Martin Modschiedler
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Mit diesem Antrag soll die Ersatzfreiheitsstrafe also abgeschafft werden. Juristisch betrachtet: Das Argument ist doch, dass damit den einkommens- und vermögensschwachen Menschen geholfen werden soll. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich versuche, es ein wenig zu abstrahieren. Außerdem würden dadurch die JVAs und auch unser Staatshaushalt entlastet. Kommen wir mal zur Sache. Worum geht es uns eigentlich? Was wollen wir mit der Ersatzfreiheitsstrafe? Sie ist – jetzt benutze ich einmal das Wort – die Ultima Ratio, also das letzte Mittel, um den Zahlungsunwilligen vor Augen zu führen, dass Geldstrafen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten abzuzahlen sind. Das steht im Vordergrund. Doch bis es zu solch einer Ersatzfreiheitsstrafe kommt, vergeht eine sehr lange Zeit mit vielen Angeboten und Individuallösungen, die der mit einer Geldstrafe belegte Bürger beantragen kann: Er kann Ratenzahlung verlangen. Er kann die Aussetzung der Zahlung beantragen oder – und das ist nicht richtig, Frau Nagel – er kann auch gemeinnützige Arbeit beantragen und diese kann dann umgewandelt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Uh!) Das geht sogar bis zur Erteilung der Ersatzfreiheitsstrafen. Es gibt also entsprechend sehr viele Möglichkeiten, eine Geldstrafe, zu der der Bürger nun einmal auch verurteilt worden ist, abzuzahlen. Und glauben Sie mir, da wird viel Energie, Geduld und Feingefühl aufgebracht. Ich halte diesen Weg bis zu der Ersatzfreiheitsstrafe, den Weg der Geduld, des Feingefühls und der Diskussion mit demjenigen, für den richtigeren Weg. (Beifall des Abg. Tom Unger, CDU) Hinzu kommt: Bereits bei der Bemessung der Tagessatzhöhe – und das ist auch wichtig – durch den Tatrichter werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. Auch der Tatrichter sieht sich den Einzelfall und die finanziellen Verhältnisse desjenigen an. Hier wird nicht über den Kopf hinweg entschieden, und so steht es auch im Strafgesetzbuch. Führen wir uns außerdem einmal vor Augen: 84 % aller Verurteilungen bei uns sind Geldstrafen. 84 %. Dass nirgends sonst in Europa so viele Geldstrafen ausgesprochen werden, hat damit zu tun – und da liegen auch Sie wieder falsch, Frau Nagel –, dass der Rest direkt verurteilt. Die machen keine Geldstrafen; denn die haben dieses Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe nicht. Die gehen den direkten Weg und sagen: Gut, dann wird die Person verurteilt. Das halten wir nicht für den richtigen Weg. Ohne Ersatzfreiheitsstrafe bliebe unser Strafrecht jedoch ein klassischer zahnloser Tiger. Ehrliche Frage: Warum soll ich denn eine Geldstrafe – sei es in Raten oder unter großen finanziellen Aufwendungen und Anstrengungen, die ich dann habe – an den Staat zahlen, wenn mir überhaupt keine finalen Konsequenzen drohen? Oder noch plakativer ausgeführt: Ein bekennender Reichsbürger akzeptiert weder die Behörden noch die Gerichte. Er akzeptiert keine Entscheidungen und er akzeptiert auch die Geldstrafe nicht. Das tut er einfach nicht; das kennen wir ja. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er akzeptiert auch das Gericht nicht!) Er geht auf keine Ratenzahlung ein, und er geht auch auf keine Angebote ein. Er sitzt das aus, im wahrsten Sinne des Wortes. Nun kann und muss das Gericht kraft Gesetzes die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln und umwandeln können. Das muss das Gericht auch tun. Meiner Ansicht nach lässt sich eine Ersatzfreiheitsstrafe bei dieser Klientel als Rechtsmittel nur noch so effektiv durchsetzen. Das lehrt auch die Erfahrung. Jetzt beraubt man aber den Staat dieser Sanktionsmöglichkeiten, sein Recht durchzusetzen. Damit höhle ich – das merkt man doch – den Rechtsstaat aus, und das tue ich ohne jeden Grund. Es wird immer wieder von Ihnen gefordert, dass die gemeinnützige Arbeit zu stärken und auszubauen sei. Ja, das teile ich durchaus. Sie ist wirklich auszubauen und zu stärken, und sie wird auch gestärkt. Aber das ist doch längst gängige Praxis, und das sollte gern noch verstärkt werden. Schon jetzt aber ist – im Gegensatz zu der Aussage von Frau Nagel – die gemeinnützige Arbeit jederzeit möglich. Das wird weiterhin unterstützt. Wir haben das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“. Das ist jedem bekannt und kann aufgegriffen werden. Das ist ein Mittel. Die Ersatzfreiheitsstrafe bleibt damit weiterhin – jetzt sind wir wieder an dem Punkt – das allerletzte Mittel, die Ultima Ratio. Vorher wird sie nicht herangezogen. Letztlich geht es hier – das ist für die Juristen sehr wichtig – um die Verteidigung unserer eigenen Rechtsordnung. So steht es auch in § 47 Abs. 1 Strafgesetzbuch. Man merkt also, dass mit diesem Antrag nicht wirklich – wie es immer genannt wird – resozialisiert werden soll, sondern es werden diejenigen bevorzugt, die ihre Geldstrafen einfach mal nicht bezahlen. Wo ist dann die Gerechtigkeit denjenigen gegenüber, die sich unter großen Anstrengungen und angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse dafür einsetzen, es ratenweise abzustottern? Das ist für mich das Gegenteil von „gut gemacht“. Ich möchte nicht, dass mit der Streichung der Ersatzfreiheitsstrafe Schule macht, Straftaten einfach nicht mehr abzuzahlen. Das kann sogar dazu führen, dass bei Tatbegehung schon darauf spekuliert wird: Es wird ja nix passieren. Das heißt im Zweifel: Wiederholungsgefahr wollen wir nicht, Rückfälligkeit wollen wir erst recht nicht, und Resozialisierung ist das auf jeden Fall keine. Wir als CDU-Fraktion wollen nicht, dass Gesetze wie die Beförderungserschleichung oder, wie Sie jetzt gesagt haben, Bagatelldelikte des BtM gestrichen werden, damit die Justiz entlastet werden soll und weil die Haftplätze so teuer sind, und dass das dann Resozialisierung genannt wird. Wir als CDU wollen eine klare Aussage, wann mit welchen Sanktionen zu rechnen ist. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese Ultima Ratio ist für uns die Ersatzfreiheitsstrafe. Sie ist von unserem Rechtsgefüge. Das ist ein Rechtsgefüge, was schon sehr alt ist, und es hat sich bestätigt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) In der Strafrechtspflege ist es ein wichtiger Mechanismus, den das Gericht hat. Wenn es wegfiele, würde meiner Ansicht nach eine sehr große Lücke gerissen und die effektive Strafrechtspflege damit ad absurdum geführt werden. Diesen Antrag lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Modschiedler für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Ulbrich.
