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Volkmar Zschocke

GRÜNE 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Ich kann Ihnen auf Ihre Frage ganz klar antworten, dass im Rahmen von B-Plänen, von Bebauungsplänen, in denen solche Vorhaben angezeigt werden, das natürlich durch Festsetzungen verhindert werden kann, und Sie sehen den Unterschied, wenn eine Kommune verantwortungsbewusst diese Festlegungen setzt. (Zuruf von der AfD: Keine Antwort ist auch eine Antwort, bitte ins Protokoll!) Es ist übrigens auch schlicht aus Gründen der Praktikabilität nicht sinnvoll, ein Verbot im Naturschutzrecht zu verankern, weil – darauf hatten Vorredner schon hingewiesen – das wieder zu einer Aufsplittung der Regelung auf mehrere Behörden führen würde, zu doppelter Arbeit, zu zusätzlicher Bürokratie und auch zur Verzögerung von Vorhaben. Ich will an dieser Stelle auch wirklich vor der Überlastung der unteren Naturschutzbehörden durch neue Aufgaben warnen. Sie können jetzt schon wichtige naturschutzrelevante Pflichtaufgaben nur unzureichend umsetzen. Also: Wem nützt ein Verbot im Naturschutzrecht, wenn es dann praktisch nicht umgesetzt werden kann? Mit den vorhandenen Instrumenten, die wir haben, kann die Bauaufsicht jetzt schon viel aktiver und wirksamer eingreifen. Viertens stärkt die Regelung in der Bauordnung auch die öffentliche Beteiligung in viel größerem Maße als durch ein pauschales Verbot, weil in dem mehrstufigen Verfahren, das die Bauleitplanung vorsieht, vielfältige Ansatzpunkte für die Öffentlichkeit gegeben sind, um sich einzumischen. Wir BÜNDNISGRÜNEN drängen in den Gemeinderäten darauf, die ökologisch fragwürdigen Schotterflächen auf bebauten Grundstücken zu verhindern. Fünftens sollten unabhängig vom Regelungsort Beratung und Aufklärung natürlich das erste Mittel sein, um den Bauträgern und Eigentümern und auch den künftigen Eigentümern die Auswirkungen von Schottergärten bewusst zu machen: denn so kostengünstig, wie es oft suggeriert wird, ist die Pflege dieser Flächen am Ende nicht. Unser Fazit: Schottergärten zu begrenzen, ist richtig. Wir glauben, dass die konsequente Anwendung der Bauordnung viel wirksamer ist, um Schottergärten zurückzudrängen, als ein neuer Verbotstatbestand im Naturschutzrecht. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab, das dahinterliegende Anliegen aber nicht. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion bitte Volkmar Winkler.

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