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Sarah Buddeberg

Die Linke 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! Frau Petzold, ich bin mir nicht so ganz sicher, was der Exkurs sollte. Vielleicht sollten wir lieber darüber sprechen, wie wir Menschen mit Behinderungen, die auf der Flucht sind, unterstützen könnten. Aber ich möchte meine Redezeit jetzt lieber darauf verwenden, noch auf einige konkrete Punkte einzugehen. Ich beginne noch einmal mit den mobilen Barrieren. Ich habe vorhin gesagt, dass es Gesetze braucht und nicht nur Absichtserklärungen. Das stimmt natürlich, aber dazu muss auch gesagt werden, dass die Gesetze dann auch umgesetzt werden und verbindlich sein müssen. Vielleicht ahnt schon jemand, worauf ich hinauswill: auf das Personenbeförderungsgesetz. Darin ist gesetzlich festgeschrieben, dass es bis zum Jahr 2022 eine vollständige Barrierefreiheit geben soll. Wenn wir in den Kalender schauen, sehen wir, dass das nicht mehr realistisch ist. Bis Ende 2022 wird das nicht passieren. Woran liegt das? Das liegt daran, dass es viele Ausnahmeregelungen gibt, und daran, dass es in diesem Gesetz an Verbindlichkeit mangelt. Die eingesetzte Strategiekommission hat dann gesagt: Ja, vielleicht schaffen wir etwas bis 2030. Damit schließt sich dann auch ein wenig der Kreis zu dem Programm. Sie hat dabei in ihrem Abschlussbericht auch geschrieben – ich zitiere –: „Eine vollständige Umrüstung aller Haltestellen im Freistaat Sachsen ist sowohl aus finanziellen als auch aus technischen Erwägungen kaum zu leisten und entspricht in der Absolutheit auch nicht den Forderungen der Betroffenen.“ Ich will, um den Eindruck, dass es vielleicht auch gar nicht so wichtig sei, für Barrierefreiheit im ÖPNV zu sorgen, nicht so stehen zu lassen, gegen diese Absolutheit der Forderung einmal die Lebenswirklichkeit von Betroffenen setzen und zitiere dazu wieder aus dem Beteiligungsportal. Das erste Zitat lautet: „Mein Sohn, 5, sitzt im Rollstuhl und wir nutzen täglich die Straßenbahn, und es ist immer wieder eine Herausforderung, da unsere Einstiegshaltestelle nicht ebenerdig ist. Oft sieht der Fahrer das Handzeichen nicht, ist genervt und unfreundlich. Auch beim Aussteigen ist es oft so, dass der Fahrer einfach weiterfährt oder Fahrgäste keinen Platz machen für die Rampe.“ Das zweite Zitat dazu habe ich ausgewählt, weil wir den Blick besonders auch auf den ländlichen Raum richten müssen. Dies gilt beim Personennahverkehr, aber auch beim Thema Inklusion. Es lautet: „Mein Mann und ich sind stark sehbehindert, blind. Wir leben in Sachsen auf einem Dorf. Die Anbindung mit Bus und Bahn ist katastrophal. Man kommt ja kaum alleine weg, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.“ Dazu muss man konstatieren: Barrierefreiheit wird anders buchstabiert. Dazu ist mir noch einmal wichtig zu sagen, dass der öffentliche Personennahverkehr natürlich mehr ist als nur Fortbewegung. Er ist auch Voraussetzung für Teilhabe. Damit bin ich beim nächsten Punkt, den kommunikativen Barrieren. Hierzu möchte ich auf den Rundfunk hinweisen; denn es gibt eine Änderung im Medienstaatsvertrag, der aktuell zwischen den Ländern vereinbart wurde. Hierzu sagen die Behindertenverbände, dass die Chance vertan wurde, einen Meilenstein für gleiche Teilhabe an TV und Streamingdiensten zu schaffen. Ich muss das nicht weiter ausführen, dies tut morgen meine Kollegin Antje Feiks; denn morgen diskutieren wir genau diesen Gesetzentwurf und stellen ihn zur Abstimmung. Dann wird das noch einmal Thema sein. Daher komme ich gleich zu den kognitiven Barrieren. Diese sind besonders wichtig, weil sie noch weniger wahrnehmbar sind als andere Barrieren. Auch dazu habe ich ein Zitat aus die Beteiligungsportal, das wie folgt lautet: „Generell könnte man beim Thema Barrierefreiheit auch mal an psychische Barrieren denken. Ich könnte darüber einen Roman verfassen, aber ich glaube nicht mehr daran, dass jemand wirklich etwas ändern wird.“ Werte Kolleg(inn)en, wer, wenn nicht wir als Landesparlament hat denn die Aufgabe, den Menschen mit Behinderungen in Sachsen diesen Glauben zurückzugeben, den Glauben daran, dass sich etwas ändern kann? Dafür müssen wir Inklusion beschleunigen. Das bedeutet aber auch den Abbau von Exklusion, und Exklusion besteht weiter durch das Verharren im Förderschulwesen, durch die Werkstätten, die dringend reformbedürftig sind; und Exklusion bedeutet auch immer, unsichtbar zu machen. Deshalb will ich zuletzt noch auf Gewalt in stationären Einrichtungen hinweisen. Hierbei handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem. Das Problem heißt Ableismus und ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung oder die Reduzierung auf ihre Behinderung. Ich verweise für alle, die das nicht so auf dem Schirm haben, dass das ein strukturelles Problem ist, auf das Projekt AbilityWatch. Das ist ein Rechercheprojekt, das unter anderem von Raúl Krauthausen ins Leben gerufen worden ist, um Fälle zu dokumentieren und Missstände aufzudecken. Mir ist es so wichtig, das heute zu sagen, weil sich vor wenigen Tagen der schreckliche Mord an vier Menschen durch eine Mitarbeiterin einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in Potsdam gejährt hat. Wir müssen an diese schreckliche Tat erinnern, und die Behindertenverbände fordern zu Recht, das Thema endlich ernst zu nehmen und nicht wegzusehen. Dieser Forderung schließen wir uns an. Wir sagen: Ableismus tötet, und wir müssen dem entschieden entgegentreten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es von den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte noch einmal Frau Čagalj Sejdi.

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