Juliane Nagel
Wir fordern – um es noch einmal zu pointieren – mit unserem Antrag den Einsatz der Staatsregierung für eine Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe – denn das muss auf Bundesebene entschieden werden – und ganz explizit die Streichung des Straftatbestandes der Erschleichung von Beförderungsleistungen aus dem Strafgesetzbuch. Ersatzfreiheitsstrafen sind ungerecht, laufen dem Grundgesetz der Resozialisierung zuwider, belasten den Strafvollzug – da können Sie mal mit JVA-Direktorinnen und - Direktoren sprechen – und belasten den Staatshaushalt. Im Jahr 2021 sind in Sachsen dafür 9,8 Millionen Euro aufgewendet – 1,2 Millionen Euro nur für das Beförderungserschleichen. (Thomas Prantl, AfD: Genau, Schwarzfahrerei für alle! – Weiterer Zuruf von der AfD: Na klar!) Das ist eine stattliche Summe. Nun proklamieren die Koalitionsverträge des Landes hier in Sachsen und auch der Ampel auf Bundesebene, dass Ersatzfreiheitsstrafen vermieden bzw. überarbeitet werden sollen. Das ist gut, doch es ist eine relativ lang ventilierte Linie, die gefahren wird. Es gab in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Vermeidung und Alternativen zu Ersatzfreiheitsstrafen befasste. Nur, Ergebnisse und andere Weichenstellungen sind hier nicht bekannt. Wir müssen bei diesem drängenden Thema endlich einen Schritt vorankommen und die vielen Argumente und empirischen Belege für die Untauglichkeit von Ersatzfreiheitsstrafen ernst nehmen. Alle Bemühungen der letzten Jahre – ich habe es schon eingangs erwähnt – haben nicht zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen geführt; im Gegenteil, es ist vielmehr ein Anstieg zu verzeichnen. Wir plädieren dafür: Lassen wir uns von anderen europäischen Ländern inspirieren! In Dänemark und Schweden etwa darf im Falle von Zahlungsunfähigkeit von straffällig gewordenen Personen keine Haftstrafe angeordnet werden. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Die Ersatzfreiheitsstrafe ist dort seit fast 40 Jahren faktisch abgeschafft. (Marco Böhme, DIE LINKE: Hört, hört!) Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag, dem auch die Staatsregierung mit der Stellungnahme relativ wohlwollend begegnet, und will noch einmal unterstreichen: Mit einer reinen Abschaffung des Instrumentes ist es nicht getan. Sozialdienste und soziale Träger, die Straffällige begleiten, müssen gestärkt und Bagatelldelikte entkriminalisiert werden. Last, but not least – das ist uns als LINKE besonders wichtig zu betonen – muss es in diesem Land eine sozial gerechte Politik geben, die Armut und Wohnungslosigkeit verhindert und damit Maßnahmen in den Vordergrund stellt, die Menschen in die Lage versetzen, die Spirale von Schulden, Sucht und wiederkehrender Straffälligkeit zu durchbrechen. Ersatzfreiheitsstrafen sind dafür ein gänzlich untaugliches Instrument. Vielen Dank! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Modschiedler, bitte.
