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Thomas Prantl

AfD 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ist ein Schottergarten eine reale Gefahr für Sachsens Natur? Werte LINKE, wie viele Promille unserer sächsischen Landesfläche liegen Ihrem Gesetzesentwurf zugrunde, und welche nachweisbaren negativen Umweltauswirkungen haben diese Schotterkleinstflächen, sodass eine Gesetzesänderung notwendig, sinnvoll und sachgerecht wäre? In der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss am 10. März wussten nicht einmal die drei Sachverständigen, wie viele Quadratmeter Schottergartenfläche es in Sachsen überhaupt gibt. Keine Istzustand-Analyse, keine Vorausberechnungen, keine Trends, keine Prognosen; (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Keine? Das stimmt nicht!) dafür jede Menge nebulöses Bauchgefühl und vage Vermutungen. Schottergärten findet DIE LINKE irgendwie doof. DIE LINKE hat keinerlei seriöse Erhebungen, keine konkreten Vermessungen, keine belastbaren Flächenangaben, keine Veranschaulichung durch Luftbilder oder Karten, wie man das normalerweise professionell vorbereitet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Dresdens Umweltamtsleiter Wolfgang Socher hat erklärt, dass weder für unsere Landeshauptstadt noch für Leipzig oder für Chemnitz Flächendaten sogenannter Schottergärten vorliegen, und nicht einmal der Sachverständige der LINKEN hatte wenigstens eine grobe Flächenschätzung parat. (Zuruf von der AfD: Das ist ein großes Problem!) Wir stellen also fest: Ihrem beantragten Schottergartenverbot legt DIE LINKE keinerlei verwertbare Substanz zugrunde. Ihre sächsische Schottergartenwüste ist eine Fata Morgana. (Beifall bei der AfD) Daraus folgt: Alle in der Begründung aufgestellten Behauptungen über eine angebliche Umweltrelevanz für die Schutzgüter Wasserhaushalt, Boden, Klima und Biosphäre sind hinfällig. Trotzdem will DIE LINKE mit der Einführung eines § 9 a im Sächsischen Naturschutzgesetz das Anlegen sogenannter Schottergärten auf nicht überbauten Flächen verbieten. Aber leider fehlt außer den Flächendaten auch der klare Rechtsbegriff, was ein Schottergarten überhaupt sein soll: Größe, Material, Profil – keine rechtssichere Beschreibung, viel Auslegungsspielraum. Damit wären wir beim nächsten Problem: DIE LINKE geht irrtümlicherweise davon aus – Seite 2, dritter Satz, –, dass geschotterte Flächen generell nicht wasseraufnahmefähig seien. Diese pauschale Behauptung ist leider falsch; denn Sie haben nicht klar bestimmt, ob Sie von Schotter auf naturbelassenem Boden sprechen. Dort kann der Niederschlag nämlich ungehindert versickern, und die Schotterauflage schützt den Boden sogar vor Wasserverdunstung und Austrocknung. So viel zur Klimaerhitzung. Oder sprechen Sie von Schotter auf verdichtetem und betoniertem Boden? Wir wissen es nicht, weil Sie diesen ganz wesentlichen Unterschied leider nicht beachtet haben. Das Versiegelungsverbot für Böden regelt bereits die Sächsische Bauordnung; das hat meine Vorrednerin bereits erwähnt. Soweit DIE LINKE eine Bodenversiegelung durch Schottergärten befürchtet, besteht über das Sächsische Naturschutzgesetz überhaupt kein zusätzlicher Regelungsbedarf, da es durch das Baurecht geklärt wird. Sie haben ebenfalls nicht klar bestimmt, ob und wie Bepflanzungen innerhalb der Schottergärtenflächen berücksichtigt werden. Welcher Deckungsgrad mit Vegetation grenzt denn den aus Ihrer Sicht ökologisch korrekten Schottergarten vom ökologisch verwerflichen Schottergarten ab? Muss der japanische Zen-Garten, der aus kunstvollen Kiesflächen, Steinen und nur wenigen Bonsaigehölzen besteht, jetzt durch bunte Beete, Kraut und Rüben ersetzt werden, oder was stellen Sie sich hier vor? Zum Genehmigungsverfahren. Der Verband Haus & Grund kritisiert, dass der linke Gesetzentwurf die Genehmigungsverfahren durch zusätzlichen Prüf- und Bürokratieaufwand unnötig aufblähe. Durch die zusätzliche Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde müsse die Bauordnungsbehörde extra eine weitere Ämterbeteiligung durchführen. Was das bedeutet, wissen diejenigen mit Berufserfahrung unter uns. Zusätzliche Abstimmungsrunden verlängern die Bearbeitungszeit; das kann keiner wollen – weder Bauherr noch Behörde. Kommen wir zum Begründungsteil Ihres Gesetzentwurfs: viel