Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Dr. Weigand, diente vermutlich vor allem einem Zweck. Wir alle wissen, dass am 12. Juni Landratswahlen sind, und ich glaube, dass Sie diese Bühne genutzt haben, gerade Ihre Fraktion, die mit sechs Abgeordneten in sechs Landkreisen antritt. Es ist allerdings schwerlich zu ertragen, wenn Ihre Reden vorher immer durch eine Phrasendreschmaschine gezogen werden. Doch jetzt zum Antrag. Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag eine Härtefallregelung für Kommunen, die ihren Eigenanteil bei Baumaßnahmen in Kitas und Schulen nicht selbst aufbringen können. Außerdem fordert Ihre Fraktion mehr Fördermittel vom Bund für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur sowie eine langfristig auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Investitionsbedarf bei Kitas und Schulen ist unverändert hoch. Die Förderprogramme des Landes sind seit Jahren um ein Vielfaches überzeichnet. Gleichzeitig ist und bleibt die Bereitstellung und Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur Aufgabe der kommunalen Träger. Eine Vollfinanzierung ist weder sachgerecht noch finanzierbar. Die Staatsregierung und die Koalition unterstützen die Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe umfänglich. So wurde 2020 der Fördersatz beim Schulhausbau von 40 auf 60 % erhöht. Bei Kommunen, die zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet sind, können bis zu 75 % der Kosten gefördert werden; wir haben es heute bereits gehört. In den kreisfreien Städten, vor allem in Dresden und Leipzig, steigen die Kinderzahlen deutlich. Dem wird seit dem Doppelhaushalt 2019/2020 mit dem sogenannten Stadtbudget Rechnung getragen. Das schafft zumindest ein wenig Planungssicherheit, um mittelfristige Investitionspläne zu erstellen und den Bedarf decken zu können. Auch für den kreisangehörigen Raum steht ein Landesbudget zur Verfügung. Daneben kommt eine Förderung über das LEADER-Programm oder das Programm „Vitale Dorfkerne – Ortszentren im ländlichen Raum“ in Betracht. Nicht zu vergessen sind die Gelder aus dem Bundesprogramm zum Ausbau des Ganztagsprogramms und für bauliche Investitionen im Kitabereich. Wieder einmal versucht die AfD-Fraktion, sich als Retter des ländlichen Raums zu profilieren. Faktisch aber spielen Sie Stadt und Land gegeneinander aus. (Widerspruch bei der AfD) Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 haben wir als Koalition das Neubewilligungsvolumen für die Bildungsinfrastruktur um 140 Millionen Euro auf 197 Millionen Euro erhöht, davon 90 Millionen Euro für den kreisangehörigen Raum. Die Anträge der AfD-Fraktion blieben damals übrigens sehr deutlich hinter denen der Koalition zurück, das nur zur Erinnerung, wie auch sonst Sie im Haushaltsverfahren eher auf Kürzungen gesetzt haben statt auf Investitionen. Ihr Antrag ist also reines Wahlkampfgetöse. Noch ein Wort zur Finanzausstattung der Kommunen: Zuletzt wurde das Finanzausgleichsgesetz vor einem Jahr einer Frischekur unterzogen. Im FAG setzen wir BÜNDNISGRÜNEN auf Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit. Wir haben erfolgreich die Basisfinanzierung kleiner Gemeinden verankert. Den bisherigen Schüleransatz haben wir zu einem Bildungsansatz ausgebaut, um auch Kosten für frühkindliche Bildung im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Parallel haben wir, wie bereits erwähnt, auf parlamentarischem Wege die Mittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erhöht. Die sächsischen Kommunen sind trotz der Corona-Pandemie stabil geblieben. 2020 wurde auf kommunaler Ebene das höchste Investitionsniveau seit zehn Jahren erreicht. Gleichzeitig sehen wir die hohe Fördermittelabhängigkeit mit Sorge. Nicht nur das Schulbauprogramm wird deshalb evaluiert. Wir nehmen die Förderpolitik in Gänze in den Blick. Klar ist dabei, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt, eine Anhebung von Fördersätzen bei gleichbleibendem Fördermittelmittelvolumen wird nur dazu führen, dass weniger Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen. Unser Ziel ist es hingegen, dass Gestaltungsspielräume vor Ort erhalten bleiben, die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird, eine effiziente Aufgabenerfüllung entsprechend den örtlichen Prioritäten zu gewährleisten ist – und das in Stadt und Land. Den Antrag der AfD-Fraktion werden wir deshalb ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.
