Volkmar Zschocke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kenne das Thema – im Gegensatz offenbar zu Herrn Prantl – schon sehr gut aus meiner kommunalpolitischen Arbeit in einem Stadtentwicklungsausschuss. Insbesondere bei neuen Eigenheimen werden tatsächlich aus oft sehr fragwürden Pflege- und Kostengründen zunehmend solche Schottergärten angelegt. Das kann man einfach nicht übersehen, wenn man durch die Städte geht. (Zuruf von der AfD: Das kann doch jeder machen, wie er will!) Deshalb finde ich es richtig, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese großflächig geschotterten Flächen wirksam begrenzt werden können. Ich unterstütze nicht die in der Anhörung und auch hier wieder vorgetragene Haltung, dass die Gestaltung alleinige Sache der Grundstückseigentümer sei und sich die öffentliche Hand nicht einmischen sollte. Jenseits von Gestaltungs- und Geschmacksfragen haben solche Schotterflächen nun einmal einen sehr negativen Einfluss auf das örtliche Mikroklima, Herr Prantl. (Thomas Prantl, AfD: Beweise!) Sie heizen sich stark auf, es findet kaum Verdunstung statt, sie verstärken somit auch die Folgen von Hitze und Trockenheit in unseren Städten, und damit ist es mehr als eine private Gestaltungsangelegenheit, zumal gerade die Aufheizung des Stadtraums im Klimawandel zu begrenzen ist. Das ist auch für die Kommunen von besonders großer Bedeutung. Wo Steine und Schotter sind, ist auch kein Grün, und gerade in der Stadt ist mehr Grün für das Mikroklima, für den Insektenschutz und die Artenvielfalt enorm wichtig. Frau Mertsching hat es ausgeführt. Nun hat die Anhörung zum heute vorliegenden Gesetzentwurf aber gezeigt, dass der beste und praktikabelste Regelungsort für die Begrenzung dieser sogenannten Schottergärten die Bauordnung ist. Die Vorredner sind darauf eingegangen, dass diese vorsieht, dass unbebaute Flächen eines Grundstücks bepflanzt werden müssen und dass das Wasser auch im Boden versickern können muss. Somit stehen die versiegelten Schottergärten im Widerspruch zu den Vorgaben der Bauordnung. Die Bauordnung bietet eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Ausbreitung dieser Art fragwürdiger Flächengestaltung zu verhindern. Allerdings erfordert dies dann auch immer das aktive Handeln der Kommunen. Aus kommunalpolitischer Perspektive ist dies aus meiner Sicht der bessere Weg als ein pauschales Verbot. Ich will das begründen: Erstens kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten wirklich am besten. Sie können auch mit den örtlichen Bauvorschriften – zum Beispiel bei der Aufstellung von BPlänen – Vorgaben zur Gestaltung der unbebauten und bebauten Flächen machen. Die Akzeptanz für diese Vorgaben steigt enorm, wenn sie gemeinsam entwickelt und nicht mit der Verbotskeule durchgesetzt werden. (Thomas Prantl, AfD, steht am Mikrofon) Zweitens können die Kommunen übrigens auch mit ihrem Satzungsrecht die Gestaltung regeln. In der Tat haben wir da die Hinweise des Sachverständigen von der unteren Naturschutzbehörde hier in Dresden sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, der noch einmal eine Klarstellung in Bezug auf Freiflächen in der Bauordnung angeregt hat. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Zschocke, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
