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Christian Piwarz

04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine sehr gute Infrastruktur ist die Voraussetzung für ein attraktives Lebensumfeld junger Familien und für beste Bildungschancen für unsere Kinder und Jugendlichen. Das dürfte hinreichend bekannt sein. Die Schul- und Kita-Träger erfüllen weit überwiegend ihre Pflichtaufgaben gut. Sie errichten und unterhalten die erforderlichen Gebäude und statten diese aus. Sie müssen dieser Aufgabe unabhängig davon nachkommen, ob für ein Schulhaus- oder ein Kita-Bauvorhaben projektbezogene Landesfördermittel bereitgestellt werden oder aber auch nicht. Das können sie nicht immer zwingend aus eigener Kraft. Das müssen sie auch nicht. Die Kommunen werden über die etablierten Finanzausgleichssysteme von Bund und Land bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben unterstützt. Sie verfügen in aller Regel über eine solide und zuverlässige Finanzausstattung. Ich habe den Eindruck, dass genau das manchmal gern vergessen wird, nicht nur heute wieder bei den Antragstellern. Wir können durchaus miteinander stolz darauf sein, dass wir ein Drittel des Landeshaushaltes, immerhin aktuell jährlich 7 Milliarden Euro, für die Kommunen bereitstellen. Auch nach zwei Jahren Corona-Pandemie mit den allseits bekannten gesamtwirtschaftlichen Folgen ist die Finanzlage der sächsischen Kommunen weit überwiegend auch dank umfangreicher Hilfsmaßnahmen von Land und Bund gut. Ich darf daran erinnern, dass es die AfD-Fraktion war, die den wichtigen Vorsorgefonds für die kommunale Ebene im Juni 2020 abgelehnt hat. Die Staatsregierung wird hingegen weiterhin dafür sorgen, dass die kommunale Ebene die notwendigen Spielräume hat, um ihre individuellen Prioritäten vor Ort im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Genau das ist gerecht, aber eben auch ihre Verantwortung. Mit einer präventiven Mittelausstattung, die jede Kommune in die Lage versetzt, Investitionen in Millionenhöhe mal so eben nebenbei zu realisieren, würden sie das Grundprinzip eines wirtschaftlichen und sparsamen Mittelansatzes außer Kraft setzen. Das ist purer Populismus und setzt auf Kosten der Steuerzahler vollkommen falsche Anreize. Meine Damen und Herren! Neben der Grundfinanzierung der Kommunen ist uns allen die zusätzliche Unterstützung der Bildungsträger bei der Modernisierung, der Digitalisierung, dem Umbau oder Neubau von Kitas, Horten und Schulen ein wichtiges Anliegen. Dafür, dass darüber im Hohen Hause eine gemeinsame Auffassung besteht, bin ich sehr dankbar. Der Freistaat unterstützt dies mit verschiedenen Förderprogrammen. Städte und Gemeinden profitieren gleichermaßen. Die Fachleute im Kulturministerium evaluieren kontinuierlich die Förderrichtlinien auch unter Beteiligung unserer kommunalen Partner, um sie noch besser an den Bedürfnissen der Zuwendungsempfänger zu orientieren und um Tendenzen, wie zum Beispiel Kostensteigerungen im Bauwesen, adäquat begegnen zu können. So haben wir zum Beispiel – es ist schon angesprochen worden, ich will es trotzdem noch einmal erwähnen – den Prozentsatz der Landesfördermittel im Schulhausbau im Februar 2020 mit der Einführung einer neuen Förderverordnung von 40 % auf bis zu 60 % Fördermittel vom Freistaat angehoben. Gleichzeitig wurde durch die Einführung eines Stadtbudgets für die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz der Entwicklung entsprochen, dass ein überproportionaler Zuzug von Familien mit Kindern eine vom ländlichen Raum getrennte flexiblere Finanzplanung beim Bau von Bildungsinfrastruktur erfordert. Die Bilanz der Fachförderung kann sich sehen lassen. In den letzten beiden Jahren konnten zum Beispiel 161 Schulhausbauprojekte im Freistaat mit einem Zuschuss von insgesamt rund 386 Millionen Euro gefördert werden. Ganz so kompliziert scheint das Programm nicht zu sein, wenn es derart rege nachgefragt wird. Herr Dr. Weigand, vielleicht reden Sie doch noch einmal mit den Kommunen direkt vor Ort. Den Derwisch-Tanz