zurufe von der CDU: Wir auch! – Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Lassen Sie uns das dann später besprechen, sonst geht meine Redezeit verloren. Die ist mir doch sehr wertvoll. (Zurufe von den LINKEN) Herr Dierks, ich lade Sie dann gern zu einem Kaffee ein; vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie haben für die Beantwortung der Zwischenfrage Zeit.

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Frank Peschel AfD

Um es kurz zu machen: Ich wollte Sie nicht missverstehen. Dass ausgerechnet die SPD in diesen Zeiten etwas über den Sozialstaat und den Schutz für kleinere und mittlere Einkommen erzählen will, ist ja geradezu grotesk. Denn im Gegensatz zur AfD sind Sie lange nicht mehr die Partei der kleinen Bürger. Sie sind lange nicht mehr die Partei für jene Arbeitnehmer, die tagtäglich früh aufstehen und viele Kilometer zur Arbeit fahren, um ihre Familien zu ernähren. Passender wäre als Debattentitel gewesen: Gute und sehr gute Einkommen für die SPD schaffen und den Sozialstaat plündern. (Beifall bei der AfD) Ich will dazu gern ein paar Beispiele nennen: Olaf Scholz, ein Bundeskanzler, der offenbar tief in die milliardenschweren Cum-Ex- und Wirecard-Steuerskandale verstrickt ist; ein Herr Kühnert, der Generalsekretär ohne Studien- und Berufsabschluss ist und dessen einzige Berufserfahrung darin besteht, vier Jahre in einem Callcenter gearbeitet zu haben, oder ein Herr Pallas, dessen Ehefrau auf höchst merkwürdige Art und Weise im SPD-geführten Sozialministerium einen sehr guten Job in Höhe von 7 000 Euro erhalten hat. (Staatsministerin Petra Köpping: Das ist eine Lüge!) – Eine Lüge? Aha. (Staatsministerin Petra Köpping: Das war eine ordentliche Ausschreibung!) Daher ist es absolut absurd, wenn sich die SPD hier als die Verteidiger der Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen aufplustert. Ich frage Sie ganz ehrlich: Wann hat sich denn die SPD in diesem Hohen Hause zuletzt mit Taten und nicht nur mit Worten für die arbeitende Bevölkerung eingesetzt? (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Peschel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Frank Peschel AfD

Nein, jetzt nicht. – Ich möchte Ihnen gern ein Bespiel aus meinem Wahlkreis erzählen. Am Wochenende traf ich einen Justizwachtmeister aus Bautzen, der mir sagte, dass er seit zehn Jahren für den Staat arbeitet und mit A 4 eingestuft ist. Um es in Zahlen auszudrücken: Er verdient weniger als 2 000 Euro netto. Dabei steht im Koalitionsvertrag auf Seite 108: Den Justizwachtmeisterdienst werden wir personell stärken. Wir werden zudem die monatlichen Amtszulagen erhöhen und Beförderungen nach Besoldungsgruppe 8 ermöglichen. Jetzt frage ich die Koalition ganz konkret: Was haben Sie in den letzten zweieinhalb Jahren für diesen schlecht bezahlten Justizwachtmeister getan? (Sabine Friedel, SPD: Wir haben die Zulage eingeführt! Haben Sie den letzten Doppelhaushalt nicht verfolgt?) Ich kann Ihnen sagen: Sie haben nichts getan. Sie haben nichts getan, um sein kleines Einkommen aufzubessern. (Staatsministerin Petra Köpping: Das stimmt nicht!) Er hat mir die Zahlen gezeigt. Nunmehr legt man im Wirtschaftsministerium Wert darauf, gut bezahlte Versorgungsposten für eigene Parteigenossen zu schaffen. Während das mittlere Nettoeinkommen pro Haushalt, beispielsweise in meinem Wahlkreis, bei circa 2 200 Euro liegt, leistet sich der Freistaat ein fragwürdiges Zentrum zur Fachkräftesicherung und Gute Arbeit, welches den Bürger rund 50 000 Euro Steuergeld pro Mitarbeiter kostet. Sie, werte Kollegen, plündern den Sozialstaat aus. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD hingegen stehen für eine bürgernahe Politik, die gerade Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen im Fokus hat. Während die SPD mit immer mehr Bürokratie die Menschen mit steigenden Sozialabgaben und Steuern belastet und somit auch unseren Wohlstand und Arbeitsplätze gefährdet, setzt sich die AfD für die soziale Marktwirtschaft ein. Eine soziale Marktwirtschaft, die auf Preisstabilität bei Mieten, Grundnahrungsmitteln, Energiekosten und Kraftstoffpreisen setzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Wir setzen uns für Steuersenkungen und Bürokratieabbau ein, auch zum Wohle gerade dieser Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Da Sie dies oftmals kritisieren und nicht glauben, bitte ich Sie: Lesen Sie unsere Anträge nach; darin können Sie alles in Ruhe nachlesen. Sachanträge dieser Art – das ist ja bekannt – lehnen Sie alle ab. Wir als AfD – davon bin ich zutiefst überzeugt – stehen für einen sicheren Sozialstaat, den wir alle brauchen, und insbesondere dafür, dass die Bürger mehr Netto vom Brutto haben. Dazu fallen mir spontan zwei Ideen ein, was wir auf Landesebene machen könnten: Warum ist es denn nicht möglich, dass wir den ÖPNV für bestimmte Arbeitnehmergruppen kostenlos anbieten? Oder: Warum verstärken wir das Instrument des Wohngeldes nicht weiter? Das ist ein sehr gutes Instrument, um diesen Menschen zu helfen und damit auch in deren Geldbeutel zu sparen. Ich kann Ihnen als Landtagsabgeordneter versichern: Ich werde mich für diese Leute einsetzen, die täglich auf Arbeit gehen, die brav ihre Steuern zahlen und am Ende des Monats nicht mehr wissen, wie sie ihre Energiekosten bezahlen können. Von diesen Menschen – das muss ich sagen – begegne ich tagtäglich leider sehr vielen in meinem Wahlkreis, und vor diesen Menschen, die jeden Tag auf Arbeit gehen und unseren Wohlstand garantieren, habe ich höchsten Respekt. (Beifall bei der AfD) Das sind Menschen, bei denen trotz Arbeit am Ende des Monats mehr Monat als Geld über ist. Vor diesen Menschen – das muss ich noch einmal sagen – habe ich allerhöchsten Respekt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Peschel, Ihre Redezeit. (Henning Homann, SPD, steht an Mikrofon.)

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Frank Peschel AfD

Die Redezeit ist zu Ende? – Das ist bedauerlich. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Henning Homann an Mikrofon 1.

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Henning Homann SPD

Vielen Dank Frau Präsidentin! Ich möchte auf zwei Dinge hinweisen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie viele Dinge gesagt haben. Wir haben in Sachsen viele Menschen, die von der Einführung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren werden. Das wird dazu führen, dass sich in Sachsen, wie schon bei der Einführung des Mindestlohns auf 8,50 Euro, die Lohngefüge in Unternehmen als Ganzes nach oben bewegen werden. Ich möchte deshalb die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass die AfD explizit gegen die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro ist. (Zuruf von den LINKEN: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Aus gutem Grund!) Das heißt, Sie sollten mit dem Respektsbegriff etwas vorsichtig sein. Wenn ich Ihre anderen Reden höre – – Sie reden immer von gegängelten Unternehmerinnen und Unternehmern. Eigentlich möchten Sie viele Schutzmechanismen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschaffen. Sie haben heute Morgen eine Reihe davon aufgezählt, welche Schutzmechanismen Sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschaffen wollen. Soviel dazu, um bei der Wahrheit zu bleiben. Das Zweite ist: Wenn man keine Argumente hat, dann beginnt man persönlich zu werden und Dinge zu erfinden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, weil ich es ungehörig finde. Frau Pallas hat sich in einem – im Übrigen gerichtlich überprüften – Bewerbungsverfahren bei einem Ministerium beworben. Dass vielleicht Sie Ihre Frauen nicht selber entscheiden lassen, was sie beruflich machen, kann ich mir durchaus vorstellen. Bei uns ist das anders. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal sagen, weil es schlichtweg unwahr und ehrenrührig ist, was Sie behaupten. So etwas werden wir hier in diesem Hohen Haus nicht zulassen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollege Homann, war das eine Kurzintervention?

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Henning Homann SPD

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gut. Das war eine Kurzintervention. Herr Peschel, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. Jetzt spricht Herr Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Titel gelesen habe, habe ich mir gedacht, wir haben traditionell im Umfeld des 1. Mai das Thema Arbeit, Arbeitsbedingungen, soziale Folgen. Ich meine es nicht abfällig, wenn ich sage, dass das schon eine traditionelle Debatte zu diesem Zeitpunkt ist. Ich freue mich tatsächlich, weil ich glaube, man kann nicht oft genug darüber sprechen, zu welchen Bedingungen Menschen hier arbeiten und inwieweit sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ich glaube, dass dieses Thema für Sachsen schon deshalb wichtig ist, weil die Sachsen und Sächsinnen nach wie vor im Schnitt 81,5 % vom bundesdeutschen Gehaltsdurchschnitt haben. An dieser Situation hat sich in den letzten Jahren – man muss fast Jahrzehnten sagen – bedauerlicherweise nichts geändert. Wenn wir sagen, dass Sachsen nach wie vor den Status eines Niedriglohnlandes in vielen Bereichen hat, muss man auch sagen, dass die aktuelle Preisentwicklung in Sachsen viele Menschen besonders hart trifft. Es ist doch ein Unterschied, ob man im Supermarkt an der Kasse beim Durchreichen der Geldkarte denkt, das war auch schon einmal billiger, oder ob man, wenn man an der Kasse steht, vorher erst gegenrechnen und dann dem Kind erzählen muss, dass der Fruchtquark diese Woche im Regal bleibt, weil man ihn sich nicht mehr leisten kann. Man kommt dann zu den wichtigsten Sozialmaßnahmen. Die wichtigsten Sozialmaßnahmen sind vor allen Dingen steigende Löhne, ordentliche Tarifabschlüsse und eine ordentliche Tarifbindung. Ich freue mich darüber, dass wir uns, was das anbelangt, im Hohen Hause – mit Ausnahme der AfD – wahrscheinlich doch weitestgehend einig sind. Nun muss ich sagen, dass die Beschäftigten im Freistaat ihren Beitrag dazu leisten. 2021 hatten wir in Sachsen bei nur einem Viertel der Einwohner von Nordrhein-Westfalen genauso viele Arbeitskämpfe, wie in Nordrhein-Westfalen. Wir haben auch aktuell wieder einen Warnstreik der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich, gerade heute. Das passiert nicht aus Spaß oder weil die Beschäftigten dort den Wunsch haben, die Eltern der Kitakinder einmal so richtig zu ärgern. Nein, das geschieht deshalb, weil diese Menschen nicht wissen, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Das sind genau diese Leistungsträger, für die wir in Corona-Zeiten zwar kräftig geklatscht haben, die wir aber doch wieder im Regen stehen gelassen haben. Von daher, von dieser Seite solidarische Grüße an die Streikenden. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Wenn wir über Tarifautonomie, Tarifbindung und dergleichen reden, stellt sich die Frage: Was können wir als Freistaat tun? Natürlich müssen Löhne von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Aber es ist nicht so, dass es hier überhaupt keine Hebel gibt. Wenn wir uns vor Augen führen, dass die öffentliche Hand der größte Auftraggeber für die private Wirtschaft ist, dann, denken wir, haben wir sehr wohl die Möglichkeit, hier einzugreifen. Ich frage mich, warum wir es immer noch nicht geschafft haben, das Vergabegesetz zu novellieren, in dem wir bei einer öffentlichen Vergabe Lohn- und Sozialstandards für konkrete Aufträge festschreiben. Da könnten wir sehr wohl etwas tun. Das würde nicht nur den Beschäftigten helfen. Das würde letztendlich sogar den kleinen Unternehmern helfen, die sagen, dass sie bereit sind, diese Löhne zu zahlen, wenn sie wüssten, dass sie im Wettbewerb nicht mehr im Lohndumping stehen, sondern, dass sie tatsächlich einen leistungsbezogenen Wettbewerb haben. Die Frage nach dem Niedriglohn hängt mit der jeweiligen Branche zusammen, in der man arbeitet. Da sind wir wieder beim Thema der Fachregierungserklärung von heute Morgen, und dem, was ich dabei angesprochen habe. Wir sind auch wieder bei der Frage der Industriepolitik, weil Wirtschaftsstruktur und Lohnniveau zusammenhängen. Es macht einen Unterschied, ob Menschen in Hilfsjobs ihren Lebensunterhalt verdienen; denn das ist in der Regel wesentlich weniger, als wenn es sich um hochqualifizierte Beschäftigte in innovativen Schlüsselbranchen handelt. Scheinselbstständige, Freelancer oder Beschäftigte in digitalen Servicebereichen verdienen auch weniger, als Festangestellte in stabilen Arbeitsverhältnissen. Wenn wir die Rolle des Sozialstaates ansprechen, dann gehört dazu auch die Entwicklung von Hartz IV. Nun kann man sagen, die Sätze von Hartz IV sind im Januar um 3 Euro gestiegen, aber, wenn man sich allein die Entwicklung der Energiepreise anschaut, ist diese Steigerung um 3 Euro de facto eine Kürzung. Diese Kürzung betrifft nicht nur die, die keinen Job haben. Die Kürzung betrifft auch die, die arbeiten gehen, aber so wenig verdienen, dass sie aufstocken müssen. Auch das hängt mit guter Arbeit und entsprechenden Leistungen zusammen. Die angekündigte Anpassung des Mindestlohns auf Bundesebene ist zwar ein richtiger Schritt, aber in letzter Folge auch nichts weiter, als ein Inflationsausgleich, wenn man sich die aktuelle Preisentwicklung anschaut. Ohne eine solidarische Neugestaltung der Rente reicht auch das noch nicht aus, weil selbst mit 12 Euro Mindestlohn nach wie vor Altersarmut vorprogrammiert ist. Für viele, die dann 12 Euro in der Stunde verdienen, bedeutet das letztendlich nur – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit, Herr Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Letzter Satz Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten. – Für die bedeutet das letztendlich nur, dass sie gerade so aus den Sozialleistungen herausrutschen und in der Summe trotzdem nicht mehr in der Tasche haben, als vorher. Vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Herrn Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von mir erst einmal einige Sätze zum Tag der Arbeit: Nach zwei von der Pandemie gezeichneten Jahren, konnten wir am vergangenen Sonntag zur 1.-Mai-Kundgebung unser Augenmerk auf eigentlich neue Themen legen. Allerdings ist die Beklommenheit, die uns dieses Jahr verbindet, eine andere. Die liberale Demokratie Europas ist durch den aggressiven Angriffskriegs Russlands von außen und durch Lügengebäude rechtsnationaler Kader von innen bedroht. Ich bin, ehrlich gesagt, die Bilder von Nazi-Aufmärschen am 1. Mai leid und werde das hier nicht reproduzieren. Ich ermuntere stattdessen alle hier anwesenden Demokratinnen und Demokraten, unsere demokratische Mehrheit sichtbar zu machen. Sachsen hat ein buntes Bild in den Abendnachrichten verdient, tragen wir es auf die Straße! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und den LINKEN) Werte Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg bedeutet eine Ruptur unseres Wirtschaftsgefüges. Das haben wir heute Morgen ausführlich besprochen. Die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des externen fossilen Preisschocks treffen in Sachsen, wie in ganz Europa, auf eine Gesellschaft mit pandemiegeschwächter Grundkonstitution. In der Pandemie verstärkte sich die soziale Ungleichheit; Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen ohne Tarifbindung und ohne Sozialversicherung traf die Pandemie finanziell am härtesten. Maßnahmen, wie das Kurzarbeitergeld konnten dramatischere Entwicklungen erfolgreich verhindern. Dennoch stieg die Armut bundesweit laut des Berichts des Paritätischen Gesamtverbandes an. Betroffen sind durch die Pandemie vermehrt auch Selbstständige. Überproportional trifft die Armut Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Migrationsbiografie und – last, but not least – auch Ostdeutsche; denn viele Menschen dieser sozialen Gruppen leben von Anstellungen in prekären Arbeitsverhältnissen. Über ein Drittel der von Armut betroffenen Menschen ist arm trotz Erwerbstätigkeit. Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – wir haben das heute schon mehrmals gehört – finden sich auch unter sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und Arbeitnehmenden. In weiten Teilen Sachsens sind mehr als 30 % der Erwerbstätigen der Gruppe der unteren Entgeltbereiche zuzuordnen. Werte Damen und Herren! Mit der aktuell steigenden Inflation sind erneut niedrige Einkommen stärker belastet, da diese keine Möglichkeit haben, auf Rücklagen zurückzugreifen. Für viele Menschen bedeutet „Zeitenwende“, jeden Euro vor dem Einkaufen zweimal zu wenden. Die Antwort muss daher sein, zielgerichtet die niedrigen Einkommen zu schützen. Die gezielte Unterstützung durch die Bundesregierung kann jedoch keinen vollen Inflationsausgleich leisten. Löhne müssen entsprechend steigen, um die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger zu stabilisieren. Tarifgebundene Arbeitsverhältnisse geben den Beschäftigten planerische Sicherheit. Meine Damen und Herren! Die Politik hat nach Vorstellung der genannten Zahlen und der außen- wie der innenpolitischen Bedrohung durch Feinde der Demokratie die dringende Verantwortung, einen sozialen Ausgleich herbeizuführen, um Härten abzufedern und sozialer Spaltung vorzubeugen. Soziale Sicherungssysteme sind dringend solidarisch umzubauen. Die Vorhaben der Ampel im Bereich der Kindergrundsicherung sind schnellstmöglich umzusetzen. Auch steuerpolitisch müssen wir solidarische Antworten entwickeln, um notwendige Investitionen zu tätigen und Ungleichheiten auszutarieren. Die Besteuerung besonders hoher Vermögen ist eine Option, die erneut auf den Tisch muss. Die Pandemie verstärkt auch in Deutschland die Vermögenskonzentration. Während die Wirtschaft pandemiebedingt global einbrach, erweiterten die Superreichen bei uns ihr Vermögen auf 100 Milliarden Euro, was laut DIW ungefähr 3 % der deutschen Wirtschaftsleistung entspricht. Eine Besteuerung besonders hoher Einkommen wäre nach bündnisgrüner Position an Ausgaben im Bildungsbereich zu koppeln und käme damit direkt dem Abbau sozialer Spreizung zugute. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Herrn Kollegen Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. – Gibt es weiteren Gesprächsbedarf von den anderen Fraktionen? – Herr Gahler, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Was wir jetzt gehört haben, ist alles schön und gut, trifft aber gar nicht so die Realität. Ich nenne einmal einige Zahlen: 1 800, 2 800 und 3 800 Euro. Das sind unterschiedliche Bruttoeinkommen. Wenn wir die netto herunterrechnen, kommen wir auf 1 300, 1 800 und 2 300 Euro. Das heißt, immer, wenn ich 1 000 Euro mehr verdiene, werden mir 50 % davon genommen. Das heißt, Leistung lohnt sich aufgrund der Nebenkosten nicht, der Lohnnebenkosten, die uns abgezogen werden. (Sabine Friedel, SPD: Das ist doch keine Frage der Leistung!) Warum ist das so? – Weil die Krankenversicherungsbeiträge nicht sinken, sondern steigen. Warum ist das so? – Weil wir uns den Luxus leisten, dass wir mehr als 100 gesetzliche Krankenversicherungen haben, anstatt dies abzuschaffen und zu ändern, in eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Kosten könnten sinken. Aber dieser Verwaltungsapparat wird nicht abgeschmolzen. Dann zum 1. Mai: Wir hatten eine schöne Veranstaltung in Annaberg-Buchholz vom DGB. Das Wichtigste, was dort gesagt wurde, war: Die Spitzensteuersätze müssen steigen, die Vermögensteuer soll wieder eingeführt werden. (Zurufe von der SPD und den LINKEN) Was bringt das? – Das bringt in dem Sinne erst einmal gar nichts, weil es erst rechtlich geklärt werden muss. (Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Aber ich weiß, dass diejenigen, die jetzt überhaupt noch etwas haben, aufgrund der Inflation höhere Werte haben. Unter die Vermögensteuer fallen auch Grundstücke, und Grundstückspreise sind explosionsartig gestiegen. Was passiert dann? – Die, die noch etwas haben, müssen auch davon etwas abgeben, sprich: die kleinen Grundstückseigentümer, nicht nur die großen. Wenn das so ist, was passiert dann? – Wir haben die niedrigste Eigentumsquote in Europa, auch die würde noch sinken. Das kann nicht der Sinn der Sache sein. Sie sagen, es sei eine wichtige Sache, dass wir die kleinen und mittleren Einkommen stärken. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Was wir 2021 erlebt haben, dass die Gaspreise um 47 % gestiegen sind – da war noch kein Krieg. Das Heizöl ist um 41 % gestiegen, die Strompreise um 23 %. Das muss der kleine Verdiener auch bezahlen. Das hat nichts mit dem Krieg zu tun, und auf den wird alles abgewälzt. Aber die Fehlentwicklungen waren in der Vergangenheit: der Ausstieg aus der Atomenergie, der Ausstieg aus der Kohle usw. Das treibt die Preise. (Beifall bei der AfD) Die Wirtschaftsentwicklung ist doch von ganz anderen Dingen abhängig, und das war schon vor diesen Kriegshandlungen, die wir sehr verurteilen, so. Das muss ich noch einmal sagen. Allerdings: Wenn wir sehen, mit welcher Leichtigkeit 100 Milliarden Euro für Rüstung ausgegeben werden und nicht für Rentner, Kinder oder Kinderkrankenhäuser, muss man sich doch fragen, woran das liegt. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wenn ich höre, dass eine grüne Bundessprecherin eine Kriegssteuer einführen will, weil es schon eine Sektsteuer gibt und der Begriff belegt war, dann muss man sich überlegen: Wo sind wir denn? Noch mehr Steuern braucht keiner. (Beifall bei der AfD) Herr Dierks sagte: große Unternehmen der Zukunft ansiedeln. Warum entwickeln wir nicht eigene, hier vorhandene Unternehmen weiter? Warum wollen wir denn große Unternehmen von auswärts ansiedeln? Da wird doch wieder das Kapital von auswärts begünstigt. Wir sehen es in Brandenburg mit Tesla, eine Ansiedlung, die mit 100 Milliarden Euro gefördert wird, und dann haben wir die Probleme. Wir werden dann genauso reagieren müssen wie in Brandenburg, wo sie danach zum Beispiel Grundwasserprobleme haben. Aber das ist eine andere Sache. (Zurufe von den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wir haben eine andere Betrachtung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie werfen uns Industriefeindlichkeit vor, wollen aber keine Industrie haben!) – Nein, nein. Wir wollen die Industrie – – (Unruhe) Wir wollen, dass die Unternehmer handeln können, aber das Problem ist: Die Unternehmer müssen genauso wie die Arbeitnehmer die Energiepreise bezahlen, und energieintensive Unternehmen, wie wir sie in Sachsen haben, können sich das bald nicht mehr leisten, egal, ob das eine Gießerei ist oder anderes. Aufgrund der höheren Preise haben sie das Problem, dass sie nachdenken müssen, ob sie Leute entlassen müssen, weil sie es sich nicht mehr leisten können. Das andere ist: Warum betrifft es die kleinen und mittleren Einkommen in Ostdeutschland? Das liegt daran, dass die Führungspositionen nicht mit Ostdeutschen besetzt werden. Bei der letzten Ministerbesetzung haben wir es doch gesehen. Aus Ostdeutschland ist keiner gekommen, sondern es wurde jemand aus den alten Bundesländern. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD – Unruhe) Deshalb ist es notwendig: Wir müssen unsere Leute wieder in Führungspositionen bringen. Dadurch werden auch die Einkommen gestärkt. Damit bedanke ich mich. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Gahler für die AfD-Fraktion. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf von den Fraktionen, deshalb Frau Staatsministerin Petra Köpping, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben eine tiefgreifende Krise und einen tiefgreifenden Wandel. Heute früh hat mein Kollege Martin Dulig in seiner Fachregierungserklärung genau gesagt, wie der Iststand ist und was wir als Staatsregierung daraus machen wollen. Ja, der Krieg in der Ukraine ist eine Zeitenwende. Ich fand es, ehrlich gesagt, heute ziemlich frappierend, immer wieder zu hören, mit welchen Dingen „Zeitenwende“ von bestimmten Abgeordneten verwendet wurde. Das ist einfach Unsinn. Zeitenwende bei einem Krieg in der Ukraine – ich glaube, das ist der richtige Begriff. Wir stehen als Gesellschaft vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Das ist doch völlig klar. Die Menschen werden älter. Das heißt, es werden weniger Menschen arbeiten. Der Klimawandel bedroht unsere Natur und die Lebensweise, und wir haben eine rasante technische Entwicklung, die unser Leben grundlegend verändert, und mittendrin ist jeder einzelne Mensch mit seinen einzelnen Problemen. So viel Veränderung – da gebe ich Herrn Dierks sehr gern recht – erzeugt auch Chancen. Aber sie erzeugt bei den Menschen auch Unsicherheiten und Ängste. Corona – eine Krise; Krieg – eine Krise. Zukunftsaufgaben stellen unsere Gesellschaft wirklich auf eine harte Probe. Der Sozialstaat und der innere Frieden, da besteht ein enger Zusammenhang; das hat Henning Homann noch einmal ganz deutlich gesagt. Martin Dulig hat heute früh von den gewaltigen Aufgaben gesprochen, die unserer Wirtschaft bevorstehen. Er hat auch seine Pläne und sein Handeln vorgestellt. Ohne es explizit sagen zu müssen: Alle seine Maßnahmen dienen dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Sie haben gerade kritisiert, dass dafür niemand etwas tun würde. Da muss man wirklich einfach einmal zuhören, was hier vorgestellt wird. Wandel wird es geben. Aufgabe der Politik ist es, diesen Veränderungen einen Rahmen zu geben, damit die Menschen sich darin nicht verlieren. Hier greift der Sozialstaat – was Sie vonseiten der AfD offensichtlich anders definieren. Wir müssen den anstehenden Wandel mit Versprechen für soziale Sicherheit begleiten. Das ist die Aufgabe, die wir haben. Der Ukraine-Krieg stellt Gewissheiten infrage und zeigt die Wichtigkeit von Frieden. Äußerer Frieden spielt dabei eine wesentliche Rolle, weil er zu sozialer Sicherheit führt. Umgekehrt ist der innere Frieden aber genauso wichtig. Bereits 2020 habe ich in einer Fachregierungserklärung dargestellt, dass viele Menschen von Unsicherheit, teils von Ängsten vor einem Abstieg und der Bedrohung des sozialen Friedens gesprochen haben. Die jüngste AllensbachStudie ist beunruhigend. 45 % der Ostdeutschen scheinen der Meinung zu sein, wir würden in einer Scheindemokratie leben, in der die Bürgerinnen und Bürger nichts zu sagen hätten. Deshalb ist es unsere Aufgabe, hier Vertrauen aufzubauen. Vertrauen aufbauen ist eine Aufgabe, die Politik, Institutionen und eben der Staat leisten müssen. Das ist unser aller Sache, nicht nur die Aufgabe von Einzelnen. Der Sozialstaat ist dabei ein wichtiger Rahmen und sorgt für verlässlichen Schutz und gesellschaftlichen Zusammenhalt gerade in dieser Zeit der Krisen. Sozialstaat muss Sicherheit geben, insbesondere soziale Sicherheit. Aber auch der Sozialstaat selbst muss Vertrauen zurückgewinnen. Die Ampelkoalition setzt dafür wichtige Ideen um; eine der Ideen ist heute mehrfach angesprochen worden: das Thema Mindestlohn. Der Sozialstaat ist nicht nur ein Instrument für Hilfsgelder, sondern der Sozialstaat muss vorausschauend gedacht und gemacht werden. Es gibt viele Menschen mit kleinen Gehältern, die keine Sozialleistungen beziehen und die wirklich stolz darauf sind, dass sie keine Sozialleistungen beanspruchen müssen. Sie schnallen deshalb eher den Gürtel enger, als Leistungen zu beantragen. Genau sie brauchen und verdienen unseren Schutz. Sozialstaat heißt aber auch: Prävention. Zu niedrige Löhne bedeuten spätere Altersarmut – und damit auch Sozialleistungen. Mit einem Mindestlohn von 12 Euro wird ein Versprechen eingelöst. Damit geht – auch das will ich noch einmal sagen; Kollege Homann hat es bereits erwähnt – auch mehr Respekt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einher. Die Zahlen zum Mindestlohn sind alle genannt worden. Ein weiterer Schritt ist das Bürgergeld. Wie oft wurde Hartz IV kritisiert und wurde postuliert, es müsse überwunden werden. Das geschieht jetzt. Hubertus Heil hat ein wichtiges Projekt auf den Weg gebracht, nämlich dieses Bürgergeld. Sicherheit in Corona-Zeiten: Während der Coronakrise hat der Staat gezeigt, dass wir vielen Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit in dieser Zeit gegeben haben. Zugegeben: nicht allen, aber sehr vielen Bürgern. Bund und Länder haben mit wichtigen Unterstützungsprogrammen gearbeitet: Kurzarbeitergeld, Sozialbereich, Corona-Schutzschirm, verschiedenste Programme, auch finanzielle Unterstützung in schweren Lagen, Aufholen nach Corona, viele Einzelprojekte in der Schulsozialarbeit, aber eben auch die Jugendpauschale, Riester-Programme oder die Aufstockung der Programme von „Frühe Hilfen“ sowie Unterstützungsleistungen für viele Familien mit kleinerem Einkommen, um nur einige zu nennen. Auch für die Ukraine-Krise brauchen wir mehr Sicherheit. Deshalb gibt es dieses zweite Entlastungspaket zur Abfederung von Härten in der aktuellen Situation. Das ist die einmalige Leistung von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, ein einmaliger Familienzuschlag von 100 Euro pro Kind und die Erhöhung der Einmalzahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen auf 200 Euro pro Person. Das alles kann man negieren; aber deshalb habe ich es extra noch einmal genannt, damit man es eben nicht negiert, weil es diese Leistungen alle gibt. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Gesellschaftspolitik für den sozialen Frieden: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die Chance nutzen, um den Rahmen etwas weiter zu ziehen. Gute Sozialpolitik ist Gesellschaftspolitik. Mein Ministerium trägt nicht ohne Grund auch den „Gesellschaftlichen Zusammenhalt“ im Namen. Innerer Frieden, das ist – wie oben bereits angesprochen – einer der wesentlichsten Bestandteile eines Sozialstaates. Es sind eben nicht nur die Sozialleistungen, die wichtig sind, sondern auch, dass man aufarbeitet, welche Kränkungen der Vergangenheit – auch während der Corona-Zeit, ganz klar – viele Menschen verunsichert haben, die nun Angst haben und manchmal sogar Hass verbreiten. Unser gesellschaftliches Klima – das müssen wir konstatieren – ist abgekühlt. Das geht besonders zulasten des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir spüren das alle in unseren Familien und Bekanntenkreisen. Es ist wichtig, dass die Menschen wieder zusammenkommen können, dass Menschen tatsächlich Menschen treffen, dass Menschen mit Menschen über ihre Probleme sprechen und dass wir lernen, zu akzeptieren und zuzuhören. Auch dafür haben wir ein wichtiges Programm aufgelegt, das Programm „Soziale Orte“. Viele Orte haben in der Vergangenheit ihre soziale Mitte verloren. Ich hätte das auch nicht gedacht, aber bei der Eröffnung der ersten Projekte der „Sozialen Orte“ ist mir deutlich geworden, wie wichtig es ist, dass die lokalen Vereine, die engagierten Leute zusammenkommen. Auch das war ein Manko während der Coronakrise, dass wir uns eben nicht direkt begegnen konnten, sondern dass wir oft nur über Videoschalten, über Konferenzen, per E-Mail oder Ähnliches kommunizieren konnten. Dieser direkte Kontakt fehlt den Menschen. Deshalb freuen wir uns, dass das Programm „Soziale Orte“ gerade im ländlichen Raum so einschlägt und von den Menschen tatsächlich so positiv gesehen wird. Menschen brauchen Menschen. Das ist die Botschaft. Auch geht es um mehr Solidarität. Das ist ein Begriff, der nach 1990 tatsächlich sehr abgegriffen gewesen ist. Dieser Begriff erfährt in der gegenwärtigen Situation völlig neue Dimensionen; deshalb sollten wir ihn wirklich immer wieder ansprechen. Es braucht Respekt für die Arbeit. Es braucht die Chance, sich einen kleinen Wohlstand aufbauen und sichern zu können. Es braucht genug soziale Sicherheit. Wir befinden uns mit dem Mindestlohn und dem neuen Bürgergeld auf dem richtigen Weg. Nur auf einem sicheren sozialen Fundament können Gemeinsinn, mehr Respekt und ein Miteinander aufgebaut werden. Das gilt ganz besonders in diesen Krisenzeiten. Für unsere soziale Sicherheit und für den Wandel brauchen wir einen starken Sozialstaat. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Petra Köpping. Damit ist unsere zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen und Tagesordnungspunkt 4 beendet. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/5936, Gesetzentwurf Drucksache 7/9720, für Energie, Klimaschutz, Herr Heinz, wünschen Sie als Berichterstatter das Wort? – Nein. Dann würde ich jetzt den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilen. Für die einreichende Fraktion spricht jetzt bitte Frau Kollegin Antonia Mertsching, DIE LINKE.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bis jetzt gibt es nur diesen einen Planeten, von dem wir wissen, dass wir relativ unkompliziert auf ihm leben können. Dieser eine Planet hat ein paar Bedingungen, um für uns Menschen bewohnbar zu sein. Der Süßwasserverbrauch darf zum Beispiel nicht zu hoch sein oder die Abholzung der Wälder. Man nennt dies die planetaren Grenzen. Eine andere planetare Grenze ist die Biosphäre, also der Raum auf der Erde, in dem die Lebewesen existieren. Dies ist ein sehr vielfältiges, komplexes, zusammenhängendes System, manche kennen es vereinfacht auch unter dem Begriff Nahrungskette. Alle Lebewesen leben voneinander. Wenn von einer Spezies ganz viele verschwinden, dann wirkt sich das auch auf die Lebensmöglichkeiten der anderen aus. Nun haben wir Menschen auf vielfältige Arten und Weisen dazu beigetragen, dass ein großes Artensterben eingesetzt hat – ob nun durch Überfischung, durch die Abholzung von Wäldern, durch Straßenbau und andere Versiegelungen von Flächen oder durch den Chemieeinsatz in der Landwirtschaft. Gerade Insekten, die am Anfang der Nahrungskette stehen, sind uns in Unmengen abhandengekommen. Als ich vor knapp 20 Jahren Autofahren gelernt habe, war nach einer Fahrt über die Autobahn die Windschutzscheibe zugepflastert mit Insektenleichen. Heute ist das kein Problem mehr – nicht, weil die Insekten jetzt woanders herumfliegen als auf der Autobahn, sondern weil sich ihre Anzahl dramatisch reduziert hat und damit auch die der Vögel, Amphibien, Reptilien oder Säugetiere. Inzwischen – ich erwähnte es hier schon einmal – ist sogar schon der Igel eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Der Igel. Aus diesem Grund haben wir diesen Gesetzentwurf entwickelt. Mit dem Verbot von Schottergärten als zulässige Gestaltung von privaten Gärten und mit der explizit insektenfreundlichen Ausgestaltung von Gartenanlagen wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass der Lebensraum von Kleinstlebewesen nicht weiter eingeschränkt wird. Und Schottergärten schränken ihn ein. Sie werden immer mehr, auch wenn viele das nicht glauben wollen. Aber des Entwurfs Sächsischen Naturschutzgesetzes der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Ausschusses Umwelt und Landwirtschaft wenn Sie einmal darauf achten, dann werden auch Sie es feststellen. Die Menschen denken, dass sie pflegeleichter seien. Aber das stimmt nicht. Zwischen den Steinen lagern sich Staub und allerlei Pflanzensamen ab, die irgendwann keimen und nur mit großem Aufwand oder intensivem, regelmäßigem Pestizideinsatz beseitigt werden können. Schottergärten bieten auch gute Voraussetzungen für Algenwachstum, was den Garten schnell ungepflegt und schmuddelig aussehen lässt. Es ist also ein Irrglaube, anzunehmen, sie würden das Grundstück pflegeleichter machen. Hinzu kommen noch andere schädliche Wirkungen: Schottergärten erhitzen das Mikroklima. Sie schädigen aktiv den Boden. Er wird verdichtet und versiegelt, und dadurch bildet sich weniger Grundwasser. Im Gesteinsabbau selbst – in Indien und China – arbeiten oftmals Kinder. Es gibt keinen ausreichenden Arbeitsschutz und auch keine zum Leben ausreichende Bezahlung. Es ist doch ziemlich irre, in Zeiten der Klimaerhitzung und des zunehmenden Ressourcenmangels schweres Gestein um die ganze Welt zu schiffen; ein einfacher Rasen würde es doch auch tun. Schottergärten sind nichts, aber auch gar nichts Positives abzugewinnen. Aber sie sind im Vormarsch. Um etwas dagegen zu tun, setzt die Koalition lediglich auf Bildungsarbeit und Informationsangebote. Das hat bisher auch nicht gereicht. Das muss es sowieso geben. Eine gesetzliche Regelung hingegen, wie wir sie vorschlagen, würde die Problematik und die Brisanz deutlich machen, die mit Schottergärten verbunden sind. Gesetzliche Regelungen helfen nämlich auch dabei, betroffene Berufsgruppen wie Architekt(inn)en, Landschaftsplaner(innen) und Gärtner(innen) zu sensibilisieren, und sie könnten damit eine Trendwende hin zu einer naturnahen Gartengestaltung einleiten. Ich gebe die Hoffnung nicht auf. Vielleicht kommt es ja doch irgendwann bei Ihnen an, dass wir nur diesen einen Planeten haben und Bildungsarbeit und Freiwilligkeit uns allein nicht helfen werden, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Ansonsten machen Sie halt weiter mit Ihrem faulen Kompromissbetrieb zulasten der kommenden Generationen. Ihre Entscheidung! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. – Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Frau Kollegin Springer. Bitte schön.

