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Roland Ulbrich

AfD 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was die LINKEN uns hier mit ihrem Antrag unterjubeln wollen, ist aus zweierlei Gründen Zeitverschwendung: Zum einen unterliegt der § 43 StGB, um den es hier geht, dem Bundesrecht, wo man – wenn überhaupt – über seine Abschaffung diskutieren kann. Aber das sollte für DIE LINKE ja kein Problem sein. Noch haben Sie ja eine Fraktion im Bundestag, wenn auch eine winzige, die das beantragen kann. (Zuruf von der AfD: Genau!) Einfach mal nett zu Frau Wagenknecht sein, dann klappt es auch mit dem Nachbarn, ich meine mit der Fraktion. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Vielleicht übernimmt sie auch das Thema. Zweitens ist der Antrag nichts anderes als ein weiterer Schritt in die doch sonst so verpönte Zweiklassengesellschaft – allerdings anders, als Sie es mit Ihrem weinerlich formulierten Antrag darstellen. Ich fasse einmal zusammen: Wenn jemand gegen das Gesetz verstoßen hat, wird er in den Fällen, um die es hier geht, zu einer Geldstrafe verurteilt. Kann er die nicht bezahlen, hat er oder sie die Möglichkeit, den Betrag abzuarbeiten. Das ist ein faires Angebot des Staates. Jetzt gibt es aber Rechtsbrecher, die diese Ersatzarbeit verweigern. Sie lassen sich einmal, zweimal blicken und tauchen dann nicht mehr auf, weil es ihnen zu anstrengend ist, sie keine Lust haben oder ein Gerichtsurteil nicht wirklich ernst nehmen. Hier hat der Rechtstaat die Möglichkeit, die Geldstrafe in Haft umzuwandeln, und das ist gut und richtig so. Denn der Besitzlose würde sonst straffrei davonkommen, während derjenige, der einer Arbeit nachgeht, gepfändet werden kann. Das würde bedeuten, dass unsere Gesetze, zumindest im Rahmen von geringeren Vergehen – der Kleinkriminalität –, nur noch für diejenigen gelten, die materiell etwas zu verlieren haben. Diskriminiert werden also nicht diejenigen, die einkommensschwach sind, wie DIE LINKEN uns glauben machen wollen, sondern diejenigen, bei denen es noch etwas zu holen gibt und die sich deshalb juristischen Sanktionen nicht entziehen können. Andere müssen sie nicht ernst nehmen. Zu einer Verhaltensänderung führt das definitiv nicht. Ja, es gibt auch Fälle, die DIE LINKE beispielhaft erwähnt: „… dass aufgrund des geringen Unrechtsgehalts das Bagatelldelikt des Fahrens ohne Fahrschein entkriminalisiert wird“. Im Alltag würde das darauf hinauslaufen, dass Schwarzfahren legalisiert wird, zumindest für diejenigen, bei denen es nichts zu holen gibt. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, Juliane Nagel, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist ein klares Zweiklassenrecht. Warum sollte denn jemand, der keine Konsequenzen zu befürchten hat, dazu angehalten werden, sich beim nächsten Mal eine Fahrkarte zu kaufen, wie jeder andere auch? Was hier dagegen von den LINKEN verstärkt unterstützt wird, ist eine weitere Missachtung des Rechtstaates und seiner Regeln. (Beifall bei der AfD –

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