Valentin Lippmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen Teil der Rede von Ihnen, Herr Ulbrich, sollte man wirklich als Werbevideo ausstrahlen. Ich hoffe, dass Sie in Ihrem Leben keinen einzigen Mandanten mehr als Strafverteidiger bekommen. Das ist wirklich eher Verurteilungsgehilfendasein denn Strafverteidigung, was Sie an den Tag legen. (André Barth, AfD: Nicht so böswillig!) Überdies ist das, was Sie erzählt haben, auch ziemlich peinlich. Aber dazu kommen wir später noch. Ich würde erst einmal gern auf den Antrag der LINKEN eingehen. Das Thema Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Dauerdiskussionspunkt unter den Strafrechtsexpertinnen und Strafrechtsexperten und in den letzten Jahren immer wieder ein Diskussionspunkt der größeren Öffentlichkeit. Sie wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform 1969 verabschiedet – das vielleicht für diejenigen, die so tun, als wäre das schon immer Teil der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. So alt ist sie nicht. Sie dient seither als Surrogat für Geldstrafen, wenn diese nicht erbracht werden können. Von den Befürwortern wird sie oft als Rückgrat der Geldstrafe bezeichnet; denn ohne sie würde das Sanktionssystem der Geldstrafe in sich zusammenbrechen. Von den Gegnern wird sie als diskriminierend abgelehnt und zunehmend auch rechtspolitisch als durchaus problematisch diskutiert. Sie darf nur Ultima Ratio sein; denn sie greift in die persönliche Freiheit nach Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz ein. Noch problematischer wird es, wenn dies im Zusammenhang mit einem Strafbefehl verhängt wird und zu keinem Zeitpunkt eine richterliche Anhörung stattgefunden hat. Ob das jetzt das Prinzip der Gewaltenteilung nach Artikel 20 durchbricht, wie DIE LINKE in ihrem Antrag meint, bezweifle ich. Aber der Antrag der LINKEN, der die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordert, greift durchaus viele Kritikpunkte auf, die auch wir BÜNDNISGRÜNE teilen. In der Praxis trifft die Ersatzfreiheitsstrafe vorrangig einkommens- und vermögensschwache Menschen, Menschen mit vielfältigen Problemlagen wie Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Suchtproblemen und psychischen Problemen. Die Zeit der Inhaftierung ist überdies so kurz, dass man nicht einmal Basishilfsmaßnahmen – wie Therapiemaßnahmen oder einen Alkoholentzug – wirklich greifen lassen kann. Nicht selten ist die Ersatzfreiheitsstrafe nicht nur der Weg in die JVA, sondern auch der Weg in eine tiefere kriminelle Karriere. Das Problem ist bekannt, die Probleme der Ersatzfreiheitsstrafe sind bekannt. Es wurde in der Vergangenheit viel diskutiert, welche alternativen Sanktionsmöglichkeiten es geben könnte, die bestenfalls die Ersatzfreiheitsstrafe ersetzen könnten. Klar wird immer wieder: Es kann keinen einfachen Königsweg geben, auch wenn das Thema nun endlich Eingang in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene gefunden hat. Schon 2000 wurde ein Abschlussbericht der Kommission zur Reform des strafrechtlichen Sanktionssystems vorgelegt – allerdings mit dem Ergebnis, die Ersatzfreiheitsstrafe sei unerlässlich. 16 Jahre später wurde von der JuMiKoFrühjahreskonferenz erneut ein Bericht beauftragt. Dieser liegt seit Längerem vor. Die neue Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund zu Recht im Koalitionsvertrag vereinbart, das Sanktionssystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen zu überarbeiten mit dem Ziel der stärkeren Prävention und Resozialisierung. Entkriminalisiert man, wie von der LINKEN vorgeschlagen, das Schwarzfahren, blieben andere Anlassstraftaten wie Diebstahl, Hehlerei und Straßenverkehrsdelikte bestehen, wegen derer bei uneinbringlichen Geldstrafen weiterhin eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden könnte. Der Antragspunkt 2.1 schlägt daher die komplette Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Hier ist der Antrag dann doch, und jetzt kommen wir von der Einigkeit zur Kritik, arg dünn geraten. Zwar sieht er stattdessen gemeinnützige Arbeit vor, was durchaus als Lösungsweg diskutiert werden kann, lässt jedoch andere Lösungsoptionen außen vor. Wenn es um eine Reform der Sanktionssysteme geht, sollte aber eher der bunte Blumenstrauß an Optionen diskutiert werden. Dem verwehrt sich der Antrag zugunsten einer einzigen Lösung, die gleichweg nicht unumstritten ist. Aber auch dieser Vorschlag der gemeinnützigen Arbeit ist nicht ganz bis zu Ende gedacht. Ich verweise gern auf unseren Antrag aus der letzten Legislaturperiode von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei dem wir