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Ines Springer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Mertsching hat mit einer Sache recht: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh!) Schottergärten sind eine Katastrophe. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sehr gut! – Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Schottergärten sind schon dem Begriff nach etwas, was nicht zusammenpasst; Schotter und Garten, das klappt nicht. Aber das reiht sich nahtlos in andere Begriffe ein, wie zum Beispiel erneuerbare Energien und Ähnliches. Das klappt auch alles nicht. (Heiterkeit bei der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Aber worum geht es eigentlich? Das vorgelegte Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes beabsichtigt eine Klarstellung zur Regelung in § 8 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Bauordnung, die Abweichungen vom Versiegelungsverbot auf nicht überbauten Flächen von bebauten Grundstücken zulässt. Mit der Einführung eines § 9 a im Naturschutzgesetz soll das Anlegen von sogenannten Schottergärten auf nicht überbauten Flächen verboten werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Genau!) Dazu soll geregelt werden, dass es sich bei dieser Art von Gestaltung nicht um eine nach Sächsischer Bauordnung zulässige Verwendung von nicht überbauten Grundstücksflächen handelt. Das Anliegen, eine Verschotterung von Vorgärten zu unterbinden, können die meisten Kollegen verstehen. Dieses Ziel ist mit dem vorliegenden Entwurfstext jedoch nicht zu erreichen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was?) Mit dem Wort „grundsätzlich“ – und das steht nun einmal im Gesetzentwurf – ist jede Interpretationsmöglichkeit denkbar. Unsere Ablehnung begründet sich darüber hinaus mit nachfolgenden Punkten: Erstens. Die Kommunen haben es selbst in der Hand, durch Bebauungspläne oder kommunale Gestaltungssatzungen Einfluss zu nehmen. Durch Vorgaben für die Gestaltung von Grundstücksaußenbereichen kann die Anlage von Schottergärten unterbunden werden. Das geschieht bereits in vielfältiger Form, zum Beispiel durch vorgegebene Mindestbepflanzung, Pflanzlisten und vieles andere mehr. Zweitens. Gehen wir einmal davon aus, dass durch die Schotterung eine Versiegelung erfolgt – das ist ja in der Regel durch das Vlies usw. gegeben –, dann ist eine Regelung weder im Landesnaturschutzrecht noch in der Bauordnung erforderlich. Das Baugesetzbuch regelt in § 9 den Inhalt von Bebauungsplänen. Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25 a sowie Nr. 16 – hier: städtebauliche Konzepte für den Umgang mit Starkregen – dienen als Grundlage. Ein Versiegelungsverbot ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Bauordnung enthalten, wie Sie natürlich auch schon selbst festgestellt haben. Die Gesetzesregelung bedeutet ein deutliches Mehr an Bürokratie. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och!) Sie führt zu Prüf- und Genehmigungsverfahren durch die Naturschutzbehörde, zusätzlich zur Prüfung durch die Bauordnungsbehörde. Das Genehmigungsverfahren eines Bauantrages kann damit massiv verlängert werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Auch wenn es noch über viele unbestimmte Formulierungen – „Schotterung zur Gestaltung von privaten Gärten“ usw. –, Eingriff ins Privatvermögen einiges zu sagen gäbe, möchte ich es damit bewenden lassen. Die CDU-Fraktion wird dem Votum des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft folgen und den vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das ist jetzt enttäuschend!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Springer für die CDUFraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Prantl das Wort. Bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ist ein Schottergarten eine reale Gefahr für Sachsens Natur? Werte LINKE, wie viele Promille unserer sächsischen Landesfläche liegen Ihrem Gesetzesentwurf zugrunde, und welche nachweisbaren negativen Umweltauswirkungen haben diese Schotterkleinstflächen, sodass eine Gesetzesänderung notwendig, sinnvoll und sachgerecht wäre? In der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am 10. März wussten nicht einmal die drei Sachverständigen, wie viele Quadratmeter Schottergartenfläche es in Sachsen überhaupt gibt. Keine Istzustand-Analyse, keine Vorausberechnungen, keine Trends, keine Prognosen; (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Keine? Das stimmt nicht!) dafür jede Menge nebulöses Bauchgefühl und vage Vermutungen. Schottergärten findet DIE LINKE irgendwie doof. DIE LINKE hat keinerlei seriöse Erhebungen, keine konkreten Vermessungen, keine belastbaren Flächenangaben, keine Veranschaulichung durch Luftbilder oder Karten, wie man das normalerweise professionell vorbereitet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Dresdens Umweltamtsleiter Wolfgang Socher hat erklärt, dass weder für unsere Landeshauptstadt noch für Leipzig oder für Chemnitz Flächendaten sogenannter Schottergärten vorliegen, und nicht einmal der Sachverständige der LINKEN hatte wenigstens eine grobe Flächenschätzung parat. (Zuruf von der AfD: Das ist ein großes Problem!) Wir stellen also fest: Ihrem beantragten Schottergartenverbot legt DIE LINKE keinerlei verwertbare Substanz zugrunde. Ihre sächsische Schottergartenwüste ist eine Fata Morgana. (Beifall bei der AfD) Daraus folgt: Alle in der Begründung aufgestellten Behauptungen über eine angebliche Umweltrelevanz für die Schutzgüter Wasserhaushalt, Boden, Klima und Biosphäre sind hinfällig. Trotzdem will DIE LINKE mit der Einführung eines § 9 a im Sächsischen Naturschutzgesetz das Anlegen sogenannter Schottergärten auf nicht überbauten Flächen verbieten. Aber leider fehlt außer den Flächendaten auch der klare Rechtsbegriff, was ein Schottergarten überhaupt sein soll: Größe, Material, Profil – keine rechtssichere Beschreibung, viel Auslegungsspielraum. Damit wären wir beim nächsten Problem: DIE LINKE geht irrtümlicherweise davon aus – Seite 2, dritter Satz, –, dass geschotterte Flächen generell nicht wasseraufnahmefähig seien. Diese pauschale Behauptung ist leider falsch; denn Sie haben nicht klar bestimmt, ob Sie von Schotter auf naturbelassenem Boden sprechen. Dort kann der Niederschlag nämlich ungehindert versickern, und die Schotterauflage schützt den Boden sogar vor Wasserverdunstung und Austrocknung. So viel zur Klimaerhitzung. Oder sprechen Sie von Schotter auf verdichtetem und betoniertem Boden? Wir wissen es nicht, weil Sie diesen ganz wesentlichen Unterschied leider nicht beachtet haben. Das Versiegelungsverbot für Böden regelt bereits die Sächsische Bauordnung; das hat meine Vorrednerin bereits erwähnt. Soweit DIE LINKE eine Bodenversiegelung durch Schottergärten befürchtet, besteht über das Sächsische Naturschutzgesetz überhaupt kein zusätzlicher Regelungsbedarf, da es durch das Baurecht geklärt wird. Sie haben ebenfalls nicht klar bestimmt, ob und wie Bepflanzungen innerhalb der Schottergärtenflächen berücksichtigt werden. Welcher Deckungsgrad mit Vegetation grenzt denn den aus Ihrer Sicht ökologisch korrekten Schottergarten vom ökologisch verwerflichen Schottergarten ab? Muss der japanische Zen-Garten, der aus kunstvollen Kiesflächen, Steinen und nur wenigen Bonsaigehölzen besteht, jetzt durch bunte Beete, Kraut und Rüben ersetzt werden, oder was stellen Sie sich hier vor? Zum Genehmigungsverfahren. Der Verband Haus & Grund kritisiert, dass der linke Gesetzentwurf die Genehmigungsverfahren durch zusätzlichen Prüf- und Bürokratieaufwand unnötig aufblähe. Durch die zusätzliche Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde müsse die Bauordnungsbehörde extra eine weitere Ämterbeteiligung durchführen. Was das bedeutet, wissen diejenigen mit Berufserfahrung unter uns. Zusätzliche Abstimmungsrunden verlängern die Bearbeitungszeit; das kann keiner wollen – weder Bauherr noch Behörde. Kommen wir zum Begründungsteil Ihres Gesetzentwurfs: viel Meinung, keine Fakten. Die Einzelheiten: Sie behaupten, Schottergärten seien biologisch fast tot. Das klingt dramatisch, ist es aber nicht. Denn was ist tot, wenn die Kiesflächen den naturnahen Gartenteich, den naturnahen Steingarten oder die Trockenmauer aus Natursteinen umgeben? Was ist tot, wenn sich dort wärmebedürftige seltene Tierarten wie Ringelnattern, Zauneidechsen, Libellen oder Schmetterlinge aufwärmen? Nächste Falschaussage: Schottergärten verdichten und zerstören den Boden. – Machen Sie doch bitte einmal ein Praktikum im Garten- und Landschaftsbau! Die Schotterfläche wird doch nicht mit der Dampfwalze oder der Rüttelplatte festgerammelt. Sie wird einfach nur locker aufgetragen. Darunter kommt ein Vlies. Das ist keine Bodenversiegelung, weil das Ding aus Stoff besteht. Es bremst den Unkrautbewuchs. Was macht der Regen? Er versickert ungehindert. Versiegelung, Bodenzerstörung, Bodenverdichtung – Fehlanzeige, Ökofehlalarm. Richtig spannend wird es dann in Punkt c). Schottergärten sind schlecht für das Mikroklima. – Noch einmal: Ohne belastbare Flächendaten bleibt alles nur Theorie und Spekulation. Sprechen wir aber ruhig einmal über Flächenvergleiche. Ein Hektar sind 100 mal 100 Quadratmeter; das macht 10 000 Quadratmeter. Das ist ungefähr ein Fußballfeld. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dort passen 100 Schottergärten à 100 Quadratmeter drauf. DIE LINKE will Hunderte Hektar Boden auf Acker und Grünland mit Solarkraftwerken verglasen. Dieser Eingriff ist relevant für unser Klima. Begreift DIE LINKE den Größenunterschied? (Beifall bei der AfD) Punkt d) – wir sind noch bei der Begründung –: Schottergärten besitzen eine schlechte Klimabilanz. – Das orakeln ausgerechnet diejenigen, die ganze Waldökosysteme für Windräder plattmachen wollen. Zig Hektar vernichteter Wald, der hat definitiv eine weitaus schlechtere Klimabilanz als ein paar geschotterte Kleinflächen irgendwo in Sachsens Gärten. Bauen Sie ein einziges Windrad weniger und schon haben wir wieder Hunderte Schottergärten kompensiert. Finden Sie den Denkfehler, werte LINKE! (Beifall bei der AfD) Schottergärten – Punkt e) – fördern den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen. – Sie fördern den Gesteinsabbau. Aber sagen Sie mal: Warum sind denn dann ausgerechnet aufgegebene Kiesgruben und Steinbrüche, die durch Gesteinsabbau entstanden sind, heute ausgewiesene europäische Naturschutzgebiete? Durch Steinbruchtätigkeit entstandene Blockschutthalden sind Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten. Daher wurden zum Beispiel die Mittelerzgebirgischen Basaltberge zum europäischen Schutzgebiet erklärt. Seien Sie also zuversichtlich, liebe LINKE: Der Steinbruch von heute ist das Schutzgebiet von morgen. (Beifall bei der AfD) Kommen wir nun zum Ende, zu den individuellen ästhetischen Faktoren: Mancher Bauherr, vielleicht einer von 10 000, entscheidet sich bewusst und aktiv für eine Bauweise im Bauhausstil mit klarer Kante und minimalistischen Formen. Das setzt er dann auch konsequent in seinem Schottergarten um. Ja, das ist Geschmackssache und es ist Bauherrensache, es ist Bauherrenfreiheit. Wer in Sachsen wie seinen Garten gestaltet und in welcher Art und Weise dort Unkraut rupft, geht den Staat nichts an. (Beifall bei der AfD) Der Staat war bis jetzt dafür da, seine Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Bevormundung der Bürger bei der Gartengestaltung gehört definitiv nicht zu den Pflichtaufgaben des Staates. Fassen wir also zusammen: Dieser linke Gesetzentwurf ist ein Beispiel maßloser und völlig aus dem Ruder gelaufener Ökodebatten. Dieser linke Gesetzentwurf ist Bevormundung. Er tritt das Eigentumsrecht mit Füßen, missachtet die Freiheit auf Privateigentum, fördert Bürokratie, erzeugt neue Personalausgaben und somit mehr Kosten, welche selbstverständlich auf die Bürger abgewälzt werden. Kümmern wir uns also bitte um die realen Umweltprobleme. Verhindern wir die Verspargelung, Verglasung und Vermaisung unserer einzigartigen sächsischen Kulturlandschaften. Daran kann sich auch DIE LINKE abarbeiten. Schottergärten verbieten zu wollen ist blinder Ökoalarmismus und linker Mumpitz. Wir lehnen Ihre Gesetzesinitiative ab. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Volkmar Zschocke, bitte.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kenne das Thema – im Gegensatz offenbar zu Herrn Prantl – schon sehr gut aus meiner kommunalpolitischen Arbeit in einem Stadtentwicklungsausschuss. Insbesondere bei neuen Eigenheimen werden tatsächlich aus oft sehr fragwürden Pflege- und Kostengründen zunehmend solche Schottergärten angelegt. Das kann man einfach nicht übersehen, wenn man durch die Städte geht. (Zuruf von der AfD: Das kann doch jeder machen, wie er will!) Deshalb finde ich es richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese großflächig geschotterten Flächen wirksam begrenzt werden können. Ich unterstütze nicht die in der Anhörung und auch hier wieder vorgetragene Haltung, dass die Gestaltung alleinige Sache der Grundstückseigentümer sei und sich die öffentliche Hand nicht einmischen sollte. Jenseits von Gestaltungs- und Geschmacksfragen haben solche Schotterflächen nun einmal einen sehr negativen Einfluss auf das örtliche Mikroklima, Herr Prantl. (Thomas Prantl, AfD: Beweise!) Sie heizen sich stark auf, es findet kaum Verdunstung statt, sie verstärken somit auch die Folgen von Hitze und Trockenheit in unseren Städten, und damit ist es mehr als eine private Gestaltungsangelegenheit, zumal gerade die Aufheizung des Stadtraums im Klimawandel zu begrenzen ist. Das ist auch für die Kommunen von besonders großer Bedeutung. Wo Steine und Schotter sind, ist auch kein Grün, und gerade in der Stadt ist mehr Grün für das Mikroklima, für den Insektenschutz und die Artenvielfalt enorm wichtig. Frau Mertsching hat es ausgeführt. Nun hat die Anhörung zum heute vorliegenden Gesetzentwurf aber gezeigt, dass der beste und praktikabelste Regelungsort für die Begrenzung dieser sogenannten Schottergärten die Bauordnung ist. Die Vorredner sind darauf eingegangen, dass diese vorsieht, dass unbebaute Flächen eines Grundstücks bepflanzt werden müssen und dass das Wasser auch im Boden versickern können muss. Somit stehen die versiegelten Schottergärten im Widerspruch zu den Vorgaben der Bauordnung. Die Bauordnung bietet eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Ausbreitung dieser Art fragwürdiger Flächengestaltung zu verhindern. Allerdings erfordert dies dann auch immer das aktive Handeln der Kommunen. Aus kommunalpolitischer Perspektive ist dies aus meiner Sicht der bessere Weg als ein pauschales Verbot. Ich will das begründen: Erstens kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten wirklich am besten. Sie können auch mit den örtlichen Bauvorschriften – zum Beispiel bei der Aufstellung von BPlänen – Vorgaben zur Gestaltung der unbebauten und bebauten Flächen machen. Die Akzeptanz für diese Vorgaben steigt enorm, wenn sie gemeinsam entwickelt und nicht mit der Verbotskeule durchgesetzt werden. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon) Zweitens können die Kommunen übrigens auch mit ihrem Satzungsrecht die Gestaltung regeln. In der Tat haben wir da die Hinweise des Sachverständigen von der unteren Naturschutzbehörde hier in Dresden sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, der noch einmal eine Klarstellung in Bezug auf Freiflächen in der Bauordnung angeregt hat. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Zschocke, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Prantl, bitte; am Mikrofon 5.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank, Herr Kollege Zschocke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie ja gerade betonen, dass die Kommunen an der Basis den besten Überblick haben und Sie aus Ihrer kommunalpolitischen Praxis heraus referieren: (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Können Sie uns eventuell noch einmal eine Flächenangabe bringen, um wie viel Prozent denn die Schottengärten in der Stadt Chemnitz aus Ihrer Sicht zugenommen haben? Das ist doch eine wesentliche Frage. Haben Sie Flächendaten, die diesem Projekt zugrunde liegen oder haben Sie keine? Und ohne Flächendaten brauchen wir über das Thema hier nicht zu reden. Haben Sie welche oder haben Sie keine?

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Ich kann Ihnen auf Ihre Frage ganz klar antworten, dass im Rahmen von B-Plänen, von Bebauungsplänen, in denen solche Vorhaben angezeigt werden, das natürlich durch Festsetzungen verhindert werden kann, und Sie sehen den Unterschied, wenn eine Kommune verantwortungsbewusst diese Festlegungen setzt. (Zuruf von der AfD: Keine Antwort ist auch eine Antwort, bitte ins Protokoll!) Es ist übrigens auch schlicht aus Gründen der Praktikabilität nicht sinnvoll, ein Verbot im Naturschutzrecht zu verankern, weil – darauf hatten Vorredner schon hingewiesen – das wieder zu einer Aufsplittung der Regelung auf mehrere Behörden führen würde, zu doppelter Arbeit, zu zusätzlicher Bürokratie und auch zur Verzögerung von Vorhaben. Ich will an dieser Stelle auch wirklich vor der Überlastung der unteren Naturschutzbehörden durch neue Aufgaben warnen. Sie können jetzt schon wichtige naturschutzrelevante Pflichtaufgaben nur unzureichend umsetzen. Also: Wem nützt ein Verbot im Naturschutzrecht, wenn es dann praktisch nicht umgesetzt werden kann? Mit den vorhandenen Instrumenten, die wir haben, kann die Bauaufsicht jetzt schon viel aktiver und wirksamer eingreifen. Viertens stärkt die Regelung in der Bauordnung auch die öffentliche Beteiligung in viel größerem Maße als durch ein pauschales Verbot, weil in dem mehrstufigen Verfahren, das die Bauleitplanung vorsieht, vielfältige Ansatzpunkte für die Öffentlichkeit gegeben sind, um sich einzumischen. Wir BÜNDNISGRÜNEN drängen in den Gemeinderäten darauf, die ökologisch fragwürdigen Schotterflächen auf bebauten Grundstücken zu verhindern. Fünftens sollten unabhängig vom Regelungsort Beratung und Aufklärung natürlich das erste Mittel sein, um den Bauträgern und Eigentümern und auch den künftigen Eigentümern die Auswirkungen von Schottergärten bewusst zu machen: denn so kostengünstig, wie es oft suggeriert wird, ist die Pflege dieser Flächen am Ende nicht. Unser Fazit: Schottergärten zu begrenzen, ist richtig. Wir glauben, dass die konsequente Anwendung der Bauordnung viel wirksamer ist, um Schottergärten zurückzudrängen, als ein neuer Verbotstatbestand im Naturschutzrecht. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab, das dahinterliegende Anliegen aber nicht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion bitte Volkmar Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nennen Sie es Vorteil oder Nachteil des letzten Redners – ich kann mich auf die Reden vorher beziehen, und das werde ich auch tun. Um Ihnen Wiederholungen zu ersparen: Ich schließe mich vollumfänglich den Ausführungen meines verehrten Kollegen Volkmar Zschocke an, der die Situation im Prinzip vollumfänglich dargelegt hat. Trotzdem noch einmal kurz zur Begründung aus Sicht der SPD: Die Sachverständigen in der Anhörung haben einhellig darauf hingewiesen, dass das Naturschutzgesetz nicht die geeignete Eingriffsregelung bietet und dass die unteren Naturschutzbehörden damit im Vollzug überfordert wären. Das ist deutlich geworden. Die Kommunen – das ist eben auch noch einmal ganz deutlich dargelegt worden – haben bereits jetzt in den Bereichen, in denen sie es können, mit der Bauordnung eine Ermächtigungsgrundlage für kommunale Gestaltungssatzungen. Die Sachverständigen waren sich weitgehend darin einig, dass die Beratung von Bauwilligen verstärkt werden sollte, um bei dem Sachverhalt präventiv und nicht repressiv tätig zu werden. Frau Mertsching, das berechtigte Anliegen des Verbots von Schottergärten, ohne Frage, ist mit diesem Gesetzentwurf nicht zielführend zu erreichen und der Gesetzentwurf ist als Mittel dafür nicht geeignet. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD –

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Antonia Mertsching Die Linke

Surprise, Surprise!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollege Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Mertsching, bitte, für die Fraktion DIE LINKE.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! In den Kommunen herrschen aber nun einmal große rechtliche Unsicherheiten in Bezug auf Verbote. Dies wird zumindest durch die Aussagen unserer Kommunalpolitiker(innen) bestätigt. Das war auch einer der Gründe, warum wir den Gesetzentwurf entwickelt haben. Für klarere Regeln und dafür, Unsicherheiten zu vermeiden, sprach sich auch der Leiter des Dresdner Umweltamtes in der Anhörung aus. Er unterstrich auch das Erfordernis eines Umdenkens und entsprechenden Handelns. Er bemängelte ganz klar, dass Willensbekundungen oft ohne konsequentes Handeln bleiben. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf erreichen, dass Sie handeln. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann lautet das Argument für die Ablehnung unseres Gesetzesvorschlags so: Wir können es nicht vollziehen, mangels Personal, und deshalb können wir kein Verbot aussprechen. Sie erwarten also ein faktisches Vollzugsdefizit. Die Verwaltung könne aus Kostengründen, mangels Personal oder wegen politischer Hemmnisse eine vollständige Umsetzung nicht gewährleisten. Seit wann richtet sich denn die Gesetzgebung eigentlich nach den vorhandenen Ressourcen? Im Übrigen gibt es faktische Vollzugsdefizite auch in anderen Bereichen, und das hat Sie auch nicht davon abgehalten, gesetzliche Regelungen zu treffen, beispielsweise im Datenschutzrecht, im Steuerrecht bei Betriebsprüfungen, beim Politikvollzug des Bundesumweltrechts, beim staatlichen Arbeitsschutz, bei Bestimmungen des besonderen Artenschutzrechts und beim Tierschutz, beispielsweise bei Tiertransporten. Also, das Argument lasse ich nicht gelten, zumal ein sehr aktuelles Beispiel, die neue TierschutzHundeverordnung, die seit Anfang dieses Jahres als bundesweite Regelung gilt, gerade von sich reden macht. Auch hierbei sind die Kontrollmöglichkeiten beschränkt, aber die Regelung wurde trotzdem erlassen und fand und findet sehr breite mediale Aufmerksamkeit und macht damit auf ein bestehendes, aber in der Gesellschaft zu wenig wahrgenommenes oder verharmlostes Problem aufmerksam. Das wurde uns in der Anhörung auch aus Baden-Württemberg bestätigt. Durch die Berichterstattung zu dem Gesetz wurde Aufklärungsarbeit geleistet und weitergehend für das Thema sensibilisiert. Deshalb ist es wichtig, solche Regelungen zu treffen. Es geht um die Sache, um das Problem, und nicht vordergründig um Unzulänglichkeiten staatlicher Institutionen. Ich gebe Ihnen aber recht, wir können das Problem in Sachsen auch anders lösen, in Zusammenhang mit der aktuellen Debatte über die Neuausgestaltung der Bauordnung. Dann gehen wir eben diesen Weg. Wir haben da mal was vorbereitet. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt Herrn Staatsminister Günther für die Staatsregierung um das Wort bitten.

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Wolfram Günther

Hoch geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, die Gestaltung von Gärten ist natürlich grundsätzlich etwas sehr Persönliches und sicher auch eine Frage des Geschmacks, aber wenn es um das Thema Schottergärten geht, dann ist es eben nicht allein eine Frage des guten Geschmacks, sondern sie haben tatsächlich Auswirkungen, und zwar zuerst durch die Bodenversiegelung. Das wurde schon dargestellt. Es ist völlig zutreffend. Gerade weil dort keine anderen Pflanzen von unten aufwachsen sollen, gibt es eine Abdeckung, ein Vlies. Es gibt Folien. Sie versiegeln die Fläche und sorgen dafür, dass Niederschlag genau nicht mehr in den Boden einsickern kann. Sie sorgen auch dafür, dass dort kein Luft- und Nährstoffaustausch stattfindet. Das beschädigt natürlich Bodenlebewesen, die darunter sind. Also, das ist eine massive Schädigung, in jedem Fall für den Boden, und verstärkt natürlich auch das Problem der Versiegelung in Bezug auf Niederschläge, auf Wasser, und natürlich, weil man dann oft zur Erkenntnis kommt, so ganz bewuchsfrei ist es von oben nicht – Moose, Algen und alles Mögliche ist darauf – wird auch gern mit einer Chemikalie nachgeholfen. Auch sie fließt dann ab. Das heißt, die Probleme sind einfach real. Natürlich hat es auch einen Einfluss auf das Mikroklima, auch logisch. Wer es nicht glaubt, der kann sich einmal im Hochsommer auf eine geschotterte Fläche stellen oder versuchen, sich darauf zu legen, wenn er das noch ohne Verbrennungen schafft, und sich im Vergleich dazu auf eine Wiese legen. Dann erübrigt sich vielleicht eine solche absurde Diskussion. Ich lade einfach einmal zur eigenen Anschauung ein. (Heiterkeit) Ja, im Ergebnis ist es natürlich auch ein fehlender Lebensraum. Damit haben wir tatsächlich ein Problem. Wir haben einfach neben diesem Problem mit dem Boden erhebliche Diversitätsprobleme. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie wir mit dem Thema umgehen und was der beste Weg ist, um einen Erfolg zu erreichen. Das ist immer eine große Gratwanderung. Was kann der Staat tun mit seinen Instrumenten von Verbieten über Anreize setzen bis Aufklärung? Wie bewege ich möglichst die meisten Menschen dazu, etwas zu bewegen, und wie kann ich es am Ende auch in einem guten Verhältnis durchsetzen? Genau diese Gratwanderung, diese Abwägung vollführen wir eben. Unsere Auffassung ist, dass es nicht notwendig ist, mit gesetzlichen Verboten zu kommen, weil – auch das wurde schon ausgeführt – es die Gemeinden in den örtlichen Bauvorschriften sehr wohl festlegen können. Dort ist ein Gefühl dafür da, wie relevant ist es von der Größenordnung her tatsächlich konkret vor Ort und wie sind die Möglichkeiten, bestimmte Dinge durchzusetzen. Dann kann man auch konkrete Sachen hineinschreiben, was dort für Bepflanzung stattfinden soll. Das ist also das Subsidiaritätsprinzip, dass man sagt, die kommunale Ebene kann es gut einschätzen, und – das ist tatsächlich ein Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf gewesen –: Die unteren Naturschutzbehörden stehen vor einer ganzen Reihe von großen Herausforderungen. Bei den vielen Problemen, die wir haben, muss man heraussuchen, wo der größte Hebel ist, angesichts der fundamentalen Biodiversitätskrise. Da geht es um Schutzgebiete und den Artenrückgang in der Fläche. Wo ist der Hebel? Was schaffen die überhaupt? Das ist eine reale Herausforderung. Es gab das deutliche Plädoyer der Sachverständigen, bitte nichts ins Naturschutzgesetz hineinschreiben. Das muss man eben auch zur Kenntnis nehmen. Das heißt für uns nicht, dass wir das Problem nicht angehen. Die Instrumentarien sind vielfältig, und wir setzen auf Anreize und auf das Thema Umweltbildung. Wir entwickeln gerade das sächsische Biodiversitätsprogramm fort einschließlich eines Handlungskonzeptes Insektenvielfalt. Da geht es darum, wie wir Lebensräume sichern und neue Lebensräume schaffen. Für den Siedlungsbereich knüpfen wir an das bestehende Projekt „Puppenstuben gesucht – Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ an. Wir entwickeln es weiter und weiten es aus zu dem Projekt „Natur vor der eigenen Haustür – Mach mit!“. Nach den sieben Projektjahren haben wir bereits 880 registrierte Projektwiesen einschließlich dieser Aktion. Dahinter stecken 740 registrierte Akteure, oft auch wesentliche Multiplikatoren. Dabei handelt es sich oft um Schulen oder Unternehmen, wo dann noch viel mehr Menschen dahinterstehen. Ziel ist tatsächlich die Beteiligung, Sensibilisierung, Wissensvermittlung, auch Vernetzung, also ein regelmäßiges Daraufgestoßenwerden einer breiten Öffentlichkeit auf dieses Thema. Es geht um die Entwicklung artenreicher Wiesen. Wie geht man damit um? Stichwort Mahdregime. Wie geht man mit Blühwiesen um? Es geht um das Anpflanzen blütenreicher heimischer Büsche, die Pflanzung heimischer Bäume, aber auch Fassaden- und Dachbegrünung, Empfehlungen für Haus- und Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Das ist sehr breit aufgestellt. Es gibt auch die Sächsische Gartenakademie im LfULG, die sich mit diesen Themen auseinandersetzt, im Übrigen in enger Abstimmung mit unseren Kleingartenverbänden. Auch dort hat man eine sehr große Oberfläche, wo man viele Menschen erreicht. Wir haben auch eine Förderrichtlinie für das Landesprogramm „Stadtgrün und Lärmminderung“ in Erarbeitung. Sie befindet sich aktuell im Kabinettsverfahren. Auch dort geht es darum, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sowie auch anerkannte Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, damit diese Projekte durchführen können. Das Ziel ist die Förderung und Verbesserung der grünen Infrastruktur, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität durch Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Pflanzung mehrjähriger insektenfördernder Gehölze und blütenreicher Wiesen, Kraut- und Staudenflächen, das Mahdregime sowie dach- und bodengebundene Fassadenbegrünung. Dadurch ergeben sich viele Synergieeffekte. Das hat mit Klimawandelfolgen und Beschattung und Abkühlung zu tun. Es gibt immer gleich mehrere Gründe, warum man das machen will. Wir schreiben gerade bei dem neuen EU-Programm EFRE die Förderrichtlinie, damit wir das eben Gesagte überführen und ein dauerhaftes Programm aus EU-Mitteln für Kommunen haben, die genau das anwenden können. Übrigens noch ein Hinweis: Wir haben auch andere Fördermöglichkeiten, die wir dahingehend weiterentwickelt haben, gerade wenn es um die Verbesserung der Biodiversität und den Insektenschutz geht. Ich nenne die Richtlinie „Natürliches Erbe“ und die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“. Wir nehmen das Thema sehr wohl ernst, müssen aber schauen, wo angesichts unserer Ressourcen im Blick auf die kommunale Ebene der beste Weg ist und wo wir die meisten Menschen erreichen. In der ganzen Bandbreite sind wir mit Aktivitäten dort dran, wir können aber im Sinne der Anhörung nicht empfehlen, das im Naturschutzgesetz zu verankern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Deshalb ist das die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich Ihnen vor, dass wir blockweise abstimmen. – Sehr gut. Das spart Zeit. Wir stimmen jetzt im Block über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 und das Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dem somit nicht entsprochen. Es gibt auch keinen Antrag auf Schlussabstimmung von der Fraktion DIE LINKE. Deshalb gilt dieser Gesetzentwurf als abgelehnt und die zweite Beratung ist geschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines als gesetzlichen Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf Drucksache 7/9728, Ausschusses für Soziales und Ich frage Frau Saborowski, ob sie als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort wünscht. – Nein. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Gorskih ans Redepult.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute liegt Ihnen unser Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Kinder- und Familienfreitags zur Entscheidung vor. In den zurückliegenden zwei Jahren der Corona-Pandemie konnten Eltern und Kinder relativ viel Zeit gemeinsam zu Hause verbringen, aber unfreiwillig, denn die Schulen und Kitas waren geschlossen, Eltern waren arbeiten, manche waren im Homeoffice oder sie mussten zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben. So musste man ungewohnt viel Zeit miteinander verbringen, aber unter sehr stressigen Bedingungen. Kinder sollten zu Hause lernen, Eltern ihre Arbeit machen, beide hatten vielleicht Videokonferenzen, schlimmstenfalls vielleicht sogar zur selben Zeit, oder bei in Armut lebenden Familien sogar über denselben Laptop. Diese sehr schwierige, stressige und belastende Situation der Familien haben wir hier im Landtagsplenum schon mehrfach thematisiert. Die Corona-Pandemie hat Familien und speziell Kindern einiges zugemutet, das wissen wir alle. Da spreche ich noch nicht von den seelischen, emotionalen oder psychischen Belastungen für Kinder und Familien. Natürlich ist ein Kinder- und Familienfeiertag dafür kein Ausgleich, weder für diese besonderen Belastungen der Corona-Zeit noch für die ganz normalen Mühen und Belastungen, mit denen Familien, insbesondere mit vielen Kindern oder alleinerziehende Eltern auch sonst konfrontiert sind. Dieser Feiertag kann natürlich nur eine Maßnahme von vielen sein und wird uns nicht von der Pflicht entbinden, uns den familienpolitischen Defiziten zu widmen und diese zu beheben. Das versteht sich von selbst. Der von uns geforderte Familienfreitag wäre also nur ein kleines Symbol im Feiertagskalender des Freistaates Sachsen, genauso wie der 1. Mai, der gerade hinter uns liegt, ein Symbol für die Arbeiterbewegung und für den Kampf um Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter ist. Auch alle anderen säkularen und religiösen Feiertage sind Symbole, egal ob für die Geburt oder die Auferstehung Jesu vor 2 000 Jahren oder beim Tag der sogenannten Deutschen Einheit. Warum also nicht endlich auch ein Symbol für Familien und Kinder in Sachsen? des Entwurfs „Kinder- und Familienfreitags“ Feiertag der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt Oder um es mit einem Zitat von Brunhild Fischer vom Landesverband Sachsen „Selbstbestimmte Handlungsstrategien und Initiativen für Alleinerziehende“ zu sagen: „Selbstverständlich ist kein einziger Feiertag lebensnotwendig, sondern nur persönliche, gesellschaftliche oder politische Handlungen sind für die Menschen im Freistaat entscheidend, aber Feiertage wie der Weltkindertag in Thüringen, der Weltfrauentag in Berlin und die religiösen Feste, wie Feiertage zu Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, Reformationsfest, Buß- und Bettag, Allerheiligen, Weihnachten oder der Tag der Deutschen Einheit bezeugen das ganz besondere Interesse und die Prioritätensetzung innerhalb der Gesellschaft an den damit in den Fokus rückenden Themen. (Unruhe im Saal) Im Umkehrschluss heißt das, ein nicht begangener Feiertag zeugt möglicherweise von nicht vorhandenem Interesse.“ (Beifall bei den LINKEN) Von den Koalitionsrednerinnen und -rednern, die anschließend hier ihre Ablehnung begründen werden, wird es – nehme ich einmal an – kaum jemand wagen, die Bedeutung der Familien und Kinder in Sachsen infrage zu stellen. Sie werden, so wie in den Vorberatungen auch, andere Vorwände finden, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Einer wird mit Sicherheit sein, dass es sich bei dem Vorschlag um Symbolpolitik handelt. Selbstverständlich müssen wir die vorhandenen Problemlagen angehen, denn sie werden nicht von einem einzigen Feiertag gelöst, aber das behauptet ja auch niemand. Es braucht familiengerechte Maßnahmen. Familien brauchen zum Beispiel angemessenen und bezahlbaren Wohnraum und eine dazugehörige intakte und bezahlbare Mobilität. Eltern, insbesondere alleinerziehende Eltern, brauchen einen Arbeitsplatz mit familiengerechten Arbeitszeiten und eine krisenfeste, verlässliche, hochwertige und wohnortnahe Kinderbetreuung. Kinder brauchen unter anderem krisenfeste Schulen, kostenfreie Lern- und Lehrmittel und digitale Endgeräte. Eltern brauchen existenzsichere Einkommen, um ihre Kinder zu versorgen. Natürlich werden wir LINKE nicht aufhören, weiterhin zu fordern, dass kein Kind mehr in Armut aufwachsen muss, dass Familien unterstützt werden und dass die Lebenslagen von Alleinerziehenden in Sachsen nachhaltig verbessert werden. Das haben wir bisher gefordert, und das werden wir auch weiterhin tun. Wir haben hier schon viele Drucksachen vorgelegt und Anträge und Vorschläge im Plenum diskutiert. Also können Sie uns nicht vorwerfen, wir würden uns mit diesem Gesetzentwurf einen schlanken Fuß machen wollen, weil wir keine weiteren Maßnahmen fordern. Das stimmt nicht. Sie können uns auch nicht vorwerfen, dass wir dem Irrglauben verfallen sind, ein Feiertag allein könne alle Probleme von Familien und Kindern in Sachsen lösen. Das kann er nämlich nicht. Was er jedoch kann, ist ein markantes Zeichen zu setzen und zu zeigen: Politik ist für Sie, für Euch, für Familien, für Eltern, für Großeltern da. Mit dem Feiertag erreichen wir nämlich alle Generationen. Alle Generationen sollen sich von diesem Familienfeiertag angesprochen fühlen. Was Familien auch brauchen, ist Zeit. Vielen Umfragen zufolge wünschen sich Familien genau das: mehr Zeit miteinander, mehr Zeit zusammen. Das ist nach unserem Gesetzentwurf möglich. Wir wollen den ersten Freitag im Juni zum Familienfeiertag machen. Das erste Wochenende im Juni soll zu einem verlängerten Wochenende werden. Das eröffnet in der Familie die Möglichkeit, eine etwas entspanntere und längere Zeit miteinander zu verbringen, wie das sonst zu Weihnachten, Ostern oder Pfingsten möglich ist. Wir schaffen damit einen sogenannten Wochenfeiertag, einen Feiertag, der immer auf den gleichen Wochentag fällt, wie Himmelfahrt, Karfreitag oder Buß- und Bettag, und der damit den Menschen niemals dadurch verloren geht, falls er auf das Wochenende fällt, was wir gerade erst an diesem Wochenende am 1. Mai erlebt haben. Dieses Jahr könnte – vorausgesetzt, Sie stimmen doch noch dem Gesetzentwurf zu – die freie Zeit für Familien vom Familienfreitag bis zum Pfingstmontag reichen. Ich will mich einem anderen Gegenargument stellen, nämlich der Frage: Was soll das alles kosten, und wer soll das bezahlen? Es gibt in Deutschland einige sogenannte Wirtschaftsexperten, die erschreckende Verluste ausrechnen und den Niedergang der deutschen Wirtschaft prophezeien, wenn es einen zusätzlichen Feiertag gäbe. Nun wurde in Sachsen ein Rechenmodell für die Kosten eines Feiertags etabliert. Den Buß- und Bettag, der im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in Sachsen nicht abgeschafft wurde, den lassen sich die sächsischen Unternehmer(innen) seit einem Vierteljahrhundert eiskalt von ihren Beschäftigten bezahlen, und zwar in Höhe des Arbeitgeberanteils zur Pflegeversicherung. So wurde der Wert eines Feiertags beziffert. Wie willkürlich und ungerecht das ist, erkennt man daran, dass andere Bundesländer, die genauso viele oder sogar mehr Feiertage als Sachsen haben, etwas Derartiges nicht kennen. Zu Recht fordern die Gewerkschaften, diesen Anachronismus abzuschaffen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Flexibilität bei Eingriffen des Staates in die Wirtschaft, bei der Schließung ganzer Bereiche, aber auch bei der Gestaltung von Arbeitszeiten möglich ist, wenn die gesellschaftliche Notwendigkeit und der politische Wille bestehen. Nach zwei Jahren Corona glaubt einfach niemand mehr das Gejammer der Arbeitgeberverbände, dass ein einzelner zusätzlicher Feiertag zu schlimmen ökonomischen Verwerfungen führen werde. Übrigens sind solche Verwerfungen auch in Berlin nach der Einführung des Frauentags als Feiertag und in Thüringen nach der Einführung des Weltkindertages nicht eingetreten. Kurioserweise ist das Land in Deutschland mit den meisten Feiertagen, nämlich Bayern mit zwei mehr als Sachsen, auch noch das wirtschaftlich erfolgreichste. Es gibt also keinen wirklich vernünftigen Grund, unseren Gesetzentwurf abzulehnen. Und Symbolpolitik kann durchaus etwas bewirken, wenn man die richtigen Zeichen setzt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Präsidentenwechsel) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih brachte den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der ersten Rednerrunde ein. Bevor ich nun an Frau Kollegin Saborowski von der CDUFraktion übergebe, ist mir aufgefallen, dass pünktlich zur Kaffeezeit die Unruhe etwas größer wird. Ich bitte um etwas Ruhe. Wenn Sie sich unterhalten wollen, dann bitte außerhalb des Plenarsaals. Das stört den Redner oder die Rednerin doch sehr, wenn er oder sie hier vorne am Pult steht. Ich übergebe jetzt an die CDU-Fraktion, an Frau Kollegin Saborowski, bitte schön. (Ines Saborowski, CDU: Für die Koalition spricht Frau Kuhfuß!) – Vielen Dank. Dann übergebe ich jetzt an die AfD-Fraktion, an Frau Kollegin Schwietzer, bitte schön.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Kinder hat, der hat es gerade in den letzten beiden Jahren nicht leicht gehabt. Die ohnehin hohen Belastungen von Familien haben durch die unsäglichen Corona-Maßnahmen enorm zugenommen. Kitas waren plötzlich geschlossen, Schulen waren dicht. Kinder mussten neben der Heimarbeit auch noch betreut oder beschult werden. Spielplätze waren abgesperrt. Das Treffen mit Freunden war verboten. Die Familien, die kein Haus besitzen, waren in ihren Wohnungen, welche teilweise bei mehreren Kindern auch noch zu klein sind, eingesperrt. Wie belastend die Situation tatsächlich war und immer noch ist, zeigen viele Berichte. Ich möchte nur einige zitieren: „Verdammt, wie sollen wir das alles schaffen, ohne durchzudrehen? Wie soll ich meinen Kindern Optimismus vermitteln, wenn ich selbst diesen nicht mehr spüre?“ Nächster Bericht: „Auch die Kinder vermissten ihre Freunde. Schmerzlich. Die ersten Tränen fließen.“ Und ein letzter Bericht: „Zwei Wochen nonstop Kinderbetreuung, eine Woche eingepfercht in den eigenen vier Wänden und dem Hof. Ich muss ganz deutlich sagen: Ich kann nicht mehr.“ Die Corona-Maßnahmen haben also in den letzten zwei Jahren das verstärkt, was ohnehin schon längst belastender Alltag vieler Familien war. Viele Familien müssen lange arbeiten, damit überhaupt genug Geld hereinkommt. Vielleicht ist ein Partner sogar auf Montage und unter der Woche nicht zu Hause. Vielleicht führen Schichtarbeit oder lange Wege zur Arbeitsstätte zu ständigen Zeitkonflikten. Vielleicht fehlt der zweite Elternteil durch eine Trennung oder durch Tod, und die Hauptlast bleibt bei einem Elternteil. Wenn dann noch die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen hinzukommen, wird eine Belastung schnell zur Überlastung. Es geht im Kern um Geld- und Zeitnot. Das sind die Probleme, die Familien aktuell haben und die sich gegenseitig bedingen. Es sind diese zwei Probleme, die dazu führen, dass Eltern gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen würden, es aber nicht können. Sie von der Linksfraktion haben aber den ganzen CoronaWahnsinn mitgemacht. Sie haben, statt Familien zu entlasten, immer schärfere Maßnahmen gefordert. Sie haben Familien eingeengt. Sie haben die Regierung mit zum Lockdown getrieben. Sie wollten die Schulen noch sehr viel länger schließen. Wenn es nach Ihnen ginge, wäre wahrscheinlich heute noch die Wirtschaft lahmgelegt und die Kinder in Heimbeschulung. Aber ausgerechnet Sie wollen jetzt Familien entlasten? Das finden wir absurd und schizophren. Schizophren ist es auch, wenn Sie als Ziel in Ihrem Gesetzentwurf ausgeben, dass der Kindertag als Feiertag dazu beitragen soll, dass die Kinderrechte in Deutschland bekanntgemacht, ihre Durchsetzung weiter vorangetrieben und dabei die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen in Deutschland verbessert werden sollen. Da kann ich Ihnen nur sagen: Fassen Sie sich erst einmal an die eigene Nase. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin schrieb in einer Stellungnahme zur auch von Ihnen unterstützten Corona-Politik, dass Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse nicht einbezogen und nicht als Person mit ebenbürtigen Rechten gesehen wurden. Sie galten nur als potenzielle Virusträger. Ihre Lebenswelt wurde massiv eingeschränkt; das nicht zum eigenen Schutz, sondern zum Schutz anderer, wie zum Beispiel Oma und Opa. Die Stellungnahme zieht das Fazit, dass die Betrachtung von Kindern nicht aus ihrer eigenen Perspektive, sondern als Mittel zum Zweck der persönlichen Würde der Kinder widerspricht. Das steht nun im eklatanten Widerspruch zu den von Ihnen so hochgelobten Kinderrechten. Nach diesen ist das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Gesetzgebungsorgane, wie es in Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Jetzt frage ich Sie, liebe Linksfraktion: Wie passt das zusammen? Meinen Sie es mit dem Wohl der Kinder und der Entlastung der Familien tatsächlich ernst, wenn Sie selbst Ihre verfolgten Ziele mit Füßen treten? Wir finden: Das passt nicht zusammen. Werden Sie sich also erst einmal selbst klar darüber, was Sie eigentlich möchten. Jetzt konkret zum Inhalt. Sie möchten genau einen einzigen zusätzlichen freien Tag schaffen. Wie das zu einer Entlastung der Familie führen soll, das bleiben Sie schuldig. Was Sie nicht verstanden haben, ist, dass es eine Entlastung im Alltag von Familien braucht. Es braucht Freiräume für gemeinsames Spielen und Erleben über das ganze Jahr, und zwar an allen 365 Tagen und nicht nur an einem Tag. Aber wer sagt schon Nein zu einem zusätzlichen Feiertag? Und genau darum geht es Ihnen wohl. Sie wollen eine populistische Forderung aufmachen, die Sie dann öffentlichkeitswirksam vermarkten können. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Haben Sie zugehört?) Wenn Sie dann Ihre Forderung in die Bevölkerung tragen, dann erzählen Sie den Menschen aber auch, dass diese den geschenkten Tag teuer bezahlen müssen. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! –