Meinung, keine Fakten. Die Einzelheiten: Sie behaupten, Schottergärten seien biologisch fast tot. Das klingt dramatisch, ist es aber nicht. Denn was ist tot, wenn die Kiesflächen den naturnahen Gartenteich, den naturnahen Steingarten oder die Trockenmauer aus Natursteinen umgeben? Was ist tot, wenn sich dort wärmebedürftige seltene Tierarten wie Ringelnattern, Zauneidechsen, Libellen oder Schmetterlinge aufwärmen? Nächste Falschaussage: Schottergärten verdichten und zerstören den Boden. – Machen Sie doch bitte einmal ein Praktikum im Garten- und Landschaftsbau! Die Schotterfläche wird doch nicht mit der Dampfwalze oder der Rüttelplatte festgerammelt. Sie wird einfach nur locker aufgetragen. Darunter kommt ein Vlies. Das ist keine Bodenversiegelung, weil das Ding aus Stoff besteht. Es bremst den Unkrautbewuchs. Was macht der Regen? Er versickert ungehindert. Versiegelung, Bodenzerstörung, Bodenverdichtung – Fehlanzeige, Ökofehlalarm. Richtig spannend wird es dann in Punkt c). Schottergärten sind schlecht für das Mikroklima. – Noch einmal: Ohne belastbare Flächendaten bleibt alles nur Theorie und Spekulation. Sprechen wir aber ruhig einmal über Flächenvergleiche. Ein Hektar sind 100 mal 100 Quadratmeter; das macht 10 000 Quadratmeter. Das ist ungefähr ein Fußballfeld. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dort passen 100 Schottergärten à 100 Quadratmeter drauf. DIE LINKE will Hunderte Hektar Boden auf Acker und Grünland mit Solarkraftwerken verglasen. Dieser Eingriff ist relevant für unser Klima. Begreift DIE LINKE den Größenunterschied? (Beifall bei der AfD) Punkt d) – wir sind noch bei der Begründung –: Schottergärten besitzen eine schlechte Klimabilanz. – Das orakeln ausgerechnet diejenigen, die ganze Waldökosysteme für Windräder plattmachen wollen. Zig Hektar vernichteter Wald, der hat definitiv eine weitaus schlechtere Klimabilanz als ein paar geschotterte Kleinflächen irgendwo in Sachsens Gärten. Bauen Sie ein einziges Windrad weniger und schon haben wir wieder Hunderte Schottergärten kompensiert. Finden Sie den Denkfehler, werte LINKE! (Beifall bei der AfD) Schottergärten – Punkt e) – fördern den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen. – Sie fördern den Gesteinsabbau. Aber sagen Sie mal: Warum sind denn dann ausgerechnet aufgegebene Kiesgruben und Steinbrüche, die durch Gesteinsabbau entstanden sind, heute ausgewiesene europäische Naturschutzgebiete? Durch Steinbruchtätigkeit entstandene Blockschutthalden sind Lebensraum vieler seltener Tier- und Pflanzenarten. Daher wurden zum Beispiel die Mittelerzgebirgischen Basaltberge zum europäischen Schutzgebiet erklärt. Seien Sie also zuversichtlich, liebe LINKE: Der Steinbruch von heute ist das Schutzgebiet von morgen. (Beifall bei der AfD) Kommen wir nun zum Ende, zu den individuellen ästhetischen Faktoren: Mancher Bauherr, vielleicht einer von 10 000, entscheidet sich bewusst und aktiv für eine Bauweise im Bauhausstil mit klarer Kante und minimalistischen Formen. Das setzt er dann auch konsequent in seinem Schottergarten um. Ja, das ist Geschmackssache und es ist Bauherrensache, es ist Bauherrenfreiheit. Wer in Sachsen wie seinen Garten gestaltet und in welcher Art und Weise dort Unkraut rupft, geht den Staat nichts an. (Beifall bei der AfD) Der Staat war bis jetzt dafür da, seine Pflichtaufgaben zu erfüllen. Die Bevormundung der Bürger bei der Gartengestaltung gehört definitiv nicht zu den Pflichtaufgaben des Staates. Fassen wir also zusammen: Dieser linke Gesetzentwurf ist ein Beispiel maßloser und völlig aus dem Ruder gelaufener Ökodebatten. Dieser linke Gesetzentwurf ist Bevormundung. Er tritt das Eigentumsrecht mit Füßen, missachtet die Freiheit auf Privateigentum, fördert Bürokratie, erzeugt neue Personalausgaben und somit mehr Kosten, welche selbstverständlich auf die Bürger abgewälzt werden. Kümmern wir uns also bitte um die realen Umweltprobleme. Verhindern wir die Verspargelung, Verglasung und Vermaisung unserer einzigartigen sächsischen Kulturlandschaften. Daran kann sich auch DIE LINKE abarbeiten. Schottergärten verbieten zu wollen ist blinder Ökoalarmismus und linker Mumpitz. Wir lehnen Ihre Gesetzesinitiative ab. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Volkmar Zschocke, bitte.

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