Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Familien geben viel Kraft und Energie. Familie ist eine der schönsten Formen von Zusammenhalt und Miteinander und war in der Zeit der beschränkten Kontakte besonders wichtig. Familie kostet aber auch Kraft und Energie. Im eng getakteten Familienalltag ist die gemeinsame Familienzeit oft ein rares und kostbares Gut. Familien brauchen Zeit. Zeit für sich, ihre Kinder, ihren Beruf oder – wie es bereits erwähnt worden ist – für die Pflege von Angehörigen. Gemeinsame Familienzeit bedarf daher der alltäglichen Planung. Gemeinsame Zeit muss eine verlässliche Konstante des Familienalltags sein. Die Einführung eines weiteren Feiertages, der als zusätzliches Zeitkontingent für Eltern und ihre Kinder zur Verfügung stehen soll, hat hier aus meiner Sicht einen rein symbolischen Charakter. Symbole können aber wichtig sein. Mit einem Symbol kann der Fokus auf ein Anliegen oder eine bestimmte Gruppe gerichtet werden. Familien, Kinder und Jugendliche verdienen und brauchen mit ihrem Anliegen Aufmerksamkeit; insbesondere politische Aufmerksamkeit. Um Familien bei der Bewältigung ihres Alltages zu unterstützen, braucht es jedoch eine konsistente Familienpolitik. Wir müssen Eltern ganzjährig geeignete Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zur Verfügung stellen. Sie brauchen Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung. Kinder und Jugendliche müssen die Chance haben, dass sie das werden können, wovon sie träumen. Dafür braucht es gute Bildungs- und Teilhabechancen. Der Freistaat Sachsen ist hier mit einem guten Kinderbetreuungsangebot, seinen familienpolitischen Leistungen und seiner Kinder- und Familienpolitik wirklich gut aufgestellt. Dazu bietet ein dichtes Netz von Familienbildungsund Beratungsangeboten Unterstützung und Hilfe, zum Beispiel bei der Organisation des Familienalltags und der bewussten Einführung gemeinsamer Familienzeiten und täglicher Rituale. So können Bindungen stabilisiert, Werte weitergegeben und Fürsorge- und Beziehungsarbeit innerhalb der Familie geleistet werden. Zeit für Familie, Zeit für sich. Im Übrigen auch wichtig: Zeit für Ehrenamt. Das schaffen wir nicht mit einem Tag. Dafür braucht es anständige Arbeitsverträge mit klaren Arbeitszeiten. Dafür braucht es ausreichend Lohn, um von einem Job gut leben zu können. Dafür braucht es genug Arbeitskräfte, damit nicht immer weniger immer mehr Arbeit leisten müssen. In Sachsen setzen wir gerade auf das Programm „Aufholen nach Corona“. Wir bauen auf unseren „Pakt für die Jugend“, damit in diesem Rahmen den Kindern und Jugendlichen und damit auch Familien langfristig geholfen werden kann. Mit Susann Rüthrich haben wir eine Kinderund Jugendbeauftragte, die sich mit all ihrer Kraft und unserer Unterstützung für die Rechte von Kindern einsetzt. Sie gibt diesem Anliegen mit der ganzen Autorität ihrer Erfahrung und Kompetenz eine Stimme. Sehr geehrte Damen und Herren! Der gewünschte Feiertag soll ein symbolisches Ausrufezeichen für Familien, Kinder und Jugendliche setzen. Die richtigen Ziele dahinter würde er aber nicht wirklich erreichen. Was Familien und Kinder wirklich brauchen, würde er damit nur beschränkt erreichen. Die Familien- und Kinderfreundlichkeit eines Bundeslandes bemisst sich nicht an der Anzahl der Feiertage, sondern ist das Ergebnis einer soliden und durchdachten Familienpolitik. Sachsen ist ein familien- und kinderfreundliches Land. An jedem Tag im Jahr. Wir arbeiten jeden Tag mit unseren Partnern daran, das weiter aufzubauen und weiter zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Köpping. Gibt es weiteren Redebedarf zu dem Gesetzentwurf? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist: Gesetz Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf Drucksache 7/9721, Beschlussempfehlung Meine Damen und Herren! In Tagesordnungspunkt 7 behandeln wir in zweiter Beratung den Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Dazu liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport als Drucksache 7/9721 vor. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Markert, oder ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ab; Drucksache 7/9721. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, artikelweise im Block über den Gesetzentwurf abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. zur Einführung eines Kinder- und Familienfreitags als gesetzlichen Feiertag; Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist der Gesetzentwurf Grundlage für die Abstimmung. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Somit stimmen wir jetzt im Block über die Überschrift sowie Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Inkrafttreten ab. Wer diesen drei Komponenten die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit sind die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2, über die wir im Block abgestimmt haben, abgelehnt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage deshalb die Linksfraktion: Wünscht sie eine Schlussabstimmung? – Das wünscht sie nicht. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrags 2021 der Staatsregierung des Ausschusses für Inneres und Sport Somit stimmen wir jetzt im Block ab über die Überschrift sowie Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021 und Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung ab. Wer diesen drei Artikeln zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Dankeschön. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist der Überschrift und den Artikeln 1 und 2 zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021“, Drucksache 7/9568, Gesetzentwurf der Staatsregierung in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Somit ist das Gesetz mit Mehrheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Stärkung von der kulturellen Bildung Drucksache 7/9600, Antrag der Fraktionen Meine Damen und Herren! Zu Tagesordnungspunkt 8 liegt Ihnen die Drucksache 7/9600 vor. Antrag der Fraktionen