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Kerstin Köditz Die Linke

Nicht zugehört! – Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Erzählen Sie dem Durchschnittsverdiener ruhig, dass dieser den freien Tag mit zusätzlichen rund 200 Euro in die Pflegeversicherung finanzieren darf. Ob dieser dann immer noch Ja zu dem geschenkten Tag sagt, ist ungewiss. Vermutlich kommt Ihr Feiertag dann aber eher schlecht an; denn Sie erinnern sich: Geld ist für viele Familien Mangelware, und es zählt jeder Euro am Monatsende. Statt eine Symbolpolitik zu betreiben, sollten Sie sich lieber um die Ursachen der Probleme kümmern. Wir als AfDFraktion haben hier schon etliche Vorschläge gemacht. Und? – Auch diese haben Sie abgelehnt. Ob Sie ernsthaft an einer Erreichung unseres gemeinsamen Ziels – mehr Zeit für Familien – interessiert sind, ist mehr als fraglich. (André Barth, AfD: Genau!) Was es braucht, sind der Ausbau und die Stärkung des Landeserziehungsgeldes hin zu einer Lohnersatzleistung nach dem Vorbild des Bundeselterngeldes. Dazu haben wir schon des Öfteren Ausführungen gemacht. So kann es Eltern ermöglicht werden, nach der Geburt bis zum Ende des dritten Lebensjahres des Kindes zu Hause zu bleiben. Viel zu früh müssen Kinder derzeit in die Krippe gebracht werden. Und weshalb? Weil das Geld benötigt wird. Wir wollen also viel Zeit für die eigenen Kinder schaffen, ohne dass es finanziell eng wird. Sie haben das abgelehnt. Ferner haben wir in diesem Hohen Hause beantragt, dass ein Begrüßungsgeld anlässlich der Geburt eines Kindes in Höhe von 5 000 Euro ausgezahlt wird. So wird gerade in der teuren Anfangsphase bei der Bezuschussung der Erstausstattung ein finanzieller Freiraum geschaffen. Auch das haben Sie abgelehnt. Was es aber auch braucht, ist eine Reformierung des Steuerrechts. Wir wollen das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterentwickeln, und zwar so, dass vor allem Mehrkinderfamilien von einer deutlich niedrigeren Steuerlast profitieren. (André Barth, AfD: Da staunt der Herr Gebhardt!) Dies erhöht die finanziellen Spielräume in den Familien und schafft so auch zeitliche Freiräume, wenn dadurch zum Beispiel der Erwerbsumfang reduziert werden kann. Dann geht man halt weniger arbeiten. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch Quatsch!) Das haben wir hier leider im Freistaat nicht selber in der Hand; das wissen wir. Dennoch ist es notwendig. Auch diese Forderung unserer AfD-Bundestagsfraktion haben Ihre Mitstreiter dort abgelehnt. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Statt also mit der Forderung nach einem einzigen Feiertag um die Ecke zu kommen, der den Durchschnittsverdiener auch noch rund 200 Euro jährlich kostet, sollten Sie lieber die Ursachen für die Probleme in den Familien bekämpfen. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE) Bekämpfen Sie den Zeit- und Geldmangel an Ihren Ursachen. Nur so kann eine echte Entlastung der Familie erfolgen. Weil Ihr Antrag keine echte Entlastung darstellt, lehnen wir diesen ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es ist ein Gesetzentwurf!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Kollegin Schwietzer sprach für die AfD-Fraktion. Ich übergebe nun das Wort an Frau Kollegin Kuhfuß. Sie spricht für die Koalitionsfraktionen.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen haben über diesen Antrag bereits in der letzten Legislaturperiode gesprochen, und wir haben im Ausschuss intensiv darüber gesprochen. Deswegen lassen Sie mich nur noch ein paar Worte sagen. Meine Vorrednerin hat mich aber ein Stück weit provoziert, sodass ich zumindest ein, zwei Dinge klarstellen möchte. Jemanden der Schizophrenie zu bezichtigen ist eine schwierige Angelegenheit. Schizophrenie ist eine Krankheit, die im ICD-10 beschrieben ist; es ist eine psychische Erkrankung. Wir hatten heute in der Aktuellen Debatte das Thema Barrierefreiheit, den Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Ich wünsche mir hier einfach einen anderen Umgang mit Krankheitsbildern. Ich sehe auch keine Veranlassung, die Fraktion DIE LINKE als schizophren zu bezeichnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der Abg. Hanka Kliese, SPD und der Staatsministerin Petra Köpping) Das Zweite ist: Ich kann dieses allgemeine Jammertal rund um Kinder, Jugendliche und Familien der AfD-Fraktion nicht mehr ertragen. (Zurufe von der AfD) Sie tun so, als ob wir in Sachsen in einer Situation leben würden, in der es a) eine Zumutung sei, Kinder zu haben, (Zurufe von der AfD) und b) wir in der Frühe aufstehen, um als Staatsregierung alles nur Mögliche dafür zu tun, damit es Kindern, Jugendlichen und Familien schlecht geht. Das ist nicht wahr. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD: Doch!) Zurück zum Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf als solcher verfolgt das Anliegen, mehr Zeit für Familien zu schaffen. Diese Zeitpolitik, mehr Zeit für Kinder, für Jugendliche und für Familie zu haben, unterstützen wir als BÜNDNISGRÜNE absolut. Elternzeit, Pflegezeit, Auszeit – Zeit, damit Menschen das Gefühl haben, sich um sich und ihre Lieben wieder sorgen zu können, ist ein ganz dringendes Gebot, das wir politisch verfolgen sollten. Die Formel „Zeit ist gleich Geld“ ist eine, die uns in diesem Kontext nicht weiterhilft. Aber dieser Gesetzentwurf fokussiert auf einen Tag, und dieser eine Tag wird uns nicht dazu bringen, familienfreundlicher zu sein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir können auch eine Woche daraus machen!) – Herr Gebhardt möchte gern eine Woche daraus machen, da bin ich dafür. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Juhu!) Wir sollten quasi die ganze Woche so gestalten, dass Eltern Eltern sein können, dass Menschen, die Verantwortung füreinander übernehmen, Verantwortung füreinander übernehmen können. Dazu braucht es viel mehr als nur einen Tag. Es braucht eine gute Kinderbetreuung, auch über die 4. Klasse hinaus, weil die Kinder dann eben noch nicht grundlegend selbstständig sind. Es braucht eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, weil sowohl Frauen häufig keine Lust mehr auf dieses Familienbild haben, was sie in die unbezahlte Teilzeitfalle und damit in die Altersarmut treibt, als auch mir immer wieder Männer begegnen, die keine Lust mehr haben, Wochenendväter oder der Ins-Bettgeh-Papa zu sein. Was wir brauchen, ist Verlässlichkeit in den Arbeitszeitund in den Familienzeitmodellen. Diesbezüglich ist trotz aller Entwicklungen, die ich auch in den letzten Jahren sehe, noch Luft nach oben. Ich sehe es als Aufgabe für dieses Hohe Haus, das weiterzuentwickeln und insbesondere mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten hierzu im Gespräch zu bleiben, die Standards weiterzuentwickeln, aber ihnen eben auch das Geld zur Verfügung zu stellen. Bei dem Thema Standards zur Verfügung stellen, muss ich es einmal ganz plastisch machen. Familie ist das, was uns jeden Tag passiert, aber Familie ist auch das, was gelegentlich in Krise kommt. Wenn ich zum Beispiel im Familienzentrum Annaberg sitze und sehe, dass auf dem Damenklo ein großer Aufkleber klebt, bei dem ich als Frau aufgefordert werde, mich in einer Notsituation, bei der ich Gewalt ausgesetzt bin, im Frauenhaus in Freiberg oder in Chemnitz zu melden, weil der Landkreis Annaberg kein erreichbares Angebot für mich zur Verfügung hat, dann sehe ich da wirklich noch Potenzial. Auch so etwas gehört für mich zur Familienfreundlichkeit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ein Feiertag stellt Kinder, Jugendliche und Familien für einen Tag in den Fokus. Was wir brauchen, ist aber der Fokus für das ganze Jahr. Deshalb sind uns der Erhalt und der Ausbau der Angebote der Jugendhilfe gerade im ländlichen Raum wichtig, also die Möglichkeit von Beteiligungen von Kindern und Jugendlichen und Familien in ihren Gemeinden. Deshalb sind wir froh, dass im Koalitionsvertrag auf Bundesebene diese Zeit noch einmal untersetzt worden ist, zum Beispiel durch die Erweiterung des Basiselterngeldes um einen Monat und – das finde ich ganz wichtig – eine Erweiterung des Anspruchsberechtigtenkreises. Auch Pflegeeltern können dieses Geld jetzt beantragen. Ich sage das deshalb, weil wir in diesem Haus immer noch ein sehr konservatives Bild von Familie haben. Familie ist für uns Mutter, Vater und zwei oder drei Kinder; aber Familie ist eben deutlich mehr. Familien sind auch Pflegefamilien, Familien sind zwei Frauen mit Kindern oder zwei Männer mit Kindern. Deswegen finde ich es gut, dass das Basiselterngeld genau das in den Blick nimmt. Zum Thema Familienfreundlichkeit haben wir, glaube ich, auf Bundesebene noch einen großen Schritt vor uns: Das ist die Kindergrundsicherung. Ich hoffe sehr, dass wir das umgesetzt bekommen, genauso wie die Kinderrechte ins Grundgesetz. Das ist für mich Familienfreundlichkeit. Das ist für mich Kinderfreundlichkeit. Da wollen wir dranbleiben. Da wollen wir auch das tun, was wir als Sachsen dann nachzeichnen müssen. Ein Feiertag allein wird das Thema nicht lösen. Von daher wird die Koalition den Gesetzentwurf erneut ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuhfuß sprach für die Koalitionsfraktionen. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön. Und etwas Ruhe, bitte.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Familien geben viel Kraft und Energie. Familie ist eine der schönsten Formen von Zusammenhalt und Miteinander und war in der Zeit der beschränkten Kontakte besonders wichtig. Familie kostet aber auch Kraft und Energie. Im eng getakteten Familienalltag ist die gemeinsame Familienzeit oft ein rares und kostbares Gut. Familien brauchen Zeit. Zeit für sich, ihre Kinder, ihren Beruf oder – wie es bereits erwähnt worden ist – für die Pflege von Angehörigen. Gemeinsame Familienzeit bedarf daher der alltäglichen Planung. Gemeinsame Zeit muss eine verlässliche Konstante des Familienalltags sein. Die Einführung eines weiteren Feiertages, der als zusätzliches Zeitkontingent für Eltern und ihre Kinder zur Verfügung stehen soll, hat hier aus meiner Sicht einen rein symbolischen Charakter. Symbole können aber wichtig sein. Mit einem Symbol kann der Fokus auf ein Anliegen oder eine bestimmte Gruppe gerichtet werden. Familien, Kinder und Jugendliche verdienen und brauchen mit ihrem Anliegen Aufmerksamkeit; insbesondere politische Aufmerksamkeit. Um Familien bei der Bewältigung ihres Alltages zu unterstützen, braucht es jedoch eine konsistente Familienpolitik. Wir müssen Eltern ganzjährig geeignete Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zur Verfügung stellen. Sie brauchen Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung. Kinder und Jugendliche müssen die Chance haben, dass sie das werden können, wovon sie träumen. Dafür braucht es gute Bildungs- und Teilhabechancen. Der Freistaat Sachsen ist hier mit einem guten Kinderbetreuungsangebot, seinen familienpolitischen Leistungen und seiner Kinder- und Familienpolitik wirklich gut aufgestellt. Dazu bietet ein dichtes Netz von Familienbildungsund Beratungsangeboten Unterstützung und Hilfe, zum Beispiel bei der Organisation des Familienalltags und der bewussten Einführung gemeinsamer Familienzeiten und täglicher Rituale. So können Bindungen stabilisiert, Werte weitergegeben und Fürsorge- und Beziehungsarbeit innerhalb der Familie geleistet werden. Zeit für Familie, Zeit für sich. Im Übrigen auch wichtig: Zeit für Ehrenamt. Das schaffen wir nicht mit einem Tag. Dafür braucht es anständige Arbeitsverträge mit klaren Arbeitszeiten. Dafür braucht es ausreichend Lohn, um von einem Job gut leben zu können. Dafür braucht es genug Arbeitskräfte, damit nicht immer weniger immer mehr Arbeit leisten müssen. In Sachsen setzen wir gerade auf das Programm „Aufholen nach Corona“. Wir bauen auf unseren „Pakt für die Jugend“, damit in diesem Rahmen den Kindern und Jugendlichen und damit auch Familien langfristig geholfen werden kann. Mit Susann Rüthrich haben wir eine Kinderund Jugendbeauftragte, die sich mit all ihrer Kraft und unserer Unterstützung für die Rechte von Kindern einsetzt. Sie gibt diesem Anliegen mit der ganzen Autorität ihrer Erfahrung und Kompetenz eine Stimme. Sehr geehrte Damen und Herren! Der gewünschte Feiertag soll ein symbolisches Ausrufezeichen für Familien, Kinder und Jugendliche setzen. Die richtigen Ziele dahinter würde er aber nicht wirklich erreichen. Was Familien und Kinder wirklich brauchen, würde er damit nur beschränkt erreichen. Die Familien- und Kinderfreundlichkeit eines Bundeslandes bemisst sich nicht an der Anzahl der Feiertage, sondern ist das Ergebnis einer soliden und durchdachten Familienpolitik. Sachsen ist ein familien- und kinderfreundliches Land. An jedem Tag im Jahr. Wir arbeiten jeden Tag mit unseren Partnern daran, das weiter aufzubauen und weiter zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Gesetzentwurf? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf Drucksache 7/9721, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren! In Tagesordnungspunkt 7 behandeln wir in zweiter Beratung den Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport als Drucksache 7/9721 vor. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Markert, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ab; Drucksache 7/9721. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise im Block über den Gesetzentwurf abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. zur Einführung eines Kinder- und Familienfreitags als gesetzlichen Feiertag; Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf Grundlage für die Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir jetzt im Block über die Überschrift sowie Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer diesen drei Komponenten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit sind die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2, über die wir im Block abgestimmt haben, abgelehnt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage deshalb die Linksfraktion: Wünscht sie eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrags 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Somit stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift sowie Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 und Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung ab. Wer diesen drei Artikeln zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Dankeschön. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist der Überschrift und den Artikeln 1 und 2 zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Somit ist das Gesetz mit Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Stärkung von der kulturellen Bildung Drucksache 7/9600, Antrag der Fraktionen Meine Damen und Herren! Zu Tagesordnungspunkt 8 liegt Ihnen die Drucksache 7/9600 vor. Antrag der Fraktionen

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CDU GRÜNE

Stärkung von Jugendkunstschulen als Akteure der kulturellen Bildung in Sachsen voranbringen. Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen; in diesem Fall an Frau Kollegin Firmenich von der CDU-Fraktion, bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über kulturelle Bildung reden, dann denken wir meistens an Angebote musikalischer Art, Theateraufführungen, Kunstprojekte oder Museen. All das fördern wir, um jungen Menschen schon frühzeitig Kultur nahezubringen und sie zu ermutigen, ihrer reichen Fantasie auf künstlerische Art und Weise Ausdruck zu verleihen. Die Orte, an denen junge Menschen solche Begegnungen mit Kunst und Kultur erleben können, sind zum Beispiel die Kita, der Hort und die Schule. Ganztagsangebote oder auch die Mitarbeit in einem entsprechenden Verein bieten sich an. Es gibt aber einen Ort, an dem man das alles erleben kann und der praktisch alle Künste unter einem Dach vereint. Damit meine ich Jugendkunstschulen. Jugendkunstschulen verstehen sich als außerschulische Einrichtungen der kulturell- ästhetischen Kinder- und Jugendbildung. Sie stehen allen Kindern und Jugendlichen offen und sie sprechen gezielt auch jene Zielgruppen an, die ansonsten nur schwer zu erreichen sind. Mit regelmäßigen Angeboten in verschiedenen künstlerischen Sparten verfolgen sie eine ganzheitliche Bildung und bieten Raum für künstlerisch-experimentelles Arbeiten. Die Kurse bestehen meist aus nur kleinen Gruppen. Oft werden Projekte durchgeführt und die Ergebnisse anschließend öffentlich gezeigt. Manche Jugendkunstschulen sind breit aufgestellt und vereinen auch eine Musikschule unter ihrem Dach, andere wiederum haben dieses breite Angebotsspektrum nicht oder noch nicht. Auch die Trägerschaft und die Organisationsformen sind sehr differenziert. Ob als kommunaler Eigenbetrieb oder in Trägerschaft eines Vereins oder noch ganz anders, eines eint sie alle: Sie sind wertvoller Teil lokaler und regionaler Bildungslandschaften und pflegen vielfältige Kooperationen mit Kitas und Schulen. Jugendkunstschulen als Akteure in Sachsen voranbringen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Jugendkunstschulen haben einen gesellschaftspolitischen Bezug. Sie greifen die Lebenswelt der jungen Menschen auf und nutzen dabei die Mittel der Kunst zur Auseinandersetzung mit den Themen, die junge Menschen bewegen. Damit stärken sie auch die Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen. Mit Blick auf eine berufliche Laufbahn setzen Jugendkunstschulen bei den Stärken der jungen Menschen an und bereiten interessierte Mädchen und Jungen auf einen künstlerischen oder handwerklichen Werdegang vor. Wir schätzen die Arbeit von Jugendkunstschulen, wollen sie bei ihrer Arbeit unterstützten und erreichen, dass solche Angebote weiter auf- bzw. ausgebaut werden können. Mit unserem Antrag wollen wir zuerst einen Überblick über die Situation in Sachsen verschaffen. Ja, man kann im Netz sehr schnell erfahren, dass derzeit neun Einrichtungen in der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen Sachsen e. V. organisiert sind. Doch damit ist noch kein realistisches Abbild der Situation in Sachsen zu erkennen. Dazu gehört auch, dass wir wissen, wie viele solcher Einrichtungen es insgesamt in Sachsen gibt, wie sie organisiert sind und was sie anbieten. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Kitas und Schulen? Werden sie gefördert? Wie hat sich das bisher bewährt? Welche Empfehlungen geben Landeskulturverbände für die Weiterentwicklung der Jugendkunstschulen? Das alles ist wichtig, um eine Grundlage für die weiteren Entscheidungen zu haben, zum Beispiel hinsichtlich des konkreten Unterstützungsbedarfs und einer zielgerichteten Förderung. Am Vorbild anderer Bundesländer, in denen die Marke Jugendkunstschulen schon länger flächendeckend etabliert ist, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, kann man sich orientieren, wenn es darum geht, integrative und spartenübergreifende Konzepte zu entwickeln, um bestehende Jugendkunstschulen weiter auszubauen und neue aufzubauen. Wir sehen Jugendkunstschulen als wichtige Mittler zwischen Bildungseinrichtungen und Kunst in all ihren Spielformen. Deshalb sollen sie als Akteure in lokalen und regionalen Bildungslandschaften weiter vernetzt und auch als Partner in den Ganztagsangeboten beteiligt werden. Nutzen wir doch die vielfältigen Kompetenzen, die in den Regionen zu Hause sind, zum Beispiel Künstler, Musiker, Kunsthandwerker, Fotografen, Mediengestalter, Journalisten. Das Potenzial ist größer, als man denkt. Man muss diese Leute nur ansprechen. Auch Theater und Museen sind Partner, zum Beispiel für ganz wunderbare Projekte. Die großen Städte verfügen über zahlreiche Angebote im Bereich der kulturellen Bildung, doch im ländlichen Raum gibt es bei Weitem kein so dichtes Netz, jedenfalls nicht ohne aufwendige Fahrtwege. Es liegt uns deshalb am Herzen, dass auch für Mädchen und Jungen in den ländlichen Räumen die Chance besteht, ein Instrument zu lernen, sich im Theaterspiel auszuprobieren, ihre Kreativität mit Pinsel und Farbe auszudrücken oder, wie auch immer geartet, ihre künstlerischen Talente und Neigungen zu entfalten, und das in erreichbarer Entfernung zum Wohnort. Dafür ist die Unterstützung des Aus- und Aufbaus von Jugendkunstschulen vor allem im ländlichen Raum erforderlich. Doch ähnlich wie bei den Musikschulen soll dieses Angebot einen qualitativen Anspruch erfüllen. Deshalb gilt es für die Förderung fachliche Qualitätsstandards für das Personal zu formulieren, die jedoch auch erfüllbar sein müssen und nicht durch zu hohe Ansprüche das eigentliche Anliegen der Unterstützung des Aus- und Aufbaus von Jugendkunstschulen konterkarieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Die Anforderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendkunstschulen haben wir uns sehr genau angesehen und reagieren mit dem vorliegenden Anliegen darauf, jedoch auch mit Einschränkungen. Denn selbst wenn wir uns darin einig sind, dass es für eine Kommune eine große Bereicherung ist, über eine Jugendkunstschule zu verfügen, und die Stadt- und Gemeinderäte gut daran tun, Kunst und Kultur mit mindestens der gleichen Wertschätzung zu unterstützen, wie das beim Sport üblich ist, so halten wir es dennoch für nicht zielführend, die Einrichtung und den Betrieb einer Jugendkunstschule zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu erheben, ganz abgesehen davon, dass dies mehrbelastungsausgleichspflichtig wäre. Wenn man sich in einer Kommune nicht bewusst dafür entscheidet, wenn niemand da ist, der dafür brennt, und auch die Bereitschaft fehlt, die notwendigen Mittel in den kommunalen Haushalt einzustellen, wird ein solches Vorhaben nicht gelingen. Diese Entscheidung sollten Kommunen eigenverantwortlich treffen. Mit den im laufenden Haushalt des Freistaates Sachsen eingestellten Mitteln wollen wir die Träger der Einrichtungen unterstützen. Ich bin optimistisch, dass eine entsprechende Förderrichtlinie nun bald das Licht der Welt erblicken wird. Bis Mitte kommenden Jahres erbitten wir von der Staatsregierung einen Bericht zur Situation der Jugendkunstschulen. Gleichzeitig sollen gemeinsam mit den Landeskulturverbänden Perspektiven für die weitere Entwicklung der Jugendkunstschulen entwickelt werden. Mit Blick auf die Reaktionen auf gesellschaftliche Prozesse spielen dabei die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Zeit eine besondere Rolle. Aber auch der Krieg in der Ukraine und die infolgedessen zu uns gekommenen Kinder und Jugendlichen wollen einbezogen und aufgefangen werden. Hierbei wird klar, dass es sich bei Jugendkunstschulen nicht um bloße Ergänzungsschulen zur allgemeinbildenden Schule handelt und auch nicht um Schulen zur Förderung von Eliten, sondern um Einrichtungen, die in hohem Maße soziale Aufgaben und Verantwortung übernehmen, Werte vermitteln, Persönlichkeiten herausbilden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Firmenich sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen ist auch eine neue Stufe der Anerkennung einer Bewegung kultureller Bildung verbunden – einer Bottom-up-Bewegung, wenn Sie so wollen, die in Sachsen einen markanten Ausgangspunkt hatte. Im Jahr 1967 wurde im sächsischen Oederan die erste Jugendkunstschule Deutschlands als sogenannte Volkskunstschule, unter anderem nach dem Vorbild tschechischer Volkskunstschulen, gegründet. Kurz darauf, 1968 und 1969, folgten Gründungen in Wesel und Wuppertal in Nordrhein-Westfalen. In Oederan hatten sich die Kunstschaffenden und Kunstinteressierten zu Zirkeln und Arbeitsgruppen zusammengeschlossen. Die Jugend sollte an Holzgestaltung, Malerei und Grafik herangeführt werden. Es wurden Begabte nach Lehrplänen gefördert. Seit den 1990er-Jahren ging es verstärkt auch darum, breiten Schichten, großen Teilen der Bevölkerung einen Zugang zur bildenden Kunst zu ermöglichen. Der Grundgedanke ist seitdem, dass sie Kunst als Mittel entdecken, um am Gemeinwesen mitzuwirken und auch das eigene Leben schöpferisch zu gestalten. Im Ländervergleich gehört der Freistaat Sachsen heute nicht zu den Vorreitern bei der Förderung der Jugendkunstschulen. In den meisten anderen Bundesländern werden sie landesseitig regulär mitfinanziert. Die Jugendkunstschulbewegung hat auch hier in Sachsen wieder Fahrt aufgenommen. Einzelne Einrichtungen gibt es schon länger; sie sind neben Oederan vor allem in Dresden und Leipzig verortet. Weitere Angebote werden seit einigen Jahren aufgebaut, zum Beispiel in Torgau, Frankenberg oder Naunhof. Es gibt neue Initiativen zum Aufbau einer Jugendkunstschule, etwa in der Oberlausitz. Auch einige Musikschulen wollen ihr Profil von der Musik- zur Kunstschule erweitern, zum Beispiel in Görlitz. Dort läuft bereits eine Pilotphase erfolgreich. Hinter all diesen Bestrebungen steht das Anliegen, dass die Vermittlung der Vielfalt der künstlerischen Ausdrucksformen und Kompetenzen feste Strukturen und professionelle Angebote vor Ort braucht. Jugendkunstschulen erweitern die Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an der kulturell ästhetischen Bildung im Bereich bildende Kunst, aber auch in den Bereichen Theater, Tanz, Medienkunst oder Literatur. Darin liegt ein besonderer Mehrwert, und den haben wir im Blick. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher sind solche vielfältigen Angebote vor allem in unseren ländlichen Regionen noch Mangelware. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen die Jugendkunstschulen deshalb als wichtige Partner in unserer kulturellen Bildungslandschaft stärken, ihre Strukturen und Regelangebote ausbauen und verlässlich mitfinanzieren. Diese zusätzlichen Angebote stellen einen wichtigen Baustein im Rahmen der Gesamtentwicklung der kulturellen Bildung in Sachsen dar. Entsprechend der Ziele des Landeskonzepts Kulturelle Bildung schaffen wir damit in einem weiteren Segment verlässliche Rahmenbedingungen und fördern gezielt den Strukturaufbau außerschulischer Partner. Mir ist wichtig, dass wir dabei die unterschiedlichen Ausgangslagen der Einrichtungen und Initiativen beachten. Eine weitgehend einheitliche Ausrichtung – wie die Musikschulen – haben Jugendkunstschulen in Sachen auch im bundesweiten Vergleich nicht. Idealerweise finden sich alle Künstler unter einem Dach, aber in Sachsen bilden häufig die bildende und die angewandte Kunst den Anfang. Eine Erweiterung der Spartenvielfalt wird angestrebt. Gemeinsam ist den Jugendkunstschulen, dass sie sowohl Begabtenförderung als auch Breitenbildung anbieten. Sie können den Weg zu einer professionellen Kunstausbildung bereiten, haben aber grundsätzlich ein ganzheitliches Bildungsverständnis und eröffnen verschiedenen Zielgruppen Zugänge zur Kunst. Deshalb gibt es in der Regel sowohl wöchentlichen Unterricht als auch Projekte, Sommerkunstcamps oder Ferienateliers. Was genau wollen wir durch den Aus- und Aufbau von Jugendkunstschulen erreichen? Es sollen mehr Angebote auf hohem Qualitätsniveau verfügbar werden. Dabei sollen, je nach Ausgangslage, schrittweise weitere Kunstsparten aufgestellt werden. So ist in Naunhof, ausgehend vom Kinderkunstatelier, die bildende Kunst schon stark aufgestellt, in Frankenberg ist die Musikausbildung schon etabliert. Film, Fotografie, Malerei und Graffiti kommen neu dazu. Der landesweite Aufbau erfordert aus unserer Sicht auch Neugründungen, damit für Kinder und Jugendliche, insbesondere im ländlichen Raum, Angebote besser erreichbar sind. Neugründung heißt nicht automatisch, ein großes Haus aufzumachen. Zunächst kommen zu einem bestehenden Team professioneller Kulturpädagoginnen und -pädagogen weitere Profis aus anderen Sparten hinzu und kreieren ein gemeinsames Programm. Ich möchte an dieser Stelle den Fachverbänden, allen voran der LKJE, dem Fachverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen in Sachsen, herzlich dafür danken, dass sie die Initiativen in Sachsen bei diesem Aufbau tatkräftig unterstützen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für einen echten strukturellen Fortschritt braucht es eine Unterstützung des Freistaates Sachsen. Im Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir als Koalition deshalb erstmals eine gesonderte Förderung von Jugendkunstschulen ermöglicht. Mit dem vorliegenden Antrag stellen wir nun die Grundsätze für eine nachhaltige strukturell wirksame Förderung auf und fordern die Staatsregierung auf, die Richtlinie Kulturelle Bildung dementsprechend anzupassen. Gefördert werden sollen zielgruppengerechte langfristig ausgerichtete Angebote, basierend auf klaren Entwicklungskonzeptionen, künstlerischen und pädagogischen Qualitätsstandards und fachlichen Qualifikationen. Es sollen Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen intensiviert werden. Gemeinsam mit den Landesfachverbänden soll die Staatsregierung einen landesweiten Prozess zur qualitativen Weiterentwicklung einleiten und begleiten. Diese Weiterentwicklung liegt auf mehreren Ebenen: der konzeptionellen, der fachlichen und der strukturellen Ebene. Damit sind verschiedene Aufbauleistungen verbunden: die Konzeption eines spartenübergreifenden oder interdisziplinären Profils, eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sowie Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, die Ansprache neuer Teilnehmergruppen, das Ausprobieren von neuen Angebotsformen und Methoden, der Aufbau interner Strukturen, die Gewinnung von Drittmitteln und vieles mehr. Weil das alles nicht einfach nebenbei und ohne weitere Unterstützung geleistet werden kann, wollen wir gezielt die Beratung, die Fortbildung, die Koordination fördern. So ist es im letzten Punkt des Antrags zu lesen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag setzen die Koalitionspartner einen weiteren Meilenstein zur Stärkung der kulturellen Bildung in ihrer ganzen Breite um. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Richter von der SPD-Fraktion.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein geschätzter Kollege Volkmar Winkler hat gesagt: Es ist ein Vorteil, wenn man als Dritter reden darf. Vieles muss man nicht wiederholen. Man kann aber noch einige Akzente dazu setzen. Natürlich bitte ich Sie – wie meine Vorrednerinnen – um Zustimmung zu diesem Antrag. Ich möchte hinzufügen: Sie können diese Zustimmung, so wie ich, auch gern mit drei Ausrufezeichen versehen. Ich bin von diesem Antrag fast begeistert. Warum? Vielleicht deshalb, weil, wenn ich es richtig beobachtet habe, zum ersten Mal in den Debatten in dieser Legislaturperiode das Wort „Kunst“ in den Mittelpunkt gerückt wird. Das war nicht allzu häufig der Fall oder gar nicht. Dabei verdient dieser Begriff unsere Aufmerksamkeit. Welche zusätzlichen Argumente gibt es für die Zustimmung? Natürlich zunächst einen formalen Grund: Wir lösen damit ein Versprechen des Koalitionsvertrages ein bzw. bringen das Versprechen der Einlösung auf den Weg. Jugendkunstschulen gehören gestärkt, finanziell, strukturell, qualitativ und natürlich – es ist bereits gesagt worden – unter Einbeziehung der Fachverbände. Der zweite Grund ist eher inhaltlich. Mit diesem Antrag wird bezüglich der Kunst- und Kulturpolitik des Freistaates klar, dass auch ein starker Fokus auf die Nachfrageseite gelegt werden muss. Was nützen uns die vielen hochwertigen Veranstaltungen und Einrichtungen der Kunst und Kultur, wenn der nachwachsenden Generation der Zugang zu ihnen fehlt? Sachsen soll auch in Zukunft kein Museum für ausländische, vielleicht gut zahlende Touristen sein, sondern ein lebendiger Ort wertschöpfender Kunst und Kultur. Ich erinnere mich noch gut an eine Debatte im Sächsischen Kultursenat vor circa zehn Jahren. Schon damals rang dieses wertvolle Gremium, das unsere Aufmerksamkeit verdient, in seinen internen Debatten um den Perspektivenwechsel, Kunst und Kultur nicht nur aus der Perspektive der aktuellen Akteure zu diskutieren, sondern auch aus der Perspektive des kommenden Publikums, der Inhalte und der künftigen Rezipienten und Konsumenten. Kinder und Jugendliche brauchen Wegweiser und Vorbilder – Vorbilder im doppelten Sinne des Wortes –, aber natürlich auch geöffnete Türen und Räume, in denen sie sich ausprobieren und neue Entdeckungen machen können, auch an sich selbst. Es geht um politische Unterstützung von Kunst und Kultur, sowohl angebots- als auch nachfrageorientiert. Frau Staatsministerin, Sie haben, glaube ich, im Zusammenhang des ersten Lockdowns einmal emotional gesagt: Hoffentlich trocknen wir nicht aus. – Ich habe dieses Wort noch gut in Erinnerung, als wir so lange keine Theaterbesuche, keine Opernbesuche vornehmen konnten. Man kann auch unabhängig von der Pandemie in dieser Hinsicht kulturell und künstlerisch austrocknen. Auch diesbezüglich müssen wir etwas tun, und das machen wir mit diesem Antrag. Es braucht im Prinzip immer, aber umso mehr in einer heterogener werdenden Gesellschaft, den Zusammenhalt und den inneren Frieden, die Ausbildung und Entwicklung der Fähigkeiten von Empathie und Perspektivenwechsel. Wo erfolgt das? Gewiss auch an Orten der Jugendkunstschulen, dort, wo Menschen ihre Gedanken und Gefühle in künstlerischer und freier Weise ausdrücken und aufeinander beziehen können. Die Freiheit der Kunst gehört substanziell zu einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Sie ist kein Nice-to-have. Jugendkunstschulen sind Orte der außerschulischen Bildung als Teil der kulturellen Bildung im Netzwerk regionaler Bildungslandschaften. Ein wichtiges weiteres Stichwort ist, regionale Bildungslandschaften zu stärken. Das ist im Koalitionsvertrag verankert. Bei aller Wertschätzung für die guten Curricula unserer Schulen: Lernen ist und bleibt ein Selbstaneignungsvorgang. Lernen braucht nicht nur Pläne, die von Lehrenden ausgedacht, durchgeführt und angepasst werden, Lernen braucht auch die Freiheit des Lernenden einmal ohne Vergleiche dort, wo Kreativität im informellen Lernen entstehen kann. Früher hätte man wohl gesagt: im musischen Lernen. Der Kultusminister heißt nicht zufällig Kultusminister und nicht etwa Schulminister oder gar Unterrichtsversorgungsminister, sondern Kultusminister. In diesem Wort schwingt Kult, Kultur und eben auch Kunst mit, all die Orte der freien Entfaltung des selbstaneignenden Lernens von Schülerinnen und Schülern. Wir glauben, dass Jugendkunstschulen dafür bestens geeignet sind und bitten um Ihre Zustimmung, gern auch mit der gleichen Begeisterung, wie ich sie vollziehen werde. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Richter sprach für die SPD-Fraktion. – Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion, an Herrn Kollegen Kirste.

