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Daniela Kuge

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wurde bereits im Fachausschuss beraten und abgelehnt. Ich möchte noch einmal betonen: Eine angemessene und schnelle Gesundheitsversorgung von zu uns geflüchteten Menschen ist sehr wichtig. Doch die pauschale Ausgabe von Gesundheitskarten ist in Sachsen momentan nicht der richtige Weg. Neben der Versorgung in internationalen Ambulanzen und Modellpraxen können Geflüchtete aktuell einen Krankenschein in den Sozialbehörden erhalten (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist aber doch …!) und damit bereits benötigte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, auch wenn es aktuell einen Mehraufwand bedeutet. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir nicht, wie viele Kommunen zur pauschalen Ausgabe von Gesundheitskarten an Asylbewerber stehen. Wir sollten diese Entscheidung also nicht über den Kopf der Kommunen treffen. Beispiele in anderen Bundesländern zeigen, dass ein Großteil der Kommunen eine Landesrahmenvereinbarung, wie es Ihr Antrag vorsieht, nicht mitträgt. Der kommunalen Ebene steht es dennoch frei, solche Vereinbarungen selbstständig mit den Krankenkassen zu treffen. Die kommunalen Landesverbände haben bisher jedoch keinen Wunsch geäußert. Somit sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen nicht verpflichtet, dem Abschluss solch einer Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Sie verweisen explizit auf geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer – ich denke, dass Sie dieses als Feigenblatt benutzen, denn Sie hatten in der Vergangenheit bereits Anträge dazu, die wir hier im Hohen Haus abgelehnt haben. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist doch genau das Gegenteil, mal zuhören!) Das Beispiel der Stadt Dresden hat doch gezeigt, dass es eben vier Jahre Vorlaufzeit benötigt hat, ehe Dresden so weit war. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Schlimm genug!) Die Leute brauchen jetzt die Hilfe und nicht erst in ein paar Monaten. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Vielleicht einmal anfangen!) Neben den bereits genannten Argumenten möchte ich noch einmal auf die Ministerkonferenz verweisen. Hierzu müssen die finanziellen Rahmenbedingungen und der abschließende Status der ukrainischen Flüchtlinge einheitlich geregelt werden. Für die von Ihnen angestrebte Rahmenvereinbarung verweise ich auf die fehlende Zuständigkeit des Freistaates. Lediglich die Erstaufnahme von Asylbewerbern liegt im Kompetenzbereich des Freistaates. Wie im Ausschuss lehnen wir diesen Antrag auch hier ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion? – Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi, bitte.

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