Juliane Nagel
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist der älteste Antrag, aber es gibt auch einen konkreten Kontext. Mit der Flucht von Hunderttausenden Ukrainerinnen und Ukrainern vor dem russischen Angriffskrieg auch hier nach Deutschland öffneten sich bei der Flüchtlingsaufnahme und -versorgung einige Fenster: geöffnete Grenzen, kostenlose Verkehrsmittelnutzung, Bewegungsfreiheit, schnelle dezentrale Unterbringung. Auch bei der adäquaten, gleichberechtigten Gesundheitsversorgung, so hört man, legten Akteure von der CDU und der kommunalen Ebene hier in Sachsen mit Blick auf die ukrainischen Geflüchteten ihre Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete im Asylbewerberleitungsbezug ad acta. Da sich innerhalb dieses Sondersozialleistungsrechts für Geflüchtete ohne Anerkennung nicht zwischen der Herkunft differenzieren lässt – meine Unterstellung –, gab es endlich Bewegung hin zu einer landesweiten elektronischen Gesundheitskarte. So wurde es zugetragen. Auch Organisationen, die schon lange in der Flüchtlingshilfe aktiv sind, Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal und auch wir schöpften ein wenig Hoffnung. Worum geht es? In den ersten 18 Monaten – für die, die es nicht wissen und die es interessiert – unterfallen Asylsuchende und bisher auch die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie sind nicht regulär krankenversichert. Medizinische Behandlungen sind nur in akuten Fällen, bei Schmerzen und in der Schwangerschaft vorgesehen. Der Besuch einer Arztpraxis muss vorher beim Sozialamt geprüft und genehmigt werden. Dort sitzt nichtmedizinisches Personal. Es wird ein Behandlungsschein ausgestellt. Besonders absurd: ein Papierschein in unserer willentlich digitalen Realität. Auf die Gesundheitsrisiken und die Stigmatisierung, die mit diesem bürokratischen Verfahren einhergeht, weisen Expertinnen und Experten schon sehr, sehr lange hin. Einzelne Bundesländer haben auch schon vor dem russischen Krieg gegen die Ukraine reagiert und landesweite Regelungen eingeführt, elektronische Gesundheitskarten auch für diese Gruppe relativ zügig bereitzustellen, indem sie Rahmenverträge mit Krankenkassen abgeschlossen haben. Neben Westländern sind es auch unsere Nachbarländer Brandenburg und Thüringen. Thüringen möchte ich hervorheben, weil Thüringen es richtig macht mit einer landesweiten Rahmenvereinbarung ohne Optionsmodelle für Kommunen und mit einem erweiterten Leistungsumfang, den Geflüchtete in Anspruch nehmen können. Das ist richtig. Die Schlechterstellung von Geflüchteten bei der Gesundheitsversorgung ist skandalös und widerspricht verbrieften Grund- und Menschenrechten. (Beifall bei den LINKEN) Nun hat sich aber das Blatt gewendet. Der Bundeskanzler hat mit den Länderchefs im April vereinbart, dass die ukrainischen Geflüchteten ab dem 1. Juni in den SGB-IIoder XII-Bezug fallen. Damit entfällt deren Schlechterstellung durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden sofort in die Krankenversicherung inkludiert, erhalten eine Gesundheitskarte und den gleichen Behandlungsumfang wie hier geborene Menschen. Die Ungleichbehandlung der anderen Kriegsflüchtlinge und Menschen, die aus anderen prekären Situationen fliehen, bleibt dagegen erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der kleinen Bewegungen, die wegen der Ukraine-Geflüchteten gemacht wurden, ist das nicht haltbar. Wir appellieren an die Koalition, das Fenster für die Einführung der landesweiten Gesundheitskarte jetzt nicht zu schließen. Ich möchte kurz noch darauf hinweisen, dass die Stadt Dresden selbst den Weg eingeschlagen und die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete kommunal eingeführt hat. Die Stadt Leipzig stand in der Spur bis zu der Bewegung. Dresden hat bilanziert, dass es keine Missbräuche und auch keine Kostenexplosion gab. Es ist viel besser, und darauf insistiert unser Antrag, eine landesweite Regelung auf den Weg zu bringen, anstatt die Kommunen selbst in die Spur zu schicken. Darum appellieren wir mit dem herausgelösten Antrag noch einmal, diese so offensichtliche Ungleichbehandlung und Teilung von Geflüchteten in „schlechte“ und „gute“ Flüchtlinge zu unterlassen und mit der Einführung der landesweiten elektronischen Gesundheitskarte eine Gleichbehandlung herzustellen. Ich bitte nachträglich alle Fraktionen um ihre Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt genau dazu für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge, bitte.