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Thomas Kirste AfD

Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig – das kulturelle Selbstverständnis der Kinder- und Jugendlichen ist zu fördern und sollte sie neugierig auf kulturelle Angebote und die eigene Tradition machen. Eine Kunstlehrerin erzählte mir kürzlich, wie sie Anfang der Neunzigerjahre eine Jugendkunstschule in Dresden, übrigens als eine der ersten, mit aufgebaut hat. Sie sprach ganz begeistert vom Puppentheater sowie den Mal-, Tanz- und Musikkursen, die von den Kindern freudig angenommen wurden. Sie sprach vom Enthusiasmus und der Aufbruchsstimmung zur damaligen Zeit. Das Wichtigste dabei war für sie nach dem Ende der DDR: Endlich war die Schule ideologiefrei möglich, nämlich ohne Basteln von Mainelken oder roten Fähnchen und ohne Pionierlieder und die Huldigung der SED; (Beifall bei der AfD) einfach nur Kunst und Kultur im Unterricht gestalten. Liebe CDU, mit Ihrem Antrag zeigen Sie einmal mehr, wie Sie sich vom links-grünen ideologiedurchtränkten Ungeist durch die Manege ziehen lassen. (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN: Oh!) Ja, warum lassen Sie sich von Ihren links-grünen Koalitionspartnern immer wieder durch die Manege ziehen? Warum? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gibt es eigentlich Geld für die Formulierung, weil Sie die immer in die Reden einbauen?!) Da kommen wir zum Punkt, nämlich erstens: In die Angebotserweiterung der Jugendkunstschulen soll nun der Landesverband Soziokultur einbezogen werden. In einem Landesverband, der in Jugendkunstschulen wirken will, sollten sich jedoch keine links-grün-ideologischen Künstler tummeln. Wie wollen Sie in den Jugendkunstschulen ideologiefreie Kulturvermittlung zukünftig sicherstellen? Oder wollen sie genau das mit der Aufnahme des Landesverbandes Soziokultur erreichen, um sich Ihren links-grünen Bündnispartnern wieder anzubiedern? (Sören Voigt, CDU: Da klatschen nicht mal Ihre eigenen Leute! Hören Sie das?) Was ist eigentlich Kunst? Darüber lässt sich bekanntlich trefflich streiten. (Sören Voigt, CDU: Eben!) Auf keinen Fall ist Kunst aber eine ideologisierte Soziokultur; denn Soziokultur vermittelt soziale und kulturelle Werte gesellschaftlicher Gruppen, also das, was nur diese als moralisch gut empfinden. Sie kaufen sich links-grüne Ideologie mit Ihrem Landesverband Soziokultur (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zum vierten Mal in der Rede, zum vierten Mal!) in die Jugendkunstschulen ein. – Genau. Deshalb nenne ich Ihnen auch ein Beispiel, Herr Lippmann: Wenn ein Schauspieler unter dem Titel „Bleiberecht“ versucht, den Schülern über die ausnahmslos moralische Ebene kritiklose Willkommenskultur als alternativlos und bereichernd zu vermitteln, dann ist das vielleicht Ihre Einstellung, liebe Staatsregierung, aber keinesfalls eine ideologiefreie und keinesfalls unsere. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege, an Mikrofon 4?

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Thomas Kirste AfD

Nein, gestatte ich nicht. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Unruhe) Ich habe einmal auf der Vereinshomepage recherchiert, welche Werte der Landesverband Soziokultur für moralisch gut hält. Vielleicht Heimatliebe, Pünktlichkeit, Fleiß oder Traditionsbewusstsein? (Henning Homann, SPD: Ja!) Mitnichten. Er hielt zum Beispiel die „Erklärung der Vielen: Künstler müssen nicht neutral sein“ aus dem Jahr 2019 für gut. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Als einer der Erstunterzeichner beteiligte er sich engagiert an einseitiger politischer Stimmungsmache. Zitat sinngemäß: Freiheit der Kunst gegen Angriffe von rechts, und vor allem auf dem Land wächst die Bedrohung. (Zurufe der Abg. Henning Homann und Albrecht Pallas, SPD) Die Mitglieder dieses ideologisierten Landesverbandes bezeichnen Andersdenkende als Verschwörungstheoretiker, als Rechtspopulisten und als Extremisten. Das darf nicht sein, das muss gestoppt werden. Schule darf nicht ideologisiert werden. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Starke Unruhe) – Ja, Herr Pallas, dass Sie hier im Zorn über den Verband Soziokultur sind, in dem Ihre Frau Chefin war, ist ganz klar. Jetzt haben Sie ihr einen schönen Posten zugeschanzt, (Starke Unruhe) und das scheint ein Stück weit in der Staatsregierung üblich zu sein, wie man bei Herrn Wöller sieht. Aber damit sind wir bei Punkt 2. Wir befürworten die Förderung von Kunst und Kultur, aber ohne Ideologisierung, ohne jeglichen Extremismus, egal, von welcher Seite. Kunst ist nicht links und grün, und Kunst ist auch nicht rechts. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Und nicht Ideologie!) Ich zitiere in dem Zusammenhang einmal aus der ehemaligen Extremismusklausel des Bundes: „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Wir werden keine Personen oder Organisationen beauftragen, von denen uns bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.“ Eine solche Klausel gilt es wieder einzuführen. Sie hätte vielmehr nie gestrichen werden dürfen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb fordern wir, dass jeder Verein, der an unseren Schulen wirkt, der mit unseren Kindern und Jugendlichen arbeiten möchte, ideologiefrei arbeitet und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt, und zwar ausnahmslos. (Beifall bei der AfD) Damit sind wir bei Punkt 3: Jugendkunstschulen brauchen mehr Geld, aber bitte nicht von den klammen Kommunen, sondern vom Freistaat. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ja, laut Sächsischem Kulturraumgesetz werden kulturelle Einrichtungen auf Beschluss des Kulturkonvents unterstützt, (Unruhe) aber nur nach Maß der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und ohne Rechtsanspruch. Der Finanzrahmen der Kommunen ist mehr als ausgereizt, ausgereizt durch den Erhalt der Feuerwehren, ausgereizt durch Ihre verfehlte Energiepolitik und ausgereizt durch den notdürftigen Erhalt der maroden kommunalen Straßen. Vielen Kommunen steht das Wasser nunmehr bis zum Hals. Weitere kommunale Pflichtaufgaben sind nicht mehr stemmbar. Deshalb fordere ich im Zusammenhang mit unserem Änderungsantrag erstens: Zur Vermittlung von Kultur und Bildung bei Kindern und Jugendlichen werden generell nur Vereine zugelassen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ohne Ideologisierung bekennen. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Also Sie nicht!) Wir fordern deshalb die Wiedereinführung der Extremismusklausel. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Zweitens. Verbände und deren Mitglieder, die einen soziokulturellen Bildungsansatz propagieren, erhalten keinen Zugang zu den Jugendkunstschulen und GTA-Angeboten der Schulen. Drittens. Die Förderung der Jugendkunstschulen wird keine Pflichtaufgabe der Kommunen. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % durch den Freistaat Sachsen. Ihre Frau Firmenich hat das vorhin schon so dargestellt. Stimmen Sie bitte für unseren Antrag. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kirste sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Sodann, Fraktion DIE LINKE.

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Franz Sodann Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Antrag der Koalitionäre ist wieder einer der schon üblichen Sorte. Er bewegt sich zwischen Selbstdarstellung und Absichtserklärungen, und das verdeutlicht schon der Titel des Antrags mit der Forderung „die Stärkung von Jugendkunstschulen voranbringen“. Worin das Voranbringen der Stärkung konkret bestehen soll, dazu enthält der Antrag keine konkreten Festlegungen. Im Übrigen kann man die ersten drei Punkte unter Abschnitt I – wie Frau Maicher auch bewiesen hat – sehr gut selbst googeln, um Antworten zu erhalten. Ich sehe das als reines Alibi eines kleinsten gemeinsamen Nenners. Der uns vorliegende Antrag ersucht die Staatsregierung um einen Bericht und um die Erarbeitung einer Grundlage für die Unterstützung von Jugendkunstschulen. Das Letztere soll in Abstimmung mit den für kulturelle Bildung und Jugendkunstschulen einschlägigen Landesfachverbänden erfolgen und dem Landtag bis zum 30. Juni dieses Jahres vorgelegt werden; das ist in nicht einmal zwei Monaten. Wie gut das funktioniert und was davon dann in den Doppelhaushalt einfließen wird, werden wir sehen. Auf konkrete Forderungen meiner Fraktion komme ich noch; zunächst jedoch einiges zu den Jugendkunstschulen selbst. Den Grundstein für die kulturelle Bildung legen Kindergärten und Schulen. Vor allem die Schule ist eine Bildungseinrichtung, die das Leben Heranwachsender nachhaltig und lange prägt. Kulturelle Bildung wird hier bestenfalls sowohl fächerübergreifend als auch fachspezifisch vermittelt. Dass es um den regulären Unterricht in Kunst und Musik in den Schulen nicht gut bestellt ist, ist bekannt; das haben wir hier debattiert. Es fehlt an fachlich qualifizierten Lehrkräften, und der Unterrichtsausfall ist vergleichsweise groß. Außerschulische Einrichtungen kultureller Bildung sind kein gleichwertiger Ersatz für den regulären Schulunterricht, weil Letzteren alle Heranwachsenden besuchen. Außerschulische Angebote an kultureller Bildung treten zu den schulischen hinzu. Sie ergänzen und erweitern die kulturelle Bildung in der Schule, was ihre Bedeutung jedoch nicht mindert. Das trifft eben auch für Jugendkunstschulen zu. Neben den Musikschulen bieten sie Kindern und Jugendlichen künstlerisch-experimentelle Freiräume und unterbreiten Angebote in verschiedenen künstlerischen Sparten. Manche versammeln gar alle Künste unter einem Dach. Jugendkunstschulen gelten als klassische Honorarkraftbereiche. 90 % des Angebots bestreiten Künstlerinnen und Künstler aller Sparten auf Honorarbasis. Nach Ansicht der Jugendkunstschulen sichert dies dem Angebot seine Flexibilität, seine Dynamik der Innovationsbereitschaft, allerdings um den hohen Preis prekärer Beschäftigung mit mangelnder Kontinuität in der Aufbauarbeit. Experten sprechen vom Risiko gesellschaftlicher Unterbeschäftigung. Angesichts dessen spricht für mich Ihr Punkt d in Abschnitt II des Antrags ein wenig Hohn, wenn dieser fordert, „auf fachliche Qualitätsstandards und Qualifikation“ zu achten. Das ist nicht ganz falsch, aber kümmern Sie sich doch erst einmal um eine faire Bezahlung und darum, dass genügend Fachpersonal ausgebildet wird; denn so sichert man Qualifikation und Qualität – und das dann mit einer fairen Bezahlung, auch in den Musikschulen. Auch die Jugendkunstschulen waren von der Corona-Pandemie betroffen. Deswegen wurden sie in die Förderung durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ der Bundesregierung einbezogen. Mit dem Programmsegment „Jugendkunstschulen holen auf“ werden bundesweit künstlerisch-ästhetische Kurse, Ferienprojekte, Wochenendworkshops sowie offene und mobile Angebote für junge Menschen durchgeführt: bildnerisch, Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel, mediale Gestaltung, Kommunikation. Ziel ist erstens, Kindern und Jugendlichen bundesweit mindestens 15 000 der während der Pandemie verloren gegangenen Stunden künstlerisch-ästhetischer Bildungsarbeit zurückzugeben. Zweitens wird eine Erstansprache neuer Zielgruppen für das Jugendkunstschulangebot angestrebt. Das finden wir wirklich sehr gut. Was ist nun aber aus der Sicht unserer Fraktion konkret zu tun, um die Jugendkunstschulen in Sachsen zu stärken? Nur zwei Forderungen, aus Zeitgründen. Die erste: Die Jugendkunstschulen sind in das kommunale Bildungsmanagement aufzunehmen; der Aufbau von kommunalen Bildungslandschaften, in denen Schulen und Kultureinrichtungen als Orte der kulturellen Bildung eng zusammenarbeiten. Das beinhaltet die Erstellung einer regionalisierten, sozialraumorientierten Bildungsplanung, in die alle Formen und Arten, formelle wie auch informelle Bildungsräume einbezogen sind. Die Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat bundesweit dazu beigetragen, Modelle kommunaler Bildungssteuerung zu etablieren. Dabei sollten die lokalen Akteure finanziell und personell vom Land unterstützt werden – dementsprechend auch der Landesverband der Jugendkunstschulen Sachsen. Leider ist das nicht zu finden in Ihrem Antrag. Die zweite Forderung lautet: Die Jugendkunstschulen sind auf eine landesgesetzliche Grundlage zu stellen, die deren Bestand und Förderung gesetzlich regelt. Die EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat in ihrem Abschlussbericht 2007 alle Bundesländer ausdrücklich hierzu aufgefordert. Auch der Deutsche Städtetag, der sich schon 2003 für die stärkere Verbreitung von Jugendkunstschulen in Deutschland ausgesprochen hat, unterstützt die Entwicklung von Fördergesetzgebungen in den Bundesländern. Vorerst haben aber nur wenige Bundesländer – Beispiele: NordrheinWestfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg – solche gesetzlichen Regelungen verabschiedet. Warum sollte nicht auch Sachsen eine solche landesgesetzliche Regelung für Jugendkunstschulen schaffen? 2003, 2007 – so lange beschäftigen sich Politik und Gesellschaft schon mit diesem Thema. Ich kann nur sagen: Legen Sie einen Schritt zu! Ihr Antrag ist ein sehr kleiner Schritt, nach wie vor ganz am Anfang, mit der Aussicht – Zitat aus Ihrer Begründung –: „Zur Situation der Jugendkunstschulen soll bis zum 30.06.2024 ein Bericht vorgelegt werden.“ Das geht uns alles ein wenig zu langsam und nicht weit genug. Wir finden das Ansinnen gut, können uns aus den hier genannten Gründen aber nur enthalten. Kurz noch an dieser Stelle: Den Änderungsantrag der AfD vergessen wir ganz schnell wieder. Er ändert nichts am Kernproblem, sondern beschwört den Popanz herauf und lässt Sie frönen im Verfolgungswahn vor der Soziokultur und deren Zentren. Sie missachten damit die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Sodann sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit haben wir die erste Rednerrunde absolviert und könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Hat die CDU-Fraktion noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. Aber Herr Kollege Richter von der SPD-Fraktion. Möchten Sie gleich von Mikrofon 1 aus sprechen? – Bitte schön.

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Frank Richter SPD

Herr Präsident! Zu dem Änderungsantrag, der von der AfD-Fraktion eingebracht wurde: Gilt dieser schon als eingebracht? Ich habe das jetzt nicht so ganz – – Er ist noch nicht eingebracht, nein? Eine zweite Runde braucht es aus meiner Sicht nicht, aber zu dem noch einzubringenden Änderungsantrag der AfD möchte ich natürlich noch sprechen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, vielen Dank. Den Änderungsantrag rufe ich noch einmal auf; dann haben die Fraktionen noch Zeit, dazu zu sprechen. Jetzt zunächst noch einmal die Frage in die Runde: Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Frau Staatsministerin Klepsch. Bitte schön.

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Barbara Klepsch

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, ich freue mich über die Debatte, die wir zu dem Antrag „Stärkung von Jugendkunstschulen“ heute hier im Landtag führen. Ich möchte gern mit einem Zitat von Albert Einstein auf meinen Beitrag einstimmen, denn Einstein sagte: „Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.“ Ich denke, gerade Jugendkunstschulen setzen hier an, ohne dabei den Aspekt des Wissens zu vernachlässigen. Ja, es ist gut, dass wir in Sachsen Orte haben, die über die Künste die Fantasie anregen. Kinder und Jugendliche werden dadurch zum Weiterdenken animiert, über den Tag und das bisher Erlernte hinaus. So entwickeln sie Fähigkeiten und Fertigkeiten, die wiederum ganz neue Talente wecken können. Jugendkunstschulen sind damit ein wichtiger Bestandteil einer Bildungslandschaft, die wir gerade heute mehr denn je brauchen. Um Antworten auf die Fragen unserer Zeit zu finden, ist mehr vonnöten als der klassische Schulkanon an Bildung. Wenn wir weiter, schneller und lösungsorientierter denken wollen, brauchen wir zusätzliche Fantasie und Kreativität. Nichts beflügelt die Fantasie so stark wie Malerei, Musik, Medien und darstellende oder schreibende Kunst. Deshalb ist es gut, dass wir uns darüber austauschen, wie wir Jugendkunstschulen, die genau das anbieten, bei uns im Freistaat stärken wollen. Dabei ist es mir wichtig, dass wir den Bildungsaspekt, den eigenständigen Kompetenzerwerb an Jugendkunstschulen betonen und diese nicht nur als Freizeitvergnügen sehen. Sie sind Teil einer guten sächsischen Bildungslandschaft. Neben der Fantasie kommen weitere wichtige Kompetenzen hinzu, die an solchen Bildungsorten mit allen Künsten unter einem Dach angesprochen werden: An erster Stelle ist es die soziale Kompetenz, die an Jugendkunstschulen durch Begegnungen und Interaktionen gefördert wird und ganz entscheidend zur Persönlichkeitsbildung beiträgt. Damit stärken kulturelle Bildungsorte nicht nur das Selbstbewusstsein und die Sozialkompetenz des Einzelnen. Sie tragen auch dazu bei, dass sich unsere Gemeinschaft und das gesellschaftliche Miteinander verbessern und stärken. Hinzu kommt ein Verständnis für künstlerische Prozesse, dass Kinder und Jugendliche an die Kultur auch als Publikum herangeführt werden. Und nicht zuletzt können Kunstschulen auch die Basis für eine neue Generation von Künstlerinnen und Künstlern legen, die jedes Land und ganz besonders Sachsen als Kulturland auszeichnet. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Musikschulen. Jugendkunstschulen können helfen, eine Herausforderung zu meistern, die Picasso ganz treffend beschreibt: Jedes Kind ist ein Künstler. Das Problem ist, Künstler zu bleiben, wenn man erwachsen wird. Kulturelle Bildung kann zumindest ihren Teil dazu beitragen, dass unsere sächsischen Orchester Nachwuchs gewinnen, dass Ateliers auch künftig genutzt werden und in der Kultur und Kreativwirtschaft eine ganz wichtige Wertschöpfung stattfindet. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass wir an der neuen Förderrichtlinie für die Kulturelle Bildung bereits gearbeitet haben. Von Beginn an haben wir ganz eng die Fachverbände einbezogen. Ich möchte an dieser Stelle auch all den Fachverbänden Danke für dieses gute, konstruktive Miteinander sagen. Jetzt haben wir diese und weitere Akteure, wie die Kulturräume, um ihre Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme wurde aufgrund der Anhörung eingearbeitet. Wir werten aus und bringen das Verfahren abschließend ins Kabinett. Dieser Prozess läuft noch. Ich möchte an dieser Stelle diesem Prozess auch nicht weiter vorgreifen. Ich bin mir mit der gemeinsamen Zielsetzung sicher, dass es uns gelingt, die Jugendkunstschulen erstmals hier stärker hervorzuheben und letztlich stärker zu fördern. Damit legen wir eine Grundlage, die vom Landtag letztlich eingestellten Mittel zielgerichtet und gut einzusetzen. Meine Damen und Herren! Es wird keiner bestreiten, dass wir in unserer Gesellschaft solche Bildungsorte brauchen, an denen Kinder und Jugendliche unabhängig von familiären, kulturellen oder sozialen Hintergründen zusammenkommen und durch ein ganzheitliches Bildungsverständnis auf ihrem weiteren Lebensweg begleitet werden. Die neue Förderrichtlinie wird den wichtigen Teilbereich der kulturellen Bildung aufbauen, verstärken und insgesamt neue Akzente im Land setzen. Dabei sind mir nicht allein die Jugendkunstschulen, sondern die kulturelle Bildung insgesamt eine wirkliche Herzensangelegenheit. Parallel zur Fertigstellung der Förderrichtlinie werden wir Ihren Antrag bearbeiten. Und ja, ich freue mich auf eine weitere Diskussion dazu, dann auch hier im Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Klepsch. Vielen Dank. – Nun übergebe ich für die Koalitionsfraktion das Schlusswort an Frau Dr. Maicher, Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern noch auf das eine oder andere eingehen. Vielen Dank für die Debatte. Zunächst aber: Herr Kirste, ich glaube, Sie haben die Prinzipien der soziokulturellen Arbeit nicht so ganz verstanden. Sie wollen das wahrscheinlich auch nicht verstehen. Bei der Soziokultur geht es gerade um eine breite gesellschaftliche Beteiligung, um Vielfalt und gerade nicht um Einzelinteressen, die Sie hier vorgeworfen haben. (Thomas Kirste, AfD: Ich habe Beispiele gesagt!) Aber: Weil rassistische und faschistische Werte nicht zu den Werten des Landesverbandes Soziokultur gehören, haben Sie offenbar ein Problem mit der Soziokultur und auch mit der Beteiligung des Landesverbandes. (Ha-Rufe von der AfD) Das sagt alles über Ihre Gesinnung, und es ist zumindest konsequent, was Sie dann hier machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Sie haben noch etwas über Ihren Gesinnungscheck gesagt. Das soll offenbar ein Eintrittsverbot bedeuten. (Zurufe von der AfD) Wenn Sie am Eingang einer jeden Bildungseinrichtung eine solche Grenzkontrolle einführen wollen, dann können Sie das gleich an jedem Ortseingangsschild in Sachsen machen. Ich frage mich dann aber, ob Sie dann noch zu diesen Orten Zutritt haben, ob Sie dann selbst noch hereinkommen. (Zuruf von der AfD: Wir hätten Zutritt!) – Das würde ich bezweifeln. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Und nun zur kritischen Würdigung des Kollegen Sodann. Das betrifft den Eingangssatz, den Sie in Ihrer Rede schon vorbereitet hatten. Sie sehen nicht so richtig, was hier vorangebracht werden soll, deshalb werde ich es noch einmal kurz sagen: Wir wollen mit diesem Antrag die Stärkung der Jugendkunstschulen voranbringen. Das ist ein Prozess, das sind erste Schritte. Wir wollen nicht nur mehr Unterrichtseinheiten fördern, sondern wesentliche Punkte im Strukturaufbau, in der Stärkung, in der nachhaltigen Förderung, bei Qualitätsstandards in Angriff nehmen. Wir wollen Beratung, Kooperation usw. gezielt fördern. Damit die Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche überall in Sachsen gefördert werden, auch im ländlichen Raum, wollen wir – zweitens – zu Neugründungen kommen und diese fördern. Wir wollen – drittens – das als Beteiligungsprozess sehen. Dieser Antrag ist kein Abhaken, sondern er ist ein Schritt und soll Entwicklungen möglich machen. Das soll auch der Inhalt des Berichts sein, der in dem Antrag gefordert wird. Wichtig ist uns dabei vor allen Dingen, die Verbände einzubeziehen. Das ist ein sehr wesentlicher Schritt in Richtung Förderung und Stärkung von Jugendkunstschulen in Sachsen. Deshalb bitte ich um die Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war Frau Kollegin Dr. Maicher mit dem Schlusswort. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/9787 vor. Jetzt die Frage von mir: Herr Kirste, ist Einbringung erwünscht? (Thomas Kirste, AfD: Ich habe das mit der Rede eingebracht!) – Sie haben diesen Antrag im Rahmen Ihrer Rede eingebracht. Gibt es diesbezüglich Redebedarf seitens der anderen Fraktionen? – Herr Kollege Richter hat schon angezeigt, dass er dazu sprechen möchte. Bitte schön, Herr Kollege.

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Frank Richter SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon ganz gespannt auf die Einbringung des Änderungsantrages und die Erläuterung durch Herrn Kirste. Das haben wir nun leider nicht bekommen. Deshalb begründe ich nun von der Papierform her die Ablehnung. Ich könnte es auch ganz einfach machen, Herr Kirste: Was haben Sie gegen „Hafenstraße“ e. V. in Meißen? Das ist ein soziokultureller Verein, geleitet von Ralf Urban, der Mitglied im Landesverband Soziokultur ist. (Zuruf des Abg. Thomas Kirste, AfD) – Das wäre mir neu. Ich müsste daraus ableiten, dass Sie auch „Hafenstraße“ e. V. von der Kooperation mit den Jugendkunstschulen ausschließen. Das wäre wirklich sehr bedauerlich. Schon aus diesem Grund müsste man Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPD) Er zeigt übrigens auch, dass er von Misstrauen getragen ist, (Thomas Kirste, AfD, steht am Mikrofon) von einem tiefen Misstrauen in soziokulturelle Einrichtungen, die, wenn man in die Satzungen schaut, beispielsweise in die Satzung von „Hafenstraße“ e. V. oder – Herr Schaufel wird sich freuen – in die Satzung von Malzhaus e. V. – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Frank Richter SPD

– Kleinen Moment, bitte. – Diese wären ja auch von der Zusammenarbeit ausgeschlossen. Die Plauener werden sich freuen. Das wäre über Herrn Schaufel oder über andere unbedingt mitzuteilen. Ausschluss, Misstrauen, ein gewisses inquisitorisches Verhalten und die Neigung, Bekenntnisse abzufordern. Sie fordern Bekenntnisse – man höre, die AfD macht sich Sorgen um die freiheitliche demokratische Grundordnung – (Zurufe von der AfD: Oh ja!) von anderen, obwohl Sie selbst, wenn Sie aufgefordert sind, solche Bekenntnisse in der Regel ablehnen. Meine Damen und Herren von der AfD, das ist verlogen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, und den BÜNDNISGRÜNEN, vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jetzt die Zwischenfrage; Kollege Kirste, bitte schön.

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Thomas Kirste AfD

Ich hatte es Ihnen schon zugerufen, Herr Richter. Sie sitzen an der Quelle, Sie sind mit Herrn Pallas in einer Fraktion. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dann können Sie auch, bevor Sie solche Behauptungen über die „Hafenstraße“ aufstellen, – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Haben Sie auch eine Frage, Herr Kirste?

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Thomas Kirste AfD

Haben Sie sich über die „Hafenstraße“ informiert, und wissen Sie, dass die „Hafenstraße“ überhaupt nicht in der Soziokultur integriert ist? (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Das wäre die erste Frage. Zweitens. Offensichtlich haben Sie ein Problem mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Vielleicht stellen Sie auch noch einmal dar, was Sie gegen diesen Antrag haben. Danke.

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Frank Richter SPD

Ich habe mir dank meiner Mitarbeiter, Herr Kirste, die Mühe gemacht, noch einmal die Unterlagen anzuschauen. Glauben Sie mir: Ich wohne in Meißen, ich kenne die „Hafenstraße“, ich habe dieses Soziokulturelle Zentrum schon oft besucht. Es ist mir nicht ganz leichtgefallen. Ich wäre auch nie auf den Gedanken gekommen, einmal das von Herrn Urban geleitete Soziokulturelle Zentrum „Hafenstraße“ verteidigen zu müssen, aber ich muss es hier aus demokratischen und freiheitlichen Gründen tun. „Hafenstraße e.V.“ ist ein Mitglied im Landesverband Soziokultur. Und dieses Mitglied wollen Sie jetzt ausschließen? – Ablehnung, Herr Kirste. Das Zweite hätte ich mir auch lange nicht denken können, dass man mir vor dem Hintergrund meiner Vita – wenn ich einmal darauf aufmerksam machen kann – mangelndes demokratisches Verständnis unterstellt. (Zuruf des Staatsministers Martin Dulig) Ich glaube, diesbezüglich habe ich einiges beizubringen. Ich will das jetzt nicht hervorkehren. Wir beide waren gemeinsam in demokratischen Wahlkämpfen, wir haben uns wechselseitig respektiert. Das fand ich damals nicht schlecht. Dafür bekommen Sie von mir auch im Nachgang ein bestimmtes Maß der Anerkennung. Aber dieser Vorwurf prallt einfach an mir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Noch etwas zu Ihrem Antrag – ich habe noch wenige Sekunden –: Es ist eine Zumutung, diese zusammengegoogelten Begründungen. Ich habe bei der Quelle educalingo.com, die Sie zitieren, heute Nachmittag noch einmal nachgeschaut. Am Ende landet man dann doch wieder bei Wikipedia, aber natürlich nur zur Hälfte ab dem Moment, wo Wikipedia dann interessant wird: „Soziokultur als Fachbegriff der Kulturpolitik bezeichnet eine direkte Hinwendung von Akteuren und Kultureinrichtungen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und zum Alltag.“ Dieses Zitat bzw. dessen Fortsetzung hätten Sie bringen können, aber das passte Ihnen nicht mehr ins Konzept. Sie betreiben Bruchstück-Exegese; so hätten wir das in der Theologie genannt. Das, was Ihnen gerade passt, wird herangezogen und ist als Begründung einfach schon ausreichend, meine Damen und Herren. Tagesordnungspunkt Finanziell schwache Härtefallregelung für die der Infrastruktur im Bereich Drucksache 7/9483, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der AfD-Fraktion das Wort. Herr Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag „Finanziell schwache Kommunen unterstützen“ wollen wir den ländlichen Raum endlich Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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Frank Richter SPD

Ich bedanke mich, Herr Präsident, für den Hinweis. An meiner Emotionalität können Sie ablesen, dass ich noch viele weitere Gründe hätte. Aber dieser Änderungsantrag, meine Damen und Herren, ist definitiv abzulehnen. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/9787 ab. Wer dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer sehr großen Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir stimmen nun ab über den Antrag mit der Drucksache 7/9600. Wer dem Antrag, über den wir gerade debattiert haben, die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und einer großen Anzahl von Fürstimmen ist die Drucksache beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Kommunen unterstützen – Förderung zur Verbesserung Kita und Schule verankern AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung ordentlich stärken. Dazu möchte ich Sie am Anfang auf eine kleine Reise ins Erzgebirge mitnehmen. (Heiterkeit) Dort geht die kleine Pauline mit 20 anderen Kindern in den Kindergarten. In den Kindergarten ist auch schon ihre Oma gegangen – 1939 erbaut, solide und funktional damals, 1980 nach dem damaligen Standard saniert. Seitdem gab es kleine Instandsetzungsmaßnahmen. Und heute? Eine hübsche Fassade mit einem großen Garten. Hinter der Fassade sieht es aber schwarz aus – im wahrsten Sinne des Wortes: Feuchtigkeit, Schimmel und dringender Sanierungsbedarf. Nur wenige Kilometer weiter, wir waren gerade in Frauenstein, in Burkersdorf gehen 50 Kinder in die Kita. Dort gibt es eine ähnliche Situation; auch dort herrscht dringender Sanierungsbedarf bei der Kita. Man fragt sich: Warum herrschen dort solche Zustände? Warum passiert hier nichts? Weil Sie, werte Damen und Herren von der CDU, die Kommunen mit diesem bürokratischen Fördermitteldschungel allein stehen lassen, und das muss sich ändern. Die Stadt Frauenstein versucht seit Jahren, eine Lösung zu finden. Sie hat sich im Jahr 2019 an den Ministerpräsidenten Kretschmer gewandt. Die Sanierung der beiden Kitas würde 3,2 Millionen Euro kosten; das ist der Stand von 2019. Jetzt werden Sie gleich sagen, wenn ich weggehe: Ach Mensch, Herr Weigand, es gibt doch genügend Fördermittel vom Land Sachsen. Ja, beispielsweise die Förderrichtlinie KitaBau mit sage und schreibe 50 % Förderung. Doch war sie schon immer so niedrig? Nein. Schauen wir einmal etwas in der Zeit zurück. Zwischen den Jahren 2008 und 2016 wurden Krippen in Sachsen mit einem Fördersatz von 75 % gefördert. Bis zum Jahr 2020 gab es sogar für Krippe und Kita einen Fördersatz von 75 %. Aktuell liegt der Fördersatz bei der Förderrichtlinie KitaBau bei 50 %. Eine Härtefallregelung für finanzschwache Kommunen? Pustekuchen! Das heißt für die beiden Standorte in Frauenstein: 1,6 Millionen Euro Eigenanteil. Das ist für kleine Kommunen nicht finanzierbar. Das kann man auch der kleinen Pauline nicht mehr erklären, und das wollen wir mit unserem vorliegenden Antrag endlich ändern. (Beifall bei der AfD) Erstens fordern wir, finanziell schwachen Kommunen endlich unter die Arme zu greifen. Es braucht Härtefallregelungen für die Kommunen im ländlichen Raum, die den Eigenanteil nicht selbst stemmen können, wo aber dringender Sanierungs- und Baubedarf besteht. Wir müssen hier wirklich an das Wohl unserer Kinder denken. Zweitens braucht es mehr Geld vom Bund für den Freistaat Sachsen – nicht nur für Erhalt, sondern auch für den Ausbau der Bildungsinfrastruktur. Sachsen muss sich beim Bund für mehr Finanzmittel starkmachen, aber nicht wie in der Vergangenheit, dass dann etwas Kleines hineingeschrieben wird und man in den Bildungsföderalismus eingreift. Nein, wir brauchen das Geld hier so in den Freistaat hinein, damit wir unsere Kommunen ordentlich unterstützen können. Der dritte wichtige Punkt: Zukünftig sind die Kommunen finanziell vernünftig auszustatten, damit sie eigenverantwortlich ihren kommunalen Pflichtaufgaben, beispielsweise der Sanierung und Modernisierung von Kitas und Schulen, nachkommen können. So schaffen wir endlich Luft für unsere Kommunen und mehr Freiraum. Gleich werden Sie wieder sagen: Ach, den Kommunen in Sachsen geht es doch gut. – Das liest man aus der Stellungnahme heraus. Ich freue mich schon, dass ich dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag das Zitat von Herrn Piwarz mitteilen darf, dass die Kommunen in Sachsen finanziell gut aufgestellt seien. Viele Gemeinden, viele Bürgermeister werden sich fragen, wie man auf eine solche Stellungnahme kommt. Es ist nämlich kein Einzelfall, den ich hier vorgetragen habe. Es ist leider bittere Realität im ländlichen Raum, dass die Kommunen wenige Finanzmittel haben. Wir gehen nun von Frauenstein einfach wenige Kilometer weiter, nach Rechenberg-Bienenmühle. Dort steht eine schöne Oberschule mit 320 Schülern. Die Oberschule wurde in der Vergangenheit saniert, und die Schülerzahlen sind in den letzten Jahren – das ist bemerkenswert – um knapp 20 % gestiegen. Dennoch haben die Schüler für den Sportunterricht nicht etwa eine moderne Außensportanlage. Nein, Kugelstoßen und Weitspringen gibt es dort im grasgefüllten Loch, Laufen und Sprinten auf der öffentlichen Teerstraße und Ballsport auf dem Pausenhof. Der verpflichtende Sportlehrplan kann dort nur unter erschwerten Umständen umgesetzt werden. Die Kosten für die Sanierung dieser Außensportanlage belaufen sich auf 1 Million Euro. (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) Dies kann gefördert werden – mit Mitteln aus der Schulinfrastrukturverordnung –, Zuweisung von maximal 60 %. Für klamme Kommunen – Sie können gern reinrufen, Frau Leithoff – gibt es bis zu 75 %. Härtefallregelung? Pustekuchen! Auch hier kann die Gemeinde den Eigenanteil nicht stemmen. Und: Sachsen stellt nur 30 Millionen Euro für die Neubewilligung zur Verfügung. Das Interesse der Kommunen ist aber viel größer, wie unsere Kleine Anfrage zeigt. Wir haben insgesamt 200 Millionen Euro Sanierungsbedarf für Sportanlagen angemeldet. Das ist das Siebenfache mehr, als Sie an Geldern zur Verfügung stellen. Das zeigt, wie Sie dieses Land in den letzten 30 Jahren kaputtgespart haben. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Sie wussten nicht, woher sie das Geld nehmen sollten!) – Herr Voigt, streichen Sie doch einfach einmal Ihre ideologischen Projekte zusammen. – Daher wird es Zeit, endlich anzupacken, damit die kleine Pauline heute in eine sanierte Kita gehen kann und morgen bzw. in der Zukunft in eine Oberschule mit einer ordentlichen Sportanlage. Schaffen Sie daher Härtefallregelungen für finanzschwache Kommunen. Schaffen Sie mehr kommunale Selbstbestimmung statt bürokratischer Fördermittelpolitik. Schaffen Sie für unsere Kommunen endlich mehr Luft zum Atmen. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand von der AfD-Fraktion mit der Einbringung des Antrags. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Gasse von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich nehme gern Stellung zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Er hat Härtefallregelungen im Bereich der Investitionsförderung für den Kita- und Schulhausbau für finanzschwache Kommunen zum Ziel. Sie führten dazu aus, damit sollen Investitionsvorhaben in die Bildungsinfrastruktur auch bei schwieriger Haushaltslage realisiert werden können. Der Koalition und insbesondere meiner Fraktion war es schon immer ein wichtiges Anliegen, die Förderung von Investitionen in Schulen und Kitas zu erleichtern. So hatten wir es uns zur Aufgabe gemacht, das noch vor ein paar Jahren sehr aufwendige Förderverfahren wesentlich zu vereinfachen und die Förderung zu verstetigen. Das ist auch gelungen, Herr Dr. Weigand. Mit dem Inkrafttreten unserer Schulinfrastrukturverordnung im Jahr 2020 konnten wir den bürokratischen Aufwand für die Kommunen spürbar reduzieren. Gleichzeitig haben wir den Regelfördersatz auf 60 % angehoben. Mit dieser Verordnung haben wir auch besonders bedürftigen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt – Sie erwähnten es bereits –, einen Fördersatz in Höhe von 75 % in Anspruch zu nehmen. Dem Grunde nach handelt es sich hierbei bereits um eine Art Härtefallregelung. Allerdings, um es wirklich deutlich zu sagen, Herr Dr. Weigand: Der Bau, die Instandsetzung und die Ausstattung von Kindertagesstätten und Schulen sind kommunale Pflichtaufgaben, und das sind sie, weil es sich dabei um Bestandteile der Daseinsvorsorge handelt. Das wiederum bedeutet natürlich nicht, dass die Kommunen mit diesen Aufgaben vom Freistaat Sachsen alleingelassen werden – ganz im Gegenteil: Unser Freistaat unterstützt die Kommunen zum einen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Auf der Grundlage des FAG erhalten die Kommunen pro Schüler einen bestimmten finanziellen Betrag zur Unterstützung, um ihren damit verbundenen Aufgaben besser gerecht werden zu können. Das ist der sogenannte Schüleransatz. Worum es im vorliegenden Antrag jedoch ganz speziell geht, sind die investiven Zuschüsse, die der Freistaat Sachsen für den Bau und für die Sanierung von Schulen und Kitas Jahr für Jahr gewährt. Ich denke, es besteht in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber, dass wir uns als Gesetzgeber sehr gerne dafür einsetzen, dass der Freistaat Sachsen seine Kommunen bei der Schaffung bester Lehr- und Lernbedingungen nach Kräften unterstützt. Unsere Kinder, Erzieher und Lehrer – ich denke, auch darin sind wir uns einig – sind es in jedem Fall wert, unter den bestmöglichen Bedingungen lernen und lehren zu können. Allerdings, auch das gehört zur Wahrheit, können wir nicht einfach das Füllhorn der Glückseligkeit nehmen und über den Schulen und Kitas unseres Sachsenlandes ausgießen. Schön wäre es natürlich, aber wir tun es mit Vernunft und Augenmaß. Wir unterstützen unsere Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Prioritätensetzung auch dabei, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dabei ist es unsere Aufgabe, immer auch die Leistungsfähigkeit unseres sächsischen Staatshaushalts im Blick zu behalten. Auch im kommenden Doppelhaushalt werden wir Corona und Ukrainekrieg zum Trotz dafür sorgen, den Investitionsbedarf in die Bildungsinfrastruktur unserer Kommunen wieder durch angemessene Zuschüsse zu unterstützen. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass nicht nur der Freistaat Sachsen, sondern auch der Bund vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie umfangreiche Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen zur Verfügung gestellt hat. Allerdings sind für die Kofinanzierung dieser Mittel Eigenanteile der Kommunen gefordert. Für die Fördermittel des Landes, die in die Bildungsinfrastruktur investiert werden, gilt dies ebenso. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung sind unsere Kommunen für die Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung selbst verantwortlich. Damit haben sie nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, ihre Prioritäten neben der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben entsprechend selbst zu setzen. Schließlich wissen sie selbst am besten, wo Handlungsbedarf vor Ort besteht. Sofern Investitionen durch die Kommunen als prioritär eingestuft werden, steht es ihnen frei, entsprechende Planungen auch finanzpolitisch voranzutreiben und Förderanträge zu stellen. Es steht ihnen auch frei – Herr Dr. Weigand, zu Ihrem Beispiel –, eine Variante zu wählen, die kostengünstiger für die Kommune ist, und nicht auf irgendeiner Variante zu bestehen, die nur von einer Seite vorangetrieben wird. Es steht den Kommunen frei, Förderanträge zu stellen. Wir als Freistaat werden ihnen nach besten Kräften dabei helfen, diese Planungen voranzutreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus all diesen Gründen sehe ich keine Notwendigkeit für die Einführung einer in dieser Form beantragten Härtefallregelung. Ich bitte Sie ebenso wie die CDU-Fraktion darum, diesen Antrag abzulehnen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Schulze.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe bei der AfD –

