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Doreen Schwietzer

AfD 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche des öffentlichen Lebens und des privaten Lebens. Dieses Thema hatten wir bereits im Februar letzten Jahres behandelt. Damals hatten die regierungsbildenden Parteien einen Antrag auf Evaluierung gestellt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben uns dazu geäußert, dass der Landesaktionsplan sofort umgesetzt wird. Heute stehen wir wieder hier. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen, am sozialen und am kulturellen Leben. Aber man darf nicht vergessen, dass das auch den Bereich Bildung betrifft oder ein bedarfsgerechtes Wohnumfeld geschaffen werden muss. Um zumindest den öffentlichen Raum barrierefrei zu machen, gibt es das Förderprogramm „Sachsen barrierefrei 2030“. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Ich nenne einige Zahlen: Hierfür stehen 3,25 Millionen Euro jährlich bereit. Hinzu kommen 4 Millionen Euro aus dem Programm „Lieblingsplätze für alle“. Das klingt nach viel, ist es aber leider nicht. Ich nehme das Beispiel ÖPNV: Zurzeit sind in den Städten nur 30 bis 40 % der Haltestellen barrierefrei. Im ländlichen Raum sind es 5 %. Bis zum Jahr 2030 soll man zu immerhin 70 % Anteil in den Städten und nur zu 50 % in den ländlichen Regionen kommen. Auch der Weg zur Haltestelle muss selbstverständlich barrierefrei sein. Was nützt sonst eine barrierefreie Haltestelle, wenn der Weg dorthin nicht gegeben ist? Das sind ambitionierte Ziele, die aber einen enormen Geldbedarf haben. Wie Sie Ihre Ziele erreichen möchten, ist fraglich. Nutzen Sie die vorhandenen Mittel also möglichst effizient und dort, wo viele Menschen davon profitieren. Das sind nicht nur Menschen mit Behinderungen – es wurde schon von Herrn Dierks gesagt –, es sind auch Eltern mit Kinderwagen. Wo ebenfalls noch erheblicher Bedarf besteht: bei der Erhöhung des Anteils barrierefreien Wohnraums. Hierbei geht es nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern auch um ältere Menschen, zum Beispiel Pflegebedürftige, die dann auch im eigenen Wohnraum wohnen möchten. Gerade durch den sich zuspitzenden demokratischen Wandel, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Demografischen Wandel!) also die älter werdende Bevölkerung, steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum enorm. Bis 2030 werden 77 000 Wohnungen benötigt, die barrierefrei sind. Sofern man dort nicht rechtzeitig gegensteuert, ist das ein enormes Problem. Auch hierfür braucht es vor allem Geld. Wir haben 2019 auch schon darauf aufmerksam gemacht, dass den Förderhemmnissen entgegengewirkt werden müsse. Nach oben besteht hier natürlich noch Luft. Was das Thema Arbeitswelt betrifft, so gilt es auch dort, einiges aufzuholen. Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen wenigstens auf 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Sachsen hat mit 4,1 % die zweitschlechteste Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bundesweit. Zusammen mit den Betrieben müssen Maßnahmen entwickelt werden, um die Beschäftigungsquote zielgenau zu steigern. Im Bundestag haben wir dazu 2019 einen Antrag eingebracht. Es geht um ein Bonussystem bei Übererfüllung der Beschäftigungsquote in Ergänzung zur Pflichtabgabe. Liebe Mitstreiter, Ihre Mitstreiter im Bundestag haben den Antrag leider abgelehnt – so viel zur Ehrlichkeit Ihrer Ziele. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) – Ja, wir haben einen Antrag gestellt, und dieser wurde von Ihnen abgelehnt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU –

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