damals durch die heutige Justizministerin vorgetragen bekommen haben, wie ähnliche Vorschläge, allerdings mit weiteren Forderungen untersetzt, aussehen könnten, etwa mit regionalspezifischen Pools an Trägern oder aufsuchender Sozialarbeit als weitere Mittel, die entsprechende Maßnahmen flankieren. Ich bitte immer auch zu bedenken: Nicht jeder ist in der Lage, zu arbeiten. Hierfür bräuchte es Härtefallregelungen, die man mitbedenken muss. Die Einführung alternativer Sanktionsmechanismen oder die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe ist und bleibt aber Sache der Bundesebene. Die Länder wiederum können Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe schaffen. Bekannt sind hier „Schwitzen statt Sitzen“ oder „Auftrag ohne Antrag“. Nach Artikel 293 EGStGB können die Länder Verordnungen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen erlassen. Auch Sachsen hat davon 2014 Gebrauch gemacht, allerdings mitunter nicht mit der Resonanz, wie man sie sich erhofft. Die Frage, die man sich hier zunächst stellen muss, ist: Muss überhaupt eine Strafe verhängt werden, die empirisch häufig zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führt? Dies bringt uns zu dem Punkt Entkriminalisierung und der geplanten Strafrechtsreform auf Bundesebene, auf die ich im zweiten Teil noch einmal den Blick werfen will. Der Antrag greift nun ein bekanntes, immer wieder diskutiertes Thema auf – die Beförderungserschleichung nach § 265 a StGB. Der Tatbestand stammt noch aus der tiefsten Nazi-Zeit, von 1935. Er ging davon aus, dass der Volksschädling sanktioniert werden sollte, der sich an der Volksgemeinschaft dadurch bereichert, dass er nicht die Karten für die Straßenbahn bezahlt. Würde man heute darüber diskutieren, hätte man sicherlich andere Gedanken zu diesem Straftatbestand. Und überdies, Herr Ulbrich, zum Thema Menschenwürde, die in diesem Straftatbestand betroffen sein soll, erklären Sie mir bitte einmal, was die Menschenwürde eines Verkehrsunternehmens sein soll. Aber das können Sie an anderer Stelle machen. Würde man diesen Straftatbestand streichen, ob als Ordnungswidrigkeit oder komplett, wäre zumindest jedenfalls ein Großteil aller Fälle der Ersatzfreiheitsstrafen mit einem Schlag erledigt. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE das in der Vergangenheit immer wieder auf Bundesebene gefordert. Damit würden auch jede Menge Kosten gespart. Laut Justizministerium würde der Freistaat Sachsen über 1 Millionen Euro Haftkosten sparen. Das würde den Finanzminister, leider gerade nicht anwesend, doch sicherlich freuen. Die AfD wollte vorhin auch immer wieder Geld sparen. Hier hätten Sie einen Punkt, wie Sie den Justizhaushalt entlasten könnten. Die neue Bundesregierung plant nun eine Reform des StGB. Dabei verschreibt sich die Bundesregierung einer evidenzbasierten Strafrechtspolitik. Das Kriterium der Evidenzbasierung verspricht hier Wissenschaftlichkeit und Rationalität. Das erfordert eine systematische Herangehensweise und nicht nur das Reagieren im Einzelfall, und dem, das sage ich gern, würde ich ungern – anders als DIE LINKE – mit einem einzigen Straftatbestand vorweggreifen; denn neben dem Schwarzfahren sehen wir BÜNDNISGRÜNEN durchaus auch noch andere Delikte, die auf den Prüfstand gehören. Jetzt einmal fernab der Diskussion über weite und große Straftatbestände – wie die Reform des Mordparagrafen, die mit diesem Antrag nichts zu tun hat, aber auch in eine Strafrechtsreform eingebettet werden muss –: Natürlich steht die als Einzelnovelle vorangebrachte Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche oben auf der Tagesordnung. Auch die Entkriminalisierung im Betäubungsmittelbereich – die Sie leider nicht in den Antrag aufgenommen haben, obwohl wir uns darin sogar einig wären – steht oben auf der Agenda. Der berühmte Straftatbestand der Datenhehlerei, der aus unserer Sicht so sinnvoll ist wie ein Kropf, gehört in diesem Prozess genauso abgeschafft. Darüber gilt es jetzt in einem Gesamtpaket zu diskutieren. Dieser Diskurs muss so breit wie möglich auf Bundesebene geführt werden und ist jetzt auch vom Bundesjustizministerium mehrfach angekündigt worden. Ich habe vollstes Vertrauen in die neue Ampelregierung. Diesem Prozess mit einem bereits vorgegebenen Ergebnis, am besten noch aus einem einzelnen Bundesland, vorzugreifen, halte ich überdies für nicht zielführend, weswegen wir diesen Antrag schlussendlich ablehnen werden. Ihn braucht es schlicht nicht, um das Anliegen zu erfüllen, das wir gemeinsam zu diesen Punkten haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion Hanka Kliese, bitte.