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Hans-Jürgen Zickler AfD

Warum grüßen Sie immer die LINKEN nicht? – Weitere Zurufe von der AfD) – Na ja, ich – – (Ivo Teichmann, AfD: Nicht aus dem Konzept bringen lassen!) – Nein, er hat mich nicht aus dem Konzept gebracht. (Gelächter bei der AfD) Ich habe nur gerade überlegt, ob ich es in meiner Redezeit schaffe zu sagen, dass ich ausdrücklich nur diejenigen grüße, und dazu gehören meine eigene Fraktion (Gelächter bei der AfD) wie die regierungstragenden Fraktionen, bei denen ich fest davon überzeugt bin, dass sie für das Gemeinwohl eintreten und nach bestem Wissen und Gewissen miteinander ringen. Auch wenn wir öfter unterschiedlicher Meinung sind, kann ich zumindest auch bei der Regierungskoalition das Gefühl haben, dass Sie glauben, was Sie sagen – was bei Ihnen tatsächlich leider nicht mehr der Fall ist. Dieser Antrag ist ein sehr schönes Beispiel dafür. (Beifall bei den LINKEN) Ich will mich jetzt nicht auf meinen Vorredner konzentrieren, weil ich wirklich glaube, es ist etwas falsch. Dieses Bild, das Sie gerade gezeichnet haben – so funktioniert Sachsen eben nicht mehr. Die Kommunen sind tatsächlich in einer Situation, dass sie große Schwierigkeiten damit haben, ihre Eigenmittel aufzubringen. Das habe ich hier an anderer Stelle schon oft genug gesagt. Wir müssen auch bei den Verhandlungen über das FAG und bei den Haushaltsverhandlungen darüber reden, wie wir die Kommunen wieder handlungsfähig bekommen, wie wir es hinbekommen, dass die Kommunen selber entscheiden können und dass die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich funktioniert. Wenn ich dann Ihren Antrag nehme, dann sage ich ganz offen und ehrlich: Kommt er aus der PR-Abteilung oder entstammt er sozusagen irgendeiner Überlegung, was man ganz schnell einreichen könnte, damit man irgendwie eine populistische Formulierung hinbekommt, damit man dann wieder bei Social Media sagen kann, wir haben etwas gemacht? Wenn Sie es sich ehrlich durchlesen, dann haben Sie gar nichts gemacht. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Weil wir in der Opposition sind, können wir nicht!) Warum fordern Sie denn nicht, so Sie es für sinnvoll halten, tatsächlich eine Härtefallregelung, anstatt zu sagen: Liebe Staatsregierung, macht einmal eine Härtefallregelung! Mein Vertrauen in die Staatsregierung, dass sie genau sagen kann, mit wie vielen Millionen sie das ausstattet und Ähnliches, hält sich an dieser Stelle in Grenzen. Das zeigt aber deutlich, dass Sie es augenscheinlich nicht wollen, weil es natürlich um die populistische Forderung geht, die heißt: Wir machen etwas für Kitas, sagen aber nicht genau, was es ist. Dann können wir nämlich nicht darauf festgelegt werden und dann können wir dafür selbstverständlich auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Schulen machen Sie genau dasselbe. Sie sagen: Macht doch einfach eine Härtefallregelung! Fordert doch einfach die bessere Ausstattung der Kommunen! Fordert doch einfach sozusagen mit einer Summe im nächsten FAG bzw. für den nächsten Haushalt eine ganz klare Ansage! Dieser Antrag soll doch aber eigentlich nur nach außen signalisieren: Wir, die AfD, sind die Einzigen, die etwas für Kitas machen. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Ja!) Aber Sie machen gar nichts für Kitas, (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Wir sind doch nicht in der Regierung! Logischerweise!) weil Sie in Ihrem Antrag sozusagen nur behaupten, dass es eine Notlage gibt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie fordern noch nicht einmal etwas!) – Sie fordern nicht einmal etwas. Darin ist nicht einmal eine Forderung. Sie sagen nur, Staatsregierung, tue einmal etwas. Sie sagen noch nicht einmal, was sie tun soll, weder wie groß der Härtefallfonds sein soll noch irgendetwas anderes. Das ist sozusagen wirklich aus dem Lehrbuch für populistische Politik, wahrscheinlich gleich auf Seite 1, das einfachste Beispiel, das man selbst am Anfang des Seminars begreift, weil es sozusagen gar nicht den Inhalt des ganzen Seminars benötigt, um herauszufinden, wie Populismus funktioniert. Das ist quasi das Deckblattbeispiel eines populistischen Antrags. Das können Sie aber hervorragend, weil Sie es ständig machen. Das ist das, worauf Sie sozusagen aufbauen. Ich gebe ganz offen zu, dass ich bei jedem, auch bei SPD, GRÜNEN und CDU, an der Seite stehen werde, wenn sie sich in ihrer Politik für die Kommunen verändern und die Kommunen in Sachsen wirklich stärken. Ich finde es absurd, dass diese Partei, die hier wirklich keine konkreten Vorschläge und nur populistischen Kram auf den Tisch wirft, sich jetzt hinstellt und behauptet, sie täte etwas für Schulen und Kitas. Sie tun nicht einmal etwas für Kinder, Sie tun nicht einmal etwas für Eltern, das Einzige, was Sie machen, ist Ihre Social-Media-Abteilung zu bedienen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Danke. (Beifall bei den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE mit Frau Kollegin Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Dr. Weigand, diente vermutlich vor allem einem Zweck. Wir alle wissen, dass am 12. Juni Landratswahlen sind, und ich glaube, dass Sie diese Bühne genutzt haben, gerade Ihre Fraktion, die mit sechs Abgeordneten in sechs Landkreisen antritt. Es ist allerdings schwerlich zu ertragen, wenn Ihre Reden vorher immer durch eine Phrasendreschmaschine gezogen werden. Doch jetzt zum Antrag. Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag eine Härtefallregelung für Kommunen, die ihren Eigenanteil bei Baumaßnahmen in Kitas und Schulen nicht selbst aufbringen können. Außerdem fordert Ihre Fraktion mehr Fördermittel vom Bund für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur sowie eine langfristig auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Investitionsbedarf bei Kitas und Schulen ist unverändert hoch. Die Förderprogramme des Landes sind seit Jahren um ein Vielfaches überzeichnet. Gleichzeitig ist und bleibt die Bereitstellung und Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur Aufgabe der kommunalen Träger. Eine Vollfinanzierung ist weder sachgerecht noch finanzierbar. Die Staatsregierung und die Koalition unterstützen die Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe umfänglich. So wurde 2020 der Fördersatz beim Schulhausbau von 40 auf 60 % erhöht. Bei Kommunen, die zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet sind, können bis zu 75 % der Kosten gefördert werden; wir haben es heute bereits gehört. In den kreisfreien Städten, vor allem in Dresden und Leipzig, steigen die Kinderzahlen deutlich. Dem wird seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 mit dem sogenannten Stadtbudget Rechnung getragen. Das schafft zumindest ein wenig Planungssicherheit, um mittelfristige Investitionspläne zu erstellen und den Bedarf decken zu können. Auch für den kreisangehörigen Raum steht ein Landesbudget zur Verfügung. Daneben kommt eine Förderung über das LEADER-Programm oder das Programm „Vitale Dorfkerne – Ortszentren im ländlichen Raum“ in Betracht. Nicht zu vergessen sind die Gelder aus dem Bundesprogramm zum Ausbau des Ganztagsprogramms und für bauliche Investitionen im Kitabereich. Wieder einmal versucht die AfD-Fraktion, sich als Retter des ländlichen Raums zu profilieren. Faktisch aber spielen Sie Stadt und Land gegeneinander aus. (Widerspruch bei der AfD) Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir als Koalition das Neubewilligungsvolumen für die Bildungsinfrastruktur um 140 Millionen Euro auf 197 Millionen Euro erhöht, davon 90 Millionen Euro für den kreisangehörigen Raum. Die Anträge der AfD-Fraktion blieben damals übrigens sehr deutlich hinter denen der Koalition zurück, das nur zur Erinnerung, wie auch sonst Sie im Haushaltsverfahren eher auf Kürzungen gesetzt haben statt auf Investitionen. Ihr Antrag ist also reines Wahlkampfgetöse. Noch ein Wort zur Finanzausstattung der Kommunen: Zuletzt wurde das Finanzausgleichsgesetz vor einem Jahr einer Frischekur unterzogen. Im FAG setzen wir BÜNDNISGRÜNEN auf Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit. Wir haben erfolgreich die Basisfinanzierung kleiner Gemeinden verankert. Den bisherigen Schüleransatz haben wir zu einem Bildungsansatz ausgebaut, um auch Kosten für frühkindliche Bildung im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Parallel haben wir, wie bereits erwähnt, auf parlamentarischem Wege die Mittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erhöht. Die sächsischen Kommunen sind trotz der Corona-Pandemie stabil geblieben. 2020 wurde auf kommunaler Ebene das höchste Investitionsniveau seit zehn Jahren erreicht. Gleichzeitig sehen wir die hohe Fördermittelabhängigkeit mit Sorge. Nicht nur das Schulbauprogramm wird deshalb evaluiert. Wir nehmen die Förderpolitik in Gänze in den Blick. Klar ist dabei, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt, eine Anhebung von Fördersätzen bei gleichbleibendem Fördermittelmittelvolumen wird nur dazu führen, dass weniger Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen. Unser Ziel ist es hingegen, dass Gestaltungsspielräume vor Ort erhalten bleiben, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, eine effiziente Aufgabenerfüllung entsprechend den örtlichen Prioritäten zu gewährleisten ist – und das in Stadt und Land. Den Antrag der AfD-Fraktion werden wir deshalb ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kita- und Schulhausbau sind Pflichtaufgaben der Kommunen. (André Barth, AfD: Ja!) – Ja, das ist so. Trotz allem unterstützt der Freistaat, und er unterstützt aus Überzeugung, die Kommunen bei dieser Aufgabe. Da liegen Sie ausnahmsweise völlig richtig, Herr Barth. Wir sind der festen Überzeugung, dass in den Kitas und Schulen genau das gelegt wird, was wichtig ist für ein zufriedenes und gutes Leben und vor allem für eine gute Zukunft dieses Freistaates. Ich will mich jedoch gar nicht auf Plattitüden in irgendeiner Form konzentrieren, sondern ich möchte nach den Vorrednern noch einmal konkret werden. Wir gehen die Aufgabe Schul- und Kitabau mit den Kommunen gemeinsam an, weil die Kommunen das auch brauchen. Die kommunale Finanzkraft ist in Ordnung, aber an vielen Stellen wird Unterstützung gebraucht, so auch in diesem Bereich. Deshalb haben wir in den letzten Jahren als Freistaat, aber auch als Landtag deutlich nachgesteuert. Ich möchte ganz konkret in Erinnerung bringen, dass wir im Haushalt 2019/2020 auf den Haushaltsansatz von 220 Millionen Euro der Staatsregierung noch einmal 110 Millionen Euro im Haushaltsverfahren als Landtag draufgelegt haben. Im Haushalt 2021/2022 haben wir erneut etwas draufgelegt. Wir waren verwundert, dass im Regierungsentwurf keine Mittel für die kreisfreien Städte vorgesehen waren, obwohl der Bedarf durch die wachsende Kinderzahl sehr hoch ist. Wir haben deshalb noch einmal 143 Millionen Euro draufgelegt und kamen auf insgesamt 486 Millionen Euro. Ich finde, das kann sich sehen lassen. Das ist eine klare Botschaft an die Kommunen, dass Bildung und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ein absoluter Schwerpunkt für uns ist. Es ist auch angesprochen worden, dass wir die Fördersätze von 40 auf 60 % und für finanzschwache Kommunen auf 75 % erhöht haben. Wir haben den Schülernebenansatz zum Bildungsansatz gemacht, um die frühkindliche Bildung im FAG abzubilden. Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir im Rahmen des Investitionskraftstärkungsgesetzes in Verbindung mit „Brücken in die Zukunft“ die Möglichkeit hatten, die Fördersätze auf 75 und sogar 90 % zu erhöhen. Wir haben in den letzten Jahren zudem die Verfahren angepasst und deutlich gemacht, dass es dem Land wichtig ist, dass wir weiter eine Einzelfallförderung haben, weil in den meisten Kommunen in Sachsen die ein, zwei, vielleicht drei Schulen und Kitas vor Ort im Einzelfall zu sanieren wären. In den kreisfreien Städten haben wir jedoch Stadtbudgets geschaffen, weil die Entwicklung dort eine viel dynamischere ist und deshalb vor Ort geschaut werden muss, wie man diese steuern kann. Wir haben da unglaublich viel gemacht. Ich kann nur sagen: etc. etc. etc. Der Bund ist auch gerade angesprochen worden. Ich frage mich an dieser Stelle wirklich, was Sie als AfDFraktion eigentlich wollen. Ihr Antrag ist in meinen Augen Unsinn, denn Sie wollen einerseits in der Haushaltspolitik – das haben wir schon oft gehört – kürzen, kürzen, kürzen, mit den Geldern haushalten, Prioritäten setzen usw. Jetzt nehme ich zur Kenntnis, dass die Bildungspolitik offensichtlich Priorität hat. Dann werden wir einmal schauen, wie Sie den nächsten Haushalt zusammenbekommen. (André Barth, AfD: Das ist Aufgabe der Opposition!) Was hier ganz klar wird: Sie erkennen Geleistetes nicht an. Nicht wahr, Herr Dr. Weigand, immer nur den Finger in die Wunde legen? Es wird niemand behaupten, dass alles perfekt ist in diesem Freistaat, aber Sie sagen immer wieder, dass alles eine völlige Katastrophe ist. Was wollen Sie eigentlich? Sie wollen immer nur genau das Gegenteil. Sie wollen einen Arbeitsnachweis erbringen, wo gar keine Arbeit ist. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Sie sind Opposition aus Prinzip. Sie übernehmen keine Verantwortung. (Widerspruch bei der AfD) Deshalb sind Ihre Anträge abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt eine weitere Runde eröffnen und tun dies auch. Herr Dr. Weigand, bitte, für die AfD-Fraktion. (Dirk Panter, SPD: Märchenstunde Teil 2: „Ist ja alles ganz anders gemeint gewesen!“ „So haben wir es nicht gesagt!“)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Panter, haben Sie sich wieder ein bisschen beruhigt? Ist der Puls wieder niedriger? Vielleicht hilft Ihnen mal, dass Sie wirklich mal rauskommen aus dem Elfenbeinturm und mal bissel schauen, wie es wirklich in den Kommunen im ländlichen Raum aussieht. Da würden Sie nie so einen riesengroßen Blödsinn erzählen. (Beifall bei der AfD) Natürlich, wir sitzen im Jugendhilfeausschuss, klar da kommt das Geld vom Freistaat. Da haben Sie eine riesenlange Liste, da können wir oben die drei, vier ersten Maßnahmen finanzieren. Bei den anderen Kommunen, da müssen wir sagen: Tut uns leid, müssen wir bisschen warten. Wer ist hier seit Jahren in der Regierung? Sie sind an der Regierung dran, dann tun Sie was, dann kürzen Sie mal diesen Etat, diesen riesengroßen Wasserkopf, in diesem Land zusammen. Dann haben wir Geld für die Kommunen. So müssen wir nämlich mal anfangen ordentliche Haushaltpolitik zu machen! (Starker Beifall bei der AfD) Und Herr Gasse, wenn Sie sich hier wirklich feiern, dass die Förderung erleichtert wird, wenn ein Kita-Fördersatz von 75 auf 50 % gesenkt wird, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Da haben Sie in dieser Regierungskoalition irgendetwas falsch gemacht. Wenn Sie mit den Bürgermeistern der kleinen Kommunen reden und diese sagen, wir brauchen extra Personal, um überhaupt noch in diesem Förderdschungel durchzusehen, dann sehen Sie doch, dass Sie Ihr Steuergeld in dieser Regierung nur noch verbrennen. Wenn Ihr Straßenbauverhinderungsminister den Fördersatz von 90 auf 50 % senkt und wir als Kreise nachschießen müssen, dann zeigt es, dass Sie als Freistaat wirklich versagt haben, meine Damen und Herren. (Starker Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Ich verstehe nicht, warum Sie dann wegwollen!) Herr Kollege Schultze von den LINKEN, ganz ehrlich: Wir haben im letzten Doppelhaushalt 50 Millionen Euro mehr für den Kita-Bau in Sachsen gefordert. Dazu haben wir einen ordentlichen Antrag eingebracht. Das hat Ihre Fraktion abgelehnt. So viel zum Thema, wir würden nichts für Kitas tun. Zum Schluss noch an die Frau Melcher, die in Leipzig ein bisschen in Ihrer Wohlstandsblase unterwegs ist und meint, wir würden nur kürzen: (Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE: Das habe ich nicht gesagt!) Wir haben im letzten Doppelhaushalt 2021/2022 kostenloses Frühstück für Grund- und Förderschüler gefordert. Wir haben 50 Millionen Euro mehr für den Kita-Bau im ländlichen Raum gefordert. Das haben Sie alles auch von den GRÜNEN abgelehnt. Sie wollen lieber das ganze GenderGaga in Ihren Ministerien weiter fördern und ausbauen. (Lachen bei der AfD) Das zeigt mir, wo die Reise hingeht. Sie haben nichts für die Kommunen übrig. Wir wollen wirklich den ländlichen Raum stärken. Das will unser Antrag. Das erfahren wir auch, wenn wir mit den Bürgermeistern, mit den Landräten vor Ort reden. Das lesen Sie auch in den Stellungnahmen vom Städte- und Gemeindetag. Die wollen unten mehr Luft zum Atmen, wollen wegkommen von dem riesengroßen Förderdschungel hin zur wirklichen Verantwortungsübernahme. Das müssen wir endlich schaffen. Dazu brauchen wir einen Politikwechsel. Da werden wir Sie – sofern ich da noch da bin – beim nächsten Doppelhaushalt beim Wort nehmen. (Zurufe von der CDU) Ich hoffe, dieses Hohe Haus verlassen zu dürfen, damit wir dieses Land verändern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Gott schütze Mittelsachsen! – Interne Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion bitte Frau Leithoff.

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Susan Leithoff CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Weigand, Ihr Redebeitrag hat mich dazu motiviert, tatsächlich noch einmal in einer zweiten Runde zu sprechen. Ihr Beispiel von Rechenberg-Bienenmühle zeigt eines ganz deutlich: Sie betreiben hier nichts weiter als Wahlkampf. In Rechenberg-Bienenmühle gibt es eine Oberschule, die einen Sportplatz möchte, und zwar für über 1 Million Euro. Rechenberg-Bienenmühle – für alle, die es nicht wissen – liegt mitten im Gebirge und die Oberschule direkt an einem Hang. Dieses 1-Millionen-Euro-Projekt sieht vor, den Hang über die Hälfte abzutragen, um diesen Sportplatz in den Hang zu bauen. Das heißt, hier soll über eine halbe Million Euro nur für Erdarbeiten aufgebracht werden. Das wissen Sie vielleicht nicht, ich schon. Sie sprechen von Elfenbeinturm, von Wohlstandsblase, aber ich bin diejenige gewesen, die es sich vor Ort angeschaut hat. (Zuruf von der AfD: Wollten Sie an dem Hang etwas ändern?) Im Übrigen haben wir bei der Ortsbegehung mit dem Schulleiter und dem Förderverein festgestellt, dass wir auch eine andere Lösung finden können. In einer anderen Aufteilung sparen wir weit über 50 %. Diese Planung wird gerade erarbeitet. Der Antrag ist in Erarbeitung. Während Sie hier billigen Wahlkampf betreiben, bin ich diejenige, die die Probleme vor Ort löst. Vielen Dank. (Starker Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Wortwechsel zwischen Abgeordneten der CDU und der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Leithoff für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann spricht jetzt Herr Staatsminister Piwarz, bitte.

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Christian Piwarz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr gute Infrastruktur ist die Voraussetzung für ein attraktives Lebensumfeld junger Familien und für beste Bildungschancen für unsere Kinder und Jugendlichen. Das dürfte hinreichend bekannt sein. Die Schul- und Kita-Träger erfüllen weit überwiegend ihre Pflichtaufgaben gut. Sie errichten und unterhalten die erforderlichen Gebäude und statten diese aus. Sie müssen dieser Aufgabe unabhängig davon nachkommen, ob für ein Schulhaus- oder ein Kita-Bauvorhaben projektbezogene Landesfördermittel bereitgestellt werden oder aber auch nicht. Das können sie nicht immer zwingend aus eigener Kraft. Das müssen sie auch nicht. Die Kommunen werden über die etablierten Finanzausgleichssysteme von Bund und Land bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben unterstützt. Sie verfügen in aller Regel über eine solide und zuverlässige Finanzausstattung. Ich habe den Eindruck, dass genau das manchmal gern vergessen wird, nicht nur heute wieder bei den Antragstellern. Wir können durchaus miteinander stolz darauf sein, dass wir ein Drittel des Landeshaushaltes, immerhin aktuell jährlich 7 Milliarden Euro, für die Kommunen bereitstellen. Auch nach zwei Jahren Corona-Pandemie mit den allseits bekannten gesamtwirtschaftlichen Folgen ist die Finanzlage der sächsischen Kommunen weit überwiegend auch dank umfangreicher Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gut. Ich darf daran erinnern, dass es die AfD-Fraktion war, die den wichtigen Vorsorgefonds für die kommunale Ebene im Juni 2020 abgelehnt hat. Die Staatsregierung wird hingegen weiterhin dafür sorgen, dass die kommunale Ebene die notwendigen Spielräume hat, um ihre individuellen Prioritäten vor Ort im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Genau das ist gerecht, aber eben auch ihre Verantwortung. Mit einer präventiven Mittelausstattung, die jede Kommune in die Lage versetzt, Investitionen in Millionenhöhe mal so eben nebenbei zu realisieren, würden sie das Grundprinzip eines wirtschaftlichen und sparsamen Mittelansatzes außer Kraft setzen. Das ist purer Populismus und setzt auf Kosten der Steuerzahler vollkommen falsche Anreize. Meine Damen und Herren! Neben der Grundfinanzierung der Kommunen ist uns allen die zusätzliche Unterstützung der Bildungsträger bei der Modernisierung, der Digitalisierung, dem Umbau oder Neubau von Kitas, Horten und Schulen ein wichtiges Anliegen. Dafür, dass darüber im Hohen Hause eine gemeinsame Auffassung besteht, bin ich sehr dankbar. Der Freistaat unterstützt dies mit verschiedenen Förderprogrammen. Städte und Gemeinden profitieren gleichermaßen. Die Fachleute im Kulturministerium evaluieren kontinuierlich die Förderrichtlinien auch unter Beteiligung unserer kommunalen Partner, um sie noch besser an den Bedürfnissen der Zuwendungsempfänger zu orientieren und um Tendenzen, wie zum Beispiel Kostensteigerungen im Bauwesen, adäquat begegnen zu können. So haben wir zum Beispiel – es ist schon angesprochen worden, ich will es trotzdem noch einmal erwähnen – den Prozentsatz der Landesfördermittel im Schulhausbau im Februar 2020 mit der Einführung einer neuen Förderverordnung von 40 % auf bis zu 60 % Fördermittel vom Freistaat angehoben. Gleichzeitig wurde durch die Einführung eines Stadtbudgets für die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz der Entwicklung entsprochen, dass ein überproportionaler Zuzug von Familien mit Kindern eine vom ländlichen Raum getrennte flexiblere Finanzplanung beim Bau von Bildungsinfrastruktur erfordert. Die Bilanz der Fachförderung kann sich sehen lassen. In den letzten beiden Jahren konnten zum Beispiel 161 Schulhausbauprojekte im Freistaat mit einem Zuschuss von insgesamt rund 386 Millionen Euro gefördert werden. Ganz so kompliziert scheint das Programm nicht zu sein, wenn es derart rege nachgefragt wird. Herr Dr. Weigand, vielleicht reden Sie doch noch einmal mit den Kommunen direkt vor Ort. Den Derwisch-Tanz können Sie vielleicht von der Körpergröße ganz gut hinbekommen, aber inhaltlich gelingt er Ihnen doch nicht so richtig. Wenn wir uns den Bau von Kindertageseinrichtungen anschauen, wird es ähnlich deutlich. Dort wurden in den Jahren 2020 und 2021 knapp 31 Millionen Euro Landesmittel an die Städte und Gemeinden bei einem Fördersatz von 50 % ausgereicht. Dazu kommen noch einmal rund 48 Millionen Euro vom Bund bei einem sehr attraktiven Fördersatz von 90 %. Und – auch darauf möchte ich hinweisen –: Seit dem Jahr 2021 unterstützt der Bund die Länder zusätzlich mit einem Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Für den Freistaat sind das weitere 37,5 Millionen Euro bei einem Fördersatz von 70 %. Diese Mittel sind für Grundschulen und die Hortbetreuung vorgesehen. Weitere rund 140 Millionen Euro stehen bereits in den Startlöchern und werden hoffentlich noch in diesem Jahr vergabefertig ausreichbar sein. Auch das zeigt, wie viel Geldansatz hier zugunsten der Kommunen funktioniert. Das entspricht bei Weitem nicht dem Bild, das die AfD gern zeichnen möchte. Auch wenn unsere Bewertung den augenblicklichen Bedürfnissen – das möchte ich auch ganz deutlich sagen – gut Rechnung trägt, so verlieren wir den Gesamtinvestitionsbedarf für Bildungsinfrastrukturen in unserem Land natürlich nicht aus den Augen. Dieser ergibt sich aus dem jeweils vorliegenden jährlichen Antragsvolumen, das der Sächsischen Aufbaubank als Förderbank vorgelegt wird, bzw. aus den signalisierten Investitionsbedarfen der Landkreise. Das Interesse an den vielfältigen Förderinstrumenten ist deutlich größer, als die durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Landesmittel. Deshalb ist das Kultusministerium selbstverständlich daran interessiert, von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um die Gemeinden und Landkreise weiterhin zielgerichtet fördern zu können. Ich möchte aber auch sagen: Den Haushaltsverhandlungen soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle Städte und Kommunen langfristig mit ausreichend finanziellen Mitteln vom Land, vom Bund oder von der Europäischen Union so ausgestattet werden, dass sie ihrer Eigenverantwortung als Träger der Bildung nachkommen können. Dazu bemühen wir uns, schlanke und möglichst einfache Verfahren im Freistaat, aber auch mit dem Bund abzusprechen, um aufwendige und langwierige Antrags- und Prüfverfahren zu vermeiden. Bei der Umsetzung des Digitalpaktes ist es uns beispielsweise gelungen, die Ausführungsbestimmungen des Bundes in Abstimmung mit anderen Ländern größtmöglich zu vereinfachen, um schnelle und unbürokratische Lösungen bei der Schaffung im Land sicherzustellen. Trotz unterschiedlicher regionaler, wirtschaftlicher und auch demografischer Ausgangsbedingungen werden die Kommunen auch zukünftig in der Lage sein, notwendige Investitionen in die Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Sportstätten für die überwiegend schulische Nutzung Hand in Hand mit dem Freistaat, aber dennoch eigenverantwortlich, zu tätigen. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf den Freistaat durch eine möglichst umfassende Finanzierung würde die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen. Ohne Frage bleibt es aber notwendig, im absoluten Ausnahmefall durch die bereits bestehende Möglichkeit, auf bis zu 75 % Fördermittelanteil des Landes bei Haushaltssicherungskonzepten entsprechend § 72 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung für finanzschwache Kommunen zurückzugreifen. Weitere Ausnahmetatbestände im Sinne einer schwer durch Indikatoren zu definierenden Härtefallregel erscheinen dafür angesichts der bereits bestehenden Förderinstrumente, die ich hinreichend erläutert habe, als entbehrlich. Ich empfehle daher die Ablehnung dieses Antrages. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Frank Richter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Christian Piwarz. Jetzt hätte die AfD-Fraktion das Schlusswort. – Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Leithoff, es hat mich gefreut, dass Sie das noch einmal eingebracht haben und dass Sie im September 2021 nach meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/7938, auch in Ihrem Wahlkreis aktiv geworden sind. (Susan Leithoff, CDU: Das war ich schon lange vorher!) Es freut mich, dass wir da von der Opposition ein bisschen schieben konnten. (Zurufe der Abg. Susan Leithoff, Sören Voigt und Christian Hartmann, CDU) Sie haben sich ja vor Ihrer Rede extra noch einmal beim Kultusministerium versichert, wie die aktuelle Lage ist, um uns dann zu erzählen, wie die Welt funktioniert. Herzlichen Glückwunsch für die kleine Showeinlage, die Sie hier gerade geboten haben. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Ich möchte jetzt auf die Aussage von Herrn Piwarz eingehen. Er hat wiederholt, was in der Stellungnahme der Staatsregierung steht: Die Kommunen verfügen bereits heute über eine angemessene Finanzausstattung. Das steht in der schriftlichen Stellungnahme, Sie haben es gerade wiederholt. (Staatsminister Christian Piwarz: Das habe ich doch gerade erläutert!) Ich werde diese Aussage einfach an alle Bürgermeister in Mittelsachsen rausschicken, mit denen ich jetzt rege im Kontakt stehe. Darüber wird sich Ihr CDU-Landratskandidat in Mittelsachsen sehr freuen, wenn er sieht, dass seine CDU-Regierung hier in ihrer eigenen Welt lebt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wir wollen Land und Stadt nicht gegeneinander ausspielen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir möchten endlich vernünftige Verhältnisse im Land, damit sich junge Familien für den sächsischen ländlichen Raum entscheiden und dort hinziehen. Wir brauchen dort moderne und gut erreichbare Schulen und Kitas. Wir brauchen einen funktionierenden ÖPNV, ein funktionierendes Breitband und Versorgungssicherheit. Sie sagen: Ja, das machen wir alles. Wir als AfD haben aber vor Jahren gefordert: 100 % Förderung für den Breitbandausbau. Den Antrag haben Sie erst abgelehnt und dann haben Sie es eingeführt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir haben dann die Landarztquote gefordert. Dazu haben Sie gesagt: geht nicht. Erst haben Sie den Antrag abgelehnt und jetzt haben Sie es eingeführt. (Zuruf von der CDU) Vielleicht trägt dieser Antrag auch dazu bei, dass in der Regierung jetzt ein bisschen Erwachen stattfindet, indem erst abgelehnt und dann eingeführt wird. Dann hätten wir unsere Aufgabe als Opposition vernünftig erfüllt. Anträge aus der Vergangenheit, die mit einiger Verzögerung dann doch umgesetzt wurden, zeigen doch ganz deutlich, dass wir als AfD-Fraktion, als Opposition, vernünftig in diesem Land wirken und für Sachpolitik in diesem Freistaat stehen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) – Schön, Herr Panter, dass auch Sie aufgewacht sind! (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Daher noch einmal zusammenfassend die drei Punkte unseres Antrages: Wir möchten erstens finanziell schwache Kommunen stärker unterstützen. Es braucht eine Härtefallregelung für diese bei dringendem Sanierungsbedarf bei Schulen und Kitas. (Dirk Panter, SPD: Drehen Sie ein YouTube-Video, das ist sinnvoller!) Wir brauchen zweitens mehr Geld vom Bund für den Freistaat Sachsen, ohne aufwendigen Eingriff in den Föderalismus. Und drittens, wir müssen wegkommen (Dirk Panter, SPD: Wegkommen von Ihnen!) von diesem Fördermitteldschungel – das höre ich, wenn ich mit den Bürgermeistern spreche, mit denen ich in regelmäßigem Kontakt stehe –, der für die Kommunen ein riesengroßer Aufwand ist. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) – „Getroffene Hunde bellen“ hat meine Mutter immer gesagt, Herr Panter. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD und der CDU) Wenn wir es endlich schaffen, von diesem Fördermittelmonster wegzukommen, dann können die Kommunen endlich auch ihren Pflichtaufgaben nachkommen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bringen Sie mal was Neues!) Dann brauchen wir kein zusätzliches Personal, das in den Städten und kleinen Kommunen eingesetzt wird. Dafür können wir Steuergelder effektiv in den Kommunen einsetzen und unser Land voranbringen. Daher noch einmal mein Werben für die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Tagesordnungspunkt Ersatzfreiheitsstrafe endlich menschenwürdigen Umgang Drucksache 7/9269, Antrag mit Stellungnahme Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Ich bitte jetzt für die einreichende Fraktion Frau Kollegin Nagel nach vorn.

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Juliane Nagel Die Linke

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD: Oh ja!) Die Corona-Pandemie war und ist auch für den Strafvollzug sowohl für die Gefangenen, deren Angehörige als auch die Bediensteten eine große Belastungsprobe und wird es möglicherweise auch noch bleiben. Eine gewisse Entspannung stellte dabei die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafen dar. Somit konnte in den Justizvollzugsanstalten der Platz geschaffen werden, der es ermöglichte, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Gefangenen und Bediensteten umzusetzen, und der es auch ermöglichte, einen Normalbetrieb zu fahren; denn wir wissen um die hohe Auslastung – die zu hohe Auslastung! – der Justizvollzugsanstalten in Sachsen. Über 1 500 Ersatzfreiheitsstrafen sind im Jahr 2021 trotzdem vollstreckt worden. Mehrere Hundert Menschen kamen ins Gefängnis, um ihre Geldstrafe abzusitzen. Bundesweit lässt sich in den letzten Jahren eine Zunahme von Ersatzfreiheitsstrafen konstatieren. Es gibt auch hier wie bei anderen Themen ein Ost-West-Gefälle. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Osten sind es – – (Unruhe im Saal) Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! – Das ist nicht meine Aufgabe, ja? (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort zum Antrag. Ich würde jetzt – da keine Änderungsanträge vorliegen – den Antrag, Drucksache 7/9483, zur Abstimmung stellen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist somit dem Antrag nicht zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf abschaffen – Grundlagen für einen mit Bagatelldelikten schaffen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Ich wiederhole es: Man kann auch in diesem Kontext auf ein Ost-West-Gefälle verweisen. Im Osten machen laut Studien Ersatzfreiheitsstrafen 13 % der Gesamtfreiheitsstrafen aus, im Westen sind es lediglich 10 %. Doch nicht allein, weil es den Strafvollzug entlastet, plädieren wir für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Sie ist auch im juristischen Diskurs hoch umstritten. Ohne dass ein Gericht erneut darüber entscheiden muss, verwandelt sich eine verhängte Strafe von zu zahlenden Tagessätzen automatisch in eine anzutretende Haftstrafe, besonders in Strafverfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele Ersatzfreiheitsstrafen auf Strafbefehle zurückzuführen sind, also auf Verfahren, bei denen keine Anklage erhoben und keine Verhandlung durchgeführt wird. Solche Verfahren sind verfassungsrechtlich besonders bedenklich. Denn in einem Rechtsstaat obliegt es dem Richter oder der Richterin, sich ein persönliches Bild vom Angeklagten zu machen und darauf basierend eine Entscheidung über dessen Freiheitsentziehung zu treffen. Dies entfällt in dieser Konstellation von Strafbefehlsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist besonders erheblich, da von der Ersatzfreiheitsstrafe vor allem ökonomisch benachteiligte, einkommensund vermögensarme Menschen betroffen sind. Armut wird hier faktisch mit Freiheitsentzug – und Sie wissen, das ist der härteste Eingriff in die grundgesetzlich verankerte persönliche Freiheit – bestraft. Der Jurist und Autor Ronen Steinke spricht in diesem Zusammenhang sehr pointiert von Klassenjustiz: Vor dem Gesetz seien eben nicht alle gleich. Die Daten, die wir kennen, belegen das. So sind laut dem MDR 15 % der Ersatzfreiheitsstrafler in Sachsen wohnungslos; andere bundesweite Daten sprechen sogar von 40 %. Und es beginnt nicht erst bei dem puren Zahlen oder Nichtzahlen von Geldstrafen. Die Wahrnehmung von Verfahrensrechten ist in diesem Staat in sehr hohem Maße von der eigenen sozialen Situation abhängig. Nun kann ich mir Ihre Reaktion auf unsere Forderung nach Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe – diese Forderung erheben wir nicht zum ersten Mal – schon ausmalen: Geldstrafen lassen sich doch auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln. Das stimmt nicht. Geldstrafen können nicht einfach durch Sozialstunden abgegolten werden. Das geht erst, wenn die Freiheitsstrafe schon verhängt wurde. Davon haben in Sachsen laut einer Kleinen Anfrage von mir im Jahr 2021 immerhin 1 800 Personen Gebrauch gemacht. Doch für Menschen in prekären Lebenslagen ist dies häufig eine große Hürde. Wer Suchtprobleme, Schulden angehäuft oder keine Wohnung hat – ich habe die Zahlen genannt –, wird oft weder die Ressourcen noch die Kraft besitzen, auf entsprechende Gerichtsschreiben zu reagieren oder sie – mangels Postadresse – zu empfangen, mögliche Einsatzstellen abzutelefonieren oder es zu einem vereinbarten Arbeitsbeginn zu schaffen. Weitere Fragen spielen eine Rolle: Gibt es genug Einsatzstellen, die adäquat die Ableistung von Arbeitsstunden betreuen können? Sind die Sozialdienste gut genug ausgestattet, dass sie die Betroffenen adäquat beraten und begleiten können? Das sind Fragen, die wir stellen und mit dem Antrag auch versuchen zu beantworten. Ein anderer Aspekt: Welche konkreten Delikte sind es, die Menschen mit Geldstrafen belegen und in Fällen dann doch zu Haftstrafen führen? Die Liste ist lang, doch bestimmte Delikte stechen doch hervor. Es sind kleinere Eigentumsdelikte wie Ladendiebstahl; es geht weiter mit kleineren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und reicht bis hin zur Erschleichung von Leistungen. Es fällt ins Auge, dass es Delikte gibt, die aus unserer Sicht entkriminalisiert gehören, wie die kleineren Betäubungsmitteldelikte oder die Erschleichung von Leistungen. (Zurufe der Abg. Sören Voigt und Geert Mackenroth, CDU, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und es gibt die Delikte, bei denen wir vermehrt darauf schauen müssen, wie wir auf Prävention setzen. Zu den Delikten – ich habe es schon gesagt –, die in unseren Augen entkriminalisiert gehören – das heben wir auch im Antrag hervor –, gehört das Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Es ist doch absurd, wenn klimafreundliche Mobilität landauf, landab als notwendiges Mittel angepriesen wird, ökonomisch benachteiligte Menschen jedoch wegen deren Nutzung, die sie sich vielleicht eigentlich nicht leisten können, es aber trotzdem tun, sanktioniert werden und sich bei mehrmaligem Verstoß strafbar machen. Hier müssen andere Instrumente her; zum Beispiel die entgeltfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs, wie wir sie als LINKE fordern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal.

