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Juliane Nagel

Die Linke 04.05.2022 Sitzungen 7/49

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf von der AfD: Oh ja!) Die Corona-Pandemie war und ist auch für den Strafvollzug sowohl für die Gefangenen, deren Angehörige als auch die Bediensteten eine große Belastungsprobe und wird es möglicherweise auch noch bleiben. Eine gewisse Entspannung stellte dabei die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitstrafen dar. Somit konnte in den Justizvollzugsanstalten der Platz geschaffen werden, der es ermöglichte, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Gefangenen und Bediensteten umzusetzen, und der es auch ermöglichte, einen Normalbetrieb zu fahren; denn wir wissen um die hohe Auslastung – die zu hohe Auslastung! – der Justizvollzugsanstalten in Sachsen. Über 1 500 Ersatzfreiheitsstrafen sind im Jahr 2021 trotzdem vollstreckt worden. Mehrere Hundert Menschen kamen ins Gefängnis, um ihre Geldstrafe abzusitzen. Bundesweit lässt sich in den letzten Jahren eine Zunahme von Ersatzfreiheitsstrafen konstatieren. Es gibt auch hier wie bei anderen Themen ein Ost-West-Gefälle. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Im Osten sind es – – (Unruhe im Saal) Ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! – Das ist nicht meine Aufgabe, ja? (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort zum Antrag. Ich würde jetzt – da keine Änderungsanträge vorliegen – den Antrag, Drucksache 7/9483, zur Abstimmung stellen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit von Stimmen dagegen ist somit dem Antrag nicht zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf abschaffen – Grundlagen für einen mit Bagatelldelikten schaffen! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Ich wiederhole es: Man kann auch in diesem Kontext auf ein Ost-West-Gefälle verweisen. Im Osten machen laut Studien Ersatzfreiheitsstrafen 13 % der Gesamtfreiheitsstrafen aus, im Westen sind es lediglich 10 %. Doch nicht allein, weil es den Strafvollzug entlastet, plädieren wir für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Sie ist auch im juristischen Diskurs hoch umstritten. Ohne dass ein Gericht erneut darüber entscheiden muss, verwandelt sich eine verhängte Strafe von zu zahlenden Tagessätzen automatisch in eine anzutretende Haftstrafe, besonders in Strafverfahren. Es ist davon auszugehen, dass viele Ersatzfreiheitsstrafen auf Strafbefehle zurückzuführen sind, also auf Verfahren, bei denen keine Anklage erhoben und keine Verhandlung durchgeführt wird. Solche Verfahren sind verfassungsrechtlich besonders bedenklich. Denn in einem Rechtsstaat obliegt es dem Richter oder der Richterin, sich ein persönliches Bild vom Angeklagten zu machen und darauf basierend eine Entscheidung über dessen Freiheitsentziehung zu treffen. Dies entfällt in dieser Konstellation von Strafbefehlsverfahren und Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist besonders erheblich, da von der Ersatzfreiheitsstrafe vor allem ökonomisch benachteiligte, einkommensund vermögensarme Menschen betroffen sind. Armut wird hier faktisch mit Freiheitsentzug – und Sie wissen, das ist der härteste Eingriff in die grundgesetzlich verankerte persönliche Freiheit – bestraft. Der Jurist und Autor Ronen Steinke spricht in diesem Zusammenhang sehr pointiert von Klassenjustiz: Vor dem Gesetz seien eben nicht alle gleich. Die Daten, die wir kennen, belegen das. So sind laut dem MDR 15 % der Ersatzfreiheitsstrafler in Sachsen wohnungslos; andere bundesweite Daten sprechen sogar von 40 %. Und es beginnt nicht erst bei dem puren Zahlen oder Nichtzahlen von Geldstrafen. Die Wahrnehmung von Verfahrensrechten ist in diesem Staat in sehr hohem Maße von der eigenen sozialen Situation abhängig. Nun kann ich mir Ihre Reaktion auf unsere Forderung nach Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe – diese Forderung erheben wir nicht zum ersten Mal – schon ausmalen: Geldstrafen lassen sich doch auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln. Das stimmt nicht. Geldstrafen können nicht einfach durch Sozialstunden abgegolten werden. Das geht erst, wenn die Freiheitsstrafe schon verhängt wurde. Davon haben in Sachsen laut einer Kleinen Anfrage von mir im Jahr 2021 immerhin 1 800 Personen Gebrauch gemacht. Doch für Menschen in prekären Lebenslagen ist dies häufig eine große Hürde. Wer Suchtprobleme, Schulden angehäuft oder keine Wohnung hat – ich habe die Zahlen genannt –, wird oft weder die Ressourcen noch die Kraft besitzen, auf entsprechende Gerichtsschreiben zu reagieren oder sie – mangels Postadresse – zu empfangen, mögliche Einsatzstellen abzutelefonieren oder es zu einem vereinbarten Arbeitsbeginn zu schaffen. Weitere Fragen spielen eine Rolle: Gibt es genug Einsatzstellen, die adäquat die Ableistung von Arbeitsstunden betreuen können? Sind die Sozialdienste gut genug ausgestattet, dass sie die Betroffenen adäquat beraten und begleiten können? Das sind Fragen, die wir stellen und mit dem Antrag auch versuchen zu beantworten. Ein anderer Aspekt: Welche konkreten Delikte sind es, die Menschen mit Geldstrafen belegen und in Fällen dann doch zu Haftstrafen führen? Die Liste ist lang, doch bestimmte Delikte stechen doch hervor. Es sind kleinere Eigentumsdelikte wie Ladendiebstahl; es geht weiter mit kleineren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und reicht bis hin zur Erschleichung von Leistungen. Es fällt ins Auge, dass es Delikte gibt, die aus unserer Sicht entkriminalisiert gehören, wie die kleineren Betäubungsmitteldelikte oder die Erschleichung von Leistungen. (Zurufe der Abg. Sören Voigt und Geert Mackenroth, CDU, sowie Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Und es gibt die Delikte, bei denen wir vermehrt darauf schauen müssen, wie wir auf Prävention setzen. Zu den Delikten – ich habe es schon gesagt –, die in unseren Augen entkriminalisiert gehören – das heben wir auch im Antrag hervor –, gehört das Fahren ohne gültigen Fahrausweis. Es ist doch absurd, wenn klimafreundliche Mobilität landauf, landab als notwendiges Mittel angepriesen wird, ökonomisch benachteiligte Menschen jedoch wegen deren Nutzung, die sie sich vielleicht eigentlich nicht leisten können, es aber trotzdem tun, sanktioniert werden und sich bei mehrmaligem Verstoß strafbar machen. Hier müssen andere Instrumente her; zum Beispiel die entgeltfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs, wie wir sie als LINKE fordern. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal.

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