landtag.sachsen.de ↗

Katja Meier

04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich die Debatte, die überwiegend sehr sachlich geführt wurde, Revue passieren lasse, ist eines sehr deutlich geworden: Das heutige System der Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe stellt einen enormen Wertungswiderspruch dar. Wenn das Gericht eine Geldstrafe verhängt, hat es die Verhängung einer Freiheitsstrafe weder unter Schuld- noch unter Präventionsgesichtspunkten für erforderlich gehalten. Wenn ich einmal in die Vergangenheit schaue, nämlich ins Mittelalter, dann muss ich an den mittelalterlichen Schuldturm denken, in dem die Schuldner seinerzeit der Schuldknechtschaft unterworfen wurden. Ich finde, wir alle miteinander sind sehr gut beraten, die Methoden des Mittelalters hinter uns zu lassen und das moderne Strafrecht an den Gedanken der Aufklärung auszurichten; denn eines ist für mich ganz klar: Ersatzfreiheitsstrafen sind ungerecht und sinnwidrig. Sie vertiefen soziale Ungleichheit und verursachen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – dies wurde schon mehrfach genannt –, die auf den Staat insgesamt zukommen. In einem modernen Rechtsstaat kann die Ersatzfreiheitsstrafe nur ein Auslaufmodell sein, wie es uns die skandinavischen Länder vormachen. Deshalb ist sie auch eine statistische Anomalie. Seit 20 Jahren geht die Zahl der kurzen Freiheitsstrafen immer weiter zurück, gleichzeitig bildet sich dieser Trend aber bei den Ersatzfreiheitsstrafen nicht ab. Menschen hinter Gitter zu schicken, weil sie nicht die Ressourcen – und ich rede jetzt nicht nur vom Geld – aufbringen können, eine Geldstrafe zu zahlen oder sie abzuarbeiten, ist falsch. Die Ersatzfreiheitsstrafen binden im Justizvollzug wertvolle Ressourcen. Die Kosten für den Staat übersteigen durchweg die Höhe der verhängten Geldstrafen. Wir haben es gehört: Ziel muss es sein, evidenzbasierte Strafrechtspolitik zu machen, und die kriminologische Forschung belegt, dass Ersatzfreiheitsstrafen keinen präventiven Zweck erfüllen. Sie sind, was die Prävention angeht, sogar schädlich; denn die Menschen können in der Haft kaum bis gar nicht Hilfs- oder Therapieangebote erfahren, da sie bei einer Ersatzfreiheitsstrafe im Durchschnitt nur fünf bis sechs Wochen inhaftiert werden und entsprechende Therapieangebote keine Durchschlagskraft haben. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist zudem, und das ist in dieser Debatte sehr deutlich geworden, unsozial und ungerecht. Am ehesten trifft sie vor allem mittellose Menschen, verschuldet und ohnehin sozial schlecht integriert. Die Menschen werden, wenn sie die Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, aus ihren ohnehin schon fragilen sozialen Netzen gerissen. Wir verstärken also die Isolation derer, die ohnehin schon isoliert sind, statt ihnen mit den Mitteln, die für die Ersatzfreiheitsstrafe gebunden werden, außerhalb des Gefängnisses die nötige Hilfe anzubieten. Ich denke hier vor allem an psychosoziale Unterstützung und externe Suchttherapie. Wir müssen uns einmal klarmachen – Herr Modschiedler hat es angesprochen –, was eigentlich alles passieren muss, damit ein Mensch wegen einer Geldstrafe im Gefängnis landet: Rechnungen werden gestellt, aber vielleicht nicht geöffnet oder nicht verstanden, dann kommen Mahnungen, es kommen letzte Mahnungen, es werden Gespräche geführt. Auch das findet in Sachsen tatsächlich statt; es wird auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen hingewiesen oder die Alternative, gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Menschen, die auf solche Angebote nicht eingehen, tun das in aller Regel nicht aus dem Impuls, die eigene Strafe zu vermeiden, denn diese ist schlicht unvermeidlich. Sie tun es vielfach aufgrund fehlender individueller Ressourcen einer, wie wir sagen würden, geordneten Lebensführung. Aus all diesen Gründen spricht mir der Antrag schon aus dem Herzen; das muss ich an dieser Stelle sagen. Ich habe das auch schon an verschiedenen Stellen geäußert. