Norbert Mayer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vertrauen der Bürger in die Arbeit ihrer gewählten Vertreter ist das Fundament einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft. Mit der Wahl ins Parlament erwarten die Bürger von uns, dass wir ihrem Vertrauensvorschuss gerecht werden. Transparenz bei der Willensbildung kann zur Nachvollziehbarkeit, im besten Fall zur Akzeptanz bei den Betroffenen beitragen. Aktuell sind wir im Sächsischen Landtag von wirklicher Transparenz noch weit entfernt. Daher hat sich meine Fraktion, die Alternative für Deutschland, entschlossen, diesen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen. Der Antrag: Ausschüsse des Sächsischen Landtags sollen künftig in der Regel öffentlich tagen, für unsere Bürger sicht- und hörbar. Gelebte Demokratie ist transparente Demokratie. Der Bürger muss die Möglichkeit haben, sich ein Bild zu machen, und zwar auch jenseits der Plenarsitzungen. Wie ist es um die Transparenz unseres Landtags jenseits der Plenarsitzungen gegenwärtig bestellt? Nun, die Bürger haben die Möglichkeit, Anhörungen direkt zu verfolgen, wenn genug Platz im Saal ist. Ansonsten muss so mancher schon mal draußen bleiben, wie wir es kürzlich erst erlebt haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kann passieren!) Seit Kurzem können die Bürger Anhörungen sogar per Livestream verfolgen, aber nur dann, wenn die Anhörung im Plenarsaal stattfindet. Wenn zu einem Antrag keine Anhörung stattfindet, dann wird der Antrag nicht öffentlich behandelt und landet regelmäßig in einer Sammeldrucksache. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Wir haben einmal nachgezählt: In zwei Kalenderwochen tagten zwölf Ausschüsse. Dort wurden acht Anträge in öffentlicher Anhörung behandelt, aber 29 in nicht öffentlicher Sitzung – 29! Also, ungefähr 80 % aller Beratungen zu Anträgen liefen hinter verschlossenen Türen. Im Ergebnis werden diese dann im Paket mit vielen anderen Anträgen als Sammeldrucksache in der Plenarsitzung ohne weitere Aussprache abgehandelt. (Zuruf von der CDU: Dafür sind Ausschüsse da! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Für den Bürger ist so etwas nicht nachvollziehbar, nicht transparent. Immerhin kann jede Fraktion maximal zwei Anträge für die Plenarsitzung benennen, die dann aus der Sammeldrucksache herausgezogen und öffentlich behandelt werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee! Dann haben Sie schon mal die Geschäftsordnung nicht richtig gelesen! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Begrenzt eben auf nur zwei Anträge. (Zuruf von der SPD) – Das ist Herausziehen aus der Sammeldrucksache. – Diese werden in der Regel zum Schluss eines – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Fragen Sie mal Herrn Zwerg! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ach ja. – Diese werden in der Regel zum Schluss eines Sitzungstages behandelt. Ist das wirklich transparent? Wir in der AfD-Fraktion sind der Meinung, dass der Sächsische Landtag von wirklicher Transparenz noch weit entfernt ist. Die parlamentarische Demokratie lebt aber von öffentlichen Diskussionen. Wir behandeln ja öffentliche Angelegenheiten; und das nicht nur im Plenum, sondern auch in den Debatten in den Ausschüssen. Gerade durch eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen und den dortigen Meinungsaustausch könnte doch die Demokratie nachvollziehbarer, begreifbarer für die Bürger werden. Das sollte eigentlich unser aller Grundanliegen sein. Ob die Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, das wird sich zeigen. Wir verschenken uns damit jedenfalls nichts. Wir als Parlamentarier sollten uns nicht anmaßen zu beurteilen, was für den Wahlbürger interessant ist und was nicht. Meinungen und Interessen verändern sich. Das, was gestern noch wenig interessant schien, kann morgen schon große Bedeutung haben. Wer hat sich beispielsweise vor zweieinhalb Jahren für Viren und Inzidenzwerte interessiert? Öffentlichkeit bedeutet natürlich, dass es hin und wieder Meinungsbekundungen anwesender Bürger geben kann. (Vereinzelt Lachen bei der CDU) So etwas passiert auch im Plenum. Dem Ausschussvorsitzenden obliegt dann dafür die Ordnungsgewalt. Liebe Kollegen! In Bayern, Brandenburg, NRW, Berlin oder Hamburg, um nur einmal ein paar Beispiele zu nennen, tagen Ausschüsse regelmäßig öffentlich. Dass die Sitzungen dort aufgrund renitenter Bürger regelmäßig aus dem Ruder laufen, ist uns nicht bekannt. (Martin Modschiedler, CDU: Aber bei uns!) Wir sollten uns vielmehr freuen, wenn die Bürger Interesse an unserer parlamentarischen Arbeit zeigen und ihr nicht mit Misstrauen begegnen. (Zuruf von der CDU) Die Bürger, das sollten wir nicht vergessen, sind der Souverän unseres Landes. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen Antrag zur Öffnung der Ausschusssitzung hat unsere Fraktion, die Alternative für Deutschland, bereits zu Beginn dieser Wahlperiode eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt. Jetzt haben Sie erneut die Chance, mehr Transparenz in die Arbeit unseres Parlaments zu bringen. Bereits neun von 16 Bundesländern lassen ihre Ausschüsse in der Regel öffentlich tagen. Der Sächsische Landtag sollte endlich ebenfalls mehr Demokratie, mehr Transparenz wagen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Mayer für die einreichende Fraktion, der AfD. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Modschiedler. Bitte schön.
