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Holger Gasse

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich nehme gern Stellung zu dem Antrag der AfD-Fraktion. Er hat Härtefallregelungen im Bereich der Investitionsförderung für den Kita- und Schulhausbau für finanzschwache Kommunen zum Ziel. Sie führten dazu aus, damit sollen Investitionsvorhaben in die Bildungsinfrastruktur auch bei schwieriger Haushaltslage realisiert werden können. Der Koalition und insbesondere meiner Fraktion war es schon immer ein wichtiges Anliegen, die Förderung von Investitionen in Schulen und Kitas zu erleichtern. So hatten wir es uns zur Aufgabe gemacht, das noch vor ein paar Jahren sehr aufwendige Förderverfahren wesentlich zu vereinfachen und die Förderung zu verstetigen. Das ist auch gelungen, Herr Dr. Weigand. Mit dem Inkrafttreten unserer Schulinfrastrukturverordnung im Jahr 2020 konnten wir den bürokratischen Aufwand für die Kommunen spürbar reduzieren. Gleichzeitig haben wir den Regelfördersatz auf 60 % angehoben. Mit dieser Verordnung haben wir auch besonders bedürftigen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt – Sie erwähnten es bereits –, einen Fördersatz in Höhe von 75 % in Anspruch zu nehmen. Dem Grunde nach handelt es sich hierbei bereits um eine Art Härtefallregelung. Allerdings, um es wirklich deutlich zu sagen, Herr Dr. Weigand: Der Bau, die Instandsetzung und die Ausstattung von Kindertagesstätten und Schulen sind kommunale Pflichtaufgaben, und das sind sie, weil es sich dabei um Bestandteile der Daseinsvorsorge handelt. Das wiederum bedeutet natürlich nicht, dass die Kommunen mit diesen Aufgaben vom Freistaat Sachsen alleingelassen werden – ganz im Gegenteil: Unser Freistaat unterstützt die Kommunen zum einen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Auf der Grundlage des FAG erhalten die Kommunen pro Schüler einen bestimmten finanziellen Betrag zur Unterstützung, um ihren damit verbundenen Aufgaben besser gerecht werden zu können. Das ist der sogenannte Schüleransatz. Worum es im vorliegenden Antrag jedoch ganz speziell geht, sind die investiven Zuschüsse, die der Freistaat Sachsen für den Bau und für die Sanierung von Schulen und Kitas Jahr für Jahr gewährt. Ich denke, es besteht in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber, dass wir uns als Gesetzgeber sehr gerne dafür einsetzen, dass der Freistaat Sachsen seine Kommunen bei der Schaffung bester Lehr- und Lernbedingungen nach Kräften unterstützt. Unsere Kinder, Erzieher und Lehrer – ich denke, auch darin sind wir uns einig – sind es in jedem Fall wert, unter den bestmöglichen Bedingungen lernen und lehren zu können. Allerdings, auch das gehört zur Wahrheit, können wir nicht einfach das Füllhorn der Glückseligkeit nehmen und über den Schulen und Kitas unseres Sachsenlandes ausgießen. Schön wäre es natürlich, aber wir tun es mit Vernunft und Augenmaß. Wir unterstützen unsere Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und Prioritätensetzung auch dabei, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dabei ist es unsere Aufgabe, immer auch die Leistungsfähigkeit unseres sächsischen Staatshaushalts im Blick zu behalten. Auch im kommenden Doppelhaushalt werden wir Corona und Ukrainekrieg zum Trotz dafür sorgen, den Investitionsbedarf in die Bildungsinfrastruktur unserer Kommunen wieder durch angemessene Zuschüsse zu unterstützen. An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass nicht nur der Freistaat Sachsen, sondern auch der Bund vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie umfangreiche Mittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Schulen zur Verfügung gestellt hat. Allerdings sind für die Kofinanzierung dieser Mittel Eigenanteile der Kommunen gefordert. Für die Fördermittel des Landes, die in die Bildungsinfrastruktur investiert werden, gilt dies ebenso. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung sind unsere Kommunen für die Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung selbst verantwortlich. Damit haben sie nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, ihre Prioritäten neben der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben entsprechend selbst zu setzen. Schließlich wissen sie selbst am besten, wo Handlungsbedarf vor Ort besteht. Sofern Investitionen durch die Kommunen als prioritär eingestuft werden, steht es ihnen frei, entsprechende Planungen auch finanzpolitisch voranzutreiben und Förderanträge zu stellen. Es steht ihnen auch frei – Herr Dr. Weigand, zu Ihrem Beispiel –, eine Variante zu wählen, die kostengünstiger für die Kommune ist, und nicht auf irgendeiner Variante zu bestehen, die nur von einer Seite vorangetrieben wird. Es steht den Kommunen frei, Förderanträge zu stellen. Wir als Freistaat werden ihnen nach besten Kräften dabei helfen, diese Planungen voranzutreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus all diesen Gründen sehe ich keine Notwendigkeit für die Einführung einer in dieser Form beantragten Härtefallregelung. Ich bitte Sie ebenso wie die CDU-Fraktion darum, diesen Antrag abzulehnen, und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Schulze.

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