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Juliane Nagel Die Linke

Wir fordern – um es noch einmal zu pointieren – mit unserem Antrag den Einsatz der Staatsregierung für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe – denn das muss auf Bundesebene entschieden werden – und ganz explizit die Streichung des Straftatbestandes der Erschleichung von Beförderungsleistungen aus dem Strafgesetzbuch. Ersatzfreiheitsstrafen sind ungerecht, laufen dem Grundgesetz der Resozialisierung zuwider, belasten den Strafvollzug – da können Sie mal mit JVA-Direktorinnen und - Direktoren sprechen – und belasten den Staatshaushalt. Im Jahr 2021 sind in Sachsen dafür 9,8 Millionen Euro aufgewendet – 1,2 Millionen Euro nur für das Beförderungserschleichen. (Thomas Prantl, AfD: Genau, Schwarzfahrerei für alle! – Weiterer Zuruf von der AfD: Na klar!) Das ist eine stattliche Summe. Nun proklamieren die Koalitionsverträge des Landes hier in Sachsen und auch der Ampel auf Bundesebene, dass Ersatzfreiheitsstrafen vermieden bzw. überarbeitet werden sollen. Das ist gut, doch es ist eine relativ lang ventilierte Linie, die gefahren wird. Es gab in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Vermeidung und Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen befasste. Nur, Ergebnisse und andere Weichenstellungen sind hier nicht bekannt. Wir müssen bei diesem drängenden Thema endlich einen Schritt vorankommen und die vielen Argumente und empirischen Belege für die Untauglichkeit von Ersatzfreiheitsstrafen ernst nehmen. Alle Bemühungen der letzten Jahre – ich habe es schon eingangs erwähnt – haben nicht zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen geführt; im Gegenteil, es ist vielmehr ein Anstieg zu verzeichnen. Wir plädieren dafür: Lassen wir uns von anderen europäischen Ländern inspirieren! In Dänemark und Schweden etwa darf im Falle von Zahlungsunfähigkeit von straffällig gewordenen Personen keine Haftstrafe angeordnet werden. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Die Ersatzfreiheitsstrafe ist dort seit fast 40 Jahren faktisch abgeschafft. (Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!) Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag, dem auch die Staatsregierung mit der Stellungnahme relativ wohlwollend begegnet, und will noch einmal unterstreichen: Mit einer reinen Abschaffung des Instrumentes ist es nicht getan. Sozialdienste und soziale Träger, die Straffällige begleiten, müssen gestärkt und Bagatelldelikte entkriminalisiert werden. Last, but not least – das ist uns als LINKE besonders wichtig zu betonen – muss es in diesem Land eine sozial gerechte Politik geben, die Armut und Wohnungslosigkeit verhindert und damit Maßnahmen in den Vordergrund stellt, die Menschen in die Lage versetzen, die Spirale von Schulden, Sucht und wiederkehrender Straffälligkeit zu durchbrechen. Ersatzfreiheitsstrafen sind dafür ein gänzlich untaugliches Instrument. Vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Modschiedler, bitte.

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Martin Modschiedler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Mit diesem Antrag soll die Ersatzfreiheitsstrafe also abgeschafft werden. Juristisch betrachtet: Das Argument ist doch, dass damit den einkommens- und vermögensschwachen Menschen geholfen werden soll. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich versuche, es ein wenig zu abstrahieren. Außerdem würden dadurch die JVAs und auch unser Staatshaushalt entlastet. Kommen wir mal zur Sache. Worum geht es uns eigentlich? Was wollen wir mit der Ersatzfreiheitsstrafe? Sie ist – jetzt benutze ich einmal das Wort – die Ultima Ratio, also das letzte Mittel, um den Zahlungsunwilligen vor Augen zu führen, dass Geldstrafen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abzuzahlen sind. Das steht im Vordergrund. Doch bis es zu solch einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt, vergeht eine sehr lange Zeit mit vielen Angeboten und Individuallösungen, die der mit einer Geldstrafe belegte Bürger beantragen kann: Er kann Ratenzahlung verlangen. Er kann die Aussetzung der Zahlung beantragen oder – und das ist nicht richtig, Frau Nagel – er kann auch gemeinnützige Arbeit beantragen und diese kann dann umgewandelt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Uh!) Das geht sogar bis zur Erteilung der Ersatzfreiheitsstrafen. Es gibt also entsprechend sehr viele Möglichkeiten, eine Geldstrafe, zu der der Bürger nun einmal auch verurteilt worden ist, abzuzahlen. Und glauben Sie mir, da wird viel Energie, Geduld und Feingefühl aufgebracht. Ich halte diesen Weg bis zu der Ersatzfreiheitsstrafe, den Weg der Geduld, des Feingefühls und der Diskussion mit demjenigen, für den richtigeren Weg. (Beifall des Abg. Tom Unger, CDU) Hinzu kommt: Bereits bei der Bemessung der Tagessatzhöhe – und das ist auch wichtig – durch den Tatrichter werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Auch der Tatrichter sieht sich den Einzelfall und die finanziellen Verhältnisse desjenigen an. Hier wird nicht über den Kopf hinweg entschieden, und so steht es auch im Strafgesetzbuch. Führen wir uns außerdem einmal vor Augen: 84 % aller Verurteilungen bei uns sind Geldstrafen. 84 %. Dass nirgends sonst in Europa so viele Geldstrafen ausgesprochen werden, hat damit zu tun – und da liegen auch Sie wieder falsch, Frau Nagel –, dass der Rest direkt verurteilt. Die machen keine Geldstrafen; denn die haben dieses Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe nicht. Die gehen den direkten Weg und sagen: Gut, dann wird die Person verurteilt. Das halten wir nicht für den richtigen Weg. Ohne Ersatzfreiheitsstrafe bliebe unser Strafrecht jedoch ein klassischer zahnloser Tiger. Ehrliche Frage: Warum soll ich denn eine Geldstrafe – sei es in Raten oder unter großen finanziellen Aufwendungen und Anstrengungen, die ich dann habe – an den Staat zahlen, wenn mir überhaupt keine finalen Konsequenzen drohen? Oder noch plakativer ausgeführt: Ein bekennender Reichsbürger akzeptiert weder die Behörden noch die Gerichte. Er akzeptiert keine Entscheidungen und er akzeptiert auch die Geldstrafe nicht. Das tut er einfach nicht; das kennen wir ja. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er akzeptiert auch das Gericht nicht!) Er geht auf keine Ratenzahlung ein, und er geht auch auf keine Angebote ein. Er sitzt das aus, im wahrsten Sinne des Wortes. Nun kann und muss das Gericht kraft Gesetzes die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln und umwandeln können. Das muss das Gericht auch tun. Meiner Ansicht nach lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe bei dieser Klientel als Rechtsmittel nur noch so effektiv durchsetzen. Das lehrt auch die Erfahrung. Jetzt beraubt man aber den Staat dieser Sanktionsmöglichkeiten, sein Recht durchzusetzen. Damit höhle ich – das merkt man doch – den Rechtsstaat aus, und das tue ich ohne jeden Grund. Es wird immer wieder von Ihnen gefordert, dass die gemeinnützige Arbeit zu stärken und auszubauen sei. Ja, das teile ich durchaus. Sie ist wirklich auszubauen und zu stärken, und sie wird auch gestärkt. Aber das ist doch längst gängige Praxis, und das sollte gern noch verstärkt werden. Schon jetzt aber ist – im Gegensatz zu der Aussage von Frau Nagel – die gemeinnützige Arbeit jederzeit möglich. Das wird weiterhin unterstützt. Wir haben das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“. Das ist jedem bekannt und kann aufgegriffen werden. Das ist ein Mittel. Die Ersatzfreiheitsstrafe bleibt damit weiterhin – jetzt sind wir wieder an dem Punkt – das allerletzte Mittel, die Ultima Ratio. Vorher wird sie nicht herangezogen. Letztlich geht es hier – das ist für die Juristen sehr wichtig – um die Verteidigung unserer eigenen Rechtsordnung. So steht es auch in § 47 Abs. 1 Strafgesetzbuch. Man merkt also, dass mit diesem Antrag nicht wirklich – wie es immer genannt wird – resozialisiert werden soll, sondern es werden diejenigen bevorzugt, die ihre Geldstrafen einfach mal nicht bezahlen. Wo ist dann die Gerechtigkeit denjenigen gegenüber, die sich unter großen Anstrengungen und angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse dafür einsetzen, es ratenweise abzustottern? Das ist für mich das Gegenteil von „gut gemacht“. Ich möchte nicht, dass mit der Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe Schule macht, Straftaten einfach nicht mehr abzuzahlen. Das kann sogar dazu führen, dass bei Tatbegehung schon darauf spekuliert wird: Es wird ja nix passieren. Das heißt im Zweifel: Wiederholungsgefahr wollen wir nicht, Rückfälligkeit wollen wir erst recht nicht, und Resozialisierung ist das auf jeden Fall keine. Wir als CDU-Fraktion wollen nicht, dass Gesetze wie die Beförderungserschleichung oder, wie Sie jetzt gesagt haben, Bagatelldelikte des BtM gestrichen werden, damit die Justiz entlastet werden soll und weil die Haftplätze so teuer sind, und dass das dann Resozialisierung genannt wird. Wir als CDU wollen eine klare Aussage, wann mit welchen Sanktionen zu rechnen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese Ultima Ratio ist für uns die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie ist von unserem Rechtsgefüge. Das ist ein Rechtsgefüge, was schon sehr alt ist, und es hat sich bestätigt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) In der Strafrechtspflege ist es ein wichtiger Mechanismus, den das Gericht hat. Wenn es wegfiele, würde meiner Ansicht nach eine sehr große Lücke gerissen und die effektive Strafrechtspflege damit ad absurdum geführt werden. Diesen Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was die LINKEN uns hier mit ihrem Antrag unterjubeln wollen, ist aus zweierlei Gründen Zeitverschwendung: Zum einen unterliegt der § 43 StGB, um den es hier geht, dem Bundesrecht, wo man – wenn überhaupt – über seine Abschaffung diskutieren kann. Aber das sollte für DIE LINKE ja kein Problem sein. Noch haben Sie ja eine Fraktion im Bundestag, wenn auch eine winzige, die das beantragen kann. (Zuruf von der AfD: Genau!) Einfach mal nett zu Frau Wagenknecht sein, dann klappt es auch mit dem Nachbarn, ich meine mit der Fraktion. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Vielleicht übernimmt sie auch das Thema. Zweitens ist der Antrag nichts anderes als ein weiterer Schritt in die doch sonst so verpönte Zweiklassengesellschaft – allerdings anders, als Sie es mit Ihrem weinerlich formulierten Antrag darstellen. Ich fasse einmal zusammen: Wenn jemand gegen das Gesetz verstoßen hat, wird er in den Fällen, um die es hier geht, zu einer Geldstrafe verurteilt. Kann er die nicht bezahlen, hat er oder sie die Möglichkeit, den Betrag abzuarbeiten. Das ist ein faires Angebot des Staates. Jetzt gibt es aber Rechtsbrecher, die diese Ersatzarbeit verweigern. Sie lassen sich einmal, zweimal blicken und tauchen dann nicht mehr auf, weil es ihnen zu anstrengend ist, sie keine Lust haben oder ein Gerichtsurteil nicht wirklich ernst nehmen. Hier hat der Rechtstaat die Möglichkeit, die Geldstrafe in Haft umzuwandeln, und das ist gut und richtig so. Denn der Besitzlose würde sonst straffrei davonkommen, während derjenige, der einer Arbeit nachgeht, gepfändet werden kann. Das würde bedeuten, dass unsere Gesetze, zumindest im Rahmen von geringeren Vergehen – der Kleinkriminalität –, nur noch für diejenigen gelten, die materiell etwas zu verlieren haben. Diskriminiert werden also nicht diejenigen, die einkommensschwach sind, wie DIE LINKEN uns glauben machen wollen, sondern diejenigen, bei denen es noch etwas zu holen gibt und die sich deshalb juristischen Sanktionen nicht entziehen können. Andere müssen sie nicht ernst nehmen. Zu einer Verhaltensänderung führt das definitiv nicht. Ja, es gibt auch Fälle, die DIE LINKE beispielhaft erwähnt: „… dass aufgrund des geringen Unrechtsgehalts das Bagatelldelikt des Fahrens ohne Fahrschein entkriminalisiert wird“. Im Alltag würde das darauf hinauslaufen, dass Schwarzfahren legalisiert wird, zumindest für diejenigen, bei denen es nichts zu holen gibt. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, Juliane Nagel, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ein klares Zweiklassenrecht. Warum sollte denn jemand, der keine Konsequenzen zu befürchten hat, dazu angehalten werden, sich beim nächsten Mal eine Fahrkarte zu kaufen, wie jeder andere auch? Was hier dagegen von den LINKEN verstärkt unterstützt wird, ist eine weitere Missachtung des Rechtstaates und seiner Regeln. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Aber dazu ruft Ihr doch immer auf! Das haben wir ja bei den Corona-Regeln gesehen, wie sich die AfD an Recht und Ordnung gehalten hat!) Mobilität sollte als menschliches Grundbedürfnis allen Menschen – insbesondere im öffentlichen Verkehr – gleichermaßen zur Verfügung stehen, lese ich in Ihrem Antrag. Ja, das hört sich wirklich rührend an. Was Sie allerdings nicht erklärt haben, ist, wieso dieses Grundbedürfnis Mobilität für die meisten mit Kosten verbunden sein soll und für renitente Gesetzesbrecher nicht und wieso genau das legalisiert werden soll. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Oder ist das der wahre Hintergrund für diesen Antrag? Versucht man hier mit der Forderung nach Straffreiheit für Besitzlose auch für die eigene Klientel – sprich: für linksextremistische Gewalttäter – vorzusorgen? (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Die werden wohl kaum eine Geldstrafe kriegen! Sie quatschen ein dummes Zeug als Jurist! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Städte zerlegen, Autos anzünden, Steinplatten auf Polizisten werfen – wer damit das erste Mal erwischt wird, hat bei unserer Kuscheljustiz gute Chancen auf eine läppische Geldstrafe und damit de facto auf Straffreiheit. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gegenrufe von der AfD) Das bringt mich zur nächsten Frage: Wenn also Ersatzfreiheitsstrafen in Straffreiheit umgewandelt werden, was kommt dann als Nächstes? Drogendelikte stehen schon länger auf der Abschussliste. Pädophilie wird in LINKENKreisen traditionell locker genommen. (Beifall bei der AfD – Hä? von den LINKEN – Zurufe der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gegenrufe von der AfD) Wie wäre es mit Körperverletzung? Das würde die Statistiken zugunsten der linken Einwanderungsklientel deutlich entlasten. Was soll noch alles zu Bagatelldelikten umdefiniert werden, im Namen der Menschenwürde versteht sich? (Sabine Friedel, SPD: Einen Blödsinn quatschen Sie!) Wie sieht es eigentlich mit der Menschenwürde der Geschädigten aus? Spielt die auch noch eine Rolle? Als Strafverteidiger weiß ich: (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bei Strafe soll es um Resozialisierung, Schuldausgleich und Prävention gehen. Was dabei gern vergessen wird, ist: Bei Strafen geht es nicht darum, die geschädigte Gesellschaft vor Wiederholung zu schützen. Das Scheinargument der Linksfront, bei Haftstrafen unter sechs Monaten könne man nicht angemessen auf die Delinquenten eingehen und deshalb sollten sie gleich gänzlich straffrei ausgehen, ist schnell widerlegt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die berühmten Bootcamps aus den USA und Großbritannien, in denen Haftstrafen von wenigen Monaten doch einen recht bleibenden Eindruck hinterlassen haben, wie Untersuchungen von Betroffenen ergeben haben. Ja, meine Damen und Herren, mit Schnappatmung und Schaum vor dem Mund werden Sie die Realität nicht vom Tisch wischen können. Strafen müssen solche sein, die ihren Namen verdienen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: So plädieren Sie dann sicherlich immer als Strafverteidiger?) In den Bootcamps sieht es so aus: um 6 Uhr wecken, erst einmal ordentlich Frühsport, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) acht Stunden hart arbeiten, abends wieder früh ins Bett, (Zurufe von den LINKEN) dazu keinen Alkohol, keine Zigaretten oder gar Pornos schauen, kein Halligalli-Zeitvertreib oder was unsere Kuscheljustiz sonst noch alles für Kriminelle bereithält. Glauben Sie mir, das zeigt mehr Wirkung als jede gutmenschliche Psychoberatung und jeder Stuhlkreis. So etwas möchte man so schnell nicht wieder erleben, und so formt es den Charakter. Aber so etwas scheint in voguen Kreisen nicht mehr in zu sein. Die AfD-Fraktion lehnt Ihren Antrag ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür habe ich jetzt kein großes Bedauern!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte Valentin Lippmann. (Zuruf von der AfD: Jetzt wird es lustig!)

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen Teil der Rede von Ihnen, Herr Ulbrich, sollte man wirklich als Werbevideo ausstrahlen. Ich hoffe, dass Sie in Ihrem Leben keinen einzigen Mandanten mehr als Strafverteidiger bekommen. Das ist wirklich eher Verurteilungsgehilfendasein denn Strafverteidigung, was Sie an den Tag legen. (André Barth, AfD: Nicht so böswillig!) Überdies ist das, was Sie erzählt haben, auch ziemlich peinlich. Aber dazu kommen wir später noch. Ich würde erst einmal gern auf den Antrag der LINKEN eingehen. Das Thema Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Dauerdiskussionspunkt unter den Strafrechtsexpertinnen und Strafrechtsexperten und in den letzten Jahren immer wieder ein Diskussionspunkt der größeren Öffentlichkeit. Sie wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform 1969 verabschiedet – das vielleicht für diejenigen, die so tun, als wäre das schon immer Teil der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. So alt ist sie nicht. Sie dient seither als Surrogat für Geldstrafen, wenn diese nicht erbracht werden können. Von den Befürwortern wird sie oft als Rückgrat der Geldstrafe bezeichnet; denn ohne sie würde das Sanktionssystem der Geldstrafe in sich zusammenbrechen. Von den Gegnern wird sie als diskriminierend abgelehnt und zunehmend auch rechtspolitisch als durchaus problematisch diskutiert. Sie darf nur Ultima Ratio sein; denn sie greift in die persönliche Freiheit nach Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz ein. Noch problematischer wird es, wenn dies im Zusammenhang mit einem Strafbefehl verhängt wird und zu keinem Zeitpunkt eine richterliche Anhörung stattgefunden hat. Ob das jetzt das Prinzip der Gewaltenteilung nach Artikel 20 durchbricht, wie DIE LINKE in ihrem Antrag meint, bezweifle ich. Aber der Antrag der LINKEN, der die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordert, greift durchaus viele Kritikpunkte auf, die auch wir BÜNDNISGRÜNE teilen. In der Praxis trifft die Ersatzfreiheitsstrafe vorrangig einkommens- und vermögensschwache Menschen, Menschen mit vielfältigen Problemlagen wie Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Suchtproblemen und psychischen Problemen. Die Zeit der Inhaftierung ist überdies so kurz, dass man nicht einmal Basishilfsmaßnahmen – wie Therapiemaßnahmen oder einen Alkoholentzug – wirklich greifen lassen kann. Nicht selten ist die Ersatzfreiheitsstrafe nicht nur der Weg in die JVA, sondern auch der Weg in eine tiefere kriminelle Karriere. Das Problem ist bekannt, die Probleme der Ersatzfreiheitsstrafe sind bekannt. Es wurde in der Vergangenheit viel diskutiert, welche alternativen Sanktionsmöglichkeiten es geben könnte, die bestenfalls die Ersatzfreiheitsstrafe ersetzen könnten. Klar wird immer wieder: Es kann keinen einfachen Königsweg geben, auch wenn das Thema nun endlich Eingang in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene gefunden hat. Schon 2000 wurde ein Abschlussbericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems vorgelegt – allerdings mit dem Ergebnis, die Ersatzfreiheitsstrafe sei unerlässlich. 16 Jahre später wurde von der JuMiKoFrühjahreskonferenz erneut ein Bericht beauftragt. Dieser liegt seit Längerem vor. Die neue Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund zu Recht im Koalitionsvertrag vereinbart, das Sanktionssystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen zu überarbeiten mit dem Ziel der stärkeren Prävention und Resozialisierung. Entkriminalisiert man, wie von der LINKEN vorgeschlagen, das Schwarzfahren, blieben andere Anlassstraftaten wie Diebstahl, Hehlerei und Straßenverkehrsdelikte bestehen, wegen derer bei uneinbringlichen Geldstrafen weiterhin eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden könnte. Der Antragspunkt 2.1 schlägt daher die komplette Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Hier ist der Antrag dann doch, und jetzt kommen wir von der Einigkeit zur Kritik, arg dünn geraten. Zwar sieht er stattdessen gemeinnützige Arbeit vor, was durchaus als Lösungsweg diskutiert werden kann, lässt jedoch andere Lösungsoptionen außen vor. Wenn es um eine Reform der Sanktionssysteme geht, sollte aber eher der bunte Blumenstrauß an Optionen diskutiert werden. Dem verwehrt sich der Antrag zugunsten einer einzigen Lösung, die gleichweg nicht unumstritten ist. Aber auch dieser Vorschlag der gemeinnützigen Arbeit ist nicht ganz bis zu Ende gedacht. Ich verweise gern auf unseren Antrag aus der letzten Legislaturperiode von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei dem wir damals durch die heutige Justizministerin vorgetragen bekommen haben, wie ähnliche Vorschläge, allerdings mit weiteren Forderungen untersetzt, aussehen könnten, etwa mit regionalspezifischen Pools an Trägern oder aufsuchender Sozialarbeit als weitere Mittel, die entsprechende Maßnahmen flankieren. Ich bitte immer auch zu bedenken: Nicht jeder ist in der Lage, zu arbeiten. Hierfür bräuchte es Härtefallregelungen, die man mitbedenken muss. Die Einführung alternativer Sanktionsmechanismen oder die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist und bleibt aber Sache der Bundesebene. Die Länder wiederum können Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe schaffen. Bekannt sind hier „Schwitzen statt Sitzen“ oder „Auftrag ohne Antrag“. Nach Artikel 293 EGStGB können die Länder Verordnungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen erlassen. Auch Sachsen hat davon 2014 Gebrauch gemacht, allerdings mitunter nicht mit der Resonanz, wie man sie sich erhofft. Die Frage, die man sich hier zunächst stellen muss, ist: Muss überhaupt eine Strafe verhängt werden, die empirisch häufig zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führt? Dies bringt uns zu dem Punkt Entkriminalisierung und der geplanten Strafrechtsreform auf Bundesebene, auf die ich im zweiten Teil noch einmal den Blick werfen will. Der Antrag greift nun ein bekanntes, immer wieder diskutiertes Thema auf – die Beförderungserschleichung nach § 265 a StGB. Der Tatbestand stammt noch aus der tiefsten Nazi-Zeit, von 1935. Er ging davon aus, dass der Volksschädling sanktioniert werden sollte, der sich an der Volksgemeinschaft dadurch bereichert, dass er nicht die Karten für die Straßenbahn bezahlt. Würde man heute darüber diskutieren, hätte man sicherlich andere Gedanken zu diesem Straftatbestand. Und überdies, Herr Ulbrich, zum Thema Menschenwürde, die in diesem Straftatbestand betroffen sein soll, erklären Sie mir bitte einmal, was die Menschenwürde eines Verkehrsunternehmens sein soll. Aber das können Sie an anderer Stelle machen. Würde man diesen Straftatbestand streichen, ob als Ordnungswidrigkeit oder komplett, wäre zumindest jedenfalls ein Großteil aller Fälle der Ersatzfreiheitsstrafen mit einem Schlag erledigt. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE das in der Vergangenheit immer wieder auf Bundesebene gefordert. Damit würden auch jede Menge Kosten gespart. Laut Justizministerium würde der Freistaat Sachsen über 1 Millionen Euro Haftkosten sparen. Das würde den Finanzminister, leider gerade nicht anwesend, doch sicherlich freuen. Die AfD wollte vorhin auch immer wieder Geld sparen. Hier hätten Sie einen Punkt, wie Sie den Justizhaushalt entlasten könnten. Die neue Bundesregierung plant nun eine Reform des StGB. Dabei verschreibt sich die Bundesregierung einer evidenzbasierten Strafrechtspolitik. Das Kriterium der Evidenzbasierung verspricht hier Wissenschaftlichkeit und Rationalität. Das erfordert eine systematische Herangehensweise und nicht nur das Reagieren im Einzelfall, und dem, das sage ich gern, würde ich ungern – anders als DIE LINKE – mit einem einzigen Straftatbestand vorweggreifen; denn neben dem Schwarzfahren sehen wir BÜNDNISGRÜNEN durchaus auch noch andere Delikte, die auf den Prüfstand gehören. Jetzt einmal fernab der Diskussion über weite und große Straftatbestände – wie die Reform des Mordparagrafen, die mit diesem Antrag nichts zu tun hat, aber auch in eine Strafrechtsreform eingebettet werden muss –: Natürlich steht die als Einzelnovelle vorangebrachte Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche oben auf der Tagesordnung. Auch die Entkriminalisierung im Betäubungsmittelbereich – die Sie leider nicht in den Antrag aufgenommen haben, obwohl wir uns darin sogar einig wären – steht oben auf der Agenda. Der berühmte Straftatbestand der Datenhehlerei, der aus unserer Sicht so sinnvoll ist wie ein Kropf, gehört in diesem Prozess genauso abgeschafft. Darüber gilt es jetzt in einem Gesamtpaket zu diskutieren. Dieser Diskurs muss so breit wie möglich auf Bundesebene geführt werden und ist jetzt auch vom Bundesjustizministerium mehrfach angekündigt worden. Ich habe vollstes Vertrauen in die neue Ampelregierung. Diesem Prozess mit einem bereits vorgegebenen Ergebnis, am besten noch aus einem einzelnen Bundesland, vorzugreifen, halte ich überdies für nicht zielführend, weswegen wir diesen Antrag schlussendlich ablehnen werden. Ihn braucht es schlicht nicht, um das Anliegen zu erfüllen, das wir gemeinsam zu diesen Punkten haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Aspekte, die ich einbringen wollte, sind in der vorangegangenen Rede von Kollegen Lippmann schon genannt worden, deshalb kann ich es mir zeitlich erlauben, noch einmal kurz auf den Beitrag der AfD-Fraktion einzugehen. Es gibt zwei konkrete Punkte, auf die ich gern zu sprechen kommen möchte. Der erste Punkt, Herr Ulbrich, ist: Sie haben das Thema Pädophilie im Zusammenhang damit genannt, dass das die politische Linke – ich nehme an, Sie meinen die gesamte Strömung, nicht nur die Partei – sehr locker sehen würde. Dazu muss ich Ihnen sagen: Dieses Thema ist partout nicht dazu geeignet, mit Dreck nach dem politischen Gegner zu werfen. Sie können sich inhaltlich mit dem politischen Gegner auseinandersetzen. Was das Thema sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Pädophilie angeht, gibt es in jeder Partei bedauerlicherweise schlimme, schlimme Vorfälle. Es gibt Ihre Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, ich nenne da Herrn Holger Arppe – jemand, der dafür verurteilt worden ist. In meiner Fraktion im Bundestag gab es einen Kollegen, der wegen Kinderpornografie angezeigt worden ist; wahrscheinlich auch zu Recht. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Es gibt bei den GRÜNEN eine Vergangenheit, die aufgearbeitet werden musste. Das sind alles sehr tragische Geschichten, nämlich für die Opfer. Genau aus dieser Perspektive heraus sollten wir es betrachten und nicht aus der Perspektive, ob ich das gegen meinen politischen Gegner verwenden kann. Das gehört sich einfach nicht. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Das Zweite ist: Sie haben der Antragstellerin vorgeworfen, der Antrag hätte etwas Weinerliches oder er wäre weinerlich eingebracht worden. Was die Antragstellerin tatsächlich gemacht hat – und was ich sehr richtig finde –, ist, auf die Lebensrealität von Menschen zu verweisen. Wir können uns immer hier vorn hinstellen und schlau erzählen, dass es die Menschen gibt, die dann Arbeitsleistungen erbringen können usw. usf. Aber unter diesen Menschen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen, die das nicht schaffen. Diese Lebensrealität müssen wir, ob es uns gefällt oder nicht, dass es sie gibt, in unsere Politik einfließen lassen. Wenn Sie die Berücksichtigung der Tatsache, dass es solche Menschen gibt, als „weinerlich“ betrachten, frage ich mich angesichts der vorangegangen Debatten, wer hier eigentlich im Elfenbeinturm sitzt. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Wie wir schon mehrfach gehört haben und wie es sich auch in der Stellungnahme der Staatsregierung wiederfindet, sind mit der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen hohe Kosten für die öffentliche Hand verbunden, und die Resozialisierungserfolge sind doch sehr überschaubar. Aus kriminalpräventiver sowie aus haushaltspolitischer Sicht ist es daher definitiv angebracht, alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu nutzen, zumal man an dieser Stelle immer wieder bedenken muss, dass diese Menschen nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, sondern zu einer Geldstrafe – aus Gründen. Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen. Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft in der Tat meist jene Menschen in unserer Gesellschaft – und das ist mir sehr wichtig zu betonen –, die per se vor großen Herausforderungen in ihrem Leben stehen: Menschen ohne festen Wohnsitz, Suchtkranke, psychisch Erkrankte, Einkommensschwache. Durch die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe wird häufig eine bereits bestehende Notlage weiter verschärft; auch das hat Herr Lippmann schon angedeutet. Das kann alles nicht in unserem Interesse sein. Diesen Teil der Intention des Antrages teilen wir daher vollumfänglich. Wir freuen uns auch sehr, dass es auf Bundesebene, wo das Thema gelöst werden kann, maßgeblich Bewegung in diesem Feld gibt und die Justizministerin zu einer Kraft gehörte, die sich Anfang des Jahres – und auch schon vorher – dazu sehr deutlich geäußert hat. Die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens steht auch auf dem Prüfstand. Ich finde, prüfen kann man das auf alle Fälle, und in Sachsen sollten wir uns fragen, wie wir jene Menschen unterstützen können, die sich in der misslichen Lage befinden, eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten zu müssen, und zwar nicht, weil sie nicht bezahlen wollen, sondern weil sie aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlen können. Wir sollten daher generell noch einmal überprüfen, ob die Tagessatzhöhe, die für Einkommensschwache veranschlagt wurde, nicht zu hoch angesetzt ist, und auch über Härtefälle sprechen. Zudem ist es wichtig, dass wir bei den Verantwortlichen in der Rechtspflege ein besonderes Verständnis für die Situation und die Lebenslage dieser Menschen herstellen; in Teilen ist das auch schon vorhanden. Ich möchte zudem in Sachsen die Entwicklung eines Programms anregen, das das Bundesland Baden-Württemberg in einem Pilotprojekt erprobt hat und schon flächendeckend nutzt, weil es erfolgreich war. Dort werden überforderte Geldstrafenschuldner und -schuldnerinnen proaktiv über ihre Möglichkeiten von Ratenzahlungen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit informiert. Dazu wird der direkte Kontakt zu ihnen gesucht, was bedeutet, dass sie beraten werden. Es werden schriftliche Tilgungsvereinbarungen mit den Schuldnern und Schuldnerinnen getroffen, die ihre tatsächliche Einkommenssituation berücksichtigen. Zu den jeweiligen Terminen, an denen die Raten fällig sind, erfolgt abermals eine Zahlungserinnerung durch die Gerichtshelfer und Gerichtshelferinnen. Wenngleich hier ein höherer Betreuungsaufwand für die Gerichtshelfer und Gerichtshelferinnen entsteht, so konnte die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen in vielen Fällen vermieden werden, und so fand es tatsächlich in Baden-Württemberg statt. Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ wurde schon angesprochen. Ich finde, es ist noch Luft nach oben, wie es angenommen wird. Es ist aber eine Option. Man muss einsehen, dass es diese eine Gruppe, die ich angesprochen habe, psychisch erkrankte Menschen, Suchtkranke, nicht abholt. Das ist leider so. Hier scheitert der Rückgriff auf das Ableisten von gemeinnütziger Arbeit schon daran, dass die Betroffenen die notwendigen Anträge nicht stellen, weil sie nicht wissen, dass sie diese stellen können, oder weil sie nicht wissen, wie sie diese zu stellen haben. Auch hier sollten wir ansetzen. Wie gesagt, große Sympathie für das Grundanliegen – der Teufel steckt im Detail. Kollege Lippmann hat ausgeführt, an welchen Punkten wir so weit nicht mitgehen würden. Ich freue mich auf die Debatte, die dazu im Bund geführt wird, und danke Ihnen für den Impuls. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegen Kliese für die SPD-Fraktion. – Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Katja Meier, bitte.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich die Debatte, die überwiegend sehr sachlich geführt wurde, Revue passieren lasse, ist eines sehr deutlich geworden: Das heutige System der Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe stellt einen enormen Wertungswiderspruch dar. Wenn das Gericht eine Geldstrafe verhängt, hat es die Verhängung einer Freiheitsstrafe weder unter Schuld- noch unter Präventionsgesichtspunkten für erforderlich gehalten. Wenn ich einmal in die Vergangenheit schaue, nämlich ins Mittelalter, dann muss ich an den mittelalterlichen Schuldturm denken, in dem die Schuldner seinerzeit der Schuldknechtschaft unterworfen wurden. Ich finde, wir alle miteinander sind sehr gut beraten, die Methoden des Mittelalters hinter uns zu lassen und das moderne Strafrecht an den Gedanken der Aufklärung auszurichten; denn eines ist für mich ganz klar: Ersatzfreiheitsstrafen sind ungerecht und sinnwidrig. Sie vertiefen soziale Ungleichheit und verursachen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – dies wurde schon mehrfach genannt –, die auf den Staat insgesamt zukommen. In einem modernen Rechtsstaat kann die Ersatzfreiheitsstrafe nur ein Auslaufmodell sein, wie es uns die skandinavischen Länder vormachen. Deshalb ist sie auch eine statistische Anomalie. Seit 20 Jahren geht die Zahl der kurzen Freiheitsstrafen immer weiter zurück, gleichzeitig bildet sich dieser Trend aber bei den Ersatzfreiheitsstrafen nicht ab. Menschen hinter Gitter zu schicken, weil sie nicht die Ressourcen – und ich rede jetzt nicht nur vom Geld – aufbringen können, eine Geldstrafe zu zahlen oder sie abzuarbeiten, ist falsch. Die Ersatzfreiheitsstrafen binden im Justizvollzug wertvolle Ressourcen. Die Kosten für den Staat übersteigen durchweg die Höhe der verhängten Geldstrafen. Wir haben es gehört: Ziel muss es sein, evidenzbasierte Strafrechtspolitik zu machen, und die kriminologische Forschung belegt, dass Ersatzfreiheitsstrafen keinen präventiven Zweck erfüllen. Sie sind, was die Prävention angeht, sogar schädlich; denn die Menschen können in der Haft kaum bis gar nicht Hilfs- oder Therapieangebote erfahren, da sie bei einer Ersatzfreiheitsstrafe im Durchschnitt nur fünf bis sechs Wochen inhaftiert werden und entsprechende Therapieangebote keine Durchschlagskraft haben. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist zudem, und das ist in dieser Debatte sehr deutlich geworden, unsozial und ungerecht. Am ehesten trifft sie vor allem mittellose Menschen, verschuldet und ohnehin sozial schlecht integriert. Die Menschen werden, wenn sie die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, aus ihren ohnehin schon fragilen sozialen Netzen gerissen. Wir verstärken also die Isolation derer, die ohnehin schon isoliert sind, statt ihnen mit den Mitteln, die für die Ersatzfreiheitsstrafe gebunden werden, außerhalb des Gefängnisses die nötige Hilfe anzubieten. Ich denke hier vor allem an psychosoziale Unterstützung und externe Suchttherapie. Wir müssen uns einmal klarmachen – Herr Modschiedler hat es angesprochen –, was eigentlich alles passieren muss, damit ein Mensch wegen einer Geldstrafe im Gefängnis landet: Rechnungen werden gestellt, aber vielleicht nicht geöffnet oder nicht verstanden, dann kommen Mahnungen, es kommen letzte Mahnungen, es werden Gespräche geführt. Auch das findet in Sachsen tatsächlich statt; es wird auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen hingewiesen oder die Alternative, gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Menschen, die auf solche Angebote nicht eingehen, tun das in aller Regel nicht aus dem Impuls, die eigene Strafe zu vermeiden, denn diese ist schlicht unvermeidlich. Sie tun es vielfach aufgrund fehlender individueller Ressourcen einer, wie wir sagen würden, geordneten Lebensführung. Aus all diesen Gründen spricht mir der Antrag schon aus dem Herzen; das muss ich an dieser Stelle sagen. Ich habe das auch schon an verschiedenen Stellen geäußert. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eines modernen Rechtsstaats nicht mehr würdig. Nur stellen sich die Folgen ihrer Abschaffung doch etwas komplexer dar, als es uns dieser Antrag suggerieren will. Man kann es vielleicht in eine mathematische Formel fassen, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue: Aktuelles Strafrecht minus Ersatzfreiheitsstrafe plus gemeinnützige Arbeit ist gleich Gerechtigkeit. – Hört sich gut an, aber so einfach ist es in der Realität dann leider doch nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Tatsächlich ein bisschen verkürzt!) Denn – das hat Hanka Kliese sehr gut ausgeführt – damit Menschen einer gemeinnützigen Arbeit nachkommen können – diese Möglichkeiten bestehen ja und sind hier im Freistaat Sachsen auch ausgebaut worden; das haben wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam vorgenommen –, braucht es eine intensive Begleitung. Das geht nur, wenn wir die sozialen Dienste und die Träger der freien Straffälligenhilfe stärken. Wie gesagt, wir haben uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen und tun das aktuell auch, denn genau diese Träger verstehen sich darauf, die nötige Unterstützung zu leisten. An dieser Stelle vielleicht der Hinweis auf ein sehr wichtiges Projekt, auf einen sehr wichtigen Verein, der diesbezüglich dreißig Jahre Erfahrung hat: der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V., der im letzten Jahr sein Jubiläum gefeiert hat und seit 2019 das Projekt „Fahrplan“ betreibt. „Fahrplan“ richtet sich nämlich genau an die Menschen, die überschuldet oder mit dem Schriftverkehr der Justiz schlicht überfordert sind. Der Verein berät diese Menschen, er begleitet sie und versucht sie in die Lage zu versetzen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Aber ich muss an dieser Stelle auch sagen, dass wir uns nichts vormachen dürfen. Manchen wird es auch mit den umfangreichsten Unterstützungsangeboten nicht gelingen, die erforderlichen individuellen Ressourcen aufzubringen, um statt einer Geldstrafe gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Auch diese Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Die Ursachen für das Fehlen der Ressourcen, die dafür notwendig sind, regelmäßig den Briefkasten zu öffnen, die sich darin befindlichen Schreiben von Behörden zu öffnen, sie zu lesen, sie zu verstehen, sie zu beantworten und schließlich den dortigen Aufforderungen zu folgen, sind vielfältig. Für uns, die wir hier sitzen, und für den Großteil unserer Gesellschaft ist es völlig selbstverständlich, unseren alltäglichen Aufgaben nachzugehen. Da mag es vielleicht unvorstellbar sein, dass es Menschen gibt, die diese Ressourcen nicht aufbringen. Trotzdem gibt es diese Menschen. Die staatliche Antwort auf das Fehlen dieser Ressourcen sollte nicht auch noch der Freiheitsentzug sein, wenn das Gericht eine Geldstrafe als ausreichend erachtet hat. Dem Antrag zuzustimmen kann ich – das ist, glaube ich, in der Debatte klar geworden – aus mehrerlei Gründen trotzdem nicht empfehlen. Erstens sind wir hier in Sachsen nicht dafür zuständig. Der Bund ist gefragt, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Zweitens, genau das wurde, wie jetzt schon mehrfach angesprochen, im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Verankert wurde auch, dass hier insbesondere Prävention und Resozialisierung im Vordergrund stehen sollen. Auch die Regelung des § 265 a StGB soll dabei in den Blick genommen werden, es soll eine Modernisierung des Strafrechts und eine Entlastung der Justiz geprüft werden. Als Staatsregierung, als sächsischen Justizministerium werden wir diese Thematik natürlich weiterhin sehr aufmerksam begleiten und unterstützen. Eine Bundesratsinitiative, wie sie hier von der Linksfraktion gefordert wird, halte ich an dieser Stelle aber in der Tat nicht für notwendig, weil die Weichen bereits gestellt sind. Es ist klar, dass nächstes Jahr die große Strafrechtsreform kommen soll. Das werden wir begleiten, das werden wir hier aus Sachsen sehr genau beobachten. Wir hoffen, dass es eine gute und für alle angemessene Regelung geben wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt zum Schlusswort, nehme ich an. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) – Bitte? – Ach so, okay. Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE, bitte, für das Schlusswort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Das Geburtstagskind hat irgendwelche Problemchen. Herr Patt, was haben Sie denn? (Unruhe bei der CDU) Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Diskussion. Ich denke, viele haben hier mit ihren Beiträgen verdeutlicht, dass sie verstanden haben, worum es geht. Der Vertreter der AfD hat gezeigt, dass diese Debatte notwendig ist. Herr Modschiedler hat klargemacht, dass bei diesem Antrag natürlich nicht nur Emotionalität ausschlaggebend ist. Es geht an der einen oder anderen Stelle auch um einen Paradigmenwechsel. Es wäre absurd, das abzustreiten. Natürlich bedeutet dies ein Abschneiden alter Zöpfe, an die man sich lange Zeit gewöhnt hat. Die Schwierigkeit ist – das haben Sie uns sehr eindrücklich bestätigt –, dass wir hier eigentlich nicht über uns sprechen. Nach unserem Verständnis öffnet man einen Brief, den man erhält. Wie aber die Ministerin schon sagte und auch Frau Kliese deutlich gemacht hat: Es geht um Menschen, die tatsächlich mit Suchtproblemen oder mit psychischen Problemen zu tun haben und oft Schwierigkeiten haben, mit ihrem eigenen Leben zurechtzukommen. Auch wenn es, wie die Ministerin gerade sagte, für viele hier im Raum unvorstellbar ist und vielleicht auch für den einen oder anderen, der uns jetzt zuhört, aber diese Menschen gibt es nun einmal. Deswegen auch unsere Bitte und unsere Überlegung. Natürlich hat Herr Lippmann recht: Man könnte in einen solchen Antrag noch viel, viel mehr hineinpacken. Hätten wir das getan, dann würde ich jetzt wahrscheinlich hören: Das ist alles viel zu viel! – Aber es ging eigentlich nur um den Auftrag, etwas im Bund mit zu unterstützen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Ministerin hat zum Schluss noch einmal gesagt, dass sie dem Anliegen positiv gegenübersteht. Man könnte sich ja zum Beispiel überlegen, ob das Gericht gar nicht erst eine Geldstrafe aussprechen, sondern eine Sozialprognose erstellen sollte. Dieser Sozialprognose könnte zugrunde gelegt werden, dass – wenn es denn weiterhin eine Straftat ist – vielleicht tatsächlich von vornherein soziale Arbeit, ökologische Arbeit oder eine gemeinnützige Arbeit angeordnet wird. Dann brauchen wir diese Tour gar nicht erst zu machen, weil man ja weiß, dass derjenige oder diejenige die Geldstrafe sowieso nicht bezahlen kann. Tagesordnungspunkt Änderung der Geschäftsordnung Öffentliche Drucksache 7/9323, Drucksache 7/9636, Ausschusses für Geschäftsordnung Gemäß § 115 der Geschäftsordnung kann der Landtag nur aufgrund einer von 20 seiner Mitglieder eingebrachten und von dem für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss geprüften Vorlage mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Aus diesem Grund hilft es tatsächlich niemandem, wenn wir Menschen vorübergehend ins Gefängnis stecken, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können. In den allermeisten Fällen liegt das an der Armut der Betroffenen; das wurde heute schon mehrfach gesagt. Die Haft, das Wegsperren ändert nichts an deren Lage, sondern verschlimmert diese oft noch. Wenn sie hinter Gittern saßen, werden sie oft noch stigmatisiert und büßen berufliche oder soziale Bindungen ein. Auch die Gesellschaft hat nichts davon. Sie bekommt keine Zahlung aus der Geldstrafe, sondern muss stattdessen noch viel Geld für die Haftplätze aufwenden. Uns ging es bei dem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, vor allem darum, dass wir auf ein Problem aufmerksam machen wollten. Ich habe von den Rednerinnen und Rednern der Koalitionsfraktionen und auch von der Staatsministerin gehört, dass sie diesem Anliegen positiv gegenüberstehen – mit bestimmten Einschränkungen, die Herr Modschiedler genannt hat; ich will ihn jetzt nicht mit in Haftung nehmen für Positionen der SPD oder der BÜNDNISGRÜNEN. Ich glaube, das war nicht die letzte Diskussion, die wir dazu geführt haben – nicht nur hier im Parlament, sondern auch in der Gesellschaft. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich für die Diskussion. (Beifall bei den LINKEN und der SPD sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Ich stelle die Drucksache 7/9269 jetzt zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, „Ersatzfreiheitsstrafe endlich abschaffen“, nicht zugestimmt. Tagesordnungspunkt 10 ist beendet. Wir kommen jetzt zum des Sächsischen Landtags – Ausschusssitzungen jetzt! Antrag der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des und Immunitätsangelegenheiten anwesenden Mitglieder des Landtags eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen. Das bitte ich an dieser Stelle noch einmal zu berücksichtigen. Der am 3. März 2022 eingegangene Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung wurde von 32 Mitgliedern der AfDFraktion unterzeichnet und am 8. April 2022 in der 7. Sitzung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten behandelt. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag nach entsprechender Prüfung die Ablehnung des Antrages. Jetzt kommen wir zur Debatte. Ich bitte die einbringende Fraktion, die AfD, das Wort zu nehmen. Bitte schön, Herr Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vertrauen der Bürger in die Arbeit ihrer gewählten Vertreter ist das Fundament einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Mit der Wahl ins Parlament erwarten die Bürger von uns, dass wir ihrem Vertrauensvorschuss gerecht werden. Transparenz bei der Willensbildung kann zur Nachvollziehbarkeit, im besten Fall zur Akzeptanz bei den Betroffenen beitragen. Aktuell sind wir im Sächsischen Landtag von wirklicher Transparenz noch weit entfernt. Daher hat sich meine Fraktion, die Alternative für Deutschland, entschlossen, diesen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen. Der Antrag: Ausschüsse des Sächsischen Landtags sollen künftig in der Regel öffentlich tagen, für unsere Bürger sicht- und hörbar. Gelebte Demokratie ist transparente Demokratie. Der Bürger muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild zu machen, und zwar auch jenseits der Plenarsitzungen. Wie ist es um die Transparenz unseres Landtags jenseits der Plenarsitzungen gegenwärtig bestellt? Nun, die Bürger haben die Möglichkeit, Anhörungen direkt zu verfolgen, wenn genug Platz im Saal ist. Ansonsten muss so mancher schon mal draußen bleiben, wie wir es kürzlich erst erlebt haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kann passieren!) Seit Kurzem können die Bürger Anhörungen sogar per Livestream verfolgen, aber nur dann, wenn die Anhörung im Plenarsaal stattfindet. Wenn zu einem Antrag keine Anhörung stattfindet, dann wird der Antrag nicht öffentlich behandelt und landet regelmäßig in einer Sammeldrucksache. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Wir haben einmal nachgezählt: In zwei Kalenderwochen tagten zwölf Ausschüsse. Dort wurden acht Anträge in öffentlicher Anhörung behandelt, aber 29 in nicht öffentlicher Sitzung – 29! Also, ungefähr 80 % aller Beratungen zu Anträgen liefen hinter verschlossenen Türen. Im Ergebnis werden diese dann im Paket mit vielen anderen Anträgen als Sammeldrucksache in der Plenarsitzung ohne weitere Aussprache abgehandelt. (Zuruf von der CDU: Dafür sind Ausschüsse da! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für den Bürger ist so etwas nicht nachvollziehbar, nicht transparent. Immerhin kann jede Fraktion maximal zwei Anträge für die Plenarsitzung benennen, die dann aus der Sammeldrucksache herausgezogen und öffentlich behandelt werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee! Dann haben Sie schon mal die Geschäftsordnung nicht richtig gelesen! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Begrenzt eben auf nur zwei Anträge. (Zuruf von der SPD) – Das ist Herausziehen aus der Sammeldrucksache. – Diese werden in der Regel zum Schluss eines – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fragen Sie mal Herrn Zwerg! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ach ja. – Diese werden in der Regel zum Schluss eines Sitzungstages behandelt. Ist das wirklich transparent? Wir in der AfD-Fraktion sind der Meinung, dass der Sächsische Landtag von wirklicher Transparenz noch weit entfernt ist. Die parlamentarische Demokratie lebt aber von öffentlichen Diskussionen. Wir behandeln ja öffentliche Angelegenheiten; und das nicht nur im Plenum, sondern auch in den Debatten in den Ausschüssen. Gerade durch eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen und den dortigen Meinungsaustausch könnte doch die Demokratie nachvollziehbarer, begreifbarer für die Bürger werden. Das sollte eigentlich unser aller Grundanliegen sein. Ob die Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, das wird sich zeigen. Wir verschenken uns damit jedenfalls nichts. Wir als Parlamentarier sollten uns nicht anmaßen zu beurteilen, was für den Wahlbürger interessant ist und was nicht. Meinungen und Interessen verändern sich. Das, was gestern noch wenig interessant schien, kann morgen schon große Bedeutung haben. Wer hat sich beispielsweise vor zweieinhalb Jahren für Viren und Inzidenzwerte interessiert? Öffentlichkeit bedeutet natürlich, dass es hin und wieder Meinungsbekundungen anwesender Bürger geben kann. (Vereinzelt Lachen bei der CDU) So etwas passiert auch im Plenum. Dem Ausschussvorsitzenden obliegt dann dafür die Ordnungsgewalt. Liebe Kollegen! In Bayern, Brandenburg, NRW, Berlin oder Hamburg, um nur einmal ein paar Beispiele zu nennen, tagen Ausschüsse regelmäßig öffentlich. Dass die Sitzungen dort aufgrund renitenter Bürger regelmäßig aus dem Ruder laufen, ist uns nicht bekannt. (Martin Modschiedler, CDU: Aber bei uns!) Wir sollten uns vielmehr freuen, wenn die Bürger Interesse an unserer parlamentarischen Arbeit zeigen und ihr nicht mit Misstrauen begegnen. (Zuruf von der CDU) Die Bürger, das sollten wir nicht vergessen, sind der Souverän unseres Landes. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen Antrag zur Öffnung der Ausschusssitzung hat unsere Fraktion, die Alternative für Deutschland, bereits zu Beginn dieser Wahlperiode eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt. Jetzt haben Sie erneut die Chance, mehr Transparenz in die Arbeit unseres Parlaments zu bringen. Bereits neun von 16 Bundesländern lassen ihre Ausschüsse in der Regel öffentlich tagen. Der Sächsische Landtag sollte endlich ebenfalls mehr Demokratie, mehr Transparenz wagen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Mayer für die einreichende Fraktion, der AfD. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Modschiedler. Bitte schön.

