Volkmar Winkler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nennen Sie es Vorteil oder Nachteil des letzten Redners – ich kann mich auf die Reden vorher beziehen, und das werde ich auch tun. Um Ihnen Wiederholungen zu ersparen: Ich schließe mich vollumfänglich den Ausführungen meines verehrten Kollegen Volkmar Zschocke an, der die Situation im Prinzip vollumfänglich dargelegt hat. Trotzdem noch einmal kurz zur Begründung aus Sicht der SPD: Die Sachverständigen in der Anhörung haben einhellig darauf hingewiesen, dass das Naturschutzgesetz nicht die geeignete Eingriffsregelung bietet und dass die unteren Naturschutzbehörden damit im Vollzug überfordert wären. Das ist deutlich geworden. Die Kommunen – das ist eben auch noch einmal ganz deutlich dargelegt worden – haben bereits jetzt in den Bereichen, in denen sie es können, mit der Bauordnung eine Ermächtigungsgrundlage für kommunale Gestaltungssatzungen. Die Sachverständigen waren sich weitgehend darin einig, dass die Beratung von Bauwilligen verstärkt werden sollte, um bei dem Sachverhalt präventiv und nicht repressiv tätig zu werden. Frau Mertsching, das berechtigte Anliegen des Verbots von Schottergärten, ohne Frage, ist mit diesem Gesetzentwurf nicht zielführend zu erreichen und der Gesetzentwurf ist als Mittel dafür nicht geeignet. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall bei der SPD –
