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Wolfram Günther

04.05.2022 Sitzungen 7/49

Hoch geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ja, die Gestaltung von Gärten ist natürlich grundsätzlich etwas sehr Persönliches und sicher auch eine Frage des Geschmacks, aber wenn es um das Thema Schottergärten geht, dann ist es eben nicht allein eine Frage des guten Geschmacks, sondern sie haben tatsächlich Auswirkungen, und zwar zuerst durch die Bodenversiegelung. Das wurde schon dargestellt. Es ist völlig zutreffend. Gerade weil dort keine anderen Pflanzen von unten aufwachsen sollen, gibt es eine Abdeckung, ein Vlies. Es gibt Folien. Sie versiegeln die Fläche und sorgen dafür, dass Niederschlag genau nicht mehr in den Boden einsickern kann. Sie sorgen auch dafür, dass dort kein Luft- und Nährstoffaustausch stattfindet. Das beschädigt natürlich Bodenlebewesen, die darunter sind. Also, das ist eine massive Schädigung, in jedem Fall für den Boden, und verstärkt natürlich auch das Problem der Versiegelung in Bezug auf Niederschläge, auf Wasser, und natürlich, weil man dann oft zur Erkenntnis kommt, so ganz bewuchsfrei ist es von oben nicht – Moose, Algen und alles Mögliche ist darauf – wird auch gern mit einer Chemikalie nachgeholfen. Auch sie fließt dann ab. Das heißt, die Probleme sind einfach real. Natürlich hat es auch einen Einfluss auf das Mikroklima, auch logisch. Wer es nicht glaubt, der kann sich einmal im Hochsommer auf eine geschotterte Fläche stellen oder versuchen, sich darauf zu legen, wenn er das noch ohne Verbrennungen schafft, und sich im Vergleich dazu auf eine Wiese legen. Dann erübrigt sich vielleicht eine solche absurde Diskussion. Ich lade einfach einmal zur eigenen Anschauung ein. (Heiterkeit) Ja, im Ergebnis ist es natürlich auch ein fehlender Lebensraum. Damit haben wir tatsächlich ein Problem. Wir haben einfach neben diesem Problem mit dem Boden erhebliche Diversitätsprobleme. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie wir mit dem Thema umgehen und was der beste Weg ist, um einen Erfolg zu erreichen. Das ist immer eine große Gratwanderung. Was kann der Staat tun mit seinen Instrumenten von Verbieten über Anreize setzen bis Aufklärung? Wie bewege ich möglichst die meisten Menschen dazu, etwas zu bewegen, und wie kann ich es am Ende auch in einem guten Verhältnis durchsetzen? Genau diese Gratwanderung, diese Abwägung vollführen wir eben. Unsere Auffassung ist, dass es nicht notwendig ist, mit gesetzlichen Verboten zu kommen, weil – auch das wurde schon ausgeführt – es die Gemeinden in den örtlichen Bauvorschriften sehr wohl festlegen können. Dort ist ein Gefühl dafür da, wie relevant ist es von der Größenordnung her tatsächlich konkret vor Ort und wie sind die Möglichkeiten, bestimmte Dinge durchzusetzen. Dann kann man auch konkrete Sachen hineinschreiben, was dort für Bepflanzung stattfinden soll. Das ist also das Subsidiaritätsprinzip, dass man sagt, die kommunale Ebene kann es gut einschätzen, und – das ist tatsächlich ein Ergebnis der Anhörung zum Gesetzentwurf gewesen –: Die unteren Naturschutzbehörden stehen vor einer ganzen Reihe von großen Herausforderungen. Bei den vielen Problemen, die wir haben, muss man heraussuchen, wo der größte Hebel ist, angesichts der fundamentalen Biodiversitätskrise. Da geht es um Schutzgebiete und den Artenrückgang in der Fläche. Wo ist der Hebel? Was schaffen die überhaupt? Das ist eine reale Herausforderung. Es gab das deutliche Plädoyer der Sachverständigen, bitte nichts ins Naturschutzgesetz hineinschreiben. Das muss man eben auch zur Kenntnis nehmen. Das heißt für uns nicht, dass wir das Problem nicht angehen. Die Instrumentarien sind vielfältig, und wir setzen auf Anreize und auf das Thema Umweltbildung. Wir entwickeln gerade das sächsische Biodiversitätsprogramm fort einschließlich eines Handlungskonzeptes Insektenvielfalt. Da geht es darum, wie wir Lebensräume sichern und neue Lebensräume schaffen. Für den Siedlungsbereich knüpfen wir an das bestehende Projekt „Puppenstuben gesucht – Blühende Wiesen für Sachsens Schmetterlinge“ an. Wir entwickeln es weiter und weiten es aus zu dem Projekt „Natur vor der eigenen Haustür – Mach mit!