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Alexander Dierks

CDU 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle zunächst den Gebärdensprachdolmetschern herzlich für die Unterstützung bei der heutigen Debatte zu danken. Meine Vorrednerin hat vieles gesagt. Ich möchte noch etwas grundsätzlicher einsteigen, um deutlich zu machen, dass es vermutlich viele Ansätze gibt, um noch viel mehr Akzeptanz für Barrierefreiheit und in diesem Zuge auch für Inklusion zu schaffen. Beide Begriffe hängen eng zusammen. Inklusion ist ohne Barrierefreiheit nicht möglich, und Barrierefreiheit ist wahrscheinlich die grundlegendste Voraussetzung für gesellschaftliche Inklusion. Beides ist zwingend erforderlich, wenn wir dem Anspruch gerecht werden wollen, eine Gesellschaft zu sein, in der jeder nach seinen Möglichkeiten mittun kann, in denen die Möglichkeit des Mittuns nicht als karitative Gnade betrachtet wird, sondern in der selbstverständlich ist, dass jeder nach seinen Möglichkeiten am gesellschaftlichen und wirtschaftlich Leben teilnehmen, seine Stärken entwickeln und somit ein vollwertiges Mitglied dieser Gesellschaft sein kann. Deshalb ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass wir uns vor Augen führen, dass Barrierefreiheit nichts ist, was nur Menschen mit Behinderungen nützt, sondern Barrierefreiheit ist etwas, was unsere Gesellschaft im Ganzen lebenswerter macht. Ebenso ist es wichtig zu wissen, dass nur ein sehr kleiner Teil der Behinderungen – wenn wir über den Aktionstag der Menschen mit Behinderungen sprechen – angeboren ist. Ich denke, es ist eine landläufige Wahrnehmung, die viele in sich tragen, dass Menschen von Geburt an im Rollstuhl sitzen, sehbehindert oder blind sind bzw. sonstige Einschränkungen haben. Sehr, sehr viele Einschränkungen stellen sich erst im Laufe einer Lebensspanne ein. 25 % der Menschen mit Behinderungen sind über 75 Jahre alt, und 50 % der Menschen sind im Alter zwischen 55 und 75 Jahren. Damit will ich sagen, dass wir es nicht nur beispielsweise aus dem Blickwinkel eines Schulkindes betrachten dürfen, sondern wir müssen uns fragen: Was gewinnen wir alle gemeinsam an Lebensqualität, wenn Barrieren im Alltag abgebaut werden? Was gewinnen Menschen, die ein höheres Lebensalter haben? Was gewinnen Eltern, die einen Kinderwagen schieben? Es ist doch geradezu absurd, immer nur die Frage zu stellen, wie man Barrieren abbaut. Vielmehr müssen wir darüber reden, dass wir – wenn wir unser öffentliches Umfeld gestalten – Barrieren gar nicht erst bauen. Ich denke, es ist auch ein Stück weit die Wahrnehmung, dass es in gewisser Hinsicht ein Gnadenakt für Menschen mit Einschränkungen sei, wenn man bestimmte Bereiche und Barrieren reduziert oder barrierefrei umbaut. Ziel muss es doch vielmehr sein, dass Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit wird, natürlich nicht nur in baulichen Bereichen, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen wie der Sprache oder der Zugänglichkeit zu Informationen, auch im digitalen Zeitalter und im digitalen Kontext. Das ist die große Herausforderung, die große Wahrnehmungsarbeit und Wahrnehmungsaufgabe, die wir gemeinsam in den nächsten Jahren erreichen müssen. Ich finde, wir haben in den letzten Jahren in dem Bereich durchaus einiges erreicht. Natürlich müssen wir – ich hatte es gerade skizziert – besser werden und weitere Aspekte ins Werk setzen. Das Programm „Lieblingsplätze für alle“ zeigt mit seinen 1 600 Vorhaben, die seit 2014 realisiert wurden, sehr deutlich, dass in vielen kleinteiligen Sektoren des Freistaates Sachsen, in vielen ländlichen Gemeinden außerordentlich viel im Bereich Barrierefreiheit und Barrierearmut gemacht worden ist. Das Inklusionsgesetz haben wir in der letzten Legislaturperiode novelliert. Vom Integrationsgesetz zum Inklusionsgesetz haben wir den Betrag von 70 Euro, der für jeden Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen jährlich investiert wird, weiterentwickelt. Das sind über 30 Millionen Euro für die über 400 000 Menschen mit Behinderungen, die vor allem für die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eingesetzt werden. Wir als Freistaat Sachsen haben uns verpflichtet, dass die Dienstgebäude des Freistaates Sachsen von Barrieren befreit werden müssen. Für das neue Programm „Sachsen barrierefrei 2030“ haben wir in diesem Doppelhaushalt über 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen die kreisfreien Städte und die Landkreise ganz konkret Projekte vor Ort umsetzen können. Insofern sind wir auf einem guten Weg, dass sich seit den letzten Jahren – auch mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft – immer mehr die Überzeugung durchsetzt, dass Barrierefreiheit allen nützt, jedenfalls Barrierefreiheit nichts ist, was für eine kleine Minderheit gnadenhaft getan wird. Einerseits haben wir den Anspruch, dass Menschen mit Einschränkungen trotzdem die Selbstverständlichkeit in sich tragen, vollwertig am öffentlichen Leben teilzunehmen, andererseits müssen wir erkennen, dass in einer Gesellschaft, in der immer mehr Hochaltrige leben, Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Von dieser Überzeugung sollten wir alle getragen sein. Mit dieser Überzeugung sollten wir in Zeiten schwieriger Haushaltslage weiter vorangehen. Mit dem letzten Doppelhaushalt haben wir durch die Erhöhung des Landesblindengeldes und der Nachteilsausgleiche gezeigt, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.

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