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Martin Modschiedler CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun der Geschäftsordnungsimmunitätsausschuss. Der Antrag ist eingebracht. Ich mache es für die CDU-Fraktion kurz: Wir brauchen für die Ausschüsse keine grundsätzliche Öffentlichkeit, jedenfalls nicht für die Ausschusssitzungen und nicht abweichend von unserer Geschäftsordnung, die wir bisher hatten. Danach haben wir nach einer erfolgten Anhörung immer eine öffentliche Sitzung. Dazu komme ich später noch. Der Antragsteller oder die Antragsteller – es ist ja gar nicht die AfD-Fraktion, sondern es ist ja nur eine Gruppe – tun so, als handele es sich bei den Ausschusssitzungen um Geheimbünde. Das haben wir im Hintergrund schon gehört. Sie konstruieren hier immer wieder das Bild einer Hinterzimmerdemokratie, keine Transparenz. Ich finde das einfach falsch und auch unsachlich. Denn: In den Ausschüssen wird nicht gekungelt oder gemauschelt. Sie sind – und das ist uns doch allen klar und muss es auch immer sein – ein verkleinertes Abbild des Parlaments. Die Ausschüsse spiegeln auch die Mehrheitsverhältnisse wider. Hier wird nicht nach Gutdünken, sondern demokratisch und nach Mehrheitsprinzip abgestimmt. Man bemerke auch einmal: Die antragstellende Fraktion, die hier von mangelnder Transparenz redet, ist in allen Ausschusssitzungen auch dabei und sagt dann immer, wir würden hier rumkungeln. Offensichtlich, so kommt es mir vor, sieht die AfD das deshalb so, da sie das Wort NichtÖffentlichkeit sofort mit einer Unseriosität gleichsetzt anstatt mit einer mir sehr wichtigen Vertraulichkeit. Vertraulichkeit heißt für mich Sachlichkeit. Darum geht es. Es geht um die sachliche Diskussion über ein Fachthema unter Fachleuten, und zwar ohne Einwirkungen von außen, also, ohne dass Leute von außen einwirken können, ohne dass Mitschnitte gemacht werden, ohne dass Medien dabei sind und ohne öffentlichen Druck. (Vereinzelt Beifall bei CDU) Vergessen Sie dabei nicht, dass über die Arbeit in den Ausschüssen auch berichtet wird. Wir haben regelmäßig danach Berichterstattungen und geben Interviews. Wir haben Berichte über die getroffenen Entscheidungen; die werden auch erläutert. Das kann jede Fraktion tun. Der Fachausschuss ist immerhin ein vorbereitender Ausschuss, ein Ausschuss des gesamten Landtags, dient also der inhaltlichen Vorbereitung des öffentlichen Plenums. Und wir wissen: Dieses Plenum – Herr Mayer, das haben Sie auch eingeräumt – ist ein öffentliches Plenum. Hier werden Anträge, die wichtig sind oder die Sie für wichtig halten, herausgezogen. Dort ist ja auch die Öffentlichkeit dabei. Bei diesen Entscheidungen muss immer gerungen werden. Wir müssen uns in diesen Fachausschüssen einigen. Das funktioniert meiner Ansicht nach nicht, wenn eigene Parteigänger quasi von hinten in die Sitzung hineinrufen und sie dann durch Applaus beeinflusst wird. Genau das hat sich in der letzten öffentlichen Ausschusssitzung – oder in einer der letzten, es ist schon länger her – nach einer Anhörung leider gezeigt. Dort musste teilweise die Tribüne geräumt werden, und die Zuschauer hielten sich nicht an die parlamentarischen Spielregeln. Herr Mayer, es hilft nicht viel zu sagen: Dann muss der oder die Ausschussvorsitzende aktiv werden – Das ist nicht der Sinn einer Diskussion, die wir in einem Fachausschuss führen wollen. Ich sage es sehr deutlich: Ja, Transparenz gehört zur Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf vielfältige Weise über parlamentarische Diskussionen informieren. Sie können Anträge stellen, anfragen oder Plenarprotokolle abrufen und einsehen. Darüber hinaus gibt es zu zentralen Themen immer auch eine umfangreiche mediale Berichterstattung, wenn zum Beispiel im Nachgang zu Sitzungen Interviews geführt oder Statements eingeholt werden. Es geht darum, dass wir – und das ist wichtig – als Abgeordnete frei von öffentlichem Druck gemeinsam unsere fachliche Arbeit – hier geht es nicht um die parlamentarische Arbeit; es geht um die Ausschussarbeit, die Arbeit in den internen Ausschüssen – tun können. Sonst verlieren diese Fachausschüsse als interne Vorbereitungsgremien komplett ihren Sinn. Dann verlagern sich die wichtigen Diskussionen tatsächlich in die Hinterzimmer des Parlaments. Das kann nicht Sinn dieses Antrags sein. (Beifall bei der CDU) Ich glaube aber – und das könnte dann die Realität werden –, dass dies das Ergebnis wäre, und genau das wollen wir als CDU-Fraktion nicht. Ein Fachausschuss ist nicht dazu da, ihn parteipolitisch durch Videomitschnitte auszuschlachten und dann entsprechend mit Sharepics oder was auch immer zu missbrauchen. Das passiert leider immer wieder in den öffentlichen Anhörungen. Dafür sind wir als Abgeordnete in unserer – und das ist wichtig – repräsentativen Demokratie, in der wir leben und in die wir gewählt worden sind, nicht in dieses Parlament hineingewählt worden. Lassen Sie uns einfach weiter fachlich und sachlich miteinander arbeiten! So geht der richtige Parlamentarismus. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE bitte ich jetzt Marco Böhme.

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Marco Böhme Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Modschiedler, ich glaube schon, dass wir uns als Parlament, als Abgeordnete nicht verstecken müssen und auch in Fachausschüssen öffentlich tagen können. Andere Bundesländer tun es ja auch, und dort gibt es keine Probleme. – Insofern das als erste Reaktion. (Zuruf von der AfD) Zu Herrn Mayer: Selbstverständlich müssen wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger hier im Parlament stärken. Aber mit diesem Antrag von Ihnen, wie er jetzt wiederholt vorliegt, tun Sie sich selbst keinen Gefallen. Sie müssen aufpassen, dass Sie sich nicht selbst ins Knie schießen. Zum Thema öffentliche Ausschusssitzung fordern wir LINKE seit jeher, dass sie öffentlich werden. Wir haben das auch immer an richtiger Stelle gefordert, nämlich am Anfang einer Legislaturperiode, und auch nicht so halbherzig und nicht so inkonsequent, wie Sie das tun. Am Anfang einer Legislaturperiode macht man das deshalb, weil man eine einfache Mehrheit und keine Zweidrittelmehrheit braucht, wie sie jetzt notwendig wäre. Am Anfang der Legislaturperiode macht man das auch deshalb, weil man dann untereinander auf Augenhöhe verhandeln kann. Es gibt noch keine Koalition und noch keine feste Regierung, und die Parlamentarischen Geschäftsführer können noch miteinander reden, was Hinweise und neue Ideen für die Geschäftsordnung angeht. Solche Gespräche führen tatsächlich zu Verbesserungen der Geschäftsordnung; sie haben auch bei der jetzigen Geschäftsordnung zu Verbesserungen geführt. Denn es gibt mittlerweile die Option, dass einzelne Punkte, einzelne Anträge öffentlich behandelt werden. Das reicht uns natürlich noch nicht, uns reichen viele andere Dinge auch noch nicht. Wir haben am Anfang der Legislaturperiode über 20 Änderungsanträge zur Geschäftsordnung gestellt. Großen Verbesserungsbedarf an dieser Geschäftsordnung sehen wir immer noch, teilweise sehr umfassenden. Aber die AfD war doch am Anfang der Legislaturperiode mit dieser Geschäftsordnung im Großen und Ganzen ziemlich zufrieden. Schließlich haben Sie am Ende bloß drei Änderungswünsche hier vorgetragen. Fakt ist: Erstens. Wir haben eine neue Geschäftsordnung, und ich finde, wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, diese Möglichkeiten der Öffentlichkeit einzufordern. Ich denke, wir sind es, die alle Möglichkeiten einfordern – und auch immer wieder einfordern. Bei der AfD sehe ich diese Palette an Möglichkeiten nicht immer voll ausgeschöpft. Das ist doch schon ein Problem. Zweitens. Wir haben auch immer wieder eingefordert, dass öffentliche Ausschusssitzungen zum Beispiel digital durchgeführt werden können, dass Sachverständige zugeschaltet werden können, dass die Sitzung live gestreamt wird. Das haben wir mit einem eigenen Änderungsantrag am Anfang der Legislaturperiode zur Geschäftsordnung gefordert. Das wurde zwar damals abgelehnt, aber siehe da, seit letzter Ausschusswoche geht es, dass Anhörungen digital übertragen werden – zwei Jahre nach Beginn der Legislatur. Ich sage nur: Besser spät als nie. Es ist sehr spät gewesen; denn gerade in der Pandemiezeit wäre es nötig gewesen, der Öffentlichkeit, wenn sie nicht physisch hier sein kann, zumindest digital die Möglichkeit zu geben, zuzuhören. Das zeigt vor allem, dass sich durch konstruktives Mitarbeiten und kontinuierlichen Druckaufbau zumindest die Verwaltung oder die Koalition irgendwann einmal bewegt und etwas ändert, und das ist auch okay so. Drittens. Wir sind es übrigens auch, die die Mehrzahl der Anträge zur Anhörung freigibt oder beantragt. Wir versuchen, wirklich sehr viele Anhörungen, die dann öffentlich stattfinden, hier durchzuführen. Das führt auch dazu, dass die Sachverständigen von uns, aber auch die, die die Koalition zu unseren Anträgen einlädt, sehr qualifizierte Personen sind, während ich bei Ihnen, liebe AfD, doch oft Mitarbeiter anderer Landtagsfraktionen Ihrer Partei als Sachverständige auf dem Zettel lese. Das ist eine ziemlich komische Sache, und insofern ist es auch ein komisches Arbeiten mit Ihnen. Viertens. Wir können zu dem Thema öffentliche Anhörung noch einmal genau auf Ihren Antrag schauen; ich habe es gerade angesprochen. In der Begründung steht ein ziemlich interessanter Satz drin, und zwar: „Weiterhin ist zu beobachten, dass quasi über den Umweg der Anhörung im Ausschuss ein ‚Öffentlichmachen‘ parlamentarischer Initiativen erfolgt und damit eine vermehrte Belastung der Ausschussarbeit einhergeht.“ Das heißt, den kleinen öffentlichen Teil, der möglich ist, der also öffentlich durchgeführt werden kann, beschreiben Sie hier als „Belastung“. Das muss man sich echt einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wenn eine Auseinandersetzung zu Inhalten unter breiter Beteiligung des öffentlichen Sachverstandes von Ihnen als Belastung bezeichnet wird, dann zeigt das eigentlich die ganze Art und Weise, wie Sie Politik machen, nämlich populistisch, und das ist echt zynisch, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Aber erfolgreich, Herr Böhme!) Fünftens. Wir sind es übrigens auch, die ein weiteres Element nutzen, um die Ausschussarbeit öffentlicher zu gestalten, das heißt, die Öffentlichkeit in die Ausschüsse zu holen. Das ist das Instrument der EU-Vorlagen, die wir immer öfter umdrucken lassen – das habe ich von Ihnen sehr selten bis gar nicht gesehen –, also EU-Vorlagen, die auf den Freistaat Sachsen teilweise enorme Auswirkungen haben. Wir nehmen uns dieser Vorlagen an, lesen sie uns durch und machen daraus eine sächsische Drucksache, und diese wird dann automatisch im Parlament – im Ausschuss – öffentlich behandelt. Auch das kann eine Form sein, ein Instrument zu nutzen, um mehr Öffentlichkeit ins Parlament, in den Ausschuss zu bringen. Auch dieses Instrument nutzen Sie kaum. Mit sechstens komme ich zum Schluss und noch einmal konkret zu Ihrem Antrag. Wir lehnen ihn ab, weil er hinter unseren eigenen Antrag, den wir zu Beginn der Legislaturperiode gestellt haben, deutlich zurückfällt. Erstens haben Sie viele Ausnahmen, wann der Ausschuss doch nicht öffentlich tagen soll. Zweitens kann die Öffentlichkeit wiederum mit einfacher Mehrheit – so, wie Sie es hier beschreiben – doch nicht zugelassen werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn Ausschüsse öffentlich tagen, dann sollen sie auch öffentlich tagen. Nur in einem wirklichen Ausnahmefall darf es – mit qualifizierter Mehrheit – möglich sein, das wieder anders zu machen. Das schreiben Sie aber nicht hinein. Auch deshalb fallen Sie hinter unseren Antrag zurück. Des Weiteren fehlen bei Ihrem Antrag beispielsweise Aussagen zum Petitionsausschuss, der noch einmal gesonderte Regeln, auch aus Datenschutzgründen, bräuchte. Wie könnte man beispielsweise mit dem Thema Präsidium umgehen? Wie gehen von dort Mitteilungen an die Öffentlichkeit nach einer Sitzung? Auch dazu hatten wir zu Beginn der Legislaturperiode Vorschläge gemacht. Auch dazu steht nichts von Ihnen drin. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil er deutlich hinter unseren zurückfällt und weil Sie die bisherigen Möglichkeiten heute auch nicht ausnutzen. Daher: Ablehnung, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den guten Traditionen des deutschen Parlamentssystems, dass man sich zu Beginn jeder Legislaturperiode die Spielregeln gibt, mit denen man anschließend für die Legislatur im Parlament arbeitet. Deshalb ist die Geschäftsordnung des Landtags auch kein stehendes Gesetz, sondern ein Werk, das zu Beginn jeder Legislaturperiode neu beschlossen werden muss, getreu dem Motto: Neuer Landtag, neue Regeln. Wir haben bei den Verhandlungen über die aktuelle Geschäftsordnung lange über die Frage der Öffentlichkeit der Ausschüsse gerungen, weil wir BÜNDNISGRÜNE klar für Transparenz stehen und deshalb auch die teilweise Öffnung zur Herstellung der Öffentlichkeit der Ausschüsse erreichen konnten. Ich danke dem Kollegen Böhme ausdrücklich für die Ausführungen dazu, die ich mir dann an dieser Stelle ersparen kann. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass das Thema auch wieder Gegenstand der Debatten über die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags werden wird. Mit Blick auf die Erfahrungen der letzten zweieinhalb Jahre könnte man nun meinen, es wäre gut, diesen Antrag, den die AfD-Fraktion hier vorgelegt hat, zunächst schon aus Gründen des Selbstschutzes der AfD abzulehnen; denn die Performance so mancher AfD-Kollegen in den Ausschüssen schreit förmlich danach, der breiten Öffentlichkeit das Paradebeispiel von Schein und Sein vor Augen zu führen. Ich nenne nur, Herr Kollege Mayer, das betreute Denken, das Sie regelmäßig anderen vorwerfen, aber selbst an den Tag legen. Ich glaube, dafür könnten sich sehr viele interessieren, aber keine Sorge, wir werden den Antrag definitiv nicht aus Gründen der Fürsorge für die AfD ablehnen, sondern weil er nichts weiter ist als eine schlechte Handwerksleistung, die dann auch noch zweieinhalb Jahre zu spät vollbracht wurde. Wir stehen als BÜNDNISGRÜNE zur Kontinuität der Geschäftsordnung innerhalb der Legislaturperiode. Deshalb sehen wir es nicht als notwendig an, die Geschäftsordnung zu ändern, wenn es innerhalb der laufenden Legislaturperiode nicht wirklich zwingend ist. Die Notwendigkeit der Änderung einer Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit und ein gleichzeitig damit verbundenes qualifiziertes Antragsrecht von mindestens 10 % der Mitglieder des Hauses bestätigt übrigens, dass Geschäftsordnungsänderungen innerhalb der Legislaturperiode nur im Einzelfall und eher bei unerwarteten Ereignissen vorgenommen werden sollten, die sich ergeben haben. Sie haben selbst beschrieben, dass wir darüber zu Beginn der Legislatur diskutiert haben. Wir sehen also die Notwendigkeit nicht, weil sich an der Auffassung in diesem Hohen Hause seit Herbst 2019 nichts geändert haben dürfte. Was sich aber vielleicht geändert hat, ist, dass Sie sich dieses ominöse Werk in dieser rosa Farbe mit dem Titel „Geschäftsordnung“ in der AfD nun endlich einmal angeschaut haben. Immerhin! Bisher glaubte man ja, in Unkenntnis der Geschäftsordnung in der AfD – vom einfachen Abgeordneten bis hin zum eigentlich dafür zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführer –, Sie würden dieses ominöse Werk allenfalls zum Abstützen wackelnder Biedermeierstühle verwenden denn als Nachschlagewerk für die eigenen Regeln. Herr Mayer hat gerade wieder sehr deutlich ausgeführt, dass es doch nicht so war, dass man intensiver hineingeschaut hat; denn Ihre Ausführungen zu Plenaranträgen waren schlicht eines: falsch. Reden Sie einmal mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer. Er wird Ihnen aber mit Erfahrungswerten nicht weiterhelfen können, denn er weiß es auch nicht besser als Sie. (Heiterkeit des Staatsministers Christian Piwarz) Das ist eigentlich das Dramatische: Sie reden wie Blinde von der Farbe, wenn Sie von der Geschäftsordnung reden. Das wäre der zweite Grund, um das Ganze abzulehnen. Darüber hinaus ist das Ganze auch noch handwerklich eine ganz grandios schlechte Leistung, also quasi Pfusch. So wollen Sie mit dem Antrag das bisherige Regel-AusnahmeVerhältnis von Nichtöffentlichkeit zu Öffentlichkeit umkehren, schaffen dann aber eine Reihe unlogischer Rückausnahmen; Kollege Böhme hat dazu schon ausgeführt. Zum Petitionsausschuss äußern Sie sich gar nicht, obwohl es auf der Hand liegt. Bei der Nichtöffentlichkeit sind Sie sich dann auch gar nicht so einig. Es steht darin, der Ausschuss könne die Nichtöffentlichkeit beschließen. Zwei Sätze weiter heißt es dann, der Antrag könne von 5 % der Mitglieder eines Ausschusses – ha, ha; bei 20 Mitgliedern in einem Ausschuss also von einem Mitglied; (Heiterkeit des Staatsministers Christian Piwarz) sehr logisch – oder von einer Fraktion gestellt werden. Er kann dann aber plötzlich nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Also, sprich: Ist es nun eine einfache Mehrheit oder eine Zweidrittelmehrheit? Muss es eine Fraktion beantragen oder nicht? Also, Sie bauen die Geschäftsordnung auch noch so, wie Sie sie nicht verstanden haben. Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass Sie bitte die Finger von der Geschäftsordnung lassen. Es geht schief, wenn man Ihnen dieses Werk überlässt, weil Sie es nicht verstanden haben. Das führt dann auch bei den relevanten Fragen durchaus zu weiteren Problemen. Ich vergegenwärtige Ihnen einmal folgendes Beispiel. Das Innenministerium oder die Staatsregierung als solche kann dem Abgeordneten zum Beispiel auf Kleine Anfragen hin mitteilen, dass dazu aus Geheimschutzgründen nur in nichtöffentlichen Ausschusssitzungen Mitteilung gemacht werden kann. Jetzt drehen Sie das Regel-Ausnahme-Verhältnis um und sagen, sie tagen öffentlich. Gleichzeitig brauche ich dann eine Zweidrittelmehrheit als Abgeordneter, damit meine Frage beantwortet wird, die aus meinen eigenen Abgeordnetenrechten nach der Verfassung an die Staatsregierung gestellt wurde, wozu die Staatsregierung sagt, sie könne sie nur im Ausschuss beantworten. Wenn der Ausschuss dann Nein sagt, wir stellen die Nichtöffentlichkeit dafür nicht her, weil die Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, dann würde ich einmal sagen: Viel Spaß bei der weiteren Abwägung der einzelnen Abgeordnetenrechte gegenüber Ihrem Geschäftsordnungsantrag. Das funktioniert hinten und vorne nicht. Genauso schweigen Sie sich an der Stelle, wo es noch offenkundiger ist, zur Frage von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aus, wie sie regelmäßig Gegenstand im Haushalts- und Finanzausschuss sind. Sie haben nämlich regelmäßig den Fall, dass Ihnen schlicht am Ende keiner mehr etwas sagt, wenn Sie die Nichtöffentlichkeit nicht herstellen. Damit ist übrigens keinem geholfen, und Sie führen die parlamentarische Kontrolle ad absurdum. Kurzum, man kann über die Öffentlichkeit von Ausschüssen trefflich diskutieren. Wir werden uns dazu in der nächsten Legislaturperiode wieder sehen. Wenn es aber so schlecht ist, wie Sie es hier gerade vorgeführt haben, dann sollten wir davon doch die Finger lassen. Allein aus diesen Gründen ist der Antrag abzulehnen, weil er für das steht, was die AfD bei der Geschäftsordnung als Einziges kann: sie entweder ignorieren oder verpfuschen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Heiterkeit des Staatsministers Christian Piwarz) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Gibt es jetzt Redebedarf in einer zweiten Runde? – Das sehe ich nicht. Wünscht die Staatsregierung das Wort? (Martin Modschiedler, CDU: Nein! Zur GO, glaube ich, nicht! – Weitere Zurufe) – Stimmt! Sie haben recht. Logischerweise nicht. Das wäre noch schöner. Entschuldigen Sie bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Piwarz könnte! – Staatsminister Christian Piwarz: Herr Lippmann hat alles richtig gesagt!) Dann würden wir jetzt zum Schlusswort kommen, wenn Sie möchten. Herr Mayer, bitte. (Staatsminister Christian Piwarz: Sie können auch einfach den Antrag zurückziehen!)

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Modschiedler, ich bin zehn Jahre lang in der CDU gewesen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist bedauerlich!) Ich kenne diese Befindlichkeiten, dass man das Volk doch lieber außen vor lässt bei den Beratungen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Das kenne ich nur zu gut. Es war ein Grund dafür, dass ich ausgetreten bin. Das habe ich Ihnen gar nicht vorgeworfen, dass Sie gern im Hinterzimmer kungeln und unter Fachleuten bleiben wollen. Ich möchte daran erinnern: Wir behandeln hier ausschließlich öffentliche Angelegenheiten, welche die Bürger draußen betreffen. Sie müssen am Ende mit dem leben, was wir hier besprechen und was wir hier beschließen. Also Mut zur Offenheit, liebe CDU! Herr Böhme, eigentlich könnten Sie uns zustimmen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! Der Antrag ist so schlecht gemacht, dem können wir nicht zustimmen!) Es wäre wenigstens ein Stück Weiterkommen, (Marco Böhme, DIE LINKE: Ein Schritt zurück!) auch wenn Sie vielleicht mehr wollen als wir in unserem Antrag geschrieben haben. Am Anfang der Legislaturperiode haben Sie Anträge gestellt und wir auch. Damit sind wir beide nicht durchgekommen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir 22!) Sie haben ja schon viele Begründungen geliefert und auch gesagt, dass es viele Bundesländer schon machten und wir uns endlich anschließen könnten. Der einzige Grund für die Ablehnung ist, dass der Antrag von der AfD-Fraktion kommt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, weil er schlecht ist!) Sie ist sehr dünn, diese Begründung. Zeigen Sie ein bisschen Mut, dann wären wir ein Stück weiter mit unserer Geschäftsordnung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! – Zuruf: Nicht anbiedern!) Der Herr Lippmann. Herr Lippmann, irgendwie haben Sie, Herr Lippmann, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Mayer!) es tut mir leid, bei einem Antrag von 5 % der Mitglieder oder einer Fraktion und bei einer Beschlussmehrheit von zwei Dritteln etwas durcheinandergebracht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Sie haben etwas durcheinandergebracht!) Ich muss einmal aus dem Protokoll zitieren: „Der Sprecher der Fraktion Bündnisgrüße“ – vermutlich waren Sie das – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Grüne“, nicht „Grüße“! Grüßen ist das, was ich nicht mache, aber das ist etwas anderes! – Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) – BÜNDNISGRÜNE – „bekundete ebenfalls die Ablehnung des Antrags. Er führte zunächst aus, auch seine Fraktion sei grundsätzlich Anhängerin einer stärkeren Öffentlichkeit der Ausschüsse.“ (Sabine Friedel, SPD: Woraus lesen Sie gerade vor? – Staatsminister Christian Piwarz: Herrlich! – Unruhe) Schau an, Sie sind grundsätzlich Anhängerin einer stärkeren Öffentlichkeit der Ausschüsse. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, –

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Norbert Mayer AfD

„Für die derzeitige Geschäftsordnung habe man hierfür keine Mehrheit gefunden.“ Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: – ich muss Sie leider unterbrechen. Es ist ein Problem, (Staatsminister Christian Piwarz: Wenn Sie gegen die Geschäftsordnung verstoßen!) aus einem Protokoll zu zitieren, aus einer nicht öffentlichen Sitzung.

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Norbert Mayer AfD

Nein, das ist – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das muss ich Ihnen jetzt hier mitteilen. Das ist ein schwerwiegender Verstoß.

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Norbert Mayer AfD

Das ist hier ein Antrag, Entschuldigung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja, das macht es nicht besser, Herr Mayer. Es tut mir leid, dass ich Ihnen das sagen muss.

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Norbert Mayer AfD

Entschuldigung. Dann – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja. Darüber hinaus (Staatsminister Christian Piwarz: Schreiten Sie doch einmal ein und erlösen Sie Ihren Mann!) hat Valentin Lippmann an Mikrofon 4 vermutlich eine Zwischenfrage. Würden Sie sie zulassen?

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Norbert Mayer AfD

Nein. (Jörg Urban, AfD: Schlusswort!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ach, Schlusswort. Es gibt keine Zwischenfragen.

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Norbert Mayer AfD

Herr Lippmann, okay. Wir wollen endlich mehr öffentliche Ausschusssitzungen als Ausdruck lebendiger Demokratie. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir wollen, dass die Bürger wissen, was passiert, wie ihre Angelegenheiten hier behandelt werden. (Anhaltende Unruhe – Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nicht durcheinanderbringen lassen!) Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und mit welchen Argumenten diese Regeln entstehen, nach denen der Bürger dann leben soll. Meine Fraktion steht für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit. Die Parlamente vieler anderer Bundesländer haben das schon lange erkannt. Neun Bundesländer – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Mayer, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Norbert Mayer AfD

Ich komme zum Ende. – sind Sachsen bereits voraus. Schieben Sie die Möglichkeit, Ausschusssitzungen für die Bürger zu öffnen, nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Gelegenheit und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Herrn Mayer für die AfDFraktion. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Geschäftsordnung gemäß Artikel 46 Abs. 4 der VerfasTagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des über- und außerplanmäßigen Drucksachen 7/9042 und das Sächsische Drucksache 7/9729, des Haushalts- und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, das Wort ergreifen möchte. (Jan Löffler, CDU: Kein Bedarf!) – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9729. Ich bitte bei Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die Fraktion DIE LINKE hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/1984 mit dem Thema „Gesundheitskarten für Geflüchtete umgehend auch in Sachsen einführen“ und außerdem zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/9374 mit dem Thema „Internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor dem Krieg in der Ukraine schützen – schnelle und wirksame Hilfe und Unterstützung jetzt leisten“ angemeldet. sung des Freistaates Sachsen und gemäß § 115 der Geschäftsordnung einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtags bedarf. Damit würde ich jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Drucksache 7/9323 zur Abstimmung stellen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit stelle ich fest, dass die Zweidrittelmehrheit gegen diesen Antrag hergestellt bzw. der Antrag abgelehnt ist und die Änderung der Geschäftsordnung somit nicht beschlossen wurde. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu Ausgaben und Verpflichtungen 7/9576, Anträge durch Staatsministerium der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Zustimmung um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr vielen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Drucksache zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/9730 Außerdem hat noch die AfD-Fraktion Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag in der Drucksache 7/7800 mit dem Thema „Mobilität für Sachsen und die Lausitz effizienter gestalten – Möglichkeiten einer neuen Trasse zwischen Dresden und Posen als politisches Ziel verfolgen“ und weiterhin zur Beschlussempfehlung und dem Bericht, des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/8500 mit dem Thema „Nebenwirkungen und Komplikationen infolge der Corona-Schutzimpfung in vollem Umfang erfassen, die Bürger sachlich informieren und die Geschädigten unterstützen“ angemeldet. Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung festgelegt. Ich schlage Ihnen eine chronologische Behandlung der Drucksachen vor, beginnend mit dem ältesten Antrag. (Unruhe im Saal) Ich sehe keinen Widerspruch und erteile der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 7/1984 das Wort. Juliane Nagel, DIE LINKE, bitte schön.

