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Oliver Fritzsche

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Gorskih! Einige der Punkte, die Sie dargestellt haben, haben Ihrer Darstellung nach im Ausschuss so noch keine Rolle gespielt und gehen nach meinem Empfinden ein Stück weit über das hinaus, was Sie im vorliegenden Antrag thematisieren. Ich glaube dieser Tagesordnungspunkt ist nicht geeignet, um Anträge, die im Ausschuss relativ ausführlich besprochen wurden, inhaltlich zu ergänzen. Doch das sei nur als Vorbemerkung gestattet. In den letzten Tagen gab es in der Tagespresse eine relativ umfangreiche Berichterstattung über die Aufnahme ukrainischer Studenten und über Regelungen seitens der KMK, die getroffen wurden, um eine Fortführung des Studiums zu ermöglichen. Auch zum Thema des Aufenthalts ukrainischer Staatsangehöriger, aber insbesondere auch von Drittstaatsangehörigen im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung hat das BMI, das Bundesministerium des Innern und für Heimat, bereits kurzfristig eine Ministerverordnung erlassen, die am 9. März in Kraft getreten ist. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Es ist richtig; diese ist bis 23. Mai befristet, gibt aber den Geflüchteten eine Zeitspanne, um eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis einzuholen. Zu Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, auch zum Zwecke des Studiums, berät die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Hinsichtlich der Unterstützung geflüchteter ukrainischer Studenten hat das SMWK bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, aus Zeitgründen verzichte ich auf eine Aufführung einzelner; viele sind Ihnen bereits bekannt. Auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterbreiten zahlreiche Angebote für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler. Auch die sächsischen Studentenwerke haben sich insbesondere bei der Zurverfügungstellung von Wohnheimplätzen sehr stark engagiert und die Hochschulen sind im Bereich von Sprachkursen, auch Alltagssprachkursen, sehr aktiv. Insgesamt ist festzustellen, dass das Wissenschaftsministerium sowie die sächsischen Hochschulen umfassende Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten bereithalten, um den Studenten aus der Ukraine, die nach Sachsen geflüchtet sind, unter den gegebenen Umständen gute Rahmenbedingungen zu bieten. Ihren Antrag bedarf es daher nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Fritzsche sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Frau Dr. Maicher, bitte schön.

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