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eines modernen Rechtsstaats nicht mehr würdig. Nur stellen sich die Folgen ihrer Abschaffung doch etwas komplexer dar, als es uns dieser Antrag suggerieren will. Man kann es vielleicht in eine mathematische Formel fassen, wenn ich mir Ihren Antrag anschaue: Aktuelles Strafrecht minus Ersatzfreiheitsstrafe plus gemeinnützige Arbeit ist gleich Gerechtigkeit. – Hört sich gut an, aber so einfach ist es in der Realität dann leider doch nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Tatsächlich ein bisschen verkürzt!) Denn – das hat Hanka Kliese sehr gut ausgeführt – damit Menschen einer gemeinnützigen Arbeit nachkommen können – diese Möglichkeiten bestehen ja und sind hier im Freistaat Sachsen auch ausgebaut worden; das haben wir uns im Koalitionsvertrag gemeinsam vorgenommen –, braucht es eine intensive Begleitung. Das geht nur, wenn wir die sozialen Dienste und die Träger der freien Straffälligenhilfe stärken. Wie gesagt, wir haben uns das im Koalitionsvertrag vorgenommen und tun das aktuell auch, denn genau diese Träger verstehen sich darauf, die nötige Unterstützung zu leisten. An dieser Stelle vielleicht der Hinweis auf ein sehr wichtiges Projekt, auf einen sehr wichtigen Verein, der diesbezüglich dreißig Jahre Erfahrung hat: der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V., der im letzten Jahr sein Jubiläum gefeiert hat und seit 2019 das Projekt „Fahrplan“ betreibt. „Fahrplan“ richtet sich nämlich genau an die Menschen, die überschuldet oder mit dem Schriftverkehr der Justiz schlicht überfordert sind. Der Verein berät diese Menschen, er begleitet sie und versucht sie in die Lage zu versetzen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Aber ich muss an dieser Stelle auch sagen, dass wir uns nichts vormachen dürfen. Manchen wird es auch mit den umfangreichsten Unterstützungsangeboten nicht gelingen, die erforderlichen individuellen Ressourcen aufzubringen, um statt einer Geldstrafe gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Auch diese Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Die Ursachen für das Fehlen der Ressourcen, die dafür notwendig sind, regelmäßig den Briefkasten zu öffnen, die sich darin befindlichen Schreiben von Behörden zu öffnen, sie zu lesen, sie zu verstehen, sie zu beantworten und schließlich den dortigen Aufforderungen zu folgen, sind vielfältig. Für uns, die wir hier sitzen, und für den Großteil unserer Gesellschaft ist es völlig selbstverständlich, unseren alltäglichen Aufgaben nachzugehen. Da mag es vielleicht unvorstellbar sein, dass es Menschen gibt, die diese Ressourcen nicht aufbringen. Trotzdem gibt es diese Menschen. Die staatliche Antwort auf das Fehlen dieser Ressourcen sollte nicht auch noch der Freiheitsentzug sein, wenn das Gericht eine Geldstrafe als ausreichend erachtet hat. Dem Antrag zuzustimmen kann ich – das ist, glaube ich, in der Debatte klar geworden – aus mehrerlei Gründen trotzdem nicht empfehlen. Erstens sind wir hier in Sachsen nicht dafür zuständig. Der Bund ist gefragt, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Zweitens, genau das wurde, wie jetzt schon mehrfach angesprochen, im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Verankert wurde auch, dass hier insbesondere Prävention und Resozialisierung im Vordergrund stehen sollen. Auch die Regelung des § 265 a StGB soll dabei in den Blick genommen werden, es soll eine Modernisierung des Strafrechts und eine Entlastung der Justiz geprüft werden. Als Staatsregierung, als sächsischen Justizministerium werden wir diese Thematik natürlich weiterhin sehr aufmerksam begleiten und unterstützen. Eine Bundesratsinitiative, wie sie hier von der Linksfraktion gefordert wird, halte ich an dieser Stelle aber in der Tat nicht für notwendig, weil die Weichen bereits gestellt sind. Es ist klar, dass nächstes Jahr die große Strafrechtsreform kommen soll. Das werden wir begleiten, das werden wir hier aus Sachsen sehr genau beobachten. Wir hoffen, dass es eine gute und für alle angemessene Regelung geben wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN und der SPD – Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsministerin Katja Meier. Wir kommen jetzt zum Schlusswort, nehme ich an. (Zuruf des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU) – Bitte? – Ach so, okay. Rico Gebhardt, Fraktion DIE LINKE, bitte, für das Schlusswort.

Protokoll ↗