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Juliane Nagel Die Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist der älteste Antrag, aber es gibt auch einen konkreten Kontext. Mit der Flucht von Hunderttausenden Ukrainerinnen und Ukrainern vor dem russischen Angriffskrieg auch hier nach Deutschland öffneten sich bei der Flüchtlingsaufnahme und -versorgung einige Fenster: geöffnete Grenzen, kostenlose Verkehrsmittelnutzung, Bewegungsfreiheit, schnelle dezentrale Unterbringung. Auch bei der adäquaten, gleichberechtigten Gesundheitsversorgung, so hört man, legten Akteure von der CDU und der kommunalen Ebene hier in Sachsen mit Blick auf die ukrainischen Geflüchteten ihre Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Asylbewerberleitungsbezug ad acta. Da sich innerhalb dieses Sondersozialleistungsrechts für Geflüchtete ohne Anerkennung nicht zwischen der Herkunft differenzieren lässt – meine Unterstellung –, gab es endlich Bewegung hin zu einer landesweiten elektronischen Gesundheitskarte. So wurde es zugetragen. Auch Organisationen, die schon lange in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal und auch wir schöpften ein wenig Hoffnung. Worum geht es? In den ersten 18 Monaten – für die, die es nicht wissen und die es interessiert – unterfallen Asylsuchende und bisher auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sind nicht regulär krankenversichert. Medizinische Behandlungen sind nur in akuten Fällen, bei Schmerzen und in der Schwangerschaft vorgesehen. Der Besuch einer Arztpraxis muss vorher beim Sozialamt geprüft und genehmigt werden. Dort sitzt nichtmedizinisches Personal. Es wird ein Behandlungsschein ausgestellt. Besonders absurd: ein Papierschein in unserer willentlich digitalen Realität. Auf die Gesundheitsrisiken und die Stigmatisierung, die mit diesem bürokratischen Verfahren einhergeht, weisen Expertinnen und Experten schon sehr, sehr lange hin. Einzelne Bundesländer haben auch schon vor dem russischen Krieg gegen die Ukraine reagiert und landesweite Regelungen eingeführt, elektronische Gesundheitskarten auch für diese Gruppe relativ zügig bereitzustellen, indem sie Rahmenverträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben. Neben Westländern sind es auch unsere Nachbarländer Brandenburg und Thüringen. Thüringen möchte ich hervorheben, weil Thüringen es richtig macht mit einer landesweiten Rahmenvereinbarung ohne Optionsmodelle für Kommunen und mit einem erweiterten Leistungsumfang, den Geflüchtete in Anspruch nehmen können. Das ist richtig. Die Schlechterstellung von Geflüchteten bei der Gesundheitsversorgung ist skandalös und widerspricht verbrieften Grund- und Menschenrechten. (Beifall bei den LINKEN) Nun hat sich aber das Blatt gewendet. Der Bundeskanzler hat mit den Länderchefs im April vereinbart, dass die ukrainischen Geflüchteten ab dem 1. Juni in den SGB-IIoder XII-Bezug fallen. Damit entfällt deren Schlechterstellung durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden sofort in die Krankenversicherung inkludiert, erhalten eine Gesundheitskarte und den gleichen Behandlungsumfang wie hier geborene Menschen. Die Ungleichbehandlung der anderen Kriegsflüchtlinge und Menschen, die aus anderen prekären Situationen fliehen, bleibt dagegen erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der kleinen Bewegungen, die wegen der Ukraine-Geflüchteten gemacht wurden, ist das nicht haltbar. Wir appellieren an die Koalition, das Fenster für die Einführung der landesweiten Gesundheitskarte jetzt nicht zu schließen. Ich möchte kurz noch darauf hinweisen, dass die Stadt Dresden selbst den Weg eingeschlagen und die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete kommunal eingeführt hat. Die Stadt Leipzig stand in der Spur bis zu der Bewegung. Dresden hat bilanziert, dass es keine Missbräuche und auch keine Kostenexplosion gab. Es ist viel besser, und darauf insistiert unser Antrag, eine landesweite Regelung auf den Weg zu bringen, anstatt die Kommunen selbst in die Spur zu schicken. Darum appellieren wir mit dem herausgelösten Antrag noch einmal, diese so offensichtliche Ungleichbehandlung und Teilung von Geflüchteten in „schlechte“ und „gute“ Flüchtlinge zu unterlassen und mit der Einführung der landesweiten elektronischen Gesundheitskarte eine Gleichbehandlung herzustellen. Ich bitte nachträglich alle Fraktionen um ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt genau dazu für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge, bitte.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wurde bereits im Fachausschuss beraten und abgelehnt. Ich möchte noch einmal betonen: Eine angemessene und schnelle Gesundheitsversorgung von zu uns geflüchteten Menschen ist sehr wichtig. Doch die pauschale Ausgabe von Gesundheitskarten ist in Sachsen momentan nicht der richtige Weg. Neben der Versorgung in internationalen Ambulanzen und Modellpraxen können Geflüchtete aktuell einen Krankenschein in den Sozialbehörden erhalten (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist aber doch …!) und damit bereits benötigte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn es aktuell einen Mehraufwand bedeutet. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir nicht, wie viele Kommunen zur pauschalen Ausgabe von Gesundheitskarten an Asylbewerber stehen. Wir sollten diese Entscheidung also nicht über den Kopf der Kommunen treffen. Beispiele in anderen Bundesländern zeigen, dass ein Großteil der Kommunen eine Landesrahmenvereinbarung, wie es Ihr Antrag vorsieht, nicht mitträgt. Der kommunalen Ebene steht es dennoch frei, solche Vereinbarungen selbstständig mit den Krankenkassen zu treffen. Die kommunalen Landesverbände haben bisher jedoch keinen Wunsch geäußert. Somit sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen nicht verpflichtet, dem Abschluss solch einer Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Sie verweisen explizit auf geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer – ich denke, dass Sie dieses als Feigenblatt benutzen, denn Sie hatten in der Vergangenheit bereits Anträge dazu, die wir hier im Hohen Haus abgelehnt haben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist doch genau das Gegenteil, mal zuhören!) Das Beispiel der Stadt Dresden hat doch gezeigt, dass es eben vier Jahre Vorlaufzeit benötigt hat, ehe Dresden so weit war. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schlimm genug!) Die Leute brauchen jetzt die Hilfe und nicht erst in ein paar Monaten. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Vielleicht einmal anfangen!) Neben den bereits genannten Argumenten möchte ich noch einmal auf die Ministerkonferenz verweisen. Hierzu müssen die finanziellen Rahmenbedingungen und der abschließende Status der ukrainischen Flüchtlinge einheitlich geregelt werden. Für die von Ihnen angestrebte Rahmenvereinbarung verweise ich auf die fehlende Zuständigkeit des Freistaates. Lediglich die Erstaufnahme von Asylbewerbern liegt im Kompetenzbereich des Freistaates. Wie im Ausschuss lehnen wir diesen Antrag auch hier ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion? – Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi, bitte.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen, das DIE LINKE hier vertritt, ist sehr wichtig. Es ist kein Geheimnis, dass auch uns BÜNDNISGRÜNEN das schon immer sehr wichtig war, sowohl in der letzten Legislaturperiode als auch kommunal in Dresden, in Leipzig und natürlich jetzt. Ja, wir haben diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt. Das hat seine Gründe. Ich muss aber kurz darauf eingehen, warum der Antrag und das Anliegen dennoch wichtig sind. Es ist eben nicht so, dass eine Gesundheitsbehandlung gleich ist, wenn man keine Gesundheitskarte hat. Ich habe selbst als Sprachmittlerin viele Menschen zu Ärzten begleitet. Schon wenn man in das Arztzimmer hineinkommt, ist es ein Unterschied, ob man einen Zettel ablegt, mit dem die Sprechstundenhilfe nichts anfangen kann, oder ob man eine Karte hat wie alle anderen Menschen. So zieht sich das durch die ganze Behandlung durch. Wenn ich chronisch krank bin, dringend Medikamente brauche, erst hier angekommen bin und dann erst einen Krankenschein besorgen und einem Sachbearbeiter bei der Behörde, der keine Ahnung von Medizin hat, erklären muss, warum ich diesen Krankenschein für meine Behandlung brauche, und dadurch wertvolle Zeit für meine Gesundheit verliere, dann macht es einen Unterschied. Nichtsdestotrotz haben wir das Anliegen im Ausschuss abgelehnt – nicht, weil wir es inhaltlich ablehnen, sondern weil wir im Ausschuss wahrgenommen haben, dass auch das Sozialministerium den Ernst der Lage erkennt und Gespräche führt. Leider gab es jetzt diese gesonderte Regelung. Wir haben den Wechsel für die ukrainischen Geflüchteten ins SGB, sodass sie hier herausfallen. Vielleicht wäre das Anliegen schneller geklärt worden. Jetzt zögert es sich wieder hinaus. Aber ich habe noch immer Vertrauen und Hoffnung, auch gerichtet an unser Ministerium, dass die Gespräche weitergehen. Ich weiß, es geht nicht schnell. Es sind auch die Landkreise, die hier ausbremsen und blocken. Ich denke, dass wir wahrscheinlich als Abgeordnete in unsere Landkreise gehen und die Wichtigkeit vertreten müssen, um das wirklich voranzutreiben. Wir stehen dahinter, trotz unserer Ablehnung. Wir sind inhaltlich dafür und werden bei dem Thema nicht aufgeben und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium dranbleiben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – vereinzelt Beifall den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Hat die SPD-Fraktion an dieser Stelle Redebedarf? – Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Nicht. Dann kommen wir zur nächsten Drucksachennummer, die wir miteinander diskutieren. Das wäre nach der Chronologie die Drucksache 7/7800. Hier erteile ich als erstes der AfD-Fraktion das Wort. Gemeldet ist Herr Kuhnert.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommt, fast zum Abschluss unserer heutigen Sitzung, ein, wie ich meine, doch sehr wichtiges Thema. Es geht um den spätestens für das Jahr 2038 festgesetzten Kohleausstieg in den Revieren Sachsens. Das ist ein Thema, das die Leute in den Revieren ganz besonders interessiert. Sie fragen, wie sich der Strukturwandel, der angesetzt, geplant und in aller Munde ist, gestalten wird. Jemand, der als Abgeordneter aus dieser Region kommt, macht sich natürlich Gedanken, bespricht das in der Fraktion, im Arbeitskreis und trägt es in den zuständigen Ausschuss. Es geht um die Thematik der Notwendigkeit der Verbesserung der Infrastruktur. In unserer Anhörung hatten wir einen Gast aus der Republik Polen, der die Vision einbrachte, eine Trasse bauen zu wollen, die durch die strukturschwache Lausitz führt, direkt in Richtung unserer Landeshauptstadt und dann weiterführend über die Bundesautobahnen in Richtung West und Südwest. Das wäre ein europäisches Projekt. Ich hatte erwähnt, dass bereits in der Ortslage Krauschwitz eine Brücke über die Neiße neu gebaut wurde, die im Moment nur schwach frequentiert wird, weil diese Straße an einem Kreisel quasi im Niemandsland endet. Die Vision für unsere Seite des Freistaates wäre eine Trasse über circa 30 km von Uhyst an der Spree bis an die Bundesautobahn 4 im Bereich Uhyst am Taucher. Wir hätten in der Planung die Möglichkeit, Ortsumfahrungen zu gestalten. Straßenzüge, wie sie ähnlich bereits in Sachsen existieren, sind sehr nützlich. Von Pulsnitz in Richtung Pirna gehen die Bauarbeiten voran. Das sind wunderbare, sehr nützliche Projekte. Genau solche Projekte benötigt auch die Lausitz. Bei den Ortsumfahrungen geht es um die Entlastung der Anwohner in der sensiblen Streckenführung der B 156 Richtung Niedergurig durch die Heide- und Teichlandschaft, die natürlich durch einen stärker werdenden Verkehr – daran sollte man immer denken – beeinträchtigt werden könnte. Ganz anders als Herr Liebscher, der für seine Fraktion immer diesen Einwand gebracht hat, geht diese Streckenführung nicht durch sensible Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Das Gegenteil wäre der Fall. Es geht dabei auch um die Entlastung der Bundesautobahn 4 in Richtung Görlitz, Nadelöhr Königshainer Berge. Darüber haben wir entsprechend debattiert und vorgetragen, dass die Nützlichkeit und die Notwendigkeit dieser Strecke von außerordentlichem Wert sind. Wir würden auch eine bereits geplante Baumaßnahme im Bereich Niedergurig, in Höhe des Bautzner Stausees, in dem Umfang gar nicht durchführen müssen. Deshalb ist es aus unserer Sicht einfach visionär, darüber nachzudenken, was für die Zukunft sinnvoll und nutzbringend wäre, vor allem für eine Region, die von dem Strukturwandel massiv betroffen ist, und in der Argumentation dann zu sagen, dass man mit der Bahn auch über Cottbus fahren könne und es bereits eine Autobahn über Frankfurt (Oder) gebe. Dazu muss ich Ihnen sagen: Das ist ein Schlag ins Gesicht für die Menschen, die vom Strukturwandel in der Kernregion betroffen sind, weil man mit keiner Silbe daran denkt, dort die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe, von Industrie und für den Faktor Tourismus zu schaffen. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, weil es die Menschen in der Region auch verfolgen, für dieses Projekt zu werben und zu sagen: Lassen Sie uns das bitte im Auge behalten. Wir sollten prüfen, ob wir ein derartiges Projekt in nächster Zeit doch in die Tat umsetzen können. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kuhnert sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Kollegen Nowak von der CDU-Fraktion.

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Andreas Nowak CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen das hier nicht über Gebühr ausdehnen. Wir haben im Ausschuss diese Dinge sehr ausführlich diskutiert. Dort sind alle Argumente auf dem Tisch gewesen. Ich möchte nur exemplarisch schnell einige nennen: In Polen gibt es derzeit keinerlei konkrete Planungen. Es gibt auch keinerlei Bemühungen von Polen zu staatsvertraglichen Verhandlungen mit Deutschland, die für so ein Projekt notwendig wären. Es ist auch nicht Bestandteil irgendeines TEN-Korridors. Demzufolge wird keine EU-Finanzierung dafür vorliegen. Sowohl Straße als auch Schiene sind derzeit in keinerlei Landesplanung vorgesehen. Die Entwicklungsachsen geben es nicht her. Die Eisenbahnkorridore für Personen- und Güterverkehr und auch die Straßenkorridore sind an der Stelle eindeutig beschrieben. Von all diesen Dingen ist das nicht umfasst. Im Übrigen wird es auch keinerlei Mitwirkung des Bundes geben, weil die Entlastung der A 4 an dieser Stelle auch nicht greift. Es gibt ja gar keinen polnischen Anschluss auf der anderen Seite. Im Jahr 2020 haben wir bereits die B 178n überprüft. Dort hat sich ergeben, dass die Raumordnungs-, Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftlichkeitskriterien keinerlei Planrechtfertigung für eine derartige Verbindung hergeben. Es würde relativ klar sein, dass die Problemstellungen gerade im Umweltbereich hierbei parallel lägen und anwendbar sein würden. Deswegen haben wir im Ausschuss die Dinge abgelehnt und werden es auch heute tun. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Nowak sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktion zu dieser Drucksache? – Herr Liebscher, Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Wer Straßen sät, wird wirtschaftlichen Aufschwung ernten.“ Eine wunderbare, einfache Antwort auf die wichtigen Fragen und Herausforderungen unserer Zeit. (Zuruf von der AfD) Eine wunderbare, einfache Antwort in Zeiten des Wahlkampfes. Eine neue Straßenverbindung zwischen Dresden und Poznań würde die Attraktivität der Lausitz stärken und Fachkräfte anziehen. Wie sehr die AfD in den Wirtschaftsförderungsideologien der Neunzigerjahre steckengeblieben ist, zeigt der vorliegende Antrag deutlich. (Zuruf von der AfD) Doch, sehr verehrte Damen und Herren, diesen Zahn muss ich Ihnen leider ziehen. Grundsätzlich ist der Freistaat Sachsen sehr gut mit Straßen und einem dichten Straßennetz ausgestattet. Sicher kann an der einen oder anderen Stelle noch nachgebessert werden. Aber nach den vergangenen Straßenbauorgien geht es jetzt vielmehr darum, die errichtete Infrastruktur zu erhalten. (Widerspruch von der AfD – Zuruf von der AfD: Ja, Orgien!) Das ist keine grüne Ideologie, (Zurufe von der AfD: Nö! – Weiterer Zuruf von der AfD: Gott sei Dank!) sondern wurde vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle in einer Studie zum Straßenbau in Sachsen klar attestiert. Überraschender Funfact: Die Unternehmen und Gewerbetreibenden schätzen den Stand des Straßenbaus in der Regel wesentlich zufriedener ein als die Vertreter aus Politik und Kommunen. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Aber, meine Damen und Herren von der AfD, was interessiert uns die Wissenschaft? Was interessieren uns die Stellungnahmen der Sachverständigen im Rahmen Ihrer beantragten Anhörung zum vorliegenden Antrag? Lediglich ein Sachverständiger, Ihr geladener Sachverständiger, sprach sich für die in Rede stehende Strecke aus. Vielmehr sei es von hoher Priorität, die Schienenverbindung Richtung Polen auszubauen, auch um die Straßen und insbesondere die A 4 vom Gütertransport zu entlasten – so die übrigen Sachverständigen. Dabei steht natürlich die notwendige Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz im Fokus, aber es braucht auch die Ertüchtigung bzw. den Neubau von Zugangsstellen für den Schienengüterverkehr, ein regelmäßiges Schienengüterverkehrsangebot in Richtung Polen und insgesamt engere Eisenbahnbeziehungen zu unseren Nachbarn. Darin liegen die Defizite der Verkehrsbeziehungen mit Polen. Mit der VerMol-Studie geht der Freistaat Sachsen einen ersten Schritt; viele weitere müssen folgen, aber sicher keine neuen Straßen zwischen Dresden und Poznań, das wurde in der Sachkundigen-Anhörung deutlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gern hole ich an dieser Stelle anlässlich des vorliegenden Antrags und zum Abschluss meiner kurzen Einlassungen einen ur-grünen Spruch aus der Mottenkiste: „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.“ – In diesem Sinne lehnen wir den AfD-Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Zuruf von der AfD: Verkehr ist Leben!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es zu diesem Antrag noch weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/8500, Nebenwirkungen und Komplikationen infolge der Corona-Schutzimpfungen in vollem Umfang erfassen, die Bürger sachlich informieren und die Geschädigten unterstützen. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Prantl, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Corona-Impfnebenwirkungen, CoronaImpfschäden; als einzige Fraktion im Sächsischen Landtag hat die AfD die frühen Warnungen von Wissenschaftlern ernst genommen. Die AfD hat mit einer Sachverständigenanhörung Licht ins Dunkelfeld möglicher Impfschäden gebracht und Ihr Tabuthema damit öffentlich gemacht. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Allein die AfD, Herr Hartmann, gibt den Opfern Ihrer Impfkampagne eine Stimme in diesem Parlament. Wir fordern die ganze Wahrheit. Wir fordern sofortige und umfassende Hilfe für alle Impfgeschädigten. (Beifall bei der AfD) Laut einer Charité-Studie sind über eine halbe Million Menschen in Deutschland von schweren Nebenwirkungen durch eine Covid-19-Impfung betroffen. (Zuruf von der CDU) BioNTech gibt inzwischen zu: Schwerwiegende Nebenwirkungen treten auf. Der Pharmakonzern hat plötzlich doch keine Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit – nanu! – und führt Ihre Impfkampagne damit ad absurdum. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Nachdem Frau Köpping Millionen Dosen nur bedingt zugelassener Substanzen verimpfen ließ, (Staatsministerin Petra Köpping: Falsch!) erhalten die Impfstoffe nun die reguläre Zulassung nicht. Was nun, Frau Ministerin? (Staatsministerin Petra Köpping: Ja, was denn!) Während die Zahl der Impfopfer weiter steigt, schweigen Behörden und Verantwortliche und das Parlament verhöhnt diese, wie wir gerade hören konnten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das Gebot der Stunde wäre also jetzt: Alle Covid-Impfungen stoppen – sofort! (Beifall bei der AfD) Doch was machen Sie? In einer namentlichen Abstimmung haben Sie erst vor wenigen Tagen klargemacht, dass Sie die Menschen trotzdem weiterhin zu einer experimentellen Corona-Impfung zwingen wollen. Sie wollen die Menschen sehenden Auges per Impfzwang weiter einem unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko aussetzen. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Das ist menschenverachtendes Handeln. (Beifall bei der AfD) Am Anfang haben Sie mit irrationaler Panik vor dem Coronavirus mit sozialer und moralischer Erpressung und aktuell de facto mit Arbeitsverboten den Impfdruck auf die Menschen erhöht. Dann haben Sie die Menschen mit einer steuergeldfinanzierten Impfkampagne in die Irre geführt. (Staatsministerin Petra Köpping: Gar nicht!) Diese Regierung hat gelogen, als sie behauptete, dass die sogenannte Impfung der alleinige Ausweg aus Ihrer herbeigetesteten Inzidenzwert-Pandemie sei. Diese Regierung hat die Menschen mit Ihrer Impfkampagne erneut belogen, indem sie mögliche Risiken und schwere Nebenwirkungen einfach verschwiegen hat. (Staatsministerin Petra Köpping: Stimmt nicht!) Da Ihre Impfung keinen relevanten Schutz bietet, bleibt den Geimpften am Ende nur noch das Gesundheitsrisiko. (Zurufe der Abg. Martin Modschiedler, CDU, Rico Gebhardt, DIE LINKE und Sabine Friedel, SPD) Ich sagte, keinen relevanten Schutz. 37 Menschen in Sachsen sind ursächlich an der Impfung verstorben. (Petra Köpping: 15 000 an Corona! 15 000!) 157 schwere Nebenwirkungen mussten stationär behandelt werden. Laut BKK-Daten mussten 5 % der Geimpften mit Nebenwirkungen in ambulante ärztliche Behandlung. 5 % – das ist recht viel für einen angeblich sicheren Impfstoff. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Prantl, wie viele sind denn gestorben? – Gegenruf von der AfD: Zu viele, Herr Gebhardt! – Gegenruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Weitere Zurufe) Laut InEK-Daten für Krankenhäuser gab es im Jahr 2021 16 000 stationäre Behandlungen für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-Impfstoffen. Indessen melden andere Länder viel mehr Impfnebenwirkungen. Hier dagegen gibt es eine Untererfassung mit deutlich mehr Komplikationen als die Meldedaten zeigen. Und wissen Sie was, das bestätigte am 2. April auch der Mitteldeutsche Rundfunk in der Sendung „Umschau“: (Staatsministerin Petra Köpping: Wir sind doch eh schon alle tot!) Ärzte vermuten, dass nicht alle Verdachtsfälle beim PaulEhrlich-Institut gemeldet werden; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sonst heißt es doch immer Lügenpresse!) denn für die Meldung einer Impfnebenwirkung gibt es unterschiedliche Hürden. So beklagen Mediziner, dass das extrem zeitaufwendig sei. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Andreas Nowak, CDU) Das war ihr Haus- und Hofsender, der MDR. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch links-grün versifft! –

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Sören Voigt CDU

Das dürfen Sie doch gar nicht anschauen, Herr Prantl! – Weitere Zurufe) Der Leiter der ImpfSurv-Studie zu Impfnebenwirkungen an der Charité Berlin sagte ebenfalls, dass wir beim PaulEhrlich-Institut eine erhebliche Untererfassung haben. Das Gleiche sagen wir auch; und das sagten auch unsere Sachverständigen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihre Sachverständigen!) Der MDR-Beitrag zeigt also, dass unsere Forderungen nach einer systematischen und vollständigen Erfassung aller Impfschäden richtig sind; und dass Sie – als Verantwortliche – vor dieser ganzen Wahrheit Angst haben, ist uns klar. (Staatsministerin Petra Köpping: Ach wo! – Staatsminister Christian Piwarz: Ha, ha!) Herzmuskelentzündungen sind bereits anerkannte Nebenwirkungen; vor allem bei jungen Menschen. Nach der Covid-Impfung stiegen Hirnvenenthrombosen, Lungenembolien und Autoimmunreaktionen sehr stark an. Trotzdem scheint sich für das Schicksal der Betroffenen in diesem Hohen Hause niemand zu interessieren. Im Gegenteil: Sie machen weiter Impfdruck und wollen die Menschen um jeden Preis an die Kanüle zwingen. Im Namen der Gesundheit haben Sie unser Land über zwei Jahre lang in einen beispiellosen Ausnahmezustand versetzt. (Staatsministerin Petra Köpping: Gar nicht wahr!) Im Namen der Gesundheit müssen Sie jetzt den Opfern Ihrer Impfkampagne helfen. Zeigen Sie, was Ihnen die Gesundheit und das Schicksal der Impfopfer wert ist! Sichern Sie endlich die freie und informierte Impfentscheidung zu! Stellen Sie sicher, dass unerwünschte Wirkungen der Covid-Impfungen ab sofort vollständig erfasst werden! Helfen Sie den Impfgeschädigten! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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Thomas Prantl AfD

Ein Satz noch: Sie konnten eine Impfkampagne fahren – jetzt schaffen Sie auch ein Hilfesystem! Stimmen sie unserem Antrag zu und lassen sie die Geschädigten nicht im Stich. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es zum Antrag Redebedarf seitens der anderen Fraktionen oder der Staatsregierung? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zum nächsten Antrag. Drucksache 7/9374; Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Thema: Internationale Studierende und Wissenschaftler:innen vor Krieg in der Ukraine schützen: Schnelle und wirksame Hilfe und Unterstützung jetzt leisten! Es spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen dazu, ihr Land zu verlassen. Dazu gehören auch Studierende, Hochschullehrende und Wissenschaftler(innen). Wir ziehen unseren Antrag aus der Sammeldrucksache heraus, um auf die existenziellen Probleme der bei uns ankommenden internationalen Studierenden aufmerksam zu machen. Hier muss es schnellstmöglich Lösungen geben. Es kann nämlich nicht sein, dass bei Menschen, die vor Krieg fliehen, unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, wenn es um deren Schutz und deren Aufenthaltsstatus geht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Genau!) Schon an den EU-Grenzen werden laut Berichten Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Hautfarbe oder ihres „falschen“ Passes von der Flucht abgehalten. Der Pass wird sofort abgenommen und die Menschen werden teilweise in Gefängnisse gesteckt. Doch auch in Deutschland und in Sachsen ist die Lage vieler Geflüchteter weiterhin unsicher. Nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 3. März 2022 gilt, dass Geflüchtete aus der Ukraine EUweit vorübergehenden Schutz erhalten sollen. Eine Grauzone existiert jedoch für Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsstatus in der Ukraine, wozu auch Menschen mit einem Studien- oder einem Arbeitsvisum zählen. Diese Personengruppe wurde im EU-Ratsbeschluss zur vorübergehenden Schutzgewährung von aus der Ukraine vertriebenen Personen in der Europäischen Union nämlich nicht mitbedacht. Demnach liegt es im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, ob auch Personen mit einem nicht dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine Anspruch auf vorübergehenden Schutz in der EU haben. Um diesen Punkt geht es unter anderem in unserem Antrag. Wir fordern die Regierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Evakuierung von internationalen Studierenden aus der Ukraine ermöglicht wird und die organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass auch Drittstaatler(innen) ihr Studium in Deutschland fortsetzen und sich hierzulande legal aufhalten können. Gegenwärtig ist ein legaler Aufenthalt in Deutschland für diese Gruppe nur bis zum 31. August möglich. Sowohl die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften als auch die Landesrektorenkonferenz machen auf dieses gravierende Problem aufmerksam und drängen auf rasches Handeln. Wir haben mit unserem Antrag sowohl zur KSS als auch zur Landesrektorenkonferenz Kontakt gesucht. Wir haben beide Gremien konsultiert und von beiden Gremien ein positives Feedback bekommen bzw. beide Gremien haben uns wirklich sehr eindringlich die Notwendigkeit betont, hier schnelle Regelungen für die Drittstaatler(innen) zu schaffen, damit deren Aufenthalt in Deutschland abgesichert ist; und zwar mindestens zum Wintersemester 2023/2024. Diese Botschaft wurde uns sehr deutlich im Austausch mit der Landesrektorenkonferenz mitgegeben. Problematisch ist vor allem, dass Drittstaatler(innen) zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Möglichkeiten haben, Sozialleistungen zu beantragen. Das heißt, Studierende aus den Drittstaaten, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, haben keine finanzielle Absicherung und sie haben auch keine aufenthaltsrechtliche Absicherung. Mit dieser Ungewissheit ist es kaum möglich, hier anzukommen, geschweige denn, ein Studium wiederaufzunehmen. In anderen Bundesländern wurde bereits nach Möglichkeiten gesucht, zum Beispiel in Hamburg, wo den Betroffenen zumindest eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, um eine kurzfristige Sicherheit zu schaffen. Jedoch braucht es hier auch langfristige politische Lösungen. Wir können doch niemanden ernsthaft zurück nach Afghanistan schicken, wenn die Person gerade vor einem anderen Krieg geflohen ist. Wir schließen uns der Forderung an, die neben der KSS auch von der Landesrektorenkonferenz sowie von bundesund landesweiten Menschenrechtsorganisationen erhoben wird, und sagen: Bund und Länder sind hier in der Verantwortung, nicht nur für die Fortsetzung des Studiums zu sorgen und dies zu ermöglichen, sondern auch die Aufenthaltssicherheit zu gewährleisten. Wir fordern, dass Bund und Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Schutzstatus für alle geflüchteten Studierenden über den § 23 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen. Die Forderungen in unserem Antrag haben wir uns nicht einfach ausgedacht, sondern sie werden auch von der Konferenz Sächsische Studierendenschaften als auch von der Landesrektorenkonferenz geteilt. Und wenn die Ansichten der LINKEN in diesem Parlament schon wenig Beachtung finden, so hoffe ich doch, das gilt nicht für die Landesstudierendenvertretung und auch nicht für die Landesrektorenkonferenz. Ich möchte noch einmal betonen: Weder der Pass, noch das Herkunftsland, noch die Hautfarbe einer Person darf darüber entscheiden, welchen Schutz ein Mensch hier bekommt. Der Schutz für Fliehende aus der Ukraine muss für alle gelten; denn Bomben machen vor keiner Nationalität halt. Ich bitte also erneut um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Fritzsche, bitte schön.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Gorskih! Einige der Punkte, die Sie dargestellt haben, haben Ihrer Darstellung nach im Ausschuss so noch keine Rolle gespielt und gehen nach meinem Empfinden ein Stück weit über das hinaus, was Sie im vorliegenden Antrag thematisieren. Ich glaube dieser Tagesordnungspunkt ist nicht geeignet, um Anträge, die im Ausschuss relativ ausführlich besprochen wurden, inhaltlich zu ergänzen. Doch das sei nur als Vorbemerkung gestattet. In den letzten Tagen gab es in der Tagespresse eine relativ umfangreiche Berichterstattung über die Aufnahme ukrainischer Studenten und über Regelungen seitens der KMK, die getroffen wurden, um eine Fortführung des Studiums zu ermöglichen. Auch zum Thema des Aufenthalts ukrainischer Staatsangehöriger, aber insbesondere auch von Drittstaatsangehörigen im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung hat das BMI, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, bereits kurzfristig eine Ministerverordnung erlassen, die am 9. März in Kraft getreten ist. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Es ist richtig; diese ist bis 23. Mai befristet, gibt aber den Geflüchteten eine Zeitspanne, um eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Zu Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, auch zum Zwecke des Studiums, berät die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Hinsichtlich der Unterstützung geflüchteter ukrainischer Studenten hat das SMWK bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, aus Zeitgründen verzichte ich auf eine Aufführung einzelner; viele sind Ihnen bereits bekannt. Auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterbreiten zahlreiche Angebote für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Auch die sächsischen Studentenwerke haben sich insbesondere bei der Zurverfügungstellung von Wohnheimplätzen sehr stark engagiert und die Hochschulen sind im Bereich von Sprachkursen, auch Alltagssprachkursen, sehr aktiv. Insgesamt ist festzustellen, dass das Wissenschaftsministerium sowie die sächsischen Hochschulen umfassende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten bereithalten, um den Studenten aus der Ukraine, die nach Sachsen geflüchtet sind, unter den gegebenen Umständen gute Rahmenbedingungen zu bieten. Ihren Antrag bedarf es daher nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Dr. Maicher, bitte schön.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Einbringung des Antrages Anfang März hat sich sehr viel getan und das wurde bei der Befassung im Ausschuss auch deutlich. Ich bin froh, dass ich jetzt noch ein paar Punkte geraderücken kann, die Sie – aus meiner Sicht auf gefährliche Art – hier darstellen und die faktisch nicht stimmen. Ich beginne damit: Auf Landes- und Bundesebene werden kontinuierlich Maßnahmen etabliert, um aus der Ukraine geflüchtete Studierende und Forschende bestmöglich zu unterstützen, ihnen Zugang zum Hochschulsystem zu gewährleisten und einen erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder Forschungsvorhabens zu ermöglichen. Unsere Hochschulen sind dabei höchst engagiert und haben in ihren Verantwortungsbereichen bereits individuelle Lösungen geschaffen, sowohl für die Studierenden als auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Um die Aufnahme eines Studiums oder dessen Fortsetzung bereits zum Sommersemester 2022 zu ermöglichen, wurden zum Beispiel Bewerbungsfristen verlängert und Gebühren für Gasthörerschaft für Geflüchtete erlassen. Mit Landesmitteln wurden Agricola-Stipendien für alle geflohenen Studierenden eröffnet. Das richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit. Es ist falsch, was Sie in Ihrer Pressemitteilung verbreiten. Sprachkurse wurden zur Studienvorbereitung schnell ausgebaut und unsere Studentenwerke stellen sowohl Zimmer, Verpflegung als auch ihre gesamte psychosoziale Infrastruktur bereit. Es gibt finanzielle Unterstützung, zum Beispiel den Erlass von Studiengebühren, Semesterbeiträgen, Mieten oder auch Kitabeiträgen. Auf Bundesebene wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31.08. verlängert, sodass weiterhin ein legaler Aufenthalt und damit die Möglichkeit, einen Zugang zum Hochschulsystem zu erreichen, unter verbessertem Vorzeichen möglich ist. Ich stimme Ihnen darin zu: Es darf keine unterschiedliche Behandlung der vor Krieg geflüchteten Studierenden geben. Kriegsfolgen achten nicht auf die Nationalität. Alle sind gleichermaßen betroffen. Deshalb schauen wir so genau auf die aktuell noch besondere Situation der geflüchteten Menschen aus Drittstaaten. Hier bedarf es dringend einer bundeseinheitlichen Lösung aus humanitären Gründen. Auch das wurde im Ausschuss intensiv besprochen, und dazu steht Staatsminister Gemkow in Gesprächen mit der LRK. Dazu steht die LRK mit der Hochschulrektorenkonferenz in Gesprächen, die sich ebenso beim BMI dafür einsetzen. Auch das wurde im Ausschuss deutlich gesagt. Der Minister hat ausgeführt, dass er sich für eine schnellstmögliche Lösungsfindung und die Klärung der offenen Fragen einsetzt. Die Situation bleibt dynamisch; das sehen wir alle. Auch die darauf folgenden Antworten müssen es sein. Die schon erreichten Maßnahmen in der Öffentlichkeit pauschal als unzureichend oder als Ablehnung von weiteren Verbesserungen zu charakterisieren, verkennt die Anstrengung. Das ist aus meiner Sicht unredlich. Es ist einfach falsch und gefährlich, was Sie heute hier wiederholt behauptet haben. Denn es wird niemand in Länder zurückgeschickt, in die keine sichere und dauerhafte Rückkehr möglich ist. In diesen Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu erteilen. Der Bund hat in seinen Anwendungshinweisen eine Rückkehr nach Afghanistan, Eritrea und Syrien ausdrücklich ausgeschlossen. Nach Afghanistan wird seit Langem nicht mehr abgeschoben. Ich finde es gefährlich, dass Sie das hier immer wieder verbreiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Kollegin Gorskih; Sie haben noch eine Minute.

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Anna Gorskih Die Linke

Herr Präsident! Ich gehe gern noch einmal auf ein paar Punkte ein. Frau Dr. Maicher, ich habe nicht behauptet, dass das Agricola-Stipendium nur für die ukrainischen Studierenden geöffnet worden ist. Das habe ich auch nicht in meiner Pressemitteilung geschrieben. Ich bin natürlich erfreut, dass Sie meine Pressemitteilungen lesen, aber vielleicht können Sie noch einmal nachlesen. Das steht nämlich so nicht drin. Herr Fritzsche, es war keine inhaltliche Ergänzung. Ein maßgeblicher Punkt in unserem Antrag war, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, rechtliche und organisatorische Vorkehrungen für einen legalen Aufenthalt zu treffen. Das steht so drin. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diesen Aufenthalt zu gewährleisten, und zwar über den 31. August hinaus. Das wurde vom 23. Mai bis zum 31. August verlängert. Aber was nach dem 31. August passiert und ob ab dem 1. September Abschiebungen drohen, das ist noch ungewiss. Deswegen braucht es rechtliche und organisatorische Vorkehrungen, damit der Aufenthalt dieser Personengruppe hier weiterhin legal stattfinden kann. Das sind die politischen Lösungen, die es braucht, und es braucht sie schnell. Die Lösung liegt allein in den Händen der Staatsregierung. Das SMWK und das SMI sind in der Pflicht, zusammen mit dem Bundesinnenministerium für diesen legalen Aufenthalt zu sorgen. Es steht nichts Falsches im Antrag, sondern wir fordern die Regierung auf, diese rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten aufzugreifen und den legalen Aufenthalt zu gewährleisten. Das ist etwas, was nur die Ministerien machen können. Das ist eine originäre Pflichtaufgabe von SMWK und SMI, und wir fordern, dass die Regierung hierfür tätig wird. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention von Frau Kollegin Gorskih. Frau Dr. Maicher möchten Sie reagieren? – Nicht mehr; vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Es gab das Signal aus der Fraktion DIE LINKE, dass über beide Anträge einzeln abgestimmt werden soll. Das wird noch einmal bestätigt. Das gleiche Signal kam auch aus der AfD-Fraktion und wird noch einmal bestätigt. Wir stimmen somit über alle Anträge noch einmal einzeln ab und beginnen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. Somit komme ich zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst ab über die in der Drucksache 7/9730 unter Ziffer 11 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/1984. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrzahl an Fürstimmen wurde dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Wir kommen zur nächsten Drucksache. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/9730 unter Ziffer 5 enthaltende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/9374. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer großen Anzahl an Fürstimmen ist dieser Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Wir fahren fort mit den Anträgen der AfD. Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/9730 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/7800. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei sehr vielen Fürstimmen für die Beschlussempfehlung, einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist dennoch der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir kommen zu guter Letzt zu der in der Drucksache 7/9730 unter Ziffer 13 enthaltenen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/8500. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Die Fürstimmen waren wieder in der Mehrheit und somit ist dieser Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/9705 Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesordnung morgen, Donnerstag, den 5. Mai 2022, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen schlossen. Vielen Dank. Einen schönen Abend. (Schluss der Sitzung: 19:51) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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