können Sie vielleicht von der Körpergröße ganz gut hinbekommen, aber inhaltlich gelingt er Ihnen doch nicht so richtig. Wenn wir uns den Bau von Kindertageseinrichtungen anschauen, wird es ähnlich deutlich. Dort wurden in den Jahren 2020 und 2021 knapp 31 Millionen Euro Landesmittel an die Städte und Gemeinden bei einem Fördersatz von 50 % ausgereicht. Dazu kommen noch einmal rund 48 Millionen Euro vom Bund bei einem sehr attraktiven Fördersatz von 90 %. Und – auch darauf möchte ich hinweisen –: Seit dem Jahr 2021 unterstützt der Bund die Länder zusätzlich mit einem Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Für den Freistaat sind das weitere 37,5 Millionen Euro bei einem Fördersatz von 70 %. Diese Mittel sind für Grundschulen und die Hortbetreuung vorgesehen. Weitere rund 140 Millionen Euro stehen bereits in den Startlöchern und werden hoffentlich noch in diesem Jahr vergabefertig ausreichbar sein. Auch das zeigt, wie viel Geldansatz hier zugunsten der Kommunen funktioniert. Das entspricht bei Weitem nicht dem Bild, das die AfD gern zeichnen möchte. Auch wenn unsere Bewertung den augenblicklichen Bedürfnissen – das möchte ich auch ganz deutlich sagen – gut Rechnung trägt, so verlieren wir den Gesamtinvestitionsbedarf für Bildungsinfrastrukturen in unserem Land natürlich nicht aus den Augen. Dieser ergibt sich aus dem jeweils vorliegenden jährlichen Antragsvolumen, das der Sächsischen Aufbaubank als Förderbank vorgelegt wird, bzw. aus den signalisierten Investitionsbedarfen der Landkreise. Das Interesse an den vielfältigen Förderinstrumenten ist deutlich größer, als die durch den Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Landesmittel. Deshalb ist das Kultusministerium selbstverständlich daran interessiert, von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, um die Gemeinden und Landkreise weiterhin zielgerichtet fördern zu können. Ich möchte aber auch sagen: Den Haushaltsverhandlungen soll an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass alle Städte und Kommunen langfristig mit ausreichend finanziellen Mitteln vom Land, vom Bund oder von der Europäischen Union so ausgestattet werden, dass sie ihrer Eigenverantwortung als Träger der Bildung nachkommen können. Dazu bemühen wir uns, schlanke und möglichst einfache Verfahren im Freistaat, aber auch mit dem Bund abzusprechen, um aufwendige und langwierige Antrags- und Prüfverfahren zu vermeiden. Bei der Umsetzung des Digitalpaktes ist es uns beispielsweise gelungen, die Ausführungsbestimmungen des Bundes in Abstimmung mit anderen Ländern größtmöglich zu vereinfachen, um schnelle und unbürokratische Lösungen bei der Schaffung im Land sicherzustellen. Trotz unterschiedlicher regionaler, wirtschaftlicher und auch demografischer Ausgangsbedingungen werden die Kommunen auch zukünftig in der Lage sein, notwendige Investitionen in die Infrastruktur von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Sportstätten für die überwiegend schulische Nutzung Hand in Hand mit dem Freistaat, aber dennoch eigenverantwortlich, zu tätigen. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf den Freistaat durch eine möglichst umfassende Finanzierung würde die kommunale Selbstverwaltung infrage stellen. Ohne Frage bleibt es aber notwendig, im absoluten Ausnahmefall durch die bereits bestehende Möglichkeit, auf bis zu 75 % Fördermittelanteil des Landes bei Haushaltssicherungskonzepten entsprechend § 72 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung für finanzschwache Kommunen zurückzugreifen. Weitere Ausnahmetatbestände im Sinne einer schwer durch Indikatoren zu definierenden Härtefallregel erscheinen dafür angesichts der bereits bestehenden Förderinstrumente, die ich hinreichend erläutert habe, als entbehrlich. Ich empfehle daher die Ablehnung dieses Antrages. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Frank Richter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Christian Piwarz. Jetzt hätte die AfD-Fraktion das Schlusswort. – Herr Dr. Weigand, bitte.

Protokoll ↗