“. Nach den sieben Projektjahren haben wir bereits 880 registrierte Projektwiesen einschließlich dieser Aktion. Dahinter stecken 740 registrierte Akteure, oft auch wesentliche Multiplikatoren. Dabei handelt es sich oft um Schulen oder Unternehmen, wo dann noch viel mehr Menschen dahinterstehen. Ziel ist tatsächlich die Beteiligung, Sensibilisierung, Wissensvermittlung, auch Vernetzung, also ein regelmäßiges Daraufgestoßenwerden einer breiten Öffentlichkeit auf dieses Thema. Es geht um die Entwicklung artenreicher Wiesen. Wie geht man damit um? Stichwort Mahdregime. Wie geht man mit Blühwiesen um? Es geht um das Anpflanzen blütenreicher heimischer Büsche, die Pflanzung heimischer Bäume, aber auch Fassaden- und Dachbegrünung, Empfehlungen für Haus- und Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Das ist sehr breit aufgestellt. Es gibt auch die Sächsische Gartenakademie im LfULG, die sich mit diesen Themen auseinandersetzt, im Übrigen in enger Abstimmung mit unseren Kleingartenverbänden. Auch dort hat man eine sehr große Oberfläche, wo man viele Menschen erreicht. Wir haben auch eine Förderrichtlinie für das Landesprogramm „Stadtgrün und Lärmminderung“ in Erarbeitung. Sie befindet sich aktuell im Kabinettsverfahren. Auch dort geht es darum, Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sowie auch anerkannte Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, damit diese Projekte durchführen können. Das Ziel ist die Förderung und Verbesserung der grünen Infrastruktur, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität durch Anlage und Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Pflanzung mehrjähriger insektenfördernder Gehölze und blütenreicher Wiesen, Kraut- und Staudenflächen, das Mahdregime sowie dach- und bodengebundene Fassadenbegrünung. Dadurch ergeben sich viele Synergieeffekte. Das hat mit Klimawandelfolgen und Beschattung und Abkühlung zu tun. Es gibt immer gleich mehrere Gründe, warum man das machen will. Wir schreiben gerade bei dem neuen EU-Programm EFRE die Förderrichtlinie, damit wir das eben Gesagte überführen und ein dauerhaftes Programm aus EU-Mitteln für Kommunen haben, die genau das anwenden können. Übrigens noch ein Hinweis: Wir haben auch andere Fördermöglichkeiten, die wir dahingehend weiterentwickelt haben, gerade wenn es um die Verbesserung der Biodiversität und den Insektenschutz geht. Ich nenne die Richtlinie „Natürliches Erbe“ und die Förderrichtlinie „Insektenschutz und Artenvielfalt“. Wir nehmen das Thema sehr wohl ernst, müssen aber schauen, wo angesichts unserer Ressourcen im Blick auf die kommunale Ebene der beste Weg ist und wo wir die meisten Menschen erreichen. In der ganzen Bandbreite sind wir mit Aktivitäten dort dran, wir können aber im Sinne der Anhörung nicht empfehlen, das im Naturschutzgesetz zu verankern. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Der Ausschuss hat die Ablehnung empfohlen. Deshalb ist das die Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich Ihnen vor, dass wir blockweise abstimmen. – Sehr gut. Das spart Zeit. Wir stimmen jetzt im Block über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Artikel 2 und das Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dem somit nicht entsprochen. Es gibt auch keinen Antrag auf Schlussabstimmung von der Fraktion DIE LINKE. Deshalb gilt dieser Gesetzentwurf als abgelehnt und die zweite Beratung ist geschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Einführung eines als gesetzlichen Drucksache 7/6595, Gesetzentwurf Drucksache 7/9728, Ausschusses für Soziales und Ich frage Frau Saborowski, ob sie als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort wünscht. – Nein. Dann erteile ich den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Ich bitte für die einreichende Fraktion DIE LINKE Frau Gorskih ans Redepult.

Protokoll ↗