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Anna Gorskih

Die Linke 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen dazu, ihr Land zu verlassen. Dazu gehören auch Studierende, Hochschullehrende und Wissenschaftler(innen). Wir ziehen unseren Antrag aus der Sammeldrucksache heraus, um auf die existenziellen Probleme der bei uns ankommenden internationalen Studierenden aufmerksam zu machen. Hier muss es schnellstmöglich Lösungen geben. Es kann nämlich nicht sein, dass bei Menschen, die vor Krieg fliehen, unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden, wenn es um deren Schutz und deren Aufenthaltsstatus geht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Genau!) Schon an den EU-Grenzen werden laut Berichten Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Hautfarbe oder ihres „falschen“ Passes von der Flucht abgehalten. Der Pass wird sofort abgenommen und die Menschen werden teilweise in Gefängnisse gesteckt. Doch auch in Deutschland und in Sachsen ist die Lage vieler Geflüchteter weiterhin unsicher. Nach einem Beschluss des Europäischen Rates vom 3. März 2022 gilt, dass Geflüchtete aus der Ukraine EUweit vorübergehenden Schutz erhalten sollen. Eine Grauzone existiert jedoch für Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsstatus in der Ukraine, wozu auch Menschen mit einem Studien- oder einem Arbeitsvisum zählen. Diese Personengruppe wurde im EU-Ratsbeschluss zur vorübergehenden Schutzgewährung von aus der Ukraine vertriebenen Personen in der Europäischen Union nämlich nicht mitbedacht. Demnach liegt es im Ermessen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates, ob auch Personen mit einem nicht dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine Anspruch auf vorübergehenden Schutz in der EU haben. Um diesen Punkt geht es unter anderem in unserem Antrag. Wir fordern die Regierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Evakuierung von internationalen Studierenden aus der Ukraine ermöglicht wird und die organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass auch Drittstaatler(innen) ihr Studium in Deutschland fortsetzen und sich hierzulande legal aufhalten können. Gegenwärtig ist ein legaler Aufenthalt in Deutschland für diese Gruppe nur bis zum 31. August möglich. Sowohl die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften als auch die Landesrektorenkonferenz machen auf dieses gravierende Problem aufmerksam und drängen auf rasches Handeln. Wir haben mit unserem Antrag sowohl zur KSS als auch zur Landesrektorenkonferenz Kontakt gesucht. Wir haben beide Gremien konsultiert und von beiden Gremien ein positives Feedback bekommen bzw. beide Gremien haben uns wirklich sehr eindringlich die Notwendigkeit betont, hier schnelle Regelungen für die Drittstaatler(innen) zu schaffen, damit deren Aufenthalt in Deutschland abgesichert ist; und zwar mindestens zum Wintersemester 2023/2024. Diese Botschaft wurde uns sehr deutlich im Austausch mit der Landesrektorenkonferenz mitgegeben. Problematisch ist vor allem, dass Drittstaatler(innen) zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Möglichkeiten haben, Sozialleistungen zu beantragen. Das heißt, Studierende aus den Drittstaaten, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, haben keine finanzielle Absicherung und sie haben auch keine aufenthaltsrechtliche Absicherung. Mit dieser Ungewissheit ist es kaum möglich, hier anzukommen, geschweige denn, ein Studium wiederaufzunehmen. In anderen Bundesländern wurde bereits nach Möglichkeiten gesucht, zum Beispiel in Hamburg, wo den Betroffenen zumindest eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird, um eine kurzfristige Sicherheit zu schaffen. Jedoch braucht es hier auch langfristige politische Lösungen. Wir können doch niemanden ernsthaft zurück nach Afghanistan schicken, wenn die Person gerade vor einem anderen Krieg geflohen ist. Wir schließen uns der Forderung an, die neben der KSS auch von der Landesrektorenkonferenz sowie von bundesund landesweiten Menschenrechtsorganisationen erhoben wird, und sagen: Bund und Länder sind hier in der Verantwortung, nicht nur für die Fortsetzung des Studiums zu sorgen und dies zu ermöglichen, sondern auch die Aufenthaltssicherheit zu gewährleisten. Wir fordern, dass Bund und Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Schutzstatus für alle geflüchteten Studierenden über den § 23 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen. Die Forderungen in unserem Antrag haben wir uns nicht einfach ausgedacht, sondern sie werden auch von der Konferenz Sächsische Studierendenschaften als auch von der Landesrektorenkonferenz geteilt. Und wenn die Ansichten der LINKEN in diesem Parlament schon wenig Beachtung finden, so hoffe ich doch, das gilt nicht für die Landesstudierendenvertretung und auch nicht für die Landesrektorenkonferenz. Ich möchte noch einmal betonen: Weder der Pass, noch das Herkunftsland, noch die Hautfarbe einer Person darf darüber entscheiden, welchen Schutz ein Mensch hier bekommt. Der Schutz für Fliehende aus der Ukraine muss für alle gelten; denn Bomben machen vor keiner Nationalität halt. Ich bitte also erneut um die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Gorskih sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Fritzsche, bitte schön.

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